Informationen - Angebote - Bestellscheine

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1 Veranstalter: Friedrich-Ebert-Str Markkleeberg Veranstaltungsort: Leipziger Messe GmbH Messe-Allee Leipzig Die Landwirtschaftsausstellung in Mitteldeutschland Leipzig - Neue Messe AUSSTELLER - SERVICE Informationen - Angebote - Bestellscheine 1. Standbauerlaubnis 2. Miet-Stand 3. Standausstattung / Mietmöbel 4. Grafik und Typografie 5. Telekommunikationsdienste 6. Elektroinstallation 7. Wasserinstallation 8. Standreinigung / Müllentsorgung 9. Standbewachung 10. Aushilfskräfte 11. Spedition / Lagerung 12. Ausweise / Parkplätze 13. Werbemittel 14. Messekatalog / Anzeigen 15. Presseinformationen 16. Pressefächer / Pressekonferenzen 17. Vorträge und Diskussionen, Ausstellerforum 18. Ausstellungs- und Aussteller-Haftpflichtversicherung 19. Genehmigungspflichtige Anlagen 20. Hotelbuchung 21. weitere Servicepartner Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite des Blattes!

2 Der Veranstalter der agra, die, ist für die Abwicklung des Ausstellerservices zuständig. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an folgende Telefonnummer: +49(0) Der Veranstalter bietet den Ausstellern die in diesem Heft aufgeführten Serviceleistungen zu nachfolgenden Bedingungen. Bitte bestellen Sie nur mit den Bestellformularen. Sie können die Bestellscheine geschlossen oder einzeln an die im Adressfeld bereits eingedruckte Adresse senden. Vertragspartner für die angebotenen Leistungen sind: - die oder - die jeweils auf dem Bestellblatt ausdrücklich angegebene, die die Leistung ausführt. Beachten Sie bitte die ggf. auf der Rückseite der Bestellscheine aufgeführten Liefer- und Leistungsbedingungen. Wenn auf dem Formular nicht anders angegeben, bestellen Sie bis spätestens vor Ausstellungsbeginn. Später eingehende Bestellungen können unter Umständen nicht mehr oder nur eingeschränkt berücksichtigt werden und ziehen einen Preisaufschlag von 20% nach sich. Die Bestellungen sind verbindlich. Bei nachträglicher Veränderung oder Stornierung werden bereits angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Eine Auftragsbestätigung erfolgt nur, wo angegeben. Alle Preise sind, wenn nicht anderes angegeben, Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Gerichtsstand ist Leipzig. Markkleeberg, Friedrich-Ebert-Str Markkleeberg HRB 20560

3 Standbauerlaubnis Termin: Service-Blatt 1 Fax: Halle/Freifläche, Standnummer Postfach Markkleeberg Telefon / Fax Die Technischen Richtlinien der Leipziger Messe wurden zur Kenntnis genommen und von uns berücksichtigt. Die Richtlinien sind unter im Download area einzusehen. Dieses Service-Blatt 1 ist unbedingt von jedem Aussteller auszufüllen und einzureichen! Für die Aussteller in der Halle Wir bestellen einen Systemstand nach diesem Serviceblock (Kein eigener Standbau) Wir errichten einen Messebausystemstand, der die Bauhöhe von 4 m nicht überschreitet (selbst oder mit einer Standbaufirma) Es wird ein Stand errichtet, der die Bauhöhe von 4 m oder eine Grundfläche von 100 m² überschreitet Als Anlage übermitteln wir in zweifacher Ausführung: - Baubeschreibung mit Materialangaben - Maßstäbliche Beschreibung / Skizzen bzw. Fotografien mit den wichtigsten Maßen Für die Aussteller im Freigelände Es soll ein Show-, Verkaufs-, Ausstellungs-Truck bzw. -Container eingesetzt werden Länge... m, Breite... m, Höhe... m Es soll ein Zelt errichtet werden Länge... m, Breite... m, Höhe... m Das Zelt wird errichtet von der :... Hinweis: Zelte müssen durch oberirdische Beschwerungen sturmsicher befestigt werden. Es dürfen keine Zeltnägel verwendet werden. Auf Verlangen muss ein Standsicherheitsnachweis für das Zelt erbracht werden.

4 Miet-Systemstand Service-Blatt 2 Fax: Halle/Freifläche, Standnummer Postfach Markkleeberg Wichtig! Dieses Blatt ist zwingend dann einzureichen, wenn der Messestand in der Halle liegt und kein eigener Standbau erfolgt. In der Messehalle sind Standwände Pflicht (mind. Systemstand Var. 0) Wir haben folgenden Stand Reihenstand Eckstand Kopfstand Blockstand Unser Stand hat die Maße Breite... m Tiefe... m Wir bestellen folgenden Systemstand: Systemstand - Var. 0 (Trennwände) Preis 24,00 / m² Systemstand - Var. 1 wie Var. 0 und zusätzlich: Modul-System im Rastermaß 1,00 x 2,50 m, Stütz- und Rahmenelemente weiß, Wandausfachung weiß, statische Aussteifung durch Deckenzargen sowie umlaufende Systemzarge an jeder offenen Seite (200 mm hoch ohne Blendenbrett) Blende, 300 mm, hoch an jeder offenen Seite Teppich Nadelfilz grau (weitere Farben zur Auswahl) Grundbeleuchtung pro 4 m² 1 Strahler Preis : Standgröße bis 12 m² 51,50 /m² Standgröße m² 49,00 /m² Standgröße ab 21 m² 47,50 /m² Systemstand - Var. 2 wie Var. 1 und zusätzlich: 1 runder Tisch (d: 0,70 m) 4 Polsterstühle 1 Informations-Theke Preis Standgröße bis 12 m² 60,00 /m² Standgröße m² 56,00 /m² Standgröße ab 21 m² 52,50 /m² Systemstand - Var. 3 wie Var. 2 und zusätzlich: offenes Deckenraster 1 x 1 m Kabine mit verschließbarer Tür, Regalablagen und Garderobenleiste Dominante 1 x 1 m Prospektablage Preis Standgröße bis 12 m² 67,50 /m² Standgröße m² 63,50 /m² Standgröße ab 21 m² 58,50 /m² Systemstand aus Zusatzangebot (Blatt 2 a) Var. 4 Var. 5 Var. 6 Wir wünschen individuellen Standbau. Bitte rufen Sie uns an! Die Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen auf der Rückseite dieses Blattes erkennen wir an.

