Einwohnergemeinde Interlaken. Finanzplan

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1 Einwohnergemeinde Interlaken Finanzplan

2 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbericht 1 Grundsätzliches 1 2 Grundlagen Weitere Grundlagen und Annahmen Rechnungsergebnisse und Eigenkapital 10 5 Schuldenentwicklung 10 6 Investitionsprogramm Finanzkennzahlen Ergebnis Spezialfinanzierungen Abfallentsorgung und Abwasserentsorgung Approximative Berechnung der Abschreibungen unter HRM Kommentar zur Entwicklung des Finanzhaushalts Genehmigung Gemeinderat 21 Laufende Rechnung Zusammenzug Investitionsprogramm Stufe Konto Ergebnisse 35 36

3 Einwohnergemeinde Interlaken Finanzplan Seite 1 Vorbericht 1 Grundsätzliches Zur Führung des Finanzhaushalts müssen die zuständigen Organe über Instrumente verfügen. Gemäss Art. 60 Abs. 1 der Gemeindeverordnung (GV) umfasst das Rechnungswesen den Finanzplan, den Voranschlag und die Jahresrechnung. Im Unterschied zum Voranschlag ist der Finanzplan rechtlich nicht verbindlich. Der Finanzplan stellt die mutmasslich ein- und ausgehenden Zahlungsströme über mehrere künftige Jahre dar. Der Finanzplan dient als Führungsinstrument. Er gibt Auskunft über die Entwicklung der Gemeindefinanzen in den nächsten vier bis acht Jahren, die Investitionstätigkeit, die Auswirkungen der Investitionen auf das Finanzhaushaltsgleichgewicht sowie die Tragbarkeit, die Folgekosten und die Finanzierung der Investitionen, die Entwicklung von Aufwand und Ertrag, Ausgaben und Einnahmen sowie Bestandesgrössen. Der Gemeinderat ist laut Art. 71 Gemeindegesetz (GG) für den Finanzhaushalt verantwortlich und nimmt mit einer aussagekräftigen Finanzplanung seine Führungsfunktion gemäss Art. 25 GG wahr. Der Gemeinderat beschliesst den Finanzplan. Der vorliegende Finanzplan wurde nach dem Grundsatz der Vollständigkeit erstellt. Das heisst, er enthält (so weit als möglich) alle zum jetzigen Zeitpunkt absehbaren Aufwände und Erträge der Laufenden Rechnung sowie Ausgaben und Einnahmen der Investitionsrechnung. Als Software diente das Finanzplanungsprogramm der Dialog Verwaltungs-Data AG. Die Berner Einwohnergemeinden haben auf 1. Januar 2016 das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2) einzuführen. Der 2015 zu beschliessende Voranschlag 2016 wird bereits nach den neuen Bestimmungen zu erstellen sein. Die vorliegende Finanzplanung ist ausschliesslich nach den geltenden Grundsätzen des Harmonisierten Rechnungsmodells (HRM) erstellt; finanzielle Folgen aus HRM2 sind nicht enthalten. Der Übergang zum HRM2 kann möglicherweise in eine Mehrbelastung der Laufenden Rechnung (neu: Erfolgsrechnung) führen: Bewertungsfragen, stille Reserven, Abschreibungen, Übergangsbestimmungen, Software, Personalressourcen usw.

4 Einwohnergemeinde Interlaken Finanzplan Seite 2 2 Grundlagen Der Finanzplan basiert auf der Jahresrechnung 2012 (vom Grossen Gemeinderat am 2. Juli 2013 genehmigt), dem Voranschlag 2013 (Urnenabstimmung am 25. November 2012) und dem Voranschlag 2014 (Urnenabstimmung am 24. November 2013) sowie dem Investitionsprogramm (vom Gemeinderat am 24. Juni 2013 beschlossen; ergänzt mit zwischenzeitlich erfolgten Kreditbeschlüssen und neuen Erkenntnissen). Gestützt auf den aktuellen Stand der Verwaltungsrechnung 2013 wurden die Voranschlagszahlen 2013 und 2014 weitreichend bereinigt; die vorgenommenen Änderungen münden in die Erwartungsrechnungen 2013 (Verbesserung gegenüber Voranschlag: CHF Mio.) sowie 2014 (Verbesserung im Vergleich zum Budget: CHF Mio.). Unter anderem wurden in den folgenden Positionen resp. den entsprechenden Konti Anpassungen vorgenommen: Investitionsrechnung gemäss überarbeitetem Investitionsprogramm. Harmonisierte und übrige Abschreibungen Verwaltungsvermögen gemäss überarbeitetem Investitionsprogramm. Positionen des Finanz- und Lastenausgleichs (FILAG); jedoch exkl. Neue Finanzierung Volksschule (NFV) anlässlich Planerstellung liegt noch kein vollständiges, nach den neuen Bestimmungen abgerechnetes Jahr vor. Auflösung der 2012 gebildeten Rückstellung von CHF Mio. für die 2013 einmalig anfallende Mehrbelastung aus der Lastenverschiebung betreffend Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG). Buchgewinn von CHF Mio. (der Grosse Gemeinderat hat am 8. Mai 2012 den Gemeinderat ermächtigt, die Parzelle Interlaken- Grundbuchblatt Nr. 414 zu verkaufen). Steuern (Einkommens-, Vermögens-, Gewinn- und Kapitalsteuern): Anpassung an Trend aus Jahresrechnung Einführung Ferienbetreuung (Betreuung von Kindern in der Tagesschule während den Schulferien). Zinsaufwand. Für die Extrapolation wurde das (bereinigte) Budgetjahr 2014 als Basis herangezogen. Generell stützen sich davon abweichende Planannahmen auf die Eingaben bzw. die mittelfristigen Bedürfnisse der Fachbereiche. Nachstehend die wichtigsten Positionen: 2011 hat der Grosse Gemeinderat der Einführung der regionalen Schulsozialarbeit Bödeli als dreijähriges Projekt (2012 bis 2014) zugestimmt. Die Nettokosten von rund CHF 0.1 Mio. wurden auch nach Projektende, d. h. in den Planjahren 2015 bis 2018, eingestellt ist der Eingang von Planungsmehrwert/Mehrwertabschöpfung über CHF Mio. berücksichtigt; gleichzeitig werden übrige Abschreibungen in dieser Höhe vorgenommen. Abgesehen von einem allfälligen Einfluss auf den Zinsaufwand/-ertrag ist der Finanzvorfall pro 2015 erfolgsneutral. Jedoch wird der Bestand des abzuschreibenden Verwaltungsvermögens 2016ff gesenkt die harmonisierten Abschreibungen 2016ff fallen also tiefer aus. Im letzten Planjahr, d. h. 2018, ist eine weitere Planungsmehrwerttranche von CHF Mio. vorgesehen; auch hier wurden übrige Abschreibungen in entsprechender Höhe eingerechnet.

