ÄILTI IT. Polizei- und Ordnungsrecht Kommunalrecht. Dr. iur. Wolfgang Rüfner. Dr. iur. Stefan Muckel. Zweite, überarbeitete Auflage.
|
|
- Ursula Solberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ÄILTI IT Polizei- und Ordnungsrecht Kommunalrecht Dr. iur. Wolfgang Rüfner Professor an der Universität zu Köln Dr. iur. Stefan Muckel Professor an der Universität zu Köln Zweite, überarbeitete Auflage Luchterhand
2 Inhalt 1. Teil: Polizei- und Ordnungsrecht 1. Wanzenplage Grundfall zur polizei- und ordnungsrechtlichen Generalklausel; Subsidiaritätsprinzip; rechtliche Unmöglichkeit im Verhältnis Vermieter - Mieter Prozessual: Grundsätze der Anfechtungsklage Prüfungsschema: Verfügung zur Gefahrenabwehr (Rü /Mu) 3 2. Streunender Hund I Zuständigkeitsabgrenzung Polizei - Ordnungsbehörden (Gefahrenabwehr, Eilfallkompetenz)(Rü/Mu) Nächtliches Geschrei Abgrenzung präventives Handeln nach Polizeirecht - repressives Handeln nach Strafprozeßrecht; doppelfunktionale Maßnahmen (Mu) Schwarzbau Abgrenzung Allgemeine Ordnungsbehörden - Sonderordnungsbehörden (Zuständigkeit) (Mu) Auf Streife Begriff der öffentlichen Sicherheit; Unterschied Gefahr - Störung (Mu) Radarwarner Begriff der öffentlichen Sicherheit (Vertiefung) Prozessual: Widerspruchsverfahren;-Erledigung eines Verwaltungsakts vor Klageerhebung (sog. Fortsetzungsfeststellungswiderspruch) (Mu) Laserdrome Anwendbarkeit des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts; Begriff der öffentlichen Ordnung Prozessual: Anfechtungsklage; richtiger Klagegegner (Mu) Reichskriegsflagge Öffentliche Sicherheit in Abgrenzung zur öffentlichen Ordnung; falsche Begründung eines Verwaltungsakts Prozessual: Nachschieben von Gründen gemäß 114 Satz 2 VwGO (Mu) Streunender Hund II Zurücktreten staatlichen Schutzes bei Beeinträchtigung privater Rechte (Subsidiaritätsprinzip); unmittelbare Verursachung bei gefahrträchtigem Verhalten eines Tieres Prozessual: anwaltliche Fragestellung; einstweiliger Rechtsschutz gemäß 80 Abs. 5 VwGO (Mu) 49
3 10. Fallender Baum Gefahrverdacht; Auswahl zwischen mehreren Störern (Mu) Betrunkener Preuße Sicherstellung; Ahscheinsgefahr; Entschädigungsanspruch des Anscheinsstörers Prozessual: Rechtsweg bei Entschädigungs- und Schadensersatzansprüchen (Rü/Mu) Ligaalltag Theorie der unmittelbaren Verursachung; Zweckveranlasser; Anwendung von Zwangsmitteln (Zwangsgeld) bei fehlender Wiederholungsgefahr Prozessual: Klagehäufung im Verwaltungsprozeß; Gegenüberstellung Fortsetzungsfeststellungsklage - Anfechtungsklage (Mu) Der betrunkene Makler > Polizeigewahrsam Prozessual: Feststellungsklage;Fortsetzungsfeststellungsklage (Rü/Mu) Leben auf prinzlichem Grund Platzverweis; Eilfallkompetenz und Vollzugshilfe; Subsidiaritätsprinzip beim Schutz privater Rechte; Grundrechte als Rechtfertigungsgründe; Allgemeinverfügung; Opportunitätsprinzip; Ermessensreduzierung Prozessual: Verpflichtungsklage, insbesondere Klagebefugnis bei Ermessensentscheidungen (Mu) Schöner Wohnen Gesonderte Anhörung bei Anordnung der sofortigen Vollziehung; Sicherstellung; polizeilicher/ordnungsbehördlicher Notstand Prozessual: einstweiliger Rechtsschutz gemäß 80 Abs. 5 VwGO Beseitigung von Vollzugsfolgen im einstweiligen Rechtsschutz; Drittbetroffenheit beim Folgenbeseitigungsanspruch Prozessual: Annexantrag gemäß 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO Verhaltensstörer (Mu) Parken ohne Gefahr? Abstrakte Gefahr; Verordnungen zur Gefahrenabwehr Prozessual: Einspruch im OWiG-Verfahren Prüfungsschema: Ordnungsbehördliche Verordnung (Rü/Mu) Urlaub für das Auto Übertragung von Hoheitsrechten auf Private (Beliehene); öffentlichrechtlicher Erstattungsanspruch; Ersatzvornahme und Sicherstellung; Verkehrszeichen als Verwaltungsakt; Verwaltungskostenerstattung; sofortiger Vollzug Prozessual: allgemeine Leistungsklage (Mu) Rechtsnachfolge Rechtsnachfolge bei abstrakter Zustandsverantwortlichkeit; Rechtsnachfolge bei abstrakter Verhaltensverantwortlichkeit; Gesamtrechts-