5 Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen 1.Vertragsabschluss (1) Für Dienstleistungs- und Mietverträge gelten die folgenden "Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedigungen" der FAIRNET GmbH. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers/ Mieters werden hiermit zurückgewiesen. Abweichungen oder Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigung der FAIRNET GmbH wirksam. (2) Alle Bestellungen bedürfen der Schriftform. Die FAIRNET GmbH bestätigt alle termingerecht eingegangenen Bestellungen bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Hat der Auftraggeber/Mieter bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn von der FAIRNET GmbH keine schriftliche Bestätigung erhalten, so hat er dies unverzüglich der FAIRNET GmbH mitzuteilen. 2.Art und Weise der Gebrauchsüberlassung (1) Dem Auftraggeber/Mieter ist bekannt, dass Mietgut in der Regel mehrfach zu Ausstellungszwecken verwendet wird und nicht immer neuwertig ist. (2) Mietgut wird nur zum vereinbarten Zweck und für die Dauer der Veranstaltung zur ausschließlichen Nutzung durch den Auftraggeber/Mieter am vereinbarten Ort zur Verfügung gestellt. Die Überlassung des Mietgutes an Dritte ist nicht gestattet. (3) Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen bleiben mit allen Rechten im Eigentum der FAIRNET GmbH und zwar auch dann, wenn sie dem Auftraggeber/Mieter übergeben worden sind. (4) Der Auftraggeber/Mieter hat sich bei der Übergabe von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des Mietgutes zu überzeugen. (5) Der Auftraggeber/Mieter hat die Leistungserbringung/Empfang des Mietgutes zu quittieren. Hierbei gegebenenfalls von ihm festgestellte Mängel hat er schriftlich bei Abnahme/Empfang zu rügen. Unterlässt er dies, gilt die Leistungserbringung/das Mietgut als mangelfrei abgenommen. Dies gilt auch für die Mängel, die der Auftraggeber /Mieter bei ordnungsgemäßen Verhalten hätte feststellen können. Im übrigen sind Reklamationen zu Dienstleistungen unverzüglich anzuzeigen. (6) Die Auslieferung aller bei der FAIRNET GmbH termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass die Leistung / das Mietgut zum Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. (7) Ist der Messestand bei Anlieferung personell nicht besetzt, so gilt mit dem Abstellen des Mietgutes auf dem Messestand das Mietgut als ordnungsgemäß übergeben. (8) Die FAIRNET GmbH ist nicht verpflichtet, die Legitimation der auf dem Stand bei der Anlieferung des Mietgutes angetroffenen Personen zu überprüfen. (9) Liefertermine und Sonderwünsche bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklich schriftlichen Bestätigung der FAIRNET GmbH. 3.Mängelhaftung (1) Die Mängelrechte des Auftraggebers/Mieters setzen voraus, dass dieser seinen nach 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. (2) Soweit ein Mangel der Leistung/des Mietgutes vorliegt, ist die FAIRNET GmbH nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien neuen Leistung / eines neuen Mietgutes berechtigt. Die Lieferung eines neuen Mietgutes ist ausgeschlossen, sofern es sich bei dem mangelhaften Mietgut um eine gebrauchte Sache handelt. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung trägt die FAIRNET GmbH. (3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Leistungsabnahme/Empfang des Mietgutes. 4.Preise (1) Die in den Preislisten ausgewiesenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer und gelten für die Dauer der Veranstaltung. (2) Die Kosten für den An- und Abtransport sowie für eine gegebenenfalls notwendige Montage oder Demontage sind, sofern diese nicht gesondert ausgewiesen werden, im Preis inbegriffen. 5.Abweichungen zu Katalogangaben (1) Alle katalogseitigen Maßgaben sind ca.-maße. Die FAIRNET GmbH behält sich Abweichnungen in Maß, Form und Farbe des bestellten Mietgutes vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist. Die gelieferten Sachen müssen gleichwertiger oder besserer Natur sein. 6.Zahlungsbedingungen (1) Die von der FAIRNET GmbH erteilten Rechnungen sind acht Tage nach Rechnungsdatum fällig. Unabhängig davon behält es sich die FAIRNET GmbH vor, während der Messe Rechnungen zu übergeben, die sofort bar, mit Verrechnungsscheck, Eurocheque oder mit Kreditkarte zu begleichen sind. Das Inkasso erfolgt durch bevollmächtigte Vertreter der FAIRNET GmbH. Es obliegt dem Auftraggeber/Mieter, bei verspäteter Zahlung nachzuweisen, dass ihm die Rechnungen verspätet zugegangen sind. (2) Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug unter Angabe der Kundennummer und Rechnungsnummer auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Werden Rechnungen auf Weisung des Auftraggebers/Mieters an Dritte gesandt, so bleibt der Auftraggeber/Mieter gleichwohl Schuldner. (3) Erfolgt die Auftragsabwicklung im Rahmen einer von der FAIRNET GmbH durchgeführten Veranstaltung, verliert der Auftraggeber/Mieter unbeschadet vom Fortbestand seiner Zahlungsverpflichtung den Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung, wenn er nicht oder nicht fristgerecht bezahlt. Ab Fälligkeit sind Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten p.a. über dem geltenden Basiszinssatz ab Fälligkeit berechnet zu zahlen, sofern der Auftraggeber/Mieter Kaufmann ist. Mit Eintritt des Verzuges sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. (4) Die FAIRNET GmbH kann bei Zahlungsverzug des Auftraggebers/Mieters vom Vertrag zurücktreten und neben dem Verzugsschaden Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. (5) Bestellungen, die vier Wochen oder weniger vor Veranstaltungsbeginn bei der FAIRNET GmbH eingehen, werden nur gegen Vorkasse (der Bestellung ist ein Verrechnungsscheck beizufügen) entgegengenommen. (6) Die FAIRNET GmbH ist berechtigt Mahngebühren in Höhe von maximal 15,00 Euro für außergerichtliche Mahnungen vom Auftraggeber/Mieter zu erheben. (7) Ist der Auftraggeber/Mieter Kaufmann, so ist die Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechtes ausgeschlossen. Er kann nur mit solchen Ansprüchen gegenüber den Forderungen der FAIRNET GmbH aufrechnen, die entweder rechtskräftig festgestellt oder von der FAIRNET GmbH unbestritten sind. In jedem Fall ist die Aufrechnung mit nicht gleichartigen oder künftigen Forderungen der FAIRNET GmbH sowie die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftraggeber/ Mieter, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, unzulässig. 7. Abnahmeverzug des Auftraggebers / Mieters (1) Kommt der Auftraggeber/Mieter mit der Abnahme in Verzug, bleibt er gleichwohl zur Zahlung verpflichtet. (2) Im übrigen ist der Auftraggeber/Mieter im Fall des Abnahmeverzuges verpflichtet, den der FAIRNET GmbH hieraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. 8.Haftung des Mieters (1) Der Auftraggeber/Mieter haftet für Schäden und Verlust der ihm überlassenen Sachen. Seinem eigenen Verschulden steht das seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sowie Angehörigen und Beauftragten gleich. (2) Beschädigtes sowie zerstörtes oder verlorengegangenes Mietgut wird von der FAIRNET GmbH auf Kosten des Auftraggebers/Mieters zum Selbstkostenpreis repariert bzw. wiederbeschafft. (3) Beschädigungen sind der FAIRNET GmbH unverzüglich anzuzeigen. Es wird empfohlen, für das Mietgut, eine Ausstellungsversicherung abzuschließen. Die FAIRNET GmbH weist ausdrücklich auf das Risiko des Diebstahls hin. (4) Der Auftraggeber/Mieter ist verpflichtet, das Mietgut pfleglich zu behandeln. Das Mietgut darf nicht beklebt, benagelt, gestrichen oder sonstwie beschädigt werden. Der Auftraggeber/ Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung der FAIRNET GmbH Veränderungen an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Vorhandene besondere Kennzeichnungen dürfen vom Auftraggeber/Mieter nicht entfernt werden. (5) Das Mietgut ist vom Auftraggeber/Mieter unverzüglich nach Veranstaltungsende abholbereit zur Verfügung zu stellen. (6) Gerät der Auftraggeber/Mieter mit der Übergabe des Mietgutes in Verzug, so ist die FAIRNET GmbH berechtigt, diese Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers/ Mieters für den Abtransport vorzubereiten. Das Einverständnis des Auftraggebers/ Mieters hierzu wird vorausgesetzt. (7) Von der FAIRNET GmbH festgestellte Mängel am rückgelieferten Mietgut werden dem Mieter unverzüglich angezeigt. Die Feststellungen gelten als anerkannt, wenn der Mieter nicht innerhalb einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht. 9.Haftung der FAIRNET GmbH (1) Die FAIRNET GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die FAIRNET GmbH nur, soweit wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden und nur für Schäden, die vertragstypisch und vorhersehbar sind. Die Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 10. Schlussbestimmungen (1) Die Wirksamkeit der "Allgmeinen Geschäfts- und Mietbedingungen" bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Klauseln unberührt. (2) Rechtsverbindlich ist allein die deutsche Fassung dieser "Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen". Alle Vereinbarungen, Genehmigungen und mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des vorstehenden Satzes. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Regelungen des internationalen Kaufrechts (CISG) auf diesen Vertrag ist ausgeschlossen. (4) Ersatzansprüche der FAIRNET GmbH wegen Veränderungen oder Verschlechterungen des Mietgutes verjähren in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, im dem die FAIRNET GmbH das Mietgut zurückerhält. Derartige Ersatzansprüche verjähren vor der Rückgabe erst in 30 Jahren von ihrer Entstehung an. (5) Teilt der Auftraggeber/Mieter der FAIRNET GmbH seine neue Adresse nicht mit und kann die FAIRNET GmbH diese auch nicht durch eine entsprechende Anschriftenrecherche ermitteln, ist die Verjährung gehemmt. De FAIRNET GmbH ist ungefähr nach ein, zwei und vier Jahren verpflichtet, die Adressrecherche zu wiederholen. Die Dauer der Hemmung beträgt maximal fünf Jahre. Der Auftraggeber/Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Recherche(n) zu tragen. (6) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen, einschließlich sämtlicher Zahlungsverpflichtungen, ist Leipzig, soweit es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der Vertragspartner seinen Sitz oder allgemeinen Gerichtsstand nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die FAIRNET GmbH hat darüber hinaus das Recht, alle erforderlichen rechtlichen Schritte oder Verfahren vor dem für den Sitz des Auftraggebers/Mieters zuständigen Gericht einzuleiten, falls eine solche Vorgehensweise nach der Einschätzung der FAIRNET GmbH erforderlich oder wünschenswert ist. Der Auftraggeber/Mieter trägt in jedem Fall die Kosten der vorgerichtlichen Forderungsbeitreibung (Auskunftsdetekteien, Inkassounternehmen, Rechtsanwälte). Sofern und soweit der Auftraggeber/Mieter in einem Rechtsstreit mit der FAIRNET GmbH unterliegt, trägt dieser die Kosten des Gerichtsverfahrens und der notwendigen Rechtsvertretung, insbesondere der Rechtsanwälte, Gerichte, Sachverständigen und Zeugen. (7) Die FAIRNET GmbH ist in den Grenzen der datenschutzrechtlichen Vorschriften berechtigt, die den Auftraggeber/Mieter betreffenden Daten zur automatischen Verarbeitung elektronisch zu speichern und diese, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich bzw. zweckmäßig ist, an Dritte weiterzugeben. Der Auftraggeber/Mieter erteilt sein Einverständnis hierzu ausdrücklich. (8) Die FAIRNET GmbH und der Auftraggeber/Mieter sind verpflichtet, sämtliche Informationen über personenbezogene Daten, die ihnen, ihren Mitarbeitern oder von ihnen beauftragten Dritten zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Die FAIRNET GmbH und der Auftraggeber/Mieter werden außer zur Erfüllung des Vertrages diese Informationen über personenbezogene Daten in keiner Form nutzen oder verwerten. Die FAIRNET GmbH und der Auftraggeber/Mieter halten sämtliche Verpflichtungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz ein und werden ihre Mitarbeiter und beauftragte Dritte entsprechend verpflichten. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