5 Einwohnergemeinde Interlaken Finanzplan Seite 3 Die voraussichtliche Zunahme der Kinder- bzw. Schülerzahlen hat Auswirkungen: Im Westquartier muss auf das Schuljahr 2015/2016 mit grosser Wahrscheinlichkeit eine neue Tagesschulklasse eröffnet werden; zeitgleich dazu erfolgt die Eröffnung einer fünften Kindergartenklasse. Die Erstellung der nötigen Räumlichkeiten ist im Gang; im Voranschlag 2014 sind bereits die zweiten und damit zugleich letzten Investitionstranchen eingestellt. Dieser Sachverhalt wurde in der Laufenden Rechnung (FILAG inkl. Rückerstattung, Personalaufwand, Betriebskosten, Elternbeiträge etc.) so weit als möglich nachvollzogen. Der Um- und Neubau Werkhof und Mehrzweckgebäude ist erfasst (inkl. GVB-Entschädigung, Wegfall Mietertrag usw.). Der Termin für den Auszug der Feuerwehr (Abhängigkeit: Realisierung zentraler Werkhof Feuerwehr) lässt sich noch nicht genau definieren er ist ertragsseitig für Interlaken durchaus von Bedeutung. Umsetzung Crossbow Die im Bundes-Agglomerationsprogramm als A-Projekte aufgenommenen und damit beitragsberechtigten Crossbowprojekte (Erneuerung Bahnhofplatz West, Postkreuzung und Flaniermeile Höheweg) sind mehrheitlich schon weit fortgeschritten. Den Mittelfluss der Bundesund Kantonsgelder erwarten wir jeweils Ende Jahr gemäss den effektiven Bruttoausgaben; in der vorliegenden Planung wird überwiegend vom Best-Case-Szenario ausgegangen (Beitragshöhe und Mittelfluss) wurden bereits Ausgaben für den nächsten Crossbowbaustein Grosse Aare Postplatz, Sanierung Marktgasse, getätigt. Diese Investition bildet zusammen mit den Sanierungen Postplatz Kreuzung Savoy, Kreuzung Savoy Gemeindegrenze Matten sowie Klosterstrasse Kreuzung Beau Rivage das Agglomerationsprogramm Interlaken Siedlung und Verkehr der 2. Generation. Für dieses zweite Crossbow- Paket erhofft sich der Gemeinderat ebenfalls Kostenbeteiligungen von Seiten Bund und Kanton. Da die Zusicherung noch nicht vorliegt, sind keine diesbezüglichen Einnahmen berücksichtigt. Erstmals konnte das Projekt Entwicklung Des Alpes-Areal in die Finanzplanung aufgenommen werden. Das ausgesprochen komplexe Geschäft gliedert sich in verschiedene Bestandteile. Finanziell von Bedeutung sind die teilweise Veräusserung der Grundstücke/Liegenschaften Des Alpes-Areal für CHF 9.25 Mio. (Parzellen Interlaken-Grundbuchblatt Nrn. 521 und 1294) der Verkauf dürfte einen Buchgewinn von rund CHF 3.25 Mio. generieren, der Abbruch/Neubau des Restaurants Des Alpes für CHF 4 Mio. (Anlage Finanzvermögen/Spezialfinanzierung [SF] Liegenschaften Finanzvermögen) und der Kauf von 100 Autoeinstellhallenplätze inkl. Erstellung von notwendiger Betriebsinfrastruktur für CHF 3.2 Mio. (Investition Verwaltungsvermögen/Steuerhaushalt). Auf der verkauften Fläche sollen durch Dritte ein neues Hotel sowie fünf Wohnblocks realisiert werden. Mit dem neuen Hotelgebäude wird die historische Hotelfront am Höheweg wieder hergestellt. Die Auswirkungen aus dem mehrteiligen Geschäft sind vielfältig. Die finanziellen Folgen (Einnahmen und Ausgaben Finanzanlagen, Investitionsausgaben, [wegfallender] Folgeertrag sowie [wegfallender] Folgeaufwand) wurden in der vorliegenden Planung mit Wissensstand Ende Oktober 2013 berücksichtigt. Die steuerlichen Annahmen orientieren sich an der Studie Grobbeurteilung der Wertschöpfung Des Alpes der Wüest & Partner AG, Zürich, vom 29. Oktober Der Grosse Gemeinderat behandelt die Vorlage Entwicklung Des Alpes-Areal am 26. November 2013; die Urnenabstimmung ist für den 9. Februar 2014 angesetzt. Die Darstellung in den nachfolgenden Tabellen erfolgt in Tausendern (Ausnahmen: Rekapitulation FILAG-Belastung, Selbstfinanzierung, Übersicht SF Abwasser- und Abfallentsorgung sowie approximative Berechnung der Abschreibungen unter HRM2); teilweise treten Rundungsdifferenzen auf.

6 Einwohnergemeinde Interlaken Finanzplan Seite 4 3 Weitere Grundlagen und Annahmen Für die Hochrechnungen in den Planjahren wurden folgende Sätze verwendet: Personalaufwand +0.5 % +1.0 % +1.0 % +1.0 % Teuerung +0.5 % +0.5 % +0.5 % +0.5 % Realzuwachs Sachaufwand +0.5 % +1.0 % +1.0 % +1.0 % Teuerung Zinsen 1.5 % 2.0 % 2.5 % 2.5 % Neuverschuldung effektiver Zins bestehendes Fremdkapital 0.5 % 0.5 % 0.75 % 0.75 % Neuanlagen Abschreibungen FILAG harmonisierte: 10 % von Restbuchwert Verwaltungsvermögen (steuerfinanzierter Bereich) 10 % von Restbuchwert Verwaltungsvermögen (SF exkl. Abwasser) gemäss Wiederbeschaffungswert (SF Abwasser, Werterhalt) übrige: 90 % von Investitionsausgabe (SF Bödelibad, Erneuerungsfonds und SF Parkplatzersatzabgaben [soweit Bestand vorhanden]) 100 % (Anteil) von Investitionsausgabe (SF Planungsvorteil) Auflösung Werterhalt/gemäss Restbuchwert bzw. Bestand Verpflichtung (SF Abwasser, Werterhalt) Gemäss nachgeführter kantonaler Finanzplanungshilfe. Die Grundlage für die berücksichtigte Zunahme der Bevölkerung bilden die abgeschlossenen bzw. in Ausführung stehenden oder geplanten Projekte mit Einfluss auf das Wohnungsangebot (Quai West, Projekt Des Alpes-Areal, Herreney) entsprechend erfolgte die Anpassung der Steuerpflichtigen. Die Schülerzahlen und Vollzeiteinheiten (Lehrergehälter) stützen sich auf die Prognose des Bereichs Bildung. Die Revision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG 2012) beinhaltet auch die Einführung der NFV. Die NFV hat die Abrechnungsperiode neu dem Schuljahr angepasst wird erstmals ein vollständig nach neuen Mechanismen abgeschlossenes Rechnungsjahr vorliegen. Innerhalb des FILAG bilden die Lehrergehälter zweifellos die komplexeste Position: Abhängigkeit von Schülerzahlen, Anzahl Lektionen und Stellenprozenten Lehrkörper. Da Interlaken für 18 Gemeinden den Spezialunterricht Jungfrauregion (SJR) führt steigen die Anforderungen nochmals wesentlich. Die

