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1 Gemeindeamt Kappl 6555 K A P P L Kappl, N I E D E R S C H R I F T über die öffentliche Gemeinderatssitzung am im Sitzungszimmer der Gemeinde Kappl Anwesend: Entschuldigt: Dauer: Schriftführer: Vorsitzender Bürgermeister Helmut Ladner Vorsitzender-Stellvertreter Ing. Stefan Siegele Gemeinderäte Johann Huber, Alfons Jehle, Mag. (FH) Norbert Spiss, Franz Rudigier, Gottlieb Sailer, Thomas Spiss, Reinhard Siegele, Stefan Probst, Mag. iur. Albrecht Rudigier, Thomas Jäger und Christian Juen Ersatzmitglied Alfons Stark Alfons Walser und Dipl.-Ing. Werner Zangerle Uhr Richard Pfeifer Tagesordnung: 01. Bericht Bürgermeister 02. Beratung und Beschluss Ausführung LWL-Netz im Rahmen Gasleitungsbau TIGAS 03. Grundangelegenheiten: a) Helga Jäger, Diasbach Antrag Überbauung Grenze zu Gp. 1856/1 - Anbringung Isolierung b) Klaus Hellings, Diasbach - Antrag Grundkauf aus Gst. 1856/1 für Errichtung Parkplätze c) Antrag Franz Pfeifer, Diasbach - Zustimmung Verlegung Kraftwerksleitung in Gp. 1856/1 d) Antrag Fam. Kofler - vorübergehende Grundbeanspruchung Erweiterung Hotel Dorfstadl 04. Angelegenheiten Raumordnung: a) Beschluss Bebauungsplan Hofstatt, Bp (Wolfgang Jäger) b) Änderungsbeschluss Flächenwidmungsplan Gewerbegebiet Ulmicherwald 05. Beschluss Übernahme Gesellschaftsanteile Bergbahnen Kappl (Fr. Metzger, Deutschland) 06. Angelegenheit Gewerbegebiet Ulmicherwald: a) Beschluss Aufnahme WLF-Darlehen und Bankdarlehen für Abwasserkanal b) Beschluss Aufnahme WLF-Darlehen für Trinkwasserleitung c) Beschluss Finanzierungsplan für Errichtung Kanal- und Wasserleitung 07. Beschluss Mitgliedschaft RegioL für Förderperiode (Ausfinanzierung bis 2023) 08. Personalangelegenheiten 09. Anträge, Anfragen und Allfälliges G:\Gemeinderat\Sitzungen\GR 2014\Niederschriften word\grns docx

2 2 E r l e d i g u n g - B e s c h l u s s f a s s u n g Zu 01.)Bericht Bürgermeister: Der Bürgermeister berichtet dem Gemeinderat zu folgenden Belangen: Ausschreibung von zwei Zollhauswohnungen (245 Top 1 und 246 Top 3) Verbauung Eggerbach: Teilbewilligung bis zum Geschiebebecken wurde erteilt; Verhandlung für Änderungen beim Becken ist für KW 18 anberaumt; Einräumung eines Zwangsrechtes für den überbauten Teilbereich (Grund der Familie Sailer) wurde beantragt; Zu 02.) Beratung und Beschluss Ausführung LWL-Netz im Rahmen Gasleitungsbau TIGAS: Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde Walter Handle, der bereits 40 Tiroler Gemeinden bei der LWL-Anbindung betreut, eingeladen. Dieser erläutert die derzeitige Situation bezüglich Internetverbindungen und weist auf die rasante Entwicklung in diesem Sektor hin. So werden bereits in wenigen Jahren Betriebe (Gastronomie, Industrie usw.), die über keinen LWL-Anschluss verfügen, nicht mehr konkurrenzfähig sein. Es ist also ein Gebot der Stunde für die Gemeinden, sich umgehend um die diesbezügliche Versorgung der Bevölkerung zu bemühen, zumal das Land diese Offensive auch fördert. Walter Handle stellt die LWL Technik und das FTTH-System (fibre to the home) und deren Nutzungsmöglichkeiten in der Zukunft vor. Derzeit bestehen laut Herrn Handle drei Möglichkeiten der LWL-Vernetzung: Verlegung durch die TIGAS (die Gemeinde kann dann die Leitungen erwerben), Verlegung der LWL-Leitung von TIGAS und durch die Gemeinde, oder Mitlegung der LWL-Leitungen mit der TIGAS und eigene Anbindung von Grundstücken, die nicht von der TIGAS versorgt werden. Vorteil der Variante Mitlegung durch Gemeinde ist, dass die Gemeinde das LWL-Netz nach den