Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät vom 9. Juli 2004
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- Clemens Melsbach
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1 2 Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät vom 9. Juli 2004 Auf Grund der 2 Abs. 4, 84 Abs. 1, 86 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV NRW S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Kunsthochschulgesetzes sowie zur Änderung des Hochschulgesetzes vom 16. Dezember 2003 (GV NRW S. 772 f.) und des 33 der Universitätsverfassung vom 4. Februar 1991, zuletzt geändert durch die Zweite Ordnung zur Änderung der Verfassung vom 11. April 2002 (Amtliche Bekanntmachungen der Rheinischen Friedrich- Wilhelms-Universität Bonn, 32. Jg. Nr. 7 vom 17. April 2002) hat die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn folgende Ordnung erlassen:
2 1 Zweck der Studienordnung (1) Im Studium soll die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Umgang mit dem Recht erworben werden; es dient dadurch der Vorbereitung auf die Erste Prüfung gemäß 2 des Gesetzes über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen - JAG NRW vom 11. März 2003, GV NRW S. 315). (2) Das Studium soll sich nach dem Studienplan richten, der von der Fakultät beschlossen und als Anlage I dieser Ordnung beigefügt ist. Der Studienplan ermöglicht den Besuch jener Veranstaltungen, die zu einem ordnungsgemäßen Studium gehören, im richtigen Studienabschnitt und ohne Überschneidungen. Er ist an einem Studienbeginn zum Wintersemester ausgerichtet; auch bei einem Studienbeginn zu einem Sommersemester können die wichtigsten Einführungsveranstaltungen im angegebenen Semester gehört werden, jedoch sind die übrigen Veranstaltungen anderen als den angegebenen Semestern zuzuordnen. 2 Aufbau des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium, ein Hauptstudium und ein Schwerpunktbereichsstudium. Das Grundstudium erstreckt sich über vier Semester und endet mit dem Bestehen der Zwischenprüfung. Es dient dem Erwerb von Grundwissen in den Pflichtfächern gemäß 11 Abs. 2 JAG NRW sowie in den Grundlagenfächern gemäß 8 dieser Ordnung. Das Hauptstudium dient der Ergänzung und Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse. Das Hauptstudium ist nicht abgeschlossen, bevor nicht die zur Ersten Prüfung erforderlichen Leistungsnachweise erworben wurden. Das Schwerpunktstudium wird gleichzeitig mit dem Hauptstudium absolviert und dient dem Erwerb spezialisierter Kenntnisse in dem gewählten Schwerpunktbereich sowie der Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsprüfung. (2) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich aller Prüfungsleistungen neun Semester ( 1 Satz 2 JAG NRW). 3 Arbeitsgemeinschaften (1) Zu einführenden Veranstaltungen im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht werden Arbeitsgemeinschaften angeboten. Über den hinreichenden Besuch wird eine Bescheinigung erteilt. (2) Die im Studienplan zusätzlich genannten Arbeitsgemeinschaften und weitere Arbeitsgemeinschaften werden im Rahmen der verfügbaren Mittel angeboten.
