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1 Leistungsbeschreibung Einmalige Konfektionierung und Versand von Publikationen der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg LpB BW Leistungsbeschreibung Seite 1 von 16

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung Auftraggeber (AG) Bieter Gegenstand der Freihändigen Vergabe Leistungsort Leistungszeitraum Meilensteine des Verfahrens Allgemeine Ausschreibungsbedingungen Grundsätzliche Bestimmungen Vollständigkeit der Unterlagen Verwendung der Unterlagen Fragen zur Leistungsbeschreibung Angebotsabgabe Wettbewerbsbeschränkende Absprachen Frist zur Angebotsabgabe Form und Inhalt der Angebote Sprache Änderungen, Ergänzungen oder Rücknahme Zuschlags- und Bindefrist Zuschlagserteilung Mitteilung über nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote Vergütung Prüfung von Vergabesperren Bietergemeinschaften Unterauftragnehmer Verschwiegenheitspflicht Vertragliche Bestimmungen Vertragsbestandteile Vertragsschluss Art und Umfang der Dienstleistungen Vertragsdauer Preise Zahlungsbedingungen Leistungsnachweis Vorzeitige Vertragsbeendigung und Insolvenz Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit Gerichtsstand Angebotsprüfung und -wertung Überblick Bewertungsvorgehen Formale Angebotsprüfung Eignungsprüfung Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Technische Leistungsfähigkeit LpB BW Leistungsbeschreibung Seite 2 von 16

3 4.4 Angemessenheit der Preise Ermittlung des günstigsten Angebotes Leistungsdetails (inkl. Technischer Anforderungen) Leistungsdetails siehe Anlage Beschreibung der vertraglichen Leistungen (Anlage 3) Zusätzliche Anforderungen der LpB an den Auftragnehmer Schlussbestimmungen LpB BW Leistungsbeschreibung Seite 3 von 16

4 1 Einführung 1.1 Auftraggeber (AG) Auftraggeber ist das Land Baden-Württemberg vertreten durch die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB). Der Auftraggeber ist Vertragspartner des Vertrages. Die LpB ist die Ansprechpartnerin bei allen Fragen, die sich auf diese Freihändige Vergabe beziehen. Die LpB ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg Projekt Extremismusprävention Stafflenbergstraße Stuttgart Tel.: 0711/ / Bieter Die an diesem Verfahren zur Preisermittlung vor freihändiger Vergabe teilnehmenden Unternehmen werden bis zum Abschluss des Verfahrens durch Zuschlagserteilung als Bieter bezeichnet. Für die Phase der Vertragsdurchführung wird das bezuschlagte Unternehmen als Auftragnehmer bezeichnet. 1.3 Gegenstand der Freihändigen Vergabe Die für die LpB zu erbringende Dienstleistung umfasst die Konfektionierung, die Verpackung und den Versand von Publikationen der LpB. Die Publikationen werden einmalig an alle Grundschulen in Baden-Württemberg versendet (ca Adressen). Die Empfänger- Adressen werden dem Auftragnehmer in einem Excel-Dokument zur Verfügung gestellt (siehe Anlagen 5a und 5b zur Orientierung, noch ohne Adressen). Eine Sendung umfasst vier Sorten (siehe Anlage 4 für Details zu den einzelnen Sorten). Grundrechtefibel Lehrerhandreichung bpb: Grundrechte Anschreiben Die Stückzahl einer Sorte pro Sendung wird ebenfalls in diesem Excel-Dokument zur Verfügung gestellt. Die einzelnen Sorten werden dem Auftragnehmer von verschiedenen Stellen angeliefert. Im Idealfall werden die einzelnen Publikationen just-in-time zur Konfektionierung angeliefert. Sollten sich Verzögerungen ergeben, müssen die bereits angelieferten Publikationen bis zum Zeitpunkt der Konfektionierung sachgerecht und ordnungsgemäß zwischengelagert werden. Die einzelnen Sendungen werden durch den Auftragnehmer konfektioniert und verpackt. Im Angebot des Bieters sind die Preise für zwei Konfektionierungsvarianten anzugeben: LpB BW Leistungsbeschreibung Seite 4 von 16

