DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR WEHRTECHNIK e.v.

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1 DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR WEHRTECHNIK e.v. An die Fördernden Mitglieder (FM) und Persönlichen Mitglieder (PM) der DWT DWT- aktuell 03 / 2014 Bonn, 18. September 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserer DWT-aktuell übersenden wir Ihnen aktuelle Informationen, ggf. auch kurzfristig, häufig auch im Originaltext. DWT-aktuell wird nur als und ausschließlich an Fördernde Mitglieder (FM) und Persönliche Mitglieder (PM) der DWT als zusätzlicher Mehrwert Ihrer Mitgliedschaft verteilt. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass einige der aufgeführten Original- s hier erst kurzfristig eingegangen sind. Daraus können sich enge Terminsetzungen ergeben. Bitte beachten Sie die angegebenen Termine. Auf diese hat die DW T keinen Einfluss. Vielfach lohnt es sich aber, auch nach dem offiziellen Termin noch den Kontakt mit dem Versender herzustellen. Bei allen Aspekten zu diesen s wenden Sie sich bitte direkt an die unten aufgeführten Kontakte. 1. BMWi: Industrielle Kooperation mit Katar (Original- ) Sehr geehrte Damen und Herren, die bereits mehrfach terminierte 4. Sitzung der Deutsch-Katarischen Gemischten Wirtschaftskommission soll nunmehr am 15./16. Oktober 2014 in Berlin unter dem Ko-Vorsitz von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Beckmeyer und S. E. Sheikh Ahmed bin Jassim Al Thani stattfinden. Die offizielle Sitzung wird am 16. Oktober 2014 voraussichtlich im Hotel RITZ CARLTON stattfinden. Gibt es aus Ihrer Sicht interessante Projekte oder Themen, über die in diesem Rahmen gesprochen werden sollte bzw. gibt es Probleme bei der Durchführung von Projekten in und mit Katar, bei deren Lösung Sie Unterstützung benötigen? Bei Bedarf bitte ich um Übermittlung der entsprechenden Information bis Montag, den 22. September Der Textumfang sollte ca. 1 Seite betragen und Sachstand und Gesprächsführungselemente enthalten. Problemdarstellungen sollten unbedingt in etwa folgende Angaben enthalten: - Darstellung des konkreten Problems und dessen Ursache, - Folgen für betroffenes(n) Unternehmen bzw. Industriebereich (Unternehmen bitte benennen), - bisherige Aktivitäten zur Lösung des Problems (z.b. Kontakte zu Vertretern der deutschen Wirtschaft oder Außenhandelskammern im Partnerland, Information an Außenhandelsabteilung einer IHK, o.ä.) - Vorschlag für erforderliche Schritte seitens des Handelspartners bzw. für Botschaft/ Erwartung, die anlässlich der o.a. Gespräche an diesen übermittelt werden sollten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Jutta Freyer Hochstadenring 50, Bonn Tel.: , Fax: , Internet: info@dwt-sgw.de

2 Referat IV A 4 "Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft; Stahl- und Metallerzeugung" Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststraße 34-37, Berlin Tel.: (030) Fax: (030) jutta.freyer@bmwi.bund.de Internet: BMWi: Markterkundungsreise zivile Sicherheitswirtschaft nach Indonesien vom 23. bis 27. November siehe hierzu Anlagen Indonesien 1 und 2 (Original- ) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Sie auf die Markterkundungsreise nach Indonesien im Rahmen unserer "Exportinitiative zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen" hinweisen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Jutta Freyer Referat IV A 4 "Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft; Stahl- und Metallerzeugung" Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststraße 34-37, Berlin Tel.: (030) Fax: (030) jutta.freyer@bmwi.bund.de Internet: 3. COMMIT: Erinnerung: Markterkundung Belarus, (Original- ) Sehr geehrte Damen und Herren, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie möchten wir Sie herzlich einladen zur Teilnahme an der MARKTERKUNDUNG BELARUS MINSK, BREST, NOVEMBER 2014 Die Reise wird von COMMIT im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU und in Zusammenarbeit mit dem Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft sowie Partnern vor Ort durchgeführt. Im Mittelpunkt der Unternehmung stehen die Branchen Logistik, Transport und Verkehr, Kfz- Industrie, Maschinen- und Anlagenbau sowie Elektrotechnik. Die Reise führt die deutschen Teilnehmer in zwei der wichtigsten belarussischen Metropolregionen für Wirtschaft und Infrastruktur: Minsk und Brest. Die positive Entwicklung der belarussischen Wirtschaft der vergangenen Jahre sowie die Aussicht auf ein Wachstum um 1,5% für 2014 versprechen deutschen Herstellern und Lieferanten von Maschinen und Anlagen gute Absatz- und Geschäftschancen. Anreize schaffen auch die Einrichtung der Zollunion zwischen Belarus, Russland und Kasachstan sowie der hohe Modernisierungsbedarf von Produktionsanlagen und der Infrastruktur. Nähere Informationen zum Veranstaltungsformat und Fachprogramm vor Ort finden Sie auf unserer Internetseite. Ein Faltblatt samt Anmeldeformular können Sie auch hier direkt herunterladen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, um Anmeldung wird bis spätestens 26. September 2014 gebeten.

3 Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! 3 Mit freundlichen Grüßen Ljuba Essen Projektleiterin COMMIT GmbH Tel.: Fax: l.essen@commit-group.com 4. BMWi: Interpol World 2015 in Singapur im April 2015 (Original- ) Sehr geehrte Damen und Herren, anlässlich der Eröffnung des Interpol Global Complex for Innovation im April 2015 findet in Singapur der Interpol World Congress mit Fachkongress und einer Ausstellung / Messe statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Themenbereiche: - Cybersecurity - Safe cities - Border management - Supply chain security Weitere Informationen finden Sie unter: Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Jutta Freyer Referat IV A 4 "Sicherheits- und Verteidigungswirtschaft; Stahl- und Metallerzeugung" Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststraße 34-37, Berlin Tel.: (030) Fax: (030) jutta.freyer@bmwi.bund.de Internet: 5. Die EDA informiert Die EDA informiert regelmäßig auf ihrer Homepage über interessante Entwicklungen.- Aktuelle Informationen finden Sie hier: EDA Info. 6. Informationsbrief zur zivilen Sicherheitsforschung Der Informationsbrief 8/14 zur zivilen Sicherheitsforschung enthält Informationen zu folgenden Themen: 1. Veranstaltungshinweis: 10. Europäischer Bevölkerungsschutzkongress vom September 2014 in Bonn

4 4 2. Veranstaltungshinweis: 9. Sicherheitsforschungskonferenz "Future Security" vom September 2014 in Berlin 3. Veranstaltungshinweis: 9. ExtremWetterKongress vom Oktober 2014 in Hamburg 4. Veranstaltungshinweis: 14. Forum Katastrophenvorsorge vom November 2014 in Leipzig 5. Veranstaltungshinweis: SAVE THE DATE - Workshop " Sichere Gesellschaften: 6. Bridging the Gap - von der Forschung zur Innovation" vom November 2014 in Brüssel 7. Links - siehe hierzu Anlage Informationsbrief 8_14 Der Informationsbrief Hintergründe 2/14 zur zivilen Sicherheitsforschung enthält Informationen zu folgenden Themen: 1. Einführung: Die Bedeutung von Normung und Standardisierung für Innovationen 2. Normung und Standardisierung in der zivilen Sicherheitsforschung in Deutschland 3. Rahmenbedingungen und Aktivitäten zur Normung und Standardisierung im europäischen Forschungsrahmenprogramm "Horizont 2020" 4. Links - siehe hierzu Anlage Info Hintergrund 2_ Der BDI informiert Den BDI-Newsletter Mittelstand & Familienunternehmen Ausgabe siehe hierzu Anlage BDI 8. Die KAS Europabüro Brüssel informiert.8. - siehe hierzu Anlage Kommission (Original- ) Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Berichterstattung des Europabüros Brüssel der Konrad-Adenauer-Stiftung übersenden wir Ihnen anbei den Bericht zur Nominierung nach seiner der neuen Kommissare durch die Mitgliedsstaaten. Gerne können Sie den Bericht auch über folgenden Link auf unserer Homepage abrufen: Mit freundlichem Gruß, viel Spaß bei der Lektüre Isabelle-Christine Panreck Wissenschaftliche Mitarbeiterin Europabüro Konrad-Adenauer-Stiftung 11, avenue de l'yser / Ijzerlaan 1040 Brüssel Tel.: (0032)

5 9. Die KAS Europabüro Brüssel informiert siehe hierzu Anlage EU Rat (Original- ) Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Berichterstattung des Europabüros Brüssel der Konrad-Adenauer-Stiftung übersenden wir Ihnen anbei den Bericht zum Europäischen Ratsgipfel vom 30. August Gerne können Sie den Bericht auch über unsere Homepage abrufen: Mit freundlichem Gruß Eva Majewski & Isabelle-Christine Panreck Wissenschaftliche Mitarbeiter Konrad-Adenauer-Stiftung Europabüro Brüssel Tel: eva.majewski@kas.de 10. Seminar Erfolgreich Verhandeln auch in schwierigen Situationen oder mit schwierigen Partnern am siehe hierzu Anlage Seminar (Original- ) Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der großen Nachfrage findet am von Uhr bei bavairia e.v. in Gilching ein weiteres Seminar zum Thema Erfolgreich Verhandeln auch in schwierigen Situationen oder mit schwierigen Partnern statt zu dem wir Sie heute recht herzlich einladen möchten. Mit den bavairia Seminaren und Workshops wollen wir unseren Mitgliedern und Akteuren in den Bereichen Luftfahrt, Raumfahrt und Raumfahrtanwendungen eine Plattform bieten, sich auszutauschen, mit Experten ins Gespräch zu kommen, sowie wertvolle Anregungen und praktisches Knowhow zu gewinnen. Zu dem Tagesseminar Erfolgreich Verhandeln auch in schwierigen Situationen oder mit schwierigen Partnern laden AVÍO Rechtsanwälte und der bavairia e.v. gemeinsam ein. In der Luftfahrt und der Raumfahrt werden Verträge zu komplexen Technologien bzw. Produkten über eine lange Zeitdauer geschlossen. Die Verhandlungen solcher Projekte erfordern hohe Aufmerksamkeit. Wie Sie erfolgreich, auch in schwierigen Situationen oder mit schwierigen Partnern, verhandeln können, soll in diesem Seminar behandelt werden. Im Rahmen der Veranstaltung werden folgende Themen und Inhalte besprochen: Mehrpersonenverhandlungen (Delegations- / Mehrparteienverhandlung) Vorbereitung der Verhandlung Verhandlungskonzepte, -grundsätze und strukturen / Phasen der Verhandlung Kommunikationstechniken Besondere Situationen - Schwierige Partner Anmeldungen sind ab sofort über die bavairia e.v. Homepage unter möglich. Gerne können Sie uns auch das im beiliegenden Flyer enthaltene Anmeldeformular per Fax zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist, es gilt first come, first served.

6 Mit freundlichen Grüßen 6 Bärbel Deisting Dipl.-Math. Baerbel Deisting Director Space and Space Applications bavairia e.v. Sonderflughafen Oberpfaffenhofen Friedrichshafener Straße 1 D Gilching Tel: NEW * Mobile: Fax: mailto: deisting@bavairia.net NATO-Wales-Gipfel - siehe hierzu die Anlagen NATO 1, 2, 3 Der NATO-Gipfel in Wales am 4. und 5. September 2014 hat in der Presse ein breites Echo gefunden. In den Anlagen finden Sie drei entsprechende Berichte zur Information. Das DWT-Brüsseler Gespräch am wird sich mit diesem Thema ebenso befassen, wir die Veranstaltung Perspektiven der Verteidigungswirtschaft am 20./ DWT - Veranstaltungen AKM Informationsbesuch bei der WTD 81 - REMINDER Der AKM führt traditionell auch Informationsbesuche bei unterschiedlichen internationalen und nationalen Einrichtungen durch. So auch bei Dienststellen der Bundeswehr. In den letzten Jahren wurden mit großem Erfolg die WTD 41 in Trier, die WTD 91 in Meppen und die WTD 71 in Eckernförde besucht. Das überaus positive Echo hat den AKM veranlasst, auch in diesem Jahr einen Informationsbesuch bei einer weiteren WTD anzubieten. Vor diesem Hintergrund besucht der AKM am 30. September 2014 die WTD 81 in Greding, die Wehrtechnische Dienststelle für Informationstechnologie und Elektronik. Das Programm bei der WTD 81 beginnt bereits am Vormittag, um einen umfassenden Informationsbesuch sicherzustellen. Alle Informationen finden Sie auf der DWT-Homepage: WTD 81. AKM Informationsveranstaltung "Einsatzunterstützung via AIRPORT LEIPZIG-HALLE" am , ganztägig Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Der AKM führt traditionell auch Informationsbesuche bei unterschiedlichen internationalen und nationalen Einrichtungen durch. So auch an Orten, die eine besondere Bedeutung für die Einsatzversorgung haben. In Kooperation mit der Leitung des Flughafens Leipzig-Halle und mit besonderer Beteiligung der RUSLAN SALIS GmbH, des LogZBw sowie dem European Air Transport Command (EATC) ist eine Veranstaltung geplant, die auf die besondere Bedeutung dieses Flughafens für nationale und internationale Einsätze von Bundeswehr und NATO eingeht. Berücksichtigt wird dabei auch die Bedeutung regionaler Logistikunternehmen, welche die Einsatzvorbereitung und nachbereitung am und mit dem Flughafen unterstützen können. Vor diesem Hintergrund besucht der AKM am den Flughafen LEIPZIG- HALLE. Neben Vorträgen und Panel-Diskussionen sind auch Besichtigungen des Flughafens und der Flugzeuge von RUSLAN SALIS geplant. Mehr zum Flughafen erfahren Sie auf der Homepage

