Definitionen, Werte und Limits

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1 Definitionen, Werte und Limits MAXXELLENCE Vorsorge-Investment für höchste Ansprüche Das Produkt: Mindesteintrittsalter VP 1 : Höchsteintrittsalter VP: Mindestalter VN 2 : Aufgeschobene fondsgebundene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht und Beitragsrückgewähr bei Tod der versicherten Person in der Ansparphase. Der Versicherungsnehmer kann aus 15 verschiedenen Fonds wählen. Bei allen angebotenen Fonds handelt es sich um interne Fonds, die ausschließlich über MAXXELLENCE zugänglich sind. 3 Monate ohne Risikoschutz; 15 Jahre mit Risikoschutz 60 Jahre bei laufender Beitragszahlung; 70 Jahre bei Einmalzahlung 18 Jahre Mindestbeiträge (netto): Monatlich: 50; vierteljährlich: 150; halbjährlich: 300; jährlich: 600; einmalig: Mindestbeitrag je gewähltem Fonds: siehe Fondsauswahl Mindestbeitragssumme: Ansparphase Mindestansparphase: 5 Jahre Beitragszahlungsdauer: Leistung im Todesfall während der Ansparphase: Mindestens 5 Jahre bei laufender Beitragszahlung Auszahlung: entweder Beitragsrückgewähr, d. h. die bis dahin eingezahlten Beiträge inkl. Zuzahlungen abzüglich vorgenommener Teilauszahlungen (solange die VP jünger als 70 Jahre alt ist), oder der aktuelle Gegenwert der zugeordneten Fondsanteile oder eine ggf. vereinbarte Todesfallsumme (solange die VP jünger als 75 Jahre ist) je nachdem, welcher Wert der höhere ist. Rentenphase Höchstalter der VP bei Rentenbeginn: Lebenslange Rente: Rentendynamik: Einmalige Kapitalabfindung: Lebenslange Rente und Kapitalabfindung: Garantierter Rentenfaktor: Der VN muss uns spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn seine Entscheidung über die Art der Erlebensfallleistung (Kapitalabfindung, Teilkapitalisierung oder Rente) mitteilen. Anderenfalls werden wir automatisch die lebenslange Rente auszahlen. 100 Jahre Zum Rentenbeginn wird der Wert der dem Vertrag zugeordneten Fondsanteile zu den dann gültigen Rechnungsgrundlagen in eine lebenslange Rente umgewandelt. Auf Wunsch kann zum Rentenbeginn jede von uns dann angebotene andere Rentenoption gewählt werden. kann in Höhe von 0 % bis 3 % p. a. (in 0,5-Schritten) vereinbart werden Alternativ zur lebenslangen Rente zahlen wir zum Rentenbeginn den dann vorhandenen gesamten Vertragswert als einmalige Kapitalabfindung aus. Alternativ ist zum Rentenbeginn auch eine Splittung zwischen lebenslanger Rente und einmaliger Kapitalabfindung anteilig möglich. Für die Ermittlung der Rente bei Rentenbeginn wird bis maximal zur Höhe der eingezahlten Beiträge (Zuzahlungen und Teilauszahlungen werden berücksichtigt) ein Rentenfaktor bereits bei Vertragsabschluss garantiert. Eine Verlegung des Rentenbeginns auf einen früheren Zeitpunkt führt normalerweise zu einer Verringerung des Rentenfaktors, eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt dagegen in der Regel zu einer Erhöhung. 1 VP = Versicherte Person 2 VN = Versicherungsnehmer