eigenen Erfordernissen einbauen und dann auch selbst über die Betreibernutzung entscheiden kann. Der Gemeinderat sieht jedenfalls die unbedingte Notwendigkeit des LWL-Netzes. Auf Grund der verstärkten Anfrage von Gasanschlüssen in den Weilern Gasse und Perpat wurde auf Anfrage durch den Bürgermeister bei der TIGAS die Zusage zur Anbindung dieser Weiler im Jahr 2015 erwirkt. Seitens des Gemeinderates wird der Ausführung der Erdgasleitung von Schmiedsegg bis Perpat zugestimmt. Auf Antrag des Bürgermeisters sollte auch über den Anschluss von Bauhof und Feuerwehr an das Gasleitungsnetz entschieden werden. Der Gemeinderat spricht sich für die letzte Variante aus (Mitlegung LWL mit der TIGAS), zumal diese auch am günstigsten ist (LWL Leerrohrleitung von 12 km würde ca ,-- kosten, Land fördert Kosten bis ,-- mit 60 %), wobei die Leitungen zumindest bis außerhalb des Straßengrundes geführt werden sollen, damit die umliegenden Objekte eine Anschlussmöglichkeit haben. Es sind vorab die genauen Kostenerhebungen durchzuführen und in Folge soll dann die Beauftragung zur Ausführung der LWL Leitungen durch den Bauausschuss oder Gemeindevorstand erfolgen. In diesem Zusammenhang wird beschlossen, auch den Bauhof und die Feuerwehrhalle an die (derzeit im Bau befindliche) Gasleitung anzubinden.

3 Zu 03.) Grundangelegenheiten: 3 a) Helga Jäger, Diasbach Antrag Überbauung Grenze zu Gp. 1856/1 Anbringung Isolierung: Helga Jäger beabsichtigt, am Haus Diasbach 115a eine cm dicke Dämmung zur thermischen Gebäudesanierung anzubringen, womit die im Eigentum der Gemeinde stehende Gp. 1856/1 östlich des Hauses geringfügig überbaut würde. Sie hat mit Schreiben vom darum angesucht. Die Überbauung mit einer Isolierung wurde bisher nur gegenüber Verkehrsflächen (was diesfalls nicht vorliegt) nicht genehmigt. Der Gemeinderat stimmt der geringfügigen Überbauung der Gp. 1856/1 mit einer Wärmedämmung an der Ostseite des Hauses Diasbach 115a (Helga Jäger) zu. Falls Helga Jäger einen Grundstreifen aus der Gemeindeparzelle kaufen möchte, wird ihr dies nicht verwehrt. b) Klaus Hellings, Diasbach Antrag Grundkauf aus Gst. 1856/1 für Errichtung Parkplätze: Klaus Hellings möchte östlich des im Eigentum von Claudia Hellings stehenden Hauses Diasbach 446 eine Parkfläche errichten und hat dazu um den Kauf von ca. 110 m² Grund aus dieser der Gemeinde Kappl gehörenden Parzelle, Gp. 1856/1, angesucht. Der Bürgermeister stellt dem Gemeinderat die vorliegende Entwurfsplanung vor. Dem Antragsteller Klaus Hellings werden ca. 110 m² Grund aus Gp. 1856/1 zum Preis von 75,-- (zuzüglich Immoest) verkauft. GR Alfons Jehle ist befangen, GV Mag. iur. Albrecht Rudigier erklärt sich befangen. c) Antrag Franz Pfeifer, Diasbach Zustimmung Verlegung Kraftwerksleitung in Gp. 1856/1: Franz Pfeifer, Diasbach, möchte die Druckleitung zu seinem Kraftwerk in den Gpn. 1856/1 und 1856/2 neu verlegen, da die bestehende veraltet und teilweise überbaut ist. Bis knapp unterhalb der Kappler Landesstraße, in Gp. 1856/1, soll die Verlegung parallel zum Diasbach (orographisch links davon, im Abstand von ca. 5 m) erfolgen, dann ca. 20 m im Straßengrund (Bankett), von dort, in Gp. 1856/2, direkt zum Krafthaus. Die Dienstbarkeit der Kraftwerksleitung ist seit langem grundbücherlich auf den genannten Grundstücken der Gemeinde eingetragen. Franz Pfeifer, Diasbach, wird genehmigt, die Druckleitung zu seinem Kraftwerk unterhalb der Kappler Landesstraße in den im Eigentum der Gemeinde Kappl stehenden Parzellen 1856/1 und 1856/2 (mit Querung der Gemeindestraße, Gp. 7866/1) neu