Betrieb Dreilinden, Ersatzbau Häuser Rigi. Art der Beschaffung: BKP Schreinerarbeiten Bewohnerzimmer
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1 A N G E B O T Objekt: Bauherrschaft: Zuständige Planung: Bauleitung/Ausschreibung Submissionsverfahren: Betrieb Dreilinden, Ersatzbau Häuser Rigi Viva Luzern AG, Immobilien Hirschengraben 17, 6002 Luzern Tel Fax Projektleitung Gilbert Stadelmann Tel Gret Löwensberg Architekten GmbH Ulrike Feucht Tel Meletta Strebel Architekten AG Töpferstrasse 8 Tel CH6004 Luzern Fax öffentlich Art der Beschaffung: BKP 2738 Schreinerarbeiten Bewohnerzimmer Eingabetermin: Eingabeadresse Dienstag, 21 April 2015, 16:00 Uhr Stadt Luzern, Immobilien Bau und Objektmanagement, Ausschreibung zb BZD BKP 2738 Schreinerarbeiten BZ Hirschengraben 17, 6002 Luzern Die Angebote sind verschlossen einzureichen Die Angebote sind spätestens am Tag des Eingabetermins bis 1600 Uhr beim Sekretariat der Abteilung Immobilien, Büro 2350, abzugeben oder müssen dort eingetroffen sein Das Risiko, dass das zugestellte Angebot rechtzeitig bei der Stadt Luzern eintrifft, liegt bei der Anbieterin Öffnung der Angebote: 21 April :15 Uhr Sitzungszimmer Raum Nr 2412 Versand Angebotsprotokoll 22 April 2015 Arbeitsvergabe vorgesehen: KW 20/2015 Ausführungstermin: Vorgesehener Montagebeginn September 2015 Eingabesumme Eingabesumme Kontrollierter Betrag Brutto Fr Fr Rabatt % Fr Fr Skonto (Bezahlung innert 60 Tagen) % Fr Fr Zwischentotal 1 Fr Fr Abzüge für Wasser, Strom und Versicherung 0,8 % Fr Fr Weitere Abzüge Fr Fr Zwischentotal 2 Fr MWST 8,0 % +Fr +Fr Nettopreis Fr Fr Wir bitten Sie, sämtliche Eintragungen auf dem Titelblatt und in den allgemeinen Bedingungen vorzunehmen, das Angebot vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzusenden Die Anbieterin erklärt hiermit, über die örtlichen Verhältnisse auf der Baustelle sowie über Art und Umfang der Arbeiten oder Lieferungen orientiert zu sein Ebenso bestätigt sie, mit den Ausschreibungsunterlagen und den Allgemeinen Bedingungen einverstanden zu sein Sämtliche Bestandteile des Angebotes werden integrierender Bestandteil eines Werkvertrages Auf spätere Einwände über ungenügende Aufklärung kann nicht eingetreten werden Bei Arbeitsgemeinschaften haben alle ARGE Mitglieder das Angebot zu unterzeichnen Richtigkeit der Angebotspreise verbehältlich der Prüfung Ort, Datum Adresse: Stempel und rechtsgültige Unterschrift(en) der Anbieterin: (ARGEMitglieder auf Seite 2 auflisten) Sachbearbeiter/in: Telefon:
2 Grundlagen zur Beurteilung des Angebotes sind das Gesetz über die öffentliche Beschaffung öbg vom 19 Oktober 1998 und die Verordnung über die öffentliche Beschaffung öbv vom 07 Dezember 1998 In Kraft seit dem 1 Januar 1999 (und seitherigen Änderungen und Ergänzungen) Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit Zustellung beim Kantonsgericht Luzern, 4 Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten Die angefochtene Ausschreibung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen Teilangebote sind nicht zugelassen Unternehmervarianten sind zugelassen Unternehmervarianten müssen separat eingereicht werden und als solche klar bezeichnet sein Sie müssen so gegliedert sein, dass diese mit dem Grundangebot vergleichbar sind Das Grundangebot ist gleichwohl einzureichen Die ausschreibende Stelle behält sich damit vor, die Arbeit in Lose aufzuteilen oder an mehrere Bewerber zu vergeben In diesem Falle steht es jedem Bewerber frei, von seinem Angebot zurückzutreten (SIA 117 Art 6/ ) ANGABEN DES UNTERNEHMERS (Beilage zum Angebotsformular) Vergabekriterien in Abhängigkeit des Verfahrens: A auf Einladung Die Bewertung der Angebote aus dem Einladungsverfahren erfolgt ausschliesslich auf Grund des Preises Qualitative und terminliche Prüfung der Anbieterin erfolgen im Voraus B öffentliche Ausschreibung Die Bewertung der Angebote erfolgt (wenn keine anderen Angaben gemacht werden) nach folgenden Ausschluss und Zuschlagskriterien: Ausschlusskriterium Ein Ausschluss der Anbieterin erfolgt bei nicht Einhalten gesetzlicher Vorgaben und Bestimmungen gemäss ÖBG und ÖBV Die Anbieterin bestätigt, dass sie 1 den finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Vorsorgeeinrichtungen für das Personal (2 Säule) bis heute ohne Verzug nachkommt, 2 die bis heute fälligen Abgaben an die öffentliche Hand (Direkte Bundessteuer, Kantons und Gemeindesteuern, Mehrwertsteuer usw) leistet, 3 die bis heute fälligen Leistungen an die Träger der Sozialversicherungen, insbesondere AHV/IV/EO/ALV/FAKBeiträge, ordnungsgemäss und lückenlos erbringt, * * * 4 die einschlägigen Bedingungen der branchenüblichen Gesamtarbeitsverträge einhält, * 5 keine berechtigten Betreibungen vorliegen hat und kein Konkursverfahren gegen sie hängig sind, * 6 in kein hängiges Verfahren bei der Paritätischen Berufskommission involviert ist, * 7 für jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Leistungen in der Schweiz erbringen, die Grundsätze der Gleichbehandlung von Frau und Mann einhält, 8 die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz gemäss den EKASRichtlinien des Bundes einhält, 9 für sämtliche Hölzer oder Holzkonstruktionen ausschliesslich Schweizerholz oder Holz aus FSC (Forest Stewardschip Council) zertifiziertem Anbau verwendet, * * * 10 die ILOKernarbeitsnormen in allen Teilen einhält (wwwiloorg/public/german/region/eurpro/bonn/kernarbeitsnormen/indexhtm ) * *bitte mit Ja/Nein beantworten Version Seite 1