7 Einwohnergemeinde Interlaken Finanzplan Seite 5 Planwerte wurden mit dem von der Erziehungsdirektion bereitgestellten Kalkulationstool berechnet. Es ist davon auszugehen, dass ab Schuljahr 2017/2018 eine Klasse der Sekundarschule geschlossen werden kann. Mit dem Lastenausgleich Ergänzungsleistung beteiligen sich die Gemeinden an den Kosten zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs und zur Sicherstellung des Aufenthalts in den Heimen sowie an Krankenkassenprämien. Die Prognose sieht hier einen moderaten Kostenanstieg vor; 2014 CHF 211 je Einwohner, für 2015 ein Rückgang auf CHF 198, im 2016 CHF 200, 2017 CHF 207 und pro 2018 CHF 218. Ab 2015 führt die Massnahme aus der Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014) Reduktion der Höchstbeträge der Heimtarife zu einer Entlastung von CHF 15 Mio. bzw. rund CHF 15 pro Einwohner (bezogen auf die letztjährigen Prognoseannahmen). Neben schwer abschätzbaren Kostenveränderungen aufgrund von Gesetzesrevisionen und Systemwechsel sind beim Lastenausgleich Sozialhilfe die Prognosewerte ab 2015 gestützt auf die Sparmassnahmen im Zusammenhang mit der ASP 2014 mit grossen Unsicherheiten behaftet. Im Bereich Sozialamt wird von 2014 auf 2015 eine Kostenabnahme von ca. CHF 20 Mio. (vor Abrechnung Lastenausgleich) erwartet: Umfangreiche kostensenkende Massnahmen im Rahmen der ASP Im Bereich Alters- und Behindertenamt kann von einer stabilen Kostenentwicklung ausgegangen werden. Je Einwohner sind 2014 CHF 472 eingestellt, 2015 fällt dieser Betrag auf CHF 459; Ende Planperiode, d. h. 2018, beträgt er CHF 455 (gegenüber den letztjährigen Prognosen ist ein deutlicher Kostenanstieg auszumachen). Lastenausgleich öffentlicher Verkehr (öv): Die Aufwendungen werden zu einem Drittel durch die Gesamtheit der Gemeinden finanziert. Massgebend für die Bestimmung der Gemeindeanteile sind zu zwei Dritteln das Verkehrsangebot (öv- Punkte) und zu einem Drittel die Wohnbevölkerung. Die Investitionstätigkeit ist ab 2014 geprägt durch die Inangriffnahme der Agglomerationsprojekte. Dies führt auch in den darauffolgenden Jahren zu einem deutlich höheren Mittelbedarf. Der Aufwand pro öv-punkt der Kostenverteilschlüssel 2013/2014 bildet die Grundlage für die während der ganzen Planperiode berücksichtigte Anzahl öv-punkte steigt von CHF 369 pro 2013 auf CHF 434 für Je Einwohner nehmen die Kosten von CHF 45 (2014) auf CHF 55 (2018) zu die Prognosewerte liegen auch hier klar über den letztjährigen Annahmen. Lastenverschiebungen aufgrund einer neuen Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden werden gegenseitig verrechnet. Der Lastenausgleich neue Aufgabenteilung wurde mit FILAG 2012 eingeführt und den Gemeinden 2012 erstmals in Rechnung gestellt. Kosten pro Einwohner: CHF 207 im Jahr 2014, je CHF 181 in den restlichen Jahren (2015 bis 2018). Die Erhöhung der Gemeindeanteile für das Jahr 2014 von CHF 180 (Planung 2012) auf CHF 207 pro Einwohner ist auf folgende neu aufgenommenen Lastenverschiebungen zurückzuführen: Korrektur der FILAG-Lastenverschiebungen 2012 (Mehrbelastung CHF 32.3 Mio.) der Regierungsrat hat gestützt auf die FILAG-Übergangsbestimmungen die Differenz der Lastenverschiebungen zwischen dem Voranschlag und der Rechnung 2012 um CHF 32.3 Mio. zugunsten des Kantons korrigiert. Verordnung über sonderpädagogische Massnahmen (Entlastung CHF 4 Mio.) Transfer der Kosten für die Logopädie von der Erziehungsdirektion zur Gesundheits- und Fürsorgedirektion und Zuführung zum Lastenausgleich Sozialhilfe ab 2014.

8 Einwohnergemeinde Interlaken Finanzplan Seite 6 Lastenverschiebung KESG bei den Lastenverschiebungen als Folge des KESG ist ein Korrekturmechanismus vorgesehen. Differenzen, welche sich zwischen Voranschlag und Rechnung 2013 ergeben, können auf das Jahr 2015 hin korrigiert werden. Erste Berechnungen haben ergeben, dass die Lastenverschiebungen rund CHF 25 Mio. tiefer ausfallen werden. Sollte sich dies im Frühjahr 2014 bestätigen, wird den Gemeinden der entsprechende Betrag ab 2015 im Lastenausgleich neue Aufgabenteilung gutgeschrieben. Ausgleichsleistung Disparitätenabbau: Dieser Finanzausgleich leitet sich aus dem durchschnittlichen Steuerertrag der dem Vollzugsjahr vorangegangenen drei Jahre ab (Bsp. wird der Durchschnitt des Steuerertrags 2011 bis 2013 für die Ausgleichsleistung 2014 herangezogen). Bedingt durch den überdurchschnittlichen Steuereingang wird Interlaken stark belastet. Effektives Ergebnis im Vollzugsjahr 2013 gemäss kantonaler Statistik Kantonaler Finanzausgleich Gemeindejournal 2013 : Im Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli gibt es mit Interlaken (CHF ), Guttannen (CHF ), Grindelwald (CHF ) und Lauterbrunnen (CHF ) lediglich vier Geber-Gemeinden. Die restlichen 25 Gemeinden beziehen Leistungen aus dem Disparitätenabbau; die drei höchsten Beiträge erhalten Matten (CHF ), Bönigen (CHF ) sowie Meiringen (CHF ).

9 Einwohnergemeinde Interlaken Finanzplan Seite 7 Rekapitulation FILAG-Belastung Lastenausgleich JRG 2012 E 2013 E 2014 P 2015 P 2016 P 2017 P 2018 CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF Lehrerbesoldungen Kiga, Prim, Prim/SJR, Sek, Sozialversicherung EL, ' ' ' ' Familienzulagen, Sozialhilfe, Öffentlicher Verkehr, Neue Aufgabenteilung, Finanzausgleich Disparitätenabbau, Massnahmen für besonders belastete Gemeinden Soziodem. Zuschuss, / Total (LAG Sozialhilfe, Rückstellung nachschüssige Abrg. 2013, / ) (JRG = Jahresrechnung, E = Erwartungsrechnung, P = Planjahr)

