Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater

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1 N GmbH&CoKGaktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater Ausgabe 11/ /2009 1/2010 Mit herzlichen Grüßen aus München Ihr IZW-Leserservice 12. Juni 2012 Liebe Leserin, lieber Leser, Basel II wurde vor zehn Jahren zum Schreckgespenst für mittelständische Unternehmen ( KMU ). Viele befürchteten damals eine massiv verschlechterte Kreditversorgung. Letztendlich konnten jedoch für KMU zahlreiche Erleichterungen untergebracht werden, so dass Basel II weniger dramatisch ausfiel als erwartet. Kaum auf öffentliches Interesse stieß nun das Ende 2010 vorgestellte Basel-III -Papier. Verwunderlich, sollen doch darin die in Basel II enthaltenen Erleichterungen zum Teil wieder rückgängig gemacht werden. Ich halte das für kaum zu rechtfertigen, da sich gerade in der Krise die Kredite an kleinere Unternehmen als besonders stabil erwiesen haben. Noch ist Basel III nicht endgültig beschlossen, aber schon jetzt sollte jeder Unternehmer darüber nachdenken, wie er sein Bilanz-Rating positiv beeinflussen kann. Leasen Sie Autos oder Maschinen statt sie auf Kredit zu kaufen, verbessern Sie nicht nur Ihre Eigenkapitalquote (weniger Schulden), sondern auch die Gesamtkapitalrendite. Denn diese errechnet sich so: Gewinn geteilt durch Gesamtkapital. Ist das Kapital niedriger, steigt diese Kennziffer. Eine weitere Methode, das Eigenkapital zu verbessern, ist Factoring. Auf der Aktivseite werden die Forderungen weniger und auf der Passivseite das überzogene Bankkonto. Übrigens: Factoring ist möglich, ohne dass Ihr Kunde davon erfährt. Ein Dilemma bezüglich Basel III haben Sie beim Thema Ausschüttung bzw. Entnahme von Gewinnen: Gewinne abzuziehen verbessert zwar die Eigenkapitalrendite, verschlechtert aber die Eigenkapitalquote. Was ist wichtiger? Mittlerweile gewichten die Banken letztere deutlich höher, denn sie sind aus ihrem eigenen Schaden klug geworden. Viele Banken wären heute sogar froh, wenn sie eine Eigenkapitalquote wie ein solider Mittelständler hätten. Gehen Sie also mit gutem Beispiel voran und machen Sie Ihren Banker neidisch auf Ihre Bilanz. Dienstwagensteuer: Werden Unternehmer benachteiligt? Wie Sie vorzeitig aus dem Auto-Leasing heraus kommen Wann Nacht- oder Sonntagszuschläge steuerfrei sind Vorauszahlungen für viele Jahre nicht sofort steuerpflichtig Was EU-Exporteuren derzeit das Leben schwer macht Wie Sie Ihren Babysitter von der Steuer absetzen Wann ist die Anlage KAP immer noch Pflicht? 25 Prozent Grundsteuer- Minderung bei Mietausfall Aus der Redaktions-Hotline: Prüfungsbericht Nachbarschaftshilfe Unser Service für Sie Exklusiver Kundenbereich mit Checklisten, Musterverträgen, Archiv... Ihre Redaktions-Hotline Montag bis Freitag 10 Uhr bis 11 Uhr Telefon Ulrike Mattis Diplom-Volkswirtin Chefredaktion oder jederzeit per Fax oder Mail ulrike.mattis@izw-info.de Ulrike Mattis

2 Dienstwagensteuer: Werden Unternehmer benachteiligt? Wie Sie vorzeitig aus dem Auto-Leasing heraus kommen Dienstwagensteuer: Werden Unternehmer benachteiligt? Werden Unternehmer bei Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb steuerlich benachteiligt? Arbeitnehmer bekommen eine Steuerermäßigung, wenn sie weniger als 15 Mal im Monat in die Arbeit fahren. Für Unternehmer soll das laut Finanzministerium nicht gelten. Haltbar ist das wohl kaum - Klagen sind aber bisher auch nicht anhhängig. Das oberste Steuergericht, der Bundesfinanzhof, hat in mehreren Urteilen entschieden, dass die