Umgehung von Tarifverträgen im Einzelhandel durch christliche Gewerkschaften
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- Jasper Scholz
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Jutta Krellmann, Yvonne Ploetz, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE. Umgehung von Tarifverträgen im Einzelhandel durch christliche Gewerkschaften AktuellkönntederWerkvertrageineRenaissanceerleben,wennfürdieZeitarbeitMindestlöhneeingeführtwerden.DannwerdenZeitarbeitsfirmenvermehrtaufWerkvertragskonstruktionenumsteigen,um,sofernessichtatsächlichumWerkverträgehandelt,dieseMindestlöhnezuumgehen,schreibtdie BerlinerKanzleiHK2 aufihreminformationsportal ZeitarbeitundRecht (abrufbar unter zeitarbeit-und-recht.de/tce/frame/main/577.htm). Dassselbstderabdem1.Januar2012gültigeMindestlohnfürdieLeiharbeitsbranchevonderzeit7,50EuroimOsten,bzw.8,19EuroimWestenkeineswegs einensicherenschutzvorlohndumpingbietet,zeigtsichinimmermehrbranchen.insbesondereimhandelübertragenimmermehrunternehmensystematischzentraleaufgabenansubunternehmen.bezahltwerdendiearbeitennicht mehrwiebeiderleiharbeitproarbeitsstunde,sondernpro Werk,etwafür denregalservice,diewarenlogistik,denkassenservice,markteinrichtungoder Inventuren.DieAuftraggebermüssenalsonurdieWerkpauschalezahlenund nichtetwadiewesentlichhöherentariflöhneimeinzelhandeloderdiemindestlöhnefürleiharbeiter.invielenfällenhandeltessichbeidenwerkvertragsfirmenfaktischumdieselben (Sub-)Unternehmen,dievorherdiegleichen TätigkeiteninderLeiharbeitsbrancheverrichtethabenodersiegründendazu 100-prozentigeTochterunternehmen,dieihreLeistungenjetztdeutlichbilliger anbieten können. UmdenVorwurfvonScheinwerkverträgenundLohndumpingzuentkräften, hatsichfürdenbereichdersogenannteninstorelogistikservicesimjuli2010 derarbeitgeberverbandinstoreundservicelogistike.v. (ILS)inBerlingegründet.VorausgegangenwardemeinUrteildesLandesarbeitsgerichts (LAG) Bremen.DasLAGhatteentschieden,dass Dienstleistungsunternehmen,die einensogenanntendrittbezogenenpersonaleinsatzammarktanbieten (hier: WarenverräumunginEinzelhandelsunternehmen),nichtgenerellalseigener Wirtschaftszweigangesehenwerdenkönnen.WennbeisolchenUnternehmen beschäftigtearbeitnehmerausschließlichinbetriebeneinesbestimmtenwirtschaftszweigeseingesetztwerden,istdiedortüblichevergütungheranzuziehen (vgl. LAG Bremen, 17. Juni Sa 29/08 bzw. 28. August 2008, 3Sa 69/08). Nach eigenen Angaben hat der Arbeitgeberverband ILS bundesweit 17Mitgliedermitca.50000MitarbeiterinnenundMitarbeiter.Dabeihandelt essichnacheigenenangabenzumehrals80prozentumgeringfügigebeschäftigungsverhältnisse.verbandszielseiesvorallem durchdievereinbarungvontariflichenmindestarbeitsbedingungenunddiezertifizierungvon Sozial-undOrganisationsstandardsMaßstäbefürdieBranchezusetzen (ab-
