EU-FONDS- INFOBRIEF. 1. Zu den Spezifischen Prioritäten der Kommission Spezifische Prioritäten zum Europäischen Integrationsfonds...
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- Hansl Kopp
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1 EU-FONDS- INFOBRIEF Ausgabe 2008/04 EU-Fonds: Integrationsfonds Flüchtlingsfonds Rückkehrfonds Mit diesem Infobrief unterrichtet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über den aktuellen Stand der EU-Fondsverwaltung hier im Hause sowie über aktuelle Entscheidungen des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. 1. Zu den Spezifischen Prioritäten der Kommission Spezifische Prioritäten zum Europäischen Integrationsfonds Spezifische Prioritäten zum Europäischen Rückkehrfonds Spezifische Prioritäten zum Europäischen Flüchtlingsfonds...6
2 1. Zu den Spezifischen Prioritäten der Kommission Zur Zeit überprüft das bei der Europäischen Kommission eingerichtete Referat B 4 die von 26 beteiligten EU-Mitgliedstaaten vorgelegten Nationalen Mehrjahresprogramme (MJP) und Jahresprogramme (JP) zum Europäischen Integrationsfonds (jeweils 1 MJP + 2 JP 2007 und 2008), Flüchtlingsfonds (jeweils 1 MJP + 1 JP 2008), Rückkehrfonds (jeweils 1 MJP + 1 JP 2008) und Außengrenzenfonds (jeweils 1 MJP und 1 JP 2008). Insgesamt sind 234 Nationale Programme von der Kommission zu bearbeiten und zu genehmigen. Davon haben bisher etwa 30 Programme das Genehmigungsverfahren durchlaufen, der größte Teil steht also noch aus. In diesen Tagen wurden die Endfassungen zum deutschen EIF-Mehrjahresprogramm 2007 bis 2013 und zu den beiden deutschen EIF-Jahresprogrammen 2007 und 2008 mit der Kommission abgestimmt. Darin sind auch die Voraussetzungen für die Umsetzung von Spezifischen Prioritäten und die daraus resultierende erhöhte Kofinanzierung von 75 % beschrieben (siehe Integrationsfonds Antragsverfahren). 2. Spezifische Prioritäten zum Europäischen Integrationsfonds Die strategischen Leitlinien der Kommission sehen vor, dass ausgesuchte Projekte bis zu 75 % aus Mitteln des Europäischen Integrationsfonds kofinanziert werden können, wenn sie bestimmte Spezifische Prioritäten erfüllen. Den im Antragsformular unter Punkt 8. aufgeführten Maßnahmenbereichen kann jeweils folgende Spezifische Priorität zugeordnet werden: 2.1. Integration durch Bildung Spezifische Priorität Bildungsangebote für spezielle Zielgruppen Mit erhöhter Priorität sollen Bildungsmaßnahmen gefördert werden, die auf die besonderen Bedürfnisse von Jugendlichen und Kindern zugeschnitten sind. Ebenso sollen spezielle Bildungsangebote für Frauen, Analphabeten und behinderte Menschen deren individuellen Bedürfnisse und Bildungsdefizite berücksichtigen. Dies ist umso mehr erforderlich, als sie auf Grund ihrer persönlichen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht an den üblichen Bildungsangeboten teilhaben können. insgesamt ca. 1,58 Mio EUR vorgesehen. Seite 2
3 2.2. Berufsvorbereitung Spezifische Priorität: Vorbereitende Maßnahmen zu späteren arbeitsmarktbezogenen Integrationsmaßnahmen für spezielle Zielgruppen Mit erhöhter Priorität sollen auch solche berufsvorbereitende Maßnahmen wie Einführungsprogramme und aktivitäten gefördert werden, die den Bedürfnissen und Defiziten spezieller Zielgruppen wie der Frauen, Jugendlichen und Kinder, Analphabeten oder Personen mit Behinderungen angepasst sind. Minderjährige und heranwachsende Drittstaatsangehörige haben im Durchschnitt ein deutlich geringeres Ausbildungsniveau als andere gleichen Alters. Dementsprechend muss deren spätere Eingliederung in den Arbeitsmarkt mit ergänzenden zielgruppenspezifischen Konzepten rechtzeitig vorbereitet werden. Die Einbindung der Eltern in den Prozess der Vorbereitung auf die berufliche Integration und die Stärkung ihrer Erziehungskompetenzen in diesem Bereich ist wichtiger Bestandteil dieser spezifischen Fördermaßnahme. Frauen, Analphabeten und Menschen mit Behinderungen haben die ihnen eigenen besonderen Schwierigkeiten, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und eine eigene (berufliche) Existenz aufzubauen. Es besteht daher ein gesteigertes Bedürfnis, dieses Defizit im Hinblick auf die besondere Schutzbedürftigkeit dieses Personenkreises zu