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1 S c h l u s s b e r i c h t Einzelbericht des Verbundpartners Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück zum Schlussbericht des Verbundes 3 (Juristische Fakultäten Göttingen, Hannover, Halle-Wittenberg, Osnabrück) 1. A u f g a b e n s t e l l u n g e n Im Rahmen des Modellversuchs sollte ein Leistungspunktesystem ins Juristische Grundstudium eingeführt werden zur Herstellung und Förderung von Vergleichbarkeit, Transparenz und Mobilität zwischen juristischen Fakultäten. Im Zusammenhang mit dieser generellen Aufgabenstellung wurden die Einführung einer effektiven universitären Zwischenprüfung, die Durchführung studienbegleitender Leistungskontrollen als Anreizsystem für kontinuierliches Lernen, die Ausgestaltung der Zwischenprüfung nach dem Leistungspunktsystem (Credit-Point) unter Berücksichtigung studentischer Arbeitsbelastung, die Profilierung der einzelnen Hochschulstandorte durch individuelle Schwerpunktsetzungen mit wechselseitiger Anerkennung erbrachter Teilleistungen sowie eine Modularisierung der Lehrinhalte. In Osnabrück bedeutete dies konkret die Einführung einer studienbegleitenden Zwischenprüfung nach dem Leistungspunktesystem im Rahmen des zum WS 1999/2000 am Fachbereich eingeführten Grundkurssystems im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht (bestehend aus einer bestimmten Zahl von Semesterabschlussklausuren und Ferienhausarbeiten in der vorlesungsfreien Zeit). In Osnabrück wurde der modularisierte und mit einem Leistungspunktsystem versehene Studiengang Bachelor Wirtschaftsrecht zum WS 2001/2002 als Modellstudiengang für eine rein universitäre Juristenausbildung mit studienbegleitenden Leistungskontrollen nach dem Leistungspunktsystem (vgl. auch die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Juristenausbildung der Hochschulrektorenkonferenz) ingeführt. Organisation und Verwaltung der ersten studienbegleitenden Prüfungen und Anwendung sowie ergänzende Bestimmungen der neuen Prüfungsordnung standen an sowie eventuell eine Weiterentwicklung des bestehenden modularen Grundkurssystems auf der Grundlage der bisher gewonnenen Erfahrungen. Im Zusammenhang mit den Aufgaben des BLK-Projektes stand die Einführung und Erprobung einer DV-gestützten Prüfungsadministration zur effizienten Abwicklung studienbegleitender Prüfungen im Staatsexamens- und Bachelorstudiengang sowie der Aufbau eines universitären Prüfungsamts im Zusammenhang mit der Einführung der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung. Mit der Reform der Juristenausbildung kamen auf die Verbünde durch die Verpflichtung der Einführung einer universitären Schwerpunktbereichsausbildung und prüfung umfangreiche Aufgaben zu. Neben der Abfassung einer Schwerpunktbereichsprüfungsordnung musste das sog. Hauptstudium komplett umgestaltet werden. Auch hier konnte die Einführung einer leistungspunktorientierten Ausbildungs- und Prüfungsform angedacht werden. 1

2 2. V o r a u s s e t z u n g e n, u n t e r d e n e n d a s V o r h a b e n d u r c h g e f ü h r t w u r d e Der Fachbereich Rechtswissenschaften verfügt vor Einführung der Schwerpunktbereichsprüfung über kein universitär angesiedeltes Prüfungsamt. Die Verwaltungsaufgaben des Staatsexamens oblagen komplett dem Niedersächsischen Justizprüfungsamt in Hannover. Die Organisation und Verwaltung der Leistungsnachweise wurde während des Studiums durch das Dekanat bzw. die Lehrstühle geleistet. Durch die Einführung der studienbegleitenden Zwischenprüfung und eines Bachelor- Studienganges, der nach dem Akkumulationsprinzip als konsekutiv ausgerichtetes