10 Einwohnergemeinde Interlaken Finanzplan Seite 8 Steuern Basieren auf 1.81 Einheiten (Gemeindesteueranlage) und 1.5 Promille (Liegenschaftssteuern) Zwecks Abfederung der finanziellen Mehrbelastung aus FILAG 2012 wurde auf 2012 die Steueranlage von 1.77 auf 1.81 Einheiten angehoben. Sowohl im Budgetprozess 2013 als auch 2014 wurde eine Anlagesenkung intensiv geprüft. Schattenrechnungen mit der bis 2011 geltenden Anlage dienten als Entscheidbasis; die Ergebnisse überzeugten leider nicht (Hauptgründe: hoher Kapitaldienst aus grosser Investitionstätigkeit, Unsicherheiten in der Position Steuern sowie FILAG-Mehrbelastung). Der Gemeinderat wird die Anlage auch bei der Erstellung des Voranschlags 2015 genau prüfen. Die geltende Gemeindesteueranlage wurde für die ganze Planperiode beibehalten diese Annahme deckt sich mit den Legislaturzielen für 2012 bis 2016; der Gemeinderat führt hierzu aus: Die finanzielle Belastung der Bevölkerung muss in vertretbarem Rahmen bleiben. Der Finanzhaushalt muss in den nächsten fünf Jahren ausgeglichen sein; die Gemeindesteueranlage soll nicht erhöht werden (Ausgangsbasis: Anlage 2012/1.81). Die Steuererträge sind die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinde. Obwohl die Einkommens- und Vermögenssteuern nach dem System der Gegenwartsbemessung veranlagt werden, sind die Deklarationen frühestens in dem auf das Steuerjahr folgenden Jahr (Veranlagungsjahr) ertragswirksam. Bei den Gewinn- und Kapitalsteuern ist die Verzögerung deutlich grösser. Wirtschaftliche Krisen, konjunkturelle Spitzenjahre oder auch strategische Entscheide der Steuerpflichtigen schlagen sich am deutlichsten in den Gewinnsteuern nieder. Bedingt durchs Veranlagungssystem fliessen solche Auswirkungen mit einiger Zeitverzögerung in die Jahresrechnung ein. Bei der Steuerprognose sind gesicherte Ausgangswerte von grosser Bedeutung: Festlegung einer plausiblen Basis, welche durch Verrechnung von Zuwachsraten (Anzahl Steuerpflichtige, Teuerung, Wirtschaftswachstum sowie allfällige Korrekturen bspw. infolge Steuergesetzrevision) zur Ertragsprognose führt. Die ohnehin heikle Aufgabe wurde mit dem 2011 und 2012 erzielten Steuerertrag wider alle Annahmen wurden geradezu überragende Ergebnisse realisiert noch diffiziler. Mittelfristig stehen ausnehmend grosse Bauprojekte an (Wohnsiedlungen und Hotel). Die geplanten Überbauungen Herreney und Des Alpes-Areal dürften 205 neue Wohnungen generieren. Die daraus folgenden Effekte (Zunahme Steuerpflichtige, Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, Ankurbelung Tourismus) dürften sich unter anderem in Steuermehrertrag niederschlagen (Steuern natürliche und juristische Personen inkl. Quellensteuern, Liegenschaftssteuern). Die Wertschöpfungsstudie der Wüest & Partner AG beziffert den jährlichen Steuermehrertrag, der auf das Geschäft Entwicklung Des Alpes-Areal zurückzuführen, mit rund CHF Mio. Unter anderem wurde auch diese Prognose in die Finanzplanung eingearbeitet. Anstehende Anpassungen in der Steuergesetzgebung werden noch nicht absehbare Auswirkungen auf den Steuerertrag ausüben. Einkommenssteuern der natürlichen Personen: Die gewichtigste Ertragsposition brachte in der Jahresrechnung 2011 bei einer Anlage von 1.77 CHF 9.97 Mio. ein konnten lediglich CHF 9.55 Mio. ausgewiesen werden (Anlage 1.81). Nach Analysieren des ernüchternden Ergebnisses und gestützt auf die aktuelle Hochrechnung musste in der Erwartungsrechnung 2013 der Budgetwert von CHF 10.0 Mio. um CHF 0.31 Mio. nach unten korrigiert werden; die Planung berücksichtigt pro 2013 CHF 9.69 Mio. Die für 2014 bis 2018 verwendeten Zuwachsraten entsprechen den prognostizierten (Mittel)Werten der Steuerverwaltung des Kantons Bern und der Kantonalen Planungsgruppe Bern. Im letzten Planjahr 2018 sind CHF Mio. eingestellt. Die effektiv umzusetzenden Massnahmen aus der ASP 2014 werden Einfluss auf den Gemeindesteuerertrag haben. Gewinnsteuern der juristischen Personen: Mit einem Ertrag von CHF 4.49 Mio. unterstützten die Gewinnsteuern die Gemeinderechnung 2011 in nie dagewesener Höhe (Mehrertrag: CHF 2.49 Mio. gegenüber Budget, CHF 2.07 Mio. verglichen mit Jahresrechnung 2010 die Zunahme beträgt über 85 %) erhöhte sich der Ertrag auf CHF 4.54 Mio. 79 % bzw. 75 % des Gesamtertrags 2011/2012 generierten lediglich acht Steu-

11 Einwohnergemeinde Interlaken Finanzplan Seite 9 erpflichtige. Die Auswertung der Ergebnisse 2011 und 2012 zeigte auf, dass tourismusabhängige Branchen ausserhalb der herkömmlichen Hotellerie unerwartet stark zulegen konnten. Obschon dieser Boom nun schon länger anhält, wäre es vermessen und unseriös, die Erträge 2011 und 2012 ohne Anpassungen in die Planung zu übernehmen. Eine kritische Hinterfragung ist angezeigt (Stichworte: Kundennachfrage, grössere Währungsschwankungen, Mutationen im Steuerregister, Steueroptimierung usw.). Der langjährige Vergleich zeigt auf, dass es sich bei den Resultaten 2011 und 2012 um die mit Abstand höchsten Erträge handelt. Nachdem die Jahresrechnung 2012 das Ergebnis 2011 bestätigt hat, wurde im Finanzplan der veranschlagte Ertrag 2013 um CHF 1.05 Mio. angehoben. Im Vergleich zu den Erfahrungswerten bis 2010 bewegt sich die Gewinnsteuer während des ganzen Planungszeitraums auf überdurchschnittlich hohem Ertragsniveau; 2018 sind CHF 3.8 Mio. eingestellt. Zuwachsraten der wichtigsten Steuerarten (Basis Erwartungsrechnung/Budget 2014): Gemeindesteueranlage natürliche Personen Anzahl Steuerpflichtige Einkommenssteuern +1.8 % +1.6 % +1.8 % +2.1 % Vermögenssteuern +2.0 % +2.0 % +2.0 % +2.0 % juristische Personen Gewinnsteuern Kapitalsteuern +1.2 % +1.3 % +1.8 % +2.5 % Holdingsteuern Ähnlich zuversichtliche Werte finden sich bei den restlichen Steuerarten, auch bei den Steuerteilungen und den Quellensteuern. Aperiodische Steuern sind nicht vorhersehbar; die Planannahmen stützen sich auf Erfahrungswerte.

12 Einwohnergemeinde Interlaken Finanzplan Seite 10 4 Rechnungsergebnisse und Eigenkapital JRG 2012 E 2013 E 2014 P 2015 P 2016 P 2017 P 2018 CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF Ergebnis Laufende Rechnung Eigenkapital Eigenkapital in Steuerzehnteln Das Eigenkapital reduziert sich nach einer Äufnung in den Erwartungsjahren durch die jährlichen Defizite 2015 bis Ende Planperiode resultiert ein um 19.8 % vermindertes Eigenkapital von CHF 4.72 Mio. Die strategischen Ziele des Gemeinderats für die Legislatur 2012 bis 2016 verlangen zur Sicherstellung des finanziellen Handlungsspielraums unter anderem ein Eigenkapital von mindestens fünf Steuerzehnteln. 5 Schuldenentwicklung JRG 2012 E 2013 E 2014 P 2015 P 2016 P 2017 P 2018 CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF Bestand Nettoschuld Zunahme (Finanzierungsfehlbetrag) Abnahme (Finanzierungsüberschuss) Der Kapitalbedarf nimmt infolge der enorm hohen Investitionstätigkeit stark zu; bis 2017 vermögen die selbst erarbeiteten Mittel die Finanzierung nicht zu übernehmen. Bis Ende Planperiode ist eine Schuldenzunahme von CHF Mio. zu verzeichnen. Hinweis: In der Tabelle Ergebnisse (Seite 35) wird der Finanzierungsfehlbetrag bzw. -überschuss mit dem Bestand der mittel- und langfristigen Schulden per 31. Dezember 2012 (Kontengruppe 202, Jahresrechnung 2012, Seite 90) abzüglich den vorhandenen liquiden Mitteln verrechnet. In der obigen Aufstellung bildet der Nettoschuldbestand per 31. Dezember 2012 den Ausgangspunkt (Zusammenstellung Nettoschuld/Nettovermögen, Jahresrechnung 2012, Seite 33).