3 Die unterzeichnende Anbieterin verpflichtet sich, auf einmaliges Verlangen der Auftraggeberin die Nachweise zu den oben bestätigten Punkten innert 10 Arbeitstagen beizubringen Das Ausstellungsdatum darf max 6 Monate zurückliegen Die Nichteinhaltung der Frist für die Erbringung der Nachweise innert 10 Tagen oder Nichteinhaltung von bestätigten Punkten oder falsche Angaben haben den Ausschluss vom Wettbewerbsverfahren zur Folge Bei Arbeitsgemeinschaften haben alle ARGEMitglieder die Bedingungen zu erfüllen Falls ein ARGEMitglied einen Punkt oder Nachweis nicht erfüllt oder falsche Angaben gemacht hat, wird die ganze ARGE vom Wettbewerbsverfahren ausgeschlossen Zuschlagskriterien (siehe Anhang 1) Preis Kapazität Schlüsselpersonen Lehrlingswesen: Referenzen: Tiefstes Angebot = Punktemaximum (6 Punkte) Berechnungsformel: Tiefstes Angebot dividiert durch Angebot Anbieter, multipliziert mit Punkten und Gewichtung Nachweis der quantitativen Kapazität zur Gewährleistung der vorgesehenen Terminierung, gestützt auf die Angaben auf Seite 6 (Personalbestand, Kapazität) Nachweis der qualitativen Kapazität zur Erbringung der geforderten Leistung, gestützt auf die Angaben auf Seiten 5 und 6 Nachweis der Lehrlingsausbildung und der Lehrlingsausbildner, gestützt auf die Angaben auf Seite 3 Angabe von 3 Referenzen von vergleichbaren Objekten in den letzten 5 Jahren, gestützt auf die Angaben auf Seite 7 Nachtragsbestellung/en Die Bauherrschaft behält sich vor, für spätere Beschaffungen im Zusammenhang mit den nachfolgend ausgeschriebenen Leistungen, gestützt auf 6 Abs 2 lit f der Verordnung zum Gesetz für öffentliche Beschaffungen, das freihändige Vergabeverfahren anzuwenden Fragen an Arbeitsgemeinschaften (ARGE, Solidarhaftung) Name und Adresse der ARGE Federführung Kaufmännische Leitung Technische Leitung Bankverbindung der ARGE, Adresse und Kontonummer ARGEMitglieder haben die Vergabegrundsätze ebenfalls zu erfüllen Version Seite 2
4 ANGABEN DES UNTERNEHMERS (Beilage zum Angebotsformular) NETTOEINGABE Die Angebote haben als Endsumme den Nettopreis (nach Abzug von Rabatten, Skonti usw) aufzuweisen VERBINDLICHKEIT DES Ohne Eindruck gilt: ANGEBOTES 72 Tage vom Ablauf der Eingabefrist an gerechnet (SubmV Art 14) Andere Dauer der Verbindlichkeit: Teuerungsberechnung bei mehrjährigen Bauarbeiten Von den 3 möglichen Verfahren (vgl Allg Bedingungen Art 64 82) kommt es zu nachstehender Anwendung: Mengennachweisverfahren Produktionskostenindex (PKI) Vereinfachter Index PKI Bausparte PREISBINDEFRIST Die EinheitsuPauschalpreise bleiben für Material, Transport und Löhne verbindlich bis: bei Bestellung bis: GESCHÄFTSGRÜNDUNG Die Unternehmung besteht seit dem Jahre: FACHPRÜFUNG Mitglied des folgenden Verbandes: Meister bzw Fachprüfung (Bezeichnung): GAV Die Unternehmung ist dem GAV des folgenden Verbandes unterstellt QMSYSTEM Ja Nein Systembezeichnung Subunternehmer (siehe Punkt 4 der Ergänzungen, Änderungen und Präzisierungen Seite 9) Firma/Sitz Firma/Sitz Firma/Sitz PERSONALBESTAND Büro Werk LEHRLINGE Während der letzten 5 Jahre LEHRLINGSAUSBILDUNG Lehrlingsausbildner mit Fähigkeitsausweis KAPAZITÄT Jahresumsatz der letzten 2 Jahre Arbeitsgattung BKP in Fr Jahr Jahresumsatz der letzten 2 Jahre Arbeitsgattung BKP in Fr Jahr Personen für den Auftrag verfügbar frühestmöglicher Arbeitsbeginn am Bau (Datum) benötigte Ausführungszeit am Bau (Tg/Wo/Mt) Distanz in km vom Objekt zur nächstgelegenen ServiceStelle km Servicedienst im Bedarfsfalle vor Ort (Std/Tg) Version Seite 3
5 ANGABEN DES UNTERNEHMERS (Beilage zum Angebotsformular) HAFTPFLICHT Versicherungsgesellschaft: Versicherungsleistung pro Ereignis: Personenschaden: Fr Sachschaden Fr Selbstbehalt: Personenschaden: Fr Sachschaden Fr ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: FÜR LIEFERUNGEN bei Vertragsabschluss (nur bei Abgabe einer unbefristeten Solidarbürgschaft einer namhaften Bank oder Versicherungsgesellschaft) % bei Anlieferung % nach Werkabnahme % KOSTENANTEILE die eingegebene Offertsumme teilt sich wie folgt auf: in Lohnkosten % in Materialkosten % in Festkosten (Geschäftsunkosten, Risiko, Gewinn,Personalbeschaffung und Ausbildung usw, üblicher weise 2025%) % REGIEARBEITEN Ansätze des folgenden Verbandes: Tarif: 20 Zone: Polier: Fr /h Vorarbeiter: Fr /h Berufsarbeiter: Fr /h Hilfsarbeiter: Fr /h Lehrling: Fr pro Lehrjahr /h Version Seite 4
6 ANGABEN DES UNTERNEHMERS (Beilage zum Angebotsformular) Nachweis der qualitativen Kapazität Profil der am Objekt mitarbeitenden Personen Vorgesehene gesamtverantwortliche Person Name / Vorname Jahrgang : zu wie viel % seiner Kapazität voraussichtlich am Projekt beteiligt: % Beruflicher Lebenslauf, sowie Aus und Weiterbildung usw Grundstudium/Diplomjahr: Zusatzausbildung/Diplomjahr: Funktion in der Firma: In dieser Firma seit: In dieser Funktion seit: Im Beruf seit: Weitere Anmerkungen: Als Referenz geben Sie vergleichbare Projekte (Art, Aufgabenstellung, Grösse) an, für die obige Person in den letzten 3 bis 5 Jahren verantwortlich war Je Objekt kann ein Dokumentationsblatt in der Maximalgrösse A4 beigelegt werden Objekt 1: Zeitraum der Realisierung: Adresse Auftraggeber/in Referenzperson: Name: Tel: Anlagenbeschrieb: (in Stichworten) Objekt 2: Zeitraum der Realisierung: Adresse Auftraggeber/in Referenzperson: Name: Tel: Anlagenbeschrieb: (in Stichworten) Objekt 3: Zeitraum der Realisierung: Adresse Auftraggeber/in Referenzperson: Name: Tel: Anlagenbeschrieb: (in Stichworten) Version Seite 5
7 ANGABEN DES UNTERNEHMERS (Beilage zum Angebotsformular) Vorgesehene ausführungsverantwortliche Person Name / Vorname Jahrgang : zu wie viel % seiner Kapazität voraussichtlich am Projekt beteiligt: % Beruflicher Lebenslauf, sowie Aus und Weiterbildung usw Grundstudium/Diplomjahr: Zusatzausbildung/Diplomjahr: Funktion in der Firma: In dieser Firma seit: In dieser Funktion seit: Im Beruf seit: Weitere Anmerkungen: Als Referenz geben Sie vergleichbare Projekte (Art, Aufgabenstellung, Grösse) an, für die obige Person in den letzten 3 bis 5 Jahren verantwortlich war Je Objekt kann ein Dokumentationsblatt in der Maximalgrösse A4 beigelegt werden Objekt 1: Zeitraum der Realisierung: Adresse Auftraggeber/in Referenzperson: Name: Tel: Anlagenbeschrieb: (in Stichworten) Objekt 2: Zeitraum der Realisierung: Adresse Auftraggeber/in Referenzperson: Name: Tel: Anlagenbeschrieb: (in Stichworten) Objekt 3: Zeitraum der Realisierung: Adresse Auftraggeber/in Referenzperson: Name: Tel: Anlagenbeschrieb: (in Stichworten) Version Seite 6
8 ANGABEN DES UNTERNEHMERS (Beilage zum Angebotsformular) Nachweis der Referenzen Referenzen der Unternehmung Als Referenz geben Sie vergleichbare Projekte (Art, Aufgabenstellung, Grösse) an Je Objekt kann ein Dokumentationsblatt in der Maximalgrösse A4 beigelegt werden Objekt 1: Zeitraum der Realisierung: Adresse Auftraggeber/in Referenzperson: Name: Tel: Anlagenbeschrieb: (in Stichworten) Objekt 2: Zeitraum der Realisierung: Adresse Auftraggeber/in Referenzperson: Name: Tel: Anlagenbeschrieb: (in Stichworten) Objekt 3: Zeitraum der Realisierung: Adresse Auftraggeber/in Referenzperson: Name: Tel: Anlagenbeschrieb: (in Stichworten) Version Seite 7
