Wegleitung Master of Advanced Studies in Secondary and Higher Education MAS SHE Maturitätsfächer. uzh

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1 Wegleitung Master of Advanced Studies in Secondary and Higher Education MAS SHE Maturitätsfächer uzh

2 Inhalt Vorwort 6 1. Allgemeines Was steht in dieser Wegleitung? In welchen Unterlagen ist das Studium 8 an der Philosophischen Fakultät geregelt? 1.3 Wie funktioniert das Kreditpunktesystem? Wie viele Kreditpunkte muss ich erwerben? 9 Welcher Zeitraum steht mir dazu zur Verfügung? 1.5 Kann ich meine Kreditpunkte beliebig zusammenstellen? Wie erfahre ich meinen Kreditpunktestand? Wie ist das Studium gegliedert? Was sind Module? Welche Arten von Modulen gibt es? Wie schreibe ich mich für ein Modul ein? Buchungsfristen? Wie erwerbe ich meine Kreditpunkte? Muss ich mich für die einzelnen Leistungsnachweise anmelden? 11 Kann ich mich abmelden? 1.12 Was sind modulübergreifende Prüfungen? Kann ich jedes Semester die Universität wechseln? Wie bringe ich Studium und Militärdienst unter einen Hut? Die Organisation Lehre und Forschung Kontakte und Adressen: Sekretariat und Studienberatung Auflage, Das Studium Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Wie ist das Studium aufgebaut? Welche Module im Bereich Erziehungswissenschaften 16 muss ich besuchen? 3.4 Welche Module im Bereich Fachdidaktik muss ich besuchen? Welche Module werden im Bereich «Fachwissenschaftliche Vertiefung 18 mit pädagogischem Fokus» angeboten? 3

3 3.6 Wie ist die berufspraktische Ausbildung organisiert? Welche Module kann ich im Wahlpflichtbereich besuchen? In welcher Abfolge muss ich die Module absolvieren? Welche Leistungen muss ich für die Absolvierung 20 der Module erbringen? 3.10 Was ist ein Leistungsnachweis? Was ist ein Portfolio und wie wird es aufgebaut? Modulübergreifende Prüfung Zulassung Anmeldung und Anforderungen Gebühren Besonderes Anrechnung von Studienleistungen, Studienplanung BA- und MA-Studium Gymnasial- und Berufspädagogik Eignungsbeurteilung Ausserschulisches Praktikum Sprachenaufenthalt für moderne Fremdsprachen Literaturlisten Übergangsregelung Sonderregelungen für MAS-SHE in Wirtschaft und Recht

4 Vorwort - Es besteht die Möglichkeit, durch eine kombinierte Ausbildung auch als Lehrperson an Berufsmaturitätsschulen unterrichten zu können. Das Studium zum Master of Advanced Studies in Secondary and Higher Education MAS - Durch die Zusammenarbeit der Pädagogischen Hochschule, der Universität und SHE vermittelt eine pädagogisch-didaktische Ausbildung, die zum Unterricht an einem der ETH Zürich im Zürcher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fachdidaktik Gymnasium, einer Berufsmaturitätsschule oder einer höheren Schule befähigt. können auch Lehrveranstaltungen an den Partnerhochschulen besucht werden. Der Studiengang wird erstmals im Wintersemester 2006/2007 an der Universität Zürich durchgeführt und löst die bisherigen Studiengänge für das Höhere Lehramt Mittelschulen, das Höhere Lehramt in den Handelsfächern sowie das Höhere Lehramt in den die Lehrpersonenbildung machen können, und wünschen allen Studentinnen und Wir sind überzeugt, dass wir mit dem neuen Studiengang ein attraktives Angebot für neusprachlichen Fächern der Berufsschulen ab. Studenten viel Erfolg. Die fachlichen Grundlagen für den MAS SHE werden durch die Fächer der philosophischen, der mathematisch-naturwissenschaftlichen, der rechtswissenschaftlichen Höheres Lehramt Mittelschulen (HLM) der Universität Zürich und der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität oder einer anderen und Zürcher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fachdidaktik ZHSF universitären Hochschule gelegt. Die fachwissenschaftliche Ausbildung muss durch einen entsprechenden universitären Abschluss bescheinigt sein (Lizentiat, Diplom oder Prof. Dr. Franz Eberle Master). Prof. Dr. Philipp Gonon Diese Wegleitung enthält alle wichtigen Informationen für das Studium. Die wichtigsten Neuerungen in Kürze: Prof. Dr. Urs Ruf Prof. Dr. Regula Kyburz Graber - Der neue Studiengang kann entweder in einem Schritt oder in zwei Schritten erworben werden. Während der Studiengang in einem Schritt zur Lehrbefähigung für zwei Im Laufe des Wintersemesters 2006/2007 wird das Höhere Lehramt Mittelschulen Unterrichtsfächer führt, umfasst der Studiengang in zwei Schritten vorerst nur ein (HLM) in Institut für Gymnasial- und Berufspädagogik (IGB) umbenannt. Unterrichtsfach, das zu einem späteren Zeitpunkt durch ein zweites Unterrichtsfach ergänzt werden kann. - Die Ausbildung ist modular aufgebaut und entspricht den Vorgaben