3 4 4 Übungen (1) An propädeutischen Übungen kann nur teilnehmen, wer zuvor eine der in 3 Abs. 1 dieser Ordnung genannten Arbeitsgemeinschaften hinreichend besucht hat. (2) In den propädeutischen Übungen und in den Übungen werden jeweils eine Hausarbeit in der vorangehenden vorlesungsfreien Zeit (Ferienhausarbeit) sowie mindestens zwei Klausuraufgaben gestellt. Über die erfolgreiche Teilnahme wird eine Bescheinigung erteilt. Die Teilnahme ist erfolgreich, wenn in einer Hausarbeit sowie einer Klausur mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (3) Teilnehmer an den propädeutischen Übungen und den Übungen können durch den Übungsleiter von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn sie bei Leistungskontrollen eines Täuschungsversuches oder anderer Verstöße gegen die Gebote wissenschaftlicher Redlichkeit überführt worden sind. 5 Seminare (1) Seminare dienen dem vertieften wissenschaftlichen Arbeiten durch vorgerückte Studierende. Sie werden vor allem in den Fächern der Schwerpunktbereiche angeboten. (2) Seminare sind Veranstaltungen mit begrenztem Teilnehmerkreis ( 82 Abs. 3 HG NRW). Die Zulassung zur Teilnahme setzt eine Anmeldung beim Veranstalter des Seminars voraus. 6 Fremdsprachenausbildung (1) Studierende haben einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs zu erbringen. (2) Wer mindestens ein Semester an einer nicht deutschsprachigen Hochschule Rechtswissenschaft studiert hat, ist von der Verpflichtung gemäß Abs. 1 auch dann befreit, wenn die im Rahmen dieses Studiums erworbenen Leistungsnachweise als Teilprüfungen der Zwischenprüfung oder der Schwerpunktbereichsprüfung angerechnet werden. (3) In geeigneten Fällen können auch andere Veranstaltungen in englischer Sprache abgehalten werden. 4
4 5 7 Schlüsselqualifikationen Studierende haben an Veranstaltungen teilzunehmen, die dem Erwerb der rechtspraktischen Schlüsselqualifikationen gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 JAG NRW dienen (z. B. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit). 8 Grundlagenfächer Grundlagenfächer sind die in Anhang II dieser Studienordnung aufgeführten Lehrveranstaltungen über die philosophischen, methodologischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts. 9 Studium im Schwerpunktbereich (1) Schwerpunktbereiche mit Wahlmöglichkeit werden aus den in Anhang III dieser Studienordnung aufgeführten Veranstaltungen gebildet. (2) Das Veranstaltungsangebot im Schwerpunktbereich ist grundsätzlich auf die Dauer von zwei Semestern angelegt. Zu erbringen ist eine Studienleistung von insgesamt 16 Semesterwochenstunden. Das Schwerpunktstudium soll nach Möglichkeit im 6. und 7. Semester absolviert werden. 10 Examensrepetitorium Das Examensrepetitorium findet als ganzjährige und systematisch aufgebaute aufeinander abgestimmte Veranstaltung zu festen Zeiten statt. Das Examensrepetitorium deckt den Stoff der Ersten Prüfung umfassend und unter Einbeziehung der prüfungsrelevanten Nebengebiete (wie Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivil- und Strafprozessrecht) ab. Dabei wird auf die Fallbearbeitung besonderer Wert gelegt. Zugleich werden die Verbindungslinien zwischen den einzelnen Rechtsgebieten verdeutlicht. 5
5 6 11 Examensklausurenkurs Das Examensrepetitorium wird durch einen Examensklausurenkurs im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht ergänzt. 12 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Verkündigungsblatt in Kraft. M. Schmoeckel Der Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät Universitätsprofessor Dr. Mathias Schmoeckel Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät vom Bonn, den M. Winiger Der Rektor der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Universitätsprofessor Dr. Matthias Winiger 6