6 Systemstand Variante SQUARE Standbau Systemwandbau 250 cm Rahmen Alu-natur, Wände weiß Blende Höhe 30 cm, Beschriftung max 20 Buchstaben Helvetica Höhe 10 cm 2 Wandelemente 250 cm teilweise offen, aus Acryl Stele Höhe 400 cm, oberes Segment ab 3 m hinterleuchtet Ausstattung: Kabine 2 m² (bis 15 m² 1 m²) mit verschließbarer Tür 1 Garderobenleiste, 1 Regal, 1 Dreifachsteckdose 1 Tisch Breeze 80 x 80 x 74 cm 4 Stühle Breeze Bodenbelag Nadelfilz Standgröße Preis 8-19 m² 125,00 / m² m² 108,00 / m² m² 88,00 / m² Systemstand Variante STYLE Standbau Stütz- und Rahmenelemente Alu natur, 8-Kammer-Nutsystem Wandausfachung lichtgrau offenes Zargenraster Stele 350 cm hoch, kaschiert, ab 250 cm hinterleuchtet Stelenbeschriftung auf Anfrage geschwungene Blende an offenen Standseiten H 40 cm beidseitig kaschiert Beschriftung max. 20 Buchstaben je Blende Helvetica Höhe 10 cm Kabine 2 m² mit verschließbarer Tür (bis 15 m² 1 m²) Garderobenleiste und Regal Ausstattung: Tisch Breeze 80 x 80 x 74 cm 4 Stühle Breeze Stromschiene 2 m mit 4 Strahler 1 Langarmstrahler je 5 m² Grundfläche, Dreifachsteckdose Bodenbelag Nadelfilz Standgröße 8-19 m² 125,00 / m² m² 108,00 / m² m² 88,00 / m² ab 51 m² Preis auf Anfrage Systemstand Variante Moscow Standbau stützenfreies Design-Messebausystem megawall Wandausfachung weiss mit Schattenfuge Bauhöhe 3400 mm Wandstärke 40 mm Wandelement können gegen Aufpreis großflächig mit vollfarbigen Digitalprints bzw. Stoff bespannt werden Bodenbelag Nadelfilz Kabine 1 m² mit verschließbarer Kabinentür (2 m² ab 24 m² Standfläche) Ausstattung: 1 Garderobenleiste, 1 Dreifachsteckdose in der Kabine 1 Strahler pro 4 m² Grundfläche Standgröße Preis ab 16 m² 130,00 / m²

