Beantwortung der Anfrage

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1 Nr. 11-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Naderer, Fürhapter und Konrad MBA an die Landesregierung (Nr. 11-ANF der Beilagen) durch Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl, Landeshauptmann Dr. Haslauer und Landesrätin Mag. a Berthold MBA betreffend die Förderung und Subventionierung von Bundesagenden durch das Land am Beispiel von Arbeitsmarkt-, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Naderer, Fürhapter und Konrad MBA betreffend die Förderung und Subventionierung von Bundesagenden durch das Land am Beispiel von Arbeitsmarkt-, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen vom 8. Juli 2015 erlauben sich Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl, Landeshauptmann Dr. Haslauer und Landesrätin Mag. a Berthold MBA, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1: Wie viel Geld wurde in den Jahren 2004, 2009 und 2013 jeweils an die fünf exemplarisch genannten Institutionen/Einrichtungen/Vereine unter dem Ansatz Arbeitsmarktpolitische Initiativen ausbezahlt (bitte um Aufgliederung nach Betrag und Jahr)? Die nachstehende Tabelle zeigt die gewährten Fördermittel aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik, HH 1/78190 Arbeitsmarktpolitische Initiativen in den Jahren 2004, 2009 und 2013: Verein Arbeit hat Zukunft BFI Salzburg Bildungs GmbH FAB - Verein zur Förderung von Arbeit Verein Einstieg Frau & Arbeit gem. GmbH EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Zu Frage 2: Wie viel Geld wurde in den Jahren 2004, 2009 und 2013 jeweils an die fünf exemplarisch genannten Institutionen/Einrichtungen/Vereine unter dem Ansatz Frauenfragen ausbezahlt (bitte um Aufgliederung nach Betrag und Jahr)? 1

2 Das Referat Frauen, Diversität, Chancengleichheit (vor dem 1. Jänner 2015 Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung) hat an den Verein Frau und Arbeit sowie an den Verein Einstieg in den Jahren 2004, 2009 und 2013 folgende Förderungen geleistet: Verein Frau & Arbeit , , ,-- Verein Einstieg 0, ,-- 0,-- Zu Frage 3: Wie viel Geld wurde in den Jahren 2004, 2009 und 2013 jeweils an die fünf exemplarisch genannten Institutionen/Einrichtungen/Vereine unter dem Ansatz Sonstige Förderung der Erwachsenenbildung ausbezahlt (bitte um Aufgliederung nach Betrag und Jahr)? Aus dem Ansatz Sonstige Förderung der Erwachsenenbildung wurde in den Jahren 2004 und 2009 keine Förderung an die in der Präambel der Anfrage genannten Einrichtungen gewährt wurden im Rahmen der Art. 15a B-VG Vereinbarung der Initiative Erwachsenenbildung an die BFI Salzburg BildungsGmbH ,-- für Basisbildungsmaßnahmen sowie ,-- für das Nachholen des Pflichtschulabschlusses an den Verein Einstieg ,-- für das Nachholen des Pflichtschulabschlusses ausbezahlt. Zu Frage 4: Wie viel Geld wurde in den Jahren 2004, 2009 und 2013 jeweils an die fünf exemplarisch genannten Institutionen/Einrichtungen/Vereine unter dem Ansatz Familienpolitische Maßnahmen ausbezahlt (bitte um Aufgliederung nach Betrag und Jahr)? Den in der Präambel der Anfrage exemplarisch genannten Institutionen wurden aus dem Ansatz Familienpolitische Subventionen in den Jahren 2004 und 2009 keine Förderung gewährt wurden dem Verein Frau & Arbeit ,-- für die Unterstützung, Beratung und Vernetzung für Alleinerziehende (Personal- und Sachkosten) (2012 überwiesen für den Zeitraum September 2012 bis Dezember 2013) und ,51 für das Projekt Work Life Coaching für Betriebe (davon 2.546,51 Akontozahlung für 2014) an Fördermittel gewährt. Das letztgenannte Projekt wurde aus Mitteln von LEADER Österreichisches Förderprogramm zur Entwicklung des ländlichen Raums 2007 bis 2013 gefördert und aus Mitteln des Referates Familien und Generationen kofinanziert. Zu Frage 5: Wie viel Geld wurde in den Jahren 2004, 2009 und 2013 jeweils an die fünf exemplarisch genannten Institutionen/Einrichtungen/Vereine unter dem Ansatz Migration/Integration ausbezahlt (bitte um Aufgliederung nach Betrag und Jahr)? Für die in der Präambel der Anfrage exemplarisch genannten Institutionen/Einrichtungen wurden 2013 vom Referat Jugend, Generationen, Integration (bzw. dem vormals dafür ver- 2

