BERICHT DES GENERALSEKRETÄRS AN DIE MITGLIEDER DES PRÄSIDIUMS ÜBER DEN VORENTWURF DES HAUSHALTSVORANSCHLAGS DES PARLAMENTS FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2009

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BERICHT DES GENERALSEKRETÄRS AN DIE MITGLIEDER DES PRÄSIDIUMS ÜBER DEN VORENTWURF DES HAUSHALTSVORANSCHLAGS DES PARLAMENTS FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2009"

Transkript

1 Der Generalsekretär Ref.: D(2008) BERICHT DES GENERALSEKRETÄRS AN DIE MITGLIEDER DES PRÄSIDIUMS ÜBER DEN VORENTWURF DES HAUSHALTSVORANSCHLAGS DES PARLAMENTS FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2009 (Artikel 22 und 73 der Geschäftsordnung) PE /BUR/CORR.

2 INHALT ZUSAMMENFASSUNG TEIL I : MASSNAHMEN BETREFFEND DIE MITTEL (TEIL II : MASSNAHMEN BETREFFEND DEN STELLENPLAN) Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 : Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags : Analytische Haushaltspläne : Vorschläge zur Änderung des Haushaltseingliederungsplans : Präsentation des Haushaltsplans nach Generaldirektionen/Tätigkeiten : Zusammenfassung der Maßnahmen zum Stellenplan : Stellenplan nach GD/Dienstelle 2/17 PE /BUR

3 Zusammenfassung Der vorliegende Bericht wird den Mitgliedern des Präsidiums gemäß Artikel 22 und 73 der Geschäftsordnung im Hinblick auf die Annahme des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Parlaments für das Haushaltsjahr 2009 übermittelt. In seiner Sitzung vom 18. Februar 2008 hat sich das Präsidium zu den wichtigsten Leitlinien für das Haushaltsjahr 2009 geäußert. Der Bericht des Generalsekretärs wird gemäß diesen Leitlinien erstellt. Grundlage des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags sind im Wesentlichen folgende Vorschläge: a) Festsetzung des Volumens des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags auf , was einer Erhöhung um 4,8 % gegenüber dem Haushaltsplan 2008 bzw. 19,57 % der Mittel der Rubrik V der Finanziellen Vorausschau entspricht; b) Bereitstellung der zur Umsetzung der vorrangigen Ziele erforderliche Haushaltsmittel, insbesondere: 1. Ausstattung des Parlaments, damit es die neuen Zuständigkeiten aufgrund des Vertrags von Lissabon bewältigen kann Weiterentwicklung des Parlaments zu einem besseren und effizienteren Gesetzgeber, vor allem durch eine verstärkte Unterstützung der Mitglieder; 2. Festsetzung der Strategie, um Europa seinen Bürgern näher zu bringen, und Fortführung der diesbezüglichen Großprojekte; 3. Vorbereitung des Parlaments auf die neuen Aufgaben und Verpflichtungen aufgrund des Wechsels der Wahlperiode, wie etwa: Übernahme der Zusatzkosten, die sich aus der Anwendung des Statuts der Mitglieder ergeben; Gewährleistung der Übernahme der Sonderausgaben im Zusammenhang mit einem Wahljahr und einem Wechsel der Wahlperiode; Vorbereitung der nächsten Erweiterung; c) Bestätigung der Fortsetzung der Immobilienpolitik auf der Grundlage des neuen Strategieplans in erster Linie im Hinblick auf den Erwerb der Gebäude, die an den drei Arbeitsorten ständig genutzt werden, sowie den etwaigen Kauf der Europahäuser (Außenbüros) mit der Kommission als Miteigentümer, indem 30 Mio. in Kapitel 105 Vorläufig eingesetzte Mittel für Gebäude eingesetzt werden; d) Fortsetzung der im Jahre 2008 eingeleiteten Strategie im Bereich der Personalpolitik. Da jedoch die Überlegungen über den Bedarf im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Vertrags von Lissabon noch vertieft werden müssen, können die Vorschläge zur Umschichtung und zur Schaffung von Planstellen Gegenstand von Anpassungen im Rahmen der ersten Lesung des Haushaltsplans sein; e) Anpassung des Haushaltseingliederungsplans nach Maßgabe der Änderungen der rechtlichen Grundlagen verschiedener Ausgaben. Das Präsidium wird ersucht, den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Organs für 2009 auf dieser Grundlage festzulegen und den Präsidenten zu beauftragen, ihn dem 3/17 PE /BUR

4 Haushaltsausschuss zu übermitteln. I - EINLEITUNG Als Anhaltspunkt dienender Zeitplan für die Aufstellung des Haushaltsvoranschlags Der vorläufige Zeitplan stellt sich wie folgt dar: ZEITPUNKT ZUSTÄNDIGE INSTANZEN ETAPPEN Bereits abgeschlossene Etappen 24/01 Haushaltsausschuss Aussprache zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren /01 Präsidium Prüfung der wichtigsten Leitlinien 27-28/02 Haushaltsausschuss Aussprache zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2009 Künftige Etappen Anfang März Generalsekretär und Konzertierung mit dem Personalrat Personalrat 10/03 Präsidium Prüfung des Berichts des Generalsekretärs über den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags 09-21/04 Präsidium Ggf. Konzertierung/Annahme des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags 06/05 Haushaltsausschuss Annahme des Entwurfs des Haushaltsvoranschlags 22/05 Plenum Annahme des Haushaltsvoranschlags Präsentation des Berichts 2. Der Bericht ist in 3 Rubriken und 6 Anlagen unterteilt: die vorliegende Zusammenfassung, in der die wichtigsten Posten des in Vorbereitung befindlichen Haushaltsplans und insbesondere die Mittel skizziert werden, die zur Erreichung der vom Präsidium bereits festgelegten Ziele erforderlich sind; den Teil I Maßnahmen betreffend die Mittel, der die einschlägigen Informationen zu den Beträgen, die den einzelnen Ausgabenbereichen zugewiesen wurden, und zur Entwicklung der Haushaltsmittel enthält; den Teil II Maßnahmen betreffend den Stellenplan, der die Vorschläge zur Änderung des Stellenplans enthält; mehrere Anlagen zur Vervollständigung des Berichts: Nr. 1: den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags selbst, Nr. 2: analytische Haushaltspläne (darunter eine Analyse der Kosten der Außenbüros sowie ein analytischer Haushaltsplan der Umweltpolitiken und von EMAS), Nr. 3: die Vorschläge zur Änderung des Haushaltseingliederungsplans, 4/17 PE /BUR

5 Nr. 4: die Präsentation des Haushaltsplans und der Tätigkeiten nach Generaldirektionen, Nr. 5: die Zusammenfassung der Maßnahmen zum Stellenplan, Nr. 6: den Stellenplan nach GD/Dienststelle. II - ZIELE 2009 UND DEREN HAUSHALTSRECHTLICHE AUSWIRKUNGEN 3. Das Haushaltsjahr 2009 ist ein Jahr voller wichtiger Veränderungen. Zum einen wird das Parlament in einem durch den Vertrag von Lissabon abgeänderten institutionellen Rahmen tätig sein, da durch diesen Vertrag seine Rolle als Mitgesetzgeber bekräftigt wird und ihm daraus neue Zuständigkeiten erwachsen werden. Zum anderen wird die Anwendung des Statuts der Mitglieder zu Beginn der neuen Wahlperiode zu einem erheblichen Transfer der Belastungen des Haushalts der Mitgliedstaaten hin zum Haushaltsplan des Parlaments führen, wobei gleichzeitig die außerordentliche Kosten im Zusammenhang mit einem Wahljahr gedeckt werden müssen. Schließlich erfordert die Aussicht auf eine künftige Erweiterung eine angemessene Vorbereitung, wie dies auch in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Bewältigung der neuen unmittelbaren Zuständigkeiten im Jahre Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Anfang 2009 erfordert eine bestimmte Anzahl unmittelbarer Anpassungen im Hinblick auf die Bewältigung der erweiterten Zuständigkeiten des Parlaments. So wird etwa der Umfang der Anwendung des Mitentscheidungsverfahrens erheblich ausgeweitet. Das Parlament wird damit nämlich gleichberechtigt mit dem Rat Mitgesetzgeber für 95 % der europäischen Rechtsvorschriften, wobei gleichzeitig auch der gemeinschaftliche Handlungsrahmen vor allem durch die Einbeziehung der Bereiche Freiheit, Sicherheit und Recht erweitert werden wird. Im Übrigen wird durch das neue Haushaltsverfahren eine völlige Gleichheit zwischen Parlament und Rat in Bezug auf die Genehmigung des Haushaltsplans und die Genehmigung des Mehrjährigen Finanzrahmens gewährleistet. Schließlich dürfte auch das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit häufiger Anwendung finden, und auch hier wird das Parlament seine Zustimmung geben müssen. 5. Unter diesen Voraussetzungen stellt die Unterstützung der Tätigkeiten der Mitglieder im Hinblick auf die Bewältigung dieser ausgeweiteten Zuständigkeiten selbstverständlich eine Priorität für 2009 dar. Diese Unterstützung soll in erster Linie in Form einer angemessenen Unterstützung bei den von den erwähnten Veränderungen am stärksten betroffenen Ausschüssen erfolgen. Deshalb wird der Generalsekretär vorschlagen, einen wesentlichen Teil der Umschichtungen und der Schaffung von Planstellen im Jahre 2009 diesem Tätigkeitsbereich zuzuweisen. 6. Unter demselben Blickwinkel müssen die 2008 eingeleiteten Initiativen für neue personalisierte Dienstleistungen zugunsten der Mitglieder, etwa der individuelle Dolmetschdienst und der analytische Dienst in der Bibliothek, auch im Jahre 2009 fortgeführt werden. Dazu werden Haushaltsmittel in Höhe von 4 Mio. im Haushaltsposten 1402 Konferenzdolmetscher vorgesehen, während die 2008 eingeführte Personalstruktur in der Bibliothek im Haushaltsjahr 2009 vervollständigt wird. 5/17 PE /BUR