7 7 Perspektiven 2015 Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Die jährliche Auftaktveranstaltung der DWT Perspektiven der Verteidigungswirtschaft findet am 20. und 21. Januar 2015 in der Stadthalle Bonn Bad Godesberg statt. Sie besteht wie immer aus den Elementen: o Vorträge im Plenum (5 bis 6 Vorträge) o Workshops (5 WS) o Panel-Diskussion. Erneut möchte die DWT die Mitglieder frühzeitig in die Themenauswahl einbinden. Sie werden deshalb gebeten, Ihre Themenvorschläge zu allen drei Elementen mit einer jeweiligen kurzen Erläuterung bis zum an die DWT-Geschäftsstelle zu übermitteln. Nutzen Sie die Gelegenheit und bringen Sie Ihre topics ein. DWT-Termine in SHAPE und Brüssel Bitte merken Sie sich diese Termin vor: o Industrietreffen am Standort SHAPE am o Brüsseler Gespräch 2/14 zum Thema NATO-Gipfel am o Brüsseler Gespräch 1/15 zum Thema Maritime Strategien am o Brüsseler Gespräch 2/15 zum Thema tbd am o Botschaftertreff am Mit freundlichen Grüßen Claus Dördrechter, Oberst a.d. Stv Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik e.v. (DWT) Hochstadenring 50, D Bonn Tel.: Mobil: Fax: claus.doerdrechter@dwt-sgw.de

8 Geschäftschancen im Bereich der zivilen Sicherheitsindustrien und Katastrophenschutz in Indonesien Markterkundung im Rahmen der Exportinitiative zivile Sicherheitstechnologien und dienstleistungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Jakarta vom 23. bis 27. November 2014 Im Rahmen der Exportinitiative zivile Sicherheitstechnologien und dienstleistungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) organisiert die AHK Indonesien (EKONID) in Zusammenarbeit mit dem in Berlin ansässigen Außenwirtschaftsberatungsbüro foreign markets consulting vom 23. bis 27. November 2014 eine Markterkundungsreise für Unternehmen aus dem Bereich der zivilen Sicherheitsindustrie und Katastrophenschutz nach Jakarta. Die Markterkundung ist Bestandteil des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU 2014 und wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages finanziell gefördert. Die Verbände ZVEI, VfS und BDSW unterstützen diese Veranstaltung. Indonesien zählt mit seinen über 250 Millionen Einwohnern zu den attraktivsten Wachstumsmärkten in der Asien-Pazifik Region. Ressourcenreichtum, ein jährliches Wirtschaftswachstum von durchschnittlich 6% und die Perspektive auf die ASEAN-Freihandelszone versprechen dem Land mit der größten Volkswirtschaft Südostasiens eine vielversprechende Zukunft. Der zivilen Sicherheitswirtschaft kommt durch diese positive Entwicklung eine immer größer werdende Bedeutung zu und die jährlichen Wachstumsraten werden im zweitstelligen Bereich prognostiziert. Bereits 2012 stellte Indonesien nach der VR China, aber noch vor Brasilien, global den zwölftgrößten Markt für Sicherheitstechnik und -dienstleistungen dar. Der weltweit größte Archipel mit seinen über Inseln und Seegrenzen zu acht Staaten sieht sich mit vielfältigen Gefährdungen zunehmend konfrontiert. Der Bedarf nach effizienten Sicherheits- Maßnahmen gerade auch im Bereich des Risiko- und Katastrophenschutzes - wird demnach in Zukunft immer dringlicher. Der Sicherheitsbedarf wächst in Indonesien sowohl im öffentlichen Bereich als auch in der Privatwirtschaft massiv und das Land ist gezwungen, in diesen Bereichen noch umfangreicher zu investieren. Dies betrifft modernste Technik wie auch entsprechende Ausbildungsmaßnahmen für Sicherheitsdienstleistungen. In der Industrie, im Tourismus, bei öffentlichen Einrichtungen wie Flug- und Seehäfen, beim Thema Grenzund Maritimer-Sicherheit oder im Bereich der Rohstoffförderung bieten sich daher aktuell vielseitige Chancen für deutsche Sicherheitsanbieter. Die Markterkundungsreise eröffnet vorrangig klein- und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit, sich vor Ort in einer der interessantesten Wachstumsregionen der Welt ein umfassendes Bild von den bestehenden Geschäftsmöglichkeiten im Bereich der zivilen Sicherheitsindustrie und Katastrophenschutz zu machen. Das fast fünftägige Fachprogramm in Jakarta bietet die Chance, persönliche Kontakte für spätere Geschäftsaktivitäten zu potenziellen Kunden, relevanten Entscheidungsträgern und Netzwerk-Partnern der Zielbranche einfach und kostengünstig aufzubauen, und damit die Grundlage für einen erfolgreichen Markteinstieg in Indonesien zu legen.

9 Neben Informationsveranstaltungen zu den aktuellen Markttrends und Rahmenbedingungen in den verschiedenen Segmenten der indonesischen Sicherheitswirtschaft sieht das Programm zahlreiche Firmen- und Projektbesichtigungen und persönliche Treffen mit potentiellen Geschäftspartnern vor. Im Vorfeld der Markterkundungsreise erhalten die Teilnehmer umfangreichen Zielmarkt- und Brancheninformationen zur Vorbereitung. Die Teilnehmerzahl für die Markterkundung ist auf maximal 20 Unternehmen begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, KMU haben Vorrang gegenüber Großunternehmen. Der Teilnahmebetrag beträgt in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens zwischen 500,- Euro und 1.000,- Euro (Brutto). Darüber hinaus tragen die Teilnehmer die individuellen Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten. Anmeldeschluss ist der 29. September Weiter Informationen zum Programmablauf der Markterkundungsreise und zur Anmeldung finden Sie zum Download auf der Website der AHK Indonesien (EKONID) unter Kontakt: AHK Indonesien (EKONID), Jakarta Pierre Michael Dubourg, Head of Market Access & Information Department Tel: Fax: Ansprechpartner in Deutschland: foreign markets consulting, Berlin Dorothea Mertes, Geschäftsführerin Mobil: Fax: Eine Übersicht zu weiteren Projekten des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU kann unter abgerufen werden.

10 ZIVILE SICHERHEITSINDUSTRIE UND KATASTROPHENSCHUTZ IN INDONESIEN MARKTERKUNDUNG 23. bis 27. November 2014 Jakarta, Indonesien BMWi-Exportinitiative Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen

11 Wachstumsmarkt Indonesien Bereits heute weltweit zwölftgrößter Markt für zivile Sicherheitsindustrie Indonesien zählt mit seinen über 250 Millionen Einwohnern zu den attraktivsten Wachstumsmärkten in der Asien-Pazifik Region. Ressourcenreichtum, ein jährliches Wirtschaftswachstum von durchschnittlich 6% und die Perspektive auf die ASEAN-Freihandelszone versprechen dem Land mit der größten Volkswirtschaft Südostasiens eine vielversprechende Zukunft. Der zivilen Sicherheitswirtschaft kommt durch diese positive Entwicklung eine immer größer werdende Bedeutung zu. Der weltweit größte Archipel mit seinen über Inseln und Seegrenzen zu acht Staaten sieht sich mit vielfältigen Gefährdungen zunehmend konfrontiert. Der Bedarf nach effizienten Sicherheits-Maßnahmen wird demnach in Zukunft immer dringlicher. Die einschlägige Industrie erhält damit eine herausragende Bedeutung und die Wachstumsraten werden im zweistelligen Bereich prognostiziert. Der Sicherheitsbedarf wächst in Indonesien sowohl im öffentlichen Bereich als auch in der Privatwirtschaft massiv und das Land ist gezwungen, in diesen Bereichen noch umfangreicher zu investieren. Dies betrifft modernste Technik wie auch entsprechende Ausbildungsmaßnahmen für Sicherheitsdienstleistungen. In der Industrie, im Tourismus, bei öffentlichen Einrichtungen wie Flug- und Seehäfen, beim Thema Grenz- und Maritimer-Sicherheit oder im Bereich der Rohstoffförderung bieten sich daher aktuell vielseitige Chancen für deutsche Sicherheitsanbieter. Bereits 2012 stellte Indonesien nach der VR China, aber noch vor Brasilien, weltweit den zwölftgrößten Markt für Sicherheitstechnik und -dienstleistungen dar. Nach offiziellen Angaben führte Indonesien 2013 Sicherheitstechnologie im Wert von einer halben Milliarde US-Dollar ein, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 29% entspricht. Seit dem Jahr 2003 sind die entsprechenden Importe sogar um mehr als das Elffache gestiegen. Traditionell ist die VR China mit Abstand der größte Zulieferer von Sicherheitstechnologie, gefolgt von der Republik Korea. Auf den nachfolgenden Rängen spielen Anbieter aus Japan, Thailand, den USA und Singapur eine Rolle. Deutsche Anbieter haben bislang die sich bietenden Chancen noch zu wenig genutzt. Indonesiens Einfuhren von Sicherheitstechnik (in Mio. US$ ) Jahr Wert 43,6 78,0 92,3 317,0 194,6 291,5 291,5 344,1 387,2 500,8 Quelle: UN Comtrade (gtai 2014) einschließlich mechanischer Schließtechnik, Feuerwehrtechnik, jedoch ohne Videokontrollsysteme, Sprinkleranlagen oder elektronischen Zugangssystemen Indonesien investiert in Sicherheitstechnik & Katastrophenschutz Aktuell besteht die größte Nachfrage im südostasiatischen Archipel nach Produkten der Sicherheitstechnik im Bereich Hochbau. Im gesamten Land schießen neue Apartmenthäuser, Shoppingmalls, Hotels und Bürotürme aus dem Boden, die mit modernen Brandschutz- und Personen-Zugangssystemen ausgestattet werden. Als extrem rohstoffreiches Land sind zudem strategisch bedeutende Industrien und kritische Infrastrukturen zu schützen. Daher generieren Öl- und Gasunternehmen sowie Minengesellschaften eine hohe Nachfrage nach Geräten, Anlagen und Systemen der Sicherheitstechnik und im Bereich des Risiko- und Katastrophenschutzes. Erheblicher Bedarf an Sicherheitstechnik wird in den kommenden Jahren mit der weiteren Expansion der Infrastruktur und hier vor allem im Sektor Verkehr entstehen, für deren Ausbau die indonesische Regierung bis 2025 rund 440 Mrd. US$ investieren will. Neben neuen Straßen und Schienenwege befinden sich landesweit zahlreiche Seehäfen und Airports in der Planungs- und Bauphase und bieten damit attraktive Perspektiven für deutsche Sicherheitsunternehmen. Eine weitere Herausforderung liegt im Bereich des Schutzes vor Naturkatastrophen. Auf Grund seiner geographischen Lage auf dem pazifischen Feuerring ist der Archipel auf einen hervorragend ausgebauten Katastrophenschutz im Kontext von Vulkanausbrüchen, Erdbeben und Tsunamis angewiesen. Die indonesische Katastrophenschutzbehörde BNPB verfügt hier für die Jahre über ein Budget von vier Milliarden Euro, die für entsprechende Maßnahmen 2

12 im Bereich von Prävention und Schadensbegrenzung sowie für Frühwarnsysteme und Emergency Responce eingesetzt werden. Weitere bedeutende Investitionen sind bereits für die kommenden Jahre in Planung, die deutschen Unternehmen und Einrichtungen interessante Geschäfts- und Beteiligungsmöglichkeiten bieten. Deutsche Produkte und Technologien der zivilen Sicherheitsindustrie, gerade auch im Bereich des Risiko- und Katastrophenschutzes, genießen in Indonesien seit langem einen hervorragenden Ruf. Eine Reihe von deutschen Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen vermochten sich auch schon in den vergangenen Jahren erfolgreich als Anbieter von hochwertigen Nischenprodukten mit modernster Technologie am Markt insbesondere auch gegenüber regionalen Wettbewerben positionieren. Das seit 2011 übergebene Deutsch- Indonesisches Tsunami-Frühwarnsystem ( steht hier als Referenzbeispiel für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Indonesien. Kontrollraum des Deutsch-Indonesischen Tsunami-Frühwarnsystems am BMKG in Jakarta (Bild: Helmholtz-Zentrum) Der Bedarf an Sicherheitstechnologie und -dienstleistungen, insbesondere im Bereich Katastrophenschutz, wird in Indonesien aufgrund des hohen Gefahrenpotentials und wachsender Investitionsbereitschaft in den kommenden Jahren wie in der gesamten ASEAN-Region - weiter an Fahrt gewinnen. Deutschen Unternehmen ist demnach dringlich zu empfehlen, sich möglichst schnell auf einen Markteintritt in Indonesien vorzubereiten, um damit an diesem breit aufgestellten Aufschwung zu partizipieren. Die Markterkundungsreise bietet daher deutschen KMU eine sehr gute und vor allem kostengünstige Möglichkeit, sich vor Ort ein umfassendes Bild von den bestehenden Geschäftsmöglichkeiten im zivilen Sicherheitssektor zu machen. Fachmesse Indo Security Expo and Forum Die wichtigste Branchenmesse im Sicherheitssektor in Indonesien stellt die Indo Security Expo and Forum dar, deren Schwerpunkte im Bereich Ausstattung für Polizei, Feuerwehr und andere Rettungsorgane liegen. Die Messe findet im Turnus von zwei Jahren in Jakarta statt, zuletzt Ende 2013 mit einer Reihe von deutschen Ausstellern. Für November 2014 steht die Indo Defence Expo auf dem Plan. Die kommende Indo Security soll voraussichtlich im Mai 2015 stattfinden. ASEAN Verschmelzung der Region zur ASEAN Economic Community (AEC) in strebt die ASEAN Wirtschaftsgemeinschaft mit ihren 10 Mitgliedsländern Indonesien, Thailand, Malaysia, Vietnam, Philippinen, Brunei Darussalam und Singapur sowie Laos, Kambodscha und Myanmar eine volle Liberalisierung des südostasiatischen Marktes an. Als ein Land betrachtet, stellt die ASEAN-Region bereits heute die neuntgrößte Volkswirtschaft der Welt mit knapp 600 Millionen Menschen und einer Wirtschaftsleistung von rund 2,3 Billionen US$ dar. Durch die dynamische Wirtschaftsentwicklung, das wachsende Netz von Freihandelsabkommen sowie die Verflechtungen mit China und Indien eröffnen sich gerade auch für die deutsche Anbieter im Bereich ziviler Sicherheitswirtschaft sowie Risiko- und Katastrophenschutz in der gesamten Region neue Perspektiven und vielfältige Geschäftspotentiale. Für die kommenden Jahre wird der Region ein Wirtschaftswachstum von durchschnittlich 6% prognostiziert, eine kaufkräftige Mittelschicht und expandierende Industrien werden für weitere Dynamik sorgen. Weitere Informationen zu ASEAN finden Sie unter: 3