zu verlegen. d) Antrag Fam. Kofler vorübergehende Grundbeanspruchung Erweiterung Hotel Dorfstadl: Arnold Kofler hat für die Dorfstadl Apartment GmbH, die eine umfangreiche Erweiterung des Bestandes plant, um Anbringung von Anker im öffentlichen Gut, Gp. 7863/5 (Straße Kappl- Ulmich) und in der Gemeindeparzelle 67/4 (östlich des Bestandes), sowie um vorübergehende Benützung letztgenannter Parzelle für Aushub, Zufahrt und als Lagerfläche angesucht. Die GmbH würde für die Belassung der erforderlichen Ankerungen und des Spritzbetons einen Kostenersatz in Höhe von ,-- (von Vizebgm. Stefan Siegele geprüft und für angemessen erklärt) leisten. Der in der Sitzung anwesende Arnold Kofler bietet der Gemeinde zudem als Entschädigung für die vorübergehende Grundinanspruchnahme (ca. 500 m² für

4 4 Aushub und Zufahrt) die kostenlose Überlassung der von ihm montierten Stahlstiege und deren Versetzung Richtung Volksschule an. Damit die Stiege bis zur unteren Gemeindestraße geführt werden kann, muss ein zusätzlicher Stiegenlauf angefertigt werden, der auch von Arnold Kofler übernommen wird. Der Bauausschuss sollte allenfalls prüfen, ob ein Teil des für den Aushub in Anspruch genommenen Grundes später als Parkplatz adaptiert und verwendet werden könnte. Der Dorfstadl Apartment GmbH wird gestattet, für die Erweiterung des Hotels im öffentlichen Gut, Gp. 7863/5, und in der im Eigentum der Gemeinde stehenden Gp. 67/4 die für die Baugrubensicherung vorgesehenen Anker anzubringen und ca. 500 m² Grund aus letztgenannter Parzelle vorübergehend für Aushub und Zufahrt zu verwenden. Die Überlassung und Versetzung der bestehenden Stahlstiege in Richtung Volksschule durch die Fa. Kofler wird als Gegenleistung wohlwollend zur Kenntnis genommen. Zu 04.) Angelegenheiten Raumordnung: a) Beschluss Bebauungsplan Hofstatt, Bp (Wolfgang Jäger): Wolfgang Jäger beabsichtigt als Eigentümer des Wohnhauses auf Bp den bestehenden Abstellplatz westlich des Wohnhauses zu überdachen, um den Zugang zum Wohnhaus vor allem in den Wintermonaten zu erleichtern. Wegen der Grenzabstände ist für die Realisierung der Überdachung die Festlegung einer gekuppelten Bauweise in einem Teilbereich der gemeinsamen Grundgrenze mit Gp. 858/2 erforderlich. Die bestehenden Bebauungspläne B16 Hofstatt Jäger und B70 Hofstatt 2 Wohnanlage sind daher entsprechend zu ändern, wofür die Fa. Pro Alp Consult Änderungspläne erstellt hat. Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kappl gemäß 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, den von der Firma Pro Alp Consult ausgearbeiteten Entwurf zur 1. Änderung der Bebauungspläne B16 Hofstatt Jäger und B70 Hofstatt 2 Wohnanlage im Bereich der Bauparzelle.2175 und der Gp. 858/1, KG Kappl, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Reinhard Falch durch vier Wochen hindurch vom bis zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss der Änderung der Bebauungspläne gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zu den Entwürfen einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. b) Änderungsbeschluss Flächenwidmungsplan Gewerbegebiet Ulmicherwald: Der vom Gemeinderat der Gemeinde Kappl in seiner Sitzung vom beschlossene Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke 7737/1, 7737/3 und 8315, KG Kappl, ist in der Zeit vom bis zum zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Während der Auflage- und Stellungnahmefrist sind keine Stellungnahme(n) eingelangt, allerdings hat die Aufsichtsbehörde (nach Einreichung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung) festgestellt, dass statt der Grundstücksnummer 7737/1