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode rufbarunter:ils-verband.de/index.php?id=31).gleichzeitigversuchtderverband,durchpolitischeimagepflegeaufsichalsbrancheaufmerksamzumachen.sowarderstellvertretendefdp-fraktionsvorsitzende,dr.heinrich Kolb, zu Gast bei der ILS-Mitgliederversammlung am 17. Oktober MitgliedsunternehmenderILS (abrufbarunter:ils-verband.de/index.php?id=34) sindunteranderemdasunternehmen InstoresolutionsservicesGmbH (ISS) auspotsdam,eine49-prozentigetochterdesrossmannkonzerns,dieu.a. Warenverräumung über Werkverträge anbietet (vgl. Die verborgene Seite desrossmann-reiches,handelsblatt,11.mai2012).auchdieservice INNOVATIONGROUPGmbH (SIG)mitSitzinEttlingenbietetüberdieRetail InstoreLogisticsGmbHundCO.KGfürdieMetro-TochterrealBeschäftigte aufwerkvertragsbasisan (vgl. Regaleeinräumenfür5,70Euro,Frankfurter Rundschau,13.Februar2012).DieCOMBERAHandelsServiceGmbHmit SitzinLeipzighatebenfallsaufWerkvertragsbasismitdemNettoMarken- Discount Warenverräumung zu 6 Euro angeboten (vgl. Arbeitsbedingungen imhandel.wachsenderabstand,dertagesspiegel,18.märz2012). 4U@workausLohmarbietet überderenmutterunternehmenteamwork DieBÜTTGENGmbHimRahmeneinesWerkvertragesTeamsfürKassenservice,NeueinrichtungundUmbautenan.Auch4U@workwirbtaufseiner Homepageoffensivfürdie schwerwiegendenvorteileimwerkvertrag (abrufbarunter: Trade-LogInstore-ServicesGmbHmitSitzimhessischenWettenberg,deren GeschäftsführerderILS-VorsitzendeMichaelJeurgensbis2.April2009war, wirbtaufseinerhomepagefürwerkverträge: IhreKassensindnichtausreichend besetzt? Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung unterstützen wir inspitzen-oderrandzeiten,oderübernehmendenkomplettenkassenbereich imrahmeneineswerkvertrages (abrufbar unter: tradelog_de/index.php?page=extra_services). BereitsimMärz2009hattederBundesverbandDeutscherDienstleistungsunternehmene.V. (BVD)mitderimChristlichenGewerkschaftsbundDeutschlands (CGB)organisiertenDHV dieberufsgewerkschafte.v. (kurz:dhv) einenmantel-undentgelttarifvertraggeschlossen.derentgelttarifvertragsieht inderentgeltgruppee1seitdem1.oktober2012einenstundenlohnvon 6EuroimOstenund6,63EuroimWestenvor.FürgeringfügigBeschäftigte sindsogarnurstundenlöhnevon4,80euro (Ost)bzw.5,20Euro (West)ausgewiesen. DerILSwardamalsnochals Fachgruppe imbvdorganisiert.derbvd wirbtaufseinerhomepagedamit,dassdieabkommen einenflexiblentarifrahmen gewährleistenund ZwangundBevormundung vermiedenwerden, die allgemeinenarbeitsbedingungenaufeinminimumreduziert seien,tariflicheentgeltenurmindestbezügefestlegtenundtariflicheöffnungsklauseln ÄnderungenundErgänzungendurchBetriebsvereinbarungundEinzelvertrag vorbehaltenseien (abrufbar unter: B.O.L.E.R.O.TarifvertragfürZeitarbeitsunternehmen,derimJahr2003zwischenderTarifgemeinschaftChristlicheGewerkschaftenZeitarbeitundPSA (CGZP)unddemBVDgeschlossenwurde. Seitdem1.Mai2011hatdernunselbständigeArbeitgeberverbandILSundder BVDmitderDHVebenfallseinenMantel-undEntgelttarifvertragabgeschlossen.AuchhiersiehtdieEntgelttabellefürdieTätigkeiteninderEntgeltgruppe E1einenStundenlohnvon6Euro (Ost)und6,50Euro (West)vor.Seitdem 1.Oktober2012giltfürdieseEntgeltgruppeeinStundenlohnvon6,12Euro (Ost)bzw.6,63Euro (West) (EckdatenderILS-Tarifverträge:ils-verband.de/ fileadmin/freigabe/docs/eckdaten_der_ils-tarifvertraege_2011.pdf).damitliegendiemindestentgelte18,4prozentunterdemmindestlohnfürleiharbeits-
