Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schulanlage Mittengraben» sowie Änderung der UeO Nr. 4 «Berufsschulzentrum BZI»

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1 MITWIRKUNG Einwohnergemeinde Interlaken Zonenplan- und Baureglementsänderung «Schulanlage Mittengraben» sowie Änderung der UeO Nr. 4 «Berufsschulzentrum BZI» Die Änderungen umfassen: Zonenplanänderung 1:2 500 Baureglementsänderung Änderung Überbauungsplan 1:500 weitere Unterlagen: Juni 2013

2 Impressum Auftraggeber: Einwohnergemeinde Interlaken Auftragnehmer: ecoptima, Spitalgasse 34, Postfach, 3001 Bern Telefon , Fax Bearbeitung: Richard Trachsel, Fürsprecher Balthasar Marx, Raumplaner MAS ETH, FSU Abbildung Titelseite: Vorprojekt Musikschule der L2A Architekten, Unterseen; Fassadenansicht Interlaken\4734\4\EB_130506_E.indd\bm

3 ecoptima Inhalt 1. Ausgangslage Standort Aufgabenstellung Planungsziel Planungsrechtliche Ausgangslage 6 2. Vorhaben Musikschule Gymnasium Berufsschulzentrum Erschliessung und Parkierung Ver- und Entsorgung Finanzierung 9 3. Vorgehen und Organisation Planungsrechtliche Umsetzung Auswirkungen auf die Umwelt Vereinbarkeit mit dem übergeordneten Recht Orts- und Landschaftsbild Naturschutz Lärmschutz Ver- und Entsorgung Naturgefahren Weitere Themen Verfahren Zuständigkeiten Mitwirkung Vorprüfung Auflage Beschlussfassung und Genehmigung 15

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5 5 ecoptima 1. Ausgangslage 1.1 Standort Der Schulstandort Gymnasium/BZI befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Interlaken. Er umfasst das Gymnasium und das Berufsschulzentrum Interlaken BZI. Das Schulareal befindet sich weitgehend im Eigentum des Kantons, der Standort des ehemaligen Kindergartens sowie ein Hauswartsgebäude befinden sich im Eigentum der Gemeinde. Beide Schulen bestehen aus mehreren Gebäuden und umfangreichen Sport- und Aussenanlagen. Auf dem Areal sind noch zwei Baufelder unüberbaut. Einerseits das Baufeld (Nr. 5/6, vgl. Kap. 1.4) am Ostrand des BZI und andererseits der Standort des ehemaligen Kindergartens. Dieser wurde durch das Lütschine-Hochwasser 2005 stark beschädigt. Da ein anderer Standort in der Gemeinde zur Verfügung stand, der sich besser für eine solche Nutzung eignete, wurde das Gebäude abgerissen und bisher nicht ersetzt. Seither ist das Areal weitgehend ungenutzt. Die Gemeinde hat langfristig keinen Bedarf an diesem Standort einen Kindergarten zu erstellen. Luftbild des Areals mit dem vorgesehenen Standort für die Musikschule (links) und Baufeld Nr. 5/6 (rechts) 1.2 Aufgabenstellung Am ehemaligen Standort des Kindergartens auf dem Areal des Berufsschulzentrums Interlaken resp. des Gymnasiums Interlaken soll ein zweigeschossiges Gebäude für die Musikschule Oberland Ost erstellt werden. Bei dieser Gelegenheit soll auch die bestehende Überbauungsordnung «Berufsschulzentrum BZI» im Hinblick auf die weiteren mittelfristigen Bedürfnisse der verschiedenen Schulen im Wirkungsbereich optimiert werden. Dazu müssen Zonenplan und Baureglement sowie die Überbauungsordnung Nr. 4 «Berufsschulzentrum BZI» geändert werden.

