Aussteller - Servicemappe Norla 2015 Inhalts und Terminverzeichnis (angegebene Termine sind unbedingt einzuhalten!)

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1 Aussteller - Servicemappe Norla 2015 Inhalts und Terminverzeichnis (angegebene Termine sind unbedingt einzuhalten!) Vordruck Termin Bemerkungen Warnung vor EXPO Guide 1. Kurzinfo Norla 2. Hausordnung Norla 3. Stromanschluss und Strombezug Wasseranschluss und Wasserbezug verspätete Anmeldung ist mit Kostenerhöhung verbunden verspätete Anmeldung ist mit Kostenerhöhung verbunden 5. Bestellschein für Aufkleber ab April solange der Vorrat reicht! 6. Einladungsgutscheine Versendung der Gutscheine ab dem Katalog- und Interneteintrag 7.1. Pflichteintrag / 7.2. vertretenen Firmen Anzeigenwerbung im Messekatalog Anzeige in der Messezeitung direkt über das Bauernblatt 10. Werbeflächen Öffentlichkeitsarbeit Beilage Pressemappe Vortrag Forum Ausstellerausweise Parkplätze für Aussteller werden nur nach Bezahlung der Standmiete ausgehändigt Vergabe erfolgt nach Reihenfolge des Bestelldatums 14. Anmeldung von lebenden Tieren Versicherung des Ausstellungsgutes direkt bei Mannheimer Versicherung AG 16. Standreinigung direkt bei Gebäudereinigung Kreinsen 17. Standbewachung direkt bei Sicherheit Nord 18. Spediteur direkt bei BTG Expo GmbH 19. Fahnenmasten verschiedene Hinweise, Kontaktadressen

2 Das Unternehmen mit Sitz in Mexico schreibt wiederholt Aussteller von verschiedenen Messen an, so auch von der Norla. Auf höchst unseriöse Art wird den Ausstellern suggeriert, dass eine Aktualisierung bestehender Daten im Ausstellerverzeichnis notwendig sei, um allen Anwendern eine problemlose Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Diese Einträge sind mit erheblichen Kosten verbunden. Wir möchten ausdrücklich klar stellen, dass wir in keinerlei Vertragsbeziehungen zu Expo-Guide stehen und einen Eintrag in das angegebene Register NICHT empfehlen oder befürworten. Wir haben das Unternehmen weder ermächtigt noch in sonstiger Form veranlasst, an unsere Aussteller heranzutreten, um Daten für ein Ausstellerverzeichnis zu aktualisieren.

3 1. Kurzinformation Norla 2015 Ort und Termine der Ausstellung Ort der Veranstaltung Die 66. Norla findet auf dem Messegelände in Rendsburg statt. Dauer der Veranstaltung 03. bis 06. September 2015 Öffnungszeiten täglich 9:00 bis 18:00 Uhr Anmeldeschluss für Aussteller: Aufbau bis Ende Verfügbarkeit! Beginn Aufriß März Zum Aufbau ist die Zufahrt zum Messegelände nur über die Tore an der Am Exerzierplatz möglich! Bitte informieren Sie entsprechend Ihre Mitarbeiter bzw. Spediteure. Aufbauzeiten Halle: ab :00 18:00 Uhr Freigelände: ab :00 18:00 Uhr Aufbau-Ende: :00 Uhr Abbauzeiten Halle: ab :00 Uhr bis :00 Uhr Freigelände: ab :00 Uhr bis :00 Uhr Innerhalb einer Stunde nach Ablauf der täglichen Öffnungszeiten für Besucher haben Aussteller und Begleitpersonal die Hallen zu verlassen und das Gelände von Fahrzeugen zu räumen. Wollen Personen die Ausstellung mit Paketen verlassen, ist die Berechtigung hierfür bei der Ausgangskontrolle nachzuweisen. Der Abbau beginnt am letzten Tag der Ausstellung nach Freigabe durch die Messeleitung. Vorher ist es nicht gestattet, Ausstellungsgut vom Gelände zu entfernen. Das Messegelände ist vom bis bewacht. Es wird keine Haftung übernommen für unerlaubt von Ständen entferntes Ausstellungsgut.

