Aussteller - Service - Mappe
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- Mona Armbruster
- vor 8 Jahren
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1 Aussteller - Service - Mappe 14. BIS 16. MÄRZ 2014 Messehallen Schützenhof Paderborn Flugreisen Kreuzfahrten Busreisen Camping & Caravan Wellness & Kuren Studienreisen Urlaub individuell Städtereisen otels & Ferienwohnungen Musical- & Eventreisen Aktivurlaub Outdoor & Rad Mobilität für Freizeit und Urlaub Equipment Freizeitangebote der Regionen und vieles mehr Sie sehen: die O ist eine einzigartige Messe-Plattform, die Sie auf keinen Fall versäumen dürfen! Paderborner Stadthallen-Betriebsgsellschaft mb eiersmauer Paderborn
2 Inhalt Termine und Informationen 1 Termine und Informationen 2 Messegelände 3 Allgemeine Messeinformationen 4 Standbauten im Freigelände 5 Standbauten im Freigelände 6 Abfallentsorgung 7 Aussteller informieren Presse 8 Internet 9 Ausstellerausweise 10 Fachforum 11 Ausstellerabend 12 Warnung vor EXPO - GUIDE 14
3 DUBELOSTRASSE 1 Termine und Informationen FÜRSTENWEG Öffnungszeiten der Messe: LÖFFELMANNWEG FÜRSTENWEG NORDSTRASSE Samstag, von 10 bis 18 Uhr und Sonntag, von 10 bis 18 Uhr Samstag, von 10 bis 18 Uhr und Sonntag, von 10 bis 18 Uhr elmut Goldschmidt Neuköllner Ring amburg Tel.: +49(0) Fax: +49(0) Mobil: +49(0) Mail: goldschmidt@holiday-messe.de 2 Termine Termine und und Informationen Aufbauzeiten elmut Goldschmidt Brigitta Bergmeier-Tillmann Aufbau: , , Uhr Messeleiter/Technischer Leiter Verkaufsleiterin Verkaufsleitung , , Uhr Tel.: , Uhr Tel.: Neuköllner / Ring amburg Tel.: 0 52 Robert-Koch-Str. 51 / 5 Tel.: / 5 66 Paderborn 71 Tel.: / Tel.: +49(0) 40 Ab Ab Fax: (0) 70 / 3 70 / Tel.:+49(0) 54 Ab Ab Fax: (0) / / 52 Ab / Öffnungszeiten der Messe: Kautionsregelung: Am dürfen Fahrzeuge das Mobil: +49(0) Mobil: +49(0) Messebeginn: Messegelände nur gegen eine Kaution am , von 50, befahren. Uhr elmut Goldschmidt Samstag, von 10 bis 18 Uhr elmut Mail: Goldschmidt goldschmidt@holiday-messe.de Mail: bergmeier-tillmann@holiday-messe.de Bergmeier Tillmann Sevda Dogan Brigitta Bergmeier Tillmann Verkaufsleitung Um Uhr müssen alle Fahrzeuge das Messegelände und verlassen Sonntag, haben. von 10 bis 18 Uhr Um Uhr verfällt die Kaution! Öffnungszeiten Das Messegelände ist während der Auf- und Abbauphasen nur für den elmut Goldschmidt Brigitta Bergmeier-Tillmann Sevda Dogan Aussteller: Lieferverkehr zugänglich! Andere Fahrzeuge müssen Samstag auf den kostenlosen Uhr Verkaufsleitung Parkplätzen außerhalb des Messegeländes Sonntag abgestellt werden. Uhr Neuköllner Ring amburg Robert-Koch-Str Paderborn Technologiepark Paderborn Messebeginn: am , Tel.: +49(0) Uhr Fax: +49(0) Tel.:+49(0) Fax: +49(0) 52 Tel.: (0) Fax: +49(0) Besucher: Samstag Uhr Mobil: +49(0) Mobil: +49(0) Mobil: +49(0) Sonntag Uhr Mail: goldschmidt@holiday-messe.de Mail: bergmeier-tillmann@holiday-messe.de Mail: dogan@holiday-messe.de Öffnungszeiten Aussteller: Freitag Uhr bis Uhr Abbauzeiten Samstag Uhr bis Uhr Brigitta Bergmeier-Tillmann Sevda Dogan Veranstalter Sonntag Uhr bis Uhr Abbaubeginn: Sonntag , ab Uhr Verkaufsleitung Paderborner Stadthallen-Betriebsgesellschaft mb Besucher: Montag Freitag , ab Uhr bis Uhr Anfahrt: eiersmauer Paderborn Robert-Koch-Str Paderborn Technologiepark Paderborn Samstag Uhr bis Uhr Tel.:+49(0) Telefax: +49(0) Tel.:+49(0) Fax: +49(0) 52 Tel.: (0) Fax: +49(0) Sonntag