6 Substanzielle Anpassung der Mittel und Strukturen 7. Das Inkrafttreten des Vertrags erfordert Sofortmaßnahmen in den Bereichen, die von den Änderungen der Verfahren und Befugnisse betroffen sind. Gleichwohl wird es nicht weniger notwendig sein, die Bemühungen, mit denen das Parlament auch in anderen Tätigkeitsbereichen zu einem wichtigen Akteur werden soll, fortzusetzen und zu verstärken. In diesem Zusammenhang seien insbesondere der Bereich der Außenbeziehungen der Union und die Ausübung der demokratischen Kontrolle im Bereich der Außenpolitik und der gemeinsamen Sicherheit erwähnt. Ebenso gehört innenpolitisch die verstärkte Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten auch weiterhin zu den Prioritäten. 8. Allgemeiner formuliert führen die Bestätigung der Rolle des Mitgesetzgebers und die Ausweitung der Zuständigkeiten im Zuge des Vertrags von Lissabon zu der Frage, inwieweit die Strukturen zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit, sei es in Bezug auf die Funktionalität der Dienste oder in Bezug auf das Arbeitsumfeld und die Arbeitsumwelt, noch angemessen sind. In diesem Zusammenhang beabsichtigt der Generalsekretär die Einsetzung einer Arbeitsgruppe, die sich eingehend mit der Analyse des Bedarfs an Human- und Finanzressourcen beschäftigen soll. Zum anderen wird er einen Strategieplan zur Immobilienpolitik unterbreiten. Die ersten Ansätze dieser Überlegungen könnten sich gegebenenfalls in Form von Anpassungen zum Zeitpunkt der ersten Lesung des Haushaltsplans 2009 niederschlagen. B Europa seinen Bürgern vermitteln Auf dem Weg zu den Europawahlen Die drei großen im Jahre 2006 eingeleiteten Projekte im Informationsbereich dürften im Laufe des Haushaltsjahres 2009 in jeder Hinsicht operationell sein. Das neue Besucherzentrum 10. Das neue Besucherzentrum im D4-Gebäude müsste Anfang 2009 fertiggestellt sein und dem Parlament die Möglichkeit für einen professionellen Empfang von mehr als Besuchern jährlich bieten. Die derzeitige Finanzplanung sieht eine letzte Haushaltstranche in Höhe von 3,9 Mio. im Jahre 2009 vor, die im Haushaltsposten 3243 Besucherzentrum eingesetzt ist. Dieser Betrag könnte nach Maßgabe des Fortgangs der in diesem Jahr durchgeführten Arbeiten im Laufe des Haushaltsverfahrens erneut vorgesehen werden. 11. Im Übrigen müssen die für den Dauerbetrieb des Zentrums erforderlichen Humanressourcen vorgesehen werden. Insgesamt werden 17 Planstellen, davon 1 AD9, 1 AD5 und 15 AST1, erforderlich sein, um den Dauerbetrieb des Zentrums auch an den Wochenenden zu gewährleisten. Die Deckung dieses Bedarfs entweder durch die Schaffung von Planstellen oder durch eine Vergabe nach außen soll im Rahmen der Prüfung des Personalbedarfs für 2009 genauer bestimmt werden. Audiovisuelle Ausrüstungen 12. Hinsichtlich des neuen audiovisuellen Zentrums im D5-Gebäude hat der Haushaltsausschuss Ende 2007 die Freigabe der zweiten Tranche der Haushaltsmittel für einen Betrag von 13 Mio. genehmigt. Die Finanzierung des Projektes müsste mit 6/17 PE /BUR

7 den Haushaltsmitteln bestritten werden, die in den Haushaltsplan 2008 eingesetzt wurden; das selbst Projekt wird einige Monate nach Übergabe des D5-Gebäudes abgeschlossen sein. Das Parlament wird dann Ende 2008/Anfang 2009 über eine audiovisuelle Ausrüstung im HD-Standard verfügen und somit in der Lage sein, den hohen Anforderungen der unterschiedlichen Medien gerecht zu werden. Im Haushaltsjahr 2009 gelangt somit ein von hohen Investitionen geprägter Zyklus in diesem Tätigkeitsbereich zum Abschluss. Die im Haushaltsjahr 2009 erforderlichen Haushaltsmittel betreffen ausschließlich laufende operative Ausgaben. WEB TV 13. Der Prototyp des Web TV-Projektes war den politischen Behörden Anfang 2008 unterbreitet worden. Das Präsidium billigte das Projekt in seiner Sitzung vom 18. Februar 2008, so dass der Online-Start des Projektes im Laufe des zweiten Quartals 2008 erfolgen dürfte. Das Haushaltsjahr 2009 wird somit das erste Jahr des vollständigen Betriebs sein, wobei Haushaltsmittel in Höhe von 9 Mio. in Haushaltsposten 3246 Parlamentarischer Fernesehsender Web TV eingesetzt sind. Fortsetzung der neutralen Informationskampagne zu den Wahlen 14. Das Präsidium billigte in seiner Sitzung vom 22. Oktober 2007 die Strategie und den Aktionsplan für die Europawahlen 2009 unter Berücksichtigung der von den Mitgliedern des Präsidiums gemachten Anmerkungen, insbesondere des Vorschlags, Informationsmaßnahmen in denjenigen Mitgliedstaaten, in denen die Wahlbeteiligung 2004 besonders niedrig war, besondere Aufmerksamkeit zu schenken; der Notwendigkeit, die institutionellen Vertreter des Parlaments an der Wahlstrategie zu beteiligen; der Notwendigkeit, dafür Sorge zu tragen, dass in der Wahlnacht die nach und nach eintreffenden Ergebnisse, aufgeschlüsselt nach Fraktionen, möglichst rasch und genau angezeigt werden, damit ein europaweites Bild der Ergebnisse und der Zusammensetzung des neu gewählten Parlaments entstehen kann. 15. Auf der Grundlage dieses Beschlusses war ein Betrag von 10,3 Mio. im Haushaltsplan 2008 eingesetzt worden, um die erste Phase der im Wesentlichen für das zweite Halbjahr 2008 vorgesehenen Informationskampagne zu finanzieren. 16. Es erscheint nunmehr angezeigt, die mit der zweiten Phase der Informationskampagne eingeleitete Strategie fortzusetzen, wobei diese zweite Phase Anfang 2009 beginnen und unter Beachtung des Wahlrechts bis zu den Wochen vor den Wahlen andauern soll. Diese Phase wird verstärkt auf die Wahlen als solche und auf ihre Auswirkungen ausgerichtet sein. Mit der zweiten Phase der Wahlkampagne sollen nämlich die Europawahlen präsentiert werden im Zusammenhang mit den Fragen, denen sich das neue Parlament wird stellen müssen. Diese zweite Phase wird sich in erster Linie mit der europäischen Dimension dieser Frage, mit den zu treffenden Entscheidungen und mit der Tatsache beschäftigen, dass das Parlament das am besten geeignete demokratische Legislativorgan ist, um diese Fragen zu meistern. 17. Die Phasen 3 und 4 schließlich werden den Zeitraum Ende Mai bis 10. Juni 2009 beziehungsweise die Wahlnacht vom 14. Juni 2009 betreffen. Mit ihnen soll die Informationskampagne abgeschlossen werden. Mit Phase 3 sollen möglichst viele Wähler über die Durchführung und den Zeitpunkt der Wahl informiert werden, während die im Rahmen der Wahlnacht durchzuführenden Maßnahmen zum Ziel haben, die 7/17 PE /BUR