7 Standausstattung / Mietmöbel Service-Blatt 3 Fax: Halle/Freifläche, Standnummer Postfach Markkleeberg Wir bestellen hiermit Stück Artikel Preis Stück Artikel Preis Standbauelemente (nur in Verbindung mit Systemstand bzw. Standwänden) Blende, 300 mm hoch - je lfd m 29,50 Tür, verschließbar 109,00 Tisch-Vitrine 100x50x100 cm, weiß 68,00 Sideboard, Val--Net 100x50x100 cm 57,50 Prospektständer WINNI 27 x cm einseitig mit 3 Ablagen 58,00 Vorhang, 1m-Element, weiß 47,00 Anbautisch an Systemwand 100 x 50 x 80 cm 36,50 Schrägablage 100 x 30 cm, weiß 20,00 Regalablage 100 x 30 cm 20,00 Trapez-Strahler 120 W 23,00 Bodenbelag (Verlegen, Folienabdeckung, Entsorgen) in Standardfarben rot, grau, blau, grün, anthrazit m² Nadelfilz, Farbe... je m² 8,00 Mobiliar Podest 50 x 50 x 50 cm, weiß 36,50 dto. 100 x 100 x 50 cm 54,00 Info-Theke 100x56x102 cm, weiß 60,00 Tisch rund, 70 cm, schwarz o. weiß 31,00 Tisch 70 x 70 cm, schwarz o. weiß 36,00 Tisch 120 x 70 cm, schwarz o. weiß 29,00 Anbautisch 100 x 50 cm, weiß 33,00 Polsterstuhl, grau 14,00 Barhocker, schwarz oder weiß 21,00 Elektrogeräte und Sonstiges Kaffeemaschine, einfach Messeküche (Spüle, 2 Kochplatten, Boiler) 190,00 Kühlschrank, 140 l 57,00 Papierkorb 6,00 Mülleimer 9,60 Bilderhaken 2,60 Garderobenleiste, 100 cm 20,00 Weitere Ausstattungen auf Anfrage bzw. unter 24,00 Die allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen (Rückseite Serviceblatt 2) erkennen wir an

8 Grafik / Typografie Service-Blatt 4 Fax: Halle/Freifläche, Standnummer Postfach Markkleeberg Wir bestellen hiermit Blendenbeschriftung Standard Damit Ihre Beschriftung auf die Blende passt, rechnen Sie: Schriftlänge = Buchstabenzahl x Buchstabenhöhe x 0,7 (für Helvetica halbfett) Wenn nichts anders vermerkt, wird der Text optisch mittig auf der Blende platziert Artikel / Beschriftung Stück gesamt Var. 1: Helvetica halbfett 100 mm, schwarz/dunkelgrau, bis 20 Buchstaben 42,50 Var 2: Helvetica halbfett 100 mm, schwarz/dunkelgrau, bis 30 Buchstaben 57,50 Var 3: Helvetica halbfett 100 mm, schwarz/dunkelgrau, bis 45 Buchstaben 80,00 Andere Schriftart / andere Farbe mit 30 % Aufschlag Schriftart Farbe Zu gestaltender Text... Logo nach beiliegender Vorlage (reprofähig) bzw. Datei (EPS) Größe (Breite, Höhe): Ausführung: Bitte unterbreiten Sie uns ein Preisangebot! Individuelle Gestaltung / Ausführung nach beiliegenden Vorlagen (Manuskript, Muster, Skizze usw.) Bitte unterbreiten Sie uns ein Preisangebot! Die Ausführung erfolgt in computergeschnittener Selbstklebefolie Leistungsumfang: Aufbereitung der gelieferten Angaben Herstellung der Buchstaben / Logos Montage an bauseitig bereitgestellten Flächen Demontage und Säuberung der Flächen Die Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen (Rückseite Serviceblatt 2) erkennen wir an....

9 Telekommunikation Termin: Service-Blatt 5 Fax: Halle/Freifläche, Standnummer Postfach Markkleeberg Wir bestellen hiermit zur Ausführung durch die Leipziger Messe GmbH Anzahl Art Einzelpreis netto Telefonschluss mit Endgerät Standard (Lauthören, Wahlwiederholung, Lautstärkeregelung, Wahl bei aufliegendem Hörer) Analoger Anschluss ohne Telefonendgerät 124,00 119,00 Schnurloses Telefon 126,00 Telefaxanschluss mit G3-Faxgerät für Normalpapier inkl. 500 Blatt DIN A4 320,50 Internetanschluss Standard Ipv4 (kabelgebunden) für den Anschluss von bis zu 6 Endgeräten bis 2 Mbit bis 32 Mbit 203,00 391,00 Wir beabsichtigen ein eigenes WLAN zu betreiben. Bereitstellung vom... bis... Bitte kontaktieren Sie uns wegen Individueller Standlösung Festverbindung im Gelände Datendirektverbindung über externen Anbieter Sonstiges Die Hinweise auf der Rückseite haben wir zur Kenntnis genommen.