5 Variante A (siehe Anlage 5a) Pauschalpakete: nach vorgegebener Excel-Liste werden ein oder mehrere Paket(e), die jeweils 15 "Grundrechtefibeln", eine "Lehrerhandreichung", ein "bpb: Grundrechte" sowie ein Anschreiben enthalten, als Sendung konfektioniert. Variante B (siehe Anlage 5b) Individualpakete: nach vorgegebener Excel-Liste wird pro Adresse eine individuelle Anzahl von "Grundrechtefibeln", "Lehrerhandreichungen", "bpb: Grundrechte" sowie ein Anschreiben als Sendung konfektioniert. Als Verpackungsmaterialien kommen Wellpappfaltkartons (ein- und zweiwellig) zum Einsatz. Die Verpackungsmaterialien sind durch den Auftragnehmer zu stellen. Die Adress- Etikettierung erfolgt mittels Adressaufklebern, die vom Auftragnehmer zu erstellen sind. Der Auftragnehmer übernimmt den Versand der Sendungen an ca Adressen (alle Grundschulen) in Baden-Württemberg. Gegebenenfalls übernimmt der Auftragnehmer die Annahme der Sendungen, die von Empfängern, z.b. aufgrund fehlerhafter Adressdaten, nicht angenommen und zurückgesendet werden. Ggf. fallen die Recherche der korrekten Adresse und ein erneuter Versand an (Geschätzter Rücklauf: 100 Sendungen). 1.4 Leistungsort Die Leistung erfolgt in Geschäftsräumen und durch das Personal des Auftragnehmers. 1.5 Leistungszeitraum Die Dienstleistung muss im Zeitraum vom 30. Mai 2011 bis 1. Juli 2011 erfolgen. Dabei gelten folgende Meilensteine: 30. Mai bis 10. Juni 2011: Anlieferung der Sorten beim Auftragnehmer 11. Juni bis 24. Juni 2011: Konfektionierung und Verpackung der Pakete durch den Auftragnehmer 27. Juni bis 29. Juni 2011: Versand der Sendungen durch den Auftragnehmer 1. Juli 2011: spätester Ankunftstermin bei den Empfängern Ggf. bis 31. Juli 2011: Entgegennahme der Rückläufe, Recherche der Adressen, erneuter Versand LpB BW Leistungsbeschreibung Seite 5 von 16

6 1.6 Meilensteine des Verfahrens Dem Vergabeverfahren liegt folgende Zeitplanung zugrunde: Aktivität Meilenstein Letzter Termin zum Stellen von Bieteranfragen , 12 Uhr Späteste Absendung der Antworten durch die LpB Termin zur Abgabe der Angebote , 12 Uhr Ende Zuschlags- und Bindefrist , 24 Uhr Beginn der Leistungserbringung Ende der Leistungserbringung (ggf ) 2 Allgemeine Angebots- und Auftragsbedingungen 2.1 Grundsätzliche Bestimmungen Für die Vergabe finden die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen VOL/A und die Mittelstandsrichtlinie für öffentliche Aufträge Anwendung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsinhalt werden. Daneben gelten die in diesem und in den folgenden Kapiteln genannten zusätzlichen Bedingungen. 2.2 Vollständigkeit der Unterlagen Die Verdingungsunterlagen bestehen aus 16 nummerierten Seiten zuzüglich der weiteren in der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführten Anhänge und Anlagen. Sollten Seiten oder angegebene Anhänge oder Anlagen fehlen, so obliegt es dem Bieter, diese bei der LpB unverzüglich anzufordern. 2.3 Verwendung der Unterlagen Die Verdingungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind ausschließlich zum Erstellen eines Angebotes zu verwenden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise), Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme der vom Auftraggeber genehmigten Unterauftragnehmer) oder kommerzielle Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers nicht erlaubt. Für eine Verletzung der Nutzungsrechte und daraus resultierender Ansprüche des Urhebers hat der Nutzer einzustehen. 2.4 Fragen zur Leistungsbeschreibung Falls sich aus den vorliegenden Unterlagen oder im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Angebots Fragen ergeben sollten, sind diese bei der LpB zu stellen. Alle Fragen sind bis zum , 12 Uhr in Textform (per an regina.bossert@lpb.bwl.de oder postalisch) an die LpB zu richten. Hierbei ist auf dieses Vergabeverfahren Bezug zu nehmen. LpB BW Leistungsbeschreibung Seite 6 von 16