6 6 ecoptima 1.3 Planungsziel Es ist das Ziel der Planung eine bedürfnisgerechte Rechtsgrundlage für die verschiedenen Nutzungen zu schaffen und zugleich sicherzustellen, dass die umliegenden Wohngebiete dadurch nicht beeinträchtigt werden. 1.4 Planungsrechtliche Ausgangslage Die bisherige Überbauungsordnung «Berufsschulzentrum BZI» umfasst alle Schulanlagen an diesem Standort. Sie unterteilt das Areal in drei Sektoren: Sektor I umfasst die Bauten und Anlagen des Gymnasiums, zwei Hauswartsgebäude und den ehemaligen Standort des Kindergartens. In diesem Sektor orientieren sich die Baumöglichkeiten an den bestehenden Gebäuden. Die Regelungsdichte ist zwar insgesamt sehr gering, die bisherige Erfahrung zeigt jedoch, dass diese Regelung kaum Flexibilität aufweist und insbesondere Abweichungen von Lage und Volumen der bestehenden Bauten nicht möglich sind. Sektor II umfasst die Bauten und Anlagen des Berufsschulzentrums. Hier sind die Bebauungsmöglichkeiten mit spezifischen Baufeldern geregelt. Diese Vorschriften entsprechen grundsätzlich den Bedürfnissen, ausser dass in Baufeld Nr. 6 die Gebäudehöhe für ein zweigeschossiges Schulgebäude und den zusätzlich erforderlichen Hochwasserschutz zu gering ist. Sektor III umfasst insbesondere die Aussensportanlage. Auch dieser Sektor ist differenziert geregelt und entspricht den Bedürfnissen. Bestehende Überbauungsordnung «Berufsschulzentrum BZI» von 1988

7 7 ecoptima Anordnung der Baufelder in Sektor II, gültig seit der geringfügigen Änderung von 1993; Baufeld Nr. 5/6 ist noch nicht überbaut. 2. Vorhaben 2.1 Musikschule Art der Nutzung Mass der Nutzung Es soll eine Musikschule mit Musik- und Schulräumen sowie den zugehörigen Nebenanlagen erstellt werden. Nach aktuellem Projektstand sind ca. 14 Unterrichtszimmer, ein kleiner und ein grosser Musikraum sowie Zimmer für Schulleitung, Sekretariat und Lehrer vorgesehen. Neben dem eigentlichen Schulbetrieb sollen die Räume auch verschiedenen Musikvereinen der Region als Übungsräume zur Verfügung stehen. Das projektierte Gebäude ist zweigeschossig und nicht unterkellert. Im aktuellen Projekt ist ein Grundriss von ca. 16 auf ca. 32 m mit ca. 8 m Gebäudehöhe vorgesehen. Da jedoch langfristig eine Erweiterung möglich sein soll, werden 3 Geschosse und 11 m Gebäudehöhe ermöglicht. Diese Höhe berücksichtigt auch die für den Hochwasserschutz erforderliche Anhebung des Gebäudes (+0.9 m) ± Schulraum Schulleitung Lager / Archiv Grosser Musikraum Schulraum Vorprojekt Musikschule der L2A Architekten, Unterseen; Längsschnitt durch das Projekt

8 8 ecoptima Baugestaltung Mit einem einfachen kubischen Baukörper mit schlichter Fassadengestaltung und einem Flachdach soll das Ensemble der bestehenden Schulbauten ergänzt werden. Zugleich wird die Verträglichkeit mit der benachbarten Wohnzone angestrebt. Das Gebäude steht mit der Schmalseite zur Strasse, so dass ein guter Übergang zur Nachbarschaft entsteht. Im Aussenraum soll der Spielplatz bestehen bleiben. Auch die heutige Bepflanzung soll weitgehend erhalten und das neue Gebäude optimal darin eingebettet werden. 2.2 Gymnasium Aussenraumgestaltung Art der Nutzung Mass der Nutzung Baugestaltung Aussenraumgestaltung Die Bauten des Gymnasiums sollen mittel- und längerfristig erhalten und bedürfnisgerecht erneuert werden können. Nebst der zur Zeit laufenden Sanierung der Bauten besteht mittelfristig der Bedarf zur Erneuerung der Turnhalle. Detaillierte Bedarfsabklärungen stehen noch aus, jedoch soll eine Dreifachturnhalle möglich sein. Weitere Bedürfnisse des Schulbetriebs sind aus heutiger Sicht nicht vorhanden, sollen jedoch langfristig möglich sein. Das Nutzungsmass ist zum einen durch den Gebäudebestand vorgegeben, andererseits auf die Option Dreifachturnhalle abzustimmen. Zusätzlich bilden die bestehenden Hauswartsgebäude eine langfristige Reserve für die Anordnung schulspezifischer Erweiterungen. Bei der Projektierung von Erneuerungsbauten ist auf die Einpassung in das bestehende Ensemble zu achten. Die Grosszügigkeit der Anlage mit den grossen Grün- und Freiräumen ist auch längerfristig zu erhalten. Der wertvolle Baumbestand ist zu pflegen und bei der Projektierung neuer Bauten zu berücksichtigen. 2.3 Berufsschulzentrum Das Berufsschulzentrum kann den aktuellen Bedarf in den bestehenden Bauten abdecken. Für die weitere Entwicklung steht Baufeld Nr. 6 zur Verfügung. Es besteht die mittel- bis langfristige Absicht, hier ein zweigeschossiges Gebäude für die Berufsbildung zu erstellen. Im Rahmen des Vorprojektes wurde festgestellt, dass die zulässige Gebäudehöhe (6.2 m) zu niedrig ist, um zwei Geschosse mit der erforderlichen Geschosshöhe zu realisieren und die einzuhaltende Hochwasserkote zu berücksichtigen. Daher wird die Gebäudehöhe um 3.0 m angehoben, insgesamt sind damit 9.2 m Gebäudehöhe möglich.