8 Wahlergebnisse und die Zusammensetzung des neu gewählten Parlaments zu verbreiten und zu veröffentlichen. 18. Die im Haushaltsjahr 2009 für die Phasen 2 bis 4 vorgeschlagene Mittelausstattung beträgt insgesamt 6,5 Mio., davon 1 Mio. für den Posten 3242 Ausgaben für Veröffentlichungen, Informationen und die Teilnahme an öffentlichen Kundgebungen, 4 Mio. für den Haushaltsposten 3248 Ausgaben für audiovisuelle Informationen" und 1,5 Mio. für sonstige damit zusammenhängende Unkosten. Unterstützung für die Sacharow-Stiftung 19. In seiner Sitzung vom 18. Februar 2008 prüfte das Präsidium die Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe, die sich nach Moskau begeben hatte, um die Zweckmäßigkeit und Machbarkeit einer finanziellen Unterstützung der Sacharow-Stiftung zu beurteilen. Das Präsidium hat beschlossen, im Jahr 2008 eine Unterstützung in Höhe von zu gewähren und für 2009 eine zweite und letzte Unterstützung in Höhe von vorzusehen. Diese Maßnahme ist im Rahmen der Kommunikationspolitik des Europäischen Parlaments und seiner Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verteidigung der Menschenrechte zu sehen. Sie ergibt sich auch aus den im Rahmen der jährlichen Verleihung des Sacharow-Preises erfolgten Bezugnahmen auf den Namensgeber, auf das moralische Erbe und auf den weltweiten Ruf des verstorbenen Andrej Sacharow. Diese Haushaltsmittel sind in Haushaltsposten 3245 Organisation von Kolloquien, Seminaren und kulturellen Maßnahmen eingesetzt. Längerfristige Projekte 20. Im Laufe des Jahres 2009 wird auch das Projekt Haus der Europäischen Geschichte in eine operativere Phase übergehen. Die Verwirklichung dieses Hauses war vom Präsidium im Jahre 2007 beschlossen worden in der Überzeugung, dass Europa seinen Bürgern auch als historischer Prozess erklärt werden muss. Die für die Einleitung der ersten operativen Phase erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplan aufgeführt, sobald die zuständigen Gremien des Parlaments das Konzept gebilligt haben. C Vorbereitung des Parlaments auf die neuen Aufgaben und Verpflichtungen im Zuge des Wechsels der Wahlperiode Erste Anwendung des neuen Statuts der Mitglieder 21. Das Jahr 2009 wird das erste Haushaltsjahr sein, in dem das neue Statut der Mitglieder für den Zeitraum Juli bis Dezember gelten wird. Zu diesem Zeitpunkt wird das Parlament die monatlichen Vergütungen der Mitglieder, die zuvor von den Mitgliedstaaten gezahlt wurden, übernehmen, außer in den vom Statut vorgesehenen Opting-out -Fällen. Durch diese Option bleibt ein gewisses Maß an Unsicherheit in Bezug auf die Höhe der vorzusehenden Haushaltsmittel bestehen. Anwendung des Statuts oder Opting-out 22. Mit dem Statut werden die finanziellen Aspekte der Wahrnehmung des Mandats des europäischen Abgeordneten geregelt. Hinsichtlich des Opting-out muss zwischen der Erstattung tatsächlich entstandener Kosten, deren Bestimmungen für alle Abgeordneten gelten, und der persönlichen Vergütung, für die die Möglichkeit des Opting-out besteht, unterschieden werden. 8/17 PE /BUR

9 23. Dieses Opting-out der europäischen Vergütung kann auf folgende Weise erfolgen: entweder durch die persönliche Entscheidung eines Abgeordneten (Artikel 25 des Statuts), der vor Juli 2009 bereits Mitglied des Europäischen Parlaments war und im Juli 2009 wiedergewählt wurde. Diese Entscheidung muss dem Präsidenten des Parlaments innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der neuen Wahlperiode mitgeteilt werden. Anschließend ist diese Entscheidung für die Dauer des Mandats und alle weiteren Mandate bindend; oder durch die Entscheidung des Mitgliedstaats (Artikel 29 des Statuts), der möchte, dass seine gewählten Vertreter im Europäischen Parlament nicht in den Genuss der im Statut vorgesehenen Vergütung gelangen. Diese Option ist auf höchstens zwei Wahlperioden begrenzt. Übersicht über die Kostenübernahme 24. Die Aufteilung der Kostenübernahme zwischen den Mitgliedstaaten und dem Parlament richtet sich nach der Art der Ausgaben und den Entscheidungen bezüglich der Opting-out-Möglichkeiten. Die Aufteilung erfolgt nach folgendem Muster: Individuelle Vergütungen: Monatliche Vergütung Regelung der Altersversorgung Übergangsvergütung Kostenerstattungen: Allgemeine Unkosten Dienstreisen und Tagegelder Assistenten Beihilfe für behinderte Abgeordnete Krankheitskosten Unfall, Verlust und Diebstahl Dienstleistungen und materielle Ausrüstungen + Erworbene Altersversorgung Zu Lasten des Wahlstaats für die neu gewählten Mitglieder, deren Wahlmitgliedstaat sich für die Opting-out- Regelung entscheidet; die wiedergewählten Mitglieder, die sich für das Opting-out entscheiden bzw. deren Wahlmitgliedstaat sich für das Opting-out entscheidet. Zu Lasten des Europäischen Parlaments für die neu gewählten Mitglieder, deren Wahlstaat nicht tätig wird; die wiedergewählten Mitglieder, die nicht tätig werden und deren Wahlmitgliedstaat nicht tätig wird. Zu Lasten des Europäischen Parlaments für alle Abgeordneten, die im Juli 2009 neu gewählt bzw. wiedergewählt werden Auswirkungen auf die Haushaltsmittel für die Mitglieder 25. Zum Zeitpunkt der Vorbereitung des Haushaltsplans 2009 besteht nach wie vor eine erhebliche Unsicherheit in Bezug auf den Umfang der Inanspruchnahme des Optingout sowohl durch die Mitgliedstaaten als auch durch die künftigen wiedergewählten Abgeordneten. Die Haltung der Mitgliedstaaten, die vom Europäischen Parlament ersucht werden, ihre Entscheidung mitzuteilen, könnte gegebenenfalls nicht vor der endgültigen Annahme des Haushaltsplans mitgeteilt werden. Vor diesem Hintergrund 9/17 PE /BUR