3 antwortlichen Referat) für den Verein Einstieg ,-- für SchülerInnen-Mentoring und ,-- für professionelle Lernbetreuung an Föderung ausbezahlt. Weiters wurden 2013 für das Jahr 2014 bereits folgende Beträge zur Anweisung gebracht: ,-- für Deutschkurse zur Vorbereitung auf den Pflichtschulabschluss ,-- für Lernbetreuung. Zu Frage 6: Wie viel Geld wurde in den Jahren 2004, 2009 und 2013 jeweils an die fünf exemplarisch genannten Institutionen/Einrichtungen/Vereine aus sonstigen Ansätzen ausbezahlt (bitte um Aufgliederung nach Ansatz, Betrag und Jahr)? Der Verein Frau & Arbeit Gem. GmbH erhielt laut Aufzeichnung der Landesbuchhaltung Subventionen aus folgenden Ansätzen Jahr: Ansatz: Bezeichnung Ansatz: Gesamtsumme: 2004: Sonstige Maßnahmen EUR , Arbeitsmarktpolitische Initiativen EUR , : Sonstige Maßnahmen EUR , Frauenfragen EUR , Arbeitsmarktpolitische Initiativen EUR ,20 Beschäftigungsprojekte Sonstige Maßnahmen EUR , Familienpolitische Maßnahmen EUR , Frauenfragen EUR , Arbeitsmarktpolitische Initiativen EUR ,46. Das Berufsförderungsinstitut (BFI) erhielt laut Aufzeichnung der Landesbuchhaltung Subventionen aus folgenden Ansätzen: Jahr: Ansatz: Bezeichnung Ansatz: Gesamtsumme: Arbeitsmarktpolitische Initiativen EUR , Leistungen für Personal EUR 1.678, Sozial- und Gesundheitsdienst, EUR ,00 Ausbildungskosten Hilfe zur beruflichen Eingliederung EUR ,24 ( 9) Lebensunterhalt und Wohnbedarf EUR 233,00 ( 4, 9-11 MSG) 3

4 Arbeitsmarktpolitische Initiativen EUR , Amtssachausgaben BH Zell am See EUR 165, Leistungen für Personal EUR 1.510, Presse- und Informationszentrum EUR 3.730, Sozial- und Gesundheitsdienst, EUR ,00 Ausbildungskosten Sonstige Aktivitäten für den EUR 471,00 Umweltschutz Entgelte für die Tätigkeit Dritter EUR 5.000, Kindergartenpädagogik EUR 2.400, Frauenfragen EUR 1.218, Arbeitsmarktpolitische Initiativen EUR , Sonstige Förderung der EUR ,00 Erwachsenenbildung Sozial- und Gesundheitsdienst, EUR ,00 Ausbildungskosten Der Verein Einstieg erhielt laut Aufzeichnung der Landesbuchhaltung Subventionen aus folgenden Ansätzen: Jahr: Ansatz: Bezeichnung Ansatz: Gesamtsumme: Arbeitsmarktpolitische Initiativen EUR , Arbeitsprojekte EUR , Kinder- und Jugendanwaltschaft EUR 450, Expertisen EUR , Arbeitsmarktpolitische Initiativen EUR , Gesamtintegrationskonzept EUR , Frauenfragen EUR 7.500, Arbeitsmarktpolitische Initiativen EUR , Gesamtintegrationskonzept EUR , Sonstige Förderung der EUR ,00 Erwachsenenbildung Der FAB, Verein zur Förderung von Arbeit und Beschäftigung, erhielt laut Aufzeichnung der Landesbuchhaltung Subventionen aus folgenden Ansätzen: Jahr: Ansatz: Bezeichnung Ansatz: Gesamtsumme: Arbeitsmarktpolitische Initiativen EUR , Arbeitsmarktpolitische Initiativen EUR ,54 4