10 Hinweise zur Informations- und Kommunikationsversorgung Auf dem Leipziger Messegelände steht eine moderne Kommunikations-Infrastruktur zur Verfügung. Sie ermöglicht die kostenfreie Kommunikation innerhalb des Geländes. Die Bereitstellung der Anschlüsse erfolgt über die TK-Anlage der Leipziger Messe. Ein externes Gespräch wird über die Amtskennzahl 0 aufgebaut. Call-by-call und Preselection kann nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Anschlüsse Standard und Komfort sind digital und werden inklusive Endgerät zur Verfügung gestellt. Der An- Schluss eines ausstellereigenen Telefons ist auf Anfrage möglich. Bei mehreren Anschlüssen können diese sowohl als Einzelanschlüsse wie auch als Nebenstellenanlage (Sammelanschluss) geschaltet werden. Die Funktion des Anrufbeantworters wird durch eine Option der messeeigenen Telefonanlage realisiert. Die Leistung Fest- und Direktverbindung wird innerhalb des Messegeländes realisiert. Wird eine Direktverbindung zu einem Teilnehmer außerhalb des Messegeländes benötigt, ist diese ebenfalls über die Leipziger Messe zu beantragen, da für die Anbieter von Telekommunikationsleistungen keine Möglichkeit zum Durchschalten in das Gelände vorliegt. Ein frühzeitige Bestellung ist nötig, um die Koordination mit den Anbietern der Telekommunikationsleistung sicherzustellen. Die Vertragsbedingungen werden auf Anfrage mitgeteilt. Werden Leistungen von externen Netzanbietern gewünscht, sind diese über die Leipziger Messe zu bestellen. Die bestehenden Möglichkeiten, die zeitliche Realisierung und die Kosten werden im Bedarfsfall mitgeteilt. Die Kosten für die Nutzung der einzelnen Dienste sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Eine Zugangskennung zu T-Online kann kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden. Die Leistung Antennenanschluss beinhaltet die mietweise Installation des Anschlusses bis zum Stand. Am Antennenanschluss wird ein Pegel von=/> 65 dbv gewährleistet. Der Aussteller übernimmt die Haftung für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung aller ihm zur Verfügung gestellten Geräte. Die leihweise bereitgestellten Geräte werden nach Beendigung der Messe vom Servicepartner gegen Quittung entgegengenommen. Im Ausnahmefall kann die Rückgabe am Counter erfolgen. Der Nachweis für die ordnungsgemäße Rückgabe ist im Zweifelsfall vom Aussteller zu erbringen. Für abhanden gekommene oder zerstörte Geräte ist der zur Zeit der Wiederbeschaffung maßgebliche Listenpreis des Herstellers, bei Beschädigung sind die Reparaturkosten zuzüglich 10 % Aufwandsentschädigung zu zahlen. Die Rechnungslegung für die bestellten und ausgeführten Leistungen erfolgt durch die nach Abschluss der Veranstaltung. Die Abrechnung erfolgt über Takte. Die Preisliste übersenden wir Ihnen gern nach Anforderung. Rufnummer der Servicestelle: Standskizze Bitte Nordpfeil und ggf. Maßstab (wenn nicht Raster = 1x1m) eintragen! Bitte die offenen und geschlossenen Wände markieren, Lage der Anschlüssen eintragen und ggf. Bezugspunkte angeben! Die Leitungsführung erfolgt, soweit möglich, hinter bzw. Zwischen den Standwänden, ggf. Unter einem Podest mit 6 cm Zwischenraum (falls vorhanden, bitte angeben).

11 Elektro-Installation Termin: Service-Blatt 6 Fax: Halle/Freifläche, Standnummer Postfach Markkleeberg Wir bestellen hiermit unter Anerkennung der technischen Richtlinien der Leipziger Messe, nachzulesen unter im Download area Anzahl Art Einzelpreis netto Wechselstrom-Anschluß V mit Kleinverteiler (3 Steckdosen, dav. 2 abschaltbar, 1 Dauerstrom) mit FI/RCD-Schalter...10 A / 2 kw 121, A / 3 kw Drehstrom-Anschluß V mit Kupplung (nur bis 125 A / 60 kw) für kundeneigene oder Miet-Verteilung Festanschluss an ausstellereigene Verteilung (Prüfprotokoll muss vorgelegt werden!)... 7 kw 160, kw 178, kw 200, kw 230, kw 390, kw 590,00 Weitere Staffelungen bis 400 A / 192 kw auf Anfrage Energieverbrauch (Preis / Tag) (bis 30 kw Tagespauschale - über 30 kw mit Messung durch Zähler) Wechselstrom Drehstrom 127,00 bis 2 kw 11,50 bis 3 kw 14,50 bis 7 kw 27,00 bis 9 kw 32,00 bis 12 kw 45,00 bis 15 kw 58,00 bis 30 kw 107,00 Anzahl Art Einzelpreis netto Standverteilung setzt Bestellung eines Anschlusses voraus (Bereitstellung + Anschluß über Anbaustecker CEE)... Typ 1 (im Wechselstromanschluss enthalten)... Typ 2 - max. 15 kw 145,00 8 x 230 V Wechselstromsteckdosen abschaltbar,... Typ 3 - max. 30 kw 180,00 5 x 230 V Wechselstrom-Steckdose 1 x 400 V CEE Kragensteckdose 16 A... Typ 4 - max. 30 kw 205,00 2 x 230 V Wechselstrom-Steckdose 2 x 400 V CEE Kragensteckdose 16 A... Typ 5 - max. 30 kw 230,00 2 x 230 V Wechselstrom-Steckdose 1 x 400 V CEE Kragensteckdose 16 A 2 x 400 V CEE Kragensteckdose 32 A... Typ 6 - max. 30 kw 230,00 2 x 230 V Wechselstrom-Steckdose 3 x 400 V CEE Kragensteckdose 16 A Jede Verteilung ist ausgestattet mit: - RCD/FI-Absicherung sowie - 1 x 230 V Wechselstromsteckdose mit Dauerstrom. Alle weiteren Steckdosen sind abschaltbar. Zählermiete (pro Messe) über 63 A Stromverbrauch (bei Messung mit Zähler) je kwh 29,00 0,43 Gewünschter Zeitpunkt der Standzuschaltung... Die Hinweise auf der Rückseite haben wir zur Kenntnis genommen. Anschlußskizze auf der Rückseite, sonst keine Bearbeitung