4 Inhalt II nachfolge bei konkreter Zustandsverantwortlichkeit; Einzelrechtsnachfolge bei konkreter Zustandsverantwortlichkeit; Gesamtrechtsnachfolge bei konkreter Verhaltensverantwortlichkeit (Rü/Mu) Werbung für den Bürgermeister Straßen- und Wegerecht (Gemeingebrauch, Sondernutzung, kommunikativer Verkehr); subsidiäre Anwendbarkeit des allgemeinen Ordnungsrechts; Verhältnismäßigkeit einer Untersagung bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit (Mu) Eingekesselt Versammlungsrecht (rechtliche Handlungsmöglichkeiten zur Unterbindung-einer Versammlung) Prozessual: Fortsetzungsfeststellungsklage; Klagebefugnis (Grundrechtsfähigkeit) einer Vereinigung; Spontanversammlung (Mu) Teil: Kommunalrecht 21. Eingemeindung Garantie der kommunalen Selbstverwaltung; Eingemeindung Prozessual: kommunale Verfassungsbeschwerde; Parteifähigkeit einer aufgelösten Gebietskörperschaft; Prozeßfähigkeit im Fall einer Interessenkollision des gesetzlichen Vertreters (Rü/Mu) Vermietung der Stadthalle Gemeindliche öffentliche Einrichtungen; Benutzungsanspruch; Vereinsprivileg Prozessual: Widerspruchsverfahren; Rechtswegeröffnung nach der sog. Zwei-Stufen-Theorie (Rü/Mu) Bürgerbegehren Bürgerbegehren; Rechtsschutz gegen die ablehnende Zulassungsentscheidung; Frage der vollzugshemmenden Wirkung Prozessual: Verpflichtungs- und Anfechtungsklage (Rü/Mu) Abstimmung des befangenen Ratsmitglieds Befangenheit von Ratsmitgliedern; Folgen der Mitwirkung trotz Befangenheit Prozessual: Normenkontrolle nach 47 VwGO (Rü/Mu) Der Geschäftskreis der Beigeordneten Gemeindeinterne Kontrollmechanismen; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Satzungsänderung; Kompetenzen des Bürgermeisters und des Rates (Mu) Rauchverbot Innerorganisatorischer Störungsbeseitigungsanspruch der Ratsmitglieder Prozessual: Kommunalverfassungsstreitverfahren (Mu) 226
5 27. Ferienreisen mit städtischen Omnibussen Kommunalaufsicht (Anordnung); Grenzen gemeindlicher wirtschaftlicher Betätigung; Eigengesellschaften; Grundrechtsfähigkeit von Gemeinden Prozessual: Anfechtungsklage (Rü/Mu) Anschluß an die Wasserversorgung Aufhebung eines Ratsbeschlusses im Rahmen der Kommunalaufsicht; Zugangsfiktion bei Zustellung mittels eingeschriebenen Briefs; Vertretung des Bürgermeisters bei Vertretungshindernis; Anschluß- und Benutzungszwang; gebührenrechtliches Äquivalenzprinzip; Rückwirkungsverbot Prozessual: Rechtsschutz gegen kommunalaufsichtliche Maßnahmen; Prozeßfähigkeit bei Interessenkollision (Rü/Mu) 266 I '
Fälle zum Besonderen Verwaltungsrecht
Klausurenkurs - Juristische Übungsbücher Fälle zum Besonderen Verwaltungsrecht Polizei- und Ordnungsrecht, Kommunalrecht mit Bezügen zum Verwaltungsprozessrecht von Prof. Dr. Stefan Muckel, Prof. Dr. Wolfgang
MehrFälle zum Polizei- und Ordnungsrecht
Fälle zum Polizei- und Ordnungsrecht Dr. Dr. h. c. Gilbert-Hanno Gornig o. Professor an der Universität Marburg Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof a. D. und Rechtsanwalt Dr. Ralf Jahn Hauptgeschäftsführer
MehrExamens-Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht
Examens-Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht von Dr. Robert Uerpmann-Wittzack o. Professor an der Universität Regensburg 4., neu bearbeitete Auflage %} C.F. Müller Vorwort
MehrInhaltsverzeichnis. Rn Seite. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. 1. Teil: Allgemeiner Teil
Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Rn Seite V XIX XXIII 1. Teil: Allgemeiner Teil 1. Abschnitt Einführung 1 1 A. Zur Arbeit mit diesem Buch 1 1 B. Hinweise zur Lösung von Klausuren im Allgemeinen
MehrRuhr-Universität Bochum
Übersicht 1 Grundlagen 2 Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit 3 Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten 4 Das Widerspruchsverfahren und der informelle Rechtsschutz 5 Die Anfechtungsklage 6 Die Verpflichtungsklage
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozeßrecht Vorlesungsübersicht
1 Grundkurs Verwaltungsrecht I SS 2005 Prof. Dr. Jochen Rozek Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozeßrecht Vorlesungsübersicht 1. Teil: Allgemeines Verwaltungsrecht 1. Abschnitt: Einführung