5 Arbeitsmarktpolitische Initiativen EUR , Schulbetrieb (Landesberufsschulen) EUR 672,00 Der Verein Arbeit hat Zukunft, erhielt laut Aufzeichnung der Landesbuchhaltung Subventionen aus folgenden Ansätzen: Jahr: Ansatz: Bezeichnung Ansatz: Gesamtsumme: Arbeitsmarktpolitische Initiativen EUR , Arbeitsmarktpolitische Initiativen EUR , Arbeitsmarktpolitische Initiativen EUR ,05. Zu Frage 7: Mit welcher Argumentation werden Dienstleistungen subventioniert/gefördert, welche ohnehin schon von einem ausgegliederten Bundesunternehmen angeboten und somit vom Bund bezahlt werden? Grundsätzlich sind die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des Landes ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes bzw. des AMS zu sehen. Festzuhalten ist, dass das AMS einen klaren Auftrag zur Unterstützung arbeitssuchender bzw. arbeitsloser Personen hat. Das Land Salzburg unterstützt durch seine Förderungen in jenen Bereichen, für die das AMS keinen Auftrag hat bzw. wo ergänzende Maßnahmen zur Zielerreichung notwendig sind. Das sind einerseits Projekte zur Berufsorientierung von Jugendlichen, zur beruflichen Höherqualifizierung und Ausbildung und andererseits arbeitsmarktbezogene Projekte und Maßnahmen für Personengruppen, die es auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer haben. Zu diesen Zielgruppen zählen insbesondere arbeitslose und ohne in Ausbildung befindliche Jugendliche, Frauen (Alleinerzieherinnen, Frauen mit Kinder, WiedereinsteigerInnen, etc.), Langzeitarbeitslose, Jobsuchende ab 50, gering qualifizierte Personen, etc. Durch Projekte und Maßnahmen, die aus dem Ansatz Arbeitsmarktpolitische Initiativen gefördert werden, sollen bestehende Angebotslücken des institutionalisierten Unterstützungssystems geschlossen und die am Arbeitsmarkt benachteiligten Gruppen mittels speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Projekte erreicht und so langfristig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Durch die geförderten Projekte entsteht weder eine Parallelstruktur zu bereits bestehenden Angeboten des Bundes, noch erfolgt eine Förderung von bereits ausfinanzierten Angeboten. Ziel der Förderpolitik ist es, die Qualifikation und Orientierungsfähigkeit von Personen im Hinblick auf Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und andererseits Angebotslücken zu schließen und somit die Chancen von benachteiligten Personen zur Arbeitsmarktintegration zu erhöhen. Zu Frage 7: In der Regel handelt es sich bei den vom Land gewährten Förderungen um keine Basisförderungen, sondern um Förderungen von Projekten, die eben nicht in der Finanzie- 5

6 rung des Bundes enthalten sind und an deren Erbringung das Land ein besonderes Interesse hat. Zu Frage 8: Mit welcher Argumentation werden Institutionen/Einrichtungen/Vereine subventioniert gefördert, welche ohnehin aus Steuermitteln und/oder Zwangsmitgliedsbeiträgen finanziert werden? Vier der fünf genannten Institutionen/Einrichtungen/Vereine sind gemeinnützig, werden in ihrer Grundstruktur weder aus Steuermitteln noch aus Zwangsmitgliedsbeiträgen finanziert und sind zudem nicht auf finanziellen Gewinn ausgerichtet. Zudem erfolgen Förderungen ausschließlich für die Umsetzung von konkreten Projekten, durch die den Institutionen/Einrichtungen/Vereinen Kosten (Personalkosten, Sachkosten, etc.) aber keine zusätzlichen Einnahmen entstehen. Da die meisten der aus arbeitsmarktpolitischen Mitteln geförderten Projekte für die TeilnehmerInnen kostenlos zugänglich sind, könnten ohne Zuschüsse der öffentlichen Hand diese de facto nicht umgesetzt werden. Gefördert werden jedenfalls ausschließlich Kosten, die nachweisbar im Rahmen der Projektumsetzungen entstehen. Zu Frage 8: Es wird auf die Beantwortung der Frage 7 verwiesen. Zu Frage 9: Mit welchen Argumenten werden in auffälligem Ausmaß diskriminierende Angebote auf Grund alters-, geschlechts- oder herkunftsspezifischer Einschränkungen des TeilnehmerInnenkreises gefördert/subventioniert? Wie schon bei Frage 7 ausgeführt, sind bestimmte Personengruppen am Arbeitsmarkt diskriminiert. Die Angebote, die aus der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Landes gefördert werden, sollen beitragen, die Chancengleichheit am Arbeitsmarkt wiederherzustellen und die Diskriminierung abzubauen. Eine entsprechende Differenzierung in alters-, geschlechts- herkunftsspezifische und andere Zielgruppen ist daher notwendig, um die Fördermittel des Landes wirtschaftlich und zweckmäßig einsetzen zu können. Zu Frage 9: Es werden zielgruppenspezifische Aktivitäten gefördert, wenn sie im Interesse des Landes liegen. 6