des European Credit Transfer Systems (ECTS). Kreditpunkte werden aufgrund kontrollierter und bewerteter Studienleistungen vergeben. - Die fachdidaktische Ausbildung wird ausgeweitet. - Die berufspraktische Ausbildung bekommt mit einem Einführungspraktikum und zwei Unterrichtspraktika ein stärkeres Gewicht. - Im Verlaufe des Studiums wird eine Eignungsbeurteilung vorgenommen. - Es wird ein ausserschulisches Praktikum von mindestens drei Monaten Dauer verlangt. - Mit der Einführung von fachwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen mit pädagogischem Fokus (im ersten Fach des Zwei-Schritt-Abschlusses) wird der Verknüpfung von Fachwissenschaften und pädagogisch-didaktischer Ausbildung verstärkt Rechnung getragen. 6 7

5 1. Allgemeines - Mit jeder Buchung eines Moduls (Vorlesung, Seminar, Praktika, etc.) erfolgt automatisch 1.1 Was steht in dieser Wegleitung? die Anmeldung für den oder die zugehörigen Leistungsnachweis/-e. - Ein Kreditpunkt entspricht einer Arbeitsleistung von 30 Stunden. Diese Zeit umfasst Im allgemeinen Teil dieser Wegleitung werden wichtige (und häufig gestellte) Fragen rund ums Studium beantwortet. Die Punkte 2 bis 5 befassen sich mit spezifischen Informationen zum Ablauf, zu den Veranstaltungen und zu allfälligen Besonderheiten des Studiums. die Präsenzzeit an der Hochschule (Vorlesungen, Seminare, Praktika, etc.), die Zeit für selbständige Arbeit (Selbststudium, Lösen von Aufgaben), den Aufwand für die Vorbereitung von Prüfungen, etc. - Die durchschnittlich geplante Arbeitsleistung für ein Semester (einschliesslich der vorlesungsfreien 1.2 In welchen Unterlagen ist das Studium geregelt? Zeit) entspricht 30 KP. Je nach individueller Auswahl der Module kann ein Semester auch mehr oder weniger als 30 KP umfassen. Alle Studierenden bestimmen Diese Wegleitung hat lediglich orientierenden Charakter. Verbindlich sind selber, wie viel Zeit sie aufwenden, respektive wie viele Module sie buchen wollen. a) die Reglemente über den Studiengang Master of Advanced Studies in Secondary and Higher Education in einem Schritt und in zwei Schritten, die durch den Uni-- versitätsrat am 24.Oktober 2005 erlassen wurden. (Gesetzessammlung des Kantons: ) b) die Studienordnung, sowie die Ordnungen zur fachwissenschaftlichen Ausbildung, zur Eignungsbeurteilung, zur berufspraktischen Ausbildung und zum ausserschulischen Praktikum, die vom Zürcher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fachdidaktik (ZHSF) erlassen wurden. Alle erwähnten Dokumente sind auf der Homepage des HLM abrufbar. Das Reglement enthält die allgemeinen Bestimmungen für das Studium. In der Studienordnung und in den anderen Ordnungen werden Regelungen zu den einzelnen Elementen des Studiums beschrieben. Reglement, Studienordnung, übrige Ordnungen und diese Wegleitungen gelten über einen längeren Zeitraum. Die aktuellsten Informationen sind jeweils unserer Homepage ( dem Vorlesungsverzeichnis der Universität Zürich 1.4 Wie viele Kreditpunkte muss ich erwerben? Welcher Zeitraum steht mir dazu zur Verfügung? Der Studiengang MAS SHE umfasst 60 Kreditpunkte. Der Studiengang kann berufsbegleitend oder als Vollzeitstudium absolviert werden. Die für den Abschluss benötigten 60 KP entsprechen einem Vollzeitstudium von einem Jahr. Da die Studienorganisation auch durch die in Zusammenarbeit mit verschiedenen Mittelschulen durchgeführten Praktika und berufspraktischen Prüfungen bestimmt wird, dauert allerdings auch ein Vollzeitstudium in der Regel länger als ein Jahr. Zudem setzt der Studiengang eine ausreichende fachwissenschaftliche Ausbildung voraus und kann frühestens nach dem Erwerb von 120 Kreditpunkten in den Fachwissenschaften begonnen werden; in vielen Fächern empfiehlt sich der Studienbeginn erst gegen Ende des Masterstudiums. Müssen verschiedene Veranstaltungen im fachwissenschaftlichen Bereich ergänzt oder nachgeholt werden, so verlängert sich die Studiendauer entsprechend. zu entnehmen. 1.5 Kann ich meine Kreditpunkte beliebig zusammenstellen? 1.3 Wie funktioniert das Kreditpunktesystem? Nein. Kreditpunkte können nicht mit beliebigen Lehrveranstaltungen erworben werden. Alle Studiengänge werden nach dem Prinzip des «European Credit Transfer System» (ECTS) durchgeführt. Zu belegende Module (Vorlesungen, Praktika, Seminare ) werden Diese Wegleitung gibt Auskunft darüber, welche Module obligatorisch sind und welche innerhalb bestimmter Vorgaben frei gewählt werden können. mit Kreditpunkten (KP) versehen, die nur jene Studentinnen und Studenten erhal- ten, die einen entsprechenden Leistungsnachweis erbringen. Diese Kreditpunkte sind 1.6 Wie erfahre ich meinen Kreditpunktestand? mit den europäischen ECTS-Anrechnungspunkten gleichwertig; so soll die Studierendenmobilität zwischen verschiedenen Hochschulen und Ländern erleichtert werden. Bei der Vergabe der Kreditpunkte gelten folgende Grundsätze: - Keine Kreditpunkte ohne Leistungsnachweis. Die Studierenden erhalten einmal pro Semester eine Aufstellung über die bisher erworbenen KP und soweit erteilt die erzielten Noten. Allfällige Unstimmigkeiten müssen von den Studierenden innert 30 Tagen Sekretariat des Studiengangs schriftlich gemeldet werden (siehe Kapitel 2.2). 8 9