10 wurde die Höhe der Haushaltsmittel auf der Grundlage einer Annahme von 207 vom Opting-out betroffenen Abgeordneten geschätzt, d.h. 50 % der Anzahl der geschätzten wiedergewählten Abgeordneten bei einem Wiederwahlsatz von 55 %. Diese hohe Maß an Unsicherheit erfordert die Einsetzung eines Betrags von 6 Mio. an vorläufig eingesetzten Mitteln im Haushaltsposten 109 Vorläufig eingesetzte Mittel für finanzielle Vergütung der Mitglieder, der im Laufe des Jahres 2009 anhand einer Mittelübertragung freigegeben werden kann. 26. Die neuen erheblichen Belastungen aufgrund der Anwendung des Statuts der Mitglieder betreffen im Wesentlichen die monatlichen Vergütungen (Gehälter) und den Anstieg der Reisekosten. Die Durchführungsbestimmungen des Statuts sehen nämlich die Erstattung der Reisekosten auf der Grundlage der tatsächlich anfallenden Kosten und eine neue Erstattung für Reisen im Wahlstaat vor. So verfügt der Haushaltsposten 1000 Vergütungen über eine Mittelausstattung in Höhe von 25,2 Mio., während 6 Mio. in Haushaltsposten 1005 Reisekosten im Wahlmitgliedstaat eingesetzt sind. 27. Das neue Statut wird auch zu Einsparungen führen: der Wegfall der Lebensversicherung und die Verringerung der Anzahl der Mitglieder im freiwilligen Altersversorgungssystem der Mitglieder gestatten in den betreffenden Haushaltsposten Minderungen von 0,5 Mio. bzw. 4,7 Mio Insgesamt betrachtet führen die Nettoauswirkungen während der sechs Monate, in denen das Statut im Jahre 2009 gelten wird, zu einem Bedarf an zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von schätzungsweise 34,4 Mio., einschließlich die 6 Mio. an vorläufig eingesetzten Mitteln. Die Auswirkungen der Wahlen und der neuen Wahlperiode auf den Haushaltsplan Ein europäisches Wahljahr ist mit einer ganzen Reihe spezifischer Einsparungen und Ausgaben verbunden. So führt eine verringerte parlamentarische Tätigkeit (11 Tagungen statt 12) zu Einsparungen bei den Ausgaben, die unmittelbar mit diesen Tätigkeiten zusammenhängen. Diese Einsparungen decken jedoch nicht die zusätzlichen Ausgaben, die sich aus der neutralen Informationskampagne und den Bestimmungen über das Mandatsende für nicht wiedergewählte Abgeordnete ergaben. So führt das Phänomen Wahlen für den Haushaltsplan 2009 zu punktuellen Mehrkosten, die auf netto 11 Mio. geschätzt werden. 30. Der Wechsel der Wahlperiode führt zu einer Reihe von haushaltsrechtlichen Konsequenzen. In der Phase vor den Wahlen nimmt die parlamentarische Tätigkeit aufgrund der Sachzwänge des Gesetzgebungsprogramms zu, anschließend ist üblicherweise ein starker Rückgang der Arbeiten festzustellen. Nach der Wahl wird das Ausmaß der Erneuerung der Mandate der Mitglieder mehr oder weniger erhebliche Auswirkungen auf die für ihre Vergütungen erforderlichen Haushaltsmittel haben. 31. Die Haushaltsvorausschauen wurden nach den geltenden Bestimmungen vorgenommen. Sie beruhen auf der Erfahrung der vorangehenden Wahlen aus dem Jahre 2004 und auf der Annahme eines Wiederwahlsatzes von 55 %. Die Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder sieht unter bestimmten Voraussetzungen und für einen bestimmten Zeitraum vor, dass den nicht wiedergewählten Mitgliedern die Hälfte der allgemeinen Kostenvergütung 1 und 1 Siehe Art.ikel. 13 Absatz 3 KVM über die allgemeine Kostenvergütung: Die Hälfte dieser Vergütung ist ferner für einen Zeitraum von drei Monaten nach Ablauf des Monats, in dem das Mandat des Mitglieds endet, 10/17 PE /BUR

11 sämtliche Ausgaben für parlamentarische Assistenz für ihre Assistenten 2 gezahlt werden. Diese Regelung sieht ferner vor, dass nach Ablauf eines Mandats von mindestens drei Jahren eine Übergangsvergütung zum Mandatsende während eines Zeitraums von mindestens drei Monaten und höchstens zwei Jahren gezahlt wird. Auf Antrag des Abgeordneten kann die Vergütung in Form von Kapital am Ende des Zeitraums gezahlt werden, für den die Vergütung geschuldet wird. Diese letzte Bestimmung bewirkt eine weitere Unsicherheit in Bezug auf die Haushaltsvorausschau. Schließlich kann das Mandatsende eine Anzahl ehemaliger Mitglieder dazu veranlassen, die Auszahlung des Altersruhegeldes zu beantragen. 32. Alle diese Bestimmungen führen im Vergleich zu einem Nichtwahljahr bei allen Haushaltsposten, die diesen Kosten entsprechen, zu einem Bruttomehrbedarf an zusätzlichen Mitteln in Höhe von schätzungsweise 28,5 Mio Die Einsparungen eines Wahljahres ergeben sich aus dem vorübergehenden Rückgang der parlamentarischen Tätigkeit und somit aus einem Rückgang der damit verbundenen mittelbaren und unmittelbaren Kosten. So werden die Einsparungen im Zusammenhang mit den Reisekosten für die Mitglieder, dem Dolmetschdienst, der Übersetzung und anderen Zusatzkosten für die Sitzungen auf 24 Mio. geschätzt. Vorbereitung der nächsten Erweiterung 34. Die Verhandlungen im Hinblick auf eine Erweiterung um Kroatien sind in eine intensive Phase getreten. Der derzeit verfügbare Zeitplan lässt einen tatsächlichen Beitritt im Laufe des Jahres 2010 vermuten. Sollten also die politischen Gremien nach dem Beispiel der vorangegangenen Erweiterungen beschließen, etwa 12 Monate vor dem tatsächlichen Beitritt Beobachter einzuladen, so könnte das Parlament vorsehen, die Kosten im Zusammenhang mit diesen Beobachtern für das letzte Quartal 2009 zu übernehmen. Zu diesem Zweck sind vorläufig eingesetzte Mittel in Höhe von 0,5 Mio. in der Haushaltslinie 103 Reserve für die Erweiterung eingesetzt. Diese Haushaltsmittel werden es zu gegebener Zeit gestatten, mit Hilfe einer Mittelübertragung die tatsächlichen Ausgabenposten wie die Erstattung der Reisekosten und der Tagegelder der Beobachter, die Einstellung von Vertragsbediensteten, die nach außen vergebenen Übersetzungsarbeiten oder auch die erforderlichen infrastrukturellen Anpassungen im Hinblick auf den Empfang der Beobachter (Büroausstattung) abzudecken. 35. Ebenso stellt sich die Frage nach der Schaffung von Planstellen für die Einstellung von kroatischen Beamten. Bei den Erweiterungsrunden EUR 10 und EUR 2 hatte das Präsidium nämlich konsequent die Linie angewandt, die es bei der Vorbereitung der Erweiterungsrunde EUR 10 nach Maßgabe des am 4. April 2004 angenommenen Berichts PODESTA (PE /BUR) festgelegt hatte. In diesem Bericht wird die Anzahl der Planstellen je zusätzlichem Land/je zusätzlicher Sprache auf 113 zahlbar, sofern das Mitglied sein Mandat mindestens sechs Monate lang ausgeübt hat und nicht für die nächste Wahlperiode wiedergewählt wird". 2 Siehe Artikel 15 Absatz 3 KVM über die Erstattung der Ausgaben für parlamentarische Assistenz: (...) Die Ausgaben sind ferner während eines Zeitraums von drei Monaten nach Ablauf des Monats, in dem das Mandat des Mitglieds endet, erstattungsfähig, es sei denn, dass a) das Mitglied unmittelbar für die folgende Wahlperiode wiedergewählt wird, b) das Mitglied zum Ende der laufenden Wahlperiode sein Mandat weniger als sechs Monate lang ausgeübt hat, c) der betreffende Assistent eine anderweitige Vergütung von einem Gemeinschaftsorgan erhält oder d) der Assistent von einem anderen Mitglied für den genannten Zeitraum eingestellt wird". 11/17 PE /BUR