5 5 fälschlicherweise die Nummer 7731/1 bzw. 80/2 angegeben wurde. Der Entwurf sei also zu korrigieren und gemäß 64 Abs. 4 TROG 2011 verkürzt aufzulegen. Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kappl gemäß 113 Abs. 3 und 4 ivm 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBl.Nr. 56, und 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 TROG 2006, LGBl. Nr. 27, den von Pro Alp Consult ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Kappl im Bereich des neu vermessenen Grundstückes 7737/1, 7737/3 und 8315, je KG Kappl, durch zwei Wochen hindurch vom bis zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Bereich der in den Plänen ersichtlichen Teilflächen der Grundstücke 7737/1, 7737/3 und 8315 von derzeit Freiland bzw. vom Grund des Landes Tirol, Landesstraßenverwaltung, in künftig Gewerbe- und Industriegebiet gemäß 39 Abs.15 TROG 2011, sowie für die Teilflächen im Abstandsbereich zur Landesstraße und die Flächen im Bereich des bestehenden Dammes auf den Gpn und 7737/1 von derzeit Gewerbe- und Industriegebiet in künftig Freiland gemäß 41 TROG 2011 vor. Gleichzeitig wird gemäß 113 Abs. 3 ivm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Zu 05.) Beschluss Übernahme Gesellschaftsanteile Bergbahnen Kappl (Fr. Metzger, Deutschland): In der Sitzung vom hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, dass angebotene Anteile von ausländischen Kommanditisten an den Bergbahnen Kappl von der Gemeinde Kappl übernommen werden können. Diesbezügliche Ankäufe sind von Fall zu Fall im Gemeinderat zu entscheiden. Nunmehr möchte eine Frau Metzger aus Deutschland ihre Anteile an den Bergbahnen verkaufen. Der Bürgermeister beantragt, den eingangs erwähnten Beschluss dahingehend abzuändern, dass Anteile ausländischer Kommanditisten, wenn sie dies anbieten, grundsätzlich maximal zum Preis der damaligen Anteilsanlage ( 726,73 bzw. ATS ,--) gekauft werden und dass dies nicht von Fall zu Fall eigens beschlossen werden muss. Die Anteile der ausländischen Kommanditistin Frau Metzger an den Bergbahnen Kappl können von der Gemeinde Kappl zum Wert der damaligen Stammeinlage von 726,73 übernommen bzw. angekauft werden. Künftig werden Anteile ausländischer Kommanditisten, die den Verkauf ihrer Anteile anbieten, ohne jeweils eigenen Gemeinderatsbeschluss angekauft. Dieser Beschluss wird mit der Gegenstimme von Mag. iur. Albrecht Rudigier gefasst.

6 Zu 06.) Angelegenheit Gewerbegebiet Ulmicherwald: a) Beschluss Aufnahme WLF-Darlehen und Bankdarlehen für Abwasserkanal: Die Errichtung der Kanalisierung im Ulmicherwald wird voraussichtlich ,-- kosten; laut Bürgermeister sollte dafür ein WLF-Darlehen über ,-- und ein Bankdarlehen über ,-- aufgenommen werden. Der Rest wird aus Rücklagen ( ,--), ordentlichen Haushaltsmitteln ( ,--) und Förderungen des Bundes ( ,--) bestritten. Bezüglich Bankdarlehen liegen von der Raiffeisenbank Paznaun, der Volksbank Landeck, der Sparkasse Imst und der Hypo Tirol Bank Angebote vor, wobei das günstigste von Letztgenannter stammt. 