Uhr bis Uhr Mobil: +49(0) Zieleingabe für Ihr Navigationssystem: Mail: pickert@paderhalle.de Mobil: +49(0) Wilhelm-Kaufmann-Allee Mail: bergmeier-tillmann@holiday-messe.de Mail: dogan@holiday-messe.de Abbauzeiten Autobahn A33 Abfahrt: Schloß Neuhaus Richtung Paderborn Straßenverlauf folgen, durch Abbaubeginn: Sonntag , ab Uhr Schloß Neuhaus durch, an der nächsten Kreuzung Sevda Dogan einz-nixdorf-ring (vor Paderborn) Veranstalter links fahren, Münster Abbauende: Montag bis Uhr dann nächste Straße rechts in die Fürstenallee, am Warendorf Paderborner Verkaufsleitung Stadthallen-Betriebsgesellschaft mb Ende rechts eiersmauer abbiegen, nach der Paderborn folgenden Ampel/ PSB Technologiepark Paderborn Veranstaltungsort: Schützenhof Paderborn Kreuzung (ca.70m) links abbiegen in die Wilhelm- Tel.:+49(0) Telefax: +49(0) Tel.: +49(0) Fax: +49(0) Schützenplatz 1-3 Kaufmann-Allee Ausschilderung Schützenplatz. paderborner Mail: pickert@paderhalle.de stadthallen-betriebsgesellschaft Mobil: +49(0) Paderborn amm Tel.: / Mail: dogan@holiday-messe.de Fax.: / Veranstalter: Paderborner Stadthallen-Betriebsgesellschaft mb eiersmauer Paderborn Veranstalter Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Paderborner Stadthallen-Betriebsgesellschaft 88 mb eiersmauer Paderborn Tel.:+49(0) Telefax: +49(0) Mail: pickert@paderhalle.de PSB paderborner stadthallen-betriebsgesellschaft Es betreut Sie: Autobahn A33 Abfahrt: Zentrum Richtung Paderborn an der folgenden großen Kreuzung links in den einz-nixdorf-ring fahren, dann vierte Straße rechts in die Fürstenallee einbiegen, weiter siehe oben. PSB paderborner stadthallen-betriebsgesellschaft Allgemeine Geschäftsbedingungen Soest Osnabrück Bielefeld Gütersloh Lippstadt Allgemeine Geschäftsbedingungen erford PSB paderborner stadthallen-betriebsgesellschaft Detmold Paderborn ameln Allgemeine Geschäftsbedingun öxter
4 3 Messegelände 4 Allgemeine Messeinformationen Veranstaltungsort Schützenhof Paderborn Am Schützenplatz Paderborn DUBELOSTRASSE FÜRSTENWEG B 64 Neuhäuser Straße BAB Richtung Bielefeld/annover BAB Richtung Dortmund, Flughafen Paderborn/ Lippstadt Borchenerstr B1 Bahnhofstr. Friedrichstr Fürstenweg Paderwall Fürstenweg Le-Mans-Wall Löffelmannweg W.-Kaufmann-Allee eierswall B 1/64/68 Liboriberg LÖFFELMANNWEG Rolandsweg usener Straße Nordstraße Detmolder Str. Gierswall B1 NORDSTRASSE Busdorfwall Warburger Straße Richtung Bad Lippspringe, Detmold Richtung Bad Driburg, öxter B 64 Richtung Kassel, Warburg B 68 Öffnungszeiten der Messe: Samstag Freitag & Sonntag von bis Uhr Uhr Samstag von 12 bis 21 Uhr Allgemeine Messeinformationen 1. Bewachung und aftungsausschluss Die Allgemeine Geländebewachung übernimmt der Veranstalter ohne aftung für die Verluste oder Beschädigungen an Ihren Ausstellungsgegenständen bzw. gütern. Wir bitten Sie, Ihre Ausstellungsgüter nachts unter Verschluss zu nehmen. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes und des Ausstellungsgutes während der Öffnungszeiten einschließlich der Reinigungszeiten ist der Aussteller selbst verantwortlich. Das gilt ebenso für die Auf- und Abbauzeiten. Sonderwachen sind beim Veranstalter schriftlich anzumelden und nur mit seiner Genehmigung zulässig. 2. Versicherung Für Beschädigungen oder Verlust des Ausstellungsstandes oder Ausstellungsgutes haftet der Veranstalter nicht. Daher empfehlen wir jedem Aussteller, selbst eine Versicherung auf eigene Kosten hin abzuschließen. 