13 Markterkundung Indonesien Die Markterkundungsreise für deutsche Unternehmen im Bereich der zivilen Sicherheitsindustrie und Katastrophenmanagement nach Indonesien findet im Rahmen der Exportinitiative zivile Sicherheitstechnologien und dienstleistungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) statt. Die Markterkundung ist Bestandteil des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU 2014 und wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages finanziell gefördert. Die Organisation der Markterkundungsreise erfolgt durch die Deutsch-Indonesische Industrie- und Handelskammer in Jakarta (EKONID) in Zusammenarbeit mit dem deutschen Kooperationspartner foreign markets consulting und wird durch die Verbände ZVEI, VfS und BDSW unterstützt. Zielsetzung: Die Markterkundungsreise bietet Ihnen die Möglichkeit, sich vor Ort in einer der interessantesten Wachstumsregionen der Welt ein umfassendes Bild von den bestehenden Geschäftsmöglichkeiten im Bereich der zivilen Sicherheitstechnik und Sicherheitsdienstleistungen mit Schwerpunkt auf Risiko- und Katastrophenschutz zu machen. Das fast einwöchige Fachprogramm in Jakarta eröffnet Ihnen die Chance, persönliche Kontakte für spätere Geschäftsaktivitäten zu potenziellen Kunden, relevanten Entscheidungsträgern und Netzwerk-Partnern der Zielbranche einfach und kostengünstig aufzubauen, und damit die Grundlage für einen erfolgreichen Markteinstieg in Indonesien zu legen. Leistungen für teilnehmende Unternehmen auf einen Blick: Umfangreiche Zielmarkt- und Brancheninformationen im Vorfeld der Reise zur Vorbereitung Firmen- und Projektbesichtigungen und persönliche Treffen mit potentiellen öffentlichen und privatwirtschaftlichen Auftraggebern in Jakarta Agenda und Hintergrundinformationen zu den Unternehmen und Behörden, die besucht werden Informationsveranstaltung in Jakarta mit lokalen Fachexperten und Multiplikatoren Erstberatung zum Markteinstieg und beim Follow-up von Kontakten durch die EKONID Reise- und Hotelorganisation (inkl. Rahmenprogramm) und Dolmetscher-Service über den geplanten Zeitraum in Jakarta Die wichtigsten Informationen auf einen Blick: Kontakt / Ansprechpartner: AHK Indonesien / EKONID, Jakarta foreign markets consulting, Berlin Pierre Michael Dubourg Dorothea Mertes, Geschäftsführerin Head of Market Access & Information Department Ritterstraße 50, Berlin Tel: Tel: Fax: Fax: pierre.dubourg@ekonid.or.id mertes@foreignmarkets.de Internet: Internet: Veranstaltungsdatum: November 2014 Veranstaltungsort: Jakarta, Indonesien Anmeldeschluss: Montag, 29. September

14 Vorläufiger Programmablauf (Stand: 09. Juli 2014) Datum Sonntag, 23. November 2014 Montag, 24. November 2014 Fokus: Gebäudesicherheit Dienstag, 25. November 2014 Fokus: Sicherheit von Häfen und Airports Mittwoch, 26. November 2014 Fokus: Arbeits- und Industriesicherheit Donnerstag, 27. November 2014 Fokus: Öffentliche Sicherheit u. Katastrophenschutz Ort: Jakarta Individuelle Anreise der Teilnehmer aus Deutschland nach Jakarta Gemeinsames Abendessen mit Vorstellungsrunde, Briefing zum Wirtschaftsstandort Indonesien durch Vertreter der Deutschen Botschaft, der AHK und Germany Trade & Invest (GTAI). Informationsveranstaltung mit Vertretern relevanter Verbände, Unternehmen und Institutionen zu Marktchancen, Marktentwicklung im Bereich ziviler Sicherheitstechnologien und dienstleistungen in Indonesien, wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen, landesspezifische Besonderheiten, Handelsregularien etc. Mittagessen und Networking Besuch einer Shopping Mall (z.b. Grand Indonesia) zum Thema Sicherheitsstandards, Brandschutz u. Gefahrenmanagement. Vorträge und Gespräche mit Management, Sicherheitsbeauftragten und Projektentwicklern. Besuch eines Hotels (z.b. Shangri La) zu Maßnahmen in den Bereichen Videound Zutrittskontrolle, Brandschutz, Gefahrenmeldetechnik, Einbruch- und Diebstahlschutz. Vorträge und Gespräche mit Management, Sicherheitsbeauftragten und Projektentwicklern. Networking Dinner mit Vertretern deutscher Unternehmen, Institutionen der zivilen Sicherheitswirtschaft und Katastrophenschutz. Besuch des Hafens Tanjung Priok in Jakarta zu aktuellen Ausbauplänen sowie zu Personen- und Gütersicherheit. Vorträge und Gespräche mit Management der Hafenbetreibergesellschaft, Sicherheitsbeauftragten, Polizei und Zoll. Mittagessen und Networking Besuch des Flughafens Jakarta zu Sicherheitsstandards, Brandschutz, Gefahrenmanagement und zukünftigen Flughafenprojekten in Indonesien. Vorträge und Gespräche mit Management, Technischer Leitung, Sicherheitsbeauftragten und Vertretern internationaler Fluggesellschaften. Informationsveranstaltung mit Vertretern von Behörden, Feuerwehr, privaten Sicherheitsdienstleistungen und Industrieunternehmen zum Thema Arbeits- und Industriesicherheit, Objektschutz, Gefahrenprävention sowie zu Sicherheitsschulung und ausbildung in Indonesien. Mittagessen und Networking Besuch einer deutschen oder lokalen Industrieanlage (z.b. BASF, PERTSMINA, PLN) zum Thema Arbeits- und Industriesicherheit. Vorträge und Gespräche mit Management und Sicherheitsbeauftragten. Besuch Stadtplanungsamt und nationales Frühwarnzentrums (BMKG). Fachvorträge zum Thema öffentliche Sicherheit, Katastrophenschutz und Zivilschutz durch Vertreter von Behörden und Experten. Mittagessen und Networking Besuch des Jakarta U-Bahn Projekts zum Thema Bahnhof- und Tunnelsicherheit. Vorträge u. Gespräche mit Projektentwicklern, Tech. Leitern u. Risk Assessment Managern. Besuch der Jakarta Fire Brigarde zum Thema Gefahrenprävention, Brandbekämpfung und Ausrüstungsstandards. Vorträge / Gespräche mit technischer Leitung und Management. Evaluierungsgespräche und Abschlussdinner mit EKONID Management Individueller Rückflug nach Deutschland Hinweis: Das finale Programm wird gemäß der Geschäftsinteressen der Teilnehmer angepasst. Aktuelle Informationen zum Programmablauf finden Sie unter: 5

15 Die Teilnahme Zielgruppe Das Modul Markterkundung des BMWi Markterschließungsprogramms richtet sich in erster Linie an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Selbständige der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogene Freie Berufe und wirtschaftsnahe Dienstleister mit Geschäftsbetrieb in Deutschland mit entsprechendem Branchenschwerpunkt. Eine Teilnahme von Großunternehmen ist nach Abstimmung mit dem BMWi möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 20 Unternehmen beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, KMU haben Vorrang gegenüber Großunternehmen. Teilnahmekosten Die Markterkundung ist Bestandteil des BMWi Markterschließungsprogramm und wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziell gefördert - es unterliegt den De-Minimis Regelungen. Teilnehmer tragen einen Eigenbeitrag, der sich in Abhängigkeit der Größe und Umsatzes Ihres Unternehmens wie folgt staffelt: 500 Euro (Brutto) für Teilnehmer mit < als 1 Mio. Euro Jahresumsatz und < 10 Mitarbeiter 750 Euro (Brutto) für Teilnehmer mit < als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und < 500 Mitarbeiter Euro (Brutto) für Teilnehmer ab 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder mehr als 500 Mitarbeiter Der Eigenbeitrag wird nach verbindlicher Anmeldung gegen eine entsprechende Rechnung durch die AHK Indonesien (Veranstalter der Markterkundung) eingezogen. Für die geförderte Teilnahme verpflichten Sie sich gegenüber der AHK Indonesien eine De-Minimis-Erklärung über die Nichtausschöpfung der EU-Freigrenze ( Euro in drei aufeinander folgenden Steuerjahren) abzugeben. Reise- und Hotelorganisation Alle Teilnehmer tragen ihre individuellen Flug-, Übernachtungs- und Reisekosten selbst. Gerne unterstützen wir Sie bei der Buchung Ihrer Reise und empfehlen Ihnen geeignete Flugverbindungen. Zur Unterbringung vor Ort in Jakarta empfiehlt die AHK Indonesien (EKONID) folgende Hotels: Hotel Pullman Jakarta Thamrin CBD Kosten ca. 117 US$ InterContinental Jakarta Midplaza Kosten ca. 175 US$ Mandarin Oriental Jakarta Kosten ca. 199 US$ Obige Preise gelten für EKONID Veranstaltungen. Nach Ihrer Anmeldung unterstützt Sie die AHK Indonesien gerne bei der entsprechenden Hotel-Reservierung. Selbstverständlich können auch individuell andere Hotels gewählt werden. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie gesondert entsprechende Informationen zu den Hotel-Buchungen. VISUM: Nach verbindlicher Anmeldung erhalten Sie von Seiten der EKONID Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige in Indonesien. 6

16 Anmeldung zur Markterkundung Indonesien vom 23. bis 27. November 2014 nach Jakarta Per an: Per Fax an: Anmeldeschluss: Montag, 29. September 2014 Hiermit melden Sie sich verbindlich zur Markterkundung an und bestätigen, dass die folgenden Angaben korrekt sind. Unternehmen Name, Vorname / Position Straße, Nr.: PLZ, Ort Tel / Mobil: Fax: Website Die vom BMWi geförderten Teilnahmekosten für KMUs betragen: 500 Euro (Brutto) für Teilnehmer mit < als 1 Mio. Euro Jahresumsatz und < 10 Mitarbeiter 750 Euro (Brutto) für Teilnehmer mit < als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und < 500 Mitarbeiter Euro (Brutto) für Teilnehmer ab als 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder mehr als 500 Mitarbeiter Hinweis: Die Markterkundung ist Bestandteil des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU 2014 wird durch das BMWi aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages finanziell gefördert. Wir bitten Sie daher, die nachfolgende KMU- und De-Minimis Erklärung zu Ihrem Unternehmen gemeinsam mit der Anmeldung an die oben genannten Kontaktdaten zu senden Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel 7

17 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Referat 414 Frankfurter Straße Eschborn /Ts. Erklärung über den Erhalt von De-minimis -Beihilfen Angaben zum Unternehmen Firmenname Anrede Ansprechpartner/in Nachname Ansprechpartner/in Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Hiermit wird erklärt, dass mein Unternehmen die EU-Freigrenze für De-minimis -Beihilfen unabhängig vom Beihilfegeber in Höhe von ,- EUR, unter Einbeziehung des zu erwartenden Beihilfebetrages, in den drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren nicht überschritten hat und ich diese Angaben nach besten Wissen und Gewissen mache. Mir ist bekannt, dass vorstehend gemachte Angaben subventionserheblich im Sinne von 264 StGB sind und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Datum, Ort Stempel und Unterschrift

18 Erklärung Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 1 Mio. Euro Jahresumsatz aufweist; Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), weniger als 500 Beschäftigte und weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz aufweist; Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), mehr als 500 Beschäftigte oder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro aufweist; Firmenname Straße / Hausnummer PLZ Ort Geschäftsführer/-in Anzahl Beschäftigte -Adresse Jahresumsatz in Euro Branchen-/Wirtschaftsbereich Datenschutzhinweis: Der computergestützten Erfassung, Speicherung und Weitergabe der Firmendaten an Dritte wird zugestimmt. Es gelten die Bestimmungen des 28 BDSG. Datum, Ort rechtsverbindliche Unterschrift/ Firmenstempel Stand: Juni 2013

19 Informationsbrief zur zivilen Sicherheitsforschung 8/14 1. Veranstaltungshinweis: 10. Europäischer Bevölkerungsschutzkongress vom September 2014 in Bonn... S.2 2. Veranstaltungshinweis: 9. Sicherheitsforschungskonferenz Future Security vom September 2014 in Berlin... S.2 3. Veranstaltungshinweis: 9. ExtremWetterKongress vom Oktober 2014 in Hamburg. S.3 4. Veranstaltungshinweis: 14. Forum Katastrophenvorsorge vom November 2014 in Leipzig... S.3 5. Veranstaltungshinweis: SAVE THE DATE Workshop Sichere Gesellschaften: Bridging the Gap von der Forschung zur Innovation vom November 2014 in Brüssel... S.3 6. Links... S.4 Veröffentlicht: /5