Dienstwagensteuer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ermäßigt wird, wenn der Arbeitnehmer weniger als 15 Mal im Monat in die Firma fährt (BFH, , BStBl II S. 887 und 890; , BStBl II 2009 S. 280 sowie , BStBl II 2011, 354, 358 und 359). Nun gibt es natürlich auch Unternehmer, die seltener als 15 Mal pro Monat in den Betrieb fahren. Das Ministerium Schäuble reagiert darauf recht formalistisch und sagt: Der BFH hat nur zu Arbeitnehmern entschieden, nicht zu Unternehmern. Unternehmer sollen daher nach wie vor die volle Dienstwagensteuer zahlen, egal ob sie einmal, zehnmal oder 30 Mal im Monat zwischen Wohnung und Betrieb hin und her fahren. (Verfügung OFD Niedersachsen vom ). Anmerkung: Diese Sichtweise dürfte vermutlich einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten - bis jetzt hat sich aber offenkundig kein Unternehmer getraut, vor einem Finanzgericht zu klagen. Wie Sie vorzeitig aus dem Auto-Leasing heraus kommen So kommen Sie vorzeitig aus einem Auto-Leasingvertrag heraus: Stellen Sie sich vor, Sie haben vor zwei Jahren einen Leasingvertrag über 36 Monate abgeschlossen und wollen nun ein neues Auto leasen. Was machen Sie da mit Ihrem alten Leasingvertrag? Sie einigen sich mit der Leasinggesellschaft auf eine vorzeitige Auflösung. Das wird aber meist teuer. Kein ordentliches Kündigungsrecht: Einseitig kündigen kann man einen Leasingvertrag nicht, wohl aber im Einvernehmen mit der Leasinggesellschaft auflösen. Solch ein Einvernehmen erreicht man aber oft nur, wenn man bei der gleichen Automarke erneut ein Auto least. Das führt freilich zu hohen Nachzahlungen, weil man die Differenz zwischen dem Buchwert (Einstands preis minus Tilgung durch bisherige Raten) und dem Zeitwert (meist viel niedriger) ausgleichen muss. Bei gleichzeitigem Abschluss eines neuen Leasingvertrags kann diese Nachzahlung in die Leasingrate des neuen Autos reingerechnet" werden, was diese freilich massiv nach oben treibt. Oder, die bessere Lösung: Übergabe des alten Leasingvertrags: Der Königsweg, um den alten Vertrag ohne hohen Ablösebetrag los zu werden, besteht in der Umschreibung 2 GmbH & Co KG aktuell Ausgabe Juni

3 Wann Nacht- oder Sonntagszuschläge steuerfrei sind Sie schreiben Ihren alten Leasingvertrag auf einen neuen Leasingnehmer um. Das erfordert zwar ein wenig Zeit und Aufwand, lohnt sich finanziell aber in jedem Fall. des alten Leasingvertrags auf einen neuen Leasingnehmer. Interessenten suchen Sie am besten auf speziellen Internet-Seiten, wie z. B. Leasingtime.de oder Leasingpool24.de. Wenn sich jemand findet, geht es so weiter: Formulare der betreffenden Autobank/Leasingfirma finden Sie meist auf deren Homepage zum Herunterladen. Darin enthalten ist ein Auftrag des bisherigen Leasinginhabers, den Vertrag umzuschreiben und eine Erklärung des Übernehmers, dass er dies wünscht. Beide unterschreiben diesen Antrag, der dann mit Bonitätsunterlagen des Übernehmers an die Leasinggesellschaft gerichtet werden muss. Nach positiver Bonitätsprüfung erstellt diese einen Vertrag, der von allen drei Parteien (Leasinggesellschaft, Übernehmer und Übergeber) im Original unterschrieben wird. Tagesaktuelle Infos finden Sie auf unserer Website unter Ummeldung des Autos: Anschließend schickt die Leasingfirma den Kfz- Brief (Zulassungs-Bescheinigung Teil II) an die Zulassungsstelle des Übernehmers. Der Übergeber muss dem neuen Leasingnehmer entweder den Kraftfahrzeugschein (Zulassungs-Bescheinigung Teil I) und die Nummernschilder oder die Abmeldebescheinigung geben. Dann kann dieser den Wagen auf sich zulassen. Der Übergabe des Autos steht dann nichts mehr im Weg. Die Leasinggesellschaften verlangen für die Umschreibung eine Gebühr - meist so um die 500 Euro. Fazit: Eine Umschreibung eines Leasingvertrags kostet zwar Geld und Arbeit aber man spart sich einige tausend Euro, die ansonsten bei vorzeitiger Beendigung fällig würden. Wann Nacht- oder Sonntagszuschläge steuerfrei sind Nacht- oder Sonntagszuschläge sind nur dann steuerfrei, wenn das Ableisten der Arbeitszeit zu diesen Zeiten im Einzelnen nachgewiesen wird. Pauschale Zuschläge sind in der Regel nicht steuerbefreit. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind ganz oder teilweise steuerfrei ( 3b EStG). Allerdings müssen die entsprechenden Arbeitszeiten an den jeweiligen Sonn- oder Feiertagen bzw. in der Nacht im Einzelnen nachgewiesen werden. Pauschal geleistete Zuschläge (z. B. 300 Euro Zuschlag wegen Sonntagsarbeit im Juni ) sind nicht steuerbefreit. Ausnahme: Derjenige arbeitet laut Arbeitsvertrag nur nachts oder nur sonntags (z. B. Kellner in Ausflugsgaststätte), so dass ohne weiteren Nachweis glaubhaft ist, dass die Arbeit zu den begünstigten Zeiten erfolgte. (BFH, , VI R 18/11, DStR 12, 404) Ausgabe Juni 2012 GmbH & Co KG aktuell 3

4 Vorauszahlungen für viele Jahre nicht sofort steuerpflichtig Was EU-Exporteuren derzeit das Leben schwer macht Vorauszahlungen für viele Jahre nicht sofort steuerpflichtig Vorauszahlungen für viele Jahre müssen Sie nicht sofort versteuern. Statt dessen bilden Sie einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Erhalten Sie eine Mietvorauszahlung für mehrere Jahre, oder ein mehrjähriges Beratungshonorar im Voraus, müssen Sie das nicht sofort versteuern. Vielmehr dürfen Sie dafür in Ihrer Bilanz einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden ( 250 Absatz 2 HGB). Erforderlich ist, dass die Zahlung für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag erfolgt und dass noch irgendwelche Leistungen zu erbringen sind. Ihr Vorteil: Sie kassieren das Geld bereits, während die Steuer erst Jahre später entrichtet werden muss. Bei einer Mietvorauszahlung ist es klar: Die noch zu erbringende Leistung besteht in der Überlassung der Mietfläche. Bei Beratungsleistungen muss nicht genau feststehen, in welchem Jahr noch welche Leistungen erfolgen müssen, es muss aber feststehen, dass überhaupt noch etwas zu leisten ist. Vorteil: Wenn Sie z. B. jetzt Euro für zehn Jahre im Voraus kassieren, brauchen Sie 2012 nur Euro davon zu versteuern, obwohl schon alles auf Ihrem Konto ist. (FG Köln, , 10K 2381/10, EFG 12, 105) Was EU-Exporteuren derzeit das Leben schwer macht Die neue Gelangensbestätigung, die ab 1. Juli 2012 erforderlich ist, macht EU-Exporteuren derzeit das Leben schwer. Exportlieferungen egal ob in Drittländer oder in andere EU-Länder - sind umsatzsteuerbefreit. Bei Lieferungen in andere EU-Länder ist neben der Angabe der korrekten Umsatzsteuer-ID-Nr. auch der Nachweis notwendig, dass das exportierte Wirtschaftsgut in das andere Land gelangt ist. Sie muss unter anderem z. B. die Unterschrift des Abnehmers oder dessen Vertretungsberechtigten beinhalten, was in der Praxis bisweilen schwierig werden kann. Neu ab 2012: Dieser Nachweis soll ab sofort und muss ab 1. Juli 2012 zwingend geführt werden durch eine Gelangensbestätigung ( 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV). Diese Bescheinigung ist eine Bestätigung des Abnehmers über das Gelangen des Liefergegenstandes in das übrige Gemeinschaftsgebiet. Sie muss folgende Elemente enthalten: den Namen und die Anschrift des Abnehmers, die Menge des Gegenstandes der Lieferung und die handelsübliche Bezeichnung, bei Autos auch die Fahrzeug-ID-Nr., Ort und Tag des Erhaltes des Gegenstands im anderen EU-Land, das Ausstellungsdatum der Bestätigung und die Unterschrift des Abnehmers. 4 GmbH & Co KG aktuell Ausgabe Juni