3. Firmenschilder - Geschäftsanschriften An jedem Messestand müssen der Firmenname und die komplette Anschrift des Ausstellers deutlich lesbar angebracht sein. Bei Familiennamen muss mindestens ein ausgeschriebener Vorname deutlich und sichtbar angebracht sein ( 70 in Verbindung mit 15 a der Gewerbeordnung). 4. Preisauszeichnung Alle Exponate sind entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen mit Preisen in der Währung "Euro" auszuzeichnen. 5. Verkehrs- und Parkreglung / Parkverbot Das Parken auf dem Veranstaltungsgelände ist verboten. In der Auf- und Abbauphase sind die Fahrzeuge so schnell wie möglich zu entladen und anschließend umzuparken. Den Weisungen des Messe- und Parkteams ist Folge zu leisten. 6. Feuerwehrzu- und durchfahrten Die Feuerwehrzu- und durchfahrten sind in jedem Fall freizuhalten! Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter ein kostenpflichtiges Abschleppen zu Lasten des Fahrzeughalters vor. 7. Feuerlöscher / Gasflaschen Auf jeder Standfläche, die mit einer Gasflasche bestückt ist, hat der Standbetreiber dafür Sorge zu tragen, dass ein geeigneter Feuerlöscher einsatzbereit vorhanden ist. Das Abstellen oder Lagern von gefüllten Flüssiggasbehältern ist auf dem gesamten Messegelände strengstens untersagt! Das Verwenden von Gasbehältern, -flaschen und offenem Feuer in den allen ist untersagt. 8. Verkauf von Sofortverzehrwaren Der Verkauf von Sofortverzehrwaren (Getränke, Speisen, Süßwaren) obliegt ausschließlich dem dienstleistenden Caterer und ist den sonstigen Ausstellern untersagt. 9. Dekoration, Ausschmückungen, Vorhänge Dekorationen müssen schwer entflammbar sein und dürfen nicht brennend abtropfen. Ausschmückungen aus natürlichem Laub- oder Nadelholz müssen frisch sein oder gegen Entflammung imprägniert sein. Vorhänge müssen mindestens schwer entflammbar sein und dürfen den Fußboden nicht berühren und müssen leicht verschiebbar sein. 10. Ausstellung von KFZ: Bei der Ausstellung von Kfz in den Ausstellungshallen beachten Sie bitte folgende Vorschriften: - im Tank eines Kfz darf kein Kraftstoff enthalten sein, - der Tank muss mit Stickstoff gefüllt werden, - Batterien sind abzuklemmen, - bei gebrauchten Kfz ist unter den Motorblock eine Ölauffangwanne zu stellen, - bei Neuwagen sind Teppichfliesen zu plazieren Wir
5 5 Standbauten im Freigelände 6 Standbauten im Freigelände Allgemeine Messeinformationen Dieses Merkblatt, regelt die technischen Vorgaben und Anforderung an genehmigungspflichtige Standbauten, die im Freigelände errichtet werden. Definition, Erläuterungen Alle veranstaltungsbezogenen Standbauten im Freigelände gelten als temporäre bauliche Anlagen innerhalb des Messe- und Ausstellungsgeländes. Sie sind grundsätzlich als Sonderbauten zu bewerten und müssen die Anforderungen der geltenden, öffentlichen Vorschriften der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen erfüllen. Freigelände Das Freigelände umfasst alle Flächen außerhalb der temporären Messehallen. Genehmigungspflichtige Standbauten Zu den genehmigungspflichtigen Standbauten im Freigelände gehören alle Baulichkeiten, die als reguläre Fliegende Bauten, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen genannt sind sowie Zelte ab einer Größe von 75,0m² Bühnen, einschl. Überdachung Tribünen Werbeanlagen/Monitorwände Freistehende Mast- und Signalanlagen zu Ausstellungs- oder