6 1.7 Wie ist das Studium gegliedert? Was sind Module? Die Ausbildung setzt sich aus folgenden fünf Bereichen zusammen: - Erziehungswissenschaften oder Allgemeine Didaktik - Fachdidaktik - Berufspraktische Ausbildung - Wahlpflichtfächer - Fachwissenschaftliche Vertiefung mit pädagogischem Fokus (nur für das erste Fach im Zwei-Schritt-Diplom) Jedem dieser fünf Bereiche sind verschiedene Module zugeordnet. Ein Modul besteht aus verschiedenen Modulelementen. Dazu gehören Präsenzveranstaltungen, Selbststudium, Leistungsnachweise und Exkursionen. Kreditpunkte werden ausschliesslich für das gesamte Modul vergeben. Das Absolvieren eines Moduls kann von der Erfüllung von Vorbedingungen abhängig gemacht werden; solche Bedingungen sind in der Studienordnung beschrieben. 1.8 Welche Arten von Modulen gibt es? Es wird unterschieden zwischen: - Pflichtmodul: Modul, welches für alle Studierenden eines Fachs obligatorisch ist. - Wahlpflichtmodul: Modul, das in einer vorgegebenen Anzahl aus einer vorgegebenen Liste auszuwählen ist. 1.9 Wie schreibe ich mich für ein Modul ein? Buchungsfristen? Die Modulbuchungen erfolgen online über das System SAP-CM gemäss allgemeinen Richtlinien der Universität. Dabei sind die Buchungsfristen für alle Module der Philosophischen Fakultät zu beachten: Jeweils 4 Wochen vor bis 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn können Veranstaltungen gebucht werden. Innerhalb dieser Frist können auch bereits getätigte Buchungen annulliert und neue getätigt werden. 2 bis 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn können bereits gebuchte Veranstaltungen annulliert werden. Neue Buchungen sind in diesem Zeitraum nicht mehr möglich. Wichtig: Für Module, die von anderen Fakultäten oder Partnerhochschulen im ZHSF angeboten werden, gelten die Buchungsvorschriften dieser Fakultäten oder Hochschulen. Sie weichen unter Umständen insbesondere im Hinblick auf Buchungsfristen von denen der Philosophischen Fakultät ab Wie erwerbe ich meine Kreditpunkte? Kreditpunkte werden nur aufgrund von Leistungsnachweisen vergeben. Form und Umfang dieser Leistungsnachweise werden im Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben. Wurde ein Modul erfolgreich absolviert, können für das gleiche oder ein inhaltlich identisches Modul keine weiteren Kreditpunkte angerechnet werden. Ein Modul kann nur einmal auf ein Studienziel angerechnet werden Muss ich mich für die einzelnen Leistungsnachweise anmelden? Kann ich mich abmelden? Mit der Buchung eines Moduls erfolgt automatisch die Anmeldung für den oder die zugehörigen Leistungsnachweis/e. Dies bedeutet, dass mit der Buchung eines Moduls die Erbringung des Leistungsnachweises angekündigt wird. Falls dies nicht geschieht, wird der entsprechende Leistungsnachweis im Leistungsausweis als «nicht erfüllt» vermerkt. Bei Krankheit oder anderen triftigen und belegbare Verhinderungsgründen, kann eine Modulbuchung einschliesslich der Erbringung des Leistungsnachweises storniert werden. Hierzu muss unmittelbar nach Kenntnis des Verhinderungsgrunds oder in der Regel spätestens innert 10 Tagen nach dem Termin des Leistungsnachweises ein schriftlicher Antrag eingereicht werden. Diesem muss im Krankheitsfall ein ärztliches Zeugnis beigelegt werden Was sind modulübergreifende Prüfungen? Für den Erwerb des MAS SHE muss eine modulübergreifende Prüfung absolviert werden, die sich aus den Bereichen Erziehungswissenschaften, Fachdidaktik und berufspraktische Ausbildung zusammensetzt. Die Regelungen zu modulübergreifenden Prüfungen sind im Reglement und in der Studienordnung beschrieben Kann ich jedes Semester die Universität wechseln? Ja, jedoch: In demselben Fach absolvierte Kreditpunkte werden grundsätzlich an jeder Universität (mit Kreditpunktsystem) akzeptiert. Dies führt aber nicht zwingend zum Erlass von ebenso vielen Punkten: Jedes Fach ist berechtigt, mit seinem Curriculum die wesentlichen Inhalte und deren Umfang zu definieren. Unter Umständen ist es daher erforderlich, gewisse Inhalte noch zu absolvieren, obwohl die erforderliche Gesamtpunktzahl bereits erreicht ist