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/11488 branchenimostenund19prozentunterdenenimwesten.zugleichbetragen dieentgelteimdhv-ils-tarifvertragwenigeralszweidrittelderüberder gleichentätigkeitanzuwendendenstundenvergütungenaufbasisdertarifverträgeimeinzelhandel.sobeträgtdasstundenentgeltindervergleichbaren TarifgruppeimEinzelhandelNordrhein-Westfalen12,29Euro (Differenz46Prozent)bzw.10,72EurofürBerlin Ost (Differenz43Prozent).Juristischliegt dennochkeinesittenwidrigkeitderentlohnungvor,dennbezugspunktder BewertungderSittenwidrigkeitistnichtdereinschlägigeTarifvertragfürden Einzelhandelderver.di VereintenDienstleistungsgewerkschaft,sondernder TarifvertragmitderchristlichenGewerkschaftDHV.OhneAnerkennungdes TarifvertragsderDHVmitderILSwärederTatbestandderSittenwidrigkeit gegeben.zudementsprichtdertarifvertragnichtderqualitätherkömmlicher Tarifverträge,dennderILSnutztzahlreichegesetzlicheÖffnungsklauseln,um untertariflichestandardszuschaffen.gleichzeitigwerdenwichtigebestandteile,wieweihnachts-undurlaubsgeldetc.nichtgeregelt.dervorsitzendeder ILS,MichaelJeurgens,behauptetdennochinder LebensmittelZeitung : Wir sinddieguten (abrufbarunter: Tarifvertrag-Regalverraeumer-formieren-sich_85909.html).DieWochenzeitung DIEZEIT stelltdazufest: RundanderthalbJahre,nachdemdurchden Schlecker-SkandaldieLohndumping-MethodeinderLeiharbeitbekanntgewordenwar,gehtdieLohndrückereiimEinzelhandelweiter nurmiteinem neuen Etikett. (vgl. Die neue Leiharbeit, DIE ZEIT, 29. August 2011). EinechristlicheGewerkschaft,dieBilliglöhneimEinzelhandelermöglichte, gabesbereits:dietarifgemeinschaftchristlichergewerkschaftenfürzeitarbeitundpersonalserviceagenturen CGZP.Siehatteseit2003durchTarifverträgefürdieLeiharbeitsbranchedieUmgehungdesEqualPay-Grundsatzes imarbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)erstermöglicht.UndbereitsdamalsverschafftensichdieArbeitgebermitdenCGZP-TarifverträgenerheblicheWettbewerbsvorteilezuLastenhundertausenderbetroffenerLeiharbeitnehmerinnenundLeiharbeitnehmerundderKonkurrenz,diemitdenDGB-Gewerkschaften (DGB =DeutscherGewerkschaftsbund)höhereTarifabschlüsse vereinbarthatten.zuletzthattedasbundesarbeitsgerichtimmai2012die CGZPseitihrerGründungimJahr2002fürtarifunfähigerklärt.DieDHVist einevonehemalssechsgründungsgewerkschaftendercgzp.vorsitzenderder DHV ist Gunter Smits, der zugleich Vorsitzender der CGZP ist. DieGeschichtederchristlichenGewerkschaftDHVreichtweitzurück.Als DeutschnationalerHandlungsgehilfen-Verband wurdeer1933beimsturm dernationalsozialistenaufdiegewerkschaftshäuseralseinzigedeutschegewerkschaftzunächstnichtaufgelöst,weilseinemitgliedschaftohnehinmehrheitlichnationalsozialistischwar.tatsächlichbegreiftsichderdhv,dersich 1950als DHV DeutscherHandels-undIndustrieangestellten-Verband wiedergründete,alsnachfolgerorganisationdesdeutschnationalenhandlungsgehilfenverbandes.erst2006erfolgtedienamensänderungindieheutigebezeichnungdhv dieberufsgewerkschaft. (vgl. verkauftundverraten.wie selbsternannte Gewerkschaften ArbeitnehmerundihreInteressenmissachten,IGMetallVorstand,2009,S.22ff,abrufbarunterwww.igmetall.de/cps/ rde/xbcr/internet/docs_ig_metall_xcms_143409_2.pdf). DringendzuklärenistdieFrage,obderDHVüberhaupteinetariffähigeGewerkschaftist.InderVergangenheitistderDHVvorallemdurchdenAbschluss von Schein- bzw. Dumpingtarifverträgen aufgefallen. So wird die DHV als Erfüllungsgehilfe der Arbeitgeber bezeichnet, etwa in einer SendungdesPolitmagazins Panorama vomfebruar2007 (vgl. Dumpinglöhne wiechristlichegewerkschaftendiearbeitnehmerverraten,abrufbarunter: daserste.ndr.de/redirectid.jsp?id=christlichegewerkschaften100).