Präsentationszwecken Alle sonstigen begehbaren und/oder überdachten Standbau-Anlagen: - Podeste, Stege - Überdachungen - 1-und mehrgeschossige Pavillons und / oder Containeranlagen; - Anlagen mit allseitig geschlossenen Kino oder Zuschauerräumen. Standsicherheit Alle genehmigungspflichtigen Standbauten im Freigelände sind standsicher zu errichten. Für die Tragfähigkeit und Standsicherheit dieser Anlagen ist der Aussteller verantwortlich. Ein Standsicherheitsnachweis ist in jedem Fall durch den Aussteller zu erbringen und der MAZ Gmb termingerecht (4 Wochen vor Aufbaubeginn) vorzulegen. Es gilt die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen. Windlasten Bei allen Standbauten im Freigelände sind die regulären Winddruck- und Soglasten nach DIN EN /NA für alle tragenden Überdachungen und Außenwände nachweislich zu berücksichtigen. Zur Betriebseinstellung (bei widriger Wetterlage, Windstärke > 7 Bft. ) sind nach Aufforderung durch die MAZ Gmb nachfolgende Maßnahmen unverzüglich durch den Aussteller vorzusehen: 1. Sicherung der Standbauanlagen, gem. Auflagen der Ausführungsgenehmigung (Prüfbuch), wie u.a. Schließen von Zelt-Eingängen, Ablassen von seitlichen Bühnenverkleidungen. 2. Ggf. komplette Beräumung der Standbauanlage von Messebesuchern, Standgästen und- personal. 3. Ggf. Beräumung der gesamten Freifläche und Folgeleistung der vor Ort befindlichen Sicherheitskräfte der MAZ Gmb. Schneelasten Für Standbaumaßnahmen müssen Schneelasten berücksichtigt werden. Brüstungen und Geländer ier gelten die Anforderungen der Technischen Richtlinien, d.h. eine orizontallast: q = 1,0 kn/m in olmhöhe. Alle sonstigen aufgehenden oder freistehenden Wandelemente sind zur Erzielung einer ausreichenden Standsicherheit und Stabilität mit den regulären Windlasten nach DIN EN /NA nachzuweisen. Zulässige Bodenbelastungen Die Fahr- und Verkehrsflächen mit asphaltierten bzw. gepflasterten Bodenbelägen sind i.d.r. als ausgewiesene Feuerwehrzufahrten/-bewegungsflächen ausgeführt und sind somit ständig freizuhalten. Standbaumaterialien Statisch wirksame Abspannungen und alterungen an notwendiger Ballastierung oder zur Lagesicherung von freistehenden Mast- oder Werbeanlagen müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Glas Es darf nur für die Konstruktion und den Einsatzzweck geeignetes Sicherheitsglas bei allen Standbauten im Freigelände verwendet werden. Grundsätzlich ist die Verwendung von Glasscheiben mit Kantenabbrüchen unzulässig. Freie Glaskanten sind so zu bearbeiten oder zu schützen, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist. Ganzglasbauteile sind in Augenhöhe zu markieren. Bodenflächen Teppiche und andere ausstellerseitige Oberflächenbeläge (auch genehmigte ackschnitzel) sind unfallsicher zu verlegen und dürfen nicht über die Standgrenzen hinausragen. Alle eingesetzten Materialien müssen rückstandslos von den Belagsoberflächen entfernt werden. Substanzen wie Öle, Fette, Farben und ähnliches müssen sofort von den Belagsoberflächen entfernt werden. Die vorhandenen Belagsoberflächen dürfen weder gestrichen noch beschichtet werden. Verankerungen im Boden Verankerungen die in den Boden gehen, sind der PSB mb im Vorfeld zur schriftlichen Genehmigung einzureichen. Ohne schriftliche Genehmigung ist die Verankerung im Geländeboden untersagt. Die kostenpflichtige Wiederherstellung des Bodens behält sich die MAZ Gmb zu Lasten des