6 7 Anhang I zur Studienordnung: Studienplan Grundstudium (1.-4. Semester) HA = Hausarbeit K = Klausur SWS = Semesterwochenstunden 1. Semester A. Vorlesungen Einführung in die Rechtswissenschaft 1 Einführung in das BGB und AT K 6 Strafrecht I K 6 Staatsrecht I K 4 B. Grundlagenveranstaltung K 2-4 C. Arbeitsgemeinschaften Einführung in das BGB und AT 2 Strafrecht I 2 Insgesamt: 23 SWS, 4 K 2. Semester A. Vorlesungen Schuldrecht I: Vertragsschuldverhältnisse 1 K 6 Strafrecht II K 4 Staatsrecht II K 4 B. Grundlagenveranstaltung K 2-4 C. Übungen Propädeutische Übung im BGB HA/K 2 D. Arbeitsgemeinschaften Schuldrecht I 2 Strafrecht II 2 Staatsrecht 2 24 SWS, 5 K, 1 HA (fakultativ) 3. Semester 1 Unter besonderer Berücksichtigung des Verhandlungsmanagements. 7
7 8 A. Vorlesungen Schuldrecht II: Gesetzliche Schuldverhältnisse K 2 Sachenrecht K 4 Staatsrecht III K 2 Allgemeines Verwaltungsrecht K 4 Zivilprozeßrecht I mit GVR 2 K 4 B. Übungen Propädeutische Übung im Strafrecht HA/K 2 C. Arbeitsgemeinschaften Sachenrecht 2 Allgemeines Verwaltungsrecht 2 22 SWS, 6 K, 1 HA (fakultativ) 4. Semester A. Vorlesungen Grundzüge des Familien- und Erbrechts K 3 Grundzüge des Handelsrechts K 2 Grundzüge des Gesellschaftsrechts Besonderes Verwaltungsrecht I: Kommunal- und K 3 Polizeirecht K 4 Strafprozeßrecht I 3 K 2 Grundzüge des Europarechts 2/3 B. Übungen Propädeutische Übung im Öffentlichen Recht HA/K 2 Übung im Strafrecht HA/K 4 2 C. Fremdsprachlicher Unterricht 5 Einführung in die Rechtsterminologie 2 23 SWS, 8 K, 2 HA Hauptstudium und Schwerpunktbereichsstudium (5.-8. Semester) 5. Semester 2 Unter besonderer Berücksichtigung der anwaltlichen Praxis, des Verhandlungsmanagements, der Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. 3 Unter besonderer Berücksichtigung der anwaltlichen Praxis, des Verhandlungsmanagements, der Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. 4 Die Veranstaltung zählt zum Hauptstudium. 5 Insbesondere der fremdsprachliche Unterricht kann in jedem Semester des Grund- oder Hauptstudiums belegt werden. 8
8 9 A. Vorlesungen Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts 2 Grundzüge des Internationalen Privatrechts 2 Recht des Arbeitsverhältnisses (mit Grundzügen des Arbeitsgerichtsverfahrens) 3 Verwaltungsprozeßrecht 2 Besonderes Verwaltungsrecht II: Baurecht im Überblick Kolloquium/Vertiefungsvorlesung im Bürgerlichen Recht 1-2 (wahlweise im 6. Sem.) 2 Grundzüge des Völkerrechts 2 B. Übungen Übungen im Bürgerlichen Recht HA/K 2 Übungen im Strafrecht (wahlweise im 4. Semester) HA/K 2 6. Semester A. Vorlesungen Staatshaftungsrecht 2 Grundzüge des Verfassungsprozeßrechts 1-2 Grundzüge des Kollektiven Arbeitsrechts 2 B. Übungen Übungen im Öffentlichen Recht HA/K 2 C. Schwerpunktbereich bis zu 8 7./8. Semester A. Examensrepetitorium 18 je Semester B. Schwerpunktbereich bis zu 8 je Semester C. Examensklausurenkurs je 5 pro Aufsichtsarbeit, je 2 pro Besprechung, wöchentlich durchgehend 9
9 10 Anhang II: Zusammenstellung der Grundlagenveranstaltungen Als Veranstaltungen, in denen Grundlagen vermittelt werden, kommen in Betracht: Römisches Recht Deutsche Rechtsgeschichte Privatrechtsgeschichte der Neuzeit Verfassungsgeschichte Rechtsphilosophie Rechtssoziologie Methodenlehre der Rechtswissenschaft Allgemeine Staatslehre Kirchenrecht sowie vergleichbare Veranstaltungen, wenn sie als Grundlagenveranstaltungen angekündigt werden. Ob und auf welche Weise in einer Grundlagenveranstaltung ein Leistungsnachweis erworben werden kann, wird jeweils mit der Ankündigung bekannt gegeben. 10