12 festgesetzt. Es sei daran erinnert, dass 70 % dieser Planstellen die sprachlichen Bereiche abdecken (Übersetzer, Dolmetscher, Presseattaché, Juristen und Sprachjuristen). Der Generalsekretär ist allerdings der Auffassung, dass es verfrüht erscheint, zum jetzigen Zeitpunkt die Schaffung der erforderlichen Planstellen im Stellenplan vorzuschlagen. Er hält es für vorteilhafter, den Ausgang der Beitrittsverhandlungen abzuwarten, was dazu führt, dass die Schaffung dieser Planstellen erst den Haushaltsplan 2010 betrifft. D - Immobilienpolitik 2009 und mittelfristig Renovierung und Erweiterung des KAD-Gebäudes in Luxemburg 36. Nachdem die luxemburgischen Behörden das Projekt von Handelsflächen im öffentlichen Bereich des Erweiterungsbaus des KAD-Gebäudes aufgegeben haben, hat das Parlament eine Vereinbarung über eine Sondereigentumsnutzung der verfügbar gewordenen Flächen abgeschlossen. Das Präsidium billigte in seinen Sitzungen vom 9. Juli und 24. September 2007 die vorgeschlagenen Optionen, einschließlich der bei diesem Projekt vorgesehenen Energieversorgungslösungen. Das Präsidium beauftragte die zuständigen Dienststellen mit der Ausarbeitung eines neuen Vorprojektes. Dieses Vorprojekt dürfte zusammen mit der Finanzierungsaufstellung den politischen Gremien und den Haushaltsbehörden im März/April 2008 unterbreitet werden. Nach Vorlage der entsprechenden Genehmigungen müsste eine Ausschreibung erfolgen, um eine mit dem Projekt und dessen Finanzierung beauftragte Gesellschaft zu benennen, so dass das endgültige Bauvorhaben für Ende 2008 ausgearbeitet sein dürfte. 37. Auf der Grundlage dieses Zeitplans bleibt die im Zuge des Haushaltsplans 2009 erforderliche Finanzierung recht begrenzt. In diesem Stadium sind nämlich lediglich 12,5 Mio. erforderlich für die Kosten, die mit dem Bauvorhaben in unmittelbarem Zusammenhang stehen: 3,8 Mio. betreffen den Haushaltsposten 2005 Bautätigkeit für die Vorbereitungsarbeiten der Baustelle und für geothermische Bohrungsarbeiten, und 8,7 Mio. den Haushaltsposten 2008 Sonstige Ausgaben für Gebäude für Gutachten und Architektenkosten. Ebenso sind weitere indirekte Kosten in Höhe von insgesamt 4,7 Mio. mit diesem Bauvorhaben verbunden, insbesondere die Anmietung eines Übergangsgebäudes. Es sei daran erinnert, dass das Gesamtprojekt zur Renovierung und Erweiterung des KAD-Gebäudes auf etwa 330 Mio. geschätzt wird. Immobilienbedarf in Brüssel 38. Mit der Bereitstellung des D5-Gebäudes kann der Bedarf des Organs an Immobilieninfrastruktur im Zuge der jüngsten Erweiterungen insgesamt als befriedigt betrachtet werden. Als aber das Präsidium am 18. Februar 2008 das Strategiepapier zur Immobilienpolitik im Hinblick auf die nächste Erweiterung prüfte, wurde deutlich, dass es erforderlich sei, eingehende Überlegungen zum neuen Bedarf aufgrund künftiger Erweiterungen und einer weiteren Entwicklung der parlamentarischen Arbeitsweise in den kommenden Jahren insbesondere aufgrund des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon anzustellen. 39. Diese Fragen sollten Gegenstand einer von dem für die Immobilienpolitik zuständigen Vizepräsidenten mit Unterstützung des Generalsekretärs durchzuführenden eingehenden Untersuchung sein. Das Präsidium könnte noch vor Ablauf des ersten 12/17 PE /BUR

13 Halbjahres mit den verschiedenen Optionen befasst werden und damit mögliche Beschlüsse fassen, die noch in den Haushaltsplan 2009 eingebunden werden könnten. 40. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, einen Betrag von 30 Mio. in Kapitel 105 Vorläufig eingesetzte Haushaltsmittel für Immobilien einzusetzen. Dieser Betrag entspricht 2 % des Gesamtbudgets. Er ermöglicht es dem Parlament, unmittelbar zu Beginn der nächsten Wahlperiode über einen entsprechenden Spielraum zu verfügen. Derzeitiger Stand von EMAS 41. Der Beschluss, beim Europäischen Parlament ein Umweltmanagementsystem einzuführen, war vom Präsidium am 13. Dezember 2005 gefasst worden. Diese Maßnahme spiegelt die in mehreren Legislativtexten, darunter die Entschließung des Parlaments zu EMAS selbst, zum Ausdruck gebrachte nachdrückliche Bereitschaft wider, ein Paradebeispiel im Bereich der Umweltleistung zu geben. 42. Der Europäische Rat vom 8. und 9. März 2007 hat Ziele in Bezug auf Treibhausgasemissionen festgesetzt. Aufgrund dieses Beschlusses mussten ein Jahr nach der Einführung von EMAS beim Parlament die vom Präsidium am 18. Juni 2007 gebilligten EMAS-Ziele intensiviert und neu festgelegt werden. Schließlich wurde das Präsidium am 30. Januar 2008 mit den jüngsten Entwicklungen befasst, die bei den einzelnen Prozessen im Bereich der Umweltpolitik eingeleitet worden waren. Das Präsidium nahm dabei Folgendes zur Kenntnis: den Aktionsplan ; die vom Präsident und vom Generalsekretär unterzeichnete Umweltpolitik des Europäischen Parlaments; die Ausschreibung zur Beurteilung der CO 2 -Belastung durch das Europäische Parlament; die Umweltmanagementsystem-Zertifizierung ISO 14001/2004 der Zertifizierungskommission; die EMAS-Validierungserklärung vom 17. Dezember 2007 und die Anträge auf Eintragung bei den zuständigen Behörden in Belgien, Luxemburg und Frankreich. 43. In rein haushaltstechnischer Hinsicht werden die Bemühungen des Parlaments künftig Gegenstand einer besonderen Analyse sein, die ihrerseits fester Bestandteil des jährlichen Berichts des Generalsekretärs über den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags sein soll. So werden für 2009 die Ausgaben aufgrund der Umsetzung der EMAS-Ziele auf 5,2 Mio. geschätzt. Anlage II des vorliegenden Berichts enthält eine analytische Aufschlüsselung dieser Ausgaben. III - VORSCHLÄGE FÜR MASSNAHMEN BEIM STELLENPLAN Fortsetzung der 2008 eingeleiteten Strategie 44. Im Jahre 2008 hat der Generalsekretär dem Präsidium einen Plan zur Konsolidierung der Humanressourcen vorgelegt (PE /BUR), dessen Ziel darin bestand, die Umschichtungsmaßnahmen strategischer und systematischer anzuwenden und die Humanressourcen umzuschichten, um dem Bedarf und den Prioritäten des Parlaments in den kommenden Jahren gerecht zu werden. Das Präsidium hat diesen Vorschlag übernommen. Dieser Prozess, der für 2008 die Möglichkeit bot, 58 13/17 PE /BUR

14 Planstellen auf prioritäre Bereiche umzuschichten, muss 2009 selbstverständlich fortgesetzt werden. 45. Demzufolge schlägt der Generalsekretär für den Haushaltsplan 2009 folgende Prioritäten vor: oberste Priorität für die legislative Tätigkeit und insbesondere die Umsetzung des Vertrags von Lissabon; im Verhältnis zu den Unterstützungs-Generaldirektionen proportional größere Verstärkung der Dienststellen, die unmittelbar mit der Unterstützung für die Mitglieder zusammenhängen (GD PRES, IPOL, EXPO und Juristischer Dienst); Fortführung der 2008 eingeleiteten Mehrjahrespläne (Tabling Office und DIT); allgemeine Straffung der Planstellen in allen Generaldirektionen. Maßnahmen zum Stellenplan 46. Die Maßnahmen zum Stellenplan werden in Teil II dieses Berichts erläutert. Eine Anpassung der Vorschläge für Umschichtungen und für die Schaffung von Planstellen für 2009 könnte dem Präsidium noch vor Sommer unterbreitet werden, sobald die Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe vorliegen, die damit beauftragt ist, den langfristigen Bedarf an Humanressourcen im Zuge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon eingehend zu prüfen (siehe Ziffer 8). 47. Anschließend werden die Beschlüsse des Präsidiums zum Stellenplan im kommenden September in die Abänderungen des Haushaltsplans 2009 in erster Lesung einbezogen. 48. Die Kosten für die Schaffung der neuen Planstellen belaufen sich derzeit auf Euro. IV - ZUSAMMENFASSUNG IN ZAHLEN Das traditionelle Haushaltsgleichgewicht angesichts der Veränderungen 49. Seit 1988 hatte das Parlament auf Empfehlung der Fraktionsvorsitzenden 3 20 % der Rubrik V (Verwaltungsausgaben) gebunden, was es ihm gestattete, im Verhältnis zu seinem rein operativen Bedarf jährlich einen leichten Überschuss zu erwirtschaften. Dieser Spielraum wurde erfolgreich für die Immobilienpolitik eingesetzt und ermöglichte den Erwerb von Immobilien an den ständigen Arbeitsorten. Diese Erwerbspolitik trägt nunmehr ihre Früchte, da ohne die in der Vergangenheit erfolgten antizipierten Finanzierungen oder Erwerbungen die im Rahmen der Erbpachtverträge geschuldeten Zahlungen im Jahre 2009 eine zusätzliche Haushaltsbelastung in Höhe von 100 Mio. darstellen würden. Außerdem konnten die Finanzierung der europäischen politischen Parteien und der Stiftungen wie auch die Belastungen aufgrund der beiden letzten Erweiterungen ohne ein Überschreiten der Obergrenze von 20 % erfolgen. 3 Die Fraktionsvorsitzenden empfahlen, den Haushaltsplan des Parlaments so zu erstellen, dass als Grundlage ein Mittelansatz in Höhe von 20 % der für Rubrik V vorgesehenen Haushaltsmittel dient. Diese selbstbeschränkende Obergrenze von 20 % umfasste dabei weder Ausgaben für Immobilien noch Ausgaben aufgrund der Kosten des Statuts der Mitglieder und seit 2004 auch nicht die Finanzierung der europäischen politischen Parteien. 14/17 PE /BUR