7 Während des Vergabeverfahrens werden telefonische Fragen nicht beantwortet. Sämtliche Informationen zum Verfahren sowie Bieterfragen und -antworten grundsätzlicher Art werden allen Bietern immer zeitgleich mitgeteilt und werden Bestandteile der Verdingungsunterlagen. Ein späterer Verweis auf existierende Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen ist ausgeschlossen. 2.5 Angebotsabgabe Es kann maximal ein Hauptangebot entsprechend der Leistungsbeschreibung abgegeben werden. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Alle zur Angebotsabgabe erforderlichen Unterlagen sind mit einer Original-Unterschrift bis zum Ende der angegebenen Angebotsfrist bei der LpB einzureichen. Bei einer Angebotsabgabe per sind alle Seiten der Verdingungsunterlagen zu scannen und als anhang an folgende Adresse zu senden: Bei einer Angebotsabgabe auf postalischem Weg ist das Angebot in einem fensterlosen verschlossenen Umschlag zu verpacken sowie mit Firmennamen und Anschrift zu bezeichnen und an folgende Adresse zu übermitteln: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg Projekt Extremismusprävention Stafflenbergstraße Stuttgart Mit der Unterschrift unter dem Leistungsverzeichnis bestätigt der Bieter, dass sein Angebot alle in diesem Vergabeverfahren dargestellten Anforderungen erfüllt und die geforderten Bedingungen anerkannt werden. Die kompletten Angebotsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung (ein Original und eine Kopie) einzureichen! Für die Angebotsprüfung ist ausschließlich das als Original gekennzeichnete Angebot mit allen geforderten Unterschriften maßgeblich. 2.6 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Verfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Bieter, die sowohl ein eigenes Angebot, als auch ein Angebot als Teil einer Bietergemeinschaft abgeben, werden gemäß 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f VOL/A vom Verfahren ausgeschlossen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass beide konkurrierenden Angebote unabhängig voneinander eingereicht wurden. Gleiches gilt, wenn ein Bieter in mehreren Bietergemeinschaften anbietet. LpB BW Leistungsbeschreibung Seite 7 von 16

8 Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen. 2.7 Frist zur Angebotsabgabe Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum , Uhr, bei der LpB eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang bei der LpB und nicht das Datum des Poststempels. Angebote, die nicht bis zum Ende der Angebotsfrist eingegangen sind, können nicht berücksichtigt werden, es sei denn der Bieter weist im Falle des verspäteten Eingangs nach, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat ( 23 Nr. 1 VOL/A). 2.8 Form und Inhalt der Angebote Das Angebot ist wie folgt einzureichen: Angebotsschreiben Ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Leistungsverzeichnis Nachweise zur Eignung (s. Ziffer 4.3) Im Angebot ist auf alle in den Verdingungsunterlagen aufgeführten Punkte einzugehen. Änderungen, wie z. B. Streichungen, Umformulierungen oder Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig und führen nach 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d VOL/A zum Ausschluss des Angebots. Werden dem Angebot allgemeine Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Bieters oder eines möglichen Unterauftragnehmers beigefügt, führt dies ebenfalls zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Unaufgefordert eingesendete Anlagen zum Angebot werden von der Vergabestelle nicht als Angebotsbestandteil gewertet. Insbesondere Literaturauszüge, vorgefertigte Broschüren und Prospekte werden in die Bewertung nicht einbezogen soweit diese nicht in den Verdingungsunterlagen gefordert waren. Verweise auf Literaturauszüge, Broschüren und Prospekte sind nicht zulässig und werden nicht gewertet. Es müssen sämtliche Dokumente (z. B. Nachweise, Bescheinigungen, Zertifikate, Erklärungen, Muster) des Angebotes soweit dies gefordert wird ausgefüllt, an den dafür vorgesehenen Stellen mit Datum, Ort sowie Firmenstempel versehen und eigenhändig unterzeichnet werden. Fehlende oder unvollständige Dokumente führen direkt zum Ausschluss. Die geforderten Dokumente (z. B. Nachweise, Bescheinigungen, Zertifikate, Erklärungen, Muster) müssen bei Angebotsabgabe vorgelegt werden. 2.9 Sprache Der Bieter hat sein Angebot inklusive sämtlicher Anlagen und Nachweise in deutscher Sprache zu erstellen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Die Vertrags- und Verhandlungssprache ist deutsch. LpB BW Leistungsbeschreibung Seite 8 von 16