7 Zu Frage 10: Werden dem AMS die Qualifikationen abgesprochen, für alle Arbeitssuchenden in gleichwertiger Weise vermittelnd, beratend, weiterbildend oder finanzierend tätig zu sein? Wenn ja, mit welcher Begründung/welchen Belegen? Es besteht kein Anlass, dem AMS die genannten Qualifikationen abzusprechen. Zu Frage 10: Es handelt sich um zusätzliche zielgruppenspezifische Projekte des Landes Salzburgs für die Bevölkerung. Zu Frage 11: Wann ist mit einem Ende dieser finanziell sehr kostspieligen Doppelgleisigkeiten im Subventions-/Fördersystem zu rechnen? Wie schon in Frage 7 ausgeführt, versteht sich die Arbeitsmarktpolitik des Landes ergänzend zu den Aufgaben des Bundes bzw. des AMS. Es ist, wie im Arbeitsübereinkommen der Salzburger Landesregierung festgehalten, die Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik des Landes, Jugendlichen die Berufsorientierung zu erleichtern, die Qualifizierung von Beschäftigten zu unterstützen und denjenigen Menschen zu helfen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind. Alle diese Maßnahmen tragen bei, das Ziel Vollbeschäftigung zu erreichen. Jeder hat das Recht auf berufliche Perspektiven und die Chance auf eine soziale Teilhabe. Die Arbeitsmarktpolitik des Landes Salzburg wird auch weiterhin auf Veränderungen am Arbeitsmarkt reagieren und die Förderpolitik bei Bedarf anpassen. Keinesfalls wird sich das Land Salzburg aus der Verantwortung ziehen und wichtige Unterstützungsprojekte zur Höherqualifikation und Berufsorientierung sowie für arbeitsmarktferne Personen, armutsgefährdete Beschäftigte und Jugendliche ohne Ausbildung streichen. Zu Frage 11: Es wird auf die Beantwortung der Fragen 7 bis 10 verwiesen. Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl: Zu Frage 12: Welche Maßnahmen werden seitens des Landes Salzburg bezüglich einer raschen und effektiven Beendigung von Mehrfachförderungen zu Lasten des Steuerzahlers gesetzt? 7