9 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN KENNTNISNAHME; örtliche Verhältnisse Baustelle spezielle Bestimmungen Art und Umfang der Arbeit o der Lieferung Mit der Unterzeichnung des Angebotes erklärt der Unternehmer, über die örtlichen Verhältnisse auf der Baustelle, über die allgemeinen und speziellen Bestimmungen des Vertrages, sowie über Art und Umfang der Arbeiten oder Lieferungen orientiert zu sein Auf spätere Einwände über ungenügende Aufklärung kann nicht eingetreten werden Er nimmt die Gerichtsstandbestimmung (s Ziffer 3) zur Kenntnis und stimmt ihr ausdrücklich zu QUALITÄTSSICHERUNG UND QUALITÄTSKONTROLLE RECHNUNGEN MEDIEN BAUREKLAME WEITERE VEREINBARUNGEN UND BEDINGUNGEN RECHNUNGSADRESSE 1 Bauherrschaft, Architekt (o Fachplaner)/Bauleitung und Unternehmer terminieren vor Arbeitsbeginn den Zeitpunkt der Qualitätskontrollen aufgrund der definierten Ausführungsart und Ausführungsschritte 2 Einzelne Arbeitsschritte gelten als erfüllt, wenn die abgemachte Überprüfung positiv durchgeführt und protokolliert ist 3 Nachfolgende Ausführungsschritte dürfen nur ausgeführt werden, wenn der vorangegangene Ausführungsschritt überprüft wurde 4 Der Unternehmer hat Anrecht auf Überprüfung des ausgeführten Arbeitsschrittes Wird die Überprüfung ohne Verschulden des Unternehmers nicht durchgeführt, gilt dieser als erfüllt 5 Der Unternehmer hat das Recht die Arbeitsfortführung zu verweigern, wenn die erforderliche Überprüfung nicht durchgeführt wird 6 Unterlässt der Unternehmer die Abschlussmeldung des Ausführungsschrittes und führt die Arbeiten weiter, gilt der vorangegangene Ausführungsschritt als nicht erfüllt 7 Bauherrschaft und Architekt (o Fachplaner)/Bauleitung sind durch den Unternehmer frühzeitig über den Abschluss der einzelnen, zu überprüfenden Ausführungsschritte zu informieren 8 Bauherrschaft, Architekt (o Fachplaner)/Bauleitung und Unternehmer haben die Qualitätskontrollen so anzusetzen, dass der Arbeitsablauf nicht behindert wird 9 Können sich Bauherrschaft, Architekt (o Fachplaner)/Bauleitung und Unternehmer über die Erfüllung des zu kontrollierenden Arbeitsschrittes nicht einigen, bestimmen sie gemeinsam einen Prüfexperten Dieser hat nur die Erfüllung des fraglichen Arbeitsschrittes zu prüfen Das Ergebnis der Expertenprüfung ist für alle Beteiligten verbindlich 10 Die Kosten der Expertenprüfung sind durch die unterliegende Partei zu tragen Erforderliche Zusatzarbeiten zur qualitativen Erfüllung einzelner Arbeitsschritte oder der gesamten Arbeit werden nicht vergütet Einfach einreichen, getrennt in: Akkordrechnungen Regierechnungen Teuerungsrechnungen Bei Schlussrechnung; Detaile zusammengefasst auf einem Schlussabrechnungsblatt Aufstellung Rechnung (Schlussrechnung und Akontorechnung) Leistungsstand brutto exkl MwSt Fr Konditionen Fr Zwischentotal Fr Mehrwertsteuer Fr Zwischentotal Fr / Akontorechnung inkl MwSt Fr Gewünschte Zahlung Fr Stellungnahmen und Auskünfte an Medien sind Sache des Bauherrn Die Bauherrschaft behält sich vor, übermässige und störende Baureklamen entfernen zu lassen und diese Aufwendungen zu verrechnen Der Unternehmer nimmt verbindlich davon Kenntnis, dass Mehrleistungen, welche über den Betrag des Werkvertrages hinausgehen, nur dann entschädigt werden, wenn die Bauherrschaft hierfür einen zusätzlichen Auftrag schriftlich erteilt hat Viva Luzern AG Immobilien Hirschengraben Luzern Version Seite 8
10 Ergänzungen, Änderungen und Präzisierungen zu den Bestimmungen der SIA Norm 118 / Ausgabe 1977/1991/ RANGORDNUNG 1 1 Widersprechen sich einzelne Vertragsbestandteile, so gilt folgende Rangordnung (zu Art 21 / SIA 118): 1 Text dieser Vertragsurkunde mit den speziellen, objektbezogenen Bestimmungen und den ergänzenden Bestimmungen Allgemeinen Bedingungen zur SIANorm 118 (Ausgabe 1977/1991/201301) 2 Leistungsverzeichnis und im gegenseitigen Einvernehmen bereinigtes Angebot* 3 Pläne und allfällige Muster und Modelle* 4 SIA Norm 118 ( Ausgabe 1977/1991/201301) 5 Die übrigen, einschlägigen Normen des SIA und die im Einvernehmen mit dem SIA aufgestellten Normen anderer Fachverbände 6 Die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes (OR) 7 Die weiteren Normen anderer Fachverbände 8 Spezielle Bedingungen des Unternehmers oder Lieferanten sofern diese schriftlich von der Bauherrschaft akzeptiert wurden Eine stillschweigende Annahme der Bedingungen, auch wenn mit dem Angebot mitgeliefert, ist ausgeschlossen BEFUGNISSE BAULEITUNG * Vorbehalten bleibt das Änderungsrecht des Bauherrn mittels Weisungen und Änderungen von Plänen (Art 84 / SIA 118) 2 2 Zu Art 33 Abs 2 wird wie folgt präzisiert: Der Unternehmer befolgt ausschliesslich Weisungen der örtlichen Bauleitung, dh Kontakte zwischen Bauherr, Architekten, Ingenieuren, Speziealingenieuren und Planern einerseits und dem Unternehmer andererseits finden ausschliesslich über die örtliche Bauleitung bzw in deren Anwesenheit statt GERICHTSSTAND 3 3 Zu Art 37Abs 2 wird wie folgt abgeändert: Die Parteien wählen für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben können, LUZERNSTADT als einzigen und ausschliesslichen Gerichtsstand SUBUNTERNEHMER 4 Der Beizug von Subunternehmern bedarf in jedem Falle die Zustimmung der Bauherrschaft Es wird im Weiteren auf die Bedingungen gem 13 Ziffer 3 der ÖBV verwiesen EINHEITSPREIS / BAUSEITIGE BEIHILFEN Es wird zudem auf die Bestimmungen gemäss Entsendegesetz vom (und seitherigen Änderungen und Ergänzungen) verwiesen 5 4 Zu Art 39 Abs 2 wird wie folgt ergänzt: In den Einheitspreisen sind sofern im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt überdies inbegriffen: Lieferung der Materialien franko Baustelle, Ablad und Verteilen bis zur Verwendungsstelle sowie die Montage Alle Nebenarbeiten und Materialien, die für eine fachgerechte Arbeit erforderlich sind Spesen, Zulagen, Transportkosten inkl sämtliche Nebenkosten Bauseitige Beihilfen beim Ablad, Verteilen und bei der Montage werden nur geleistet, sofern dies im Werkvertrag ausdrücklich vereinbart worden ist; dasselbe gilt auch für die Kranbenützung REGIEARBEITEN 6 5 Zu Art 44 Abs 4 wird wie folgt ergänzt: Grundsätzlich werden Polier und Vorarbeiterstunden nur entschädigt, wenn der Schwierigkeitsgrad der gestellten Aufgaben deren Einsatz verlangt und derselbe vor der jeweiligen Arbeitsausführung mit der Bauleitung