Stand: Sozialversicherung. Lernbegleitung: Jürgen Konecny. Peter Krauss IVVA CAMPUS - Wir sind Weiterbildung!

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1 Stand: Sozialversicherung. Lernbegleitung: Jürgen Konecny. Peter Krauss.

2 Die österreichische Sozialversicherung. 2 Pflichtversicherung Keine Risikoauslese Entstehung kraft Gesetzes Sofortiger Versicherungsschutz Mitversicherung fast aller Angehöriger Gleiche Leistungen für alle Versichert sind... Selbstständig Erwerbstätige in der Land- und Forstwirtschaft Freie Dienstnehmer Dienstnehmer, Lehrlinge Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis Selbstständig Erwerbstätige in der gewerblichen Wirtschaft Angehörige Zu den Angehörigen zählen: Ehegatten, Lebensgefährten, sofern sie keinem Sozialversicherungsverhältnis unterliegen Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (sofern sie keinen eigenen Versicherungsschutz haben Lehrling. Bis zum 27. Lebensjahr gelten Kinder bei ordentlichem Studium als mit versichert. Die Mitversicherung wegen Erwerbsunfähigkeit ist über das 27. Lebensjahr hinaus, möglich Zu entrichtende Beiträge... Als Beitragsgrundlage wird das jeweilige Einkommen aus Sach- und Geldbezügen bis zu einer Höchstbeitragsgrundlage herangezogen. Für Angehörige wird ein KV-Beitrag von 3,4 % eingehoben, außer für Kinder und für Lebensgefährte/Gatte/In die ein Kind geboren haben, erziehen oder einen Pflegebedürftigen innerhalb des Familienverbandes im Rahmen des Pflege-Hospiz-Karenz betreuen.

3 Die österreichische Sozialversicherung. 3 Krankenversicherung Siehe dazu auch: Fassung.wxe?Abfrage=LrBgld&Gese tzesnummer= Unfallversicherung Pensionsversicherung

4 Die österreichische Sozialversicherung. 4 Selbstständigen Vorsorge (seit 2008) Mit 1. Jänner 2008 wurde die soziale Absicherung der Unternehmer umfassender. Ein Pflichtmodell für alle GSVG pflichtversicherten. Die Beiträge,1,53% werden über die vorläufigen Beitragsvorschreibung der KV eingehoben und an die jeweilige Vorsorgekasse überwiesen. Leistungsanspruch besteht wenn mindestens 3 Jahre einbezahlt wurde und die Gewerbeberechtigung seit 2 Jahren ruht, bzw. bei Pension. Die Beiträge sind Betriebsausgaben und verringern die Steuerlast. Die Auszahlung als Einmalbetrag ist mit 6% steuerbegünstigt, die Auszahlung als Rente steuerfrei. Eine Abfertigung für Unternehmer, vergleichbar mit der Abfertigung neu für Arbeitnehmer. Möglichkeiten, die das Opting Out bietet Seit 1. Jänner 2000 besteht Versicherungspflicht für alle freiberuflichen Tätigkeiten. Freiberuflich tätige Personen und Notare sind verpflichtet für den Krankheitsfall vorzusorgen. Folgende Wahlmöglichkeiten stehen zur Verfügung: Beitritt zu einer privaten Gruppen-Krankenversicherung Selbstversicherung im Rahmen des ASVG Selbstversicherung im Rahmen des GSVG Für Freiberuflergruppen, welche in gesetzlichen Interessenvertretungen (Kammern) organisiert sind, gibt es die Möglichkeit einer Ausnahme von der Pensions- und/oder Krankenversicherung, wenn im jeweiligen Versicherungszweig eine gleichartige oder zumindest annähernd gleichwertige Versorgung der Kammermitglieder sichergestellt ist. Somit haben die Berufsgruppen der Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Ärzte, Apotheker, Patentanwälte, Notare, Rechtsanwälte und Zivilingenieure die Ausnahme von der GSVG - Krankenversicherung beantragt. Die zwei letztgenannten Berufsgruppen haben diese Ausnahme auch für den Bereich der Pensionsversicherung realisiert.