20 1. Veranstaltungshinweis: 10. Europäischer Bevölkerungsschutzkongress vom September 2014 in Bonn Am 9. und 10. September 2014 findet der 10. Europäische Bevölkerungsschutzkongress im Maritim Hotel Bonn statt. Im Rahmen des Fachkongresses für Katastrophen-, Zivilschutz und zivil-militärische Zusammenarbeit werden aktuelle Ergebnisse aus dem Rahmenprogramm Forschung für die zivile Sicherheit präsentiert. Auf dem BMBF-Stand stellen die Forschungsprojekte Sicheres Erkennen biologischer Gefahrstoffe vor Ort (GEFREASE) und Konzept zur primären Luftrettung in strukturschwachen Gebieten (PrimAIR) ihre Ergebnisse vor. Am 2. Kongresstag zeigen drei BMBF-Forschungsprojekte ihre Zwischenergebnisse im Fachforum X zum Thema Forschung für die zivile Sicherheit Praxisorientierte Lösungen für Einsatz- und Rettungskräfte. Dabei geht es um Themen, wie ein Entscheidungsunterstützungssystem bei der Evakuierung bewohnter Gebiete (DSS_Evac_Logistic), IT-gestützte Übungsumgebungen für Bevölkerungsschutz und Rettungskräfte (RescueLab) sowie Innovative Sicherheitsarchitektur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (TIBRO). Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung erhalten Sie unter: Gut besuchter BMBF-Stand auf dem 9. Bevölkerungsschutzkongress 2013 in Bonn (Quelle: VDI TZ) zurück 2. Veranstaltungshinweis: 9. Sicherheitsforschungskonferenz Future Security vom September 2014 in Berlin Vom 16. bis zum 18. September 2014 tagt die 9. Sicherheitsforschungskonferenz Future Security in der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen in Berlin. Organisiert wird die Veranstaltung vom Fraunhofer-Verbund Verteidigungs- und Sicherheitsforschung (VVS). Die Konferenz nimmt sowohl direkten Bezug auf die Inhalte des aktuellen Rahmenprogramms Forschung für die zivile Sicherheit der Bundesregierung als auch auf Horizont 2020, das neue Forschungsrahmenprogramm der EU. In der Veranstaltung werden aktuelle Ergebnisse aus BMBF- Forschungsverbünden vorgestellt. Weitere Informationen, das aktuelle Programm sowie ein Anmeldeformular finden Sie unter: zurück 2/5

21 3. Veranstaltungshinweis: 9. ExtremWetterKongress vom Oktober 2014 in Hamburg Schwere Unwetter in weiten Teilen Deutschlands und immer neue Rekordtemperaturen diese aktuellen Ereignisse und Zusammenhänge mit der Klimaforschung diskutieren Expertinnen und Experten auf dem 9. ExtremWetterKongress in Hamburg. Der Kongress findet vom 6. bis zum 10. Oktober 2014 statt. Es handelt sich dabei um eines der größten jährlichen Treffen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der Wetter- und Klimaforschung, Journalistinnen und Journalisten, Dienstleistern und interessierten Laien zum Thema extreme Wetterereignisse. Am 9. Oktober 2014 werden drei BMBF-Forschungsprojekte aus dem Programm Forschung für die zivile Sicherheit vorgestellt: Professionelle Integration von freiwilligen Helfern in Krisenmanagement und Katastrophenschutz (INKA), Untersuchungen zur Bewältigung des Hochwassers im Juni 2013 (Hochwasser 2013) und Neue Strategien der Ernährungsnotfallvorsorge (NeuENV). Die Verbundprojekte präsentieren Ihre Forschungsergebnisse im Rahmen der Session Umgang mit Betroffenheit, Schaulust und Hilfeleistungen. Informationen zur Anmeldung und das Kongressprogramm erhalten Sie unter: zurück 4. Veranstaltungshinweis: 14. Forum Katastrophenvorsorge vom November 2014 in Leipzig Bereits zum 14. Mal findet am 4. und 5. November 2014 im Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig das Forum Katastrophenvorsorge statt. Unter dem Motto Akteure verbinden Lösungen finden: Katastrophenvorsorge im Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis werden aktuelle Themen, wie Resilienz als Lernprozess, Partizipation im Bevölkerungsschutz, Informations- und Kommunikationsstrategien in Organisationen sowie IT-Lösungen für die Katastrophenvorsorge, aus wissenschaftlicher und praxisorientierter Sicht diskutiert. Bis zum 8. September 2014 besteht noch die Möglichkeit, Vorträge oder Poster einzureichen. Informationen zum Forum Katastrophenvorsorge sowie das Programm finden Sie unter: zurück 5. Veranstaltungshinweis: SAVE THE DATE Workshop Sichere Gesellschaften: Bridging the Gap von der Forschung zur Innovation vom November 2014 in Brüssel Am 12. und 13. November 2014 veranstaltet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen Workshop zum Thema Sichere Gesellschaften: Bridging the Gap von der Forschung zur Innovation. Der Workshop wird im Museum für Naturwissenschaften in Brüssel (Belgien) stattfinden. 3/5

22 Im Januar 2014 ist das neue europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 gestartet. Insgesamt werden 1,7 Milliarden Euro Fördermittel für die zivile europäische Sicherheitsforschung zur Verfügung gestellt. Diese fließen in die Herausforderung Horizont 2020: Sichere Gesellschaften für den Zeitraum 2014 bis Als Rahmenprogramm für Forschung und Innovation soll Horizont 2020 in der europäischen Sicherheitsforschung verstärkt innovationsnahe Maßnahmen ermöglichen, wie zum Beispiel die vorkommerzielle Beschaffung (Pre-Commercial Procurement PCP). Der Workshop Sichere Gesellschaften: Bridging the Gap von der Forschung zur Innovation wird sich den Themen und Instrumenten im Bereich der marktnahen Innovationsförderung widmen. Durch den Workshop sollen auf nationaler und internationaler Ebene gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen zusammengetragen sowie wichtige Impulse und Anregungen zur Maximierung von Synergien zwischen nationaler und europäischer ziviler Sicherheitsforschung generiert werden. Insbesondere wird es Gelegenheit dazu geben, zu diskutieren, mit welchen innovatorischen Schritten auf nationaler Ebene initiierte Forschungsschwerpunkte auf europäischer Ebene fortgesetzt werden können. Die Veranstaltung richtet sich an Verantwortliche für Forschung und Entwicklung (F&E) aus Unternehmen, Instituten und Hochschulen sowie an staatliche und private Endnutzer, die Aktivitäten im Bereich Innovation anstreben. Neben Akteuren, die sich bereits im europäischen Sicherheitsforschungsprogramm engagieren, möchte die Veranstaltung auch neue Interessenten dazu motivieren, eigene nationale F&E-Aktivitäten erfolgreich auf die europäische Ebene zu tragen. Ein detailliertes Programm mit einem Anmeldeformular wird Ihnen Ende September 2014 über den Verteiler des BMBF-Informationsbriefs zur zivilen Sicherheit zugehen. Falls Sie Interesse an der Veranstaltung haben, möchten wir Sie schon jetzt bitten, sich den Termin im Kalender vorzumerken. zurück 6. Links Das Sicherheitsforschungsprogramm: BMBF-Seite zur zivilen Sicherheitsforschung Weitere Informationen finden sie auch auf folgenden Seiten: Informationsbrief zur zivilen Sicherheitsforschung Landkarte zur zivilen Sicherheitsforschung Nationale Kontaktstelle für die EU-Sicherheitsforschung zurück 4/5

23 Herausgeber: VDI Technologiezentrum GmbH, VDI-Platz 1, Düsseldorf Internet: Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Sascha Hermann Amtsgericht Düsseldorf HRB 49295, USt.-ID: DE Redaktion: Dr. Andreas Hoffknecht Projektträger des BMBF - Programm "Forschung für die zivile Sicherheit" VDI Technologiezentrum GmbH Telefon: , hoffknecht@vdi.de Dr. Thorsten Fischer Nationale Kontaktstelle Sicherheitsforschung VDI Technologiezentrum GmbH Telefon: , fischer_t@vdi.de Der zu aktuellen Anlässen erscheinende Informationsbrief zur zivilen Sicherheitsforschung richtet sich an Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Endnutzer. Er informiert in knapper Form über Neuigkeiten (Förderbekanntmachungen, Veranstaltungshinweise etc.) im Zusammenhang mit dem nationalen Programm Forschung für die zivile Sicherheit und der europäischen Sicherheitsforschung im 7. Forschungsrahmenprogramm. Bei Bedarf werden ausführliche Informationen zu aktuellen Themen im Informationsbrief zur zivilen Sicherheitsforschung: Hintergründe aufbereitet. Der Informationsbrief wird im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von der VDI Technologiezentrum GmbH herausgegeben. Hinweis gemäß 33 des BDSG: Der Versand des Informationsbriefes erfolgt über eine Adressdatei, die mit Hilfe der automatisierten Datenverarbeitung geführt wird. Falls Sie den Informationsbrief zur zivilen Sicherheitsforschung in Zukunft nicht mehr erhalten wollen, klicken Sie bitte hier. Wir freuen uns, wenn Sie diesen Informationsbrief an interessierte Kollegen oder Partner weiterleiten. Falls Sie diese Mail weitergeleitet bekommen haben und auch in Zukunft über Neuigkeiten zur zivilen Sicherheitsforschung informiert werden wollen, können Sie den Informationsbrief zur zivilen Sicherheitsforschung hier abonnieren. 5/5

24 Informationsbrief zur Hintergründe zivilen Sicherheitsforschung 2/14 1. Einführung: Die Bedeutung von Normung und Standardisierung für Innovationen... S.2 2. Normung und Standardisierung in der zivilen Sicherheitsforschung in Deutschland... S.2 3. Rahmenbedingungen und Aktivitäten zur Normung und Standardisierung im europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizont S.4 4. Links... S.4 Veröffentlicht: /5

25 1. Einführung: Die Bedeutung von Normung und Standardisierung für Innovationen Die wirtschaftliche Bedeutung von Normung und Standardisierung ist unbestritten. Eine Studie des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN) beziffert den ökonomischen Mehrwert der Standardisierung für Deutschland in den Jahren 2002 bis 2006 bereits auf rund 17 Milliarden Euro pro Jahr. (vgl. DIN (2011): Der gesamtwirtschaftliche Nutzen der Normung, S. 17). Normen dienen der Kompatibilität von Technologien und helfen, Kosten zu sparen. Zugleich tragen sie dazu bei, die Märkte für neue Produkte und Dienstleistungen zu öffnen, unterstützen den Technologietransfer in die Praxis und können den Staat bei der technischen Gesetzgebung entlasten (vgl. Die Bundesregierung (2007): Normungspolitisches Konzept der Bundesregierung, S. 2). Normung und Standardisierung sind strategische Instrumente im Innovationswettbewerb. Unternehmen, die sich an der Normungsarbeit beteiligen, können Vorteile durch einen Wissens- und Zeitvorsprung erlangen. zurück 2. Normung und Standardisierung in der zivilen Sicherheitsforschung in Deutschland Das Rahmenprogramm Forschung für die zivile Sicherheit der Bundesregierung hat zum Ziel, die zivile Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger durch innovative Lösungen zu erhöhen. Auch der Wirtschaftsstandort Deutschland soll gestärkt werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt auf Basis dieses Rahmenprogramms die frühzeitige Berücksichtigung von Normungs- und Standardisierungsfragen in seinen Forschungsprojekten. Hierfür ist grundsätzlich in jedem Verbundprojekt ein normungsspezifisches Kurzkonzept zu erarbeiten. Diese neue Anforderung ist in den jeweiligen Förderrichtlinien im Kapitel Verfahren verortet. Das normungsspezifische Kurzkonzept soll den Zusammenhang der angestrebten innovativen Sicherheitslösung mit gültigen Normen analysieren. Gegebenenfalls ist eine Strategie zur Erstellung bzw. Anpassung von relevanten Richtlinien, Standards und Normen zu skizzieren. Dabei sind die folgenden Fragen zu beantworten: Welche bestehenden nationalen, europäischen bzw. internationalen Normen und Standards bzw. Richtlinien sind für die Ziele des Forschungsprojekts relevant? Welche laufenden Normungsinitiativen sind für das Forschungsprojekt von Bedeutung? Inwieweit könnte die spätere Verwertung der angestrebten Projektergebnisse durch die Erstellung bzw. Anpassung von Richtlinien, Standards und Normen unterstützt werden? Besteht ein projektspezifischer Normungsbedarf, der bereits während der Projektlaufzeit im Rahmen einer sogenannten DIN-Spezifikation (DIN SPEC) adressiert werden sollte? Wenn ja, welcher? Bei entsprechender Eignung wird das BMBF die Erstellung von DIN-Spezifikationen unterstützen. 2/5

26 Innovationsprozess und Phasen der Normung und Standardisierung DIN-Spezifikationen (DIN SPEC) Eine DIN-Spezifikation kann von jedem Akteur, das heißt, von Unternehmen und Organisationen bis hin zu wissenschaftlichen Einrichtungen sowie Privatpersonen in Zusammenarbeit mit dem DIN, initiiert und erarbeitet werden. Im Gegensatz zu einer Norm ist es für eine DIN SPEC nicht zwingend notwendig, sie mit allen interessierten Kreisen abzustimmen. Daher ist eine DIN SPEC häufig schneller und günstiger zu erstellen als eine Norm. DIN SPECs dienen häufig als Grundlage für spätere Normungsvorhaben. Im Rahmen des Programms Forschung für die zivile Sicherheit wurden bereits einige DIN SPECs zu verschiedenen Themen in der Sicherheitsforschung erstellt. Dazu zählen beispielsweise DIN SPECs zu den Grundlagen mikroskopischer Entfluchtungsanalysen (DIN SPEC 91284), zum sicheren Datenaustausch zwischen Informationssystemen in der zivilen Gefahrenabwehr (DIN SPEC 91287) sowie zur Terminologie für das Securitymanagement von Verkehrsinfrastrukturen (DIN SPEC 91282). Koordinierungsstelle Sicherheitswirtschaft beim DIN Im November 2010 ist beim DIN eine Koordinierungsstelle Sicherheitswirtschaft eingerichtet worden. Diese soll den nationalen Normungs- und Standardisierungsbedarf identifizieren. Gleichzeitig soll sie die Zusammenarbeit und kontinuierliche Abstimmung zwischen den beteiligten interessierten Kreisen in der Normung für den Bereich Sicherheit stärken. So können nationale Interessen frühzeitig koordiniert und auf europäischer sowie auf internationaler Ebene eingebracht werden. Weitere Informationen unter: Koordinierungsstelle Sicherheitswirtschaft zurück 3/5