6 Für die Errichtung der Kanalisierung im Ulmicherwald wird die Aufnahme eines Wasserleitungsfondsdarlehens in Höhe von ,--, Laufzeit 10 Jahre, Zinssatz 1,00 % beschlossen. Ebenso wird zur Teilfinanzierung der gegenständlichen Kanalisierung ein Darlehen von der Hypo Tirol Bank AG in Höhe von ,-- zu den angebotenen Bedingungen aufgenommen: Laufzeit 15 Jahre, gleichbleibende Vierteljahresraten, Zinsberechnung vierteljährlich kal/360, Bindung an den 3-Monats-Euribor + 0,80 %-Punkte Aufschlag (ohne Rundung), vierteljährliche Kontoführungsgebühr 13,14. b) Beschluss Aufnahme WLF-Darlehen für Trinkwasserleitung: Für die Errichtung der Trinkwasserleitung, deren Kosten mit ,-- veranschlagt sind, sollte ein WLF-Darlehen über ,-- aufgenommen werden. Der Bund fördert die Errichtung mit ,--, die restlichen ,-- werden aus dem ordentlichen Haushalt finanziert. Für die Errichtung der Trinkwasserleitung im Ulmicherwald wird die Inanspruchnahme eines Wasserleitungsfondsdarlehens in Höhe von ,--, Laufzeit 10 Jahre, Zinssatz 1,00 % beschlossen. c) Beschluss Finanzierungsplan für Errichtung Kanal- und Wasserleitung: Der Bürgermeister ersucht um Genehmigung des für die unter a) und b) beschriebenen Vorhaben erstellten Finanzierungsplanes. Der für die Errichtung der Kanalisierung im Gewerbegebiet Ulmicherwald ausgearbeitete Finanzierungsplan über ,-- sowie der für die Errichtung der Wasserleitung erstellte Finanzierungsplan über ,-- werden in der vorliegenden Form beschlossen. Zu 07.) Beschluss Mitgliedschaft RegioL Förderperiode (Ausfinanzierung bis 2023): Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom die Mitgliedschaft bei der RegioL und am die Aufbringung der vorgesehenen Eigenmittel für die gesamte Förderperiode beschlossen. Nunmehr liegt ein Ansuchen um weitere Mitgliedschaft und Förderung vor, wozu die RegioL auch einen Beschlussentwurf vorgelegt hat.

7 7 Der Gemeinderat beschließt die Mitgliedschaft beim Verein RegioL Regionalmanagement für den Bezirk Landeck für die EU-Förderperiode (Ausfinanzierung bis 2023). Die Gemeinde verpflichtet sich zur Aufbringung des festgesetzten Eigenmittelanteiles für das LAG-Management entsprechend dem Finanzplan der lokalen Entwicklungsstrategie für die gesamte Förderperiode, das ist bis zum 31. Dezember Der jährliche Mitgliedsbeitrag der Gemeinde beträgt aktuell 2,00/EW. Eine Anhebung/Anpassung der Gemeindebeträge während der Förderperiode ist nicht geplant. Beschlüsse über eine allfällige Anpassung des Mitgliedsbeitrages fasst die Vollversammlung des Vereins. Die finanzielle Zustimmung des Gemeinderats über den aktuellen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 2,00/EW ist gegeben. Der Gemeinderat überträgt den Vereinsorganen die Entscheidung zur inhaltlichen Zustimmung der bis Herbst 2014 zu erarbeitenden Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) für die laufende Weiterentwicklung und Umsetzung der LES bis zum Abschluss der EU-Förderperiode bis zum 31. Dezember Zu 08.) Personalangelegenheiten: Die Gemeinde hat anfangs April die Stelle eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin für den Bauhof ausgeschrieben. Bis zum gesetzten Termin für die Einbringung einer Bewerbung 23. April ist keine solche eingegangen. Die Stelle eines Bauhofmitarbeiters/einer Bauhofmitarbeiterin soll nochmals in den Bezirksblättern und in den anderen Talgemeinden ausgeschrieben werden. Der Besitz des Führerscheines C wird nicht als Voraussetzung verlangt, allerdings wäre dieser innerhalb eines halben Jahres nach Dienstantritt zu erlangen. Zu 09.) Anträge, Anfragen und Allfälliges: Anfragen bzw. Vorbringen von GR Gottlieb Sailer: o Radweg laut Vbgm. Siegele soll die Konzeptvorstellung im heurigen Juni erfolgen; o Seilbahnzusammenschluss Kappl-St. Anton, Vorbereitung für die UVP-Verhandlung sind im Laufen; Die Beschlüsse wurden mit Ausnahme zum Punkt 05) alle einstimmig gefasst. Schriftführer Bürgermeister angeschlagen am: abgenommen am:

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