2 Optionen Low Start: Maximale Reduzierung des vollen Beitrags um 70 % ohne Berufsunfähigkeitsschutz Maximale Reduzierung des vollen Beitrags um 50 % mit Berufsunfähigkeitsschutz Auch während der Low Start-Phase darf der Mindestbeitrag von 50 nicht unterschritten werden. Maximale Dauer der Low Start-Phase: die ersten 4 Versicherungsjahre Nach Ende der Low Start-Phase wird der volle Beitrag gezahlt. Beitragsdynamik: Bei Vertragsabschluss wählbar von 0 % bis 10 % in einprozentigen Schritten Keine Beitragsdynamik möglich während der Low Start-Phase. Zuzahlungen: Jeweils mindestens 1.000; letztmalig: 2 Jahre vor Erreichen des Rentenbeginndatums. Zuzahlungen müssen schriftlich beantragt werden. Liegt die Summe der Beiträge und Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres über , bedürfen Zuzahlungen der Zustimmung von Standard Life. Teilauszahlungen: Je Teilauszahlung mindestens Ausübung: maximal zweimal pro Jahr; erstmals 1 Monat nach Vertragsbeginn; zugleich müssen nach der Entnahme noch im Vertrag verbleiben. Teilauszahlungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung von Standard Life. Rentengarantiezeit: 0 Jahre, 5 Jahre oder 10 Jahre bei Vertragsabschluss wählbar Im Todesfall während der Rentengarantiezeit wird für die restliche Dauer der gewählten Garantiezeit die Rente an die Bezugsberechtigten im Todesfall weitergezahlt. Kapitalschutz: Alternativ zur Rentengarantiezeit bei Vertragsabschluss oder zu Rentenbeginn wählbar. Hier erstatten wir den Bezugsberechtigten im Todesfall während des Rentenbezugs die Differenz zwischen der Erlebensfallleistung zum Rentenbeginn und den bereits geleisteten Rentenzahlungen als Einmalzahlung. Garantierte Todesfallsumme: Step Up Nachversicherungsgarantie beim Todesfallschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung: Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit: Silent Power: Im Todesfall wird mindestens die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt. Mindesthöhe: Maximalhöhe: Das Vierfache der Beitragssumme bei laufender Beitragszahlung bzw. das Zweifache der Beitragssumme bei Einmalbeitrag Dynamisierung der garantierten Todesfallsumme: wählbar bis 60 % einer vereinbarten Beitragsdynamik. Erhöhung der Todesfallsumme während der ersten 10 Versicherungsjahre um max. 100 % der bei Vertragsabschluss vereinbarten Todesfallsumme, maximal jedoch um Voraussetzungen: Vertrag muss vor dem 40. Geburtstag der versicherten Person abgeschlossen sein, ein bestimmtes Ereignis ist eingetreten (z. B. Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, Immobilienerwerb), die Erhöhung erfolgt innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt dieser Ereignisse und es werden regelmäßig Beiträge gezahlt. Bei Nichtausübung innerhalb der ersten 10 Versicherungsjahre wird zum 11. Jahr der Todesfallschutz automatisch um 100 % der bei Vertragsabschluss vereinbarten Todesfallsumme (max ) angehoben. Bei Berufsunfähigkeit übernehmen wir die Beitragszahlung für den Versicherungsvertrag. Die Leistungsdauer endet maximal 10 Jahre nach Ende des Versicherungsschutzes. Die Beiträge, die während der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit gezahlt werden, können mit max. 10 % p. a. dynamisiert werden.