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode REPORTMAINZ berichteteimapril2008,dassarbeitgebermitarbeiter dafürbezahlthätten,dhv-mitgliederzuwerden,umsohaustarifverträgeabschließenzukönnen.beieinemtreffenmitundercover-reporternhabeein hochrangigesdhv-mitgliedgegenverdecktezahlungen (durchbuchungvon Seminaren)zugesichert,einenGefälligkeitstarifvertragabzuschließen.DerArbeitsrechtlerundTarifexperteProf.Dr.PeterSchürensagtedazuimselben Beitrag: WennmanesernstnimmtmitdemSchutzderArbeitnehmervor solchenmissbräuchen,dannmussmanbeiderartiggrobenindizienhandeln. VorGerichtmüssedieTariffähigkeitderDHVüberprüftwerden.Dennsolange niemandgegendiegewerkschaftklagt,werdenihretarifebenutzt. (vgl. gekauftepseudogewerkschaften:arbeitgebersetzenimostendumpingtarif durch,abrufbarunterwww.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did= /1hwd30t/index.html). SeitgutzehnJahrenwirdderEqualPay-GrundsatzdurchUnterbietungstarifverträgechristlicherGewerkschaftenausgehebelt.VorreiterwarendieTarifverträge voncgzp/dhvunddembvd.nachdertarifunfähigkeitdercgzpundder EinführungdesMindestlohnsinderLeiharbeitsbranchegeschiehtdiesnunüber diechristlichegewerkschaftdhvunddenausdembvdausgegründetenarbeitgeberverbandils.mitdemverweisaufdiedhv-tarifverträgeversuchtder VerbandILSeinerseitsdemTatbestandderSittenwidrigkeitnach 138desBürgerlichenGesetzbuchs (BGB)zuentgehenundsomitdemBereichderILSein positivesimagezuverschaffen.andererseitsversuchtderilsmiteigenentarifabschlüssen,sichalseigenständigebranchezupräsentieren.eingroßteilder Unternehmen,dieimBereichderInstoreLogistikin-undaußerhalbdesVerbandestätigsindundaufdieDHV-TarifemittelsWerkverträgenzurückgreifen,versuchenso,dieEinzelhandelstarifverträgevonver.dizumSchadenderBeschäftigten und der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu umgehen. InnerhalbderGesellschaftmehrensichjedochdieStimmen,derPraxisdes Lohndumpingsverschärftzubegegnen.GezielteUnterbietungstarifverträge solltennachdererfahrungmitdercgzpimfokuseinerregierungsstrategie stehen,dielohnbetrugvermeidenwill.insbesonderegilteszuüberprüfen,ob sichunternehmeninneugebildetenarbeitgeberverbändenalseigenständige BrancheausgegebenundeigeneTarifverträgeschließendürfen,dienebenden bereitsvorhandenenbranchentarifverträgendereinschlägigengewerkschaften existieren. Wir fragen die Bundesregierung: DHV die Berufsgewerkschaft (kurz: DHV) 1.MitwelchemArbeitgeberverbandhatdieCGZP,derdieTariffähigkeitrechtlichaberkanntwurde,nachKenntnisderBundesregierungseit2003Tarifverträgeabgeschlossen (bittenachjahren,arbeitgeberverbandundbranchezugehörigkeit aufschlüsseln)? 2.WelcheTarifverträgehatdieDHVnachKenntnisderBundesregierungmit welchenarbeitgeberverbändenseit2003abgeschlossen (bittenachjahren, Arbeitgeberverband,GeltungsbereichundBranchezugehörigkeitaufschlüsseln)? 3.WievieleVerfahrenaufFeststellungderTariffähigkeitderDHVwurden nachkenntnisderbundesregierungseit1956vordeutschenarbeitsgerichten geführt? 4.InwievielenVerfahrenwurdenachKenntnisderBundesregierungfestgestellt,dassdieDHVfürdiejeweiligeBranchenichttariffähigist (bittenach Jahr der Entscheidung, Gericht und Branche aufschlüsseln)?