27 3. Rahmenbedingungen und Aktivitäten zur Normung und Standardisierung im europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020 Das neue europäische Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020 ist noch stärker als das bisherige FP 7 auf Innovationstransfer und Verwertung ausgerichtet. Normungs- und Standardisierungsaktivitäten werden intensiver als bisher unterstützt. In den verschiedenen Arbeitsprogrammen von Horizont 2020 werden u. a. folgende Aspekte adressiert: Auflistung relevanter Normen und Standards Analyse des Standardisierungspotenzials (Gap-Analyse) Entwicklung neuer Normen und Standards Entwicklung und Implementierung neuer Normungs-Roadmaps (eventuell inkl. internationaler Kooperationen) Auch wenn Standardisierung nicht explizit in einzelnen Ausschreibungstexten genannt wird, können Antragsteller notwendige Standardisierungsaktivitäten grundsätzlich berücksichtigen. Antragssteller, die in ihrem Forschungsprojekt Aktivitäten im Bereich der Normung und Standardisierung vorsehen, sollten diese Maßnahmen sowie geeignete Partner bereits in den Antrag integrieren und entsprechende Budgets und Ressourcen einplanen. Das DIN bietet an, bei ausgewählten Projekten mitzuwirken. zurück 4. Links Normungsorganisationen Deutsches Institut für Normung e.v. Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE European Committee for Electrotechnical Standardization (CENELEC) European Committee for Standardization European Telecommunications Standards Institute (ETSI) Das Sicherheitsforschungsprogramm BMBF-Seite zur zivilen Sicherheitsforschung Weitere Informationen finden sie auch auf folgenden Seiten: Informationsbrief zur zivilen Sicherheitsforschung Landkarte zur zivilen Sicherheitsforschung Nationale Kontaktstelle für die EU-Sicherheitsforschung zurück 4/5

28 Herausgeber: VDI Technologiezentrum GmbH, VDI-Platz 1, Düsseldorf Internet: Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Sascha Hermann Amtsgericht Düsseldorf HRB 49295, USt.-ID: DE Redaktion: Dr. Andreas Hoffknecht Projektträger des BMBF - Programm "Forschung für die zivile Sicherheit" VDI Technologiezentrum GmbH Telefon: , hoffknecht@vdi.de Dr. Thorsten Fischer Nationale Kontaktstelle Sicherheitsforschung VDI Technologiezentrum GmbH Telefon: , fischer_t@vdi.de Der zu aktuellen Anlässen erscheinende Informationsbrief zur zivilen Sicherheitsforschung richtet sich an Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Endnutzer. Er informiert in knapper Form über Neuigkeiten (Förderbekanntmachungen, Veranstaltungshinweise etc.) im Zusammenhang mit dem nationalen Programm Forschung für die zivile Sicherheit und der europäischen Sicherheitsforschung im 7. Forschungsrahmenprogramm. Bei Bedarf werden ausführliche Informationen zu aktuellen Themen im Informationsbrief zur zivilen Sicherheitsforschung: Hintergründe aufbereitet. Der Informationsbrief wird im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von der VDI Technologiezentrum GmbH herausgegeben. Hinweis gemäß 33 des BDSG: Der Versand des Informationsbriefes erfolgt über eine Adressdatei, die mit Hilfe der automatisierten Datenverarbeitung geführt wird. Falls Sie den Informationsbrief zur zivilen Sicherheitsforschung in Zukunft nicht mehr erhalten wollen, klicken Sie bitte hier. Wir freuen uns, wenn Sie diesen Informationsbrief an interessierte Kollegen oder Partner weiterleiten. Falls Sie diese Mail weitergeleitet bekommen haben und auch in Zukunft über Neuigkeiten zur zivilen Sicherheitsforschung informiert werden wollen, können Sie den Informationsbrief zur zivilen Sicherheitsforschung hier abonnieren. 5/5

29 Ausgabe Risikokapital für junge und innovative Unternehmen Der Innovationserfolg technologieorientierter Unternehmen hängt wesentlich davon ab, ausreichende Finanzierungsmittel zu mobilisieren. Der BDI setzt sich im Rahmen der»allianz für Venture Capital«dafür ein, die Rahmenbedingungen für Wagniskapitalfinanzierungen in Deutschland zu verbessern. >> Seite 3 Editorial Wirtschaftsschutz EEG-Reform China hat Einfluss auf die ganze Welt China ist der am schnellsten wachsende Markt der Welt, der deutsche Mittelstand muss sich daher stärker internationalisieren. >> Seite 2 Unternehmenssicherheit weiter stärken Unternehmen können nur dann erfolgreich agieren, wenn Sie sicher gegen illegale Angriffe auf ihr Know-how, Eigentum und Mitarbeiter geschützt sind. >> Seite 4 Bestandsschutz für Strom-Eigenerzeugung Die Bewertung des neuen EEG fällt aus Sicht der Industrie gemischt aus: die Lösung des Kostenproblems steht nach wie vor ganz oben auf der Agenda. >> Seite 5 Brasilien Spezial Weitere Themen REACH >> Seite 6 Doppelbesteuerungsabkommen überfällig Das Interesse der deutschen Wirtschaft an Brasilien ist weiterhin ungebrochen, das zeigten die Deutsch-Brasilianischen Wirtschaftstage in Hamburg. >> Seite 9 Drei Fragen an Sabine Poschmann MdB Sabine Poschmann vertritt die SPD-Fraktion im Beirat für Fragen des gewerblichen Mittelstandes und der freien Berufe beim Bundeswirtschaftsministerium. >> Seite 11 IT-Sicherheit >> Seite 7 Beihilfen >> Seite 8 Crowdsourcing >> Seite 10

30 Mittelstand & Familienunternehmen Ausgabe Editorial Arndt G. Kirchhoff:»China hat Einfluss auf die ganze Welt«Dass China der am schnellsten wachsende Markt der Welt ist, ist bekannt. Auf mittlere Sicht ist es jedoch nicht ausreichend, die Produkte nach China nur zu exportieren, sondern es ist erforderlich, zumindest einen Teil der Wertschöpfung im Land herzustellen, um die Menschen teilhaben zu lassen am Wohlstandsaufbau und den Markt zu sichern, da natürlich die chinesischen Unternehmen ständig von uns lernen. Dieses erfordert die stärkere Internationalisierung, insbesondere des Mittelstandes, denn wir sind der Kern der Industrie. Damit verbunden sind nicht nur große Chancen, sondern auch etliche Herausforderungen.»Großer Schulausflug«nach China Das Kernanliegen der dreitätigen China-Reise von Bundeskanzlerin Angela Merkel war der Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China. Wir, eine 22-köpfige Unternehmensdelegation, begleiteten sie ins Land des Lächelns. Ich konnte während der Reise auch ein wichtiges Anliegen meines Unternehmens ansprechen und etwas erreichen. So kämpfen unsere Entsorgungsfahrzeuge dort seit Jahren um eine Lizenz. Da müssen dringend bürokratische Hürden abgebaut werden. Mit dem Besuch sind wir ein Stück vorangekommen. Um die Investitions- und Geschäftsbedingungen in China, aber auch in Europa/Deutschland zu verbessern und reibungsloser zu gestalten, hat während der Reise erstmalig der Deutsch-Chinesische beratende Wirtschaftsausschuss getagt. Dort wurden Bundeskanzlerin Merkel und Premierminister Li Keqiang Vorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit erläutert, damit die Politik in beiden Ländern die erforderlichen Rahmenbedingungen ermöglicht und Hemmnisse für Handel und Investition in beiden Märkten überwindet, um einen fairen Wettbewerb zu schaffen. Arndt G. Kirchhoff, Vorsitzender des BDI/BDA-Mittelstandsausschusses Beim nächsten Treffen im Oktober in Deutschland werden die Gespräche fortgesetzt. Wir sind auf einem guten Weg und es empfiehlt sich für den Mittelstand im Rahmen von Netzwerken, Kooperationen und Clustern den Gang nach China zu erarbeiten. Mit 1,3 Milliarden Menschen ist China ein bedeutender Markt. Das Land ist zur zweitgrößten Volkswirtschaft der Welt aufgestiegen. Entscheidungen die hier getroffen werden, haben Auswirkungen auf Deutschland und die ganze Welt. Die Handelskammern (AHK), die Botschaften und Konsulate sind sehr hilfreich bei der Vorbereitung auf die Internationalisierung ins Reich der Mitte. Zudem gibt es mittlerweile eine Vielzahl von deutschen Unternehmen in China, die man am besten direkt anspricht, um von ihren Erfahrungen zu lernen. Das gilt auch für meine Unternehmensgruppe. Wenn Sie Fragen zu China haben, können Sie mich jederzeit über KIRCHHOFF Automotive ansprechen. Visa-Probleme angesprochen Im Einzelnen ging es um die weitere Verbesserung des Patentund Markenrechts, um die Internationalisierung des Renminbi (Frankfurt ist bekanntlich als Handelsplatz ausgewählt worden), den Einfluss eines umfassenden Handels- und Investitionsschutzabkommens, die weitere Lockerung des Joint-Venture- Zwangs, einfachere Genehmigungsverfahren von Visa auf beiden Seiten, die Anerkennung von Standards bei der Produktzulassung, aber auch die Verbesserung des Chinabildes in Deutschland und die Beseitigung von Marktbehinderungen für chinesische Unternehmen, die in Deutschland investieren wollen. Alles in allem war es ein echtes Arbeitsreffen in guter Atmosphäre.

31 Mittelstand & Familienunternehmen Ausgabe Finanzierung Risikokapital für junge und innovative Unternehmen stärken Eine Unternehmensidee entsteht: Für die Umsetzung der Idee braucht der Jungunternehmer Finanzmittel. Diese sind mit herkömmlichen Finanzierungsinstrumenten schwer zu bekommen. Wagniskapitalfinanzierung ist hier eine alternative Möglichkeit. Der Innovationserfolg technologieorientierter Unternehmen hängt sehr wesentlich davon ab, inwieweit es gelingt, ausreichende Finanzierungsmittel zu mobilisieren. Der BDI setzt sich im Rahmen der»allianz für Venture Capital«dafür ein, die Rahmenbedingungen für Wagniskapitalfinanzierungen in Deutschland zu verbessern. Wagniskapital als Finanzierungsoption muss attraktiver werden Für Unternehmensneugründungen ist Wagniskapital ein zentraler Engpassfaktor. Das Problem von Gründern und kleinen Unternehmen ist meistens, dass sie kaum handfeste Sicherheiten haben und Banken daher Kredite verweigern. Dies wird durch die Umsetzung diverser regulatorischer Maßnahmen (Stichwort Basel III) in den nächsten Jahren noch weiter erschwert. Zur finanziellen Unterstützung von Gründern und jungen Unternehmen gibt es eine breite Palette an privaten Initiativen und staatlichen Förderprogrammen. High-Tech-Gründerfonds, ERP-Startfonds, ERP/ EIF-Dachfonds sowie der»investitionszuschuss Wagniskapital«für Business Angels, der aktuell noch einmal angepasst wurde, leisten einen wichtigen und anerkannten Beitrag zur Innovationsförderung. Eine nachhaltige Stimulierung des deutschen Venture-Capital-- Marktes ist jedoch nur über den Ausbau des privaten Sektors zu erreichen. Die Potenziale des Beteiligungsmarktes sind bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Trotz des sichtlichen Bedeutungszuwachses der Private Equity-Branche weist der deutsche Beteiligungsmarkt noch deutliche Rückstände gegenüber europäischen Wettbewerbern wie Großbritannien, erst recht gegenüber den USA, auf. Private Equity-Gesetz nur ein erster Schritt Der Rückstand des deutschen Beteiligungsmarktes kann nur aufgeholt werden, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Das»Private Equity-Gesetz«(MoRaKG) von 2008 war alles in allem nur ein erster Schritt. Die bisher ergriffenen Maßnahmen sind gemessen an den Erfordernissen, die Finanzierungsmöglichkeiten für nicht-börsennotierte junge und innovative Unternehmen zu verbessern, noch unzureichend. Hier muss dringend nachgesteuert werden. Grundsätzlich zu begrüßen ist daher die Initiative der Bundesregierung, Deutschland als Investitionsstandort für Wagniskapital international attraktiver zu machen. Dazu soll ein eigenständiges Regelwerk (Venture-Capital-Gesetz) erlassen werden, das die Tätigkeit von Wagniskapitalgebern erleichtert. Zudem soll das Potenzial neuer Finanzierungsformen wie Crowdfunding erschlossen und hierzu ein verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen werden. Bei Crowdfinanzierung stellen Start-ups und Gründer ihre Ideen auf Online-Plattformen vor und werben Finanzmittel bei möglichst vielen Geldgebern ein meist nur geringe Einzelbeträge, um ihre Idee zu verwirklichen. Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz zum Kleinanlegerschutz, in dem Crowdfunding auch geregelt werden soll. BIT- KOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder kritisierte den Gesetzesentwurf bereits:»die neuen bürokratischen Hürden für Crowdinvesting und Crowdfunding machen es schwieriger und teurer, Geldgeber und Investoren zu finden, ohne Anleger besser zu schützen. Das widerspricht dem erklärten Ziel der Bundesregierung, Start-ups in Deutschland zu fördern.«auf der anderen Seite will die Bundesregierung bewährte staatliche Finanzierungsinstrumente zur Gründerunterstützung fortsetzen und weiterentwickeln. Um Börsengänge für junge, innovative und wachstumsstarke Unternehmen wieder zu beleben, soll die Einführung eines neuen Börsensegments»Markt 2.0«geprüft werden. Ein durch diese Maßnahmen gestärkter Mittelstand hätte weitaus bessere Chancen, das innovative Potenzial Deutschlands effektiv umzusetzen. Wichtig für das Engagement von Private-Equity-Firmen sind attraktive Exit-Möglichkeiten, die es erlauben, die Beteiligung nach Ablauf des Beteiligungszeitraums problemlos wieder zu veräußern. Hier kommt dem Börsengang (IPO) unter bestimmten Marktkonstellationen hohe Bedeutung zu. Mit dem Zusammenbruch des»neuen Marktes«ist eine Lücke entstanden, die nicht durch die etablierten Börsensegmente geschlossen wurde. Wenngleich dies vor allem privatwirtschaftliche Initiativen erfordert, so kann doch die Politik hierbei eine wichtige Katalysatorfunktion übernehmen. >> Weitere Informationen Ansprechpartner: Dr. Reinhard Kudiß r.kudiss@bdi.eu Finanzierungsbedingungen verbessern, Innovationskraft stärken