12 Liefer- und Leistungsbedingungen für Elektroenergie Stromart / Schutzmaßnahmen Es steht Drehstrom mit etwa 230/440 V 50 Hz zur Verfügung. Leistungen bis 3 kw können auch als 230 V Einphasenwechselstrom bereitgestellt werden. Als Schutzmaßnahme ist FI-Schutzschaltung zu realisieren. Vorschriften für elektrotechnische Anlagen und Geräte Alle elektrotechnischen Anlagen, Materialien und Geräte müssen den IEC- und VDE-Vorschriften entsprechend errichtet werden bzw. nach diesen nachweisbar geprüft sein. Die Prüfprotokolle sind auf Verlangen vorzuweisen. Das gilt auch für Fertigbauten, Container, Vorführwagen usw., die an das Netz der Leipizger Messe angeschlossen werden sollen. Anschluss an das Netz Die umseitige Bestellung ist die Grundlage für die Bemessung und Absicherung der Zuleitungen sowie - soweit keine Zählung erfolgt - die Verbrauchspauschalen. Eventuelle Veränderungen müssen spätestens 14 Tage vor Messebeginn eingegangen sein. Der Anschluss darf nur von der zugelassenen Vertragsfirma der Leipziger Messe errichtet und in Betrieb gesetzt werden. Das dafür benötigte Material wird von dieser leihweise bereitgestellt. Nach Fertigstellung der Elektroinstallation erfolgt die Zuschaltung durch den Hallenelektriker. Dieser ist berechtigt, die Anlagen vor und nach Inbetriebnahme zu überprüfen. Bei Nichtbeachtung der einschlägigen Bestimmungen ist der Hallenelektriker verpflichtet, den Anschluss an das Versorgungsnetz abzulehnen oder ihn zu trennen. Vornahme oder Unterlassung der Überprüfung der Anlagen sowie deren Anschluss an das Verteilungsnetz begründen keine Haftung der Leipziger Messe bzw. des beauftragten Hallenelektrikers für die Mängelfreiheit der Anlagen. Die Netzanschlüsse müssen im Stand durch einen Hauptschalter oder - soweit nach VDE zulässig - duch eine Steckvorrichtung vom Netz getrennt werden können. Steckdosen für Dauerstrom werden vor dem Hauptschalter angeschlossen. Installationen in den Ständen Installationen in den Stände dürfen von der Vertragsfirma der Leipziger Messe errichtet werden. Externe Firmen müssen einen gültigen EVU-Ausweis oder vergleichbares besitzen. Auf Anforderung unterbreitet Ihnen die Vertragsfirma ein Angebot für Ihre individuelle Standinstallation gemäß Ihren detaillierten Anforderungen. Betrieb der Anlage / Verhalten bei Störungen Die Stromversorgung der Stände erfolgt gemäß bestelltem Datum, frühestens nach Fertigstellung der Installation. Die Energielieferung endet am Schlußtag eine Stunde nach Veranstaltungsende. Während des Auf- und Abbaus stehen Stromanschlüsse kleiner Leistung an den Hallenwänden zur Verfügung. Der Hauptschalter bzw. die Steckverbindung ist täglich beim Verlasssen des Standes vom Standpersonal auszuschalten. Beim Ausfallen des Anschlusses ist umgehend der Halleninspektor zu informieren. Bei Störungen im Stand können gegen Berechnung die Vertragsfirmen in Anspruch genommen werden. Für Ausfallen des Netzes übernimmt die Leipziger Messe ebensowenig Haftung wie für über- oder unterspannungsbedingte Störungen bzw. Ausfälle an Geräten oder Anlagen. Verluste Der Aussteller haftet für Verlust oder Beschädigung der technischen Ausrüstung. Zur Wiederbeschaffung ist der z.z. gültige Listenpreis des Herstellers zu zahlen. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten zzgl. 10 % Aufwandsentschädigung berechnet. Standkizze Bitte Nordpfeil und ggf. Maßstab (wenn nicht Raster = 1 x 1m) eintragen! Bitte alle offenen und geschlossenen Wände markieren, Lage der Anschlüsse eintragen und ggf. Bezugspunkte angeben! Wenn Leitungsführung unter Podest (mind. 6 cm Zwischenraum) möglich, bitte angeben!

13 Wasser-Installation Termin: Service-Blatt 7 Fax: Halle/Freifläche, Standnummer Postfach Markkleeberg Wir bestellen hiermit unter Anerkennung der Technischen Richtlinien der Leipziger Messe, nachzulesen unter im Download area Anzahl Art Einzelpreis netto Wasser- / Abwasseranschluss - Halle... Anschluss mit Zulauf 1/2 '' an Verbrauchsgerät (Kombiküche, Spüle o.ä.) incl. Abfluss DN , weitere beistehende Geräte anschließen pro Anschluss Anschluss zu zweiter Ebene (über 2 m) 51,00 690,00 Wasser- / Abwasseranschluss - Freigelände Anschluss mit Zulauf 1/2 '' und Abfluss DN 50 an Container, Exponat o.ä. 460,00 weitere beistehende Geräte anschließen pro Anschluss 51,00 Leihgeräte vorhalten und anschließen... Elektroboiler 5 l 40,50... Spüle (100 cm breit) mit kompletter Armatur 61,50... Wasserzähler ( bei Verbrauch über 4 m³/tag) 11,50... Fettabscheider (vorgeschrieben für Cateringbetriebe) einschl. Inhaltsentsorgung auf Anfrage Einmaliges Befüllen incl. Entleerung... bis 10 m³ 96,00... bis 40 m³ 300,00... bis 70 m³ 500,00 Wasserverbrauch: Der Wasserverbrauch bis 4 m³/tag ist im Preis für den Hauptanschluss enthalten. Bei höherem Verbrauch wird durch den Installationsbetrieb eine Zähleinrichtung installiert. Der Mehrverbrauch ist kostenpflichtig. Weitere Leistungen auf Anfrage Bereitstellung des Anschlusses ab... bis... Die Hinweise auf der Rückseite haben wir zur Kenntnis genommen. Anschlußskizze auf der Rückseite, sonst keine Bearbeitung

14 Liefer- und Leistungsbedingungen für Wasser / Abwasser Auf umseitige Bestellung wird sowohl ein Wasser- als auch Abwasseranschluss hergestellt sowie für den bestellten Zeitraum Trinkwasser geliefert. Der Auftrag beinhaltet gleichzeitig die Wiederherstellung des alten Zustandes. Die auf der Bestellung aufgeführten Leistungen umfassen die Materialgestellung, Montage und Demontage, bei Leihgeräten auch deren Aufstellung und Inbetriebnahme. Der Wasserdruck beträgt etwa 0,4 MPa. Bei empfindlichen Geräten empfiehlt sich der Einbau von Druckregelungsventilen; bei benötigtem höherem Druck von Druckerhöhungsanlagen. Die Kosten dafür trägt der Aussteller. Anschlüsse für Wasser und Abwasser zu und in den Ständen dürfen aus Sicherheitsgründen nur von der beauftragten Vertragsfirma der Leipziger Messe GmbH ausgeführt werden. Eingriffe an den im Messegelände vorhandenen Anlagen durch unbefugte Personen und eigenmächtiges Anschließen von Verbrauchern sind nicht statthaft. Installationsarbeiten im Stand ab Hauptanschluss gehen zu Lasten des Ausstellers. Die Bereitstellung des Anschlusses erfolgt - soweit nicht anders bestellt - einen Tag vor Messebeginn und endet am Abend des letzten Messetages. Dem Aussteller ist freigestellt, auf dem eigenen Stand eigene Geräte, Armaturen etc. installieren zu lassen oder durch eigenes Fachpersonal zu installieren, vorausgesetzt, dass diese den einschlägigen Vorschriften entsprechen. In diesem Fall ist die Vertragsfirma der Leipziger Messe GmbH berechtigt, die ausgeführten Installationen zu überprüfen. Bei nicht sachgemäßer Installation wird der Betrieb untersagt. Eventuelle Beanstandungen müssen sofort bei der ausführenden Vertragsfirma gemeldet werden. Bei Ausfallen des Standanschlusses ist umgehend der Halleninspektor zu informieren. Bei Störungen im Stand können gegen Berechnung die Vertragsfirmen in Anspruch genommen werden. Bei Störungen der Wasserversorgung haftet die Leipziger Messe nur für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Eine mögliche Haftung des Versorgungsunternehmens bleibt hiervon unberührt. Die umseitige Bestellung ist verbindlich. Eventuelle Veränderungen sind schriftlich anzumelden. Bei Änderungen oder Stornierungen werden bereits erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt, bei Stornierungen mindestens eine Bearbeitungsgebühr von 25,-. Für in den letzten 3 Tagen vor Beginn der Veranstaltung eingehende Bestellungen wird ein Aufschlag von 20 % erhoben. Standskizze Bitte Nordpfeil und ggf. Maßstab (wenn nicht Raster = 1 x 1 m) eintragen! Bitte alle offenen und geschlossenen Wände markieren, Lage der Anschlüsse eintragen und ggf. Bezugspunkte angeben! Die Leitungsführung erfolgt soweit wie möglich hinter bzw. zwischen den Standwänden, ggf. unter einem Podest mit mindestens 6 cm Zwischenraum (falls vorhanden, bitte angeben)