7 1.14 Wie bringe ich Studium und Militärdienst unter einen Hut? Die Termine der Leistungsnachweise können sich mit militärischen Ausbildungsdiensten überschneiden. Es wird deshalb dringend empfohlen, diese Dienste vor dem Studienbeginn zu absolvieren. Falls während des Studiums Ausbildungsdienste absolviert werden müssen, sollte frühzeitig Kontakt mit den Abteilungsleitern aufgenommen werden. 2. Die Organisation 2.1 Lehre und Forschung Der Titel MAS SHE wird vom Zürcher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fachdidaktik (ZHSF) und der Universität Zürich (Institut für Gymnasial- und Berufspädagogik) verliehen. Die folgenden Professuren vertreten Lehre und Forschung des IGB: - Prof. Dr. Franz Eberle (Gymnasialpädagogik) - Prof. Dr. Philipp Gonon (Berufspädagogik) - Prof. Dr. Regula Kyburz Graber (Gymnasialpädagogik) - Prof. Dr. Urs Ruf (Gymnasialpädagogik) Neben dem MAS SHE bietet das IGB auch folgende Angebote an: BA und MA Nebenfach «Gymnasial- und Berufspädagogik», MAS SHE für das Erteilen von Allgemeinbildendem Unterricht (ABU), sowie Weiterbildung für Mittel- und Berufssschulen. Über die einzelnen Möglichkeiten können Sie sich auf unserer Homepage informieren: Für das Nebenfach «Gymnasial- und Berufspädagogik» liegt eine eigene Wegleitung vor. 2.2 Kontakte und Adressen: Sekretariat, Studienberatung Sekretariat Martha Nyirö, Ursula Quiblier, Silvia Zweidler T: F: sekretariat@igb.unizh.ch Abteilungsleitung und Studienberatung Peter Rothenfluh peter.rothenfluh@igb.unizh.ch Thomas Tobler tobler@igb.unizh.ch Sprechstunden erfordern eine telefonische Anmeldung beim Sekretariat. Anschrift des Instituts: Universität Zürich Institut für Gymnasial- und Berufspädagogik Beckenhofstr Zürich Das ZHSF ist eine Kooperation der Pädagogischen Hochschule, der Universität und der ETH Zürich, so dass auch die Qualität von Lehre und Forschung der Partnerhochschulen in die Ausbildung einfliessen. Weitere Informationen darüber finden Sie unter:

8 3. Das Studium 3.1. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um zum Studium zugelassen zu werden: - Eine fachwissenschaftliche Ausbildung (Master) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, der Philosophischen Fakultät, der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, der Theologischen Fakultät oder der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. In der «Ordnung über die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen» werden nach Fächern differenziert zusätzliche Anforderungen genannt, die geleistet werden müssen. - Für Studierende mit einem fachwissenschaftlichen Abschluss anderer schweizerischer Hochschulen: Eine fachwissenschaftliche Ausbildung (Master), die von der Universität Zürich als gleichwertig zu einem Zürcher Abschluss anerkannt wird. Die Gleichwertigkeit wird vom IGB auf der Basis eines schriftlichen Gesuchs abgeklärt; gleichzeitig wird die Erfüllung der Zusatzbedingungen gemäss der «Ordnung über die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen» überprüft. - Für Studierende mit einem ausländischen fachwissenschaftlichen Abschluss: Zulassung zur Immatrikulation an der Universität Zürich. Die Zulassung wird vom Ressort Studierende auf der Basis eines schriftlichen Gesuchs geprüft. Sofern die Zulassung erfolgt, wird das Gesuch an das IGB weitergereicht. Dieses nimmt die selben Abklärungen vor, wie sie oben für Abschlüsse anderer schweizerischer Hochschulen beschrieben werden. - Bei allen Studienabschlüssen wird «sur dossier» überprüft, ob die Studienleistungen den Anforderungen für die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen genügen. 3.2 Wie ist das Studium aufgebaut? Der Studiengang MAS SHE kann für zwei Fächer («in einem Schritt») oder für ein Fach und eventuell später einem zweiten Fach («in zwei Schritten») absolviert werden. Die anerkennende Behörde für diesen Studiengang ist die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Die EDK lässt anders als noch vor einiger Zeit einen Abschluss für nur ein Fach zu, so dass bei einer späteren Anstellung an einer Schule keine Nachteile entstehen, wenn vorerst nur ein Abschluss in einem Fach angestrebt wird. Beide Studiengänge umfassen einen obligatorischen Kernbereich (Pflichtmodule) und einen Wahlpflichtbereich. Studiengang MAS SHE zwei Fächer in einem Schritt Pädagogisch-didaktisches Studium KP Erziehungswissenschaften, davon: 12 Einführungsvorlesung 4 Pädagogische Psychologie für die Mittelschule 4 Kolloquium für Diplomkandidatinnen und -kandidaten 4 Fachdidaktik im ersten Fach, davon: 9 Fachdidaktik