3 Optionen (Fortsetzung) Berufsunfähigkeitsrente: Mindesthöhe: 250 pro Monat Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente kann maximal 72 % der Beitragssumme betragen (abhängig von der Risikoklasse). Die Leistungsdauer endet maximal 10 Jahre nach Ende des Versicherungsschutzes. Eine Dynamisierung der Berufsunfähigkeitsrente vor Eintritt des Leistungsfalls ist bis zu 60 % einer vereinbarten Beitragsdynamik wählbar. Eine Dynamisierung der Berufsunfähigkeitsrente nach Eintritt des Leistungsfalls ist von 1 % bis 5 % p. a. wählbar. Bei Einschluss einer Berufsunfähigkeitsrente bei laufender Zahlungsweise ist die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit automatisch integriert. Flex Up: Bei Eintritt bestimmter Ereignisse (z. B. Gehaltserhöhung bei nichtselbstständiger Tätigkeit um mindestens 20 %) ist eine Erhöhung innerhalb der folgenden 3 Monate möglich, wenn der Leistungsfall Berufsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist und regelmäßig Beiträge gezahlt werden. Erhöhung um bis zu 50 % der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente möglich, jedoch maximal Jahresrente pro Ereignis. Die Summe aller Erhöhungen kann bis zu 100 % der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente betragen, höchstens aber Jahresrente. Bei einer Erhöhung wird die finanzielle Angemessenheit aufgrund der Einkommensverhältnisse jeweils erneut überprüft. Das Recht auf Ausübung dieser Option besteht so lange, bis die VP das 40. Lebensjahr vollendet hat, die Versicherungsdauer der Berufsunfähigkeitsrente noch mindestens 8 Jahre beträgt, der Berufsunfähigkeitsschutz besteht und die Versicherung nicht beitragsfrei gestellt wurde. Investment Fondsauswahl: MAXXELLENCE ist eine fondsgebundene Rentenversicherung. Der Sparanteil der Versicherungsbeiträge wird in die vom VN ausgewählten Fonds investiert. Der VN kann aus 15 verschiedenen internen Fonds wählen; die Fondsauswahl und die Aufteilung des Sparbeitrags in die gewählten Fonds können vom VN geändert werden. Die Vertragsleistung ist abhängig von der Wertentwicklung der gewählten Fonds. Anlageklassen Aktive Fonds Passive Fonds Aktien Europa STANDARD LIFE MoM Europe Aktien US STANDARD LIFE MoM US Aktien STANDARD LIFE Asien-Pazifik MoM Asia Pacific Aktien Welt STANDARD LIFE MoM World Festverzinsl. STANDARD LIFE Bonds Wertpapiere Immobilien STANDARD LIFE Property Select Cash STANDARD LIFE Cash Portfolio gemanagt: Wachstum STANDARD LIFE MoM Chance Ausgewogen STANDARD LIFE MoM Balance STANDARD LIFE Tracker Europe STANDARD LIFE Tracker US STANDARD LIFE Tracker Asia Pacific STANDARD LIFE Tracker World STANDARD LIFE Tracker Chance STANDARD LIFE Tracker Balance Maximale Anzahl ausgewählter Fonds: Mindestbeitrag pro Fonds: MoM = Manager of Managers-Aktienfonds/Tracker = indexbasiert Zu jedem Zeitpunkt können maximal 15 Fonds ausgewählt sein, in die Beiträge fließen oder in denen Beiträge investiert sind. In jeden ausgewählten und besparten Fonds muss mindestens 1 % des Beitrags fließen.

4 Investment (Fortsetzung) Shift: Einmal pro Monat kostenlos. Shiften heißt: Die angesammelten Fondsanteile in andere Fonds umschichten, unabhängig von der Aufteilung zukünftiger Beiträge. Es können beliebig viele Fonds umgeschichtet werden. Voraussetzungen: schriftlicher Antrag, keine ausstehenden Beiträge. Shifts werden grundsätzlich immer 2 Arbeitstage 1 nach Datum der Beantragung oder zu einem späteren gewünschten Termin durchgeführt. Switch: Zu jeder Beitragsfälligkeit kostenlos. Switchen heißt: Ab der nächsten Beitragszahlung werden künftige Sparanteile in einen neu ausgewählten Fonds investiert. Die bereits investierten Fondsanteile verbleiben in den bisherigen Fonds. Ein Switch muss spätestens 2 Arbeitstage 1 vor Beitragsfälligkeit schriftlich beantragt werden. Switchen ist bei laufender Beitragszahlung möglich, solange regelmäßig Beiträge gezahlt werden. Ablaufmanagement: Das Ablaufmanagement ist ein automatischer Prozess, bei dem in den Jahren vor Vertragsablauf die investierten Sparbeiträge in einen sicherheitsorientierten Fonds umgeschichtet