4 2. Hausordnung Norla Im Interesse des reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung sind die nachstehenden Bestimmungen einzuhalten. 1. Hausrecht Die Messeleitung übt das Hausrecht aus. Alle Vorschriften der Polizei, Feuerwehr und Ordnungsbehörden müssen eingehalten werden. Die technischen Anlagen dürfen nur von den von der Messeleitung beauftragten Dienstkräften bedient werden. Sämtliche Feuerlöscher, Hydranten und elektrische Verteilungsanlagen müssen unbedingt frei und unverstellt bleiben. 2. Fahrzeugverkehr Während des Auf- und Abbaus müssen die Fahrzeuge unverzüglich ent- bzw. beladen werden und das Messegelände nach höchstens 2 Stunden verlassen. Es wird am Tor der Zufahrt eine Hinterlegungsgebühr von 50,00 in bar erhoben, die beim Verlassen des Geländes innerhalb der vorgegebenen Zeit erstattet wird. Bei Nichteinhaltung der Zweistundenfrist wird die Hinterlegungsgebühr in Höhe von 50,00 einbehalten. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter, ggfs. Unteraussteller und beauftragte Spediteure darüber. Während der Messe können Fahrzeuge von Ausstellern und Lieferanten morgens nur bis 8:30 Uhr zum sofortigen Be- oder Entladen eingelassen werden. Bis 8:45 Uhr muss das gesamte Messegelände von Fahrzeugen geräumt sein. Zwischen 18:15 Uhr und 19:00 Uhr ist das Befahren des Messgeländes möglich. Bis 19:00 Uhr muss das gesamte Messegelände von Fahrzeugen geräumt sein. Für jedes Befahren während der genannten Zeiten wird eine Hinterlegungsgebühr von 50,00 in bar für jedes Fahrzeug (auch Anhänger!) an Tor 2 erhoben. Das Verlassen des Geländes und die Kautionsrückzahlung erfolgt an Tor 7. Die Messeleitung hat das Recht, widerrechtlich auf dem Gelände abgestellte Fahrzeuge und/oder Anhänger kostenpflichtig zu entfernen! Auf dem Messegelände gelten die Bestimmungen des öffentlichen nverkehrs in entsprechender Anwendung (StVO). 3. Aufbaurichtlinien Der Aussteller hat während des Auf- und Abbauens grundsätzlich auf die Einhaltung aller UVVs zu achten. Der Aussteller haftet für alle von ihm oder seinen Beauftragten verursachten Schäden. a. Hallen: Die Wände der Hallenstände, feste Rück- und Seitenwände sind ungestrichen und untapeziert. Die Seitenwände dürfen nicht beklebt, tapeziert, bemalt oder beschädigt werden. Die Bauhöhe beträgt 2,50 m. Diese Höhe darf nicht überschritten werden, mit Ausnahme des Firmennamens und -zeichens, jedoch nicht über 50 cm hinaus. Im Bereich von Stützen kann die Bauhöhe von 2,50 m nicht überschritten werden! In Hallen mit nicht befestigten Fußböden beträgt das maximal zulässige Gewicht 1t / m². Sollte in besonders gelagerten Fällen eine Ausnahme nicht zu umgehen sein, muss die schriftliche Genehmigung durch die Messeleitung vorliegen. Bei gemeinsamen Rückwänden dürfen nur einseitige Firmenzeichen oder Schilder angebracht werden. Die Rückseite ist neutral zu gestalten. Über die Standgrenzen hinaus dürfen keinerlei Werbemittel verwendet werden. Jegliches Aufhängen von Schildern (von Seiten der Standinhaber) an den Hallenkonstruktionen ist untersagt. Es müssen die Brandschutzbestimmungen beachtet werden, d.h. schwer entflammbare Farben, Stoffe usw. benutzt werden nach DIN 4102 b. Das Schrauben, Benageln, Bekleben, Öffnen von Wänden und Fußböden ist nicht gestattet. Bei Verwendung von Doppelklebeband ist dieses nach Beendigung der Messe rückstandsfrei zu entfernen. Offene Feuerstellen in den Hallen sind verboten! b. Freigelände: Der Freigeländestand wird dem Aussteller im vorhandenen Zustand übergeben. Nach Messe- bzw. Vertragsende ist dieser Zustand wiederherzustellen. Es ist grundsätzlich verboten, Erdbewegungen und Grabungen bzw. Bohrungen ohne vorherige Absprache mit der Messeleitung und vorliegende schriftliche Genehmigung vorzunehmen. Alle Schäden, insbesondere an verlegten (Stark-)Stromkabeln und Wasserleitungen und ihre Folgen, die sich durch ungenehmigte Erdarbeiten im Freigelände ergeben, gehen zu Lasten des Ausstellers.