10 11 Anhang III: Schwerpunktbereiche Vorbemerkung Das Veranstaltungsangebot in den einzelnen Schwerpunktbereichen hängt von der jeweils vorhandenen Lehrkapazität ab. Andere Veranstaltungen aus einem Schwerpunktbereich können jederzeit neu angeboten, einzelne der im folgenden angeführten Veranstaltungen jederzeit gestrichen werden. 1. Zivilrechtspflege, Anwaltsberuf und Notariat Das Schwerpunktstudium soll an die Vorlesungen ZPO I und ZPO II sowie das Bürgerliche Recht, namentlich das Familienrecht und das Erbrecht, anknüpfen. A Kernfächer (von jedem Studierenden zu belegen und im Zwei-Semester-Turnus angeboten) Seminar zu ausgewählten Themen des Schwerpunktbereichs / Übung 2 SWS Insolvenzrecht* 2 Freiwillige Gerichtsbarkeit 2 Vertragsgestaltung* 2 Geschichtliche Grundlagen des Europäischen Privatrechts I (Allg. Privatrecht und Verfahrensrecht) 2 B Als wählbare und im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten angebotene Fächer (insgesamt mindestens 5 SWS) können hinzu kommen: Außergerichtliche Streitschlichtung/Mediation 2 Gerichtsverfassungsrecht 1 Besondere Zivilverfahrensarten (Rechtsmittel- und Wiederaufnahmeverfahren, Urkundenprozess, familiengerichtliches ZPO-Verfahren, Mahnverfahren, einstweiliger Rechtsschutz) 2 Schiedsgerichtsbarkeit** 1 Anwaltliches und notarielles Berufsrecht 2 Internationales und Europäisches Zivilprozessrecht** 2 Arbeitsgerichtsverfahren*** 2 Vertiefungsvorlesung Familien- und Erbrecht 2 * Verzahnung mit Schwerpunktbereich Wirtschaft und Wettbewerb sowie Unternehmen, Kapitalmarkt und Steuern ** Verzahnung mit Schwerpunktbereich Rechtsvergleichung... *** Verzahnung mit Schwerpunktbereich Arbeit und soziale Sicherung 11
11 12 2. Unternehmen, Kapitalmarkt und Steuern Gesellschaftsrecht (Vertiefung) 2 Europäisches Gesellschaftsrecht 2 Einführung in das Kapitalmarktrecht 2 Deutsches und Europäisches Kartellrecht 2 Bilanzrecht 2 Allgemeines Steuerrecht 2 Unternehmenssteuerrecht 2 Unternehmensinsolvenzrecht* 2 Geschichtliche Grundlagen des Europäischen Privatrechts II (Gesellschafts- u. Unternehmensrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht) 2 Vertragsgestaltung* 2 Seminar zu ausgewählten Themen des Schwerpunktbereichs 2 * Verzahnung mit Schwerpunktbereich Zivilrechtspflege, Anwaltsberuf und Notariat 3. Wirtschaft und Wettbewerb Gesellschaftsrecht (Vertiefung) 2 Wirtschaftsverwaltungsrecht 2 Einführung in das Kapitalmarktrecht 2 Deutsches und Europäisches Kartellrecht 2 Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht 2 Europäisches Wirtschaftsrecht mit Beihilfenrecht 2 Einführung in das Markenrecht 2 Einführung in das Patentrecht 2 Einführung in das Urheberrecht 2 Geschichtliche Grundlagen des Europäischen Privatrechts (II) 2 Seminar zu ausgewählten Themen des Schwerpunktbereichs 2 4. Arbeit und soziale Sicherung Geschichtliche Grundlagen des Europäischen Privatrechts II (Gesellschaftsund Unternehmensrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeits- u. Sozialrecht) 2 Europäisches Arbeitsrecht 2 Grundzüge des Kollektiven Arbeitsrechts und Unternehmensmitbestimmung 2 Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (Vertiefung) 2 Mitbestimmung in Betrieb, Dienststelle und Unternehmen (Vertiefung) 2 Sozialrecht mit europarechtlichen und internationalen Bezügen