verringern. insgesamt ca. 0,2 Mio EUR vorgesehen Integration durch gesellschaftliche Teilhabe Spezifische Priorität: Interkultureller Dialog Als Spezifische Priorität sollen gefördert werden Maßnahmen zur Förderung von Interaktion und Austausch, z.b. durch Stärkung des interkulturellen Dialogs, insbesondere um potenzielle Konflikte, die durch Unterschiede in den kulturellen oder religiösen Praktiken verursacht werden, lösen zu können, auf diese Weise zu einer besseren sozialen Integration von Drittstaatsangehörigen beizutragen und sie mit den Werten und Lebensweisen der EU-Mitgliedstaaten vertraut zu machen. Die Umsetzung der Spezifischen Priorität zielt darauf ab, das friedliche Miteinander der unterschiedlichen kulturellen und religiösen Lebensformen zu fördern, Spannungen zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, d.h. den verschiedenen Nationalitäten und Religionen der Drittstaatsangehörigen einerseits und der deutschen Bevölkerung sowie EU-Bürgern andererseits abzubauen. insgesamt ca. 2,8 Mio EUR vorgesehen. Seite 3
4 2.4. Kapazitätenaufbau und interkulturelle Kompetenz Spezifische Priorität: Einbeziehung der Aufnahmegesellschaft in den Integrationsprozess Als Spezifische Priorität sollen Sensibilisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur aktiven Einbeziehung der Aufnahmegesellschaft in den Integrationsprozess, z.b. durch Projekte zur Steigerung der Akzeptanz von zugewanderten Drittstaatsangehörigen gefördert werden. Der Integrationsprozess ist ein beidseitiger Prozess: Ein harmonisches und bürgerschaftliches Miteinander hängt in hohem Maße von einem breiten Konsens und den Teilhabechancen aller Bevölkerungsgruppen ab. Hierzu benötigen auch die Mitglieder der Aufnahmegesellschaft interkulturelle Kompetenzen, das Wissen um fremde Kulturen und Religionen, um Verständnis für die Situation der Drittstaatsangehörigen zu gewinnen und damit für die Integration von Drittstaatsangehörigen günstige Voraussetzungen zu schaffen. insgesamt ca. 0,9 Mio EUR vorgesehen. Bei Beantragung einer erhöhten Kofinanzierung wären im Antragsformular der jeweilige Maßnahmenbereich (z.b. Integration durch Bildung oder Berufsvorbereitung oder...) anzukreuzen und im Finanzplan auf Seite 3 der 75 %-ige Zuwendungsbetrag einzutragen Berücksichtigung der Spezifischen Prioritäten im Auswahlverfahren 2007: Das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren des Förderjahres 2007 ist abgeschlossen und die Zuwendungsbescheide werden in diesen Tagen versandt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung war den Projektträgern die mit der Kommission abgestimmte Endfassung des Jahresprogramms 2007 zwar nicht bekannt. Was aber die Umsetzung der Spezifischen Prioritäten angeht, wurden Ihre Projektvorschläge entsprechend dieser Endfassung bewertet. Gegebenenfalls wurde Ihnen auch Gelegenheit zur nachträglichen Anpassung des Projektantrages eingeräumt. Durch die verspätete Genehmigung des Jahresprogramms 2007 wird also niemand benachteiligt. 3. Spezifische Prioritäten zum Europäischen Rückkehrfonds Im Gegensatz zum Europäischen Integrationsfonds befinden sich das deutsche Mehrjahresprogramm und Jahresprogramm 2008 zum Europäischen Rückkehrfonds noch in der Abstimmungsphase. Insoweit kann noch keine verbindliche Aussage dazu getroffen werden, ob die Kommission mit unseren Vorschlägen zur Umsetzung der Spezifischen Prioritäten einverstanden sein wird. Seite 4
5 Daher kann auch nicht rechtzeitig vor Ende der Abgabefrist (06. Oktober 2008) eine verbindliche Aussage zur Beantragung und späteren Bewilligung einer Spezifischen Priorität getroffen werden. Es kann aber zugesichert werden, dass Ihre Projektvorschläge entsprechend der Endfassung des mit der Kommission abgestimmten Jahresprogramms 2008 nachträglich korrekt bewertet werden und Ihnen auch Gelegenheit zur späteren Anpassung der Projektanträge eingeräumt wird. Vorab werden Ihnen folgende spezifischen Prioritäten mitgeteilt, für die im aktuellen Entwurf des Jahresprogramms 2008 eine erhöhte Kofinanzierung von 75 % vorgesehen ist: 3.1. Integrierte Rückkehrpläne zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr Der Freiwilligen Rückkehr soll Vorrang vor der Zwangsweisen Rückkehr