32 Mittelstand & Familienunternehmen Ausgabe Wirtschaftsschutz Unternehmenssicherheit weiter stärken Sichere Prozesse und Infrastrukturen sind für die Wettbewerbsund Zukunftsfähigkeit der deutschen Industrie von herausragender Bedeutung. Unternehmen können nur dann erfolgreich agieren, wenn Sie sicher gegen illegale Angriffe auf Ihr Knowhow, Eigentum und Mitarbeiter geschützt sind. Zunehmend global vernetzte Wirtschaftsprozesse schaffen neue Sicherheitsherausforderungen. Laut Bundesinnenministerium entstehen deutschen Unternehmen durch Wirtschaftsspionage staatlicher Nachrichtendienste oder Wettbewerber, Delikte der organisierten Kriminalität und Sabotage ein jährlicher Schaden in einem hohen zweistelligen Milliardenbereich Tendenz steigend. Sicherheitsherausforderungen für Mittelständler steigen Tätergruppen kombinieren dabei sehr erfolgreich IT-Angriffe mit dem gesamten Spektrum nicht-digitaler Angriffsmittel. Insbesondere die Spionage über eigene Mitarbeiter, Dienstleiter und Geschäftspartner, so genannte Innentäter, verursacht einen Großteil der Industrieschäden. Im Fokus stehen dabei vor allem mittelständische Zulieferunternehmen. Hier bestehen oftmals nur bedingt ein hinreichendes Risikobewusstsein und die Sensibilität für erforderliche Sicherheitsmaßnahmen. Das Bundesinnenministerium geht davon aus, dass jedes dritte deutsche Unternehmen oftmals unbemerkt Opfer illegaler Attacken geworden ist. Der Schutz gegen diese Angriffe stellt eine enorme Sicherheitsherausforderung für das Industrieland Deutschland dar. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen benötigen hierbei Unterstützung, weil ihnen oftmals das notwendige Wissen und die Ressourcen zur Eigensicherung fehlen. Eine effektive Abwehr kann nur in enger, systematischer Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden, Unternehmen und Verbänden in Bund und Ländern erzielt werden. Was ist zu tun? Es gilt, national wie international die Rahmenbedingungen zu schaffen, um die deutsche Industrie bestmöglich gegen die beschriebenen Herausforderungen zu schützen. In vielen Staaten gehört das illegale Ausspähen von Know-how zum festen Aufgabenspektrum ihrer Nachrichtendienste. Die Grenzen zur Konkurrenzspionage durch Wettbewerber oder organisierten Kriminalität sind fließend. Diese Praxis vieler Staaten zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen ist das Gegenteil von»fair play«. Die Bundesregierung und die EU müssen sich daher dafür einsetzen, diesen Aktivitäten international die rechtlichen Grundlagen zu entziehen und Wirtschaftsspionage völkerrechtlich zu ächten. In einem entsprechenden Abkommen sollten Unterzeichnerstaaten verbindlich erklären, untereinander künftig auf jede Wirtschaftsspionage zu verzichten und sich bei der grenzüberschreitenden Strafverfolgung einschlägiger Taten gegenseitig bestmöglich zu unterstützen. Neben rechtlichen Maßnahmen bedarf es vor allem aber der operativen Stärkung unserer nationalen Sicherheitsstrukturen zum Schutz der Unternehmen. Zwar existieren eine Vielzahl an staatlichen und privaten Sicherheitsinitiativen auf Bundes- und Landesebene, jedoch fehlt ihnen ein abgestimmter, kohärenter Handlungsrahmen. So sind die vielfältigen Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit in der Regel zu wenig aufeinander abgestimmt. Es gilt, diese»insellösungen«zu einer in sich kohärenten föderalen Sicherheitsstrategie zu verbinden in einer»nationalen Wirtschaftsschutzstrategie«. Auf Initiative des BDI wurde daher am 28. August 2013 durch die Spitzen des BDI, des Deutschen Industrie und Handelskammertages sowie des Bundesministeriums des Innern die gemeinsame Erklärung»Wirtschaftsschutz in Deutschland 2015 Vertrauen, Information, Prävention«unterzeichnet. Ziel ist es, eine solche nationale Wirtschaftsschutzstrategie auszuarbeiten. Dieser Punkt hat auch Eingang in den Koalitionsvertrag der heutigen Bundesregierung gefunden. Aktuell werden in drei Expertengruppen mit Vertretern von Ministerien, Sicherheitsbehörden, Unternehmen und Verbänden die konkreten Inhalte und Maßnahmen bis Ende des Jahres 2015 erarbeitet. Weitere Informationen: >> Zur Pressemitteilung»Erklärung Wirtschaftsschutz in Deutschland 2015«>> Grundsatzpapier»Sicherheit für das Industrieland Deutschland«>> Positionspapier»Wirtschaftsschutz in der deutschen Industrie stärken!«ansprechpartner: Felix Esser f.esser@bdi.eu

33 Mittelstand & Familienunternehmen Ausgabe EEG-Reform Bestandsschutz für Strom-Eigenerzeugung Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist in trockenen Tüchern: Die EU-Kommission hat es beihilferechtlich genehmigt. Am 1. August 2014 ist es in Kraft getreten. Seit Mitte August liegt dazu ein neues Merkblatt des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Besonderen Ausgleichsregelung vor, also zur Entlastung der stromintensiven Unternehmen nach dem neuen Recht. Die Bewertung des neuen EEG fällt aus Sicht der Industrie gemischt aus: Zu begrüßen ist, dass die ursprünglichen Brüsseler Vorstellungen über eine erheblich stärkere Belastung der stromintensiven Industrien während der Verhandlungen stark abgemildert werden konnten. Andererseits aber bleibt das Problem der hohen EEG-Umlage für die 95 Prozent der Industrieunternehmen, die nicht entlastet sind, unverändert bestehen. Hier führt das neue EEG nicht zu Erleichterungen, die Lösung des Kostenproblems steht nach wie vor ganz oben auf der Agenda. Stromkostenproblem für 95 Prozent der Industrie noch nicht gelöst Der im Gesetz angelegte Wechsel von gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen hin zur Ermittlung der Vergütung über ein marktnäheres Ausschreibungsverfahren soll erst spätestens 2017 umgesetzt sein inwiefern dies dann kostensenkend wirkt, bleibt also noch abzuwarten. Eine grundlegende Änderung durch das neue Gesetz ist der Paradigmenwechsel bei der Belastung von eigenerzeugtem Strom. Bislang galt der Grundsatz, dass nur solcher Strom mit EEG-Umlage belastet wird, den ein Kunde von einem Stromerzeuger über das allgemeine Netz bezieht. Das neue Recht sieht für den Eigenstrom nun eine grundlegende Unterscheidung vor ( 61 EEG 2014): Eigenstrom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen etwa Industrie-Kraftwerken oder Erneuerbaren-Anlagen bleibt weiterhin vollständig von der EEG-Umlage entlastet. Dagegen wird nun Eigenstrom aus neu installierten hocheffizienten KWK- und Erneuerbaren-Anlagen zunächst mit 30 Prozent der Umlage (derzeit also 1,87 Cent/kWh), ab 2016 mit 35 Prozent und ab 2017 mit 40 Prozent der Umlage belastet. Und Eigenstrom aus neuen Anlagen anderer Technologien wird nun stets mit der vollen Umlage belastet. was nur durch eine Belastung auch des Eigenstroms gestoppt werden könne. Auf der anderen Seite wurde betont, dass Strom aus Erzeugungsanlagen, die auf eigenes Risiko und eigene Kosten und auf dem eigenen Grundstück errichtet werden, nicht vergleichbar sei mit Strombezug aus dem öffentlichen Netz. Entsprechend dieser Debatte sahen die ersten Eckpunkte der Bundesregierung im Januar 2014 eine solche Belastung vor, während sie später wieder gestrichen werden sollte. Schließlich erfolgte die Einführung mit einer Unterscheidung nach der Erzeugungstechnologie und nach dem Kriterium Bestandsanlage oder Neuanlage. Diese Unterscheidung nach Bestand und Neuanlage wurde dann allerdings bei der abschließenden beihilferechtlichen Prüfung von der EU-Kommission hinterfragt. Überprüfung der Eigenstrom- Bestandsanlagen bis 2017 Um die EU-rechtliche Genehmigung nicht zu gefährden, fügte die Bundesregierung einen Prüfvermerk ins Gesetz ein ( 98 Abs. 3 EEG 2014), wonach sie»bis zum Jahr 2017«die Eigenstromregelungen überprüft und»rechtzeitig einen Vorschlag für eine Neugestaltung der bisherigen Regelung vorlegt«. Dieser Vermerk im deutschen Gesetz ist inhaltlich offen formuliert, er legt sich also noch nicht auf eine künftige Belastung fest. Die Frage der beihilferechtlichen Unzulässigkeit einer Unterscheidung alt-neu ist unter Experten durchaus umstritten. Aus Sicht des BDI sprechen schon Rechts- und Planungssicherheit für eine dauerhafte Befreiung der Eigenstrom-Bestandsanlagen von der EEG-Umlage. Der BDI wird sich im engen Austausch mit der Bundesregierung und der in diesem Herbst neu bestellten EU-Kommission intensiv für eine solche dauerhafte Befreiung einsetzen. Ansprechpartner: Eberhard von Rottenburg e.rottenburg@bdi.eu Paradigmenwechsel beim Eigenstrom Diese Regelung enthält allerdings auch einige Ausnahmen, so ist Strom aus Anlagen, die nicht an das Netz angeschlossen sind, ebenso befreit, wie Strom aus kleinen Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von höchstens zehn Kilowatt. Die Hinzunahme des Eigenstroms in das EEG war seit Beginn der Novellierungsdebatte umstritten. Auf der einen Seite wurde argumentiert, dass durch eine denkbare»flucht in den Eigenstrom«und den fortschreitenden Erneuerbaren-Ausbau die Basis für die Finanzierung des EEG schmaler zu werden drohe, Aus Sicht der Industrie fällt die Bewertung des neuen EEG gemischt aus.

34 Mittelstand & Familienunternehmen Ausgabe Umwelt REACH-Registrierungsfrist 2018 Herausforderung für KMU Mit der dritten REACH-Registrierungsfrist für chemische Stoffe, die am 31. Mai 2018 abläuft, kommen insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen große Herausforderungen zu. Während bei den ersten beiden Registrierungsfristen 2010 und 2013 vorwiegend große und mittlere Unternehmen ihre Stoffe registrieren mussten, werden in der letzten Registrierungsphase bis zum 31. Mai 2018 verstärkt KMU betroffen sein, da hier nun die kleinste Volumenkategorie unter REACH erfasst wird. Registrierungsfrist 2018 Betroffenheit KMU Nachdem die ersten beiden Registrierungsfristen am 30. November 2010 (für Stoffe 1000 t/a) bzw. 31. Mai 2013 (für Stoffe 100 t/a) abliefen, müssen nun Unternehmen, die Stoffe in Mengen zwischen 1 und 100 t/a herstellen oder importieren, diese bis zum 31. Mai 2018 bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren. Nicht registrierte Stoffe oder Gemische, die solche enthalten, dürfen nach Ablauf der Registrierungsfrist innerhalb der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Aufgrund der geringen Tonnagegrenze ist zu erwarten, dass nun ein großer Teil der Registrierungen durch KMU erfolgen muss. Die Durchführung der Registrierung in KMU wird diese voraussichtlich häufig vor große Schwierigkeiten stellen. Grund hierfür ist, dass die notwendigen Kapazitäten und REACH-spezifische Fachkenntnisse hier nur in begrenztem Umfang vorhanden sein dürften. Hierdurch können sowohl die mit der Umsetzung der Registrierung verbundenen Kosten falsch eingeschätzt als auch schwerwiegende Geschäftsrisiken übersehen werden. Gemeinsame Nutzung von Daten im SIEF Um Kosten zu begrenzen und die Anzahl der Tierversuche soweit wie möglich zu reduzieren, schreibt die REACH-Verordnung vor, dass Unternehmen, die den gleichen Stoff herstellen oder importieren, bei der Registrierung zusammenarbeiten müssen. Dabei reicht ein federführender Registrant alle geforderten Stoffdaten in einem gemeinsamen Dossier für sich selbst und alle beteiligten Unternehmen bei der ECHA ein. Zusätzlich müssen die Mit-Registranten ein eigenes Dossier mit zusätzlichen Angaben zum Beispiel zum Unternehmen und zur Stoffverwendung übermitteln. Die Abstimmung zwischen den Unternehmen und der Austausch von Stoffinformationen erfolgt in so genannten Foren zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF). Die Abstimmung im SIEF kann sehr aufwändig sein und beansprucht insbesondere beim federführenden Registranten viel Zeit. Während bei der Registrierung von Stoffen in den höheren Mengenbändern häufig Großunternehmen die Rolle des federführenden Registranten übernommen haben, wird nunmehr die Federführung häufig auch bei KMU liegen. Vorbereitung auf die Registrierung Um den mit der Registrierung verbundenen Herausforderungen angemessen zu begegnen, sollten gerade KMU frühzeitig mit den Vorbereitungen für die Registrierung beginnen und aus den Erfahrungen der ersten beiden Registrierungsphasen lernen. Hierbei wird insbesondere die Berücksichtigung der folgenden Aspekte empfohlen: REACH-Verantwortlichkeiten im Unternehmen zeitnah und eindeutig festlegen Frühzeitige Schaffung der für die Registrierung notwendigen EDV-Voraussetzungen (z. B. Installation der IUCLID-Software-, Anmeldung bei REACH-IT, Software-Training) Frühzeitiges Vertrautmachen mit Abläufen und Gepflogenheiten im SIEF, um die eigenen Rechte zu sichern; Vorbereitung von Kooperationsverträgen Kostenabschätzungen (z. B. KMU-Status für Registriergebühren und externen Beratungsbedarf klären, benötigte Laborkapazitäten für weitergehende Untersuchungen einkalkulieren und reservieren) Frühzeitige Durchführung aller notwendiger Vorprüfungen und Klärung folgender Fragen: - Gibt es bereits eine Registrierung für den jeweiligen Stoff bei der ECHA? - Gibt es bereits einen federführenden Registranten? - Ist die Stoffidentität eindeutig geklärt? Hilfestellung für KMU Um KMU bei der Umsetzung der Registrierungsanforderung zu unterstützen, werden derzeit von der ECHA verschiedene Hilfestellungen erarbeitet. Basis dessen wird die sog. Registrierungs-Roadmap 2018 sein, welche derzeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission abgestimmt wird. Da viele KMU aufgrund der begrenzten eigenen Kapazitäten und der Komplexität der REACH-Pflichten auf die Unterstützung von Consultants angewiesen sein werden, erarbeitet die Directors Contact Group (DCG) derzeit zudem Hilfestellungen und Checklisten, die bei der Auswahl von Beratungsunternehmen herangezogen werden können. Diese sowie die Roadmap werden jedoch aller Voraussicht nach erst in der zweiten Jahreshälfte 2014 veröffentlicht werden. >> Weitere Informationen Ansprechpartnerin: Miriam Merz m.merz@bdi.eu