im ersten Fach I 3 Fachdidaktik im ersten Fach II (Aufbauend auf FD I) 3 Fachdidaktik im ersten Fach III 3 Fachdidaktik im zweiten Fach, davon: 6 Fachdidaktik im zweiten Fach I 3 Fachdidaktik im zweiten Fach II (Aufbauend auf FD I) 3 Berufspraktische Ausbildung im ersten Fach, davon: 13 Einführungspraktikum (10 Lektionen) 1 Übungslektionen in der FD (10 Lektionen, davon 5 unterrichtet) 2 Unterrichtspraktikum (50 Lektionen, davon 30 unterrichtet) 8 Praktikumsjournal im Rahmen des Unterrichtspraktikums 2 Berufspraktische Ausbildung im zweiten Fach, davon: 6 Übungslektionen in der FD (10 Lektionen, davon 5 unterrichtet) 2 Unterrichtspraktikum (30 Lektionen), inkl. Prüfung 4 Wahlpflichtmodule 10 Modulübergreifende Prüfung 4 MAS in zwei Unterrichtsfächern 60 Der Studiengang MAS SHE für Wirtschaft und Recht entspricht dem MAS SHE in einem Schritt. Weil sich aber die Fachdidaktiken auf mehr als zwei Fächer beziehen (mindestens BWL, VWL und Recht) und die Ausbildung auch auf den Unterricht an kaufmännischen Berufsschulen vorbereitet, gilt eine leicht veränderte Studienstruktur. Details sind am Ende dieser Wegleitung aufgeführt

9 Studiengang MAS SHE in zwei Schritten (zunächst nur ein Schritt) Allgemeine Didaktik: Einführungsvorlesung und Kolloquium 4 KP Modul KP Die Einführungsvorlesung vermittelt Grundlagen für die gesamte Ausbildung der Gymnasiallehrkräfte. Die Ziele sind: Erziehungswissenschaften, davon: 12 - Einsicht in die Rahmenbedingungen des Lehrens und Lernens an Mittelschulen Einführungsvorlesung 4 - Anregung und Anleitung zum didaktischen Denken: theoriegeleitete Analyse und Pädagogische Psychologie für die Mittelschule 4 Interpretation des pädagogischen Handelns, Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung Kolloquium für Diplomkandidatinnen und -kandidaten 4 Fachdidaktik im ersten Fach, davon: 9 - Einführung in die Praxis des Unterrichtens: Unterricht vorbereiten, durchführen, Fachdidaktik im ersten Fach I 3 auswerten und verbessern. Fachdidaktik im ersten Fach II (aufbauend auf FD I) 3 Die Inhalte werden auf einer internetbasierten Lernplattform vertieft. Fachdidaktik im ersten Fach III 3 Fachwissenschaftliche Vertiefung mit pädagogischem Fokus 12 Pädagogische Psychologie für die Mittelschule 4 KP Berufspraktische Ausbildung im ersten Fach, davon: 13 Diese Vorlesung vermittelt grundlegendes Wissen über das Zusammenwirken von individuellen Einführungspraktikum (10 Lektionen) 1 und überindividuellen Bedingungen des Lernens und der Entwicklung von Übungslektionen in der FD (10 Lektionen, davon 5 unterrichtet) 2 Jugendlichen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Aufbau von Kompetenzen Unterrichtspraktikum (50 Lektionen) 8 und mit der weiteren Persönlichkeitsentwicklung im Rahmen der schulischen Bildung Praktikumsjournal im Rahmen des Unterrichtspraktikums 2 an Mittelschulen. Wahlpflichtmodule 10 Die Vorlesung wird ergänzt durch Übungen, in denen das Wissen in ausgewählten Modulübergreifende Prüfung 4 Bereichen vertieft wird. MAS SHE in einem Unterrichtsfach 60 Kolloquium für Diplomkandidatinnen und -kandidaten 4 KP Fachdidaktik im zweiten Fach, davon: 6 Das Kolloquium für Diplomkandidatinnen und -kandidaten baut auf den Praxiserfahrungen Fachdidaktik im zweiten Fach I 3 der Teilnehmenden auf. Das Programm entsteht jeweils aufgrund der von Fachdidaktik im zweiten Fach II (aufbauend auf FD I) 3 den Teilnehmenden eingereichten Fälle. Die Arbeit, die im Kolloquium geleistet wird, Wahlpflichtmodule Fachdidaktik 4 umfasst: Berufspraktische Ausbildung im zweiten Fach (inkl. Prüfung), davon: 6 - Fallstudien anhand von Beiträgen, die die Teilnehmenden aufgrund eigener Unterrichtspraxis Übungslektionen in der FD (10 Lektionen, davon 5 unterrichtet) 2 einbringen Unterrichtspraktikum (30 Lektionen), inkl. Prüfung 4 - Entwicklung von Reflexions- und Handlungsmöglichkeiten in Gruppengesprächen Ergänzung zum MAS SHE im zweiten Unterrichtsfach 16 - Einbezug relevanter Literatur - Repetition von Grundwissen 3.3 Welche Module im Bereich Erziehungswissenschaften muss ich besuchen? - Besprechung der Diplomprüfung Diese Module können belegt werden, sobald im fachwissenschaftlichen Studium mindestens 120 KP erworben wurden. Im Bereich Erziehungswissenschaften setzen sich für beide Studiengangsvarianten (Ein-Schritt- und Zwei-Schritt-Diplom) die benötigten 12 Regelmässige Teilnahme an den Sitzungen, aktive Teilnahme an den Gruppengesprächen, das Verfassen einer schriftlichen Fallbeschreibung und einer schriftlichen Selbstreflexion sind Bedingungen für die Erteilung des Leistungsnachweises. KP aus den folgenden Veranstaltungen zusammen: 16 17