MehrVerwaltungsrecht 4. Auflage 2015. Basiswissen. Wüstenbecker. Alpmann Schmidt
B Basiswissen Wüstenbecker Verwaltungsrecht 4. Auflage 2015 Alpmann Schmidt 1. Teil: Allgemeines Verwaltungsrecht... 1 1. Abschnitt: Gegenstand des Verwaltungsrechts... 1 A. Die verwaltungsrechtliche Klausur...
MehrVerwaltungsrecht I. 22. Vorlesung. Verwaltungsprozessrecht (2) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder
Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 22. Vorlesung Verwaltungsprozessrecht (2) Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Klagearten besondere Sachentscheidungsvoraussetzungen der Anfechtungsklage
MehrFall 2: Alkohol ist keinelösung! 25. Die Verpflichtungsklage nach 42Abs. 1Var. 2VwGO; Aufbau der Zulässigkeitsprüfung;
8 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Die Klagearten nach der VwGO Fall 1: Wenn die Glocken Trauer tragen 14 Die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs; 40 Abs. 1 VwGO; die öffentlichrechtliche
MehrDer verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz II Aufbauschema Leistungsklage
Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz II Aufbauschema Leistungsklage Die sog. allgemeine Leistungsklage ist einschlägig bei einem Begehren, das sich auf die Vornahme oder Unterlassung eines Realaktes
MehrÖffentliches Recht II
Öffentliches Recht II von Dr. iur. Wolfgang Rüfner Professor an der Universität zu Köln, Dr. iur. Georg-Christoph von Unruh Professor an der Universität Kiel, Dr. iur. Hartmut Borchert Kreisverwaltungsdirektor
Mehr13 Verpflichtungsklage Prüfungsschema
Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte
MehrÖffentliches Wirtschaftsrecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht von Prof. Dr. Jörg-Dieter Oberrath Fachhochschule Bielefeld Prof. Dr. Alexander Schmidt Hochschule Anhalt (FH), Bernburg Prof. Dr. Thomas Schomerus Fachhochschule Nordostniedersachsen,
MehrKlausurenbuch Öffentliches Recht in Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen Klausurenbuch Öffentliches Recht in Nordrhein-Westfalen Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Öffentliches Baurecht von Prof. Dr. Johannes Dietlein,
MehrSatzung. über die Erhebung von Verwaltungskosten. im eigenen Wirkungskreis
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis Der Markt Bad Abbach erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung folgende Satzung über die Erhebung
MehrVorläufiger Rechtsschutz
ANWALTFO R M U LAR E DeutscherAnwaltVerein Vorläufiger Rechtsschutz Schriftsätze und Erläuterungen Von VRiLG Harald Crückeberg Oldenburg 2. Auflage 2001 6 56 Juristische GesamtbibliotheK Technische Universität
MehrLfd. Nr. Ausbildungsordnung. Auszubildende: Schuljahr:
Zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten 1 Auszubildende: Ausbildungsjahr: Schuljahr: 3. Ausbildungsjahr Schwerpunkte Lernziele A 5.1. Betriebliche Organisation - Zusammenhänge zwischen Aufgaben, Aufbauorganisation,
MehrFallrepetitorium an der Universität Tübingen
Fallrepetitorium an der Universität Tübingen Aktuelle Fälle des Verwaltungsgerichts Sigmaringen Sommersemester 2006 Lösungsskizze zu Fall 7: Altlasten unter der Alten Galvanik - geänderte Fassung 21.06.2006
MehrInhalt. Seite Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 15 Einführung... 25
Seite Abkürzungs- und Literaturverzeichnis.................. 15 Einführung... 25 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) Erster Teil: Aufgaben und Befugnisse Erster Abschnitt:
Mehr4. Aufhebung nach Wiederaufgreifen des Verfahrens ( 51 VwVfG)
6 Teil: Handlungsformen der Verwaltung A Der Verwaltungsakt VII Der Tod von Verwaltungsakten 1 Rücknahme ( 48 VwVfG) 2 Widerruf ( 49 VwVfG) 3 Begleitmaßnahmen: Vermögensrechtliche Folgen der Aufhebung
MehrInhalt. Standardfälle Verwaltungsrecht AT
Inhalt Standardfälle Verwaltungsrecht AT 1. TEIL: EINFÜHRUNG IN DAS VERWALTUNGSPROZESSRECHT 7 2. TEIL: FÄLLE UND LÖSUNGEN 11 Fall 1: Uni meets business 11 Verwaltungsrechtsweg Subordinationstheorie Zwei-Stufen-Theorie