35 Mittelstand & Familienunternehmen Ausgabe IT-Sicherheitsgesetz Zentrale Forderungen der Industrie berücksichtigt Das Bundesinnenministerium (BMI) hat am 19. August 2014 den Referentenentwurf zur»erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (ITSiG)«vorgelegt und zur Abstimmung an die beteiligten Bundesministerien übermittelt. Im Interesse einer transparenten öffentlichen Debatte ist der Gesetzentwurf zudem auf die BMI-Webseite eingestellt. Erste Bewertung: deutliche Verbesserung zum alten Entwurf Insgesamt ist der neue Referentenentwurf eine deutliche Verbesserung zum alten Entwurf aus dem Jahr Das trifft insbesondere auf die vorgesehene Anonymisierung von einem Großteil der geforderten Meldungen zu. Noch effizienter wäre aus Sicht des BDI ein Treuhändermodell mit der generellen Möglichkeit einer Pseudonymisierung von Meldungen. Damit könnte die Rechtssicherheit für die Unternehmen weiter erhöht und der Meldeprozess zwischen Wirtschaft und Amtsseite beschleunigt werden. Die vorgesehenen branchenspezifischen Mindeststandards sind ebenfalls gut und richtig, da sie der Individualität der jeweiligen Branchen Rechnung tragen. Sie sollten weiterhin kompatibel mit der geplanten europäischen Gesetzgebung sein. Das Angebot des Bundesinnenministers, bei der genauen Detailierung des Gesetzes umfangreich mitzuwirken, begrüßt der BDI außerordentlich. Die detaillierte Ausgestaltung ist von zentraler Bedeutung für den Erfolg des Gesetzes. Der BDI wird sich an dieser Stelle weiter konstruktiv einbringen. Negativ zu bewerten ist, dass der Staat als größter Betreiber von kritischen Infrastrukturen weitgehend nicht unter das Gesetz fällt. Darüber hinaus wird es bei den einzelnen Punkten sehr auf die detaillierte Ausgestaltung bei der Definition der kritischen Infrastrukturen ist eine gesonderte Verordnung vorgesehen ankommen. Der BDI hätte sich gewünscht, dass die exakte Definition bereits Bestandteil des Gesetzentwurfs ist. Im Entwurf sind wesentliche BDI-Forderungen (Definition kritische Infrastrukturen, Anonymisierung der Meldepflicht und Branchenlösungen bei den Mindeststandards) sowie Empfehlungen aus der KPMG-Studie»IT-Sicherheit in Deutschland Handlungsempfehlungen für eine zielorientierte Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes«aufgegriffen und an zentralen Stellen im Entwurf berücksichtigt. BDI bringt sich frühzeitig mit konstruktiven Vorschlägen ein Dem BDI ist es ein wichtiges Anliegen, sich frühzeitig und konstruktiv in die gesellschaftliche und politische Debatte um ein IT-Sicherheitsgesetz ein-zubringen. Daher hat der BDI zusammen mit seinen Mitgliedsverbänden Bundesverband DLI, Bundesverband DSV, BITKOM und ZVEI KPMG beauftragt, eine Studie zum geplanten Gesetz durchzuführen. Mit der Studie»IT-Sicherheit in Deutschland Handlungsempfehlungen für eine zielorientierte Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes«präsentierte die Industrie am 3. Juli 2014 und damit vor Beginn des parlamentarischen Verfahrens eigene Vorschläge zur Ausgestaltung eines IT-Sicherheitsgesetzes. Die Ergebnisse zeigen, dass die Umsetzung der Meldepflicht in der geplanten Ausgestaltung zu signifikanten Aufwänden für die betroffenen Unternehmen führen würde. Die zu erwartenden Bürokratiekosten würden sich laut Studie auf rund eine Milliarde Euro pro Jahr belaufen. Die Studie empfiehlt eine»pseudonymisierung der Meldepflicht via Treuhänder«: Eine solche Lösung ermöglicht den Behörden uneingeschränkt die Erstellung eines Lagebildes und minimiert zugleich das Risiko von Reputationsschäden für die meldenden Unternehmen. Ein unabhängiger Treuhänder sollte dabei die vermittelnde Rolle annehmen. Beim Thema»IT-Mindeststandards«wird die Möglichkeit zur branchenorientierten Selbstorganisation als zielführend erachtet und empfohlen. Betroffenheit des Mittelstandes Bundesinnenminister de Maizière hat betont, dass der Mittelstand mit dem ITSiG nicht belastet werden soll. Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen, die kritische Infrastrukturen betreiben, sind deshalb vom Gesetz ausgenommen. Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsätze 2 Mio. Euro nicht überschreiten. Weiteres Vorgehen Die Ressortabstimmung wird voraussichtlich bis 16. September 2014 dauern. Im Anschluss erfolgt die Länder- und Verbändebeteiligung. Der BDI wird den dann vorliegenden Entwurf schriftlich kommentieren. Im weiteren Verlauf ist eine Verbändeanhörung im Bundesinnenministerium geplant. Das Gesetz soll bis Ende des Jahres verabschiedet werden. >> Mehr Informationen Ansprechpartnerin: Deborah Klein d.klein@bdi.eu

36 Mittelstand & Familienunternehmen Ausgabe Brüssel Neue Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien für Unternehmen in Schwierigkeiten Einführung von Beihilfeerleichterungen für KMU KMU können bei Liquiditätsschwierigkeiten seit Neuestem einfacher Beihilfen in Anspruch nehmen. Am 1. August 2014 sind die von der Europäischen Kommission überarbeiteten Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten in Kraft getreten. Deren Überarbeitung war Teil des Pakets zur Modernisierung des Europäischen Beihilferechts. Ziel der überarbeiteten Leitlinien ist sicherzustellen, dass Beihilfen in den Fällen bereitgestellt werden, in denen sie am meisten benötigt werden. Die so genannten»rettungsbeihilfen«können für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gewährt werden. Geht der Zeitraum der Förderung über sechs Monate hinaus, steht die Möglichkeit so genannter»umstrukturierungsbeihilfen«zur Verfügung, bei denen dann entweder eine Rückzahlung der Beihilfe erfolgen oder der Kommission ein Umstrukturierungsplan vorgelegt werden muss. Dieser muss gewährleisten, dass die langfristige Rentabilität des betreffenden Unternehmens ohne weitere staatliche Unterstützung wiederhergestellt wird. Ferner soll das Unternehmen selbst zu den Umstrukturierungskosten beitragen, um beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren. Beteiligung privater Investoren Im Sinne einer Lastenverteilung müssen sich nun auch Privatinvestoren von mit Zahlungsschwierigkeiten konfrontierten Unternehmen an den Umstrukturierungskosten beteiligen. Investoren werden vorrangig für die Übernahme von Verlusten herangezogen, die vor der Gewährung der staatlichen Beihilfen entstanden sind. Gleichzeitig soll der Staat bei erfolgreicher Umstrukturierung eine angemessene Rendite erhalten. Dieses Konzept aus dem Bereich der Finanzinstitute wurde während der Finanzkrise entwickelt, um die Interessen von Steuerzahlern und Verbrauchern zu sichern, während den Banken zu deren Stützung große Summen öffentlicher Gelder zur Verfügung gestellt wurden. Neu sind zudem zusätzliche Beihilfeerleichterungen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) und kleinere staatliche Unternehmen mit akuten Liquiditätsschwierigkeiten aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände. Durch die Einführung des Konzepts vorübergehender Umstrukturierungshilfen soll die Gewährung staatlicher Beihilfen für Umstrukturierungsvorhaben vereinfacht werden. KMU können so Liquiditätshilfen bis zu 18 Monaten in Form von Darlehn und Garantien erhalten, ohne dass das Unternehmen einen Beitrag aus eigenen Ressourcen leisten oder Maßnahmen gegen Wettbewerbsverzerrungen ergreifen müsste. Empfänger vorübergehender Umstrukturierungshilfen müssen keinen vollständigen, sondern nur einen vereinfachten Umstrukturierungsplan vorlegen. In diesem soll aufgezeigt werden, mit welchen Maßnahmen das begünstigte Unternehmen seine langfristige Rentabilität wiederherzustellen plant. Gezielter Einsatz der Beihilfen Beihilfen zur Rettung eines Unternehmens sollen nur in den Fällen eingesetzt werden, in denen sie tatsächlich nötig sind und ein Ziel von gemeinsamem Interesse verfolgen. Ein solches Interesse liegt beispielsweise dann vor, wenn durch die Rettung des Unternehmens soziale Härtefälle in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit vermieden oder ein Marktversagen behoben werden kann. Die Beihilfe muss zudem erforderlich sein. Durch die Vorlage eines glaubhaften Alternativszenarios, wie sich die Entwicklung des Unternehmens ohne die Beihilfe gestalten würde, kann der Nachweis der Erforderlichkeit erbracht werden. Zudem können Umstrukturierungsbeihilfen nur einmal in zehn Jahren in Anspruch genommen werden. Ansprechpartnerinnen: Dr. Ulrike Suchsland u.suchsland@bdi.eu Stefanie Stündel s.stuendel@bdi.eu

37 Mittelstand & Familienunternehmen Ausgabe Brasilien Doppelbesteuerungsabkommen überfällig allem als Zulieferer zum Zuge. Auch in den kommenden Jahren wird dieses Thema in Brasilien aktuell bleiben. Ein laufendes Infrastrukturprogramm sieht Investitionen in der Größenordnung von 400 Milliarden Euro vor. Die Öffnung des Gesundheitswesens für private Unternehmen schafft Raum für deutsche Mittelständler, in diesem vielversprechenden Sektor Fuß zu fassen. Bereits jetzt ist Deutschland der zweitgrößte Lieferant von Medizintechnik. Im Automobilbereich sind große Hersteller bereits in Brasilien tätig oder bauen lokale Standorte auf. Diese Entwicklung schafft für Zulieferer interessante Möglichkeiten für die lokale Produktion. BDI-Präsident Ulrich Grillo bei den DBWT 2014 Das Interesse der deutschen Wirtschaft an Brasilien ist ungebrochen. Das zeigten die vom BDI und seinem brasilianischen Partnerverband CNI organisierten Deutsch-Brasilianischen Wirtschaftstage (DBWT). Diese fanden vom 31. August bis 2. September 2014 in Hamburg statt bereits zum 32. Mal. Über 600 Vertreter aus Wirtschaft und Politik, davon über 200 aus Brasilien, haben an der Konferenz teilgenommen. Hamburg ist mit seinem Hafen einer der wichtigsten Umschlagplätze im bilateralen Handel. Brasilien ist Deutschlands wichtigster Handelspartner in Lateinamerika. Der Beitrag deutscher Unternehmen am brasilianischen BIP liegt bei ca. acht Prozent. Industrie für die Zukunft Die diesjährige Konferenz stand unter dem Motto»Industrie für die Zukunft«. BDI-Präsident Ulrich Grillo mahnte in seiner Eröffnungsrede eine Investitionsoffensive sowohl in Deutschland als auch in Brasilien an.»brasilien müsse jetzt darauf achten, dass Engpässe in der Verkehrsinfrastruktur, Fachkräftemangel und Bürokratie die Kosten nicht weiter in die Höhe treiben und die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen«, so Grillo. Vom Abschluss eines bilateralen Doppelbesteuerungsabkommens und eines EU-Mercosur Freihandelsabkommens würde insbesondere der Mittelstand profitieren. Der brasilianische Wirtschaftsminister Mauro Borges unterstrich in seiner Rede die Ansätze seiner Regierung, die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, z. B. im Steuer- und Arbeitsrecht, zu verbessern. Brasilien sei insbesondere an einer Zusammenarbeit mit mittelständischen deutschen Firmen interessiert. Im Rahmen der Konferenz fanden mehrere Foren zu den Bereichen Infrastruktur, Gesundheitswirtschaft sowie Wertschöpfungsketten im Öl/- Gassektor und Automobil statt. Zweiter Konferenztag stand im Zeichen Hamburgs Am zweiten Konferenztag wurden Möglichkeiten der Kooperation in den Bereichen Erneuerbare Energien, Häfen und Logistik erörtert sowie über Marktzugangschancen in beiden Ländern in den Bereichen Handel, Industrie und Konsumgütern gesprochen. Mit einer Bevölkerung von rund 200 Mio. Menschen ist Brasilien ein großer Markt für Konsumgüter. Das Angebot am Nachmittag, den Hamburger Hafen sowie Firmen und Einrichtungen der Sektoren Luftfahrt und erneuerbare Energien zu besichtigen wurde vor allem von den brasilianischen Gästen rege wahrgenommen. Match-Making gut frequentiert Bei mittelständischen Firmen stieß das Match-Making, das während der gesamten Konferenz stattfand, auf großes Interesse. Es eröffnete gute Möglichkeiten, Kontakte zu brasilianischen Geschäftspartnern zu knüpfen. Brasilien bleibt interessanter Markt Trotz der momentan gedämpften Wirtschaftsaussichten, bleibt Brasilien für deutsche Unternehmen ein interessanter Markt. Großen Teilen der Bevölkerung gelang in den letzten Jahren der Aufstieg in die Mittelschicht. Der große Binnenmarkt und die ungesättigte Nachfrage nach Konsumgütern, Automobilen und einem qualitativen Gesundheitswesen werden auch in den nächsten Jahren die Wirtschaft Brasiliens ankurbeln. Brasilien gilt als am schnellsten wachsende IT-Nation, hier werden sich Chancen für deutsche Mittelständler bieten, in und mit Brasilien erfolgreich Geschäfte zu machen. Ansprechpartnerin: Sigrid Zirbel s.zirbel@bdi.eu Brasilien investiert in Infrastruktur In der Infrastruktur wurden in Brasilien in den letzten Jahren viele Projekte angestoßen, z. B. bei Flughäfen, Häfen und städtischem Personenverkehr. Deutsche Firmen kamen hierbei vor