13 Einwohnergemeinde Interlaken Finanzplan Seite 11 6 Investitionsprogramm Am 24. Juni 2013 hat der Gemeinderat das Investitionsprogramm beschlossen. Das laufende Voranschlagsjahr 2013 wurde dem Wissensstand per Mitte Oktober 2013 angepasst; die neusten Erkenntnisse sind ebenfalls in die Jahre 2014 bis 2018 eingeflossen. Die im Investitionsprogramm aufgenommenen Projekte wurden in vier Prioritäten unterteilt. Im vorliegenden Finanzplan fanden nur die absolut notwendigen Projekte der Prioritäten 1 und 2 Aufnahme. Das Wünschenswerte wurde ausgeschlossen oder auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben. Neben bereits beschlossenen Projekten wurden vor allem Investitionsvorhaben berücksichtigt, welche bei Nichtrealisierung Folgeschäden/-kosten verursachen oder bei verzögerter Realisierung höhere Ausgaben bzw. Einnahmenverzicht (Kantons- und Bundesbeiträge an Crossbow, Leistungen GVB aus Brandfall Reithalle an Neubau Werkhof) nach sich ziehen würden. Grundsätzlich generieren Investitionen Folgekosten (Abschreibungen, Zinsen, Unterhalt usw.); in bestimmten Fällen können Investitionen auch Minderaufwand und/oder Folgeertrag auslösen. Investitionen Steuerhaushalt: Die Laufende Rechnung wird mit Folgekosten belastet. Investitionen Spezialfinanzierungen: Die Aufwendungen bzw. Folgekosten der Dienststellen Abwasser- und Abfallentsorgung sind mittelfristig durch entsprechende Gebühren zu decken. Mit dieser Regelung wird die Subventionierung durch den Steuerhaushalt verhindert. Die SF Parkplatzersatzabgaben wird für die Ersatzbeschaffung von Parkuhren verwendet und so weit der Fondsbestand ausreicht für die Finanzierung des geplanten dynamischen Parkleitsystems und des Parksystems Strandbadstrasse. Die SF Planungsvorteile dient (so weit der Fondsbestand ausreicht bzw. Planungsmehrwert eingeht) der Finanzierung von Investitionsvorhaben zur Erstellung und Verbesserung von grundsätzlich steuerfinanzierten Infrastrukturanlagen. Mit den pro 2015 und 2018 erwarteten Ausgleichszahlungen aus Planungsmassnahmen werden übrige Abschreibungen im Strassennetz übernommen. Eine wichtige Grösse im Zusammenhang mit der Investitionstätigkeit ist die Selbstfinanzierung: Eine ungenügende Selbstfinanzierung (Selbstfinanzierungsgrad < 100 %) wirkt sich negativ auf die Verschuldungssituation und die Liquidität aus. Der durch die Investitionen verursachte Mittelabfluss ist grösser als der selbst erarbeitete Mittelzufluss; dieser Umstand führt zu einer Neuverschuldung. Übersicht Nettoinvestitionen und Nettoanlagen E 2013 E 2014 P 2015 P 2016 P 2017 P 2018 CHF CHF CHF CHF CHF CHF Investitionen Steuerhaushalt * *1 477 Investitionen Spezialfinanzierungen * *1 189 Total Investitionen Anlagen Finanzvermögen Total Investitionen/Anlagen

14 Einwohnergemeinde Interlaken Finanzplan Seite 12 In den letzten Jahren wurden etliche Investitionen zu Gunsten der Entlastung des Dorfzentrums vom Privatverkehr (Beitrag an Parkhaus, Aus- und Neubau Parkierungsanlagen) vorgenommen. Die Folge ist, dass der diesbezügliche Fonds, die SF Parkplatzersatzabgaben, Ende 2016 einen Bestand von CHF 0 aufweisen dürfte. Solange die SF nicht geäufnet werden kann, sind entsprechende Investitionen künftig grösstenteils durch den Steuerhaushalt zu finanzieren (in obiger Aufstellung berücksichtigt). Investitionsbeiträge Bödelibad, welche durch die Steuerhaushalt gespiesene SF Erneuerungsfonds Bödelibad finanziert werden, sind in der Tabelle dem Steuerhaushalt zugewiesen. Bei den mit CHF Mio. überaus tiefen Nettoausgaben Ende Planperiode es liegt ein Finanzierungsüberschuss vor handelt es sich um ein typisches Planungsphänomen. Erfahrungsgemäss dürfte in den kommenden Jahren, d. h. mit dem Näherrücken des Jahres 2018, die Investitionstranche deutlich zunehmen (Unvorhergesehenes, aufgestauter Unterhalt, neue Projekte von hoher Priorität usw.). Die ungewöhnlich hohen Werte bei den Finanzanlagen stammen aus dem Verkauf der Parzelle Nr. 414 (2014); die Betreffnisse in den Planjahren 2015 bis 2017 sind auf das Projekt Entwicklung Des Alpes-Areal zurückzuführen. * Übernahme von Investitionen/übrigen Abschreibungen von CHF Mio. (2015) und CHF Mio. (2018) im steuerhaushaltfinanzierten Strassennetz durch Planungsmehrwert (SF Planungsvorteile). Entsprechend verringern sich die Nettoinvestitionen Steuerhaushalt im Umfang von CHF Mio. und CHF Mio. bzw. erhöhen sich die spezialfinanzierten Nettoinvestitionen um diesen Betrag. Tragbarkeit der Investitionen Der Gemeinderat legt für 2013 bis 2018 ein äusserst reich befrachtetes Investitionsprogramm von netto rund CHF Mio. (exkl. Anlagen) vor. Die planmässige Realisierung der Investitionen mit der Steueranlage von 1.81 Einheiten ist ausschliesslich tragbar wenn folgende Planannahmen kumuliert eintreffen: Ertragsüberschüsse 2013 und 2014 und deutlich abnehmende Rechnungsdefizite gegen Ende der Planperiode (positive Effekte aus dem Projekt Entwicklung Des Alpes-Areal sowie Fortschreibung der sehr hohen Erträge aus Gewinnsteuern juristische Personen). Ändert sich lediglich einer dieser Faktoren, muss die Tragbarkeit neu bewertet werden.