5 Was EU-Exporteuren derzeit das Leben schwer macht Und diese neue Gelangensbestätigung macht nun den EU-Exporteuren das Leben schwer. Problemfeld Unterschrift: Besonders bei der Unterschrift des Abnehmers lauern erhebliche Probleme, denn im Zweifel soll der Nachweis der Vertretungsberechtigung erforderlich sein. Stellen Sie sich vor, dass der Fahrer einer deutschen Spedition den Lageristen des Empfänger-Betriebs in Neapel auffordert, ihm die rechtswirksame Legitimation zur Abnahme der Waren vorzulegen. Eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben. Keine Form vorgeschrieben: Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben, die Gelangensbestätigung kann auch aus mehreren Dokumenten bestehen, z. B. aus einer Kombination des Lieferscheines mit einer entsprechenden Bestätigung über den Erhalt des Lieferscheines. Erfolgt die Beförderung durch eine Spedition, sind entsprechende Nachweise erforderlich. Spedition: Falls die Beförderung nicht durch den Exporteur selbst, sondern durch eine Spedition erfolgt, muss die Gelangensbestätigung nicht zwingend an den deutschen Exporteur gehen. Sie muss aber von Seiten der Spedition auf Verlangen der Finanzbehörde zeitnah zur Verfügung gestellt werden können. Und der deutsche Exporteur muss eine schriftliche Versicherung ( reicht) der Spedition besitzen, dass diese über die Gelangensbestätigung mit den erforderlichen Angaben verfügt. Fazit: Die Gelangensbestätigung enthält einige Fallstricke, die künftig zum Verlust der Umsatzsteuerfreiheit führen können. Unsere Meinung: Der Gesetzgeber wollte laut Gesetzesbegründung ein einfacheres und eindeutigeres Nachweisverfahren schaffen. Ob das gelungen ist, darf bezweifelt werden. In Zukunft wird es wohl eher zu noch mehr Fällen kommen, in denen Betriebsprüfer die Umsatzsteuerfreiheit für Export - lieferungen wegen bloßer Formfehlern streichen. Ausgabe Juni 2012 GmbH & Co KG aktuell 5

6 Wie Sie Ihren Babysitter von der Steuer absetzen Wann ist die Anlage KAP immer noch Pflicht? Wie Sie Ihren Babysitter von der Steuer absetzen Tipp: 2/3 der Kosten für einen Babysitter können Sie seit diesem Jahr als Sonderausgabe von der Steuer absetzen - auch, wenn nicht beide Elternteile berufs - tätig sind. Gehen Sie öfter einmal aus und engagieren Sie dann einen Babysitter, der auf Ihre Kinder aufpasst? Seit diesem Jahr können Sie zwei Drittel dieser Kosten ohne weitere Voraussetzungen als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Das gilt für alle Kinder ab der Geburt bis zum 14. Lebensjahr. Die früher einmal notwendige Berufstätigkeit beider Elternteile ist seit 2012 nicht mehr notwendig. Voraussetzung für das Absetzen des Babysitters: Voraussetzung: - Der Babysitter muss aus wirtschaftlicher Motivation diesen Job machen. - Sie müssen ihn bei der Minijobzentrale anmelden. - Sie müssen ihm den Lohn überweisen. 1. Der Babysitter muss aus wirtschaftlichen Motiven heraus handeln, also nicht bloß aus Gefälligkeit tätig werden. Große Geschwister als Babysitter anzumelden, um sie auf diese Art und Weise steuerlich geltend zu machen, das klappt nicht. 2. Der Babysitter muss bei der Minijobzentrale angemeldet werden. Die Anmeldung funktioniert unkompliziert mit dem Haushaltscheckverfahren (dieses Suchwort bei Google eingeben und Formular von der Minijobzentrale herunterladen). 