LuftSiG. Vorwort. Vorwort. LuftVG 44 Februar 2006 Giemulla/van Schyndel V

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1 LuftSiG Der»11. September«(2001) hat die Welt und insbesondere die Welt des Luftverkehrs grundlegend verändert. Nicht nur die US-amerikanische Regierung hat umgehend reagiert (mit dem Erlass entsprechender Vorschriften und dem Aufbau des Heimatschutzministeriums), sondern auch die Europäische Kommission und mittlerweile auch der deutsche Gesetzgeber haben mit dem Erlass der EG-Verordnung Nr. 2320/02 (und einer Reihe von Folgevorschriften) bzw. mit dem Erlass des Luftsicherheitsgesetzes (in Kraft seit dem 15. Januar 2005) entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen. Dieses Gesetz, dessen erste Kommentierung Ihnen hiermit vorliegt, ist der Öffentlichkeit im Wesentlichen wegen der darin ursprünglich vorgesehenen Möglichkeit des Abschusses von Zivilluftfahrzeugen ( 13 15) im Bewusstsein. Der Bundespräsident hat bei der Unterzeichnung zu Recht erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung geäußert, diese jedoch zurückgestellt, um ein Inkrafttreten der sonstigen Vorschriften nicht zu behindern, deren Erlass als notwendige Ergänzung des EG-Luftsicherheitsrechts längst überfällig war. Das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde (erhoben u. a. von den FDP-Innenpolitikern Baum und Hirsch) am 9. November 2005 verhandelt und am 15. Februar 2006 als begründet erachtet. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die strittige Regelung des 14 Abs. 3 LuftSiG, der den Abschuss vermutlich vieler Hundert unschuldiger Passagiere zum Zweck hatte, mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig ist. Der Staat hatte hier zum ersten Mal versucht, sich selbst in einem rechtsstaatlich geordneten Deutschland eine Ermächtigung zur aktiven Tötung Unschuldiger zu schaffen. Neben diesem spektakulären Thema sind die sonstigen Vorschriften des Luftsicherheitsgesetzes nicht nur im Bewusstsein der Öffentlichkeit in den Hintergrund getreten, sondern bisher auch von den betroffenen Wirtschaftskreisen weitgehend unbeachtet geblieben. Für die Abwicklung des Luftverkehrs haben sie jedoch durchschlagende Bedeutung. Neben vielen Neuerungen und Verschärfungen ist hier insbesondere die völlige sicherheitsrechtliche Umgestaltung des Frachtprozesses zu nennen: Spediteure, Agenten etc. müssen sich wenn sie aufwendige und systematische Einzelkontrollen der Fracht vermeiden wollen vom LBA als»reglementierte Beauftragte«zulassen lassen; diese wiederum müssen die Frachtversender künftig als»bekannte Versender«anerkennen und zwar aufgrund von Verfahren, die zum Teil erhebliche Umstrukturierungs- und Schulungsmaßnahmen bedingen. Angesichts der Brisanz des Themas»Terrorsicherheit«(nicht zuletzt, was die Frage der Haftung anlangt) und der daraus folgenden Dynamik des Luftsicherheitsrechts ist es nicht verwunderlich, dass bei den Betroffenen eine gewisse Ratlosigkeit, ja bisweilen Verunsicherung besteht. Zudem liegt es in der Natur der Sache, dass im Zuge der Implementierung der neuen Vorschriften Erfahrungen gesam- LuftVG 44 Februar 2006 Giemulla/van Schyndel V

2 LuftSiG melt werden (müssen), die ihrerseits einen entsprechenden Änderungs- und Ergänzungsbedarf auslösen werden. Der vorliegende Kommentar spiegelt diese Situation wider. Er tritt nicht mit dem Anspruch auf, Dinge als feststehend darzustellen, die sich noch in der Entwicklung befinden. Er soll und kann deshalb nicht mehr (aber auch nicht weniger) als ein nützlicher Begleiter für die betroffenen Kreise sein, die sich mit der Umsetzung der neuen Sicherheitsvorschriften befassen müssen. Die Autoren möchten mit dieser Zielsetzung eine Bitte an die Leserschaft verbinden, die sich angesichts der geschilderten Situation geradezu aufdrängt: Es wäre dem gemeinsamen Anliegen dienlich, wenn Sie als die unmittelbar Betroffenen ihren Teil zu einer sinnvollen, effektiven und nicht zuletzt verkraftbaren Entwicklung der Luftsicherheit und des Luftsicherheitsrechts beitragen würden. In diesem Sinne wären wir den Nutzern für Anregungen und Wünsche zur Verbesserung des vorliegenden Werkes sehr verbunden. Abschließend einige Worte des Dankes: Das Erscheinen des Kommentars nur etwa ein Jahr nach Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes zeigt, unter welch hohem Zeitdruck er entstanden ist. Das wäre ohne den guten Willen aller, die daran mitgewirkt haben, und ohne Hintanstellung anderer Interessen nicht möglich gewesen. Bedanken möchten wir uns zunächst bei Frau Monika Heinrich, die wieder einmal unter Einsatz aller Kräfte die Korrekturen vorgenommen und den bibliographischen»apparat«hergestellt hat. Nicht zuletzt gilt unser Dank den Ehefrauen Andrea Giemulla, Dr. Ines van Schyndel und Annett Rothe, denen ein Jahr lang abverlangt wurde, dem Luftsicherheitsrecht einen Großteil der gemeinsamen Freizeit mit ihren Ehemännern zu opfern. Berlin, im April 2006 Elmar Giemulla Heiko van Schyndel VI Giemulla/van Schyndel LuftVG 44 Februar 2006