ausdrücklich vereinbart worden ist REGIERAPPORTE 7 6 Zu Art 47 Abs 1 und Abs 2 werden wie folgt ergänzt: Sämtliche Rapporte über Regiearbeiten müssen der Bauleitung innert 7 Arbeitstagen zur Unterschrift vorgelegt werden Die Rapporte Müssen klare Aussagen über erbrachte Leistungen und Kosten beinhalten Verspätete Rapporte werden nicht anerkannt und erweitert mit einem neuen Abs 4 Regiearbeiten für Dritte sind mit den jeweiligen Auftraggebern direkt zu bereinigen und abzurechnen REGIERECHNUNGEN 8 7 Zu Art 49 und Art 55: Diese Bestimmungen werden wie folgt präzisiert: Regierechnungen sind monatlich einzureichen Sie werden zu den bei Vertragsabschluss gültigen Ansätzen verrechnet Allfällige Teuerungsansprüche werden in gleicher Weise und zu den gleichen Ansätzen wie die Teuerung zu den Akkordarbeiten entschädigt Werden Regiearbeiten gleichzeitig mit Akkordarbeiten ausgeführt, dürfen keine Polierund/oder Vorarbeiterstunden verrechnet werden PREISNACHLASS AUF REGIERECHNUNGEN AUSSERORDENT LICHE UMSTÄNDE WITTERUNGSBE DINGTE AUSFÄLLE 9 8 Zu Art 54 Er wird wie folgt abgeändert: Grundsätzlich gelten für Regiearbeiten die für die Akkordarbeiten gewährten Rabatte und Skonti 10 9 Zu Art 59 Er wird durch folgenden zusätzlichen Abs 4 erweitert: Können die Arbeiten wegen Umdispositionen der Bauherrschaft zeitlich nicht zusammenhängend ausgeführt werden, so berechtigt dies den Unternehmer zu keinen Nachforderungen, es sei denn, dass ihm Aufwendungen für den Zu und Abtransport von Geräten und Maschinen entstehen Bei Aushub und Baumeisterarbeiten können überdies auch die zusätzlichen Mietkosten für das noch benötigte Inventar laut Geräteliste geltend gemacht werden 11 1Zu Art 60 Abs 2 wird wie folgt geändert: 0 Sämtliche Entschädigungen für witterungsbedingte Ausfälle einzelner Arbeitsstunden sind in der Kalkulation/Einheitspreisen einzurechnen Die Bauherrschaft übernimmt keine solchen Mehrkosten Version Seite 9
11 STICHTAG KOSTENGRUNDLAGE TEUERUNGSBE RECHNUNG 12 1Zu Art 62 Abs 1 wird wie folgt präzisiert: 1 Stichtag der Kostengrundlage ist jeweils der letzte Tag der vereinbarten Preisbindungsfrist Stichtage für die Veränderung der Lohnkosten sind aus den Lohnlisten zu entnehmen, diejenigen für Material und Transportpreisänderungen gehen aus den Lieferschein und Fuhrrapportdaten hervor 13 1Zu Art Diese Artikel werden wie folgt präzisiert: 2 Es werden nur folgende Teuerungsberechnungsverfahren anerkannt: 1 Mengennachweisverfahren gemäss SIA 118 Art Diese Bestimmungen werden wie folgt präzisiert: Allfällige Lohn und Materialkostenveränderungen zu Lasten oder zu Gunsten der Bauherrschaft werden ausschliesslich im Belegeverfahren ermittelt Dabei gelten: für Löhne die entsprechenden Änderungssätze pro Stunden nach KBOB (Konferenz der Bauorgane des Bundes) für Material die NettoPreisänderungen nach Originalbelegen, erhöht um 5% als Umtriebsentschädigung und für Kleinmaterialien für Transporte die Veränderung nach ASTAG/ASBIndex für gesetzliche Abgaben die Weisungen der KBOB 2 ProduktionskostenIndex (PKISBV) Für die Anwendung des PKITeuerungsverfahrens sind die Bestimmungen gemäss PKI massgebend 3 Vereinfachter Index (z B Gleitpreisformel) Die Aufschlüsselung der Kostenteile und Angabe der Basiswerte sind im Angebot/Werkvertrag festgehalten (Seite 4) 14 1Das gewählte Teuerungsverfahren ist verbindlich festgehalten 3 Teuerungen sind vom Unternehmer bei Bekanntwerden der Bauleitung sofort mit den entsprechenden Belegen anzuzeigen Teuerungsrechnungen sind spätestens pro Quartal auf separaten Blättern zu stellen Belege sind den Rechnungen unaufgefordert beizulegen AUSFÜHRUNGSART 15 1Zu Art 85 Abs 3 wird wie folgt ergänzt: 4 Der Unternehmer ist verpflichtet, vor Materialbestellungen und bevor er die Fabrikation aufnimmt, mit der Bauleitung die gewünschte Ausführungsart zu bereinigen VERÄNDERTE MENGEN NACHTRAGS UND AUSTAUSCH POSITIONEN 16 1Zu Art 86 Er wird wie folgt präzisiert: 5 Für einen Anspruch auf Anpassung der vereinbarten Einheitspreise bei veränderten Mengen (ausserhalb der vorgesehenen Toleranzen von +/ 20%) ist die entsprechende Abweichung des Schlussabrechnungsbetrages von der Auftragssumme massgebend Die Anpassung ist im gegenseitigen Einvernehmen aufgrund der ursprünglichen Kostengrundlage und unter Beizug der OriginalLieferantenFakturen festzulegen Auswirkungen auf die Gewinnkalkulation des Unternehmers sind unerheblich Grössere Ausmasse berechtigen nicht zu einer Erhöhung der Installationspauschale 17 1Zu Art 87 Abs 1 wird wie folgt präzisiert: 6 Austausch und Nachtragspositionen dürfen erst ausgeführt werden, wenn das entsprechende Nachtragsangebot eingereicht und von der Bauherrschaft schriftlich genehmigt worden ist Der Unternehmer erhält für die Nachträge und Änderungen eine schriftliche Auftragsbestätigung als Nachtrag zum Werkvertrag Abs 4 wird wie folgt abgeändert: Kommt aufgrund eines nichtakzeptierbaren Nachtragsangebotes des Unternehmers kein Zusatzauftrag zustande, so kann der Bauherr damit einen Dritten betrauen, ohne dass dadurch dem Unternehmer Schadenersatzansprüche erwachsen Für Anschlussaufträge gelten die gleichen Konditionen und Kalkulationsgrundlagenwie für den Hauptauftrag REVISIONSPLÄNE 18 1Zu Art 101 Abs 1 wird wie folgt ergänzt: 7 Von den projektierenden Ingenieuren der Installationsanlagen und Einrichtungen werden nach Beendigung der betreffenden Arbeiten bereinigte Pläne (Revisionspläne) erstellt Zu diesem Zweck sind vom ausführenden Unternehmer (Installateur usw) alle Änderungen gegenüber den Montageplänen dem betreffenden Ingenieur bis spätestens zur Fertigstellung der Arbeiten am Bau anzugeben Die hierzu notwendigen Planunterlagen werden zur Verfügung gestellt Das Gleiche gilt für die Ausführung von Kanalisationsanlagen SCHUTZMASS NAHMEN 19 1Zu Art 103 Er wird durch folgende, zusätzliche Absätze 2 und 3 erweitert: 8 Abs 2 Der Unternehmer hat auf dem Bauplatz auf eigene Verantwortung und Kosten die notwendigen Vorkehren zum Schutze der von ihm gelieferten und verarbeiteten Materialien gegen Diebstahl und Beschädigung zu treffen; die hierfür notwendigen Versicherungen hat er ebenfalls auf eigene Kosten abzuschliessen Diese Pflicht trifft ihn bis zur Abnahme seines Werkes durch die Bauleitung Bis zu diesem Zeitpunkt haftet die Bauleitung für keine Schäden Abs 3 Alle zum Schutze seiner eigenen Materialien und Arbeiten erforderlichen Schutzvorkehrungen, Abdecken usw hat der Unternehmer auf seine Kosten vorzunehmen Sofern das Leistungsverzeichnis dafür keine besonderen Positionen vorsieht, gilt diese Regelung auch für Schutzvorkehrungen gegenüber Materialien und Arbeiten von anderen Unternehmern BAUMBESTAND 20 1Zu Art 110 Abs 1 wird wie folgt ergänzt: 9 Der Unternehmer ist auch für die Schonung des Baumbestandes auf dem Bauareal verantwortlich Version Seite 10