5 Die Krankenversicherung. 5

6 Die Krankenversicherung. 6 Vertragseinrichtungen Sind: Ambulanzen, Ambulatorien oder Institute, die mit dem Krankenversicherungsträger in einem Vertragsverhältnis stehen ( z.b. Krankenhausambulanzen). Legt der Versicherte eine ärztliche Überweisung oder die e-card vor, werden in weiterer Folge sämtliche Leistungen direkt mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger verrechnet. Wahlärzte und Wahleinrichtungen Freiberuflich tätige Ärzte und Einrichtungen sind unter den Begriffen Wahlärzte und Wahleinrichtungen zu verstehen. Diese stehen in keinem Vertragsverhältnis mit einem Krankenversicherungsträger. Deshalb können Wahlärzte, bzw. Wahleinrichtungen nur privat - das heißt auf eigene Rechnung - in Anspruch genommen werden. Hat der Versicherte im selben Quartal bereits ein Vertragsarzt der gleichen Fachrichtung in Anspruch genommen, wird kein Kostenersatz geleistet. Wenn der Versicherte einen Vertragsarzt oder eine Vertragseinrichtung privat - also ohne Vorlage der e-card - in Anspruch nimmt, wird in der Regel auch kein Kostenersatz gestattet. Wenn der Versicherte die bezahlte Originalrechnung beim Versicherungsträger vorlegt, erhält dieser den jeweils vorgesehenen Kostenersatz erstattet. Dieser deckt die tatsächlichen Behandlungskosten aber oft nur zum Teil ab. Die e-card garantiert Die e-card ersetzt den Krankenschein und garantiert dem Patienten die Kostenübernahme der ärztlichen Behandlung durch den Krankenversicherungsträger. Jedem Versicherten beziehungsweise anspruchsberechtigten Angehörigen werden je nach Bestimmung seines Krankenversicherungsträgers die notwendigen e-card für den praktischen Vertragsarzt, Vertragsfachärzte verschiedener Fachgruppen sowie den Vertragszahnarzt zur Verfügung gestellt. Die Karte kostet 10,- im Jahr. ASVG Diese Gebühr entfällt für... Alle, die von der Rezeptgebühr befreit sind Mitversicherte Kinder ASVG - Pensionisten und deren Angehörige Zivildiener

7 Die Krankenversicherung. 7 BSVG Geht der Versicherte zu Vertragsärzten und ärztlichen Vertragseinrichtungen, hat er durch vertraglich geregelte Tarife einen Kostenschutz. => BSVG übernimmt Behandlungskosten im vertraglichen Ausmaß. GSVG Hierbei wird in Geld- und sachleistungsberechtigte Versicherte eingeteilt. Bei Erwerbstätigen wird sie aus den Einkünften des drittvorangegangenen Kalenderjahres herangezogen. Für die Pensionisten zählt die Höhe der laufenden Bruttopension. Liegt das Jahreseinkommen höher als die Sachleistungsgrenze so wird von einem Geldleistungsanspruch gesprochen. Bei einer mehrfachen Krankenversicherung (nach dem ASVG und GSVG) besteht ebenfalls (zur Zeit) ausschließlich Sachleistungsberechtigung. Die Wichtigsten Unterschiede dieser Einteilung der Leistungserbringung Geldleister besuchen den Arzt als Privatpatient und begleichen die Honorarnote selber. Vergütet wird nach einem bestimmten Tarif der gewerblichen Sozialversicherung und maximal 80 Prozent der tatsächlichen Kosten. Als Sachleistung kann die allgemeine Gebührenklasse kostenlos in Anspruch genommen werden. Wählt der Versicherte die Spital-Sonderklasse, gebührt eine Vergütung, die das Ausmaß der Kosten für die allgemeine Gebührenklasse übersteigt. Dieser Punkt ist besonders wichtig bei Bestand einer privaten Spitalzusatzversicherung, da Geldleister geringere Prämien bezahlen. Die Selbstständigen haben die Möglichkeit, ihren Krankenschutz individuell zu gestalten. Diese Möglichkeit startet mit dem ersten des Monats nach Antrag bzw. mit dem Beginn der Pflichtversicherung. Freiwillig beenden kann man frühestens zum Ende des auf dem Beginn folgenden Kalenderjahres. Besteht die Geldleistungsberechtigung seit sechs Monaten, werden die Kosten für die Spital- Sonderklasse vergütet. Mehrkosten für die Spital Sonderklasse sind nicht voll abgedeckt. Es können sich aber die Prämien für die private Zusatzversicherung reduzieren, wenn bei Wahl der Sonderklasse Geldleistungsberechtigung nach dem GSVG besteht. Ein Zusatzbeitrag für die Option schließt ebenfalls den Leistungsanspruch für mitversicherte Angehörige ein.