5 Fahnenmasten dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Messeleitung gesetzt werden und müssen innerhalb der ausgeflockten Standgrenzen liegen, um Kabel- und Leitungsschäden zu vermeiden. Die Errichtung von offenen Feuerstellen im Freigelände bedarf der Anmeldung durch den Aussteller und der Genehmigung der Messeleitung und der zuständigen Behörde. 4. Müllentsorgung Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist der Verursacher verpflichtet, für eine sachgerechte Beseitigung seines Abfalls Sorge zu tragen. Der während der Montage oder Demontage des Standes sowie während der Veranstaltung anfallende Abfall bzw. Reststoff ist vom Aussteller zu beseitigen. 5. Gestaltung und Ausstattung der Stände, allgemeine Präsentation Am Stand sind für die Dauer der Veranstaltung in einer für jedermann erkennbaren Weise Name und Anschrift des Standinhabers anzubringen. Gestaltungsmaßnahmen von Ständen und/oder Darstellung von Produkten dürfen benachbarte Aussteller nicht beeinträchtigen. Die Messeleitung kann verlangen, dass Messestände, deren Aufbau nicht genehmigt oder Ausstellungsstücke, die durch Aussehen, Geruch, offensichtliche Mangelhaftigkeit oder Beeinträchtigung Dritter als ungeeignet anzusehen sind, geändert oder entfernt werden. Kommt der Aussteller der Aufforderung nicht nach, erfolgt die Entfernung oder Änderung durch die Messeleitung auf Kosten des Ausstellers. Wird aus dem gleichen Grunde der Stand geschlossen, ist ein Anspruch auf Rückerstattung nicht gegeben. 6. Strom und Wasser Strom und Wasser können auf Wunsch und auf Kosten des Ausstellers verlegt werden (Bestell-Formulare). Die technischen Einrichtungen, wie z. B. Licht, Wasser, Gas, Scheinwerfer, Heizung, Lautsprecheranlage, werden von der Messeleitung überwacht. Das selbständige Anschließen an das Licht-, Kraft- und Wassernetz ist untersagt. Der Aussteller kann bei unvorhergesehenen, beeinträchtigenden Betriebsstörungen oder sonstigen, die Veranstaltung behindernden Ereignissen, keinen Rechtsanspruch bzw. keine Haftung herleiten. 7. Werbung Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen und die Ansprache von Besuchern ist nur innerhalb des Standes gestattet. 8. Aufenthalt auf dem Messegelände Aussteller werden täglich ab 7:30 Uhr eingelassen und müssen spätestens ab 8:45 Uhr ihren Stand besetzt haben. Es muss gewährleistet sein, dass während der allgemeinen Öffnungszeiten eine ständige Standbesetzung anwesend ist. Spätestens 1 Stunde nach Schluss des Messetages (19:00 Uhr) müssen die Aussteller und deren Personal das Gelände verlassen haben, sofern keine Sondergenehmigung der Messeleitung vorliegt. 9. Bewirtschaftung und Gastronomische Versorgung Die gastronomische Versorgung wird grundsätzlich durch die von der MesseRendsburg GmbH zugelassenen Firmen durchgeführt. 10. Abgabe von Kostproben An Ständen, an denen Kostproben (Kleinstportionen) auch unentgeltlich an die Besucher abgegeben werden, sind die bestehenden Vorschriften der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht strikt einzuhalten sowie die schriftliche Genehmigung der Messeleitung einzuholen. Entgeltliche Abgaben von Kostproben sind nicht gestattet. 11. Bewachung Um Diebstähle zu vermeiden, sind die Aussteller in ihrem eigenen Interesse gehalten, leicht transportables Messegut außerhalb der Öffnungszeiten zu verschließen oder sofort nach Beendigung der Messe zu verladen. Eine allgemeine Bewachung der Halle und des Freigeländes während der Ausstellungszeit erfolgt durch die Messeleitung von Montag, bis Montag, jeweils von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr des Folgetages. 12. Standrückgabe Kein Stand darf vor dem offiziellen Ende der Ausstellung ( , 18:00 Uhr) geräumt werden. Nach dem Abbau sind die Plätze der Messestände in den Hallen besenrein zu hinterlassen. Schäden an Wänden sind der Messeleitung unverzüglich zu melden. Das Freigelände ist abgeräumt, eingeebnet und frei von Schutt und Abfall zu übergeben. Nicht geräumte und gereinigte Standflächen und nicht gemeldete Schäden werden von der Messeleitung auf Kosten des Ausstellers behoben. Die Termine für den Abbau sind einzuhalten.

6 ELEKTRO-GRUBE Uwe Ohm GmbH Kieler Str. 80 Herrn Meints : 04331/ : 04331/ Bestellschein für Stromanschluss und Strombezug Lichtanschluss (pauschal) 1 x 230 V, nur bis 3,5 kw einschl. 1 Steckdose oder Kupplung Termin: Verspätete Anmeldung ist mit Kostenerhöhung verbunden! Kraftanschluss 3 x 230 V/400 V, einschl. 1 Anschlussdose oder Kupplung (CEE 5x16 A / 32 A) Watt oder kw (Preise s.u.) Watt oder kw (Preise s.u.) Bitte auf gesondertem Blatt die Lage der Steckdosen oder Lampen kurz skizzieren: rechts, links, Stand Mitte, Höhe, usw. Verrechnung pauschal bis 3500 W o. Zähler einschl. Leitungsanteil, Anschluss Leitung zum Stand, zzgl. Verbrauchspauschale und ges. MwSt. Anschlusswert Licht 230 V bis Watt 147,00 bis Watt 174,00 Verrechnung pauschal über 3500 W o. Zähler, einschl. Leitungsanteil, Anschluss Leitung zum Stand, zzgl. Verbrauchspauschale und ges. MwSt. Anschlusswert Kraft 400 V oder Licht 230 V bis Watt 230,00 bis Watt 278,00 bis Watt 342,00 Der Stromverbrauch / die Verbrauchspauschale wird nach bestellter Leistung abgerechnet (Öffnungszeit (h) x Leistung (kw) x Preis ( ) = Verbrauchspauschale). Verrechnungspreis ab : 0,30 / kwh. Sonstige Standinstallationen werden nach Aufwand und Materialverbrauch abgerechnet. Hiermit erteilen wir den Auftrag zu den folgenden Geschäftsbedingungen. Bitte beachten Sie, dass der Betrieb von Eigenstromerzeugungsanlagen während der Messe auf dem Messegelände untersagt ist (Ausnahme: Firmen, die Anlagen zur Stromerzeugung vermarkten)!. Bankeinzugsermächtigung: Hiermit ermächtigen wir den Vertragselektriker zum Einzug des fälligen Rechnungsbetrages von unserem Konto bis auf Widerruf. Bankverbindung: Kontoinhaber: IBAN: BIC:

7 Liefer- und Geschäftsbedingungen für Strom 1. Die Elektroinstallationen dürfen aus Gründen der Betriebssicherheit, Unfall- und Brandgefahr nur von der Vertragsfirma der Messeleitung hergestellt werden. Die Installation durch eigene Betriebselektriker der Aussteller bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Vertragselektriker. Arbeiten an den vorhandenen Anlagen und eigenmächtiges Anschließen von Standinstallationen sind untersagt. Die Standinstallation sind dem Vertragselektriker rechtzeitig zur Abnahme und Inbetriebsetzung zu melden. Anlagen, die nicht in allen Teilen den betrieblichen Vorschriften entsprechen, dürfen nicht an das Versorgungsnetz angeschlossen werden. 2. Eine Weitergabe von Strom an Nachbarstände ist nicht erlaubt. 3. Das Leitungsnetz auf dem Messegelände wird in der Regel 24 Stunden vor Messebeginn unter Spannung gesetzt und kurz nach Messeschluss abgeschaltet. 4. Das zur Verfügung gestellte Material obliegt der Sorgepflicht des Ausstellers. 5. Vom Vertragselektriker wird eine Bereitschaft gestellt, bei Störungen werden diese nach Aufwand mit dem Besteller abgerechnet. 6. Das Versorgungsnetz in den Hallen gestattet in der Regel eine Entnahme bis zu 15 kw Anschlusswert. Für Licht- und Kraftanlagen, die wegen des hohen Anschlusswertes nicht aus dem vorhandenen Versorgungsnetz versorgt werden können, sind Sonderanschlüsse notwendig, deren Herstellungskosten zu Lasten des Ausstellers gehen. 7. Die Absicherung erfolgt nach dem gemeldeten Anschlusswert. 8. Die Anschlusswerte werden während der Messeveranstaltung überprüft und gegebenenfalls nachberechnet. 9. Die Rechnungsbeträge werden nach Rechnung sofort fällig und können per Bankabruf oder sofortiger Überweisung oder sofortiger Zusendung eines Schecks beglichen werden. 10. Der Stromverbrauch wird nach bestellter Leistung pauschal berechnet, wenn der Aufwand für die Einrichtung einer Messung nicht gerechtfertigt ist.

8 MesseRendsburg GmbH Norla 2015 Grüner Kamp : 04331/ Bestellschein für Wasserinstallation Termin: Hiermit melde(n) ich/wir unter Anerkennung der nachstehenden Bedingungen einen Wasseranschluss an: Aussteller in der Hallen Festpreis 215,00 Bei der Wasserinstallation zum Festpreis wird die Position des Standortes des Wasseranschlusses von der Messeleitung anhand der Standgegebenheiten festgelegt. Aussteller im Freigelände Anschluss gemäß Zeichnung Bei individuellen Wünschen hinsichtlich des Standortes der Wasserinstallation auf der Standfläche bitten wir Sie, eine Zeichnung mit der genauen Position mitzuschicken. Aufträge für Wasseranschluss nach Zeichnung werden mit dem Festpreis zuzüglich Aufwand für Material und Arbeitszeit berechnet. Bitte die gewünschten Optionen ankreuzen. Lieferbedingungen 1. Die Wasser-Installationen werden ausschließlich durch die Messeleitung veranlasst. Waschwasser in Druck- oder anderen Gefäßen ist unzulässig. 2. Der Festpreis beinhaltet die Bereitstellung eines Wasseranschlusses mit Zapfventil, einschl. Kosten für Wasserkleinverbrauch, Grundgebühr und Wartung des Anschlusses für die Dauer der Ausstellung. 3. Die Anmeldung muss spätestens bis zum erfolgen. 4. Die Zahlung hat nach Rechnungserhalt zu erfolgen. 5. Festpreis für einen Anschluss in der Halle/im Freigelände: Wasseranschluss für eine Zapfstelle mit Zapfventil 215,00 zuzüglich MwSt. 6. Bei verspäteter Anmeldung wird ein Zuschlag in Höhe von 25 % des Festpreises erhoben. 7. Zusätzliche Leistungen ein Waschbecken leihweise 35,00 ein Zapfventil leihweise 3,80 8. Berechnung der obigen Gebühren erfolgt zuzüglich der gesetzlichen MwSt. 9. Sämtliche Arbeiten, die nicht im Bereich der Wasserversorgung liegen, werden nach den tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet. 10. Gerichtsstand Rendsburg Die Ausführung der Installationsarbeiten kann erst nach Eingang des Auftrages beginnen.