Studienprogramm eingerichtet wurde, kamen auf das Dekanat weitreichende neue Aufgaben insbesondere im Bereich Beratung und Information zu, die im Rahmen der Aufgabenstellung des BLK-Projektes durch die Mitarbeiter mit betreut wurden. Die umfassende Reform der Juristenausbildung in Deutschland stellte die Fakultäten vor die Aufgabe, Schwerpunktbereichsprüfungsordnungen zu entwickeln. Die Universitäten mussten entsprechend der Übergangsregelung zum NJAG ab dem Wintersemester 2004/2005 Ausbildung und Prüfung in den Schwerpunktbereichen gewährleisten. Die erste staatliche Prüfung nach neuem Muster (die Pflichtfachprüfung) wird zum ersten Mal im Prüfungsdurchgang, der auf das Wintersemester 2004/2005 folgt, durchgeführt werden. 3. D i e A u f g a b e n u n d i h r e B e a r b e i t u n g i m E i n z e l n e n a. Durchführung und Evaluation der Zwischenprüfung, Leistungspunkte Mit dem Wintersemester wurde entsprechend der bundes- und landesrechtlichen Vorgabe am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück eine studienbegleitende Zwischenprüfung eingeführt. Ziel war unter anderem die frühzeitige Feststellung der Eignung zum Juristischen Studium. Die drei juristischen Fakultäten in Niedersachsen Göttingen, Hannover und Osnabrück koordinierten die Fassungen ihrer Zwischenprüfungsordnungen, sodass die erste genehmigte Fassung der Ordnungen einen einheitlichen Allgemeinen Teil umfasst und einen Besonderen Teil mit den konkreten Prüfungsanforderungen der einzelnen Fakultät und speziellen Regelungen. Aufgrund der Vereinheitlichung war es den drei Verbundpartnern Hannover, Göttingen und Osnabrück (Halle-Wittenberg verabschiedete die Zwischenprüfungsordnung später) möglich, eine kooperative Basis zu verschiedenen Auslegungsfragen der Prüfungsordnung und Problemlösung in Einzelfällen zu schaffen. Im Wintersemester 200/2001 führte Osnabrück ein neues System für das Grundstudium, und zwar ein Kurssystem ein. Die bisherigen Leistungsnachweise in Form von Anfängerübungen im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht wurden ersetzt durch regelmäßige Abschlussklausuren am Ende des Semesters im Anschluss an die jeweilige rechtliche Basisveranstaltung. Bestimmte Klausuren in jedem der drei Pflichtfächer zusammen mit je einer Ferienhausarbeit bilden die Grundlage für die Fortgeschrittenen-Übungen das juristische Hauptstudium. Je eine Klausur aus den drei Pflichtfächern und eine Hausarbeit aus einem der Fächer sind Voraussetzung für das Bestehen der Zwischenprüfung. 2

3 Die konkrete Durchführung der Zwischenprüfungsordnung oblag den einzelnen Fakultäten. Hier war ein Erfahrungsaustausch zwischen den Verbundpartnern möglich, eine Kooperation aufgrund unterschiedlicher Prüfungsverwaltungssysteme und verschiedenen konkreten Prüfungsanforderungen jedoch nicht. Die Fakultäten entwickelten differenzierte Anmelde- und Verwaltungssystem. In Osnabrück wurde ein Fachbereichsausweis eingeführt. Dieser Ausweis wird allen Erstsemestern zu Beginn ihres Studiums ausgestellt. Der Fachbereich schaffte ein Ausweiserstellungssystem an, durch das eine Datenbank mit sämtlichen Studierenden geschaffen wird. Name, Adresse, Matrikelnummer, Geburtsdatum, Unterschrift und Bild werden erfasst und gespeichert. Der Ausweis im Scheckkartenformat weist Name, Geburtsdatum, Matrikelnummer und das Foto auf der Vorderseite auf. Die Rückseite enthält einen Ausdruck der gespeicherten Unterschrift und die Matrikelnummer als Strichcode. Zwischenprüfungskandidaten und Bachelor-Studierende müssen sich zu den Klausuren anmelden. Die Studierenden melden sich direkt beim Betreten des Prüfungsraumes an. Der Strichcode