10 3.4 Welche Module im Bereich Fachdidaktik muss ich besuchen? Veranstaltung im Bereich Kunstgeschichte angeboten, die vor allem Studierenden der Im Bereich Fachdidaktik müssen im ersten Fach 9 KP (Fachdidaktik I-III) und im zweiten Fach 6 KP (Fachdidaktik I und II) nachgewiesen werden. Ausserdem sind im Rahmen der philosophischen Fakultät offen steht. Für das Sommersemester 2007 steht als weiteres Angebot bereits eine pädagogisch vertiefende Veranstaltung der Profilierung Ethik fest. Fachdidaktik Übungslektionen im Umfang von 2 KP pro Fach zu halten. Fachdidaktik I 3 KP Durch die Zusammenarbeit mit der ETH unter dem Dach des ZHSF ist es Studierenden zudem möglich, Veranstaltungen der fachwissenschaftlichen Vertiefung mit pädagogischem Die Veranstaltungen der Fachdidaktik I geben den Studierenden einen ersten Überblick Fokus an der ETH zu besuchen. über die vielfältigen Themen und Methoden des Unterrichts in den einzelnen Fächern. Die Schwerpunkte der Veranstaltungen liegen dabei auf der Umsetzung allgemeindidaktischer und fachwissenschaftlicher Erkenntnisse in den Unterricht an Mittelschulen. Die Studierenden lernen Theorie und Praxis im Unterricht zu verbinden und werden Über das Angebot an Veranstaltungen für die fachwissenschaftliche Vertiefung mit pädagogischem Fokus können Sie sich auf unserer Homepage ( ) oder im Vorlesungsverzeichnis der Universität ( informieren. so in die Lage versetzt, verschiedene Unterrichtmethoden und -mittel einzusetzen und ihren Unterricht zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. 3.6 Wie ist die berufspraktische Ausbildung organisiert? Fachdidaktik II 3 KP Alle Studierenden absolvieren im Verlauf der Ausbildung mehrere berufsrelevante Praktika. Das Einführungspraktikum findet im ersten Semester der Ausbildung statt Die Veranstaltungen der Fachdidaktik II bauen auf denen der Fachdidaktik I auf. Auf der Basis reflektierter Praxiserfahrung und unter Einbezug von fach- und erziehungswissenschaftlicher Forschung werden praxisrelevante Fragestellungen vertieft. und umfasst 10 Lektionen an einer Maturitätsschule. Es ist inhaltlich verknüpft mit einer Vorlesung aus dem Bereich Erziehungswissenschaften. Im Rahmen der fachdidaktischen Ausbildung absolvieren alle Studierenden 5 Übungslektionen pro Fach Fachdidaktik III 3 KP an einer Mittelschule. Das eigentliche Unterrichtspraktikum umfasst 50 Lektionen für das erste Fach und 30 Lektionen für das zweite Fach. In der Regel findet das Praktikum Ausgewählte Unterrichtssituationen oder Unterrichtsthemen dienen dazu, das in den beiden anderen Fachdidaktikkursen erworbene Wissen zu ergänzen oder zu vertiefen. nach Abschluss der fachdidaktischen Ausbildung statt. Während des Praktikums wird ein Praktikumsjournal geführt. Näheres zu beiden Praktika regelt die Ordnung über die berufspraktische Ausbildung. 3.5 Was ist die «Fachwissenschaftliche Vertiefung mit Pädagogischem Fokus»? Und welche Module muss ich besuchen? Der MAS SHE in zwei Schritten sieht im ersten Schritt auch fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen mit pädagogischem Fokus im Umfang von 12 KP vor. Dabei handelt es Die Anmeldung für das Praktikum erfolgt mit dem offiziellen Formular auf dem Sekretariat des HLM. Besondere Wünsche, das Praktikum an einer bestimmten Schule resp. bei einer bestimmten Lehrperson zu absolvieren, werden wenn möglich berücksichtigt. sich um fachwissenschaftliche Veranstaltungen, die eine klare Ausrichtung auf die künftige Tätigkeit an einem Gymnasium, einer Berufsmaturitätsschule oder einer höheren 3.7 Welche Module kann ich im Wahlpflichtbereich besuchen? Schule haben. In einigen Fächern sind diese Veranstaltungen auch für den fachwissenschaftlichen Studienabschluss anrechenbar. Für den Wahlpflichtbereich können aus den entsprechenden Angeboten der Trägerhochschulen des ZHSF (UZH, ETH, PHZH) Veranstaltungen ausgewählt werden. Eine aktuelle Liste ist im Vorlesungsverzeichnis ( der Universität Neben den auf das eigene Fach bezogenen Angeboten der fachwissenschaftlichen enthalten. Vertiefung werden auch fächerübergreifende Veranstaltungen angeboten. So wird im Wintersemester 2006 / 2007 im Sinne einer fachwissenschaftlichen Profilierung eine Studierende, die neben der Lehrbefähigung für das Gymnasium auch jene für den Un