9 MesseRendsburg GmbH Norla 2015 Grüner Kamp : 04331/ Bestellschein für Aufkleber Termin: ab April In diesem Jahr stehen wiederum Aufkleber anlässlich der Norla 2015 zur Verfügung. Die ausstellenden Firmen können sie k o s t e n l o s anfordern (solange der Vorrat reicht). Gerne senden wir Ihnen das Motiv für die Verwendung als signatur per zu Bitte senden Sie kostenfrei Exemplare des Norla 2015 Aufklebers Wir sind dabei! an oben aufgeführte Adresse: Bitte senden Sie kostenfrei die Datei Wir sind dabei! an die adresse (für Veranstaltungskalender, Homepage, signatur u.a.) Bitte senden Sie kostenfrei das Logo der Norla als Datei an die adresse (für Veranstaltungskalender, Homepage, signatur u.a.)

10 MesseRendsburg GmbH Norla 2015 Grüner Kamp : 04331/ Bestellschein für Einladungsgutscheine Termin: Die Aussteller-Firmen haben die Möglichkeit, Einladungs-Gutscheine für Ihre Kunden zu erwerben. Diese Gutscheine dienen der Werbung und ermöglichen dem Besucher einen kostenfreien Eintritt. Das Eintrittsgeld übernimmt der Aussteller. Nur die eingelösten Einladungsgutscheine werden berechnet. Der Besucher erhält bei Vorlage des Gutscheines an allen Kassen eine verbilligte Eintrittskarte im Wert von 6,00 einschl. MwSt. (regulärer Eintrittspreis 8,00) (Änderungen vorbehalten). Die Anzahl der eingelösten Gutscheine x 6,00 wird dem Aussteller nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Die Druckkosten betragen 100,00 pro tausend Stück zzgl. MwSt., welche anteilig auf die bestellte Zahl an Gutscheinen berechnet wird. Bei Eindruck des Firmennamens oder eines Logos mit Standbezeichnung werden einmalig 55,00 zzgl. MwSt. berechnet. Der Aussteller sendet hierfür eine druckfähige Vorlage an die MesseRendsburg GmbH. Andere Gutscheine sind auf der Norla 2015 nicht zugelassen! Ich/Wir bestelle(n) wie folgt: Stück Gutscheine ohne Firmeneindruck (anteilige Druckkosten + 6,00/eingelöster Gutschein) mit Firmeneindruck ( 55,00 + anteilige Druckkosten + 6,00/eingelöster Gutschein) Die druckfähige Vorlage wird gesendet an info@norla-messe.de.

11 MesseRendsburg GmbH Norla 2015 Grüner Kamp : 04331/ Katalog und Interneteintrag Termin: Zur Norla wird das Ausstellerverzeichnis im Internet veröffentlicht und es wird ein Messekatalog gedruckt. Der Pflichteintrag im Katalog umfasst einen Eintrag nach Alphabet mit kompletter Anschrift, der Standnummer und den Produkten. Ebenso werden die Firmen geordnet nach Branchen mit Standnummer aufgeführt. Diese Daten werden so in das Ausstellerverzeichnis im Internet übernommen. Bei der Standbestätigung werden hierfür 61,00 netto in Anrechnung gebracht. Mitaussteller und/oder vertretende Firmen sind durch den Hauptaussteller anzumelden. Für jede/n Mitaussteller/vertretene Firma werden dem Hauptaussteller 30,00 Anmeldegebühr sowie der Pflichteintrag mit 61,00 in Rechnung gestellt. Der Pflichteintrag im alphabetischen Ausstellerverzeichnis kann durch den Abdruck des Firmenlogos hervorgehoben werden. Für diesen Premiumeintrag werden 30,00 netto in Rechnung gestellt. Werden Katalogangaben nicht oder nicht rechtzeitig oder unvollständig eingereicht, werden die Angaben aus dem Anmeldeformular übernommen. X 7.1 Pflichteintrag im Messekatalog 61,00 (unbedingt Formular 7.1 zurück senden, wenn die im Katalog abzudruckenden Angaben von der Anmeldung abweichen) Bitte füllen Sie das/die Formular/e LESERLICH aus. Bitte keine Angabe wie im Vorjahr. Ansonsten kann keine Gewähr für die Korrektheit des Eintrags gegeben werden. 7.2 Mitaussteller/ vertretende Firma/en à Anmeldegebühr 30,00 Pflichteintrag 61,00 (unbedingt Formular 7.2 zurück senden) Werden Mitaussteller nicht angemeldet, behalten wir uns vor, 100,00 zzgl. MwSt. nachträglich in Rechnung zu stellen. 7.3 Premiumeintrag in das alphabetischen Ausstellerverzeichnis 30,00 Der Eintrag wird durch den Abdruck des Firmenlogos hervorgehoben. Hiermit buche/n ich/wir verbindlich die angekreuzten Leistungen.