15 50. Zwar soll die Erwerbspolitik weiter gefördert werden, doch hatte die Haushaltsbehörde den Wunsch geäußert, im Laufe der drei vergangenen Haushaltsjahre die Spanne, die das Parlament für diese Politik vorsah, zu verringern. Demzufolge entsprach der Haushaltsplan des Parlaments im Jahre 2006 nur noch 19,70 % der Rubrik V, im Jahre 2007 noch 19,65 % und im Jahre 2008 noch 19,48 %, was nicht gebundenen Spannen in Höhe von 21 Mio. im Jahre 2006, 25,5 Mio. im Jahre 2007 und 38,9 Mio. im Jahre 2008 entspricht. Auch das Haushaltsjahr 2009 wird in diesem Sinne der Bereitschaft zu einer möglichst realistischen Haushaltsgestaltung ausgelegt. So enthält der Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags 2009 ein Gesamtvolumen in Höhe von , d.h. 19,57 % der Rubrik V, wobei im gegenwärtigen Stadium eine Spanne von nicht gebundenen Mitteln in Höhe von 32,7 Mio. belassen wird. 51. Ab 2010 könnte die Übernahme der Zusatzkosten aufgrund des Statuts der Mitglieder das gewohnte Haushaltsgleichgewicht in Frage stellen. Nach begrenzten Auswirkungen im Jahre 2009 in Höhe von 34,3 Mio. wird das Jahr 2010 das erste Jahr sein, in dem das Statut vollständig übernommen wird, so dass sich die Gesamtbelastung im Zusammenhang mit dem Statut auf bis zu 75 Mio. belaufen könnte, je nachdem, in welchem Umfang sich die wiedergewählten Mitglieder bzw. die Mitgliedstaaten für die Opting-out-Lösung entscheiden. Angesichts dieses Betrags an zusätzlichen Ausgaben wird sich das Parlament aller Wahrscheinlichkeit nach gezwungen sehen, die 20 % aus Rubrik V vollständig zu binden und wird somit nur noch über die traditionelle Sammelübertragung zum Jahresende verfügen, um mögliche Entwicklungen der Immobilienpolitik handhaben zu können. 52. Unter diesen neuen Gegebenheiten würde jede zusätzliche Initiative mit einem gewissen Umfang an den begrenzten Finanzierungsmöglichkeiten scheitern, sofern die Selbstbeschränkung von 20 % beibehalten würde. Andererseits erscheint es schon jetzt angezeigt, festzustellen, dass eine mögliche Überschreitung der Obergrenze von 20 % in den kommenden Jahren den fortschreitenden Rückgang der verfügbaren Ressourcen in Rubrik V berücksichtigen muss. Die Ausgaben im Zusammenhang mit den Ruhegehältern des europäischen öffentlichen Dienstes werden nämlich von etwa Mio. im Jahre 2008 auf Mio. im Jahre 2013 anwachsen. Die Zunahme dieser Belastung wird voraussichtlich nicht vollständig von der allgemeinen Entwicklung von Rubrik V abgedeckt und wird somit die verfügbaren Ressourcen zur Bewältigung der Verwaltungsausgaben der Organe umso stärker belasten. Entwicklung der Aufteilung zwischen den großen Posten 53. Im Haushaltsjahr 2009 wird sich die Aufteilung zwischen den drei großen Haushaltsposten des Europäischen Parlaments auch weiterhin so entwickeln, dass der relative Anteil des Immobilienbereichs zugunsten der Ausgaben für die Mitglieder abnehmen wird. Diese Feststellung ist ein weiterer Beleg für den Nutzen der bisherigen Immobilienpolitik, die heutzutage eine relative Umwidmung der Ressourcen hin zu neuen und zusätzlichen Ausgaben wie dem Statut der Mitglieder ermöglicht. Entwicklung des Anteils der wichtigsten Haushaltsposten im ursprünglichen Haushaltsplan 60% 40% 20% 0% 42% 36% 19% 25% 22% 13% Personnel Membres Immobilier % 19% 22% % 25% 13% 15/17 PE /BUR

16 V - ANPASSUNG EINZELNER ASPEKTE DES HAUSHALTSEINGLIEDERUNGSPLANS 54. Die in Anlage 3 vorgeschlagenen Änderungen am Haushaltseingliederungsplan sind überwiegend technischer Natur und spiegeln die Änderungen der Rechtsgrundlagen einzelner Ausgaben wider. Dies gilt beispielsweise für die Ausgaben für die Mitglieder, für die mit Beginn der neuen Wahlperiode das Statut und dessen Durchführungsbestimmungen die wichtigsten Rechtsgrundlagen darstellen werden. Andere Änderungen entsprechen Aktualisierungen oder Vereinfachungen des Haushaltseingliederungsplans nach Maßgabe von Beschlüssen, die von den zuständigen Gremien bereits gefasst worden sind. VI - SCHLUSSFOLGERUNGEN 55. Das Präsidium wird ersucht, den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags für das Haushaltsjahr 2009 auf der Grundlage folgender wesentlicher Maßnahmen festzulegen: a) Festsetzung des Volumens des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags auf , was einer Erhöhung um 4,8 % gegenüber dem Haushaltsplan 2008 bzw. 19,57 % der Mittel der Rubrik V der Finanziellen Vorausschau entspricht; b) Bereitstellung der zur Umsetzung der vorrangigen Ziele erforderliche Haushaltsmittel, insbesondere: 1. Ausstattung des Parlaments, damit es die neuen Zuständigkeiten aufgrund des Vertrags von Lissabon bewältigen kann Weiterentwicklung des Parlaments zu einem besseren und effizienteren Gesetzgeber, vor allem durch eine verstärkte Unterstützung der Mitglieder; 2. Festsetzung der Strategie, um Europa seinen Bürgern näher zu bringen, und Fortführung der diesbezüglichen Großprojekte; 3. Vorbereitung des Parlaments auf die neuen Aufgaben und Verpflichtungen aufgrund des Wechsels der Wahlperiode, wie etwa: Übernahme der Zusatzkosten, die sich aus der Anwendung des Statuts der Mitglieder ergeben; Gewährleistung der Übernahme der Sonderausgaben im Zusammenhang mit einem Wahljahr und einem Wechsel der Wahlperiode; Vorbereitung der nächsten Erweiterung; c) Bestätigung der Fortsetzung der Immobilienpolitik auf der Grundlage des neuen Strategieplans in erster Linie im Hinblick auf den Erwerb der Gebäude, die an den drei Arbeitsorten ständig genutzt werden, sowie den etwaigen Kauf der Europahäuser (Außenbüros) mit der Kommission als Miteigentümer, indem 30 Mio. in Kapitel 105 Vorläufig eingesetzte Mittel für Gebäude eingesetzt werden; d) Fortsetzung der im Jahre 2008 eingeleiteten Strategie im Bereich der Personalpolitik. Da jedoch die Überlegungen über den Bedarf im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Vertrags von Lissabon noch vertieft werden müssen, können die Vorschläge zur Umschichtung und zur Schaffung von Planstellen Gegenstand von Anpassungen im Rahmen der ersten Lesung des Haushaltsplans sein; 16/17 PE /BUR

17 e) Anpassung des Haushaltseingliederungsplans nach Maßgabe der Änderungen der rechtlichen Grundlagen verschiedener Ausgaben. Das Präsidium wird ersucht, den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Organs für 2009 auf dieser Grundlage festzulegen und den Präsidenten zu beauftragen, ihn dem Haushaltsausschuss zu übermitteln. Harald RØMER Anlagen 1 bis 6 17/17 PE /BUR

18 TEIL I : MASSNAHMEN BETREFFEND DIE MITTEL A - Welcher Betrag wird für den Haushaltsplan des Parlaments für 2009 vorgeschlagen? 1. Vorgeschlagen wird ein Betrag von 1 522,3 Mio.. Dieser Betrag entspricht im Vergleich zum Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2008 einer Anhebung um 4,8 % und einer Inanspruchnahme der Rubrik V der Finanziellen Vorausschau im Umfang von 19,57 %. Damit verbleibt gegenüber der Obergrenze von 20 % der Rubrik V eine ungenutzte Marge von 32,7 Mio.. 2. Seit 2002 hat sich der Haushaltsplan des Organs wie folgt entwickelt: Gesamtbetrag der ursprünglichen Mittelansätze des Haushaltsplans (Mio. ) Jährliche Steigerungsrate 4,80% 4,93% 13,35% 3,33% 3,90% 5,74% 3,94% 4,81% In %der Rubrik V 20,00% 20,16% 20,00% 20,00% 19,69% 19,64% 19,48% 19,57% Davon Reserve "Immobilieninvestitionen", imhaushaltsplan enthalten* 101,90 58,20 44,90 54,70 15,00 50,00 20,00 30,00 Steigerungsrate ohne Berücksichtigung der Reserve "Immobilieninvestitionen" 0,21% 10,15% 15,40% 2,63% 7,37% 3,13% 6,31% 4,17% * darunter die Mittel der Haushaltslinie "Erwerb von Immobilien" 1 PE /BUR/TEIL1