eingeräumt werden. Dies soll durch eine erhöhte Kofinanzierung integrierter Rückkehrpläne zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr zum Ausdruck kommen, indem folgende Programme besonders gefördert werden: Programme zur Verbesserung der Beratung betreffend freiwillige Rückkehr und Verbesserung der Informationslage betreffend Herkunftsländer einschließlich Austausch von Erfahrungen bereits Zurückgekehrter an potientielle Rückkehrer Programme zu Wiedereingliederungsmaßnahmen für freiwillige Rückkehrer in ihrem Herkunftsland einschließlich Zusammenarbeit mit diplomatisch-konsularischen Vertretungen und/oder Migrationsbehörden Im Jahresprogramm 2008 sind für diese spezifische Priorität EU-Zuwendungen in Höhe von insgesamt ca. 0,69 Mio EUR vorgesehen. Bei Beantragung einer erhöhten Kofinanzierung sollte im Antragsformular unter Punkt 7 der jeweilige Maßnahmenbereich (z.b. Verbesserung von Beratung und Informationen zu den Herkunftsländern oder Finanzielle Anreize und Hilfen zur Wiedereingliederung im Herkunftsland ) angekreuzt und im Finanzplan auf Seite 3 der 75 %-ige Zuwendungsbetrag eingetragen sein. Nach Fristablauf werden diesbezüglich erforderliche Anpassungen / Berichtigungen zugelassen Besonders innovative Maßnahmen zur Steigerung der freiwilligen Rückkehr Mittels Entwicklung und Umsetzung besonders innovativer Projektideen sollen dem Rückkehrmanagement auch besondere Impulse gegeben und insofern eine spürbare Steigerung der freiwilligen Rückkehr unter Achtung der Würde des Einzelnen erreicht werden. Der Vorrang der freiwilligen Rückkehr vor der zwangsweisen Rückkehr soll nach dem Willen der Kommission unterstrichen werden durch die erhöhte Kofinanzierung von: Seite 5
6 besonders innovativen Projekten zur Verbesserung von Rückkehrberatung und Herkunftsländerinformation besonders innovativen Anreizen an Unentschlossene mit dem Ziel, die Zahl der freiwilligen Rückkehr unter Achtung der Würde des Einzelnen zu erhöhen insgesamt ca. 1,05 Mio EUR vorgesehen. Bei Beantragung einer erhöhten Kofinanzierung sollte im Antragsformular unter Punkt 7 der Maßnahmenbereich Innovative nationale und internationale Instrumente des Rückkehrmanagements angekreuzt und im Finanzplan auf Seite 3 der 75 %-ige Zuwendungsbetrag eingetragen sein. Gegebenenfalls werden nachträgliche Anpassungen / Berichtigungen zugelassen. 4. Spezifische Prioritäten zum Europäischen Flüchtlingsfonds Auch das deutsche Mehrjahresprogramm und Jahresprogramm 2008 zum Europäischen Flüchtlingsfonds befinden sich bei der Kommission noch in der Abstimmungsphase. Zum Förderjahr 2008 ist das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren inzwischen abgeschlossen. Die Zuwendungsbescheide stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Nationalen Programme durch die Kommission. Was die Spezifischen Prioritäten angeht, haben nur sehr wenige Projektträger eine solche beantragt. Allenfalls in zwei Fällen (von insgesamt 191 Bewilligungen) konnte eine erhöhte Kofinanzierung gewährt werden. Es ist beabsichtigt, im kommenden Förderjahr 2009 folgende Spezifische Priorität für eine erhöhte Kofinanzierung von 75 % vorzusehen: 4.1. Unterstützung von besonders schutzbedürftigen Personen bei Aufnahme und Integration Als Spezifische Priorität werden Verbesserungsmaßnahmen für besonders schutzbedürftige Personen gefördert (unbegleitete Minderjährige; Opfer von Folter oder Gewalt; Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern; chronisch schwer kranke Personen, die eine besondere ärztliche Behandlung benötigen; sozial auffällige Jugendliche). Die erhöhte Kofinanzierung kann sowohl im Maßnahmenbereich Aufnahme als auch Integration beantragt werden. Welche Zuwendungssumme im Jahresprogramm 2009 für diese Spezifische Priorität zur Verfügung gestellt wird, steht jetzt noch nicht fest. Seite 6
7 Weitere Hinweise zu den Europäischen Fonds finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: Impressum Herausgeber: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Zuständige Behörde EU-Fonds Verantwortlich: Rudolf Winter Postanschrift: Hausanschrift Postfach Rothenburger Straße Nürnberg Zirndorf Herausgabedatum: 2008 Seite 7
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