12 ZUFAHRTSWEGE 21 2Zu Art 117 Abs 1 wird wie folgt ergänzt: 0 Die Kosten des ordentlichen Unterhalts und Instandstellung der zur Verfügung gestellten Zufahrtswege gehen zu Lasten der Unternehmer gemäss den Arbeitsgattungen 11, 17, 20 und 21, anteilig nach Massgabe der Werkvertragssumme ORDNUNG AUF DEM BAUPLATZ 22 2Zu Art 118 Abs 2 wird wie folgt ergänzt: 1 Die Kosten für den Abtransport des durch die Arbeit des Unternehmers anfallenden Bauschuttes und der Abfälle, gehen, inkl allfällige Deponiegebühren, zu seinen Lasten VERBRAUCHSKOSTEN 23 2Zu Art 134 und 135 Diese Bestimmungen werden wie folgt präzisiert: 3 a) Die Kosten für die Installation und den Unterhalt der Baustromanlage sowie den Stromverbrauch für alle durch ihre Unternehmungen auszuführenden Arbeiten sind vom Baumeister und den Firmen der Tragkonstruktion für den Rohbau zu übernehmen Für die übrigen Unternehmer werden pro Geschoss Steckdosen für 220 und 380 Volt installiert ABSCHLAGS ZAHLUNGEN PRÜFFRIST FÜR SCHLUSSABRECH NUNGEN c) Die sanitären Einrichtungen (WC usw) für die Bauzeit sind vom Unternehmer der Baumeisterarbeiten zu erstellen, zu unterhalten und zu reinigen Sie sind den übrigen Unternehmern kostenlos zur Verfügung zu halten 24 2Zu Art 144 Abs 1 wie folgt präzisiert: 4 Als Zahlungsfrist gilt; auf Ende des Kalendermonates jedoch max 30 Tage 25 2Zu Art 154 Abs 2 wird wie folgt abgeändert: 5 Die Prüffrist für die Schlussabrechnung wird für umfangreiche Arbeiten auf 20 Tage festgesetzt; für die übrigen Arbeiten gelten 10 Tage ZAHLUNGSFRIST 26 2Zu Art 155 Abs 1 wird in Bezug auf die Zahlungsfrist wie folgt abgeändert: 6 Die Zahlungsfrist beträgt generell 30 Tage, bei komplexen Ausmassprüfungen wird die Zahlungsfrist auf 45 Tage verlängert ZESSION 27 2Zu Art 156 Durch einen neuen Abs 2 erweitert: 7 Die Arbeiten und Lieferungen werden von der Bauherrschaft vergeben mit dem Vorbehalt, dass die Zession von Ansprüchen aus dem vorliegenden Werk oder Lieferungsvertrag nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der Bauherrschaft auf der Zessionsurkunde zulässig ist INBETRIEBSETZUNG VON ANLAGEN 28 2Zu Art 158 Er wird durch folgenden zusätzlichen Abs 4 erweitert: 8 Der Unternehmer hat die von ihm errichteten Anlagen auf eigene Kosten in Betrieb zu setzen und das Betriebspersonal in der richtigen Handhabung zu instruieren Im Unterlassungsfalle hat er Schäden, die aus einer unfachgerechten Handhabung entstehen, auf eigene Kosten zu beheben Prinzipschemata und Anleitungen sind in genügender Anzahl kostenlos zur Verfügung zu stellen MÄNGELRECHTE 29 2Zu Art 169 Er wird durch folgenden zusätzlichen Abs 3 erweitert: 9 Weicht der Unternehmer eigenmächtig von Plänen und Vorschriften ab, so hat er nach Wahl des Bauherrn entweder die betreffenden Arbeiten entsprechend der werkvertraglich vereinbarten Ausführung ohne Vorbehalt gemäss Abs 1, Ziffer 1, auf seine Kosten abzuändern oder sich einen allfälligen Minderwert anrechnen zu lassen KOSTEN FÜR MÄNGELBEHEBUNG GARANTIE SICHERSTELLUNG 30 3Zu Art 170 Abs 1 wird wie folgt ergänzt: 0 Als Mehrkosten der Bauleitung gelten auch Auslagen für die Beiziehung sachverständiger Dritter, die Behebung der Mängel im Bedarfsfalle zu überwachen oder abschliessend zu überprüfen haben 31 3Zu Art 181 Abs 1 wird wie folgt präzisiert: 1 Unter Bezugnahme auf SIA Norm 118 (Ausgabe 1977/1991/201301), verlangt die Viva Luzern AG, eine 5 jährige Garantisicherstellung Sie verweist auf "Schweizer Ingenieur und Architekt" Nr 29 vom 19 Juli 1990 Für spezielle Bauteile wie Flachdächer, Abdichtungen etc kann die Bauherrschaft eine Systemgarantie von 10 Jahren verlangen GARANTIELEISTUNG 32 3Zu Art 181 Abs 2 wird wie folgt abgeändert: 2 Für Aufträge und Lieferungen im Betrage ab Fr (Summe aller Akkord, Regieund Teuerungsrechnungen) leistet der Unternehmer vor Auszahlung des Rückbehalts Sicherheit in Form einer Solidarbürgschaft einer namhaften Bank oder Versicherungsgesellschaft Version Seite 11
13 Beurteilungsblatt für Unternehmung Version Seite 12
14 Beurteilungsblatt für Unternehmungen Projekt: 502 BZ Dreilinden, Ersatzbau Häuser Rigi, 6006 Luzern LU Unternehmung: Schlüsselpersonen: 1 Gesamtverantwortlicher 2 Ausführungsverantwortlicher Eingabesumme: Fr Tiefstes Angebot: Fr Zuschlagskriterien / Gewichtung Gewichtung Kriterium Bewertung erzielte Punkte 60 % Preis tiefstes Angebot = Punktemaximum ( 6 ) Pt 360 Berechnungsformel: Tiestes Angebot dividiert max durch Angeb Anbiet multipl mit Ptund Gew max Ist 20 % Kapazität 6 6 Personalbestand Pt 120 (falls für ausgeschrie 6 6 Personaleinsatz max bene Arbeitsgattung 6 6 Zeitbedarf / Einhaltung Termine unerheblich = 6 Pt) keine Angaben = 0 Pt sehr schwach = 1 Pt schwach = 2 Pt ungenügend = 3 Pt genügend = 4 Pt gut = 5 Pt sehr gut = 6 Pt 6 6 Reaktionszeit 8 Std = 1 Pt 6 Std = 2 Pt 4 Std = 3 Pt 2 Std = 4 Pt 1 Std = 5 Pt 05 Std = 6 Pt 5 % Schlüsselpersonen Bewertung der jeweiligen Person in seiner Funktion Gesamtverant 30 % 009 wortliche Person a) 20 % Qualifikation ( Grund und Zusatzausbildung ) Pt Eckwert sehr gute Zusatzausbildung = 6 Pt max 6 von 0% max100% gute Zusatzausbildung = 4 Pt Grundausbildung = 2 Pt keine = 0 Pt b) 40 % Erfahrung Pt 6 > 10 Jahre = 6 Pt 5 10 Jahre = 4 Pt max J = 2 Pt > 3 J = 0 Pt c) 40 % vergleichbare Referenzen Pt 6 sehr gut = 6 Pt gut = 4 Pt max 6 genügend = 2 Pt keine = 0 Pt Ausführungsver 70 % 021 antwortl Person a) 20 % Qualifikation ( Grund und Zusatzausbildung ) Pt Eckwert sehr gute Zusatzausbildung = 6 Pt max 6 von 0% max100% gute Zusatzausbildung = 4 Pt Grundausbildung = 2 Pt keine = 0 Pt b) 40 % Erfahrung Pt 6 > 10 Jahre = 6 Pt 5 10 Jahre = 4 Pt max J = 2 Pt > 3 J = 0 Pt c) 40 % vergleichbare Referenzen Pt 6 sehr gut = 6 Pt gut = 4 Pt max 6 genügend = 2 Pt keine = 0 Pt max Ist 10 % Lehrlingsausbildung 3 3 Lehrlingsausbildner mit Fähigkeitsausweis Pt nein = 0 Pt ja = 1 Pt max Lehrlingsausbildung (in % vom gesamten Personalbestand) 0% = 0 Pt >0% bis 5% und >50% = 1 Pt > 5% bis 12% und >33% bis 50% = 2 Pt >12% bis 33% = 3 Pt max Ist 5 % Referenzen 6 6 Referenz 1 Pt Referenz 2 max Referenz 3 keine Angaben = 0 Pt sehr schwach = 1 Pt schwach = 2 Pt ungenügend = 3 Pt genügend = 4 Pt gut = 5 Pt sehr gut = 6 Pt 100 % erzieltes Gesamttotal 600 Seite 1 von 1