19 Entwicklung der ursprünglichen Mittelansätze des Haushaltsplans (Mio. ) PE /BUR/TEIL1

20 B - Welches sind die wesentlichen Komponenten des Betrags von 1 522,3 Mio.? 3. Der Gesamtbetrag des Haushaltsplans lässt sich wie folgt aufschlüsseln: Gesamtbetrag der Haushaltsmittel = 1 522,3 Mio. Basishaushalt = 1 388,6 Mio. Kosten der Anwendung des Statuts der Mitglieder (6 Monate) = 34,4 Mio. Nettoauswirkung des Wahljahres = 11 Mio. Neutrale Informationskampagne im Vorfeld der Wahlen = 6,5 Mio. Einsparungen aufgrund des Rückgangs der parlamentarischen Tätigkeit = 24 Mio. Kosten des Übergangs von einer Wahlperiode zur nächsten = 28,5 Mio. Mittel für das Besucherzentrum und das WebTV = 12,9 Mio. Übersetzung des Ausführlichen Sitzungs- Berichts (CRE) in 23 Sprachen = 17,7 Mio. Kosten in Verbindung mit dem Vorhaben zur Instandsetzung und Erweiterung des KAD-Gebäudes = 17,2 Mio. Reserve für die Immobilienpolitik = 30 Mio. Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben = 10 Mio. Reserve für die Erweiterung (Empfang der Beobachter aus Kroatien) = 0,5 Mio. 3 PE /BUR/TEIL1

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

ENTWURF EINES BERICHTS

ENTWURF EINES BERICHTS EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009-2014 Haushaltsausschuss 24.2.2012 2012/2006(BUD) ENTWURF EINES BERICHTS über den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2013

Mehr

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 3 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2015 EINSTELLUNG DES HAUSHALTSÜBERSCHUSSES 2014

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 3 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2015 EINSTELLUNG DES HAUSHALTSÜBERSCHUSSES 2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 15.4.2015 COM(2015) 160 final ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 3 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2015 EINSTELLUNG DES HAUSHALTSÜBERSCHUSSES 2014 DE DE ENTWURF DES

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT HAUSHALTSAUSSCHUSS Mitteilung an die Mitglieder Betrifft: Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2004 Sie erhalten als Anlage den Vorschlag

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 Haushaltsausschuss 2009 24.10.2008 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments für 2008 Anbei übermitteln wir Ihnen den Vorschlag

Mehr

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie

Mehr

Angenommen am 14. April 2005

Angenommen am 14. April 2005 05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

PUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD)

PUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) PUBLIC Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) 8935/1/07 REV 1 LIMITE JUSTCIV 110 CODEC 421 DOKUMENT TEILWEISE ZUGÄNGLICH

Mehr

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415 Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) PUBLIC 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415 VERMERK des Vorsitzes für den Ausschuss für Zivilrecht (Allgemeine

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES DE DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2010 KOM(2010)293 endgültig 2010/0161 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung Polens, eine von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe

Mehr

Bemerkungen des Amts zum gemeinsamen Bericht der Beratergruppe "EPA-Versicherung" - Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzierung der RFPSS

Bemerkungen des Amts zum gemeinsamen Bericht der Beratergruppe EPA-Versicherung - Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzierung der RFPSS CA/62/13 Orig.: en München, den 11.10.2013 BETRIFFT: Bemerkungen des Amts zum gemeinsamen Bericht der Beratergruppe "EPA-Versicherung" - Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzierung der RFPSS VORGELEGT

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 14. März 2014 (OR. en) 2013/0367 (COD) PE-CONS 46/14 STATIS 28 AGRI 144 COC 568 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VERORDNUNG

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.8.2015 COM(2015) 410 final 2015/0183 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die mögliche Verlegung des Sitzes

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Bemerkungen des Amts zum gemeinsamen Bericht der Beratergruppe "EPA-Versicherung" - Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzierung der RFPSS

Bemerkungen des Amts zum gemeinsamen Bericht der Beratergruppe EPA-Versicherung - Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzierung der RFPSS CA/54/15 Orig.: en München, den 04.09.2015 BETRIFFT: VORGELEGT VON: EMPFÄNGER: Bemerkungen des Amts zum gemeinsamen Bericht der Beratergruppe "EPA-Versicherung" - Auswirkungen auf den Haushalt und die

Mehr

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee

Mehr

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat 2. Februar 205 zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO); Anpassungen betreffend Kantonalbankkommission A. Ausgangslage Am 8. Juni 204 hat der

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 252/2008 Deutschland (Freistaat Sachsen) Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Ausschuss für technische und operative Unterstützung (zur Unterrichtung) ZUSAMMENFASSUNG

Ausschuss für technische und operative Unterstützung (zur Unterrichtung) ZUSAMMENFASSUNG CA/T 18/14 Orig.: en München, den 24.10.2014 BETRIFFT: VORGELEGT VON: EMPFÄNGER: Sachstandsbericht zur Qualitäts-Roadmap Präsident des Europäischen Patentamts Ausschuss für technische und operative Unterstützung

Mehr

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2183 Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 20 3 Absatz 1 des Dekrets der Wallonischen Region vom 27.

Mehr

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle: Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2015

Haushaltsrede für das Jahr 2015 Haushaltsrede für das Jahr 2015 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, wir konnten seit dem Jahr 2012 unsere Haushaltsplanentwürfe immer ausgleichen bzw. einen kleinen Überschuss

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Gesetzentwurf. der Bundesregierung. A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen

Gesetzentwurf. der Bundesregierung. A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf für ein Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen

Mehr

EVP-Fraktion im Europäischen Parlament. Regelung über Praktika im Sekretariat der EVP-Fraktion. des Europäischen Parlaments

EVP-Fraktion im Europäischen Parlament. Regelung über Praktika im Sekretariat der EVP-Fraktion. des Europäischen Parlaments Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) im Europäischen Parlament Group of the European People's Party (Christian Democrats) in the European Parliament Groupe du Parti Populaire Européen

Mehr

Stand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits

Stand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits Stand: Stadt: 14.10.2013 Absichtserklärung zwischen Landeshauptstadt Mainz einerseits und ECE sowie PANTA andererseits Zwischen der Landeshauptstadt Mainz, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz, vertreten

Mehr

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind (von Deutschland vorgelegter Antrag) Bezug: REC : 4/98 --------------------

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 3835 Urteil Nr. 117/2006 vom 5. Juli 2006 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel 2 4 des königlichen Erlasses Nr. 464 vom 25.

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

16498/14 ds/gha/mh 1 DG G 2B

16498/14 ds/gha/mh 1 DG G 2B Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. Dezember 2014 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2013/0045 (CNS) 16498/14 FISC 222 ECOFIN 1159 BERICHT Absender: Empfänger: Vorsitz Rat Nr. Vordok.: 16120/1/14

Mehr

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Beschlossen von der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW am 14.09.2002 mit Änderungen durch Beschluss der Kammerversammlung

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2011 KOM(2011) 710 endgültig 2011/0327 (COD) C7-0400/11 Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG

Mehr

Regelung des IT-Planungsrats zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Anwendungen des IT-Planungsrats

Regelung des IT-Planungsrats zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Anwendungen des IT-Planungsrats Regelung des IT-Planungsrats zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Anwendungen des IT-Planungsrats Beschluss des IT-Planungsrats vom 16. Oktober 2014 Inhaltsübersicht Vorbemerkung... 3 1. Anwendungen...

Mehr

Der Schutzschirm der Landesregierung Für unsere Kommune geeignet?

