Der Weg zum bekannten Versender STRENGE FORUM - Gütersloh, 25. April 2013 Referat S 4 Zulassung bekannte Versender Referent: Bernd Pickahn
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- Rolf Graf
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1 Der Weg zum bekannten Versender STRENGE FORUM - Gütersloh, 25. April 2013 Referat S 4 Zulassung bekannte Versender Referent: Bernd Pickahn Folie 0
2 Themen Luftfahrt-Bundesamt 1. Verfahren der Antragstellung 2. Musterdokumente 3. Erstellung des Sicherheitsprogramms 4. Sicherheitsbeauftragte 5. Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht 6. Einreichung der Unterlagen beim Luftfahrt-Bundesamt 7. Vor-Ort-Prüfung des Betriebsstandortes Validierung Folie 1
3 1. Verfahren der Antragstellung Antragstellung mit LBA-Formblatt Antragstellung auf LBA-Formblatt schriftlich per Post, Fax oder gescanntes PDF-Dokument als Anlage einer Antrag ist nur dann rechtsgültig, wenn mit Unterschrift versehen Reine s kein rechtsgültiger Antrag Folie 2
4 Folie 3
5 LBA-Formblatt LBA-Formblatt kann unter: A bis Z Bekannter Versender Formulare und Dokumente herunter geladen werden Folie 4
6 2. Musterdokumente und weitere Hilfen für die Bearbeitung Vertrauliche Dokumente über verschlüsselten Internetzugriff abrufbar! Folie 5
7 3. Erstellung des Sicherheitsprogramms Kern des Sicherheitsprogramms: a. Ab wann, wie und wo wird eine Ware zu identifizierbarer Luftfracht b. Wie wird diese Luftfracht vor Manipulationen und Zugriffen geschützt Folie 6
8 4. Sicherheitsbeauftragte / Schulung Besetzung der Position eines Sicherheitsbeauftragten Verantwortlich für Durchführung von Sicherheitskontrollen, Überwachung ihrer Einhaltung sowie Rechtskonformität des Sicherheitsprogramms Gegebenenfalls Benennung eines oder mehrerer Stellvertreter Sicherheitsbeauftragte Zuverlässigkeitsüberprüfung nach 7 Luftsicherheitsgesetz Schulung nach So genannte 35-Stunden- Schulung Folie 7
9 5. Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht / Schulung Klärung des Personenkreises mit Zugang oder potenziellem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht Dieses Personal muss zwingend einer beschäftigungsbezogenen Überprüfung unterzogen werden, wenn es nach dem 28. April 2010 neu eingestellt wurde Beschäftigungsbezogene Überprüfung: Identitätsfeststellung Feststellung von Lücken im Lebenslauf Erklärung über Straffälligkeiten Unternehmen muss auf dieser Grundlage bewerten, ob das Personal im Luftfrachtsicherheitsbereich eingesetzt werden darf oder nicht Alternativ: Zuverlässigkeitsüberprüfung nach 7 Luftsicherheitsgesetz Folie 8
10 Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht Beschäftigungsbezogene Überprüfung oder ZÜP Schulung nach So genannte 3+1- Schulung Schulung durch Sicherheitsbeauftragten Eigenes Personal Ausbilderzulassung Zugelassenes Schulungsprogramm Folie 9
11 6. Einreichung der Unterlagen beim Luftfahrt-Bundesamt Luftfahrt-Bundesamt prüft die Dokumente auf Vollständigkeit Sie erhalten eine Nachforderung, wenn Unterlagen fehlen oder nicht ausreichend prüffähig / aussagefähig sind Bearbeitungsreihenfolge der Anträge Damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann, bitten wir alle Unterlagen umgehend vollständig beim LBA einzureichen. Die Bearbeitungsreihenfolge der Anträge richtet sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Unterlagen vollständig und prüffähig eingereicht wurden. Das gleiche gilt grundsätzlich auch für die Reihenfolge der Termine für die Vor- Ort-Prüfungen. Folie 10
12 7. Vor-Ort-Prüfung des Betriebsstandortes Validierung Ablauf der Vor-Ort-Prüfung Vorgespräch mit den Verantwortlichen im Unternehmen Kurzvorstellung des Unternehmens Besprechung des eingesandten Sicherheitsprogramms (Sicherheitsbeauftragter, verantwortliche Person für die Personaleinstellung, eventuell externes Beratungsunternehmen) Vorortbegehung im Unternehmen ab der Identifizierbarkeit von Luftfrachten (Produktion, Lager, Verpackungs- und Versandbereich) Interne Besprechung der Validierungsprüfer des LBA Bekanntgabe des Ergebnisses der Validierung Folie 11
13 Wichtiger Punkt bei der Vor-Ort-Kontrolle: Manipulationssichere Verpackung Folie 12
14 Wichtiger Punkt bei der Vor-Ort-Kontrolle: Manipulationssichere Verpackung Folie 13
15 Zulassung Eintragung in die EU-Datenbank der reglementierten Beauftragten und bekannten Versender - RAKCD Folie 14
16 Zulassung Zusendung des Zulassungsbescheides, eventuell mit Protokoll der Findings aus dem Sicherheitsprogramm und/oder der Vor-Ort- Begehung, wenn nur geringfügige Beanstandungen Folie 15
17 Zulassung Laufende Aufsicht durch Luftfahrt-Bundesamt Nicht angekündigte Vor-Ort-Kontrollen, ob die im Sicherheitsprogramm beschriebenen Prozesse, Zugangsregelungen und Sicherungsmaßnahmen der identifizierbaren Luftfracht auch eingehalten werden Überprüfung der notwendigen Schulungen bei Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht und beim Sicherheitspersonal Folie 16
18 Nicht zugelassen Protokoll der Findings aus dem Sicherheitsprogramm und/oder der Vor-Ort-Begehung, wenn wesentliche Beanstandungen vorliegen Nachbesserung des Sicherheitsprogramms und/oder der Prozesse der Abwicklung von sicherer Luftfracht Eventuell nochmalige Validierung durch das Luftfahrt- Bundesamt Folie 17
19 Aktueller Stand der Zulassungen zum bekannten Versender Zugelassen sind bis heute: Rd Unternehmen mit ca Betriebsstätten Wichtig für Unternehmen: Zeitlicher Vorlauf einer Auditierung: 6-8 Wochen für eine Überprüfung nach 7 LuftSiG Termin für die 35h-Schulung Schulung des Personals mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht Erstellung des bekannte Versender-Sicherheitsprogramms Insgesamt: Mindestens 4 Monate, eher 6 Monate Folie 18
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie 19
Wann sollten die bereits Bekannten Versender den Antrag auf behördliche Zulassung als Bekannter Versender stellen?
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