Standbetreibers vor, sofern der Aussteller dieser Pflicht nicht nachkommt. Eingriffe in die Bausubstanz Die Fahrstraßen und Verkehrsflächen dürfen nicht durch Standaufbauten oder sonstigen Standeinrichtungen, auch während des Auf- und Abbaus belegt oder versperrt werden. Sie sind als Feuerwehrzufahrten, einschl. markierter Aufstellflächen in der gesamten Breite freizuhalten. Vorhandene sicherheitstechnische Einrichtungen (u.a. ÜF-ydranten) dürfen nicht beschädigt, verschmutzt oder auf andere Art verändert werden. Sie dürfen weder durch Standaufbauten noch durch Exponate unzugänglich versperrt oder belastet werden. Werbemaßnahmen, Präsentationen, Fahnenmasten Werbeaktionen sind nur auf der eigenen Standfläche zulässig. Werbemaßnahmen dürfen nicht zu Behinderungen und Störungen auf Fahrstraßen und Nachbarständen führen. Shows/Produktpräsentationen mit Showeinlagen müssen bei der PSB mb angemeldet werden. Fahnenstangen/-maste im Freigelände dürfen eine öhe von 8,0 m nicht überschreiten. Warnung bei Unwetter Bei zu erwartenden Unwetterereignissen mit vorhergesagten Windstärken > 7 Bft. (auch in Einzelböen) sind die Aussteller mit windlastreduzierten Standbauanlagen bzw. Fliegenden Bauten unverzüglich aufgefordert, alle Maßnahmen zur Betriebseinstellung vorzunehmen. Den Anweisungen der dann vor Ort tätigen Sicherheitsdienste und Mitarbeiter der PSB mb ist in jedem Fall und unverzüglich Folge zu leisten. Abbau, Wiederherstellung und Rückgabe des Geländes Nach Ende der Veranstaltung sind sämtliche Ausstellungsflächen in sauberem und ursprünglichem Zustand der PSB mb zu übergeben. Alle standbauseits vorgenommenen Auf-/ Einbauten, wie Ballastierungen, ggf. genehmigten Verankerungen usw., sind auszubauen und zu entfernen. Anfallender Bauschutt bzw. Abfälle sind sofort zu entfernen. Bis zur endgültigen Wiederherstellung und Übergabe der Standfläche ist seitens des Ausstellers für die notwendige Sicherheit vor Ort zu sorgen. Sollten bis zum festgesetzten Abbauende die Wiederherstellungsmaßnahmen nicht ausgeführt worden sein, ist die PSB mb berechtigt, diese zu Lasten des/r Austellers/ Standbaufirma durch Vertragsfirmen der PSB mb vornehmen zu lassen. Veranstalter Paderborner Stadthallen-Betriebsgesellschaft mb eiersmauer Paderborn Tel.:+49(0) Telefax: +49(0) Mail: pickert@paderhalle.de PSB paderborner stadthallen-betriebsgesellschaft
6 7 Abfallentsorgung 8 Aussteller informieren Presse Abfallentsorgung Aussteller informieren Presse ACTUNG ACTUNG ACTUNG ACTUNG ACTUNG ACTUNG ACTUNG ACTUNG Sehr geehrte Aussteller, sicher wollen auch Sie Ihren Beitrag zur Verminderung des Abfallberges leisten und somit den Umweltschutz praktisch unterstützen. Kostenloser Service für für Aussteller der der PADERBAU O!!! Der Service Aussteller informieren die Presse ist Bestandteil einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit. Wir bieten Ihnen an, die Medien im Vorfeld der Messe über Ihr Unternehmen, Produktneuheiten oder ein besonderes Messeangebot zu informieren. ierzu noch einige Tipps: Vor allem beim Aufbau am Beginn einer Messe und während des Abbaus am Ende einer Messe fallen die größten Mengen an Abfällen an. Im Sinne einer partnerschaftlichen Geschäftsbeziehung freuen wir uns, wenn Sie: beim Aufbau Ihres Messestandes die anfallenden Transport- und Verkaufsverpackungen wie z. B. Paletten, Kartonagen, geschäumte Formteile und Chips aus