15 Projekt: 502 BZ Dreilinden, Ersatzbau Häuser Rigi, 6006 Luzern LU Seite: V E R T R A G S B E D I N G U N G E N 1 Allgemeine Bedingungen 11 Normen, Regelwerke: Folgende Normen sind Vertragsbestandteil Allgemeine Bedingungen Bau ABB SIANormen Technische Normen der Baufachverbände 12 Aufzugseinrichtungen: Bauseits steht kein Baukran und kein Lift zur Verfügung Alle Aufzugseinrichtungen sind durch den Unternehmer zu stellen und deren Kosten in den Einheitspreisen inbegriffen 13 Gerüste: Bauseits wird ein Fassadengerüst erstellt Alle übrigen Gerüste und Schutzeinrichtungen sind durch den Unternehmer zu stellen und deren Kosten in den Einheitspreisen inbegriffen 14 Bauschuttentsorgung: Es stehen bauseits keine Bauschuttmulden zur Verfügung 15 Etappenzuschläge: Es werden keine Etappenzuschläge vergütet 16 Arbeitsunterbrüche: Es werden keine Mehrkosten bei Arbeitsunterbrüchen vergütet 17 Kleinmengenzuschläge: Es werden keine Kleinmengenzuschläge vergütet 18 Leiternarbeit: Es werden keine Zuschläge bei Leiternarbeit vergütet 19 Plangrundlagen zur Offertstellung: Bei Differenzen zwischen den Planbeilagen und dem Leistungsbeschrieb gilt die Version im Leistungsbeschrieb 2 Durch das Bauobjekt bedingte besondere Bestimmungen 21 Auftraggeber, Architekt, Bauleitung, Fachplaner: Bauherr, Besteller, Eigentümer: Stadt Luzern Immobilien Baumanagement Hirschengraben Luzern Tel Projektleitung: Gilbert Stadelmann Betrieb, Baustellenadresse: Betagtenzentrum Dreilinden Schweizerhausstrasse Luzern Architekt: Gret Loewensberg Architekten GmbH Dufourstrasse Zürich Tel Projektleitung: Ulrike Feucht
16 Projekt: 502 BZ Dreilinden, Ersatzbau Häuser Rigi, 6006 Luzern LU Seite: Bauleitung, Kostenplanung: Meletta Strebel Architekten AG Töpferstrasse Luzern Tel Bauleitung: Hermann Suppiger Bauingenieur: Henauer Gugler AG Kurvenstrasse 35 / Postfach 8021 Zürich Tel Projektleitung: Alexander Kott Elektroingenieur: Scherler AG Friedentalstrasse 43 / Postfach 6002 Luzern Tel Projektleitung: Christian Getzmann HLKSIngenieur: Troxler + Partner AG Buebegass Ruswil Tel Projektleitung Heizung/Lüftung: Christian Bussmann Projektleitung Sanitär: Benno Bucheli Geologe: Schenker Korner + Partner GmbH Büttenenhalde Luzern Tel Projektleitung: Max Korner Bauphysiker: Ragonesi Strobel + Partner AG Bleicherstrasse Luzern Tel Projektleitung: Peter Gisel 22 Lage, Grösse, Zweckbestimmung: Kanton Luzern Gemeinde 6006 Luzern Postadresse Schweizerhausstrasse 12 Parzelle: Nr 853 Gebäudeabmessungen: Grösste Gebäudelänge ca 60 m Grösste Gebäudebreite ca 35 m Grösste Gebäudehöhe ca 25 m Gebäudehöhe ab Terrain ca 15 m Anzahl Geschosse 7
17 Projekt: 502 BZ Dreilinden, Ersatzbau Häuser Rigi, 6006 Luzern LU Seite: Raumkonzept Untergeschoss: Technikräume Erdgeschoss: Zugang mit Foyer Coiffeur und Pedicure Personalgarderoben Lager und Nebenräume 1 Obergeschoss: Büros Nebenräume Tiefgarage mit 26 Plätzen 2 5 Obergeschoss: Je 20 Bewohnerzimmer Aufenthaltsräume Nebenräume 24 Baustellenzufahrt: Die Baustellenzufahrt erfolgt im Einbahnverkehr von der Dreilindenstrasse über die Titlisstrasse bis zur Schweizerhausstrasse Es handelt sich um eine Quartierzone Die Baustelle ist im Umfeld von Wohnbauten und dem bestehenden Betagtenzentrum Auf den Personenverkehr ist speziell Rücksicht zu nehmen Die Baustellenzufahrt via Gärtner und Hitzlisbergstrasse ist nicht erlaubt 25 Bauplatz: Die Baugrube bzw der Bauplatz ist umgeben von Strassen und bestehenden Gebäuden Lager und Deponiemöglichkeiten sind sehr beschränkt vorhanden Das Stellen von Baracken, Containern, Aufzügen, Silos etc ist nicht möglich 26 Parkieren: Es bestehen auf dem Baugelände und im Quartier absolut keine Parkiermöglichkeiten Nach der Anlieferung von Personen und Material müssen die Fahrzeuge umgehend wieder wegfahren 27 MinergieEco: Der Neubau wird in MINERGIE und MINERGIEECO geplant und realisiert Sämtliche Materialien, Konstruktionen, Detaillösungen und Haustechnik müssen den Anforderungen der Zertifizierungsstellen Rechnung tragen, damit die Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen werden kann 28 Blutbuche: Die bestehende Blutbuche ist ein seltener schützenswerter Baum und darf durch die Bauarbeiten nicht beeinträchtigt werden Es sind dazu auch spezielle Schutzmassnahmen im Wurzelbereich vorgesehen
18 Projekt: 502 BZ Dreilinden, Ersatzbau Häuser Rigi, 6006 Luzern LU Seite: Auftrag: NPK: 624 Allgemeine Schreinerarbeiten D/00(V 14) BKP: 2738 Ausschreibung und Angebot Nr BKP 2738 Schreinerarbeiten Bewohnerzimmer 2738 Schreinerarbeiten Bewohnerzimmer 000 Bedingungen Positionen, die nicht dem Originaltext NPK entsprechen, sind mit dem Buchstaben R vor der Positionsnummer gekennzeichnet Ohne andere Angabe sind die für das Erbringen einer Leistung erforderlichen Lieferungen inbegriffen (Norm SIA 118) 030 Begriffe und Abkürzungen 031 Begriffe und Abkürzungen 300 Ausführungsarten 320 Vielblattbeschichtet mit Kunstharz: Die Beschichtung besteht aus mehreren kunstharzgetränkten Papieren, die idr bei der Spanplattenherstellung aufgepresst werden Schichtdicken mm 0,4 bis 1,5 330 Belegt mit HochdruckSchichtpressstoffplatte HPL: Die Schichtpressstoffplatte d mm 0,7 bis 1,4 wird beim Unternehmer oder Plattenhersteller auf die Trägerplatte aufgeleimt 050 Ausführungsbestimmungen 051 Ohne andere Angaben gilt: 100 Die Bauteile sind verdeckt zu befestigen R 090 R 091 Diverses Objektinformationen R 100 Folgende Plangrundlagen sind integrierender Bestandteil des Werkvertrags: Bewohnerzimmer Grundriss,