15 Standreinigung / Müllentsorgung Termin: Service-Blatt 8 Fax: Halle/Freifläche, Standnummer Postfach Markkleeberg Bitte beachten Sie: Die Müllpauschale von 19,00 je Hauptaussteller beinhaltet die Abholung von üblichen Müllmengen am Ende des Ausstellungstages. Bitte stellen Sie den Müllbeutel neben Ihren Stand. Wir bestellen hiermit gemäß der umseitigen Bedingungen folgende Reinigungsleistungen: Leistung erwünscht am / um... Uhr Preis Grundreinigung unseres Standes vor Messebeginn... 21,70 / Stunde Tägliche abendliche Reinigung unseres Standes Fußbodenpflege, Säuberung der Standeinrichtung (ohne Exponate) 0,90 / m² und Tag Teppichshampoonierung... 3,00 / m² Glasreinigung im Messestand... incl. Gestellung aller Geräte und Leitern bis 4 m Waschen von Fahrzeugen... PKW, Kleinbus, Anhänger, Kleintransporter, Wohnmobil bis 2,5 t LKW, Anhänger über 2,5 bis 7,5 t LKW, Bus, Anhänger über 7,5 t Reinigen von Exponaten und sonstige Reinigungsarbeiten Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir bestellen hiermit gemäß der umseitigen Bedingungen folgende Entsorgungsleistungen: 23,90 / Stunde 19,60 / Stück 27,80 / Stück 42,30 / Stück Angebot nach Rückfrage Anzahl ME Art Preis Bitte beachten Sie! Sie können jeden Abend 50 l Müll an Ihren Stand entsorgen. Die Kosten hierfür sind durch die entrichtete Müllpauschale abgegolten. Die Entsorgung größerer Mengen ist kostenpflichtig zu bestellen. Entsorgung in Behälter 1,1 m³ (max. 200 kg)... Behälter Kunststoff, Folie 44,60 / Behälter... Behälter Papier, Kartonage 44,60 / Behälter... Behälter Holz 44,60 / Behälter... Behälter Metall 44,60 / Behälter... Behälter Restmüll 87,60 / Behälter... m² Teppichboden 1,20 / m² Liter Speiseabfälle Turnus, Uhrzeit... 14,70 / 120 l Die Hinweise auf der Rückseite haben wir zur Kenntnis genommen. Datum Unterschrift Fimenstempel

16 Vertragsbedingungen über Standreinigung 1. Auftragnehmer Reinigungs- und Entsorgungsleistungen werden durch die Vertragsfirma der Leipziger Messe GmbH ausgeführt. 2. Bestellung Nur schriftliche Bestellungen und Abmachungen sind verbindlich. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. 3. Ausführung Eine termingerechte Ausführung der Arbeiten kann nur gewährleistet werden, wenn der Standbau spätestens 12 Stunden vor Eröffnung der Messe beendet ist. Dienstleistungen größeren Umfangs müssen rechtzeitig bestellt werden. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen sowie Störungen, die der Auftragsnehmer nicht zu vertreten hat, entbinden in dem Umfang der Störung von den eingegangenen Verpflichtungen des Auftrages. 4. Beanstandungen Beanstandungen sind vom Auftraggeber sofort, spätestens bis zur täglichen Messeeröffnung, beim Auftragnehmer (Tel. 0341/ ) zu melden. Ansonsten gilt die Reinigung mit dem täglichen Messebeginn als ordnungsgemäß abgenommen. 5. Haftpflicht Der Auftragnehmer und sein Personal sind gegen Haftpflicht und Obhutsschäden versichert. Eventuelle Schäden sind sofort in zweifacher Ausfertigung schriftlich dem Auftragnehmer zu melden. 6. Preise Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive normaler Geräte- und Materialgestellung sowie aller Zuschläge (Wochenende, Feiertag, Nacht). Jede angefangene halbe Stunde bei Stundenlohnarbeiten wird voll berechnet. Für die Berechnung nach der Fläche sind die in den Hallenplänen angegebenen Bruttoflächen maßgebend. 7. Abrechnung Der Betrag für die normale Standreinigung ist bei Auftragsbestätigung fällig. Die Beträge für Glasreinigung und sonstige Leistungen können nach Ausführung der Arbeiten während der Laufzeit der Messe kassiert werden.. 8. Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Leipzig. Entsorgung von Abfällen Allgemeine Vorschriften Der während der Veranstaltung oder bei der Montage oder Demontage des Standes anfallende, nicht vermeidbare Abfall bzw. Reststoff ist vom Aussteller der Verwertung oder - wenn das nicht möglich - der Entsorgung zuzuführen. Sofern der Aussteller die Entsorgung nicht selbst vornehmen will, ist diese mit dem Formblatt in Auftrag zu geben. Die besenreine Ausstellungsfläche sollte dem Hallen-/Freiflächen-Inspektor übergeben werden. Für Abfälle und Material jeglicher Art, die nach der Abbauzeit auf dem (nicht übergebenen Stand) vorgefunden werden, wird eine erhöhte Gebühr von 130,50 / m³ erhoben. Kleinstmengenentsorgung Abfälle der Standbewirtschaftung (ausgenommen Produktionsabfälle), die während der Messezeit am Stand anfallen, sind gemäß der geltenden Bestimmungen nach Kunststoffen (gelb), Papier (blau), Glas (grün) und Restmüll (rot) sortenrein getrennt zu sammeln. Dafür können die umseitig angebotenen Beutelsets bestellt werden. Der aufgeführte Preis beinhaltet die Entsorgung. Andere Abfallsäcke, die auf dem Stand oder Gang verbleiben, werden nicht abgeholt. Sonderabfälle Gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe dürfen nicht dem normalen Abfall beigegeben oder in das Abwasser geleitet werden. Produktionsabfälle, die beispielsweise mit Öl oder Emulsion vermischt sind, gelten als Sonderabfall. Nach der Satzung über die Entsorgung von Gewerbe- und Bauschuttabfällen der Stadt Leipzig können Bauschuttabfälle und Sondermüll nicht als Gewerbemüll entsorgt werden. Die Trennung nach Sorten ist vorgeschrieben. Der Aussteller ist demnach verpflichtet, genehmigungspflichtige umweltbelastende Abfallstoffe, Sperrmüll, Bauschutt etc. Auf eigene Kosten zu entsorgen Im Bedarfsfall können wir Ihnen Service-Partner vermitteln, die die gesetzlich vorgeschriebene Entsorgung in Ihrem Auftrag vornehmen.