9 2.10 Änderungen, Ergänzungen oder Rücknahme Soweit der Bieter Änderungen in seinen Angebotsunterlagen vorgenommen hat, müssen diese zweifelsfrei und als solche erkennbar sein. Die Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der Angebote sind als solche zu kennzeichnen und müssen in einem verschlossenen Umschlag (wie das Angebot selbst) zugestellt werden. Elektronisch abgegebene Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgenommen oder abgeändert werden. Es gilt das zuletzt abgegebene Angebot nach Datum und Uhrzeit. Änderungen oder Ergänzungen sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist ( , 12:00 Uhr) zulässig. Änderungen oder Ergänzungen von Angeboten, die nach Ablauf der Angebotsfrist bei der LpB eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder fernschriftlich zurückgezogen werden. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden Zuschlags- und Bindefrist Der Zuschlag wird innerhalb der Zuschlagsfrist schriftlich erteilt. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden (Bindefrist). Die Bindefrist endet in jedem Fall mit dem rechtswirksamen Zuschlag Zuschlagserteilung Wird der Zuschlag auf das Angebot rechtzeitig und ohne Änderungen erteilt, ist der Vertrag zu den Bedingungen dieser Ausschreibung und auf Grundlage des Angebotes rechtskräftig zustande gekommen. Eine besondere Urkunde über den Vertrag wird nicht gefertigt Mitteilung über nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote nach 27 VOL/A. Der unterlegene Bieter erteilt bereits mit Abgabe des Angebots seine Zustimmung dazu, dass der Auftraggeber seine sämtlichen Angebotsunterlagen einer datenschutzgerechten Vernichtung zuführt, sollte der unterlegene Bieter nicht innerhalb der Ausschlussfrist des 27 Nr. 7 VOL/A die Herausgabe der Unterlagen ausdrücklich verlangen. Die Kosten der Rücksendung hat der Bieter zu tragen. Der Auftraggeber teilt den beantragenden Bietern die Gründe für die Ablehnung ihrer Bewerbung oder ihres Angebotes mit Vergütung Für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren wird keine Vergütung gewährt. Mit Abgabe eines Angebots verzichten die Bieter auf die Geltendmachung entstandener sowie evtl. entstehender Kosten Prüfung von Vergabesperren Es wird geprüft, ob gegen den Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, eine Meldung gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung bei der Meldeund Informationsstelle für Vergabesperren vorliegt. Bei Vorliegen einer Vergabesperre wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. LpB BW Leistungsbeschreibung Seite 9 von 16

10 2.16 Bietergemeinschaften In Angeboten von Bietergemeinschaften sind sämtliche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen. Ein Angebot einer Bietergemeinschaft findet nur Berücksichtigung, wenn im Angebot ein Mitglied der Bietergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des Vertrages benannt ist und sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Diese Punkte sind durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eigenhändig unterschriebene gesonderte Erklärung zu bestätigen. Einer notariellen Beglaubigung dieser Erklärung bedarf es nicht. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die geforderten Unterlagen zur persönlichen Lage sind zwingend von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen, die technische Leistungsfähigkeit muss dagegen nur von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft erbracht werden, die die Leistung oder den jeweiligen Teil der Leistung erbringen sollen. Sofern nach den Verdingungsunterlagen im Rahmen der Angebotserstellung Unterschriften gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eigenhändig geleistet werden. Zur Vereinfachung kann der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter durch die Erklärung der Bietergemeinschaft zusätzlich ermächtigt werden, die im Rahmen der Angebotserstellung zu leistenden Unterschriften für die gemeinschaftlich bietenden Unternehmen zu leisten. Diese Ermächtigung ist ausdrücklich in der o. g. Erklärung zu erteilen Unterauftragnehmer Ein Bieter darf sich zur Leistungserbringung eines Unterauftragnehmers bedienen. Beabsichtigt der Bieter, Teile von Leistungen durch Unterauftragnehmer (auch Freiberufler) ausführen zu lassen, so hat er die beabsichtigte Erfüllung der entsprechenden Leistung durch einen Unterauftragnehmer bereits bei Angebotsabgabe anzuzeigen. Der Bieter muss die zur Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer für die entsprechende Leistung sowie den vorgesehenen Umfang erst nach Aufforderung durch die LpB mit Namen und Anschrift benennen. Zur Beschleunigung des weiteren Verfahrens sollten diese Angaben möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Der Bieter stellt sicher, dass der Einsatz eines Unterauftragnehmers mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Weiterhin ist nachzuweisen, dass der Bieter über die Ressourcen der benannten Unterauftragnehmer hinsichtlich des Umfangs des geplanten Einsatzes tatsächlich verfügen kann. Verbundene Unternehmen sind Unterauftragnehmer. Ein Zulieferer wird hingegen nicht als Unterauftragnehmer angesehen. In den Bereichen, in denen ein Unterauftragnehmer zum Einsatz kommen soll, muss vom Bieter die technische Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers nachgewiesen werden (vgl. Ziffer 4.3.3). Die Einschaltung weiterer Unterauftragnehmer als der nach Aufforderung Benannten, bedarf nach 4 Nr. 4 VOL/B der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Bieter stellt sicher, dass der Unterauftragnehmer die Leistungen nicht seinerseits ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weiter vergibt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Übertragung eines Unterauftrags nach wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zu verfahren, insbesondere unter Beachtung des 97 Abs. 3 GWB, LpB BW Leistungsbeschreibung Seite 10 von 16