werden. Wählt der VN das Ablaufmanagement, muss er das Startdatum der Umschichtung, die Dauer der Umschichtung sowie den Zielfonds für das Ablaufmanagement bestimmen. Mindestlaufzeit Ablaufmanagement: 3 Jahre Maximale Laufzeit Ablaufmanagement: 8 Jahre Frühester Beginn Ablaufmanagement: 7 Jahre nach Vertragsbeginn Frühestes Ende Ablaufmanagement: 5 Jahre vor Rentenbeginn MAXXELLENCE RDV Gutachtenservice : MAXXELLENCE RDV ist als Rückdeckungsversicherung für Pensionszusagen oder Arbeitszeitkonten einsetzbar. Im Rahmen von MAXXELLENCE RDV für Pensionszusagen bieten wir unter bestimmten Voraussetzungen einen Gutachtenservice an Kostenloses versicherungsmathematisches Gutachten. Unter den folgenden Voraussetzungen bietet Standard Life einen Gutachtenservice, der die Beauftragung und Kostenübernahme für das versicherungsmathematische Gutachten nach 6a EStG für Pensionszusagen beinhaltet. Voraussetzung für die Kostenübernahme des versicherungsmathematischen Gutachtens gemäß 6a EStG: Standard Life bietet den Gutachtenservice für folgende Zusagearten zugunsten einzelner Personen: Festbetragszusagen gehaltsabhängige Zusagen beitragsorientierte Leistungszusagen, die sich auf die Vertragswerte aus der bei Standard Life hierfür abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung beziehen Entgeltumwandlungen, die sich auf die Vertragswerte aus der bei Standard Life hierfür abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung beziehen, sofern keine Fremdleistungen (z. B. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Direktversicherung, Unterstützungskasse, etc.) angerechnet werden. 1 Arbeitstage sind in diesem Zusammenhang alle Tage außer Samstag, Sonntag, Weihnachten (25. und 26. Dezember) und Neujahr; fällt Weihnachten oder Neujahr auf ein Wochenende, so werden diese Feiertage direkt anschließend in der jeweils folgenden Woche nachgeholt.

5 MAXXELLENCE RDV (Fortsetzung) Gutachtenservice (Fortsetzung): Weitere Voraussetzungen: Die Rückdeckungsversicherung zur Finanzierung der Pensionszusage wurde bei Standard Life abgeschlossen. Übernahme der Gutachtenkosten maximal bis zum Rentenbeginn und solange die folgenden Mindestbeiträge gezahlt werden: Mindestbeiträge: jährlich bzw. monatlich 400 pro Versorgungsberechtigtem. Bei Einmalbeiträgen wird ein Mindest-Durchschnittsbeitrag in Höhe von jährlich pro Versorgungsberechtigtem benötigt. Der Mindest-Durchschnittsbeitrag wird durch gleichmäßige Verteilung des Einmalbeitrags auf die Versicherungsdauer bis zum Rentenbeginndatum ermittelt. Sobald Alters- oder Hinterbliebenenleistungen fällig werden sowie nach Kündigung des Vertrages, übernimmt Standard Life nicht mehr die Gutachtenkosten. Stand: Januar 2008 MA/D/1005/I/01/08 Erforderliche Unterlagen und Informationen: Vereinbarung für Gutachtenservice Kopie der unterschriebenen Pensionszusage (erste Pensionszusage inkl. aller Nachträge) Kopie des unterschriebenen Gesellschafterbeschlusses (nur notwendig bei Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer) aktueller (unbeglaubigter) Handelsregisterauszug Bei Altzusagen benötigen wir zusätzlich das versicherungsmathematische Gutachten aus dem Vorjahr. Bewertungsrelevante Daten (z. B. das aktuelle Gehalt bei gehaltsabhängigen Zusagen) müssen Standard Life automatisch zugeleitet werden. Unser Servicepaket für Sie: jährliches kostenfreies versicherungsmathematisches Gutachten gemäß 6a EStG bei entsprechender Vereinbarung jährliche Aktivwertmitteilung zum Bilanzstichtag Jahresbrief Muster-Pensionszusage für Leistungszusage und beitragsorientierte Leistungszusage sowie Muster-Gesellschafterbeschluss Dokumente für die Verpfändungsvereinbarungen und Verpfändungsanzeige umfangreiches Informationsmaterial Standard Life Versicherung Zweigniederlassung Deutschland der Standard Life Assurance Limited Lyoner Straße Frankfurt am Main Telefon: (E 0,06 pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, ggf. davon abweichender Tarif aus den Mobilfunknetzen) Fax: kundenservice@standardlife.de Standard Life Seite 5 von 5

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