3 Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis LuftSiG September , 25, 28, 34, 41, 43, 45, 55, 64, 205, 278, 310, 313, 314, 315, 339, 342, 344, 350, 355, 362, 368, 379, 395, 401 Abkommen von Chikago 37 Abschuss eines Zivilluftfahrzeugs 22, 23, 287, 289, 315, 335, 337, 340, 341, 351, 354, 356, 357, 376, 385, 470 Abwehr äußerer Gefahren 23, 24, 41, 42, 43, 56, 87, 88, 100, 105, 311 Amtshaftung 288, 318, 319, 377 Amtshilfe 321, 322 f., 324, 330, 377, 392 Angemessenheit 82, 362 Anhalten von Personen 95 Annex 17, 32, 33 Ansichtragen 243 Antrag des Betroffenen 147 AOPA 141 f., 153 Aufgabenübertragungsgesetz 27, 129 Aufopferung 380 äußere Gefahren 42 Ausweis 232, 235 f. Bekannte Versender 205, 207, 216, 217, 226 f., Beliehene 101, 106, 108, 139, 171, 261, 283 besonders schwerer Unglücksfall 304 f., 307, 311, 314, 315, 317, 322, 377, 389 Betriebs- und Geschäftsräume 99 Bordgewalt 279 ff. Bundesintervention 321, 325 ff., 329 f. Bundesministerium des Innern 48 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 48 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen 52 Bundespolizei 27, 48, 396, 403, 404, 406, 408, 409 Bundespräsident 287 Chikagoer Abkommen 29, 32, 291 Datenerhebung 112 Datennutzung 112 Datenverarbeitung 112 Drei-Säulen-Konstruktion 216 Drei-Säulen-Modell 24, 27 Durchleuchtung 92 Durchsuchung 92 Durchsuchung von Fracht 95 Durchsuchungen von Fluggästen und Gepäck 204 Durchsuchungsmaßnahme 60, 200 EG-Luftsicherheitsverordnung Nr. 2320/ EG-Luftsicherheits-VO 20 EG-LVO 2320/ , 411, 424 f. EG-VO Nr. 2320/ , 35, 36, 45, 51, 52, 58, 59, 61, 170, 174, 198, 200 Eigensicherungsmaßnahmen 24, 130, 181, 184, 203 Eigensicherungspflicht 54, 56, 59, 60, 170, 171, 177, 185, 198, 200, 216, 423 EMRK 352 f. entschuldigender Notstand 368 Erforderlichkeit einer Maßnahme 82 erheblicher Luftzwischenfall 289, 304, 305, 306, 307, 317, 318, 325, 329, 336, 337 Ermessen 77 finaler Rettungsschuss 363 Fluggastdatensätze 117 Flugplätze 173 Flugsicherungspersonal 44 Geeignetheit einer Maßnahme 81 Gefahr 71, 263, 305 LuftVG 44 Februar 2006 Giemulla 577

4 LuftSiG 14 erhebliche 264 gegenwärtige 264 konkrete 71, 305 Gefahrenabwehr 69, 288, 289, 311, 323, 330, 349, 389 gefährliche Güter 241, 254, 457 Geiselnahme 26 Gesetzgebungskompetenz 288, 290 Grundlagenverordnung 45, 46 Grundrechte 349 Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung 111 Haager Übereinkommen 26, 31, 265, 429 Hausfriedensbruch 238 Hausrecht 172 Hoheitsaufgaben 269 Hoheitsbefugnis 56, 103, 104, 185 Hoheitsrechte 261 ICAO-Abkommen 353, 356 Joint Aviation Authorities 43 Katastrophenabwehr 321 Katastrophenhilfe 321, 324, 326, 327 Katastrophennotstand 318, 319, 329, 331 Komitologieverfahren 39 Kompetenzverteilung 400 zwischen Bund und Ländern 132 Landes-Luftfahrtbehörde 48, 407 Landes-Polizeibehörden 409 LBA-Leitfaden 220, 222 Leben gegen Leben 364 Leitfaden 220 Leitfaden des LBA 219 Luftfahrtabkommen 35 Luftfahrt-Bundesamt 48, 49, 64, 395, 405, 406, 407, 410, 442 LuftKostSiV 420 Luftsicherheit 23 Luftsicherheitsbegleiter 279 Luftsicherheitsbehörde 47, 48, 64, 67, 68, 132, 233, 395, 401, 436 Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis Luftsicherheitsplan 24, 27, 64, 191, 213, 235, 395, 396, 406, 407, 423, 432, 441, 442, 447, 448, 449 LuftSiKostV 396, 397, 415, 420 LuftSiZüV 396 Luftverkehrs-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung 129, 137, 146, 415, 416, 417, 418, 422 Luftzwischenfall 304, 329, 336 Maßnahmen der Streitkräfte 288 Menschenwürde 374 Mitführen im Handgepäck 243 Mitführen verbotener Gegenstände 433 Möglichkeit einer Maßnahme 80 Rechtliche 80 Tatsächliche 80 Montrealer Übereinkommen 31, 265, 382, 429, 430 Nachberichtspflicht 162 nationale Qualitätskontrollprogramme 412 nationale Sicherheitsprogramme 34, 51, 407 nationales Luftsicherheitsprogramm 38, 51, 52 Nationales Qualitätssicherungsprogramm 36 Nationales Schulungsprogramm 36, 52, 187, 402, 412 NATO 294 f., 306, 337, 343, 344, 349, 350, 355, 386, 390 nicht allgemein zugängliche Bereiche 95, 96, 135, 177, 181, 183, 184, 207, 232, 233, 234, 242, 451, 454 Nichtdurchführung 442 NLFZ SiLuRa 296, 307, 308, 309, 330, 342, 350, 386 Nothilfe 353, 370 Notstandsgesetzgebung 313 Notstandsverfassung 345 Notwehr 353, 370 Objektschutz Giemulla LuftVG 44 Februar 2006