11 dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen, dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen zu stellen als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge sind regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Der Auftragnehmer bemüht sich ferner, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann. Für sämtliche erbrachten Leistungen insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern ausgeführten trägt der Auftragnehmer die Verantwortung Verschwiegenheitspflicht Der Bieter hat - auch nach Beendigung der Angebotsphase und Nichtzustandekommen des Vertrages - über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen vertraulichen Daten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Unter vertraulichen Daten sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie auch sämtliche Kenntnisse, die im Rahmen von Ausschreibungen, Vorarbeiten von Ausschreibungen oder Teststellungen erlangt werden, wie zum Beispiel die Daten der teilnehmenden Bieter, deren Preise, angebotenen Geräte, Dienstleistungen oder Ähnliches, zu zählen. Er hat hierzu auch die mit der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Insbesondere dürfen die Verdingungsunterlagen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verstoß des Bieters gegen die Verschwiegenheitspflicht führt zum Ausschluss vom Verfahren und verpflichtet zudem zum Ersatz aller hieraus erwachsenden Schäden. 3 Vertragliche Bestimmungen Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Inhalte in der Leistungsbeschreibung und in den Verdingungsunterlagen mit Zuschlagserteilung zum verbindlichen Vertragsinhalt werden. 3.1 Vertragsbestandteile Im Fall eines Zuschlags werden Vertragsbestandteile: die Verdingungsunterlagen gem. der Auflistung in der Aufforderung zur Angebotsabgabe das Angebot des Auftragnehmers auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung mit den zugehörigen Angebotsblättern, das die Regelungen des vorstehenden Vertrages nur ausfüllen, aber nicht abändern kann sowie das im Angebot enthaltene Preisblatt. Dazugehörige Anlagen sind Bestandteile der vorgenannten Dokumente. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Veröffentlichung der Verdingungsunterlagen gültigen Fassung. Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in dieser Reihenfolge. Ergänzend zu den Verdingungsunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Allgemeine Geschäfts-, LpB BW Leistungsbeschreibung Seite 11 von 16

12 Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie sonstige vorformulierte Vertragsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen und werden nicht zum Vertragsbestandteil. Die VOL/B kann unter abgerufen werden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 3.2 Vertragsschluss Der Vertrag gilt mit Zuschlag als geschlossen. 3.3 Art und Umfang der Dienstleistungen Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber die in den Verdingungsunterlagen detailliert dargestellte Dienstleistung unter Berücksichtigung eventueller Konkretisierungen im Angebot des Auftragnehmers. 3.4 Vertragsdauer Die Vertragsdauer beginnt mit der Anlieferung der Sorten beim Auftragnehmer und endet mit der vollständigen Leistungserbringung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung (siehe Ziffer 1.6). Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Einzelaufträge. 3.5 Preise Für die gesamte Laufzeit des Vertrages gelten feste Preise, das heißt es sind alle für die Erbringung der Leistung anfallenden Kosten im angegebenen Preis enthalten. Die anzugebenden Preise beinhalten auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten (z. B. Verpackung, Spesen, Übernachtungs- und Fahrtkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Postund Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten, gesetzliche Abgaben etc.), auch Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Eine Geltendmachung weiterer Kosten ist nicht möglich. Es gelten die Endpreise aus dem Angebot des jeweiligen Auftragnehmers. Bei den zugrunde gelegten Endpreisen handelt es sich um verbindliche Preise für marktgängige Leistungen entsprechend der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (BAnz Nr. 244, zuletzt geändert durch Art. 289 V v (BGBl. I 2304)). Die Mehrwertsteuer wird mit dem am Tag der Entstehung der Steuerschuld geltenden Steuersatz in Rechnung gestellt. 3.6 Zahlungsbedingungen Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach vollständiger Erbringung der Leistung innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung an den Auftraggeber. 3.7 Leistungsnachweis Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Erfüllung seiner Leistungen gemäß Ziffer 5 durch entsprechende Dokumente nachzuweisen (z.b. über Kopien der Lieferscheine, Versandunterlagen der eingesetzten Transportunternehmen, Nachweise über verauslagte Versandkosten usw.). LpB BW Leistungsbeschreibung Seite 12 von 16