11 terricht an Berufsmaturitätsschulen erwerben möchten, sollten den Wahlpflichtbereich dazu nutzen, sich die dafür notwendigen Kompetenzen in Berufspädagogik zu erwerben. Das Bundesamt für Berufsbildung und Rechnologie (BBT) schreibt für diesen Bereich 10 Kreditpunkte (300 Arbeitsstunden) vor. In Zürich gliedern sich diese wie folgt: 3.11 Was ist ein Portfolio und wie wird es aufgebaut? Während der gesamten Ausbildung wird studienbegleitend ein Portfolio geführt. Dies ist eine Sammlung von Arbeiten, mit der Aspekte des Lernprozesses sowie Fortschritte im Leistungsstand dokumentiert werden. 20 Berufspädagogik, davon: 10 Einführung in die Berufspädagogik (Vorlesung) 2 Einführung in die Berufspädagogik (Übung) 2 Lehr- und Lernort Berufsfachschule I 3 Lehr- und Lernort Berufsfachschule II In welcher Abfolge muss ich die Module absolvieren? Im ersten Semester muss entweder die Einführungsveranstaltung oder die Vorlesung «Pädagogische Psychologie für die Mittelschule» besucht werden. Das Unterrichtspraktikum kann i.d.r. erst nach Abschluss der fachdidaktischen Ausbildung besucht werden. Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist ein Besuch der Fachdidaktik III frühestens parallel zur Fachdidaktik II möglich. 3.9 Welche Leistungen muss ich für die Absolvierung der Module erbringen? Ein Modul gilt erst dann als absolviert, wenn der in ihm geforderte Leistungsnachweis erbracht ist. Das heisst, der Besuch des Moduls ist erforderlich, reicht zu dessen Absolvierung und damit zur Anrechnung der Kreditpunkte aber noch nicht aus Was ist ein Leistungsnachweis? Leistungsnachweise dienen der Kontrolle und Bewertung von Studienleistungen. Es werden verschiedene Arten von Leistungsnachweisen unterschieden: - schriftliche Arbeiten - Lernjournalbogen - Referate - Unterrichtsskizzen - Fallstudien - Praktische Umsetzungsarbeiten Die in den einzelnen Modulen geforderten Leistungsnachweise werden in den Modulausschreibungen aufgeführt. Über weitere Modalitäten informieren die Dozierenden in den Lehrveranstaltungen. 4. Modulübergreifende Prüfung Die modulübergreifende Prüfung umfasst drei Teile: - eine halbstündige mündliche Prüfung in Erziehungswissenschaften - eine viertelstündige mündliche Prüfung in Fachdidaktik des ersten Unterrichtsfachs - zwei Prüfungslektionen im gewählten Unterrichtsfach resp. je eine Prüfungslektion in den beiden Unterrichtsfächern 4.1 Zulassung Die modulübergreifende Prüfung kann abgelegt werden, wenn das fachwissenschaftliche Studium abgeschlossen ist und die Voraussetzungen im MAS SHE gemäss Studienordnung erfüllt sind. Zusätzlich muss der Nachweis eines ausserschulischen Praktikums von mindestens drei Monaten Dauer erbracht worden sein. 4.2 Anmeldung und Anforderungen Die modulübergreifenden Prüfungen werden mehrmals pro Jahr durchgeführt. Die Termine werden auf der Homepage publiziert. Die einzelnen Teilprüfungen werden benotet. In allen Teilen muss mindestens eine genügende Note erreicht werden. Wer einer Teilprüfung fernbleibt, hat diese nicht bestanden. Nur bei Vorliegen triftiger und belegbarer Gründe oder eines ärztlichen Zeugnisses kann eine bereits erfolgte Anmeldung auf schriftlichen Antrag hin nachträglich annulliert werden. 4.3 Gebühren Bei der Anmeldung zur modulübergreifenden Prüfung ist ein Beleg beizulegen, dass die Prüfungsgebühr von Fr einbezahlt wurde. Ein entsprechender Einzahlungsschein kann beim Sekretariat bezogen werden. 21

12 22 5. Besonderes 5.1 Anrechnung von Studienleistungen, Studienplanung Im Rahmen des Master-, Lizenziats- oder Diplomstudiums an einer universitären Hochschule erbrachte Studienleistungen sowie auswärtige oder im Hinblick auf den Unterricht auf einer anderen Schulstufe erbrachte Leistungen können auf schriftliches Gesuch hin anerkannt und die entsprechenden Kreditpunkte angerechnet werden, sofern sie äquivalent sind. Über die Äquivalenz entscheidet das IGB. Im Rahmen des Nebenfachs «Gymnasial- und Berufspädagogik» der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich existieren direkte Äquivalenzregelungen für einzelne Veranstaltungen. Bei der Planung des fachwissenschaftlichen Studiums sollte darauf geachtet werden, dass in einzelnen Fächern Zusatzleistungen verlangt werden, die im Rahmen des Masterstudiums nicht zwingend absolviert werden müssen. Bei vorausschauender Planung können so spätere Zusatzleistungen vermieden werden. 5.2 BA- und MA-Studium Gymnasial- und Berufspädagogik Das IGB bietet im BA- und MA-Studiengang jeweils ein Nebenfach Gymnasial- und Berufspädagogik an: Im BA als grosses Nebenfach (60 KP) oder als kleine Nebenfächer «Gymnasialpädagogik» und «Berufspädagogik» mit jeweils 30 KP. Im MA als kleine und grosse Nebenfächer (15 KP und 30 KP). Weitere Informationen sind in der Wegleitung «Gymnasial- und Berufspädagogik» sowie auf der Homepage enthalten. 