38 Mittelstand & Familienunternehmen Ausgabe Innovationen Crowdsourcing als Chance für mittelständische Unternehmen Kurze Innovations- und Produktlebenszyklen stellen besonders mittelständische Unternehmen vor die Herausforderung, kontinuierlich marktfähige Produktinnovationen zu entwickeln. Dieser Innovationsdruck ergibt sich aus der voranschreitenden Globalisierung von Technologien und Märkten. Dies bringt zugleich Chancen und Risiken mit sich: Die Ausgaben für Innovationsprojekte steigen kontinuierlich, damit verbunden ist jedoch auch die Gefahr von Fehlinvestitionen. Um Fehlschläge zu vermeiden, ist ein systematischer Innovations- und Produktentwicklungsprozess wichtig. Innovationsmethoden wie Open Innovation und Crowdsourcing setzen genau an dieser Stelle an, indem sie etwa die Kunden- und Anwenderperspektive in Innovationsprozesse einbeziehen und zur Verkürzung von Entwicklungszyklen beitragen. Crowdsourcing und Open Innovation Für eine Integration der Kreativität und Fachkenntnis unternehmensexterner Menschen eignen sich zum Beispiel Open-Innovation- bzw. Crowdsourcing-Plattformen im Internet. Crowdsourcing bezeichnet dabei den an ein größeres Publikum gerichteten Aufruf, Lösungen für eine online ausgeschriebene Aufgabe zu finden. Der zentrale Vorteil: Da der Teilnehmerkreis durch die Möglichkeiten des Web 2.0 geografisch und thematisch unbegrenzt ist, erweitern Unternehmen das Innovationspotenzial enorm. Die»Weisheit der Vielen«unterstützt mit neuen Impulsen, nimmt den Unternehmen die Forschungs- und Entwicklungsarbeit jedoch nicht gänzlich ab. Denn die Erarbeitung der Problemstellung, die Konzeptinterpretation und die Umsetzung der Ideen bleiben überwiegend unternehmensinterne Prozesse. Durch Crowdsourcing verlieren Unternehmen keine Kontrolle oder Know-how. Vielmehr kann ein Crowdsourcing-Projekt nur erfolgreich sein, wenn das Unternehmen es mit der Fachkenntnis und Kreativität der eigenen Mitarbeiter steuert, begleitet und somit Verständnis schafft. Ein Innovationskraftwerk für Deutschland und die Welt Eine webbasierte Crowdsourcing-Plattform betreibt die von der Bundesregierung gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie gegründete Standortinitiative»Deutschland Land der Ideen«. Der Name: de. Bei der Umsetzung arbeitet die Initiative eng mit der Innovationsberatung inno-focus businessconsulting zusammen.»wir haben mit dem Innovationskraftwerk ein Tool für neue Ideen in Deutschland etabliert, damit der Standort auch in Zukunft innovativ und wettbewerbsfähig bleibt. Unternehmen erhalten über die Open-Innovation-Plattform die Chance, effizient und effektiv externes Know-how in die eigenen Innovationsprozesse zu integrieren«, erklärt Ariane Derks, die Geschäftsführerin der Initiative, die Motivation für das Projekt. Der Wirkungskreis der Online-Plattform reicht jedoch weit über den Standort hinaus: An den Ideenwettbewerben nehmen Menschen aus aller Welt teil. Große Unternehmen bereits sehr aktiv Seit dem Launch der Plattform im September 2011 fanden bereits zahlreiche Ideenwettbewerbe statt. In erster Linie waren bisher global agierende Großunternehmen die Ideensucher. So etwa BayerMaterialScience, die SGL Group oder Evonik Industries. Über die Generierung von Produkt- oder Anwendungsideen hinaus betonen die Konzerne nützliche Zusatzeffekte im Innovationsprozess, wie zum Beispiel das Erkennen von Kundenwünschen und Marktimpulsen, verkürzte Entwicklungszyklen, den Auf- und Ausbau themenspezifischer Netzwerke oder einen Imagegewinn durch Offenheit.»Mittelstand sollte an Entwicklung teilhaben«jens Leyh leitet am Fraunhofer-Institut für Arbeit und Organisation das Competence Center Innovationsmanagement und beschäftigt sich besonders mit kleinen und mittleren Unternehmen. Er sieht gerade für diese Unternehmen ein großes Potenzial bei der Öffnung nach außen:»es ist faszinierend zu sehen, wie schnell sich Open-Innovation-Ansätze ausbreiten wir erleben derzeit einen weitreichenden Paradigmenwechsel, dem sich Unternehmen stellen müssen.«für mittelständische Unternehmen sei es besonders wichtig, an dieser Entwicklung aktiv teilzuhaben, denn Wettbewerbs-, Zeit- und Kapazitätsdruck seien in den meisten Branchen sehr hoch.»das Innovationskraftwerk bietet Mittelständlern einen idealen Mechanismus, um Open Innovation zum Leben zu erwecken«, so der Innovationsexperte. Weitere Informationen: >> Open-Innovation-Plattform Innovationskraftwerk >> Website»Deutschland Land der Ideen«>> Video-Interview mit Jens Leyh >> Zum Flyer Innovationskraftwerk Ansprechpartner: Pierre Dombrowski dombrowski@land-der-ideen.de Vorteile von Open Innovation für Unternehmen: - Zugang zu Know-how und Kreativität - erhöhte Innovationsgeschwindigkeit und Verkürzung der Time-to-Market - Innovationsradar und Risiko-Management: Trends und Technologien frühzeitig erkennen und bewerten - zielgruppengenaue Reichweite und Markenbildung für das Unternehmen sowie einzelne Produkte - Vernetzung und neue Geschäftschancen - geringe Einstiegsschwelle zur Globalität - zukunftsgerichtete Optimierung der Unternehmensorganisation und -kultur - Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber für junge Talente

39 Mittelstand & Familienunternehmen Ausgabe Spezial Drei Fragen an Sabine Poschmann MdB Wo sehen Sie derzeit den größten Handlungsbedarf in der Mittelstandspolitik? Wir haben in den ersten Monaten bereits vieles angestoßen. Beispielsweise die EEG-Reform, mit der wir den Anstieg der Strompreise begrenzen und stromintensive Betriebe entlasten. Ziel ist nun, die Energiewende weiter zu gestalten und dabei die Kosten im Blick zu haben. Aus den Gesprächen mit Vertretern der Wirtschaft weiß ich, dass die Sicherung von Fachkräften ein weiteres wichtiges Anliegen ist. Auch wenn wir von einem flächendeckenden Mangel weit entfernt sind, haben einige Branchen Probleme, Stellen qualifiziert zu besetzen. Ich verstehe das als Signal und Gemeinschaftsaufgabe, unsere Potenziale noch stärker zu aktivieren: Bildung, Betreuung, Qualifikation und Zuwanderung sind hier entscheidende Schlüssel. Handlungsbedarf sehe ich zudem nach wie vor bei der umfangreichen Bürokratie, unter der vor allem Mittelständler, Handwerker und Freiberufler leiden. Neue Vorschriften müssen daher vor Inkrafttreten gründlich darauf geprüft werden, ob die entstehenden finanziellen oder bürokratischen Belastungen vertretbar und ob sie praxistauglich sind. Zudem brauchen wir konkrete und überprüfbare Ziele, an denen wir uns abarbeiten können. Bei welchen Vorhaben der Bundesregierung besteht für den Mittelstand Korrekturbedarf? Nachdem das Thema Internetpolitik in der Vergangenheit etwas stiefmütterlich behandelt wurde, sorgen wir jetzt mit der»digitalen Agenda«dafür, dass Deutschland in dem Punkt besser aufstellt ist. Dabei geht es nicht nur um den flächendeckenden Breitbandausbau. Es geht auch um IT-Sicherheit, Datenschutz und Bürokratieabbau durch E-Governance. Wir gehen also viele Punkte an, von denen der Mittelstand mittelbar profitiert und somit wettbewerbsfähig bleibt. Ein Aspekt wird zudem sein, die Gründerkultur zu verändern. Hier muss vor allem die Möglichkeiten für eine Anschlussfinanzierung verbessert werden. Aber es muss auch ein Umdenken in der Gesellschaft stattfinden. Wer beim ersten Mal scheitert, schafft es vielleicht beim zweiten oder dritten Anlauf. In der Hinsicht müssen wir mehr informieren und anregen. Bei der Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften können wir weiter bürokratische Hürden abbauen. Eine Evaluierung hat gezeigt, dass wir die Zuwanderungsmöglichkeiten für beruflich Qualifizierte verbessern konnten. Dennoch besteht Handlungsbedarf: Mitunter bei der Vergabe von Aufenthaltstiteln sowie Visumbeantragungen. Werden die Interessen des deutschen Mittelstandes bei den europäischen Institutionen ausreichend berücksichtigt? Im EU-Parlament setzen sich meine Kolleginnen und Kollegen in verschiedenen Ausschüssen für die Belange des Mittelstandes ein. Natürlich tauschen wir uns dabei regelmäßig aus. Bei der EU-Kommission besteht ferner ein Netzwerk aus nationalen KMU-Botschaftern, das zusätzlich um Vertreter nationaler KMU-Verbände ergänzt wird. Auch sie tragen dazu bei, dass die Interessen des Mittelstandes Gehör finden. Hinzu kommen die unterschiedlichen Verbände, die vor Ort aktiv sind. Dabei muss man bedenken, dass der Mittelstand sehr vielschichtig ist, d. h. die vielen verschiedenen Verbände setzen sich teilweise für konträre Ziele ein. Lebenslauf Sabine Poschmann (SPD), geboren am in Castrop- Rauxel, hat 2013 ihr erstes Mandat für den Deutschen Bundestag errungen. Sie ist Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie stellvertretendes Mitglied im Innenausschuss und wurde von ihrer Partei auf Anhieb zur Beauftragten für Mittelstand und Handwerk berufen. Darüber hinaus vertritt sie die SPD-Fraktion im Beirat für Fragen des gewerblichen Mittelstandes und der freien Berufe beim Bundeswirtschaftsministerium. Die Dortmunderin ist gelernte Industriekauffrau und Betriebswirtin. Sabine Poschmann MdB Bildnachweise: Fotolia/microworks (1), KIRCHHOFF (1,2), Fotolia/Artur Marciniec (1), adpic (1,5), BDI/Kruppa (1,9), Fotolia (8), Sabine Poschmann (1,11) Redaktion: Josef Düren (V.i.S.d.P.), Uta Knott, Sonja Wanjek Die Verantwortung für die Inhalte der Fremdbeiträge tragen die jeweiligen Autoren. Herausgeber: Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. Breite Straße 29; Berlin;

40 L Ä N D E R B E R I C H T Konrad-Adenauer-Stiftung e.v. EUROPABÜRO BRÜSSEL ISA BELLE-CHR IST INE PANRECK August Keine Sommerpause für Juncker: Kommissionspräsident stellt neue Exekutive zusammen EVP STELLT DIE MEISTEN KOMMISSARE WETTSTREIT UM EINFLUSSREICHE POSTEN NUR DREI FRAUEN OFFIZIELL NOMINIERT Kommissionspräsident Juncker stellt die europäische Exekutive der nächsten fünf Jahre zusammen. Die Auswahl der Kommissare erfolgt dabei nicht nur nach Leistung: Juncker muss auf geographische und parteipolitische Ausgeglichenheit sowie den Geschlechterproporz achten. Bis Mitte September soll die Zusammensetzung der neuen Kommission feststehen. EVP stellt die meisten Kommissare Zum lagen Juncker 21 der 28 offiziellen Vorschläge der Mitgliedsstaaten vor: Elf der Kandidaten verorten sich innerhalb der EVP (vormals zwölf) und sechs innerhalb der S&D-Fraktion (vormals sieben). Großer Verlierer ist die ALDE- Fraktion: Bekleidete sie in der letzten Kommission acht Ämter, liegen derzeit drei liberale Nominierungen vor. Erstmals entsendet Großbritannien mit Lord Jonathan Hill einen Europaskeptiker (ECR) nach Brüssel. Wettstreit um einflussreiche Posten Überraschend hielt Matteo Renzi an seiner Nominierung Federica Mogherinis (S&D) fest. Bereits vor dem letzten Gipfel der Staats- und Regierungschefs hatte Renzi Italiens junge Außenministerin ins Rennen um den Posten des Hohen Vertreters für Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik gebracht. Eine Einigung auf Mogherini erreichte Renzi nicht: Die osteuropäischen Länder halten sie aufgrund ihres jungen Alters, ihrer mangelnden Erfahrung und ihrer Russlandfreundlichkeit für ungeeignet. Polen nominierte seinen Außenminister Radoslaw Sikorski (EVP). Lange galt dieser als Spitzenreiter im Rennen um den Posten des Hohen Vertreters. Ein innenpolitischer Abhörskandal schadete schließlich seinem Image: Sikorski hatte sich in undiplomatischem Ton negativ über die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit den USA geäußert. Die polnische Regierung zeigt sich nun auch am Energieressort interessiert. Kristalina Georgieva (EVP) gilt derzeit als Favoritin für den Posten der Hohen Vertreterin: Sie zeichnete sich bereits als Kommissarin für humanitäre Hilfe in Brüssel aus, ist multilingual, Osteuropäerin und eine Frau. Zum jetzigen Zeitpunkt ist sie jedoch nicht offiziell von ihrem Heimatland Bulgarien nominiert worden. Sollte Juncker die Kandidatur Georgievas zur Hohen Vertreterin unterstützen, folgt wohl die offizielle Nominierung. Zeichnet sich jedoch ein anderer Posten für Bulgarien ab, wird auch Kristian Vigenin (S&D) als bulgarischer Kommissar gehandelt. Im Rahmen der Ukraine-Krise bewies Frans Timmermans (S&D) diplomatisches Geschick. Seitdem gilt er als potenzieller Kandidat für den Posten des Hohen Vertreters. Eine offizielle

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