MehrPolizei -und Ordnungsrecht
Grundrisse des Rechts Polizei -und Ordnungsrecht von Prof. Dr. Bodo Pieroth, Prof. Dr. Bernhard Schlink, Michael Kniesel 2. Aufl. Polizei -und Ordnungsrecht Pieroth / Schlink / Kniesel wird vertrieben
MehrClip 9. I. Zulässigkeit 1) Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 I S.1 VwGO analog
Clip 9 E. Widerspruchsverfahren 1) Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 I S.1 VwGO analog 2) Statthaftigkeit 68 VwGO 3) Problem: Widerspruchsbefugnis - Fallgruppen - Fallgruppen F. Allgemeine Leistungsklage
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 1 1 Hinweise Erforderliche Arbeitsmittel: Grundgesetz, Bayerische Verfassung
MehrErfahrungen und Wünsche eines Güterichterhandlungs- Kunden
Konfliktmanagement-Kongress 2014 Forum 2 - Güterichtermethodik von der gesetzlichen Etablierung zur Professionalisierung Erfahrungen und Wünsche eines Güterichterhandlungs- Kunden Prof. Dr. Martin Notthoff
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 4 (22.6. 29.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrDer einstweilige Rechtsschutz gegen Mitgliedstaaten nach dem EWG-Vertrag
Volkmar Wagner Der einstweilige Rechtsschutz gegen Mitgliedstaaten nach dem EWG-Vertrag PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis: Abkürzungsverzeichnis VI 1. Kapitel: Einleitung
MehrVorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008
Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 1. Teil: Einführung 1 Grundlagen 2 Der Begriff des öffentlichen Rechts 2. Teil: Verfassungsrecht 3 Staatsfunktionen und Staatsorgane 4 Verfassungsprinzipien
MehrExamensrepetitorium an der Universität Tübingen
Examensrepetitorium an der Universität Tübingen Aktuelle Fälle aus der Praxis des Verwaltungsgerichts Sigmaringen Sommersemester 2013 Lösungsskizze zu Fall 1: Fall 1: Der Petitionsausschuss und die Zulassung
MehrJuristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M. Öffentliches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2012
Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M. Öffentliches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2012 Wiederholung Zugangs- und Entgeltregulierung im Recht
Mehr11.004.1 Kostensatzung. Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bamberg (Kostensatzung)
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bamberg (Kostensatzung) Vom 10.10.2001 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 19.10.2001
MehrExamenskurs VwGO für Studenten und Referendare
Rechtswissenschaften und Verwaltung - Studienbücher Examenskurs VwGO für Studenten und Referendare mit Formulierungsbeispielen und Praxistipps Bearbeitet von Stephan Groscurth 1. Auflage 2014. Buch. XVII,
MehrBehördliches Vorgehen gegen Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit
Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes 5532 Behördliches Vorgehen gegen Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit Unter besonderer Berücksichtigung
MehrPolizeigesetz des Freistaates Sachsen
Polizeigesetz des Freistaates Sachsen mit dem Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes in der Fassung vom 15. August 1994 Volltext mit graphischer Darstellung der neuen Bestimmungen sowie Auszüge aus dem
MehrVerwaltungsprozessrecht
Verwaltungsprozessrecht von * * * Rechtsanwalt Frank Schildheuer Rechtsanwalt Dr. Dirk Kues JURA INTENSIV VERLAGS GmbH & Co KG Münster 2014 * Der Autor war über 15 Jahre Dozent des bundesweiten Repetitoriums
MehrVollstreckbare Ausfertigung ( 724)
Vollstreckbare Ausfertigung ( 724) Amtliche Abschrift des Titels Vollstreckungsklausel - einfache - qualifizierte Rechtsnachfolge etc. Bedingungseintritt etc. Folie 24 Voraussetzungen der Klauselerteilung
MehrUniversität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft
Hamburger Examenskurs Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Hamburger Examenskurs Öffentliches recht Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft (Hg.) Allgemeines Verwaltungsrecht
MehrÜbersicht über die polizeiliche Zwangsanwendung