5.3 Eignungsbeurteilung Das Gesetz über die Pädagogische Hochschule des Kantons Zürich (PH-Gesetz) schreibt vor, dass sich alle künftigen Lehrpersonen einer Eignungsabklärung unterziehen müssen. Wenn im Verlauf der ersten Studienphase Zweifel in Bezug auf die Eignung für diesen Beruf aufkommen, müssen sich die Studierenden einer vertieften Beurteilung durch ein speziell dafür benanntes Fachgremium unterziehen. Die Details können der «Ordnung für die Eignungsbeurteilung» entnommen werden. 5.4 Ausserschulisches Praktikum Studierende werden nur dann zur Prüfung zugelassen, wenn sie vorher den Nachweis über eine mindestens dreimonatige Tätigkeit ausserhalb von Schule und Universität erbracht haben. Diese Bedingung basiert ebenfalls auf dem PH-Gesetz und wird durch die «Ordnung zum ausserschulischen Praktikum» im Detail geregelt. 5.5 Sprachaufenthalt für moderne Fremdsprachen Studierende, die ihr Diplom in einer modernen Fremdsprache erwerben möchten, haben den Nachweis über einen Aufenthalt im fremden Sprachgebiet zu erbringen. Der obligatorische Fremdsprachenaufenthalt dauert für das Hauptfach mindestens neun Monate (39 Wochen), für das Nebenfach mindestens sechs Monate (26 Wochen). Es ist jeweils ein einmaliger Unterbruch gestattet. Der Sprachaufenthalt sollte vor Beginn der fachdidaktischen Ausbildung absolviert werden. Sind beide Diplomfächer romanische Sprachen, genügt auch für das Hauptfach ein sechsmonatiger Aufenthalt. Der Sprachaufenthalt kann frei gestaltet werden (Sprachkurs, Arbeit, Studium an einer Universität, Reise). Auslandaufenthalte, die vor der Matura (z. B. im Rahmen eines Schüleraustausches) absolviert worden sind, werden nicht als Fremdsprachenaufenthalt anerkannt. 5.6 Literaturlisten Das IGB publiziert eine regelmässig aktualisierte Literaturliste für die erziehungswissenschaftliche Prüfung. Es empfiehlt sich, die Prüfungsliteratur im Rahmen der Lehrveranstaltung zu verarbeiten und mit der Lektüre nicht bis unmittelbar vor der Prüfung zu zuwarten. 5.7 Übergangsregelung Studierende, die ihre pädagogisch-didaktische Ausbildung vor dem Wintersemester 2006 / 07 begonnen haben und in dieser Zeit nachweislich Studienleistungen erbracht haben, können noch bis zum auf der Basis des alten Reglements (HLM oder HLH) abschliessen und das Diplom für das Höhere Lehramt erwerben. Studierende, die ihre fachwissenschaftliche Ausbildung an der Universität Zürich vor dem Wintersemester 2006 / 07 begonnen haben und in dieser Zeit nachweislich Studienleistungen erbracht haben, können noch bis zum auf der Basis der alten fachwissenschaftlichen Bedingungen zur Prüfung zugelassen werden; unabhän- 23

13 gig davon ob sie das Diplom für das Höhere Lehramt (bis 2010) oder den Master of Advanced Studies in Secondary and Higher Education anstreben. 5.8 Sonderregelungen für MAS-SHE in Wirtschaft und Recht Studierende, die den MAS-SHE für Wirtschaft und Recht anstreben, studieren nach einer leicht modifizierten Struktur. Dafür gibt es zwei Gründe: - Das Unterrichtsfach «Wirtschaft und Recht» basiert auf fachwissenschaftlichen Kenntnissen in drei universitären Disziplinen (BWL, VWL und Recht) aus zwei unterschiedlichen Fakultäten. Es kommt deshalb grundsätzlich die Studienstruktur «Zwei Fächer in einem Schritt» zur Anwendung. - Lehrpersonen für «Wirtschaft und Recht» werden traditionell auf den Unterricht an Gymnasien und an kaufmännischen Berufsmaturitätsschulen vorbereitet. Deshalb gehören Lehrveranstaltungen zur Berufspädagogik für diese Studierenden zum Pflichtbereich. Der Wahlpflichtbereich reduziert sich entsprechend. Das zweite Unterrichtspraktikum findet in der Regel an einer kaufmännischen Berufsmaturitätsschule statt. Studiengang MAS SHE für das Unterrichtsfach «Wirtschaft und Recht» Pädagogisch-didaktische Ausbildung KP Erziehungswissenschaften, davon: 12 Einführungsvorlesung 4 Pädagogische Psychologie für die Mittelschule 4 Kolloquium für Diplomkandidatinnen und -kandidaten 4 Fachdidaktik, davon: 15 Fachdidaktik I 3 Fachdidaktik II 3 Fachdidaktik III 3 Fachdidaktik IV 3 Fachdidaktik V oder VI oder VII 3 Berufspädagogik, davon: 7 Einführung in die Berufspädagogik (Vorlesung) 2 Einführung in die Berufspädagogik (Übung) 2 Lehr- und Lernort Berufsfachschule II 3 Berufspraktische Ausbildung, davon: 19 Einführungspraktikum (10 Lektionen) 1 Übungslektionen in der FD (20, davon 10 unterrichtet) 4 Erstes Unterrichtspraktikum (50 Lektionen, davon 30 unterrichtet) 8 Praktikumsjournal im Rahmen des ersten Unterrichtspraktikums 2 Zweites Unterrichtspraktikum (30 Lektionen), inkl. Prüfung 4 Wahlpflichtmodule 3 Modulübergreifende Prüfung 4 MAS für das Unterrichtsfach Wirtschaft und Recht

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