des Ausweises wird gescannt. Aufgrund der erfassten Daten wird eine Liste der angemeldeten Studierenden erstellt. Diese Liste wird dem jeweils prüfenden Lehrstuhl in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Noteneingabe erfolgt in diese Liste, welche dann in das zentrale Prüfungssystem zurückgeführt wird zur Verwaltung der Prüfungsergebnisse. Sie kann von den Lehrstühlen ebenfalls zur Leistungsnachweiserstellung als Seriendruck verwandt werden, da es sich um eine gewohnte Excel-Liste handelt. Diese erfassten Daten bilden dann die Grundlage für die Erstellung der Zwischenprüfungsnachweise nach dem 4. Fachsemester. Zur Überprüfung und Evaluation des Kurssystems und in diesem Zusammenhang auch der Zwischenprüfung wurde eine umfangreiche Befragung des 2. und 4. Fachsemesters durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass die Studierenden zwar über die hohe Prüfungsbelastung am Ende des Semesters klagten, insgesamt gesehen die Abschlussklausuren und die Einführung einer Zwischenprüfung jedoch zum kontinuierlichen Lernen motivierten. Das verschulte System bietet den Studierenden gerade in den Anfangssemestern wichtige Orientierung und Anleitung zu konzentrierter Prüfungsvorbereitung und zur Einhaltung des vorgegebenen Studienplans. Entsprechend den Erwägungen und Berechnungen im Verbund wurde ein gemeinsames Leistungspunktsystem für ein juristisches Grundstudium konzipiert. Aufgrund der einfachen Konzeption der Osnabrücker Zwischenprüfung benötigte der Abschluss der Zwischenprüfung keine Leistungspunktorientierung. Für jeden Leistungsnachweis kann jedoch ein Nachweis über die Leistungspunkte erstellt werden. b. Einführung und Organisation des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsrecht Zum Wintersemester 2001/2002 führte der Fachbereich Rechtswissenschaften den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht ein. Dieser Studiengang mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern ist zum einen Zeichen der besonderen wirtschaftsrechtlichen Orientierung der Fakultät und zum anderen ein innovativer Ansatz eines juristischen Studiums außerhalb der juristischen Ausbildung zu den klassischen juristischen Berufen wie Rechtsanwalt und Richter. Neben einer juristischen Grundausbildung in den ersten drei Semestern werden die Studierenden umfassend auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts ausgebildet. Schlüsselqualifikationen und ein umfangreiches Wahlfachangebot runden das Studienprogramm ab. 3

4 Die Administration dieses Studiengangs erforderte neben der Konzipierung eines Prüfungs-, Anmelde- und Verwaltungsverfahrens einen erheblichen Beratungsaufwand. Zur Anmeldung wurden die oben genannten Fachbereichsausweise verwandt. Die Aktenführung wurde organisiert. Die am Prüfungsverfahren beteiligten Lehrstühle mussten über besondere Verfahrensregeln bei Studiengängen mit Akkumulation der Prüfungsleistungen auf die Endnote hin unterrichtet und unterstützt werden. Bachelor-Studierenden wurden spezielle Informationsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt angeboten, auf denen Praktiker über Chancen und Erwartungen der Bachelor-Absolventen referierten. Desweiteren wurde eine regelmäßige Studienberatung für Bachelor-Studierende eingerichtet. c. Modularisierung der wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung Der Fachbereich Rechtswissenschaften bietet den Jura-Studierenden eine wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung. Der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss dieser Ausbildung ist bei der Meldung zum 1. Examen vorzulegen, ist also Zulassungsvoraussetzung. Im