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WannwurdenachKenntnisderBundesregierungzuletztdieTariffähigkeit der DHV vor einem deutschen Arbeitsgericht abschließend geprüft? WelchesErgebniserbrachtedieseÜberprüfung,undwelcheGründewurden in dem Urteil ausgeführt? 6.WelcheVerfahrenaufFeststellungderTariffähigkeitderDHVsindnach KenntnisderBundesregierungderzeitanwelchendeutschenArbeitsgerichten anhängig (bitte auch Kläger und Branche benennen)? 7.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungüberdieMitgliederstärkeder DHV? KannsiedievonderDHVangegebeneMitgliederstärkevon80000Personen bestätigen? Rechtsprechung zur Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung 8.WelcheKriterienwurdendurchdieRechtsprechungzurFeststellungder TariffähigkeiteinerArbeitnehmervereinigungentwickelt,undhältdieBundesregierung diese Kriterien für ausreichend (bitte begründen)? 9.Triffteszu,dassmitdemUrteildesBundesarbeitsgerichts (BAG)vom 5.Oktober2010 (1ABR88/09),wonacheineArbeitnehmervereinigung danntariffähigist,wennsiesozialmächtigundvonihremorganisatorischen AufbauherinderLageist,dieihrgestelltenAufgabeneinerTarifvertragsparteizuerfüllen,wobeifürdieFeststellungderMächtigkeitundLeistungsfähigkeitdieMitgliederzahlentscheidendistundesbeieinernoch jungenarbeitnehmerkoalition,wenndiesesichimzeitlichenzusammenhangmitihrergründunganderaushandlungvontarifverträgenbeteiligt, nichtausreichendist,alleineaufdieanzahlabgeschlossenertarifverträge, ohneangabezurzahlihrermitgliederundihrerorganisatorischenleistungsfähigkeit,zuverweisen,umihretariffähigkeitbelegenzuwollen,das BAGeineVerschärfungdesbestehendenKriterienkatalogsvorgenommen hat (bitte begründen)? 10.Triffteszu,dassbeiderFragederTariffähigkeiteinerArbeitnehmervereinigungauchvoneinerrelativenBetrachtungsweiseauszugehenist,nämlichdann,wenndieOrganisationsstärkeeinerArbeitnehmervereinigungim Verhältniszudemvonihrselbstgewähltenräumlichenundfachlichen Organisationsbereich bestimmt wird? Wennja,teiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieDHV,deren ZuständigkeitsichinsbesondereaufkaufmännischeundverwaltendeBerufebezieht,dieTariffähigkeitfürandereBranchen,etwaGroß-,AußenundEinzelhandelunddieWarenlogistik,nichtzwingendgegebenist (bitte begründen)? Verband Instore Logistik Services e. V. (ILS) 11.IstderBundesregierungderVerbandInstoreLogistikServicese.V. (ILS) bekannt? Wenn ja, seit wann? HatesseitBestehendesVerbandesoderinderVergangenheit,alsderVerbandnochalsFachgruppeunterdemDachdesBVDfirmierte,Gespräche odereininformellenaustauschzwischenverbandsvertreternundmitgliedernderbundesregierungodernachgeordnetenarbeitsebenenindenbundesministerien gegeben? Wennja,wieofthabenbisherGesprächestattgefunden,undwelcheInhalte hatten diese?
