Mach Dein Ding Durchstarten im Nebenerwerb - Rentenversicherung -

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1 Mach Dein Ding Durchstarten im Nebenerwerb - Rentenversicherung - STARTERCENTER NRW Märkische Region bei der SIHK zu Hagen Telefon +49(0)27 22 / Telefax +49(0)27 22 /

2 Themenüberblick Selbstständige Tätigkeit?! Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit, freiwillige Versicherung Befreiung Möglichkeiten der Absicherung Beitragsberechnung Rentabilität Hinzuverdienst bei Rentenbezug Künstlersozialkasse Telefon +49(0)27 22 / Telefax +49(0)27 22 /

3 Wer ist Selbstständig? Merkmale für eine selbstständige Tätigkeit Unternehmerrisiko Persönliche Haftung Kapitaleinsatz Beschäftigung von Angestellten Weisungsfreiheit Freie Einteilung von Arbeitszeit und freie Wahl des Arbeitsortes Ablehnung von Aufträgen Freie Preisgestaltung Auftragsverhältnis Dienst- oder Werkvertrag Freie Mitarbeit Merkmale für eine abhängige Beschäftigung Kein Unternehmerrisiko Kein Kapitaleinsatz Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub Weisungsgebundenheit Vorgaben in Bezug auf Arbeitszeit, - dauer und Arbeitsort sowie Art der Ausführung der Tätigkeit Eingliederung in die Arbeitsorganisation Arbeitsverhältnis Telefon +49(0)27 22 / Telefax +49(0)27 22 /

4 Bin ich wirklich selbstständig? Arbeitgeber Arbeitnehmer Auftraggeber Auftragnehmer Antrag Bescheid Clearingstelle der DRV Bund Bei objektiven Zweifeln ob eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit vorliegt, z.b. Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Mitarbeitende Familienangehörige Scheinselbstständige Telefon +49(0)27 22 / Telefax +49(0)27 22 /

5 Übersicht Arten der Absicherung Versicherungsfreiheit von selbstständig Tätigen Bei Nachweis eines geringfügigen Gewinns; analog Minijob = max. 450,00 EUR/Monat bis 5.400,00 EUR/Jahr Bei Altersvollrentnern und Beziehern von Beamtenversorgung wegen Alters, unabhängig von der Höhe der Einkünfte Versicherungspflicht kraft Gesetzes Selbstständige Lehrer und Erzieher Selbstständige mit einem Auftraggeber Handwerker u.a. Versicherungspflicht auf Antrag Existenzgründer oder Nach Wegfall Versicherungspflicht kraft Gesetzes Freiwillige Versicherung von selbstständig Tätigen Private Vorsorge Telefon +49(0)27 22 / Telefax +49(0)27 22 /

6 Versicherungspflicht kraft Gesetz Lehrer und Erzieher Voraussetzungen: 1. Selbstständige Lehrer und Erzieher Lehrer = Jegliche Personen, die Wissen, Können und Fertigkeiten übermitteln, wobei Art und Umfang der Unterweisung nur von untergeordneter Bedeutung sind Erzieher = Personen, deren Tätigkeit eigenverantwortlich auf die Schulung des Charakters und die Bildung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen gerichtet ist UND 2. Keine regelmäßige Beschäftigung von mehr als geringfügigen Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit Beispiele: VHS-Dozenten, Tennis-Trainer, Ski-, Reit und Golflehrer, Fahrlehrer, Tagesmütter Telefon +49(0)27 22 / Telefax +49(0)27 22 /

7 Versicherungspflicht kraft Gesetz Selbstständige mit einem Auftraggeber Voraussetzungen: 1. Keine Versicherungspflicht aufgrund anderer Vorschriften UND 2. Keine regelmäßige Beschäftigung von mehr als geringfügigen Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit UND 3. auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig Telefon +49(0)27 22 / Telefax +49(0)27 22 /

8 Versicherungspflicht kraft Gesetz Handwerker Voraussetzungen: 1. Eintragung in die Handwerksrolle (Anlage A HWO) UND 2. Voraussetzungen für die Eintragung liegen in der eigenen Person vor (z.b. Meistertitel) UND 3. Ausüben der Tätigkeit Bei Personengesellschaften wird derjenige Gesellschafter versicherungspflichtig, der in seiner Person die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt. Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH der handwerkliche Tätigkeiten ausübt, wird nicht versicherungspflichtig. Telefon +49(0)27 22 / Telefax +49(0)27 22 /

9 Befreiung von der Versicherungspflicht Selbstständige mit einem Auftraggeber Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Antragsfrist = 3 Monate Befreiung Versicherungspflicht Wirkung der Befreiung = 3 Jahre + 1 Tag Wird der Antrag nicht fristgerecht gestellt, wirkt die Befreiung erst mit der Antragsstellung, längstens jedoch bis zu dem Tag, der bei einer fristgerechten Antragsstellung das Ende der Befreiung markiert hätte. Die Befreiung kann auch für einen kürzeren Zeitraum beantragt werden. Telefon +49(0)27 22 / Telefax +49(0)27 22 /

10 Befreiung von der Versicherungspflicht Handwerker Antrag 216 Monate Pflichtbeiträge Antragsfrist = 3 Monate Befreiung 216 Monate Pflichtbeiträge Antragsfrist = 3 Monate Versicherungspflicht Antrag Befreiung Telefon +49(0)27 22 / Telefax +49(0)27 22 /

11 Meldepflichten Aufnahme der Tätigkeit 3 Monate Mögliches Bußgeld bis zu 2.500,00 EUR bei Verletzung der Pflichten > 3 Monate Auskunfts- und Vorlagepflicht Mitteilungspflicht bei Änderung der Verhältnisse Telefon +49(0)27 22 / Telefax +49(0)27 22 /