Polizei- und Verwaltungsrecht G II Dr. Michael Bäuerle Übersicht über die polizeiliche Zwangsanwendung 1. Allgemeines Das staatliche Gewaltmonopol verbietet grundsätzlich dem Bürger, Zwang anzuwenden;
MehrDas neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) Eisenach, 25.09.2008 Rechtsanwältin Ulla Engler DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger Straße 13 13
MehrArbeitsrechtliche Konkurrentenklage und Eingruppierungsklage im öffentlichen Dienst. Dr. jur. Wolfgang Zimmerling. Verlag Dr.OttoSchmidt Köln.
Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage und Eingruppierungsklage im öffentlichen Dienst 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com
MehrLehrplan Öffentliches Recht
Lehrplan Öffentliches Recht Das phantastische Öffentliche Recht! 1. Lerneinheit: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht A) der Anfechtungsklage I Der Verwaltungsrechtsweg 1.) Aufdrängende
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 3 E 41/15 4 L 465/14 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsteller - - Erinnerungsführer - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt:
MehrÖFFENTLICHES BAURECHT
ÖFFENTLICHES BAURECHT 2007 Hans-Gerd Pieper Rechtsanwalt in Münster Lehrbeauftragter an der FHöV ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges. mbh & Co. KG 48149 Münster, Annette-Allee 35, 48001
MehrAbstandsflächen. Rechtsschutz. Besonderes Städtebaurecht
Abstandsflächen Rechtsschutz Besonderes Städtebaurecht 1/70 Zweck: Abstandsflächen, Abstände ( 6 SächsBO) ausreichende Belichtung von Aufenthaltsräumen Brandschutz Die Abstandsrechtsvorschriften ( 6 SächsBO)
MehrGerichtsverfahren neu -> alt
Gerichtsverfahren neu -> alt Sozialgerichtsgesetz (SGG) 1 29 [Instanzielle Zuständigkeit der Landessozialgerichte] (1) (2) Die Landessozialgerichte entscheiden im ersten Rechtszug über 1. Klagen gegen
MehrInhaltsverzeichnis. Teil 1. Einleitung. 1. Abschnitt Einführung
Inhaltsverzeichnis Teil 1 Einleitung 1. Abschnitt Einführung 1 Problemstellung und Begriffsklärung 21 2 Gang der Untersuchung 23 2. Abschnitt Strafprozessuale Grundrechtseingriffe an den Schnittstellen
MehrGerichtsverfahren alt -> neu
Gerichtsverfahren alt -> neu Sozialgerichtsgesetz (SGG) 1 29 [Instanzielle Zuständigkeit der Landessozialgerichte] (1) (2) Die Landessozialgerichte entscheiden im ersten Rechtszug über 1. Klagen gegen
MehrVerordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV)
Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) Änderung vom Entwurf vom 17. Juli 2014 Der Schweizerische Bundesrat, verordnet: I Die Verordnung vom
MehrDr. med. Stefanie Spieckenbaum Referat Umweltmedizin Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Dr. med. Stefanie Spieckenbaum Referat Umweltmedizin Bayerisches Staatsministerium für Folie: 1 Bundesmeldestelle Julius-Kühn-Institut Bayerisches Staatsministerium für Ambrosia Meldesystem Bayern 2008
MehrDer Anspruch des Bürgers auf Erstattung verfassungswidriger Steuern
Der Anspruch des Bürgers auf Erstattung verfassungswidriger Steuern Kritische Untersuchung der grundrechtseinschränkenden Rechtsfolgenaussprüche des Bundesverfassungsgerichts und Hinweise für den Weg zurück
MehrDer verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz III VERWALTUNGSVOLLSTRECKUNG EINSTWEILIGER RECHTSSCHUTZ (ÜBERSICHT)
Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz III VERWALTUNGSVOLLSTRECKUNG EINSTWEILIGER RECHTSSCHUTZ (ÜBERSICHT) A. Verwaltungsvollstreckung Ausgangsfall: Nachbar N ist gerade dabei, direkt auf die Grundstücksgrenze
MehrZwei Anträge: Untersagungsverfügung / Androhung von Zwangsgeld. A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs ( 40 Abs. 1 VwGO)
Zwei Anträge: Untersagungsverfügung / Androhung von Zwangsgeld A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs ( 40 Abs. 1 VwGO) aufdrängende Sonderzuweisung (-) Streitigkeiten öffentlich-rechtlicher Natur (= streitentscheidenden
Mehr4. Prozessvertretung im Rechtsbeschwerdeverfahren...46 VI. Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts...46 VII.