15 Einwohnergemeinde Interlaken Finanzplan Seite 13 7 Finanzkennzahlen Selbstfinanzierungsgrad Aussage Die Selbstfinanzierung wird in Prozent der Nettoinvestitionen dargestellt. Damit wird ersichtlich, wie weit die Investitionen aus selbst erarbeiteten Mitteln bezahlt werden können. Bei einem Wert von über 100 % können Investitionen finanziert und/oder Schulden abgebaut werden, ein Selbstfinanzierungsgrad unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung. Da diese Kennzahl von Jahr zu Jahr stark schwanken kann, zeigt nur ein Vergleich über mehrere Jahre, ob die Investitionen verkraftet werden können. JRG 2012 E 2013 E 2014 P 2015 P 2016 P 2017 P % % % % % % % Richtwerte über 100 % sehr gut % gut % genügend (kurzfristig) 0 60 % ungenügend unter 0 % sehr schlecht Kurzkommentar Der Selbstfinanzierungsgrad ist unzureichend; bis ins Planjahr 2017 übersteigen die Nettoinvestitionen die selbst erarbeiteten Mittel überaus deutlich. Die geplante Investitionstätigkeit geht Hand in Hand mit einer bis 2017 anwachsenden Verschuldung. Der langjährige Durchschnittswert für den Zeitraum 2004 bis 2012 beträgt gemäss Jahresrechnung % und liegt damit im Bereich gut. Selbstfinanzierung Interlaken JRG 2012 E 2013 E 2014 P 2015 P 2016 P 2017 P 2018 CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF Grund für ausserordentliche Werte: Rechnungsergebnis 2012: enormer Steuerertrag und Buchgewinne bzw. übrige Abschreibungen. Planjahr 2015: übrige Abschreibungen von CHF Mio. CHF 3.25 Mio. finanziert der Buchgewinn aus Land-/Liegenschaftsverkauf (Projekt Entwicklung Des Alpes-Areal) und CHF Mio. der Ertrag aus Mehrwertabschöpfung. Planjahr 2018: übrige Abschreibungen von CHF Mio. CHF Mio. finanziert der Ertrag aus Mehrwertabschöpfung.

16 Einwohnergemeinde Interlaken Finanzplan Seite 14 Selbstfinanzierungsanteil Aussage Die Selbstfinanzierung wird in Prozent des Finanzertrages dargestellt. Damit wird die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde ersichtlich. Je höher der Wert, umso grösser ist der Spielraum für den Schuldenabbau oder die Finanzierung von Investitionen und deren Folgekosten. JRG 2012 E 2013 E 2014 P 2015 P 2016 P 2017 P % % % % % % % Richtwerte über 18 % sehr gut % gut % genügend 0 10 % ungenügend unter 0 % sehr schlecht Kurzkommentar Der Selbstfinanzierungsanteil verschlechtert sich; der Wert gut lässt sich nicht konsolidieren; nach einer grösseren Schwankung im 2015 liegt die Kennzahl im letzten Planjahr wieder in der Bandbreite gut in der Jahresrechnung 2012 wurde für 2004 bis 2012 der Durchschnittswert sehr gut (19.02 %) errechnet. Der beachtliche Wert pro 2015 begründet sich in der hohen Selbstfinanzierung (wir verweisen auf die Rubrik Selbstfinanzierung Interlaken, Seite 13). Zinsbelastungsanteil Aussage Die Nettozinsen werden in Prozent des Finanzertrages dargestellt. Damit wird ersichtlich, wie stark der Finanzertrag durch den Zinsendienst belastet ist. Je höher der Wert, desto höher ist in der Regel die Verschuldung. Im Vergleich über mehrere Jahre wird die Verschuldungstendenz, im Vergleich zu anderen Gemeinden die Verschuldungssituation erkannt. JRG 2012 E 2013 E 2014 P 2015 P 2016 P 2017 P % 0.70 % 0.41 % 0.57 % 0.97 % 0.88 % 0.64 % Richtwerte unter 0 % sehr tiefe Belastung 0 1 % tiefe Belastung 1 3 % mittlere Belastung 3 5 % hohe Belastung über 5 % sehr hohe Belastung

17 Einwohnergemeinde Interlaken Finanzplan Seite 15 Kurzkommentar Der Zinsbelastungsanteil verharrt in der Bandbreite tiefe Belastung. Trotz grossem Mittelbedarf infolge immenser Investitionstätigkeit kann mit dem Mittelzufluss aus Grundstücks-/Liegenschaftsverkäufen (2014 Parzelle 414; Projekt Entwicklung Des Alpes-Areal) in Verbindung mit der vorhandenen Überliquidität und der wohl auch mittelfristig günstigen Zinsentwicklung der Aufwand tief gehalten werden. Kapitaldienstanteil Aussage Der Kapitaldienst wird in Prozent des Finanzertrages dargestellt. Damit wird ersichtlich, wie stark der Finanzertrag durch Zinsendienst und Abschreibungen belastet ist. Je höher der Wert, desto höher die Verschuldung (Zinsbelastung) und/oder die Investitionstätigkeit (Abschreibungsbedarf). JRG 2012 E 2013 E 2014 P 2015 P 2016 P 2017 P % % % % % % % Richtwerte unter 0 % sehr tiefe Belastung 0 4 % tiefe Belastung 4 12 % mittlere Belastung % hohe Belastung über 20 % sehr hohe Belastung Kurzkommentar Die geplante Investitionstätigkeit fordert ihren Tribut vor allem in Form von erhöhtem Abschreibungsbedarf. Die in der Jahresrechnung 2012 ausgewiesene hohe Belastung durch den Kapitaldienst steigt in den Erwartungs- und Planjahren kontinuierlich an, bleibt jedoch in der (mittleren) Bandbreite von hoch. Die für 2018 vorgesehene bescheidene Investitionstranche schlägt sich in tieferen harmonisierten Abschreibungen nieder und beeinflusst damit die Kennzahl unmittelbar.

18 Einwohnergemeinde Interlaken Finanzplan Seite 16 8 Ergebnis Spezialfinanzierungen Abfallentsorgung und Abwasserentsorgung Die Planung stützt sich auf unveränderte Gebührensätze analog Voranschlag Abfall Für das Erwartungsjahr 2013 bis Planjahr 2018 ist davon auszugehen, dass sich im Durchschnitt Ertragsüberschüsse von rund CHF Mio. einstellen werden. Durch die damit verbundene Fondsäufnung dürfte die Verpflichtung Rechnungsausgleich (Eigenkapital) Ende 2018 einen Bestand von CHF Mio. aufweisen. Auf 2014 hin hat der Gemeinderat die wiederkehrenden Grundgebühren gesenkt. Die Investitionstätigkeit beschränkt sich auf die Betreffnisse Wertstoffsammelstelle West (Landerwerb Zeughausareal) und Entsorgungsstation Werkhof. E 2013 E 2014 P 2015 P 2016 P 2017 P 2018 Mio. CHF Mio. CHF Mio. CHF Mio. CHF Mio. CHF Mio. CHF Ergebnis Laufende Rechnung Bestand SF Rechnungsausgleich Bestand Verwaltungsvermögen Abwasser In der Jahresrechnung 2009 konnten für längere Zeit zum letzten Mal übrige Abschreibungen bzw. eine Auflösung der Verpflichtung Werterhalt vorgenommen werden. Gestützt auf die bereits in Ausführung stehenden und geplanten Investitionen die vorliegende Planung sieht von 2013 bis 2018 Nettoinvestitionen über CHF Mio. vor wird sich das Verwaltungsvermögen von aktuell CHF Mio. per Ende Planperiode (nach Abschreibungen) auf CHF Mio. erhöhen. Unter Berücksichtigung des Bestandes der SF Werterhalt von CHF 0 sowie der stetig abnehmenden Verpflichtung Rechnungsausgleich nimmt der Zinsaufwand zulasten der Abwasserentsorgung zu. Der Wiederbeschaffungswert der Abwasseranlagen bildet die Grundlage für die Abschreibungen; von entscheidender Bedeutung ist auch der angewandte Einlagesatz (für die Gemeindeanlagen wird ein Satz von 130 % angewandt). Der Wiederbeschaffungswert basiert auf der Anlagebuchhaltung; sie wurde in der Jahresrechnung 2012 an den Generellen Entwässerungsplan (GEP) 2009 angepasst. In der Folge ist der Wiederbeschaffungswert und damit auch der Abschreibungsbedarf markant angestiegen: die Abschreibungen betragen in den Jahren 2013 bis 2018 im Mittel CHF Mio. Durchschnittlich, d. h. von Erwartungsjahr 2013 bis Planjahr 2018, dürften sich in der Laufenden Rechnung jährliche Defizite von CHF Mio. ergeben. Dadurch wird die Verpflichtung Rechnungsausgleich per Ende 2016 nahezu abgetragen sein; 2017 resultiert bereits ein Vorschuss (Bilanzfehlbetrag) von CHF Mio. Gemäss Gemeindeverordnung sind Vorschüsse innert acht Jahren seit erstmaliger Bilanzierung zurückzuerstatten. Der Gemeinderat hat den Auftrag zur Überprüfung der Gebühren erteilt. Die voraussichtlich nötige Anpassung hat für den Voranschlag 2015 oder zusammen mit der mit HRM2 geforderten neuen Anlagebuchhaltung für das (HRM2-)Budget 2016 zu erfolgen.