12 Versicherungspflicht auf Antrag Voraussetzungen: 1. Selbstständige Tätigkeit UND 2. Keine vorübergehende Ausübung UND 3. Keine Versicherungspflicht kraft Gesetzes aufgrund derselben Tätigkeit UND 4. Tätigkeitsort auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland UND 5. Antrag Antragsfrist: 5 Jahre Nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ODER Nach Ende der Versicherungspflicht kraft Gesetzes Telefon +49(0)27 22 / Telefax +49(0)27 22 /

13 Freiwillige Versicherung Voraussetzungen: 1. Keine Versicherungspflicht UND 2. Vollendung des 16. Lebensjahres UND 3. Wohnsitz im Inland oder deutsche Staatsangehörigkeit Antragsfrist: Grundsätzlich keine. Freiwillige Beiträge können für das laufende Kalenderjahr gezahlt oder bei Antragsstellung bis zum auch für das Vorjahr für die Monate gezahlt werden, in denen keine Pflichtversicherung bestand. Telefon +49(0)27 22 / Telefax +49(0)27 22 /

14 Beitrag freiwillige Versicherung Bemessungsgrundlage x Beitragssatz = Beitrag Höchstens: Beitragsbemessungsgrenze 2015 = 6.050,00 EUR/Monat Höchstbeitrag 2015 = 1.131,35 EUR/Monat frei wählbarer Betrag x 18,7% x Mindestens: 450,00 EUR/Monat Mindestbeitrag 2015 = 84,15 EUR/Monat Telefon +49(0)27 22 / Telefax +49(0)27 22 /

15 Beitrag Selbstständige ohne Nachweis Bemessungsgrundlage x Beitragssatz = Beitrag Gewinn Bezugsgröße X 18,7% = Regelbeitrag 2015 = 530,15 EUR/Monat 50% der Bezugsgröße für Einsteiger X = Halber Regelbeitrag 2015 = 265,07 EUR/Monat Telefon +49(0)27 22 / Telefax +49(0)27 22 /

16 Beitrag Selbstständige mit Nachweis Bemessungsgrundlage x Beitragssatz = Beitrag Höchstens: Beitragsbemessungsgrenze 2015 = 6.050,00 EUR/Monat Höchstbeitrag 2015 = 1.131,35 EUR/Monat Gewinn laut Einkommensteuerbescheid Mindestens: 450,00 EUR/Monat x 18,7% = Einkommensgerechter Beitrag Mindestbeitrag 2015 = 84,15 EUR/Monat Telefon +49(0)27 22 / Telefax +49(0)27 22 /

17 Freiwillige Versicherung vs. Pflichtversicherung Freiwillige Versicherung Pflichtversicherung Vorteile Flexible Beitragshöhe Jederzeit Beginn oder Ende möglich Anrechnung auf Wartezeit für Rente für langjährig Versicherte (35 Jahre) Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe bei 180 Beitragsmonaten Anspruch auf Rente bei Erwerbsminderung Anrechnung auf Wartezeit für Rente für besonders langj. Versicherte (45 Jahre) Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe Anspruch auf Zulage und Sonderausgabenabzug bei Riester-Rente Vorteile Nachteile Eingeschränkter Schutz gegen Erwerbsminderung (nur bei Übergangsvorschrift) Antragsfrist von 5 Jahren Beendigung nur bei endgültiger Aufgabe der Selbstständigkeit Relativ unflexible Beitragshöhe Nachteile Telefon +49(0)27 22 / Telefax +49(0)27 22 /

18 Rentabilität Monatliche Rente = persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert* Entgeltpunkt (EP) = Beitragsbemessungsgrundlage Durchschnittsentgelt im Jahr der Zahlung Beispiel Regelbeitrag 2015 Entgeltpunkte = 2.835,00 EUR / ,00 EUR = 0,0810 EP Entspricht einer monatlichen Rente in Höhe von 2,37 EUR Beispiel Mindestbeitrag 2015 Entgeltpunkte = 450,00 EUR / ,00 EUR = 0,0129 EP Entspricht einer monatlichen Rente in Höhe von 0,38 EUR *ab = 29,21 EUR Telefon +49(0)27 22 / Telefax +49(0)27 22 /

19 Leistungsbeispiele Rehabilitation inkl. Übergangsgeld Erwerbsminderungsrente Hinterbliebenen versorgung Beratung und Information Altersrenten Teilhabe am Arbeitsleben Telefon +49(0)27 22 / Telefax +49(0)27 22 /

20 Hinzuverdienst bei Rentenbezug Ab Erreichen der Regelaltersgrenze (67 bzw x) = Hinzuverdienst unbegrenzt möglich Vor Erreichen der Regelaltersgrenze = Hinzuverdienst bis 450,00 EUR unschädlich, darüber ggf. Zahlung einer Teilrente im Rahmen individueller Hinzuverdienstgrenzen Bei Witwen- bzw. Witwerrenten = einkommensabhängige Kürzung unter Berücksichtigung von Freibeträgen Bei Waisenrenten = keine Kürzung Telefon +49(0)27 22 / Telefax +49(0)27 22 /

21 Künstlersozialkasse Absicherung für Künstler und Publizisten in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung Finanzierung unter anderem durch Unternehmen, die nicht nur gelegentlich künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten (s.g. Generalklausel) Summe der Netto-Rechnungsbeträge x Abgabesatz (2015 = 5,2%) Meldung bis zum des Folgejahres Telefon +49(0)27 22 / Telefax +49(0)27 22 /

22 Fragen? Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Telefon +49(0)27 22 / Telefax +49(0)27 22 /

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