Laufe des Projekts wurde die Ausbildung modularisiert. Die Studierenden können aus den Veranstaltungen Recht und Ökonomie, Bilanzen und Jahresabschluss, Einführung in die Wirtschaftswissenschaften, Einführung in das Steuerrecht und Steuerlehre drei Veranstaltungen wählen, deren erfolgreicher Abschluss Grundlage der Erstellung des Zertifikates darstellt. d. Prüfungsverwaltung Der Fachbereich Rechtswissenschaften testete die Einführung des elektronischen Prüfungssystems der HIS (HIS-POS). Das System und seine technischen Voraussetzungen wurden angeschafft und installiert. Die Zwischenprüfungs- und Bachelor-Prüfungs- Ordnungen wurde implementiert. Es wurde ein Verfahren zur Übertragung der Studierendendaten von der Zentralen Verwaltung, die mit HIS-SOS arbeitet, entwickelt. Das System arbeitet parallel zum Ausweiserstellungssystem. Die Daten sind über Microsoft Access wechselseitig übertragbar. Bisher wurde die Verwaltung des 1. Juristischen Examens als Staatsprüfung durch das Niedersächsische Justizprüfungsamt in Hannover übernommen. Durch die teilweise Verlagerung des 1. Juristischen Examens an die Universität wurde die Einrichtung eines universitären Prüfungsamts notwendig. Besetzung und Struktur des Prüfungsamts wurden durch die Schwerpunktbereichsprüfungsordnung festgelegt, technische und personelle Organisation in der Folge bestimmt. Die erste Generation Studierender, die aufgrund der neuen Prüfungsordnung ihr Examen ablegen werden, beginnt nach dem Sommersemester 2004 mit der Ausbildung in den Schwerpunktbereichen. 4

5 e. Reform der Juristenausbildung Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung Zum Wintersemester 2004/2005 musste der Fachbereich eine Schwerpunktbereichsprüfungsordnung entwickeln. Studierende, die nach dem 1. Juli 2003 immatrikuliert wurden, müssen bereits die Prüfung nach neuem Recht ablegen und unterfallen damit der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung. Die 1. Juristische Prüfung wird in Zukunft aus einem staatlichen Teil und einem universitären Teil bestehen. Der universitäre Teil ergibt 30 % der Endnote, der staatliche 70 %. Im Rahmen der Reform der juristischen Ausbildung wurde den Universitäten durch die Aufteilung der Ersten Juristischen Prüfung in eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und eine staatliche Pflichtfachprüfung nicht nur eine große Verantwortung übertragen, sondern auch die Chance zu einer gezielten Profilbildung eröffnet. Um diese Aufgabe zu erfüllen, orientierte man sich bei der Konzipierung der Schwerpunktbereiche an den Forschungsschwerpunkten des Fachbereichs im Bereich des Wirtschafts- und des Europarechts sowie der Rechtsvergleichung und ließ sich leiten von den Anforderungen einer konsequenten Internationalisierung. Die Ausbildung in den Schwerpunktbereichen gliedert sich in Wahlpflichtkurse, Wahlkurse und ergänzende Veranstaltungen zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen. Sie beginnt in der Regel im 5. Fachsemester mit den Wahlpflichtkursen, die fünf bis sechs Semesterwochenstunden umfassen und sich bis ins 6. Semester erstrecken. Die Wahlkurse finden im 6. und 7. Fachsemester statt und dienen der Vertiefung und eigenständigen Schwerpunktbildung der Studierenden. Als Ergänzungsveranstaltungen werden neben Kursen zur Juristischen und Wissenschaftlichen Arbeitstechnik auch Wirtschafts- und Familienmediation, Vernehmungslehre, Rhetorik vor Gericht, Seminare und Moot Courts angeboten. Die Kolloquien zur juristischen Argumentationslehre sollen den Studierenden nicht zuletzt mit Blick auf das Vortragselement der Pflichtfachprüfung ermöglichen, ihre Fertigkeiten