19 Projekt: 502 BZ Dreilinden, Ersatzbau Häuser Rigi, 6006 Luzern LU Seite: Auftrag: NPK: 624 Allgemeine Schreinerarbeiten D/00(V 14) BKP: 2738 R Mst 1:20, Plan Nr 5001, vom Bewohnerzimmer Wandabwicklung, Mst 1:20, Plan Nr 5002, vom R 092 Diverse Bedingungen R R MinergieEco Für die Erfüllung der MinergieEcoAnforderungen ist folgendes Merkblatt verbindlich und integrierender Bestandteil des Werkvertrags: BKP 273; Schreinerarbeiten Spezielle EcoAnforderungen: Holz und Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Produktion mit dem FSC, PEFC oder HSHLabel Herkunftsland Europa Formaldehydfrei verleimte Platten (Ausgleichskonzentration < 003 ppm) oder Platten mit diffusionsfreier Beschichtung Formaldehydfreie Klebstoffe (zb auf Basis PVAc) 100 Vorarbeiten 180 Arbeiten nach Aufwand (Regie) 181 Arbeiten nach Aufwand (Regie) 100 Arbeitszeit 110 Personal 111 Arbeitsvorbereiter, Vorarbeiter, Montageleiter Wird nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung vergütet :GP 5 h 112 SchreinerMaschinist :GP 5 h 113 SchreinerMonteur oder Kundenschreiner :GP 5 h 114 Schreiner, Berufsarbeiter :GP 5 h 115 Hilfsschreiner :GP 5 h 116 Hilfsarbeiter :GP 5 h Übertrag
20 Projekt: 502 BZ Dreilinden, Ersatzbau Häuser Rigi, 6006 Luzern LU Seite: Auftrag: NPK: 624 Allgemeine Schreinerarbeiten D/00(V 14) BKP: Lehrling, 1 4 LJ :GP 5 h 200 Personal mit Maschinen 201 SchreinerMonteur, Kundenschreiner mit Hand und Kleinmaschinen sowie Servicefahrzeug Wird nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung vergütet :GP 5 h R 190 R 191 Diverses Baustelleneinrichtung R 001 Baustelleneinrichtung erstellen, vorhalten, unterhalten und entfernen für die Dauer der Leistungen des Unternehmers Nach Norm SIA 118 Inkl allen Vorarbeiten, Nebenarbeiten und Zuschlägen Ausmass: Pauschal :GP 1 pl R 192 Bauschuttentsorgung R 001 Es stehen bauseits keine Bauschuttmulden zur Verfügung Bauschuttentsorgung nach Vorschlag Unternehmer Tägliche Reinigung der Arbeitsplätze und Abtransportieren des anfallenden Bauschutts für die Dauer der Leistungen des Unternehmers Inkl allen Vorarbeiten, Nebenarbeiten und Zuschlägen Ausmass: Pauschal :GP 1 pl R 193 Bemusterungsarbeiten R 001 Muster gemäss Angaben Bauleitung Verrechnung nach effektivem Aufwand Vorausmass: LE = Fr 100 :GP 1'000 LE 100 1' Möbel Holzwerkstoffe müssen die Bedingungen für das Gütezeichen LIGNUM CH 6,5 bzw für die Emissionsklasse E1 erfüllen Ohne andere Angaben gelten Übertrag
21 Projekt: 502 BZ Dreilinden, Ersatzbau Häuser Rigi, 6006 Luzern LU Seite: Auftrag: NPK: 624 Allgemeine Schreinerarbeiten D/00(V 14) BKP: die Messregeln in Pos bis 300 R 790 R 791 Diverse Schreinerarbeiten Trennwand mit Schiebetüre R R Lieferung und Montage einer Trennwand mit Schiebetüre zwischen Vorraum und Bad Total 80 Trennwände 40 Trennwände spiegelverkehrt Trennwand an/auf Unterlagsboden, Betondecke, Ständerwand mit Gipskartonplatten und Türfront montiert Inkl Aussparungen und Anpassungsarbeiten für Elektroinstallationen Trennwand: Wanddicke 40+6 mm Vorraumseitig Aufdoppelung für frontbündigen Spiegel Schiebetüre: Türgrösse il ca 101 x 231 cm Türblattdicke 40 mm Beim Türgriff Verdickung auf 95 mm Kanten 2 mm gerundet Laufschiene deckenbündig eingelassen EKU PORTA 100 HMT Alu natur eloxiert Unsichtbare Bodenführung Griff FSB Durchmesser 25 mm Achsmass 300 mm Edelstahl fein matt Türblattmontage in einem separaten Arbeitsgang Alle sichtbaren Oberflächen kunstharzbeschichtet ARGOLITE Nr 360 Oberfläche SM Dicke 09 mm Scharfkantig Inkl allen Vorarbeiten, Nebenarbeiten und Zuschlägen Trennwand und Schiebetüre Frontgrösse ca 220 x 265 cm Übertrag
22 Projekt: 502 BZ Dreilinden, Ersatzbau Häuser Rigi, 6006 Luzern LU Seite: Auftrag: NPK: 624 Allgemeine Schreinerarbeiten D/00(V 14) BKP: 2738 R Ausmass: per Trennwand :GP 80 St R 102 Zuschlag zu Pos : Frontbündiger Spiegel Spiegelgrösse ca 75 x 215 cm Ausmass: per Spiegel :GP 80 St R 792 Schrankfront mit Korpus und Regal R 100 Lieferung und Montage einer Schrankfront im Vorraum Schrankabschluss gegen das Bewohnerzimmer mit einem Korpus und offenem Regal Total 80 Schränke 40 Schränke spiegelverkehrt Schrankfront an/auf Unterlagsboden, Betondecke, Ständerwand mit Gipskartonplatten und Türfront montiert Inkl Aussparungen und Anpassungsarbeiten für Elektro, Heizungs und Sanitärinstallationen Schrank: 2türiger Kleiderschrank 1 festes Tablar 2 verstellbare Tablare 1 Kleiderstange 1türiger Tablarschrank 6 verstellbaretablare 1türiger Tablarschrank 6 verstellbaretablare Sockel frontbündig Schrankboden mit Revisionsöffnungen Grösse ca 100 x 50 cm Schrankseite mit Revisionsöffnungen Grösse ca 50 x 100 cm Blende frontbündig Topfbänder verdeckt Bis 180 Grad öffnend Griff PAMAR PO 2044AA70AA101 Porzellan weiss Durchmesser 70 mm 2 Lüftungsgitter für den Kühlschrank Kühlschrank bauseits Korpus unten: 1türig 2 verstellbaretablare Sockel frontbündig Topfbänder verdeckt Übertrag
23 Projekt: 502 BZ Dreilinden, Ersatzbau Häuser Rigi, 6006 Luzern LU Seite: Auftrag: NPK: 624 Allgemeine Schreinerarbeiten D/00(V 14) BKP: 2738 R Schnappverschluss Regal oben: 4 verstellbaretablare Alle sichtbaren Oberflächen aussen: Kunstharzbeschichtet ARGOLITE Nr 360 Oberfläche SM Dicke 09 mm Scharfkantig Alle sichtbaren Oberflächen innen: Standard Weiss Inkl allen Vorarbeiten, Nebenarbeiten und Zuschlägen R 101 Schrankfront Typ 1 Frontgrösse ca 230 x 265 x 65 cm Mit schmalem Leitungskanal Ausmass: per Schrankfront :GP 59 St R 102 Schrankfront Typ 2 Frontgrösse ca 230 x 265 x 65 cm Mit breitem Leitungskanal Ausmass: per Schrankfront :GP 21 St R 103 Zuschlag zu Pos : Abschliessbares Innenfach Einfaches Schloss mit 3 Schlüsseln Ausführung nach Vorschlag Unternehmer: Ausmass: per Innenfach :GP 80 St R 104 Zuschlag zu Pos : Alle Tablare verstärkt Spansperrholz TISPAN Stärke min 19 mm Ausmass: per Schrankfront :GP 80 St R 793 Holzdecke R 100 Lieferung und Montage einer Deckenbekleidung mit Unterkonstruktion im Vorraum Total 80 Decken 40 Decken spiegelverkehrt Decke zwischen Pos 791, Pos Übertrag
24 Projekt: 502 BZ Dreilinden, Ersatzbau Häuser Rigi, 6006 Luzern LU Seite: Auftrag: NPK: 624 Allgemeine Schreinerarbeiten D/00(V 14) BKP: 2738 R , Ständerwand mit Gipskartonplatten und Türfront montiert Brandschutzanforderungen BKZ 42 Inkl Aussparungen und Anpassungsarbeiten für Elektroinstallationen Deckenkonstruktion mit Randfries und 3 Füllungen Füllungen auf die Fugen der Schrankfront gerichtet Unterkonstruktion nach Vorschlag Unternehmer Unterkonstruktion direkt an Betondecke besfestigt Abhängehöhe ca 30 cm 1 Öffnung für Einbauleuchte Leuchte bauseits 1 Füllung ausgebildet als Revisionsöffnung Scharfkantig Alle sichtbaren Oberflächen kunstharzbeschichtet ARGOLITE Nr 360 Oberfläche SM Dicke 09 mm Scharfkantig Inkl allen Vorarbeiten, Nebenarbeiten und Zuschlägen R 101 Decke Typ 1 Deckengrösse ca 145 x 230 cm Mit schmalem Leitungskanal beim Schrank Ausmass: per Decke :GP 59 St R 102 Decke Typ 2 Deckengrösse ca 145 x 230 cm Mit breitem Leitungskanal beim Schrank Ausmass: per Decke :GP 21 St R 794 Diverses und Zuschläge R 001 Lieferung und Montage eines Durchgangsfutters bei Wandöffnung zwischen Vorraum und Bewohnerzimmer Oberflächen analog Pos Öffnungsbreite il ca 175 cm Öffnungshöhe il ca 235 cm Futtertiefe bis 25 cm Futter auf Ständerwand mit Gipskartonplatten montiert Übertrag