Inhalt Lernziele...13 A. Die Arbeitsgerichtsbarkeit...17 I. Historischer Überblick...17 II. Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit...19 1. Arbeitsgerichte...19 2. Landesarbeitsgerichte...20 3. Bundesarbeitsgericht...20
MehrFall 11: PreisWert im Wohngebiet. Universitäts-Repetitorium der Humboldt-Universität zu Berlin
Fall 11: PreisWert im Wohngebiet A. Anfechtungsklage des N gegen die Baugenehmigung I. Zulässigkeit der Anfechtungsklage 1. Verwaltungsrechtsweg 40 I VwGO 2. Klageart: 42 I Alt. 1 VwGO 3. Klagebefugnis,
MehrRechtsmittelbelehrung
Verwaltungsentscheid erster Instanz - Beschwerde - Gegen die Entscheidung einer Verwaltungsstelle erster Instanz - 3 Abs. 3 RuVO/WFLV - ist die Beschwerde zulässig - 3 Abs. 6 RuVO/WFLV -. Die Beschwerde
MehrPiratenpartei Kassel-Land Per Email
DER MAGISTRAT Rathausplatz 1, 34246 Vellmar TEL 0561-8292-0 FAX 0561-8292-171 www.vellmar.de info@vellmar.de Piratenpartei Kassel-Land Per Email Fachbereich 1 Allgemeine Verwaltung und Bürger-Service -
MehrDas Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten
Rechtspolitisches Symposium 12 Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten Im Lichte aktueller Herausforderungen des Sicherheitsrechts Bearbeitet von Christoph Streiß 1. Auflage 2011. Buch.
MehrVerfügung und die Aufhebung der Milchliefersperre bei der Milchprüfung
Eidgenössisches Volkwirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Veterinärwesen BVET Vollzugsunterstützung Technische Weisung Für die Verfügung und die Aufhebung der Milchliefersperre bei der Milchprüfung
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrLösungsvorschlag. 1. Teil. Ausgangsfall. A. Zulässigkeit
Lösungsvorschlag 1. Teil. Ausgangsfall A. Zulässigkeit Die Zulässigkeit der Klage der Stadt X gegen die Aufhebungsverfügung ist unproblematisch. Der Verwaltungsrechtsweg nach 40 Abs. 1 S. 1 VwGO ist gegeben,
MehrBau, Erhaltung, Betrieb und Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private nach dem FStrPrivFinG
Bau, Erhaltung, Betrieb und Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private nach dem FStrPrivFinG Von Susanne Schmitt Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung 17 Erster Teil Die öffentliche
MehrZivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr.
Teil 13 Besondere Verfahrensarten 43 Das amtsgerichtliche Verfahren 44 Der Urkundenprozess 45 Das Mahnverfahren Teil 14 Kosten und Prozesskostenhilfe 48 Die Prozesskostenhilfe 43 Das amtsgerichtliche Verfahren,
MehrSatzung der Stadt Ratingen für die Volkshochschule (VHSSR) Inhaltsverzeichnis
Satzung der Stadt Ratingen für die Volkshochschule (VHSSR) in der Fassung vom 19. Dezember 2003 Satzung Datum Fundstelle In Kraft getreten vom 06.04.1976 Amtsblatt Kreis Mettmann 1976, S. 96 f. 16.04.1976
MehrQualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen aus rechtlicher Sicht. Berlin, 31. Januar 2015 Marie-Luise Schiffer-Werneburg
Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen aus rechtlicher Sicht Berlin, 31. Januar 2015 Marie-Luise Schiffer-Werneburg Übersicht I. Entwicklung der Qualitätssicherung in der Pflege 1. Pflege-Versicherungsgesetz
Mehr(Fiktiver) Grobplan des Studenten B (zu Kapitel 1, S. 15)
(Fiktiver) Grobplan des Studenten B (zu Kapitel 1, S. 15) Vorbemerkung: Nachfolgend finden Sie den (fiktiven) Grobplan des Studenten B, dessen Studium und Ziele in Kapitel 1, S. 8 ff. beschrieben werden.