13 3.8 Vorzeitige Vertragsbeendigung und Insolvenz Im Falle von vorzeitigen Vertragsbeendigungen jeglicher Art und insbesondere bei einem Insolvenzverfahren gegen den Auftragnehmer treffen den Auftragnehmer die im Folgenden aufgeführten Pflichten. Über die Einreichung eines Insolvenzantrags sowie über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. Das vertraglich vereinbarte Rücktrittsrecht bleibt unberührt. Der Auftraggeber hat ein vertragliches Rücktrittsrecht in folgenden Fällen: bei Nichteinhaltung der vertraglich festgelegten Bearbeitungszeiträume, bei Bekanntwerden nachweislich wettbewerbsbeschränkender Absprachen des Auftragnehmers nach Zuschlagserteilung, wenn die Eigenerklärungen zur persönlichen Lage oder wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit schuldhaft falsch ausgefüllt werden oder sonstige die Zuverlässigkeit erheblich beeinträchtigende Umstände eintreten. Der Auftraggeber hat ein vertragliches Rücktrittsrecht für den Fall, dass durch ein entsprechendes feststellendes Urteil des EuGH die BRD verpflichtet wird, den Vertrag zu beenden bzw. rückabzuwickeln. 3.9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht Der Auftragnehmer kann gegenüber Ansprüchen des Auftraggebers mit eigenen Ansprüchen nicht aufrechnen, es sei denn, der Auftraggeber hat solche Ansprüche ausdrücklich anerkannt oder sie sind rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Daten (insbesondere die zur Verfügung gestellten Adressdaten), die ihm im Zuge der Zusammenarbeit mit der LpB bekannt werden, vertraulich zu behandeln, gegen den Zugriff durch Ungefugte zu schützen, nicht an Dritte weiterzugeben und auch nicht für eigene Zwecke außerhalb der mit der LpB getroffenen Vereinbarungen zu verwenden Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und den Einzelaufträgen ist Stuttgart. 4 Angebotsprüfung und -wertung 4.1 Überblick Bewertungsvorgehen Die Bewertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen: a) Formale Angebotsprüfung b) Eignungsprüfung c) Prüfung der Angemessenheit der Preise d) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes LpB BW Leistungsbeschreibung Seite 13 von 16