9 9 ecoptima 2.4 Erschliessung und Parkierung Grundsätzlich richtet sich die Erschliessung nach den gesetzlichen Vorgaben. In einer Zone für öffentliche Nutzungen werden dazu keine weitergehenden Aussagen gemacht. Für die Musikschule werden an der Mittengrabenstrasse ca. 8 oberirdische Parkplätze erstellt. Für den grossen Musikraum ist eine Anlieferung entlang der Westfassade nötig. Hier können auch einige gedeckte Veloabstellplätze angeboten werden. Für das Gymnasium bleiben die Erschliessung und die Parkierung unverändert. Das gleiche gilt auch für das Berufsschulzentrum (Sektoren II und III der UeO). Anbindung an den öffentlichen Verkehr Das Schulareal und damit auch die neue Musikschule sind über die Busstationen «Gymnasium» und «Berufsschule BZI» an den öffentlichen Verkehr angeschlossen. Der Bahnhof Interlaken Ost befindet sich in 600 m Fussdistanz. Der Standort befindet sich in der ÖV-Güteklasse D. 2.5 Ver- und Entsorgung Der Standort ist an die Ver- und Entsorgungssysteme der Gemeinde Interlaken angeschlossen. Die bestehenden Infrastrukturen sind auch für die Erweiterungen ausreichend. 2.6 Finanzierung Der Betrieb der Musikschule Oberland Ost ist durch einen Trägerverein sichergestellt. Dieser wird vom Kanton, von den beteiligten Gemeinden und von Privaten unterstützt. Der Bau ist so geplant, dass die Kosten für die Gemeinden nicht höher ausfallen sollten als bisher. Die bisherigen Mietkosten für die Unterrichtsräume, Übungslokale und dassekretariat an verschiedenen Standorten würden dadurch entfallen. Die Finanzierung des Neubaus wird voraussichtlich über Beiträge der öffentlichen Hand, des Lotteriefonds und Privater sowie mit einem Bankkredit erfolgen. Die Finanzierung eines allfälligen Neubaus der Turnhalle ist Sache des Kantons. Die Erstellung eines Schulgebäudes auf dem Areal der Berufsschule ist Sache der Trägerschaft.

10 10 ecoptima 3. Vorgehen und Organisation Die Musikschule Oberland Ost hat die L2A Lengacher Althaus AG in Unterseen mit der Projektierung des Neubaus beauftragt. Die Erarbeitung der UeO erfolgt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde durch die ecoptima ag, Bern. Die Kosten für die Planungsarbeiten werden von den Interessierten getragen. Zur Koordination der Interessen wurde auch das kantonale Amt für Grundstücke und Gebäude als Haupteigentümerin des Schulareals in die Planung einbezogen. Ebenfalls berücksichtigt wurde das Vorprojekt von Holzbau Schweiz, Verband Schweizer Holzbau-Unternehmungen und Vereinigung Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikaten (VSSM) der Sektionen Berner Oberland für das Baufeld Nr. 6. Planungsablauf Die Planung erfolgt in folgenden Schritten: Schritt 2012 Erarbeitung Vorprojekt und Vorabklärungen Frühjahr 2013 Frühjahr 2013 Sommer 2013 Herbst 2013 Herbst 2013 Winter 2013 Frühjahr 2014 Entwurf Planungsunterlagen Öffentliche Mitwirkung Kantonale Vorprüfung Auflage ev. Einspracheverhandlungen Beschlussfassung durch den Grossen Gemeinderat Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung

11 11 ecoptima 4. Planungsrechtliche Umsetzung Prinzip Zur Umsetzung des Projekts Musikschule muss die geltende Überbauungsordnung «Berufsschulzentrum BZI» geändert werden. Die Projektbeteiligten prüften dafür verschiedene Vorgehensvarianten. Da gleichzeitig auch die längerfristigen Entwicklungsmöglichkeiten des Schulstandorts gesichert werden sollen, entschied man sich für die Ablösung des Sektors I der UeO durch Zonen öffentlicher Nutzung. In der verbleibenden Überbauungsordnung wird nur die Gebäudehöhe in Baufeld Nr. 6 des Sektors 2 angepasst. Dieses Vorgehen hat insbesondere den Vorteil, dass für die mittelfristige Entwicklung des Gymnasiums eine angemessene Flexibilität geschaffen werden kann, ohne dass bereits heute detaillierte Nutzungskonzepte und Bebauungsprojekte erarbeitet werden müssen. Zonenplanänderung Baureglementsänderung Mit der Zonenplanänderung werden für die Musikschule und für das Gymnasium je eine Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN i und k) erlassen und damit der Sektor I der Überbauungsordnung «Berufsschulzentrum BZI» aufgehoben. Die Überbauungsordnung bleibt für die Sektoren II (Berufsschule) und III (Sportanlage) in Kraft. Für die beiden neuen ZöN werden in Art. 221 entsprechende Bestimmungen erlassen. Diese regeln den Zweck der Zone, den Umgang mit dem Bestand sowie die zulässigen Masse für Neubauten. Der Zweck ist in der ZöN i auf die Musikschule und den bestehenden Spielplatz begrenzt. In der ZöN k ist die Zweckbestimmung weiter gefasst, so dass die für das Gymnasium nötigen Nutzungen untergebracht werden können. Im Sinne einer Übergangslösung für die ehemalige Hauswartsgebäude ist auch die Wohnnutzung im bestehenden Umfang möglich. Hingegen wurde die Festlegung einer Wohnzone verworfen, da diese Fläche langfristig als Reserve für die Schulnutzung gesichert werden soll. Ausserdem wäre die Erschliessungssituation komplex. Neubauten haben sich bezüglich Volumen, Architektur und Gestaltung in zeitgenössischer Form in das Umfeld der bestehenden Schulbauten einzufügen. Gegenüber den angrenzenden Wohnzonen sind die dort geltenden Abstände einzuhalten. Die Musikschule soll zweigeschossig erstellt werden. Um langfristig Spielraum für eine allfällige Erweiterung zu haben, werden jedoch drei Geschosse ermöglicht. Im Hinblick auf den mittelfristig notwendigen Ersatz der Turnhalle Gymnasium durch eine grössere, bis zu Dreifachturnhalle sind die zulässigen Gebäudelängen vergleichsweise gross. Damit ist sichergestellt, dass die für den Schulbetrieb nötigen spezifischen Infrastrukturen erstellt werden können. Änderung UeO BZI In Baufeld Nr. 6 des Sektors 2 wird die Höhenkote neu auf m ü. M. festgelegt. Das sind 3.0 m mehr als bisher. Damit ist ein zweigeschossiges Gebäude mit überhohen Räumen, wie sie für den Schulbetrieb erforderlich