in der Textanalyse bzw. historischen Exegesen von Urteilen, Schriftsätzen, Aufsätzen oder Gesetzesentwürfen u. ä. sowie zur mündlichen Präsentation von Arbeitsergebnissen als klassischen juristischen Schlüsselqualifikationen zu schulen. Wechselnde Zusatzveranstaltungen und die Möglichkeit der Teilnahme an flankierenden Angeboten anderer Schwerpunkte (Steuerrecht, Recht der Unternehmensinsolvenz, Wirtschaftsstrafrecht) runden die Ausbildung ab. Neben der Abfassung des Textes der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung musste ein System zur zeitlichen Abstimmung mit der Pflichtfachprüfung entwickelt werden. Insbesondere Auslandssemester etc. komplizierten die Planung der zeitlichen Abfolge der Prüfungsleistungen. 3. Öffentlichkeitsarbeit/Veröffentlichungen Der Verbund unterhält unter eine Homepage. Hier wurden das Projekt, die Meilensteinplanung und der Fortschritt des Projekts dokumentiert. Neben einer Linksammlung wurden wichtige Dokumente des Verbundes wie z.b. der Zwischenbericht veröffentlicht. Der Verbund veranstaltete Tagungen (siehe Schlussbericht). Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität präsentierte sich auf den Ausbildungsmessen Einstieg Abi in Köln, Hamburg und Berlin, auf denen insbesondere der Studiengang Bachelor Wirtschaftsrecht vorgestellt und beschrieben wurde. 5

6 Es wurden diverse Informationsbroschüren und Homepages zur Information der Studierenden eingerichtet und betreut (Neugestaltung Im JuS-Magazin September/Oktober 2004, S. 12 verfassten die Mitarbeiter des Projekts einen Aufsatz zur Schwerpunktbereichsausbildung in Osnabrück. Ein weiterer zu diesem Thema erscheint im Frühjahr in der Zeitschrift Niedersächsische Verwaltungsblätter. 4. W e r k z e u g e d e s E C T S H a n d b u c h s Der Fachbereich nutzt die verschiedenen Instrumente gemäß des ECTS-Handbuchs zur Dokumentierung von Studienleistungen. Dem Bachelor-Zeugnis und der Urkunde, die auf Deutsch und Englisch erstellt werden, wird das Diploma Supplement hinzugefügt. Bachelor-Studierende erhalten jederzeit während ihres Studiums und zum Abschluss ein Trans c- ript of Records zur Vorlage bei ausländischen Universitäten und Arbeitgebern. Auch Jura- Studierenden wird zur Dokumentation ein Transcript of Records erstellt. 5. Z u s a m m e n a r b e i t m i t a n d e r e n S t e l l e n Insbesondere zwischen den Verbundpartnern gab es eine enge Zusammenarbeit in allen Bereichen der Studienverwaltung. So konnten auf gemeinsamer Ebene Lösungen für an allen Universitäten ähnlich gelagerte Probleme gefunden werden. Auf den Tagungen der anderen Verbünde förderte der Erfahrungsaustausch mit anderen Projekten die eigene Arbeit. Die besondere Problematik der Staatsexamensstudiengänge bei der Modularisierung und Leistungspunktorientierung trat auch im Vergleich mit anderen Verbünden immer wieder zu Tage. 6. V o r a u s s i c h t l i c h e r N u t z e n Wie schon in der Beschreibung der verschiedenen Aufgabenbereiche beschrieben, konnten verschiedene Verwaltungsabläufe koordiniert und abgestimmt werden, insbesondere bei der Durchführung der Zwischenprüfung. Es konnte eine Vergleichbarkeit der Prüfungsleistungen durch Vergleichsübersichten etc. hergestellt werden. Die Fakultäten erhielten die Vorgabe zur Einführung eines Leistungspunktsystems. Der Bachelor-Studiengang wurde organisisert und etabliert. Die elektronische Prüfungsverwaltung konnte eingeführt und getestet werden. Es wurde die Schwerpunktbereichsprüfungsordnung konzipiert und eingeführt. Der Informationsaustausch zwischen den Fakultäten wurde begründet. 6

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