3. Der Lohn muss überwiesen werden. Barzahlung wird nicht akzeptiert. Es werden zwei Prozent Steuer und 12,44 Prozent Sozial - abgaben fällig. Die Abgaben sind überschaubar: Es fallen 12,44 Prozent Sozialabgaben an. Die zweiprozentige Pauschalsteuer können Sie sich bei Schülern sparen, weil diese in aller Regel sowieso keine Steuern zahlen. Wann ist die Anlage KAP immer noch Pflicht? Seit der Abgeltungssteuer 2009 muss man nicht mehr immer eine Anlage KAP abgeben. Seit 2009 gibt es die Abgeltungssteuer und seitdem muss man Kapital - erträge in aller Regel nicht mehr in der Steuererklärung angeben. In einen paar Fällen muss man es aber doch. Ausnahmen: - Wenn Sie ausländische Kapital erträge haben. Ausländische Kapitalerträge: Es ist völlig legal, sein Geld in der Schweiz oder in anderen Ländern anzulegen. Diese Kapitalerträge müssen in der Steuererklärung angegeben werden, etwaige ausländische Kapitalertrag - steuer wird angerechnet. 6 GmbH & Co KG aktuell Ausgabe Juni

7 25 Prozent Grundsteuer-Minderung bei Mietausfall - Wenn Sie private Darlehen vergeben haben. Private Darlehen vergeben: Wenn Sie Angehörigen, Freunden oder dem eigenen Unternehmen Geld leihen, müssen Sie diese vereinnahmten Darlehenszinsen ebenfalls in der Steuererklärung angeben. Hinweis: In vielen Fällen fällt hier sogar der individuelle Steuersatz an, also nicht nur der 25-prozentige Steuersatz für Kapitalerträge. - Wenn Sie eine Lebensversicherung ausbezahlt bekommen haben. Lebensversicherung: Falls Sie eine Lebensversicherung ausgezahlt bekommen, die ab 2005 abgeschlossen wurde, müssen etwaige Erträge angegeben werden. - Wenn Sie der Bank Ihre Kirchenzugehörigkeit nicht mitgeteilt haben. Der Bank die Kirchenzugehörigkeit nicht mitgeteilt: Wenn Sie der Bank mitteilen, dass Sie in der Kirche sind, wird diese die Kirchensteuer gleich mit der Abgeltungssteuer abziehen. Haben Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit der Bank aber nicht mitgeteilt, müssen Sie die Kapitalerträge in der Steuer - erklärung angeben, damit Ihre Kirche doch noch zu ihrem Recht kommt. - Oder, wenn Sie außergewöhn - liche Belastungen geltend machen möchten oder bestimmte Sozialleistungen beantragen. Steuervergünstigungen oder Sozialleistungen: Falls Sie außergewöhn liche Belastungen absetzen wollen oder falls bestimmte Sozialleistungen beantragt werden sollen, hängt deren Umfang vom Einkommen laut Einkommens - steuerbescheid ab. Deshalb müssen alle Einkünfte angegeben werden - auch solche mit Kapitalertragssteuerabzug. 25 Prozent Grundsteuer-Minderung bei Mietausfall Bei einem Mietausfall können Sie sich die Grundsteuer um 25 Prozent ermäßigen lassen. Wenn Sie schwer vermietbare Immobilien besitzen, können Sie sich die Grundsteuer um 25 Prozent ermäßigen lassen, wenn 50 Prozent des Miet - rohertrags (Kaltmiete plus Betriebskosten) ausfallen. ( 33 GrStG) Allerdings müssen Sie sich wirklich aktiv um die Vermietung bemühen. Allerdings wird dem nur selten stattgegeben: Denn der Vermieter darf nicht selbst schuld sein an dem Mietausfall. So werden Anträge von Vermietern jedoch häufig abgelehnt, weil die Gemeinde dem Vermieter vorwirft, sich nicht aktiv genug um die Vermietung zu bemühen. Und es gelten nur definitive Ausfälle und Leerstände. Außerdem gelten als Mietausfälle nur definitive Ausfälle und Leerstände: Bloße Mietrückstände, die man vielleicht noch einkassieren könnte, zählen nicht als Mietausfall. (VG Wiesbaden, , 1 K 374/11.WI, juris) Ausgabe Juni 2012 GmbH & Co KG aktuell 7