14 Die Angebote müssen die Anforderungen der einzelnen Wertungsstufen erfüllen, um in der nächsten Bewertungsstufe berücksichtigt werden zu können. 4.2 Formale Angebotsprüfung Alle Angebote werden gem. 23, 25 Nr. 1 VOL/A formal geprüft. Insbesondere werden folgende Ausschlusskriterien überprüft: ordnungsgemäßer und termingerechter Eingang des Angebots zweifache Ausfertigung des Angebots auf Papier (1 Original, 1 Kopie) ein Angebot (Original) ist als solches gekennzeichnet, mit Datum, Ort sowie Firmenstempel versehen und eigenhändig unterschrieben alle geforderten eigenhändigen Unterschriften wurden geleistet zur Angebotserstellung wurden die Originalvordrucke und Formulare verwendet Vorliegen sämtlicher geforderter Dokumente es wurden keine Veränderungen an den Verdingungsunterlagen, Vordrucken und Formularen vorgenommen Änderungen in den Angebotsunterlagen sind zweifelsfrei es wurden keine eigenen Geschäfts-, Liefer- und / oder Zahlungsbedingungen mit den Angebotsunterlagen eingereicht für die Wertung sind alle wesentlichen Preisangaben vorhanden 4.3 Eignungsprüfung Da der Auftrag nur an geeignete, fachkundige, zuverlässige, gesetzestreue und leistungsfähige Bieter vergeben werden darf, muss der Bieter ein wirtschaftlich gesundes und leistungsfähiges Unternehmen sein. Bieter müssen ihre Eignung zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung nachweisen, in dem sie die geforderten Unterlagen vorlegen. Der Bieter hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern für die übertragenen Bereiche die technische Leistungsfähigkeit für die vorgesehenen Unterauftragnehmer nach Aufforderung nachzuweisen. Zur Beschleunigung des weiteren Verfahrens sollten diese Angaben möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden. In gleicher Weise müssen Bietergemeinschaften ihre Unterlagen einreichen. Die geforderten Unterlagen zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie die geforderten Unterlagen zur persönlichen Lage sind zwingend von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit kommt es auf die gemeinschaftlichen Bewerber insgesamt an, d. h. der Einzelnachweis muss nur von dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft, der den entsprechenden Teil der Leistung ausführt, erbracht werden. Es werden maximal 3 fehlende Dokumente/Angaben zu der Eignungsprüfung durch die Landeszentrale nachgefordert. Fehlen mehr als 3 Dokumente, führt dies direkt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. LpB BW Leistungsbeschreibung Seite 14 von 16

15 4.3.1 Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers 1) aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt. 2) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in 7 a Nr. 2 Abs. 1 VOL/A aufgezählten Straftaten vorliegen (vgl. Leistungsverzeichnis). 3) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und dem Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes jeweils für die vergangenen 3 Jahre (vgl. Leistungsverzeichnis) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 1) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft oder Kopie der Police und Eigenerklärung, dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist). Die Deckungssumme muss mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes abdecken. 2) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (vgl. Leistungsverzeichnis). 3) Eigenerklärung, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet (vgl. Leistungsverzeichnis). 4) Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist (vgl. Leistungsverzeichnis). 5) Eigenerklärung, dass der Bieter keine Verstöße im Sinne des 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen (vgl. Leistungsverzeichnis). 6) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint (vgl. Leistungsverzeichnis). LpB BW Leistungsbeschreibung Seite 15 von 16

16 4.3.3 Technische Leistungsfähigkeit Stellungnahme/Darstellung zu den folgenden Punkten o Lagerkapazität, falls aufgrund von Verzögerungen in der Anlieferung der verschiedenen Sorten eine zeitweilige Lagerung einzelner Sorten notwendig werden sollte (vgl. Leistungsverzeichnis) o Personaleinsatz (vgl. Leistungsverzeichnis) Der Bieter hat die geforderten Angaben im Infofragebogen des Leistungsverzeichnisses bzw. durch Beifügen von Nachweisen und der geforderten Stellungsnahmen zu erklären. 4.4 Angemessenheit der Preise Gemäß 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A wird eine Prüfung der Angemessenheit der Preise durchgeführt. Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen (sowohl zu niedrige als auch zu hohe Preise), darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Ein solches Angebot wird daher von der weiteren Wertung ausgeschlossen. 4.5 Ermittlung des günstigsten Angebotes Der Zuschlag wird auf das günstigste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien: Preis 100% Erfüllung der Muss-Kriterien (vgl. Leistungsverzeichnis) 5 Leistungsdetails (inkl. Technischer Anforderungen) 5.1 Leistungsdetails siehe Anlage Beschreibung der vertraglichen Leistungen (Anlage 3) 5.2 Zusätzliche Anforderungen der LpB an den Auftragnehmer Der Auftragnehmer archiviert alle Lieferscheine und Einlieferungsnachweise während der Vertragslaufzeit. Der Auftragnehmer versichert die eingelagerten Waren des Auftraggebers auf seine Kosten. Der Auftragnehmer hat den Abschluss einer Datenschutzversicherung nachzuweisen. Abgabe einer Preisübersicht der zu versendenden Pakete nach Gewichtsklassen 6 Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt. Nebenabreden und Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform. LpB BW Leistungsbeschreibung Seite 16 von 16

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