MehrVERWALTUNGSGERICHT TRIER
5 L 1108/03.TR VERWALTUNGSGERICHT TRIER BESCHLUSS In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Ausländerrechts (Marokko) hier: Antrag nach 80 Abs. 5 VwGO hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier aufgrund
MehrSchweizer Bürgerrecht
Schweizer Bürgerrecht 6. und 9. Dezember 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Historische Entwicklung Kantonsbürgerrecht als primäres Bürgerrecht Art. 42 BV von 1848: Jeder Kantonsbürger ist Schweizerbürger.
MehrDie Zuständigkeit der Rechnungshöfe für die Prüfung der Körperschaften des öffentlichen Rechts
Die Zuständigkeit der Rechnungshöfe für die Prüfung der Körperschaften des öffentlichen Rechts Von Dr. Franz Knöpfle Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg Carl Heymanns Verlag KG
MehrRechtsbehelfsbelehrungsmuster
Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer
MehrVerwaltungsgericht Hamburg. Beschluss. In der Verwaltungsrechtssache
11 E 1834/12 Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss In der Verwaltungsrechtssache XXX - Antragstellerin - g e g e n XXX - Antragsgegnerin - hat das Verwaltungsgericht Hamburg, Kammer 11, am 15. August 2012
MehrVerwVfR und VerwPR (Einstweiliger Rechtsschutz II 80 Abs. 5 VwGO)
Sonderprobleme zum Verfahren nach 80 Abs. 5 VwGO (1) Einstweiliger Rechtsschutz bei faktischer Vollziehung des VA Situation: Behörde setzt sich über die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs oder einer
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 13 A. Das Recht der Landesverfassungsbeschwerde.... 17 I. Einführung... 17 1. Der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz.... 17 a) Die Verfassungsbeschwerde in
MehrAufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende
Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die
MehrDie Erklärung von Kündigung und Abmahnung durch den Arbeitgeber
Matthias Beck Die Erklärung von Kündigung und Abmahnung durch den Arbeitgeber PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 15 1 Einleitung 21 1.
MehrUnterhalt mit ULLA. Das ULLA Auswertungsbuch für Controller, Führungskräfte und Administratoren
Unterhalt mit ULLA Das ULLA Auswertungsbuch für Controller, Führungskräfte und Administratoren Für die Datenbank-Unterhalt ab Versionsnummer 5 Stand Dezember 2010 2010 - Berlin 1. Auflage Martin Gensert
MehrStudienplatzbeschaffung
Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!
MehrBewertung von Rehakliniken
Studie Bewertung von Rehakliniken Fachgruppe Sozialimmobilien des HypZert e. V. Stand: August 2007 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der
MehrProzessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Schneider und andere, Oligsbendengasse 12-14, 52070 Aachen, Az.: 07/02732 Bürgerbegehren Sandhäuschen,
1 15 A 1749/08 4 K 1463/07 Aachen Beschluss In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren 1. des Herrn Andreas D il t h e y, Karl-Friedrich-Straße 1 57, 52072 Aachen, 2. des Herrn Dr. Hermann-Victor J o h
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrRechtsanwaltsarbeitsgemeinschaft / Öffentliches Recht
1 Anmerkung zur Internet-Klausur VA 15 1. Mandantenbegehren Die Mandantin möchte gegen die Gewerbeuntersagung vorgehen. Sowohl gegen den Ausgangs- als auch gegen den Widerspruchsbescheid hat die Mandantin
MehrFehlt eine vergleichbare Amtshandlung, so wird eine Gebühr von fünf bis fünfundzwanzigtausend Euro erhoben.
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Großen Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber (Kostensatzung) vom 28. August 2009 Die Große Kreisstadt Rothenburg
Mehr- nachfolgend als SPZ Wüzburg bezeichnet - - nachfolgend als PKV-Verband bezeichnet - Vereinbarung {.-, Verband der Privaten Krankenversicherung e.v.