Der Schutzschirm der Landesregierung Für unsere Kommune geeignet? Der Schutzschirm der Landesregierung Für unsere Kommune geeignet? Ellen Enslin, MdL Kommunalpolitische Sprecherin 1 1. Wie funktioniert der Schutzschirm? Die folgenden Folien stammen zum Teil aus dem hessischen

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013

Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 Mediationsordnung 1 Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 1 (1) Der BDP kann in geeigneten Fällen den jeweiligen Parteien vorschlagen

Mehr

Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim

Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim Stadt Schriesheim Amt/Sachbearbeiter AZ.: Anlagen Betreff: Hauptamt/Eszterle 465.051 1 Aufstellung Kinderkrippe Tausendfüßler UG hier: 1. Festsetzung Zuschuss 2013 2. Vorauszahlungen auf den Zuschuss 2014

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Mündlicher Bericht. des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß)

Mündlicher Bericht. des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) Deutscher Bundestag 1. Wahlperiode 1 949 Drucksache Nr. 1474 Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) über den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013 Antrag der Fraktion der PIRATEN Offenlegung von "Gesetzgebungs-Outsourcing" Der Landtag möge beschließen: Dem 31 der Geschäftsordnung

Mehr

vom 25. November 2011 Die Aktivbürgerinnen und -bürger der Gemeinde Ennetmoos,

vom 25. November 2011 Die Aktivbürgerinnen und -bürger der Gemeinde Ennetmoos, Reglement über die Festsetzung der Entschädigung an die Mitglieder des Gemeinderates, der Kommissionen sowie für Arbeitsgruppen und Personen mit amtlichen Funktionen (Entschädigungsreglement) vom 25. November

Mehr

EINGLIEDERUNGSPLAN 2005 EINGLIEDERUNGSPLAN 2006

EINGLIEDERUNGSPLAN 2005 EINGLIEDERUNGSPLAN 2006 ANLAGE V DV\556546DE.doc 1/9 PE 352.643/BUR/ANL. V DE EINGLIEDERUNGSPLAN 2005 EINGLIEDERUNGSPLAN 2006 1 Ausgaben für und Personal des Organs 1 und Personal des Organs 10 des Organs 10 des Organs 100 Gehälter,

Mehr

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten

Mehr

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Vorlage zur 16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015 Entwurf vom 29. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass für die Fortschreibung der NEGS... 3 2

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN 290506 s gemäß 95 Abs 6 AktG (Einräumung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands) Es ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat

Mehr

Geschäftsverzeichnisnr. 1815. Urteil Nr. 9/2000 vom 19. Januar 2000 U R T E I L

Geschäftsverzeichnisnr. 1815. Urteil Nr. 9/2000 vom 19. Januar 2000 U R T E I L Geschäftsverzeichnisnr. 1815 Urteil Nr. 9/2000 vom 19. Januar 2000 U R T E I L In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung und einstweilige Aufhebung von Artikel 14 des Dekrets der Flämischen Gemeinschaft vom

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

(ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr. 3 1985 L 0577

(ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr. 3 1985 L 0577 HausTWRL 3 3. Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen 1) (ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr.

Mehr

Content Management System mit INTREXX 2002.

Content Management System mit INTREXX 2002. Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,

Mehr

Fall Nr. IV/M.1144 - WINTERTHUR / ARAG. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14/04/1998

Fall Nr. IV/M.1144 - WINTERTHUR / ARAG. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14/04/1998 DE Fall Nr. IV/M.1144 - WINTERTHUR / ARAG Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14/04/1998

Mehr

E N T S C H E I D S A U S Z U G

E N T S C H E I D S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5855 Entscheid Nr. 178/2014 vom 4. Dezember 2014 E N T S C H E I D S A U S Z U G In Sachen: Vorabentscheidungsfrage in Bezug auf Artikel 13 Absatz 2 des Gesetzes vom

Mehr

Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977

Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Auf Grund von 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 mit der Änderung vom

Mehr

Geschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG. Stand 17.

Geschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG. Stand 17. Geschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG Stand 17. Januar 2014 Geschäftsordnung für den Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss

Mehr

Vereinbarung über die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Russischen Akademie der Wissenschaften

Vereinbarung über die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Russischen Akademie der Wissenschaften Vereinbarung über die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Russischen Akademie der Wissenschaften Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (im folgenden als

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) Organisationsverordnung Rügel 7.300 Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) vom. Oktober 05 (Stand 0. Januar 06) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

Die Magna Charta der Universitäten Präambel Die unterzeichneten Universitätspräsidenten und -rektoren, die sich in Bologna anlässlich der neunten Jahrhundertfeier der ältesten europäischen Universität

Mehr

Merkblatt Infrastruktur

Merkblatt Infrastruktur Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen im Land Brandenburg Förderziel Mit dem steht den kommunalen Schulträgern und kommunalen Schulzweckverbänden

Mehr

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung

Mehr

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule Johann Wolfgang von Goethe Heidenau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG)

BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) Behandlung im Landtag Datum 1. Lesung 2. Lesung Schlussabstimmung

Mehr

Finanzordnung. Osterweddinger Sportverein

Finanzordnung. Osterweddinger Sportverein Finanzordnung Osterweddinger Sportverein Inhalltsverzeichnis 1 Grundsätze der Finanzwirtschaft 3 2 Haushaltsplan 3 3 Kassenverwaltung 3 4 Rechtsverbindlichkeiten 4 5 Jahresrechnung 4 6 Aufgaben des Schatzmeisters

Mehr

3. In dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "Mitgliedstaat" die Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks.

3. In dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck Mitgliedstaat die Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks. EU-Richtlinie zur Mediation vom 28.02.2008 Artikel 1 Ziel und Anwendungsbereich 1. Ziel dieser Richtlinie ist es, den Zugang zur alternativen Streitbeilegung zu erleichtern und die gütliche Beilegung von

Mehr

Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung

Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung vom 05. Dezember 2006 Aufgrund der 7, 107 Abs. 2 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Änderung des Beamtenstatuts im Hinblick auf Streik und unbefugtes Fernbleiben vom Dienst ZUSAMMENFASSUNG

Änderung des Beamtenstatuts im Hinblick auf Streik und unbefugtes Fernbleiben vom Dienst ZUSAMMENFASSUNG CA/57/13 Orig.: en München, den 07.06.2013 BETRIFFT: VORGELEGT VON: EMPFÄNGER: Änderung des Beamtenstatuts im Hinblick auf Streik und unbefugtes Fernbleiben vom Dienst Präsident des Europäischen Patentamts

Mehr

TEN/068 Internet-Bereich ".EU" Brüssel, den 28. März 2001

TEN/068 Internet-Bereich .EU Brüssel, den 28. März 2001 TEN/068 Internet-Bereich ".EU" Brüssel, den 28. März 2001 STELLUNGNAHME zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des Internet-Bereichs oberster Stufe

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Landesamt für Besoldung und Versorgung Infobrief 1/10 vom 23.06.2010

Landesamt für Besoldung und Versorgung Infobrief 1/10 vom 23.06.2010 Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem letzten Infobrief 4/09 vom 11.12.2009 haben sich drei Änderungen und Neuerungen ergeben. Des Weiteren möchten wir Sie nochmals über einige allgemeine Punkte informieren.

Mehr

Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG

Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG 1 Allgemeines (Stand 17.04.2015) (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der ICG nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21. 30.1.2003 L 25/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 S RATES vom 21. Januar 2003 zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter

Mehr

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement Teilliquidationsreglement gültig ab 1. Juli 2012 Inhalt Art. 1 Voraussetzungen für eine Teilliquidation 3 Art. 2 Anteil am freien Vorsorgevermögen bzw. am Fehlbetrag 4 Art. 3 Höhe des freien Vermögens

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

KREDITWESEN REGIONALGESETZ VOM 9. FEBRUAR 1991, NR. 3

KREDITWESEN REGIONALGESETZ VOM 9. FEBRUAR 1991, NR. 3 KREDITWESEN REGIONALGESETZ VOM 9. FEBRUAR 1991, NR. 3 Errichtung eines Fonds zugunsten der Hypothekenbank Trentino-Südtirol - Sektion für öffentliche Arbeiten - oder zugunsten einer anderen Sonderkreditanstalt

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

800-1. Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz. Vom 21. Januar 1974. Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: 1 1)

800-1. Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz. Vom 21. Januar 1974. Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: 1 1) Fundstelle: HmbGVBl. 974, S. 6 800- Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz Vom 2. Januar 974 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Grundsatz ( Durch ihre Freistellung

Mehr

Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG

Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 206 STATUTEN der Bellevue Group AG Art. Titel/Inhalt Art. Titel/Inhalt II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN II. AKTIENKAPITAL UND AKTIEN 3b ) Der Verwaltungsrat

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Veröffentlichung von Ulrich Watermann Schmitzbüchel 32a D 51491 Overath Tel: 02204 / 768733 Fax: 02204 / 768845 Mail: uw@watermann vorsorgekonzepte.de

Mehr