25 Projekt: 502 BZ Dreilinden, Ersatzbau Häuser Rigi, 6006 Luzern LU Seite: Auftrag: NPK: 624 Allgemeine Schreinerarbeiten D/00(V 14) BKP: 2738 R Inkl Anpassungsarbeiten an Regal und Deckenbekleidung Inkl Aussparungen und Anpassungsarbeiten für Elektroinstallationen 40 Stück spiegelverkehrt Inkl allen Vorarbeiten, Nebenarbeiten und Zuschlägen Ausmass: per Wandöffnung :GP 80 St R R Lieferung und Montage der Wandbekleidung zwischen Pos 791 und Oberflächen analog Pos Bekleidungsbreite bis ca 40 cm Bekleidungshöhe ca 235 cm Bekleidung auf Ständerwand mit Gipskartonplatten montiert Inkl Anpassungsarbeiten an Schiebetüre Inkl Aussparungen und Anpassungsarbeiten für Elektroinstallationen 40 Stück spiegelverkehrt Inkl allen Vorarbeiten, Nebenarbeiten und Zuschlägen Ausmass: per Bekleidung :GP 80 St Lieferung und Montage der Wandbekleidungen auf Bewohnerzimmereingangstüre Ganze Eingangstürfront bauseits Das Türblatt ist furniert Die restlichen Rahmenteile müssen auf der Vorraumseite analog der übrigen Oberflächen bekleidet werden Oberflächen analog Pos Bekleidung 2x vertikal und 1x horizontal Bekleidungsbreite bis 30 cm Totale Bekleidungslänge ca 610 cm Inkl Anpassungsarbeiten an Schiebetür und Schrankfront Inkl Aussparungen und Anpassungsarbeiten für Elektroinstallationen 40 Stück spiegelverkehrt Inkl allen Vorarbeiten, Nebenarbeiten und Zuschlägen Ausmass: per Türfront :GP 80 St R 004 Zuschlag zu Pos Die beiden Kanten beim Durchgang zwischen Vorraum und Übertrag
26 Projekt: 502 BZ Dreilinden, Ersatzbau Häuser Rigi, 6006 Luzern LU Seite: Auftrag: NPK: 624 Allgemeine Schreinerarbeiten D/00(V 14) BKP: 2738 R Bewohnerzimmer sind durch Rollatoren, Rollstühle, Putzund Pflegewagen gefährdet Lösung für das einfache Auswechseln der beiden beschädigten Holzteile Ausführung nach Vorschlag Unternehmer: Inkl allen Vorarbeiten, Nebenarbeiten und Zuschlägen Ausmass: per Durchgang :GP 80 St R 005 Zuschlag zu Pos : Alle sichtbaren Oberflächen aussen Kunstharzbelegt Typ HPL ARGOLITE Nr 360 Oberfläche SM Dicke 09 mm Scharfkantig Inkl allen Vorarbeiten, Nebenarbeiten und Zuschlägen Ausmass: Pauschal :GP 1 pl R 006 Zuschlag zu Pos 792: Alle sichtbaren Oberflächen innen Kunstharzbeschichtet ARGOLITE Nr 360 Oberfläche SM Dicke 09 mm Scharfkantig Inkl allen Vorarbeiten, Nebenarbeiten und Zuschlägen Ausmass: Pauschal :GP 1 pl R 007 Zuschlag zu Pos 792: Alle sichtbaren Oberflächen innen Kunstharzbelegt Typ HPL ARGOLITE Nr 360 Oberfläche SM Dicke 09 mm Scharfkantig Inkl allen Vorarbeiten, Nebenarbeiten und Zuschlägen Ausmass: Pauschal :GP 1 pl 900 Oberflächenbehandlung Ausmass: Zu behandelnde Fläche Übertrag
27 Projekt: 502 BZ Dreilinden, Ersatzbau Häuser Rigi, 6006 Luzern LU Seite: Auftrag: NPK: 624 Allgemeine Schreinerarbeiten D/00(V 14) BKP: 2738 R 990 R 991 Diverses Diverse Arbeiten R 001 Arbeiten, die im vorliegenden Leistungsbeschrieb nicht berücksichtigt wurden, jedoch nach Meinung des Unternehmers vorteilhaft oder gar notwendig sind: Ausmass: Pauschal :GP per pl 2738 Total Schreinerarbeiten Bewohnerzimmer
28 ECOBKP Merkblätter ökologisch Bauen, Version 2013 ECOBKP 273: Schreinerarbeiten Material/Prozess Vorgaben Hinweise/Quellen Holz und Holzwerkstoffe Holzauswahl Holz bzw Holzwerkstoffe aus nachhaltiger Produktion mit FSC, PEFC oder HSHLabel nicht empfohlen: Aussereuropäische Hölzer ohne FSC, PEFC, HSH oder vergleichbares Label Kontrolle der Anforderungen mittels Zertifikaten der Zertifizierungsstellen KBOB/ecobau/IPBEmpfehlung 2012/1 FormaldehydEmissionen Klebstoffe für die Belegung Einsatz von Holzwerkstoffen mit formaldehydfreier Verleimung, mit formaldehydhaltiger Verleimung und einer FormaldehydAusgleichskonzentration = 0,02 ppm oder mit allseitig aufgebrachter diffusionsdichter Beschichtung Holzwerkstoffe mit formaldehydhaltiger Verleimung und einer FormaldehydAusgleichskonzentration = 0,03 ppm können bei 3 von 6 Raumoberflächen bzw 50% der Raumoberflächen eingesetzt werden Akustikplatten müssen formaldehydfrei verleimt sein An exponierten Stellen mit erhöhten Temperaturwerten und im Feucht/Nassbereich formaldehydfrei verleimte Platten oder Platten mit diffusionsdichter Beschichtung verwenden mit Eignung für den entsprechenden Anwendungsbereich Produkt nicht durch Schlitzung modifizieren nicht empfohlen: Holzwerkstoffe mit einer Formaldehyd Ausgleichskonzentration >= 0,03 ppm Es sind formaldehydfreie Klebstoffe (zb Produkte auf Basis von PVAc) zu verwenden Detaillierte Anwendungsempfehlungen und geeignete Produkte sind in der LignumListe aufgeführt Formaldehydfreie Leimsysteme sind PMDI, PU/PUR und PVAc Formaldehydhaltige Leimsysteme sind UF, MUF, und PF Eine Belegung oder Beschichtung der Oberfläche vermindert die FormaldehydEmissionen Geeignet sind zb Melaminharzfolien, CPL/HPL Platten, deckende Beschichtungen od Furniere mit transparenter Beschichtung Reihenlochbohrungen für Tablarträger oder Schnittkanten haben einen geringen Einfluss auf die Formaldehydausgasung LIGNUM 2 Materialwahl für Bauteile mit roher, beschichteter oder gestrichener Oberfläche 1 Priorität: Massivholz, 1 oder 3Schicht MDF und Sperrholz beinhalten Massivholzplatte, Tischlerplatte; Weichfaserplatte (nur deutlich mehr graue Energie als roh) Massivholz oder Spanplatten 2 Priorität: Tispan, Spanplatten Ecodevis 624 Schränke aus Holz und Holzwerkstoffen 1 Priorität: 1 oder 3Schicht Massivholzplatte MDF und Sperrholz beinhalten 2 Priorität: Spanplatte roh oder furniert, Spanplatte deutlich mehr graue Energie als einblattbeschichtet, Spanplatte mit Korklinoleum oder mit Massivholz oder Spanplatten HPL/CPL belegt Ecodevis 621 Hrsg Verein ecobau, info@ecobauch BKP CRB Seite 1
Allgemeine Geschäftsbedingungen. der
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