Vereinbarung {.-, gem. S 75 Abs. 3 b S. 7 SGB V i.v.m. $ 75 Abs. 3a SGB V Zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.v. vertreten durch den Vorstand Reinhold Schulte und Dr. Volker Leienbach
MehrAuswertungsbogen Versorgungskapazitäten & Public Health
Auswertungsbogen Versorgungskapazitäten & Public Health Legen Sie bitte Beobachtungsbogen neben Auswertungsbogen. Nehmen Sie Aspekt für Aspekt die Team- Bewertung vor: 1. Einstufung der und Begründung.
Mehr1 Dedicated Firewall und Dedicated Content Security
Entgeltbestimmungen für A1 IT Security Services (EB A1 IT Security) Allgemeines Diese Entgeltbestimmungen gelten ab 5. März 2014. Die am 2. Juli 2012 veröffentlichten EB A1 IT Security werden ab diesem
MehrGemischte Gemeinde Aeschi. Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi
Gemischte Gemeinde Aeschi Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi
MehrVorbeugender und Einstweiliger Rechtschutz
Vorbeugender und Einstweiliger Rechtschutz A. Vorbeugender Rechtschutz I. Besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen 1. Statthaftigkeit Vorbeugender Rechtschutz = wenn sich der Kläger gegen zukünftiges Verwaltungshandeln
MehrGewerblicher Grundstückshandel
Gewerblicher Grundstückshandel Veranstaltungsort: 17. Juni 2015 in München Diplom-Volkswirt Steuerberater, München Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.v. Gewerblicher
MehrBereicherungsrecht Fall 2
G hat bei der S-AG eine Lebensversicherung ihv. 300.000 abgeschlossen, als deren BegünsBgte seine Frau D benannt ist. Als die Finanzierung des gerade erworbenen Eigenheims die Möglichkeiten des G zu übersteigen
MehrDr. iur. Daniel Egli. Die Verdachtskündigung nach schweizerischem und deutschem Recht
Dr. iur. Daniel Egli Die Verdachtskündigung nach schweizerischem und deutschem Recht STÄMPFLI VERLAG AG BERN 2000 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis VI IX EINFÜHRUNG 1 l.teil:
MehrWärmebildkamera. Arbeitszeit: 15 Minuten
Wärmebildkamera Arbeitszeit: 15 Minuten Ob Menschen, Tiere oder Gegenstände: Sie alle senden unsichtbare Wärmestrahlen aus. Mit sogenannten Wärmebildkameras können diese sichtbar gemacht werden. Dadurch
Mehr17.09.2014 Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen
17.09.2014 Einführung in das Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Übersicht 1. Zweck/Schutzrichtung des Urheberrechts
MehrSatzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Neu-Ulm. - Kostensatzung - Vom 07.12.
9/2 Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Neu-Ulm - Kostensatzung - Vom 07.12.2001 Die Stadt Neu-Ulm erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes
MehrDas Zugangserschwerungsgesetz
Das Zugangserschwerungsgesetz Vortrag auf dem 26C3 Here Be Dragons 27. Dezember 2009 Dr. Matthias Bäcker, LL.M. baecker.uni-mannheim.de Seite 1 Gliederung des Vortrags 1. Inhalt des Gesetzes 2. Verfassungsrechtliche
MehrPANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und
PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-
MehrErbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br.
Erbrecht Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. 16., neubearbeitete Auflage ULB Darmstadt 16351474 2006 MOHR SIEBECK l.teil Einführung
Mehr- Kann ich meinen Lebensunterhalt finanzieren? - Womit kann ich Geld verdienen? - Wie viel Geld benötige ich zum Leben?
Einleitung Mit Fortschreiten der europäischen Integration in der EU werden zunehmend Veränderungen erkennbar, die besonders für junge Menschen zusätzlich Möglichkeiten und Chancen eröffnen Ihre zukünftigen
MehrLösung zu Fall 2. 1. Frage 1: Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Baugenehmigung
Universität Trier Fachbereich Rechtswissenschaft Lehrstuhl Prof. Dr. Meinhard Schröder Julian Nusser Wissenschaftlicher Mitarbeiter Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht Sommersemester 2008 Lösung
MehrAllgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH
Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH Fähigkeit zur Teilnahme am Rechtsverkehr Gesellschaft eigener Art; Unterschied zur späteren GmbH nur fehlender Status als juristische Person Als notwendige Vorstufe
Mehr