17 Standbewachung Termin: Service-Blatt 9 Fax: Hale/Freifläche, Standnummer Postfach Markkleeberg Wir bestellen die Bewachung unseres Standes durch die Vertragsfirma der Leipziger Messe GmbH gemäß der umseitigen Geschäftsbedingungen Zeitraum von... bis... (Datum, Uhrzeit) Anzahl Wachmänner Aufbau Messe Abbau Preis pauschal (incl. aller Zuschläge) je Stunde 24,50 Stornierungen oder Reduzierungen des Leistungsumfangs müssen dem Bewachungsunternehmen bis 6 Stunden vor Dienstbeginn gemeldet werden. Das Bewachungsunternehmen ist berechtigt, bei Nichteinhaltung dieser Zeitspanne den vertraglichen Preis für den Tag (Schicht) in Rechnung zu stellen. Die Rechnungslegung erfolgt direkt durch das von uns beauftragte Bewachungsunternehmen.

18 Auszug aus den Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bewachungsunternehmens 1. Allgemeine Dienstausführung Der Wachdienst wird durch uniformiertes Wachpersonal ausgeführt. 2. Beanstandungen Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung der Betriebsleitung des Bewachungsunternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden. Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Wachdienstes berechtigen zur fristlosen Lösung des Wachvertrages, wenn das Bewachungsunternehmen nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist für Abhilfe sorgt. 3. Haftungsbegrenzung Die Höhe der Haftung ist begrenzt auf - bei Personenschäden bis ,- - bei Sachschäden bis ,- - beim Abhandenkommen bewachter Sachen bis ,- - bei Vermögensschäden bis ,- - beim Abhandenkommen von Schlüsseln bis ,- - bei Schäden aus Datenschutz bis ,- Die Haftungshöchstsummen können ggf. gegen Aufpreis erhöht werden. Hierzu bedarf es einer Einzelvereinbarung. Abweichend davon haftet das Bewachungsunternehmen bei Schadensersatzansprüchen jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, ungegrenzt, sofern etwaige Schäden von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. 4. Geltendmachung von Ansprüchen Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftungsansprüche sofort bei Übergabe/Übernahme des Standes geltend zu machen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Bewachungsunternehmen unverzüglich die Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe, selbst oder durch Beauftragte, zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seine vorstehenden Pflichten nicht oder nicht innerhalb der angemessenen Pflicht nachkommt, gehen zu seinen Lasten. Der Haftungsanspruch erlischt, wenn ihn der Auftraggeber im Falle der Ablehnung durch das Bewachungsunternehmen oder dessen Versicherungsgesellschaft nicht binnen 3 Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend macht. 5. Haftungsnachweis Das Bewachungsunternehmen ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, deren Deckungssummen den Haftungshöchstsätzen gem. Abs. 3 entsprechen. Der Auftraggeber kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen. 6. Zahlungsbedingungen Die vom Bewachungsunternehmen erteilten Rechnungen sind nach deren Erhalt sofort fällig. Aufrechnungen und Zurückhaltungen von Bewachungsgebühren sind nicht zulässig. Vertragsbeginn, Vertragsänderung Der Bewachungsvertrag ist für das Bewachungsunternehmen von dem Zeitpunkt an verbindlich, an welchem der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung erhält. Erfüllungsort Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz der Betriebsleitung des Bewachungsunternehmens.

19 Aushilfskräfte Termin: Service-Blatt 10 Tel.: 0341 / Fax: 0341 / info@loewen-personalservice.de Halle/Freifläche, Standnummer Löwen Personalservice GmbH Elsterstraße Leipzig Die Löwen Personalservice GmbH bietet die Möglichkeit der Bereitstellung von Messepersonal. Die gesetzliche Entlohnung und andere Pflichtenträgt die Agentur. Sie erhalten eine Rechnung zzgl. Mehrwertsteuer nach Beendigung der Messe. Wir bestellen verbindlich folgende Aushilfskräfte Art Anzahl Vergütung / Stunde Sprachkenntnisse Beschäftigung von bis Vorstellung Ort, Zeit Hilfen zum Standauf-/abbau Standhilfen männlich Standhilfen weiblich Sonstige Besondere Wünsche Bei einer Stornierung des Auftrags 48 Stunden vor Auftragsbeginn werden die Mindestarbeitszeit in der angeforderten Mitarbeiterzahl sowie anfallende Mietkosten fällig. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Löwen Personalservice GmbH. Diese finden Sie unter

20 Spedition Service-Blatt 11 Termin: Tel.: Fax: Halle/Freifläche, Standnummer DHL Trade Fairs &Events GmbH Messe-Allee Leipzig Ansprechpartner Wir bestellen zu den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) - neueste Fassung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesgruppe Schwertranporte und Frachtarbeiten (BSK) und dem Spediteurtarif für Messen und Ausstellungen in Leipzig (auszugsweise auf der Rückseite). Es ist uns bekannt, dass wir bei verspäteter Anmeldung und Anlieferung beim Auf- und Abbau mit erheblichen Verzögerungen rechnen müssen. 1. Wir benötigen zum Ab- bzw. Aufladen unserer Ausstellungsgegenstände folgende Geräte: Autokran bis 30 t Autokran bis 50 t Gabelstapler bis 3 t Gabelstapler bis 5 t Gabelstapler bis 8 t Traktor Einsatztag Uhrzeit vorauss. Einsatzdauer 2. Wir melden folgende Lagerung an: Volumen m³ Anzahl Packstücke Abholung am Stand am... Leergut Vollgut 3. Transport - Bitte unterbreiten Sie uns ein Angebot Be- und Entladeort Ladevolumen 4. Zollabfertigung Wir bevollmächtigen den Messespediteur hiermit, in unserem Namen die Einfuhr- bzw. Ausfuhr- Zollabfertigung vorzunehmen.

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