8 Es kann nicht generell gesagt werden, dass Mehrfachförderungen im Sinne der Unterstützung von Einrichtungen bzw. deren Aktivitäten durch mehrere öffentliche Stellen per se etwas Schlechtes bzw. Abzulehnendes wären. Es kann sehr wohl gute Gründe dafür geben. So wurde beispielsweise schon von Beginn der Mitgliedschaft Österreichs in der EU an die nationale Kofinanzierung vieler Unterstützungsmaßnahmen seitens der Europäischen Union im Bereich der Landwirtschaft zwischen dem Bund und den Ländern geteilt, um nicht eine Gebietskörperschaftsebene damit finanziell zu überfordern. Was bei so genannten Mehrfachförderungen allerdings sichergestellt werden muss, um einen sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Umgang mit Steuergeldern zu gewährleisten, ist die Wahrung der Transparenz in dem Sinne, dass den jeweiligen fördernden Stellen bekannt ist, ob und in welchem Ausmaß allfällige andere öffentliche Stellen die gleiche Einrichtung bzw. ihre Aktivitäten unterstützt, und dass bei institutionalisierten Mehrfachförderungen ein unverhältnismäßiger Aufwand bei der Abwicklung vermieden wird, der dadurch entstehen könnte, dass mehrere fördernde Stellen parallel zueinander regelmäßig das Vorliegen der gleichen Förderungsvoraussetzungen prüfen. Das Land Salzburg hat in der Erlasssammlung Innerer Dienst im Erlass 2.15 ( Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg ) Vorsorge getroffen, dass der verantwortungsbewusste Umgang mit den Steuergeldern gewährleistet bleibt. Dort heißt es nämlich in Punkt II.: Die Förderungsmittel des Landes dürfen nur eingesetzt werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: 1. Der Förderungszweck (Vorhaben, Tätigkeit) muss nach den Umständen so genau wie möglich (tunlichst messbar bzw. quantifizierbar) umschrieben sein. 2. Der Förderungszweck muss überwiegend im öffentlichen Interesse gelegen und außerdem für das Land oder das Ansehen des Landes bedeutend sein. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Aktualisierung der verfolgten Förderungsziele zu achten. Auf das Prinzip des Gender Mainstreaming ist Bedacht zu nehmen. 3. Eine Förderung darf nur gewährt werden, wenn die Verwirklichung des Förderungszweckes trotz der zumutbaren finanziellen, manuellen und geistigen Eigenleistung des Förderungswerbers bzw. -empfängers ohne öffentliche Mittel nicht möglich ist. 4. Die Förderung darf das zur Verwirklichung des Förderungszweckes unbedingt notwendige Ausmaß nicht übersteigen. 5. Der Förderungswerber muss Gewähr dafür bieten, dass er über die notwendigen Mittel, soweit sie nicht durch die Förderung selbst sichergestellt werden sollen und über die fachlichen und sonstigen Voraussetzungen verfügt, die zur Verwirklichung des Förderungszweckes benötigt werden. Vor Gewährung der Förderung ist festzustellen, ob die Verwirklichung des Förderungszweckes auch noch von anderen öffentlichen Förderungsträgern gefördert werden soll. Eine solche Förderung durch andere Stellen schließt eine Förderung des Landes nicht aus. 8