Styropor, Schutzfolien, Kisten, Kanister, Dosen, Schachteln u. a. selbst entsorgen bzw. Ihren Lieferanten oder Spediteur damit beauftragen. Ihre Pressemitteilung wird Bestandteil der Pressemappe, die wir den Journalisten zur Pressekonferenz überreichen. Sie können mit diesen Vorabinformationen journalistisches Interesse und Aufmerksamkeit für die Messeberichtserstattung erwecken. Nutzen Sie diese zusätzliche Kommunikationsmöglichkeit! Im Interesse einer ansprechenden Form der Pressemappen beachten Sie bitte folgende inweise: beim Abbau Ihres Messestandes die gemietete Fläche abfallfrei hinterlassen, also: - nicht benötigte Werbematerialien wie Prospekte wieder mitnehmen, - beschädigte oder nur für einmaligen Gebrauch bestimmte Ausstellungsstücke, Geräte, Möbel u. a. abtransportieren, - Sonderabfälle nach den gesetzlichen Vorschriften entsorgen, - den während der Messe angesammelten "ausmüll" in die auf dem Gelände aufgestellten Abfall behälter entsorgen. Seitengröße: Umfang: Überschrift: Inhalt: DIN A4 maximal 2 Seiten Pressemitteilung O Firmenanschrift, Ansprechpartner, übliche Kontaktdaten, Pressetext Bitte nehmen Sie während der Messetage eine grobe Abfalltrennung vor, falls eine solche durch Aufstellen mehrerer Abfallbehälter vorgesehen ist, z. B. Aussortieren von Papier I Pappe, Kunststoffen und Restmüll. Rücksendung bitte bis zum später eingereichte Mitteilungen können nicht mehr berücksichtigt werden an: Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit! bergmeier-tillmann@holiday-messe.de oder per Fax an: ACTUNG ACTUNG ACTUNG ACTUNG ACTUNG ACTUNG ACTUNG ACTUNG Die Auswahl für die Veröffentlichung wird von uns nicht beeinflusst und obliegt allein den Redaktionen.
7 9 Internet 10 Ausstellerausweise Internet Ausstellerausweise Für den Internetzugang auf dem Messegelände gibt es drei verschiedene Möglichkeiten: Sie verwenden Ihren Internetzugang über Ihr Smartphone. Jeder Aussteller erhält für die Dauer der Veranstaltung für sich und das erforderliche Bedienungspersonal kostenlose Aussteller-Ausweise, die in Verbindung mit dem amtlichen Personalausweis zum Betreten des Messegeländes berechtigen. Die Anzahl der Aussteller-Ausweise richtet sich nach der Standgröße und muss nicht extra bestellt werden: Sie beauftragen die Telekom zur Installation eines Anschlusses auf Ihrem Standplatz. Bestellung und Rechnungsstellung erfolgt über die Telekom. Sie bestellen einen Account (gebührenpflichtig) bei den Schützenhallen Paderborn verschiedene Zeitspannen werden angeboten. Kontakt per Telefon: allenstände bis 10 m² Für jede weiteren 10m² Freigelände bis 40 m² Für jede weiteren 40 m² = 2 Ausstellerausweise = 1 Ausstellerausweis zusätzlich = 2 Ausstellerausweise = 1 Ausstellerausweis zusätzlich Bitte geben Sie bei Bestellungen Ihren Standplatz an, da eventuell nicht in allen allen alle technischen Vorrichtungen vorhanden sind. Sollten Sie zusätzlich weitere Aussteller-Ausweise benötigen, können Sie diese kostenpflichtig bestellen. Faxen Sie bitte Ihre Bestellung an : Wir bestellen Stück Aussteller-Ausweise zu je 5,00 inkl. Mehrwertsteuer. Name des Ausstellers: Ansprechpartner: Datum, Firmenstempel und Unterschrift: Die Aussteller-Ausweise werden nicht vorab zugesandt, sondern müssen bei Aufbau-Beginn im Messebüro im Veranstaltungsgelände abgeholt werden! Wenn nicht anders vereinbart, werden die zusätzlich bestellten Ausweise bei Abholung bar bezahlt.