12 13 Als wählbare und im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten angebotene Fächer können hinzukommen (insgesamt mindestens 6 SWS zu belegen): Arbeitsgerichtsverfahren * 2 Gesellschaftsrecht (Vertiefung)** 2 Wirtschaftsverwaltungsrecht* * 2 Sozialversicherungsrecht mit Sozialgerichtsverfahren (Vertiefung) 2 Seminar zu ausgewählten Themen des Schwerpunktbereichs 2 * Verzahnung mit Schwerpunktbereich Zivilrechtspflege, Anwaltsberuf und Notariat ** Verzahnung mit Schwerpunktbereich Wirtschaft und Wettbewerb 5. Rechtsvergleichung, europäische und internationale Rechtsvereinheitlichung, Internationales Privatrecht, grenzüberschreitender Handelsverkehr A. Kernfächer (von jedem Studierenden zu belegen und im Zwei-Semester-Turnus angeboten) Einführung in das angloamerikanische Recht 2 Geschichtliche Grundlagen des Europäischen Privatrechts I* 2 (Allg. Privatrecht und Verfahrensrecht) Recht des grenzüberschreitenden Handelsverkehrs 2 Vertiefungsvorlesung im Internationalen Privatrecht 2 Internationales und Europäisches Zivilprozessrecht* 2 Internationale Schiedsgerichtsbarkeit 2 Seminar zu ausgewählten Themen des Schwerpunktbereichs 2 B. Als wählbare und im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten angebotene Fächer (insgesamt mindestens 2 SWS) können hinzu kommen: Theorie und Methoden der Rechtsvergleichung 2 Einführung in das französische Recht 2 Europäisches Privatrecht 2 Europäisches Gesellschaftsrecht** 2 Europäisches Familienrecht 2 Einheitliches Kaufrecht (CISG) und Zahlungssicherung im Außenhandel 2 * Verzahnung mit Schwerpunktbereich Zivilrechtspflege ** Verzahnung mit Schwerpunktbereich Unternehmen, Kapitalmarkt und Steuern 13
13 14 6. Staat und Verfassung im Prozeß der Internationalisierung Staatswissenschaft, Staatstheorie 2 Europäische Verfassungsgeschichte der Neuzeit 2 Vertiefung Grundrechte 2 Vertiefung Staatsorganisationsrecht 2 Staatskirchenrecht 2 Staatsphilosophie 2 Vertiefung Völkerrecht 2 Vertiefung Europarecht 2 Europäischer und internationaler Menschenrechtsschutz 2 Europäisches Recht der Außen- und Sicherheitspolitik 2 Finanzverfassungsrecht 2 Internationales und europäisches Finanz- und Steuerrecht 2 7. Deutsches und europäisches Umwelt- und Planungsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Infrastrukturrecht Deutsches und europäisches Umweltrecht 2 Recht der stofflichen Risiken (Chemikalien-, Arzneimittel- und Lebensmittelrecht) 2 Recht der Biotechnologie 2 Vertiefung Baurecht, Raumordnungs- und Fachplanungsrecht 2 Einführung in das Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht (einschließlich Vergaberecht) 2 Deutsches und europäisches Energierecht 2 Öffentliches Banken- und Versicherungsaufsichtsrecht 2 Recht der Telekommunikation und der Post 2 Rundfunkrecht, Presserecht und Multimediarecht 2 Deutsches und europäisches Kartellrecht 2 Vertiefung Europarecht 2 Finanzverfassungsrecht 2 8. Internationales und europäisches Recht der Wirtschaftsbeziehungen Vertiefung Völkerrecht 2 Vertiefung Europarecht 2 Einführung in das Internationale Wirtschaftsrecht 2 Welthandelsrecht 2 Recht der Auslandsinvestitionen 2 14
14 15 Internationales Währungsrecht 2 Internationales Energierecht 2 Internationales Umweltrecht 2 Internationales und europäisches Finanz- und Steuerrecht 2 Europäischer und internationaler Menschenrechtsschutz 2 Internationale Schiedsgerichtsbarkeit * 2 Einheitliches Kaufrecht (CISG) und Zahlungssicherung im Außenhandel * 2 Internationales und Europäisches Zivilprozeßrecht ** 2 Europäisches Wirtschaftsrecht mit Beihilfenrecht *** 2 * Verzahnung mit Schwerpunktbereich Rechtsvergleichung ** Verzahnung mit Schwerpunktbereich Zivilrechtspflege, Anwaltsberuf und Notariat *** Verzahnung mit Scherpunktbereich Wirtschaft und Wettbewerb 9. Kriminalwissenschaften Grundlagen der Strafe und der Straftat 2 Vertiefung BT, ausgewählte Tatbestände aus dem BT 2 Deutsches und europäisches Wirtschaftsstrafrecht 2 Kriminologie 1 2 Kriminologie 2 2 Jugendstrafrecht 2 Strafvollzug 2 Strafprozessrecht II 2 Sanktionen 2 Seminar zu ausgewählten Themen des Schwerpunktbereichs 2 15
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