9 6. Die Bestimmungen des EU-Wettbewerbs- und EU-Beihilfenrechts in der jeweils geltenden Fassung sind zu beachten. 7. Der Förderungseffekt und der mit der Förderung im Zusammenhang stehende Verwaltungsaufwand müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Insbesondere ist daher und dies sieht das zu diesem Erlass gehörende Förderungsansuchen- Formular ebenfalls vor zu erheben, ob die Verwirklichung des Förderungszweckes auch noch von anderen öffentlichen Förderungsträgern gefördert werden soll. Dem Zweck einer erhöhten Transparenz in Bezug auf Unterstützungen durch andere öffentliche Stellen sollte zudem auch die in Entwicklung befindliche Transparenzdatenbank des Bundes dienen, die in der Vorstufe einer so genannten Leistungsangebotsdatenbank bereits weitgehend vorliegt. Allerdings bestehen erhebliche Zweifel, ob dieser Zweck durch datenschutzrechtliche Einschränkungen in Form sehr eng begrenzter Einsichtsberechtigungen erreicht werden kann, oder ob Kosten und Nutzen dieser administrativ sehr aufwändig zu befüllenden und dann auch laufend zu wartenden Datenbank außer Verhältnis stehen. Derzeit läuft eine Evaluierungsphase; ein von den Ländern beauftragtes Gutachten des Instituts für Föderalismus dazu soll im Herbst vorliegen. Das Problem besteht nicht zuletzt darin, dass bestimmte Aktivitäten von verschiedenen Förderstellen vor dem Hintergrund unterschiedlicher Gesichtspunkte gefördert werden können [also wenn um ein fiktives Beispiel zu nennen eine fördernde Stelle ein bestimmtes Vorhaben unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaft (etwa Tourismus), eine andere unter dem Gesichtspunkt der Bildung und eine dritte unter dem Gesichtspunkt der Kultur subventioniert, könnte der jeweils andere keine Einsicht in die erfolgende Unterstützung durch die betreffende Förderstelle nehmen, weil er über keine Abfrageberechtigung in fremden Materien verfügen würde]. Damit würde sich aber auch der beträchtliche Aufwand für ein derartiges System mehr oder weniger ad absurdum führen. Es gibt verwaltungsschonende Lösungen, die im Falle von Mehrfachförderungen zu vermeiden helfen, dass mehrere öffentliche Stellen sich parallel mit der Frage der Förderwürdigkeit auseinandersetzen. So wird diese Aufgabe etwa im Bereich der Agrarförderungen sowohl für den nationalen Kofinanzierungsanteil des Bundes als auch für jenen des Landes von der AMA (Agrarmarkt Austria Marketing GmbH) wahrgenommen, oder es wird um ein weiteres Beispiel anzuführen bei der Anschlussförderung des Landes an die Unterstützungen des Forschungsförderungsfonds des Bundes (FFF) nicht nochmals alles erneut geprüft, sondern es wird an der Beurteilung des Förderfalles durch den FFF angeknüpft. Wichtig erscheint angesichts des Umstandes, dass die staatliche Kompetenzverteilung nicht für den Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung gilt (Art. 17 B-VG) auch die Festlegung, dass der Förderungszweck überwiegend im öffentlichen Interesse gelegen und außerdem für das Land oder das Ansehen des Landes bedeutend sein muss. Damit wird ausgeschlossen, dass Aktivitäten, die etwa ausschließlich im Bundesinteresse lägen, aus n mitunterstützt werden. Auch verbietet die Judikatur direkte Förderungen zwischen Gebietskörperschaften, indem z. B. das Land dem Bund Mittel für die Erfüllung dessen Aufgaben oder der Bund dem Land Mittel für die Erfüllung seiner Aufgaben gewährte, weil derartige Verträge 9

10 gemäß 879 ABGB nichtig wären (Verstoß gegen den Kostentragungsgrundsatz des 2 F-VG; vgl. die einschlägigen höchstgerichtlichen Erkenntnisse betreffend die seinerzeitige Finanzierung des Tiroler Landesjugendreferenten durch den Bund oder die seinerzeitige anteilige Abgangstragung des Landes Salzburg für die Hochschule Mozarteum oder des Landes Steiermark für das dortige Musikkonservatorium). Was den konkret angesprochenen Bereich der Arbeitsmarkt-, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen anbelangt, kann man freilich nicht davon ausgehen, dass dafür nur ein Bundesinteresse bestünde. Zwar ist der Bund beispielsweise für den Bereich der Sozialversicherung zuständig und hat daher ein verständliches Interesse daran, dass möglichst viele Menschen in Beschäftigung stehen, um ein möglichst hohes Beitragsaufkommen an SV-Beiträgen zu gewährleisten und die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung so gering wie möglich zu halten, um Abgänge der Sozialversicherungsträger hintan zu halten. Das schließt aber natürlich nicht aus, dass auch das Land im Rahmen seiner regionalen Wirtschaftspolitik ein maßgebliches Interesse daran besitzt, dass Menschen mit den benötigten Qualifikationen der Wirtschaft zur Verfügung stehen, oder im Rahmen seiner Trägerschaft für die bedarfsorientierte Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe ein wesentliches Interesse daran hat, darunter fallende Menschen in Beschäftigung zu bringen (was natürlich auch das Vorliegen von den Unternehmen nachgefragter Ausbildungen voraussetzt), um die Abgänge für die Haushalte des Landes und der Salzburger Gemeinden im Sozialbereich zu minimieren. Zu Frage 12: Aus dem Ansatz Arbeitsmarktpolitische Initiativen werden keine Mehrfachförderungen ausgereicht. Zu Frage 12: Es wird auf die Beantwortung der Fragen 7 bis 10 verwiesen. Alle Regierungsmitglieder ersuchen das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 2. September 2015 Dr. Haslauer eh. Dr. Stöckl eh. Mag. a Berthold MBA eh. 10

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