12 12 ecoptima sind, möglich. Zugleich kann den Anforderungen des Hochwasserschutzes (erhöhtes Erdgeschoss) Rechnung getragen werden. Im Übrigen bleibt die UeO für die Sektoren II und III unverändert. 5. Auswirkungen auf die Umwelt 5.1 Vereinbarkeit mit dem übergeordneten Recht Bund Die musikalische Bildung ist in Art. 67b BV verankert. Dafür ist die Musikschule Oberland Ost ein wichtiges Element. Auf dem Areal sind keine Schutzobjekte von nationaler Bedeutung bekannt. Kanton Region Gemeinde Die Anpassung der Vorschriften richtet sich nach dem mittelfristigen Schulraumbedarf des Kantons. Der kantonale Richtplan macht keine Aussagen oder Vorgaben, die spezifisch für das Areal von Bedeutung sind. Das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) der Region Oberland Ost macht keine Aussagen oder Vorgaben, die spezifisch für das Areal von Bedeutung sind. Das Vorhaben entspricht den Vorschriften und Absichten der Gemeinde. Namentlich wurde der Schulraumbedarf der Gemeinde überprüft. 5.2 Orts- und Landschaftsbild Einpassung Beim Ensemble der Schulbauten des Gymnasiums handelt es sich um Zeitzeugen von Bedeutung, welche als Objekt im Anhang zum Bauinventar der Gemeinde Interlaken aufgeführt sind. Damit wird die bestehende Architektur gewürdigt, welche weniger als 30 Jahre alt ist. Mit einem zweigeschossigen, klaren Volumen fügt sich das projektierte Musikschulgebäude gut in dieses Ensemble ein und respektiert zugleich die umgebende Wohnbebauung. Auch für die Erneuerung des Gymnasiums ist die Einpassung in das Ensemble in den Vorschriften gesichert. Die Bebauung in Baufeld Nr. 6 der UeO kann zwar neu zweigeschossig erfolgen, bleibt jedoch weiterhin unter der für den mittleren Trakt zulässigen Höhe, so dass der abgestufte Charakter erhalten bleibt.

13 13 ecoptima 5.3 Naturschutz Gemäss dem Zonenplan 2 befindet sich auf dem Schulareal Gymnasium der Standort der Baumgruppe «45». Dabei handelt es sich gemäss dem Inventar der Gemeinde um einen «umfangreichen Gesamtbestand mit grosser optischer Wirkung». Dieser Bestand ist geschützt und muss bei unumgänglichen Fällungen gleichwertig ersetzt werden. Nach heutigem Projektstand sind Fällungen höchstens in Einzelfällen erforderlich. Die Schutzbestimmung aus dem Zonenplan Nr. 2 bleibt auch mit der Zonenplanänderung in Kraft. Damit ist sichergestellt, dass eine hochwertige Umgebungsgestaltung erfolgt, auch wenn die Bebauungsmöglichkeiten gegenüber der bestehenden UeO ausgeweitet werden. 5.4 Lärmschutz Die Musikschule könnte die Umgebung beschallen, sie untersteht daher den Bestimmungen der Lärmschutzverordnung über ortsfeste Einrichtungen. Die Emissionen sind mit baulichen und betrieblichen Massnahmen zu minimieren. Wirkungsvoll sind die Schallisolation der Übungsräume und das Schliessen der Fenster während den Lektionen. Damit können die Grenzwerte eingehalten werden, entsprechende Nachweise sind im Rahmen der Baubewilligung zu erbringen (Art. 24 Abs. 2 BauG). 5.5 Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgung des Schulareals bleibt unverändert, die Musikschule wird an die bestehenden Versorgungsinfrastrukturen angeschlossen. 5.6 Naturgefahren Das Schulareal befindet sich in Zonen geringer und mittlerer Gefährung, der Standort Musikschule ist mittel gefährdet. Dies zeigt sich u.a. im Schaden, den das Hochwasser 2005 anrichtete und der zum Abbruch des Kindergartengebäudes führte.