19 Einwohnergemeinde Interlaken Finanzplan Seite 17 E 2013 E 2014 P 2015 P 2016 P 2017 P 2018 Mio. CHF Mio. CHF Mio. CHF Mio. CHF Mio. CHF Mio. CHF Ergebnis Laufende Rechnung Bestand SF Rechnungsausgleich Bestand SF Werterhalt Bestand Verwaltungsvermögen Approximative Berechnung der Abschreibungen unter HRM2 Grosse Änderungen verzeichnen unter HRM2 im Speziellen die Abschreibungen: Ab 2016 wird eine Anlagebuchhaltung zu führen sein; die bisherigen harmonisierten (degressiven) Abschreibungen auf den Buchwerten werden durch ein lineares Abschreibungssystem nach Lebens- bzw. Nutzungsdauer auf den Herstellungs-/Anschaffungskosten ersetzt (neu: ordentliche Abschreibungen). In einer Übergangsfrist wird der Buchwert des Verwaltungsvermögens (VV) bei der Einführung von HRM2 linear in einer durch die Gemeinde festzulegenden Frist zwischen acht bis sechzehn Jahren abzuschreiben sein. Investitionen für Anlagen im Bau werden neu jeweils erst ab Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme abgeschrieben. Übrige (neu: zusätzliche) Abschreibungen werden nur noch vorgenommen, wenn die Erfolgsrechnung einen Ertragsüberschuss ausweist und die ordentlichen Abschreibungen kleiner sind als die Nettoinvestition. Bei der spezialfinanzierten Dienststelle Abwasser wird das System der Werterhaltung beibehalten. In der folgenden Aufstellung werden die sich abzeichnenden HRM2-Tendenzen den effektiven Planannahmen bzw. den Abschreibungen nach geltendem HRM gegenübergestellt.

20 Einwohnergemeinde Interlaken Finanzplan Seite 18 Finanzplan effektiv (HRM) P 2016 P 2107 P 2018 CHF CHF CHF Harmonisierte Abschreibungen SF Abwasserentsorgung Steuerhaushalt und restliche SF Übrige Abschreibungen SF Bödelibad, Erneuerungsfonds SF Abfallentsorgung SF Parkplatzersatzabgabe SF Planungsvorteile HRM2 Ordentliche Abschreibungen / Variante SF Abwasserentsorgung VV (Steuerhaushalt, restl. SF) per : lineare Abschreibung in Minimalfrist von 8 Jahren Investitionen ab 2016 (Steuerhaushalt, restl. SF) inkl. Anlagen im Bau anlässlich Einführung HRM Ordentliche Abschreibungen / Variante SF Abwasserentsorgung VV (Steuerhaushalt, restl. SF) per : lineare Abschreibung in Maximalfrist von 16 Jahren Investitionen ab 2016 (Steuerhaushalt, restl. SF) inkl. Anlagen im Bau anlässlich Einführung HRM Zusätzliche Abschreibungen 0 0 0

21 Einwohnergemeinde Interlaken Finanzplan Seite Kommentar zur Entwicklung des Finanzhaushalts Die vorliegende Planung wurde bewusst ohne Senkung der Steueranlage erstellt. Der Gemeinderat will damit aufzeigen, dass sollten sich die Planannahmen bestätigen (dies betrifft vor allem die sehr optimistisch berücksichtigte Entwicklung des Steuerertrags die Prognosen orientieren sich nachweislich an den Spitzenjahren 2011 und 2012, die FILAG-Positionen und die Investitionstätigkeit inkl. Finanzanlagen) anlässlich Erarbeitung des Finanzplans nicht von einer mittelfristigen Anlagesenkung ausgegangen werden kann. Es gilt alles daran zu setzen, nach den sehr grossen Investitionsschüben so rasch als möglich auf jährlich verträgliche Investitionstranchen zurückzufahren. Andernfalls wird die Gemeinderechnung (vor allem) durch übermässigen Kapitaldienst belastet, der rasch zu grösseren Aufwandüberschüssen führen könnte. Es liegt auf der Hand, dass ständige Haushaltsdefizite nicht tragbar sind Minderaufwand oder Mehrertrag wären nötig, um einen Bilanzfehlbetrag zu verhindern. Die mittelfristige Prognose ist von grossen Unsicherheiten geprägt: Wirtschaftsentwicklung; insbesondere die Auswirkungen auf den Steuerertrag (Gewinnsteuern: kann das Ertragsniveau gehalten werden? Einkommenssteuern: wird eine Zunahme von Steuerpflichtigen mit steuerlichem Wohnsitz Interlaken erreicht?). Gestützt auf die beiden Ausnahmejahre 2011 und 2012 wurde in der Budgetierung 2014 der Ertrag (Gewinnsteuern) deutlich angehoben. Gleiches geschah in der vorliegenden Finanzplanung: die Erwartungsrechnung 2013 übertrifft den pro 2013 veranschlagten Ertrag deutlich; insgesamt entspricht der berücksichtigte Steuerertrag nach gegenwärtigem Kenntnisstand einer sehr zukunftsgläubigen Annahme. Bei der Gleichung Zuwachs Steuerpflichtige/Bevölkerung = höheres Steueraufkommen darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass gleichzeitig und teilweise verzögert aufwand- und ausgabenseitige Auswirkungen anfallen: z. B. Anpassungsbedarf bei der Infrastruktur (Schulraum, Erschliessung usw. Investitionen verursachen Folgekosten), Belastung durch die Lasten- und Finanzausgleichssysteme, Verteilschlüssel etc. Die vorliegende Finanzplanung profitiert von etlichen positiven Effekten aus einzelnen Geschäften entscheidend wird somit das Eintreffen bzw. die Realisierung dieser Finanzvorfälle, Anlagen und Investitionen sein: Buchgewinn von CHF Mio. pro 2014 (Verkauf Parzelle Interlaken-Grundbuchblatt Nr. 414) werden im grundsätzlich steuerhaushaltfianzierten Verwaltungsvermögen durch die SF Planungsvorteile/Mehrwertabschöpfung und SF Parkplatzersatzabgaben übrige Abschreibungen von CHF Mio. übernommen. (Im letzten Planjahr finanziert eingehende Mehrwertabschöpfung nochmals übrige Abschreibungen von CHF Mio. der Abschreibungsbedarf 2019 vermindert sich damit.) Das Projekt Entwicklung Des Alpes-Areal übt mit seinem sehr grossen Volumen ganz massgeblichen Einfluss auf die Planung ab 2015 aus (entscheidende steuerliche Effekte, die Mittelflüsse eröffnen Möglichkeiten bei der Finanzierung von Investitionen und reduzieren den Fremdkapitalbedarf bzw. Zinsaufwand, 2015 Übernahme von übrigen Abschreibungen von CHF 3.25 Mio. usw.). FILAG: Die Mitgestaltung in der Entwicklung und Steuerbarkeit der Verbundaufgaben im Rahmen der Finanz- und Lastenausgleichssysteme entzieht sich weitgehend dem direkten Einfluss der Gemeinden. Diese gewichtigen Kostenpositionen verursachen in der Finanzplanung regelmässig grössere Fragezeichen. ASP 2014: In der Novembersession 2013 wird sich der Grosse Rat mit der Angebots- und Strukturüberprüfung auseinander setzen. Verschiedene Massnahmen sind stark umstritten; gesamthaft betrachtet sind die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinden erheblich.