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.HabendiebekanntenMitgliedsunternehmenderILSbzw.derenTochterunternehmen (abrufbarunterils-verband.de/index.php?id=34)eineerlaubniszurarbeitnehmerüberlassung,undwurdendieseimbereichderarbeitnehmerüberlassung geschäftlich tätig (bitte einzeln angeben)? GabesPrüfungenderMitgliedsunternehmenderILSdurchdieBundesagentur für Arbeit oder die Finanzkontrolle Schwarzarbeit? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 13.WievielederMitgliedsunternehmenderILSmitErlaubniszurArbeitnehmerüberlassung waren zum Stichtag 30. Juni 2012 Mischbetriebe? Tarifvertragliche Regelungen im sogenannten Instore Logistik-Bereich 14.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdurchTarifverträge,welche Entgeltregelungenenthalten,diebeieinerVollzeiterwerbstätigkeitnicht dazuführen,dieexistenzsicherungdurcherwerbsarbeitsicherzustellen, sichaufinstoreundlogistikspezialisierteunternehmenimeinzelhandel erheblichewettbewerbsvorteilegegenübereinzelhandelsunternehmenverschaffen,diediesetätigkeitendurchihreeigenenbeschäftigtenerledigen lassen (bitte begründen)? 15.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausTariflöhnen,die auchbeieinervollzeiterwerbstätigkeitkeineexistenzsicherungfürdie erwerbstätigepersonerlauben,angesichtsdertatsache,dassdiesedurch die Allgemeinheit über Steuergelder subventioniert werden müssen? 16.Triffteszu,dassnachdemTarifvertragzwischenDHVundILSvom 1.Mai2011,derinderEntgeltgruppeE1einenStundelohnvonaktuell 6,63EuroimWestenbzw.6,12EuroimOstenbeieinerfestgelegten monatlichenarbeitszeitvon173,34stundenvorsieht,dasmonatsentgelt imwesten1149,24eurobzw.1060,48euroimostenbeträgtunddamit selbstbeieinervollzeitbeschäftigungeineexistenzsicherndeerwerbsarbeit ohneaufstockendeleistungennachdemzweitenbuchsozialgesetzbuch nicht möglich ist? 17.TeiltdieBundesregierungdieAuffassungdesLandesarbeitsgerichtsBremen (1Sa29/08),dassbeieinerStundenvergütungeineAbweichungvon einemdrittel, ganzwesentlichdarüberentscheidet,obübereinim RahmeneinesArbeitsverhältnissesgezahltesStundenentgelteineauskömmliche Lebensgrundlage gezogen werden kann (bitte begründen)? 18.Triffteszu,dassdieEntgeltbeträgeimTarifvertragzwischenDHVund ILSvom1.Mai2011,dieinderEntgeltgruppeE1einenStundenlohnvon aktuell6,63euroimwestenbzw.6,12euroimostenvorsehen,unddamit wenigeralszweidrittelderfürdiegleichetätigkeitanzuwendendenstundenvergütungenaufbasisdertarifverträgedeseinzelhandels,alssittenwidriganzusehenwären,wennbezugspunktderbewertungdersittenwidrigkeitdereinschlägigetarifvertragfürdeneinzelhandelderdienstleistungsgewerkschaftver.diwäreunddertarifvertragzwischenderdhvund dem ILS nicht bestünde (bitte begründen)? 19.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdiewesentlicheFunktion destarifvertrages,dendiedhvmitdemilsabgeschlossenhat,darin besteht,dentatbestanddeswucherlohns ( 138BGB)zubeseitigen (bitte begründen)? 20.Triffteszu,dassdurchgeringfügigeBeschäftigungsverhältnisseimsogenanntenInstore-Logistik-Bereich,dienachAussagedesILSGeschäftsführerseinenAnteilvon80ProzentderBeschäftigtenausmachenundzur HälftenachwenigeralseinemJahrwiederbeendetwerden (abrufbarunter:
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ die BrückenfunktionvonMini-undMidi-JobsinvollsozialversicherungspflichtigeBeschäftigungsverhältnissezustärken (vgl.koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, S. 22), zuwiderläuft (bitte begründen)? Instore-Logistik-Branche 21.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausderBehauptung derils,dass mitdeminstorelogistikserviceeineigenständigesdienstleistungsgewerbeentstandenist vgl.ausschussdrucksache17(11)871 (bitte begründen)? 22.WelchenWirtschaftszweigklassifikationendesStatistischenBundesamtes (WZ2008)sinddieTätigkeiten,dieindenBereichdesInstore-Logistik- Services fallen, zuzuordnen? 