8 11 Fachforum 12 Ausstellerabend Fachforum Auch in diesem Jahr richtet die Messeleitung für die Aussteller ein Fachforum ein, das Sie kostenfrei nutzen können. Dieses Forum ist so gestaltet, dass Firmen ihre Produkte und Leistungen den potenziellen Kunden und Fachbesuchern in Vorträgen vorstellen können. Einladung zum Ausstellerabend Ausstattung: Wir würden uns über Ihr Interesse an der Nutzung dieses Forums sehr freuen. Der Vortragsplan wird von uns im Internet und im Messekatalog veröffentlicht, auf dem Gelände ausgehängt und der Presse zur Verfügung gestellt. Bitte informieren auch Sie Ihre Kunden rechtzeitig über Ihre Vortragsthemen! Rückfax Fax-Nummer: ( ) Firma: Thema: Sitz- und Stehplätze Mikrofon Wir haben Interesse an der Gestaltung eines Vortrags im Fachforum Beamer Leinwand Liebe Aussteller, hiermit laden wir Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich zum Ausstellerabend am Samstag, Freitag, den 14. März nach Messeschluss um Uhr ein. Wir treffen uns im Messe-Restaurant. Bitte nehmen Sie alle Ihre persönlichen Sachen von Ihrem Messestand mit - die Messehallen werden verschlossen! (Ausgang nur über das Freigelände) Bei einem Imbiss haben Sie die Gelegenheit Kontakte zu knüpfen und den ersten Messetag in freundschaftlicher Runde ausklingen zu lassen. Ihr O - Team Datum: Uhrzeit: von bis Rücksendung bitte bis spätestens Februar 2014 Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht in jedem Fall Ihre Wunschzeit berücksichtigen können. Für Ihre Planung erhalten Sie rechtzeitig den Ablauf des Fachforums.
9 13 14 Warnung vor EXPO-GUIDE Warnung vor EXPO-GUIDE Wir haben Kenntnis davon, dass zahlreiche Aussteller aufgefordert wurden, für einen Expo-Guide Firmendaten abzugleichen und in einem beigefügten Auftragsformular zu vervollständigen oder richtig zu stellen. In dem Anschreiben heißt es hierzu, dass dies zur Aktualisierung der bestehenden Daten im Ausstellerverzeichnis notwendig sei, um Besuchern eine problemlose Kontaktaufnahme mit Ihrem Unternehmen zu ermöglichen. Wenn Sie dieser Aufforderung von Expo-Guide nachkommen, schließen Sie mit der Expo-Guide einen 3-Jahres-Vertrag für die Veröffentlichung der Firmendaten ab. Dieser Vertrag verursacht jährliche Kosten in öhe von 1.271,00 Euro. Wir stellen hiermit ausdrücklich klar, dass wir in keiner Geschäftsbeziehung zu Expo-Guide stehen. Wir haben diese weder emächtigt, noch in sonstiger Form veranlasst an unsere Aussteller heranzutreten, um Daten für ein Ausstellerverzeichnis zu aktualisieren. Wenn in einem Einzelfall eine Aktualisierung erforlderlich ist, bitten wir Sie, dass Sie sich direkt an uns wenden! Wenn Sie bereits das Auftragsschreiben für Expo-Guide unterzeichnet und auf diese Weise einen Vertrag abgeschlossen haben sollten, raten wir Ihnen dringend, Ihre Erklärung unverzüglich wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Darüber hinaus sollten Sie den Vertrag kündigen, um eine Bezugsverpflichtung für die Zukunft auszuschließen. Wie verweisen in diesem Zusammenhang auf das Urteil des LG Köln vom 05. Juli 2007, Az. 9 S 44/08. Dannach kann die Angebotsannahme zur Eintragung in ein Internetverzeichnis trotz Nennung der monatlichen/jährlichen Kosten wegen arglistiger Täuschung anfechtbar sein, wenn sich aus dem Angebot mittels Aufmachung und Formulierung ansonsten eine Täuschung hierüber ergibt. Schließlich sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt kontaktieren, um eine Zahlungspflicht zu überprüfen. Angebote anderer Verlage bzw. Messe Publikationen stehen nicht im Zusammenhang mit Veranstaltern unseres auses! Wenn Sie Zweifel haben, kontaktieren Sie uns und achten Sie bitte auf unser rotes Paderbau-Logo.
Veranstaltungsspezifische Ergänzungen zu zu den den Allgemeinen Teilnahmebedingungen Teil (ATB) (ATB) der Hamburg Messe und Congress GmbH
Bereich Tourismus Bereich Tourismus Veranstalter und Rechtsträger: Hamburg Messe und Congress GmbH Telefon: +49 40 3569-0 info@hamburg-messe.de Postfach 30 24 80 20308 Hamburg Telefax: +49 40 3569-2203
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
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