22 Einwohnergemeinde Interlaken Finanzplan Seite 20 HRM2: Das von den Berner Einwohnergemeinden auf 1. Januar 2016 einzuführende neue Rechnungsmodell HRM2 bringt noch nicht quantifizierbaren (Mehr)Aufwand mit sich. Investitionstätigkeit: Werden die eingestellten Investitionen planmässig realisiert? Enthält der Investitionsplan sämtliche Projekte? Zwangsbedarf, der noch nicht berücksichtigt ist: wie fallen diesbezügliche Auswirkungen auf den Kapitaldienst (Abschreibungen, Zinsen) aus und welche Folgekosten sind zu tragen? Unklarheiten sind etliche vorhanden; als Beispiel dient Crossbow: Höhe und Zeitpunkt des Mittelflusses der Agglomerationsbeiträge sind nicht genau absehbar. Beim Agglomerationsprogramm Interlaken Siedlung und Verkehr der 2. Generation fehlt die Beitragszusicherung von Seiten Bund und Kanton (noch) ein allfällig abschlägiger Entscheid dürfte eine intensive Prüfung nach sich ziehen, ob die einzelnen Teilprojekte trotzdem wie geplant realisiert werden können. Das Eigenkapital beträgt per 1. Januar 2013 CHF (6.7 Steuerzehntel/1 Steuerzehntel 2012: CHF ). Ertragsüberschüsse weisen alleine die Erwartungsjahre 2013 und 2014 aus; die Planjahre 2015 bis 2018 stehen mit Defiziten zu Buche. Ende des Prognosezeitraums hat sich das Eigenkapital auf CHF Mio. reduziert; dies entspricht 5.4 Steuerzehnteln der Jahresrechnung Obwohl mit Nachdruck Optimierungen gesucht und auch umgesetzt werden, gelingt es dem Gemeinderat nicht, einen ausgeglichenen Finanzplan vorzulegen. Rückblickend ist festzuhalten, dass sich die Annahmen überwiegend als zu pessimistisch erwiesen haben. Die effektiven Rechnungsergebnisse fielen meistens besser aus als veranschlagt/prognostiziert (unberechenbare Entwicklung der Steuern, nicht veranschlagte Buchgewinne). Dessen ungeachtet setzt sich in der vorliegenden Planung der Negativtrend Defizit Laufende Rechnung wenn auch in bedeutend abgeschwächter Form fort. Die Planung wird durch ein massiertes Auftreten von gewichtigen Ereignissen mit weit reichenden, noch nicht genügend abschätzbaren finanziellen Auswirkungen erschwert. Die offenen Punkte betreffen sowohl interne als auch externe Rahmenbedingungen: Grossinvestitionen bzw. Subventionseingang, das Jahrhundertprojekt Entwicklung Des Alpes-Areal mit vielfältigen und beträchtlichen Auswirkungen auf den Finanzhaushalt, Anpassungen in der Steuergesetzgebung inkl. ASP 2014, FILAG usw. Wie ausführlich dargelegt, finden sich ein Hauptgrund für die eher unangenehmen Aussichten in der überdurchschnittlichen Investitionstätigkeit bzw. im darin begründeten stetig zunehmenden Kapitaldienst: Ende Planperiode liegt ein deutlich erhöhtes Verwaltungsvermögen vor. Der spezialfinanzierte Bereich (nur Abfall und Abwasser) verharrt praktisch auf dem Niveau per 1. Januar 2013 (Bestand Ende 2018: CHF Mio. dies entspricht einer Abnahme von CHF ). Das (primär) steuerfinanzierte Verwaltungsvermögen (inklusive Darlehen und Beteiligungen) erhöht sich um CHF Mio. obschon mittels Mehrwertabschöpfung (SF Planungsvorteile) und SF Parkplatzersatzabgaben finanzierte übrige Abschreibungen von CHF 2.19 Mio. eingerechnet sind und der 2015 eingestellte Buchgewinn von CHF 3.25 Mio. (Land-/Liegenschaftsverkauf Projekt Entwicklung Des Alpes-Areal) gleichzeitig übrige Abschreibungen von exakt CHF 3.25 Mio. übernimmt. Das Haushaltsgleichgewicht ist zwingend zu wahren der finanzielle Handlungsspielraum bleibt dadurch erhalten. Sollten deutlich über Planwert liegende Aufwandüberschüsse eintreffen und sich ein längerfristiges Andauern dieser Tendenz abzeichnen, müsste der Gemeinderat eine Grundsatzdiskussion führen und Gegenmassnahmen einleiten: Massnahmen im Konsumbereich (Einsparungen, Aufgabenkürzung etc.), Ertragsverbesserungen (Steuererhöhung, Kostendeckungsgrad bei Gebühren etc.), Massnahmen im Vermögensbereich (Realisierung von Anlagen etc.) sowie Massnahmen bei den Investitionen (Kürzung, Etappierung etc.).

23 Einwohnergemeinde Interlaken Finanzplan Seite 21 Der Gemeinderat strebt folgendes Vorgehen an (es entspricht in den Grundzügen der im letztjährigen Finanzplan formulierten Absicht): Sich allenfalls abzeichnende negative Entwicklungstendenzen sind mit rechtzeitigen und zweckmässigen Massnahmen abzuwenden. Ausschliessliche Realisierung der Investitionen von oberster Priorität; die laufende Prüfung mit allfälligen Korrekturen wird sichergestellt. Die Jahresrechnung 2013 wird als Standortbestimmung dienen. Im Sommer 2014 wird das Investitionsprogramm überarbeitet. Gestützt auf die entsprechenden Folgekosten, die Steuerhochrechnung 2014 und weitere Erkenntnisse werden im Voranschlag 2015 der Finanzbedarf bzw. eine allfällige Korrektur der Steueranlage und die Gebührenhöhe der SF Abwasserentsorgung konkretisiert. 11 Genehmigung Gemeinderat Der Gemeinderat hat die vorliegende Finanzplanung 2014 bis 2018 in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2013 beraten und beschlossen. Interlaken, 16. Dezember 2013 IM NAMEN DES GEMEINDERATES INTERLAKEN Urs Graf Gemeindepräsident Philipp Goetschi Sekretär

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