8 Aus der Redaktions-Hotline: Prüfungsbericht - Nachbarschaftshilfe von Rüdiger P. aus Erlangen an die Redaktions-Hotline: Ich hatte eine Betriebsprüfung für die Jahre 2008 bis In der Schlussbesprechung haben wir uns eigentlich auf die meisten Punkte geeinigt. In dem Betriebs - prüfungsbericht stehen jetzt aber ganz andere Dinge drin, als wir besprochen hatten. Sollte ich Einspruch gegen den Betriebsprüfungsbericht ein - legen?" IZW antwortet: Ein Betriebsprüfungsbericht stellt noch keinen Verwaltungsakt dar. Deswegen kann man dagegen auch keinen Einspruch einlegen. Einspruch einlegen können Sie erst gegen die Steuerbescheide, die in der Folge der Betriebsprüfung ergehen. Allerdings wäre es taktisch deutlich besser, Sie reden noch einmal mit dem Betriebsprüfer und erinnern ihn daran, worauf Sie sich geeinigt haben. Vielleicht ändert er den Betriebs - prüfungsbericht noch einmal ab, wozu das Finanzamt manchmal bereit ist. Denn dann werden keine Änderungen in einem Einspruchsverfahren aktenkundig. Lehnt der Prüfer die Änderung ab, bleibt Ihnen leider nur der Einspruch gegen die Änderungsbescheide, die wahrscheinlich ein paar Wochen später ergehen werden. von Konstantin B. aus Heilbronn an die Redaktions-Hotline: Mein Nachbar hat mir geholfen, mein Garagendach zu reparieren. Als kleines Dankeschön habe ich ihm hundert Euro als Geschenk" gegeben. Inzwischen kam es leider zwischen unseren Ehefrauen zu einem Streit, der auch das Verhältnis zwischen mir und dem Nachbarn schwer belastet hat. Dieser droht mich nun wegen Schwarzarbeit anzuzeigen. Muss ich da etwas befürchten? IZW antwortet: Nein. Sozialversicherungspflichtig sind nur Tätigkeiten, die nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind. Nur dann ist von einem Beschäftigungsverhältnis auszugehen. Hier dürfte es sich um eine Gefälligkeitsleistung handeln, welche grundsätzlich unentgeltlich erbracht wird. Laut Definition der Sozialversicherungsträger ( fallen darunter Dienstleistungen, die aus Gefälligkeit oder im Wege der Nachbarschaftshilfe erbracht werden. Das gilt auch dann, wenn für die Tätigkeit ein kleines Dankeschön in Form eines Blumenstraußes oder eines Taschengeldes gezahlt wird. Fazit: Die Drohung, Sie wegen Schwarzarbeit hinzuhängen wegen der einmaligen hundert Euro, geht also ins Leere. In der nächsten Ausgabe Wenn Sie einen Kommandit - anteil verkaufen möchten 2012 Gas geben bei der Unternehmensnachfolge Überlassung von ipad nun ausdrücklich steuerbefreit Wie säumige Kunden schneller auf Mahnungen reagieren Bis ausländische Vorsteuer sichern Wann die Fahrtenbuch - methode nachteilig ist Welche Steuerermäßigungen 2012 für Kapitalerträge gelten Weniger Provision für private Krankenversicherung Aus der Redaktions-Hotline: Verspätete Bilanzaufstellung Sonderbilanz Impressum GmbH & Co KG aktuell Der Beratungsbrief mit geldwerten Informationen für die Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater Herausgeber: IZW InformationsZentrum für die Wirtschaft GmbH Heiliggeiststr München Telefon Telefax service@izw-info.de Geschäftsführerin: Ulrike Mattis, Dipl.-Volksw. (V.i.S.d.P.) Fachlicher Beirat: Dipl.-Kfm. Alfred Gesierich, Steuerberater Dr. jur. Ludwig Macher, Steuerberater Der Inhalt des Beratungsbriefs wurde mit größtmöglicher Sorgfalt nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt und geprüft. Haftung und Gewähr kann wegen der Komplexität und der ständigen Veränderungen der zugrundeliegenden Materie nicht übernommen werden. Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Einwilligung des Herausgebers by IZW München/ZKZ GmbH & Co KG aktuell Ausgabe Juni

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