14 14 ecoptima R R1720 Allmendstrasse BR BR1966 BR1658 BR1636 BR1635 BR1612 BR1596 BR1627 BR1591 BR1586 BR1770 BR1655 BR1732 BR1599 BR1610 BR1633 BR1616 BR1609 BR1592 BR1588 BR1618 BR1598 BR1597 BR1589 BR1576 Mittengrabenstrasse BR1623 BR1624 BR1595 BR1650 Spühlibachweg BR1572 BR1643 BR1661 BR1654 BR1649 BR1625 BR1617 BR1651 Mittengrabenstrasse BR1660 BR1639 BR1662 BR1659 BR1656 BR1667 BR1669 BR1657 BR1931 Obers Moos Obers Moos R1511 BR1889 asse BR1964 Obers Moos BOB BR1920 Mittengraben-Allmi BR1920 BR1931 R1466 BR1458 Obere Bönigstrasse BR1916 Bühlstrasse Bühlweg Bühel Ausschnitt Gefahrenkarte Gemeinde Interlaken Mit dem Sanierungsprojekt «Wasserbauplan Lütschine» (Stand Auflage, Dezember 2012) kann die Gefahrensituation auf dem Bödeli und insbesondere im Siedlungsgebiet von Interlaken grundlegend entschärft werden. Projektiert ist die Erstellung eines geregelten Überlastkorridors. Damit soll die Lütschine bei Hochwasserereignissen abgeleitet werden, so dass die Wassermassen nicht mehr unkontrolliert durch das Siedlungsgebiet fliessen. Das Schulareal BZI profitiert bereits von der Realisierung der Massnahmen erster Priorität, welche direkt nach dem Hochwasserereignis erfolgte. Das neue Gefahrenbild, wie es die nachfolgende Abbildung zeigt, gibt jedoch nur Hinweise auf die aktuelle Situation. Die Karte zeigt zum einen nur die Auswirkungen der Lütschine, das Areal ist jedoch auch im Einflussbereich des Stampach. Zum anderen berücksichtigt die Karte mobile Massnahmen (in Unterführungen etc.), welche für eine ordentliche Gefahrenkarte nicht berücksichtigt werden können. Solange keine aktualisierte Gefahrenkarte vorliegt resp. Bauten vor der Realisierung der Schutzmassnahmen erstellt werden sollen, ist die bestehende Gefahrenkarte massgebend und es müssen am Gebäude oder auf dem Areal Schutzmassnahmen ergriffen werden. Die Sicherstellung des Hochwasserschutzes ist im Baubebwilligungsverfahren nachzuweisen. Die Vorschriften für das Areal berücksichtigen dies mit einer entsprechenden Anhebung der zulässigen Bauhöhen.

15 15 ecoptima Prognostizierte Gefährdung nach Abschluss der Wasserbaumassnahmen Lütschine 1. Priorität Quelle: Wasserbauplan Lütschine, Stand Auflage Dezember 2012, Technischer Bericht Gesamtprojekt, Seite Weitere Themen Für das Vorhaben sind folgende Themen nicht relevant, da am Standort resp. in der Umgebung keine entsprechenden Objekte, Bauten oder Anlagen vorkommen: Schutz archäologischer Objekte Fruchtfolgeflächen Störfallvorsorge, nichtionisierende Strahlung (NIS), Altlasten Gewässer und Grundwasser Wald, Wildtiere Luftreinhaltung Der Baugrund ist unproblematisch, insbesondere da das Gebäude für die Musikschule nicht unterkellert wird.

16 16 ecoptima 6. Verfahren 6.1 Zuständigkeiten Der Erlass der Änderung der Grundordnung erfolgt im ordentlichen Verfahren. Zuständig für den Beschluss ist der Grosse Gemeinderat der Gemeinde Interlaken. 6.2 Mitwirkung Die öffentliche Mitwirkung findet vom XX bis zum XX statt. Während der Mitwirkungsauflage haben Interessierte die Möglichkeit, Anregungen zur Planung zu machen oder Einwände dagegen zu erheben. Die Mitwirkungseingaben werden anschliessend vom Gemeinderat ausgewertet und fliessen soweit möglich und sinnvoll in die Planung ein. 6.3 Vorprüfung Anschliessend an die Mitwirkung wird die kantonale Vorprüfung durchgeführt. Das AGR prüft unter Einbezug weiterer Fachstellen die Planungsunterlagen auf deren Rechtmässigkeit. 6.4 Auflage Nach Abschluss der Vorprüfung und Bereinigung der Planungsunterlagen findet die öffentlich Auflage statt. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache erhoben werden. Diese ist zu begründen. Die Einsprachebefugnis richtet sich nach Art. 35 ff. BauG. Allfällige Einspracheverhandlungen werden vor dem Beschluss durch den Grossen Gemeinderat durchgeführt. 6.5 Beschlussfassung und Genehmigung Die Beschlussfassung über die vorliegenden Änderungen der baulichen Grundordnung und der Überbauungsordnung erfolgt durch den Grossen Gemeinderat. Über allfällige unerledigte Einsprachen entscheidet das AGR im Genehmigungsverfahren.

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