12 MesseRendsburg GmbH Norla 2015 Grüner Kamp : 04331/ Pflichteintrag in das alphabetische Aussteller- und Branchenverzeichnis (Messekatalog und Internet) Termin: Buchstabe: (Unter dem die Firma im Alphabet zu finden sein wird) Text: (Firmenbezeichnung, sofern abweichend von der Anmeldung) (, PLZ Ort) (Telefonnummer, nummer) ( -Adresse) (Homepage) Produkte: (Produkt 1) (Produkt 2) (Produkt 3) (Produkt 4) (Produkt 5) (Produkt 6) Branchen: (Es reicht die Angabe der Nummer, siehe Branchenverzeichnis auf der folgenden Seite) (Branche 1) (Branche 2) (Branche 3) (Branche 4 Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Firma und/oder Ihre Produkte gefunden werden! Umfangreiche Angaben helfen.

13 Branchenverzeichnis Norla Technik und Betriebsmittel der Pflanzenproduktion 1.1 Bodenbearbeitung, Bestellung, 1.2 Düngung, Pflanzenschutz, Bewässerung 1.3 Getreide-, Hackfrucht-, Futterernte 1.4 Aufbereitung, Lagerung, Verarbeitung 1.5 Saat- und Pflanzgut 1.6 Düngemittel, Pflanzenschutzmittel 1.7 sonst. Betriebsmittel für die Pflanzenproduktion 2.0 Traktoren, Zugmaschinen und Zubehör 2.1 Lader, Stapler und Zubehör 2.2 Transport-, Hebe-, Wiegetechnik 2.3 Zubehör, Ersatzteile, Werkstatteinrichtungen 3.0 Technik und Betriebsmittel der Tierproduktion 3.1 Zuchttiere, Zuchtprogramme 3.2 Stallbau 3.3 Produktions- und Haltungstechnik 3.4 Klimatechnik 3.5 Weideeinrichtungen 3.6 Futterlagerung 3.7 Futterzubereitung und verteilung 3.8 Melk- und Kühltechnik 3.9 Stalldung- und Flüssigmisttechnik 3.10 Futtermittel, Futterzusätze 3.11 Veterinärmedizin, Hygiene 3.12 Reinigungs- und Desinfektionsmittel 3.13 Sonstige Betriebsmittel für die Tierproduktion 3.14 Hallentore 3.15 Rund ums Pferd 4.0 Dienstleistung 4.1 Betriebswirtschaft, Buchführung, Management 4.2 Dienstleistungen, Beratung 4.3 Software und Hardware 4.4 Finanzdienstleistung, Finanzberatung, Versicherungen 4.5 Fachliteratur, Fachzeitschriften, Verlage 4.6 Forschung und Lehre 4.7 Vereine, Verbände, Organisationen, Institutionen 4.8 ländlicher Raum, Freizeit 4.9 Gesundheit 5.0 Energietechnologie und Bioenergie 5.1 Nachwachsende Rohstoffe als Energieträger 5.2 Strom aus regenerativen Energien 5.3 Solartechnik 5.4 Windenergieanlagen 5.5 Biogas 5.6 Heizungsanlagen 5.7 Energieversorgung 5.8 Energieeinsparung 6.0 Kommunaltechnik, Landschaftspflege 6.1 Kommunalmaschinen 6.2 Kommunaltechnik 7.0 Ernährungswirtschaft 7.1 Verarbeitete Produkte 7.2 Frischprodukte 7.3 Fleischwaren 7.4 Fischwaren 7.5 Milchprodukte 7.6 Backwaren 7.7 Getränke 7.8 Süßwaren und Sonstiges 7.9 Direktvermarktung 7.10 Obst und Gemüse 7.11 Gastronomie 8.0 Garten und Freizeit 8.1 Gartentechnik 8.2 Gartengeräte 8.3 Gehölze, Pflanzen, Saatgut 8.4 Gartenhäuser, Gewächshäuser 8.5 Gartenmöbel und Accessoires 8.6 Spielwaren 9.0 Forst- und Holzwirtschaft 9.1 Forstmaschinen 9.2 Holzernte 9.3 Holzaufbereitung 9.4 forstliche Betriebs- und Schmierstoffe 10.0 Jagd und Jagdausrüstung 10.1 Jagdausrüstung 10.2 Jagdbekleidung 10.3 Reviereinrichtungen 11.0 Rund ums Haus 11.1 Haushaltsgeräte 11.2 Bekleidung und Schmuck 11.3 Möbel 11.4 Reinigungs- und Desinfektionsmittel und Geräte 11.5 Bauen, Renovieren, Sanieren, Wohnen 11.6 Gesundheitsartikel und Kosmetik 12.0 Mobilität 12.1 PKW und Elektrofahrzeuge 12.2 Kfz-Anhänger 12.3 Sonstiges 13.0 Sonstiges