23.WelcheRechtsgrundsätzegeltenbeiderFragenachderEigenständigkeit einer Branche, die für sich Tarifverträge schließt? 24.TeiltdieBundesregierungdieAuffassungdesLandesarbeitsgerichtsBremen (1Sa29/08),dass... nichtdavonausgegangenwerden [kann],dasses eineeigenständigebranchederlogistikdienstleisterfürverbrauchermärktegibt,esnichterkennbarsei,wiesichlogistikdienstleisterzuanderenlogistikdienstleisternabgrenzensollenund dasssichalleindurchdie Existenzvon70größerenFirmen (...)eineeigenebranchederlogistikdienstleisternfürverbrauchermärkteherausgebildethabensoll,nicht nachvollziehbar sei (bitte begründen)? 25.TeiltdieBundesregierungdieBehauptungderILS,wonachsicheinVergleichderILS-TarifemitanderenBranchenverbiete vgl.ausschussdrucksache 17(11)871 (bitte begründen)? 26.Triffteszubzw.teiltdieBundesregierungdieAuffassungdesLandesarbeitsgerichtsBremen (1Sa29/08),dassessichbeiderWarenverräumung,derKontrollederMindesthaltbarkeitsdatensowiebeiderKontrolle derzugangs-alsauchbeibestandswarenumklassischeeinzelhandelstätigkeitenhandeltundessichschondeshalbbeidenvomsogenannten Instore-Logistik-ServiceerbrachtenDienstleistungenumDienstleistungen handelt,dieauchvondeneigenenbeschäftigtendeseinzelhandelserbracht werden? Wennja,teiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassfürdenEinzelhandeldiehiergeltendenTarifverträgederDGB-Gewerkschaftenanzuwenden sind (bitte begründen)? 27.WievieleBeschäftigteundwievielePersonalunternehmensindnach KenntnisderBundesregierungimBereichdessogenanntenInstore-Logistik-Bereichs tätig (bitte aufschlüsseln seit 2003)? KanndieBundesregierungdieAussagedesVorsitzendenderILSbestätigen,dassimsogenanntenInstore-Logistik-Bereich120Personalunternehmenmitca Beschäftigten,diedenHandelvorallembeider Warenverräumungunterstützen,tätigsind (vgl.lebensmittelzeitung, abrufbarunter: Regalverraeumer-formieren-sich_85909.html?a=6)? Berlin, den 9. November 2012 Dr. Gregor Gysi und Fraktion
8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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Mehrmussindergleichenzeiterledigtwerden.arbeitamabendoderamwochenende,überstundenundständigeerreichbarkeitwerdenzurnormalität.alldas
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11042 17. Wahlperiode 17. 10. 2012 Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Herbert Behrens, Matthias W. Birkwald, Heidrun
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Mehrmöglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/146 17. Wahlperiode 02. 12. 2009 Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Heidrun Dittrich, Diana Golze, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12673 17. Wahlperiode 11. 03. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Ingrid Remmers, Harald Weinberg, Diana Golze, Jan Korte, Heidrun Dittrich, Katja
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12477 17. Wahlperiode 19. 02. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Agnes Alpers, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11738 17. Wahlperiode 29. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5837 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4281 17. Wahlperiode 17. 12. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9012 17. Wahlperiode 19. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4038 17. Wahlperiode 01. 12. 2010 Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Klaus Ernst, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Werner
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1680 17. Wahlperiode 10. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Cornelia Möhring, weiterer Abgeordneter
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