5 Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis LuftSiG 14 offene Verpflichtungen 62 öffentliche Sicherheit 69,262 öffentliche Ordnung 262 personenbezogene Daten 111, 112, 147, 160 Persönlichkeitsrecht 136 Platzverweis 95 Qualitätssicherungsprogramm 38, 402 Rahmenverordnung 91 rechtfertigender Defensivnotstand 370 rechtfertigender Notstand 370 Reglementierte Beauftragte 47, 198, 199, 202, 204, 205, 216, 218, 220, 223, 227 Reglementierte Postdienstleister 218, 221, 224 RENEGADE 306, 307, 309, 328, 336, 342, 352, 390 Schusswaffengebrauch 280, 281, 282 schwerer Unglücksfall 315 Sicherheitsbereiche 130 sicherheitsempfindliche Bereiche 95, 96 ~ und Anlagen 181 Sicherheitsmaßnahmen 191 Sicherheitspositionen 190 Sicherheitsschulungsprogramm 187, 208 Sicherheitsüberprüfung 144 einfache 144 erweiterte 144 Sicherheitsüberprüfungsgesetze (SÜG) 144 Sicherungsmaßnahmen 203, 406, 423, 432, 443 Sky Marshals 25, 242, 254, 281, 282, 285, 452 Sonderopfer 381 Streifengänge 192 Streitkräfte 288, 313, 324, 329, 330, 350, 351 Terrorism Risk Insurance Act 215 Terrorismusbekämpfungsgesetz 20, 28, 129, 130, 134, 231, 278, 444 Tokioter Abkommen 30, 264, 266, 267, 291, 428, 454, 462 TRIA 215, 216 Übereinkommen gegen Geiselnahme 32, 431 Übereinkommen über die Kennzeichnung von Plastiksprengstoffen 32 Übereinkommen über die Markierung von Plastiksprengstoffen 430 Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus 31 übergesetzlicher entschuldigender Notstand 369 Überprüfung 92 unberechtigter Zugang 181, 207, 444 Unglücksfall 317, 318 unmittelbarer Zwang 100 unruly passenger 44, 259, 267, 282, 428, 431, 433, 460 Unterstützung 318, 319, 320, 330 verantwortlicher Luftfahrzeugführer 258, 260, 268, 277, 433, 459, 460, 462 verbotene Gegenstände 245, 448, 449, 451, 453, 457 Verfassungsmäßigkeit 287 Verhältnismäßigkeit 136, 269, 335 im engeren Sinne 82 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 79, 358 Verordnung über die Sicherungsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber und der Luftfahrtunternehmen 397, 415 Versicherungsanforderungen 214 Verwaltungshelfer 171 Verweisungsprivileg 379 LuftVG 44 Februar 2006 Giemulla 579

6 LuftSiG 14 Weitergeltung von Rechtsverordnungen 415 Widerstandsrecht 373 Wiederholung der Überprüfung 159 Zitiergebot 468 zu überprüfender Personenkreis 134 Zugangsberechtigung 231, 432, 443 Zugangskontrolle 232 Zustandsstörer 74, 75 Einsatzmaßnahmen, Anordnungsbefugnis Zuverlässigkeit 20, 27, 44, 440 Zuverlässigkeitsüberprüfung 27 Zuverlässigkeitsbegriff 140 fliegerischer 140 luftsicherheitsrelevanter 140 Zuverlässigkeitsprüfung 183 Zuverlässigkeitsüberprüfung 20, 28, 44, 128, 139, 234, 417, 431, Giemulla LuftVG 44 Februar 2006

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