14 MesseRendsburg GmbH Norla 2015 Grüner Kamp : 04331/ Angaben zu vertretenen Firmen (Messekatalog und Internet) Werden Mitaussteller nicht angemeldet, behalten wir uns vor, 100,00 zzgl. MwSt. nachträglich in Rechnung zu stellen. Vertretene Firma (verbindlicher Eintrag für Katalog und Internet) Bitte deutlich in Druckbuchstaben ausfüllen! Termin: Vertretene Firma (verbindlicher Eintrag für Katalog und Internet) Bitte deutlich in Druckbuchstaben ausfüllen! Firma: : PLZ, Ort: Telefon: Internet: Hersteller Werksvertreter Importeur Händler Produkte: Firma: : PLZ, Ort: Telefon: Internet: Hersteller Werksvertreter Importeur Händler Produkte: Branchen- Nr. lt. Branchenverzeichnis Alphabetischer Leitbuchstabe für Katalogeintrag Branchen- Nr. lt. Branchenverzeichnis Alphabetischer Leitbuchstabe für Katalogeintrag Vertretene Firma (verbindlicher Eintrag für Katalog und Internet) Bitte deutlich in Druckbuchstaben ausfüllen! Firma: : PLZ, Ort: Telefon: Internet: Hersteller Werksvertreter Importeur Händler Produkte: Vertretene Firma (verbindlicher Eintrag für Katalog und Internet) Bitte deutlich in Druckbuchstaben ausfüllen! Firma: : PLZ, Ort: Telefon: Internet: Hersteller Werksvertreter Importeur Händler Produkte: Branchen- Nr. lt. Branchenverzeichnis Alphabetischer Leitbuchstabe für Katalogeintrag Branchen- Nr. lt. Branchenverzeichnis Alphabetischer Leitbuchstabe für Katalogeintrag

15 MesseRendsburg GmbH Norla 2015 Grüner Kamp : 04331/ Anzeigenwerbung im Messekatalog Termin: Zur Norla wird der Messekatalog mit dem alphabetischen Aussteller- und dem Branchenverzeichnis gedruckt. Im Messekatalog können Anzeigen geschaltet werden. Anzeige 1/1 4c (148 (b) x 210 (h) mm + 3mm Beschnittzugabe zu allen Seiten) 150,00 Anzeige 1/2 4c (Querformat 148(b) x 105(h)mm + 3mm Beschnitt zu den Seiten) 75,00 Anzeige 1/3 4c Hochformat, 1/3 Querformat 60,00 Anzeige 1/4 4c (Querformat 148(b) x 52,5(h)mm + 3mm Beschnitt zu den Seiten) 45,00 Sollten Sie Interesse an der Rückseite oder einer der beiden Umschlaginnenseiten des Messekatalogs haben, wenden Sie sich bitte an die Messeleitung. Die Druckdaten (hochauflösende pdf-datei) senden Sie bitte bis zum per an info@norla-messe.de. Liegen keine Druckdaten vor, kann trotz Berechnung kein Abdruck im Katalog erfolgen. Hiermit buche/n ich/wir verbindlich die angekreuzten Leistungen.

16 9. Anzeige in der Messezeitung Termin: Das Bauernblatt wird als Medienpartner der Norla eine offizielle Messezeitung verlegen und drucken. Die Messezeitung wird bereits in der Woche vor Messebeginn der Gesamtauflage des Bauernblattes beigelegt und zusätzlich kostenlos landesweit sowie auf der Messe verteilt werden. Das Bauernblatt wird die Aussteller ca. 10 Wochen vor der Norla über die genauen Termine, Formate und Kosten informieren. Sollten Sie Interesse an einer Anzeige haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Bauernblatt. Telefon

17 MesseRendsburg GmbH Norla 2015 Grüner Kamp : 04331/ Bestellschein für Werbeflächen auf dem Messegelände Termin: Es besteht die Möglichkeit anlässlich der Norla 2015 auch außerhalb des Ausstellungsstandes Werbeflächen anzumieten: Ich/Wir bestelle(n) wie folgt: Werbefläche an der Zaunanlage (Messegelände) lfd. m 80,00 zzgl. MwSt. Bandenwerbung am großen Vorführring lfd. m 40,00 zzgl. MwSt. (Landestierschau) Flaggenwerbung am Vorführring (3m h x 1,20m b, geöst) 150,00 zzgl. MwSt. Werbefläche Rückseite aller Eintrittskarten Format 94 x 60 mm 1.200,00 zzgl. MwSt. Hiermit buche/n ich/wir verbindlich die angekreuzten Leistungen.

18 MesseRendsburg GmbH Norla 2015 Grüner Kamp : 04331/ Öffentlichkeitsarbeit Termin: Beilage Pressemappe Anlässlich der Norla findet eine Pressekonferenz statt, zu der Medienvertreter der Bereiche TV, Funk und Print eingeladen werden. Wünschen Sie die Beilage Ihrer Unternehmensinformation (z.b. PR-Text, Informationsblatt oder Flyer) in die ausgelegte Pressemappe, so senden Sie diese bitte bis zum in einer Auflage von 30 Stück an die o.a. Adresse... Forum Die Aussteller der Norla 2015 sind herzlichst eingeladen, das Forum der Norla in Halle 7 aktiv mitzugestalten und sich zu ihrem Fachthema mit einem Fachvortrag bei uns zu bewerben. Während der vier Veranstaltungstage haben Sie als Aussteller die Möglichkeit, das Forum für Vorträge kostenfrei zu nutzen. Die MesseRendsburg stellt Beamer und Tonanlage zur Verfügung. Senden Sie bitte dieses Formular zurück oder senden eine an info@norla-messe.de, um Ihr Thema einzureichen und mögliche Termine abzusprechen. Die Entscheidung über Berücksichtigung von Themen fällt die Messeleitung. Vortragsthema: Wunschtermin(e): Referent (Vorname Name, Position):.. Aktionen auf Standfläche Bieten Sie auf Ihrer Standfläche ein besonderes Programm an, das für eine Vielzahl der Besucher von Interesse ist, teilen Sie das bitte unter info@norla-messe.de mit. Die Messeleitung entscheidet über die Aufnahme in das veröffentlichte und abgedruckte Programm (Katalog, Internet, Messezeitung etc.).

19 MesseRendsburg GmbH Norla 2015 Grüner Kamp : 04331/ Bestellschein für Ausstellerausweise Termin: Ich/Wir bestelle/n wie folgt: Ausstellerausweise Beschriftung der Ausstellerausweise (bitte in Druckschrift und leserlich ausfüllen) Vorname Name Kostenfreie Ausweise Hallen: Freigelände: 10m² Standfläche = 2 kostenlose Ausweise je 1 zusätzlicher kostenloser Ausweis pro weitere 10m² bis 100m² jede weiteren vollen 50m² je 1 zusätzlicher kostenloser Ausweis 50 m² Standfläche = 2 kostenlose Ausweise, weitere volle 50 m² je 1 zusätzlicher kostenloser Ausweis Jeder zusätzlich benötigte und bestellte Ausstellerausweis kostet 12,61 zzgl. MwSt. Die Ausweise werden nur nach vollständiger Bezahlung der Standmiete und der Ausweise ausgegeben! Ich versichere, dass die von mir bestellten Ausstellerausweise ausschließlich von eigenem Personal, bzw. Personen des von mir vertretenen Werkes gebraucht werden.

20 MesseRendsburg GmbH Norla 2015 Grüner Kamp : 04331/ Bestellschein für Ausstellerparkplätze Termin: Ich/Wir bestelle/n für die Dauer der Norla 2015 wie folgt: Stellplätze auf den Ausstellerparkplätzen Dauerparkschein auf den Besucherparkplätzen Stellplätze auf den Ausstellerparkplätzen (Brumm sche Wiese) für PKW à 12,61 zzgl. MwSt. für PKW à 8,40 zzgl. MwSt. für LKW à 40,00 zzgl. MwSt. Anmerkung/en: Die Einteilung der Parkplätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs des offiziellen Bestellscheins! Mit Erwerb eines Stellplatzes auf den Ausstellerparkplätzen haben Sie nur Anspruch auf einen Stellplatz innerhalb des zugewiesenen Parkplatzbereiches. Bitte legen Sie gut sichtbar den entsprechenden Parkausweis in Ihr Auto. Bei Behinderungen wird das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt. Die Parkausweise werden nur nach vollständiger Bezahlung der Standmiete und der Parkausweise ausgegeben!

o Pauschale Standgebühr (bis 100 qm) 250,00 jeder weitere qm 2,00 Für meinen Stand benötige ich qm Grundfläche, m Front, m Tiefe.

o Pauschale Standgebühr (bis 100 qm) 250,00 jeder weitere qm 2,00 Für meinen Stand benötige ich qm Grundfläche, m Front, m Tiefe. 24.-25. Mai 2014 Messegelände Rendsburg Anmeldung und Standbestellung Bitte deutlich ausfüllen, da diese Angaben für den Katalog- und Interneteintrag verwendet werden. Firma: Ansprechpartner: Anschrift:

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Firma: Ansprechpartner: Anschrift:

Firma: Ansprechpartner: Anschrift: 09.-10. Mai 2015 Messegelände Rendsburg Anmeldung und Standbestellung Bitte deutlich ausfüllen, da diese Angaben für das Ausstellerverzeichnis und den Interneteintrag verwendet werden. Firma: Ansprechpartner:

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Ausstellerinformation

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