8 Die Krankenversicherung. 8 Geldleistungsberechtigung nur für Spital-Sonderklasse Diese Option steht sowohl sachleistungsberechtigten als auch geldleistungsberechtigten Versicherten offen. Bei einer Behandlung in der Sonderklasse eines Krankenhauses erhält man eine tarifliche Vergütung. Alle anderen Leistungen können als Sachleistung bezogen werden. Volle Geldleistungsberechtigung Kann nur von sachleistungsberechtigten Versicherten gewählt werden. Der Geldleister gilt bei einem Arztbesuch, wenn er Medikamente kauft oder in der Spital-Sonderklasse liegt als Privatpatient und bezahlt die Leistungen vorab selbst. Dann gibt es eine tarifliche Vergütung, wobei maximal 80 Prozent der Kosten ersetzt werden. Bei Behandlung auf der Spital-Sonderklasse erstattet die gewerbliche Sozialversicherung jenen Betrag, der bei der Wahl der allgemeinen Gebührenklasse entstanden wäre. Der Selbstbehalt für Sachleister beträgt derzeit 20 Prozent des Arzttarifes. Fall sich der Sachleister auf der allgemeinen Gebührenklasse eines Krankenhauses behandeln lässt, ist hierbei kein Selbstbehalt vorgesehen. B-KUVG Nehmen Sie jedoch einen Arzt in Anspruch, werden 20 Prozent des Vertrags-Tarifes (Kieferorthopädische Behandlungen, Metallgerüstprothese, Klammerzahnkronen: 50 % ) in Rechnung gestellt.

9 Die Krankenversicherung. 9 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen bei Spitalsaufenthalt Grundsätzlich ist ein Erkrankter, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, in ein nächstgelegenes öffentliches Krankenhaus einzuweisen. Wünsche des Patienten werden dabei berücksichtigt, als es die Art der Erkrankung zulässt und dadurch kein Mehraufwand für den Krankenversicherungsträger entsteht. Übernahme der Aufenthaltskosten Für private Krankenhäuser übernimmt die allgemeine Gebührenklasse nur dann die Kosten, wenn sie mit dem Versicherungsträger in einem Vertragsverhältnis stehen. Bei keiner vertraglichen Vereinbarung, muss bei Inanspruchnahme einer privaten Krankenanstalt ein täglicher Pflegekostenzuschuss von Euro 103,34 geleistet werden. Für öffentliche Krankenhäuser, die über den Landesfonds finanziert werden (z. B. die Landeskrankenhäuser) gilt, die Krankenversicherung trägt die Kosten für die Behandlung und die Unterbringung in der allgemeinen Gebührenklasse. Aufenthalte in Privat-Sanatorien Legt sich der Patient ein privates Krankenhaus (Sanatorien), welches mit dem Krankenversicherungsträger keinen Vertrag hat, wird ein täglicher Pflegekostenzuschuss geleistet, wenn der stationäre Aufenthalt medizinisch gerechtfertigt ist. ASVG Spitalspflege Sonderklasse Bei Wahl der Sonderklasse, zahlt der Krankenversicherer laut Landesgesetzblatt.

10 Die Krankenversicherung. 10 GSVG Spitalspflege Sonderklasse Legt sich der Geldleister auf Sonderklasse, werden maximal 80 von 100 Prozent der im jeweiligem Landesgesetzblatt vorgesehenen Pauschalen einer besseren Verpflegung und Unterbringung der Patienten der Sonderklasse in Mehrbettzimmern bezahlt Wenn sich der Sachleister für die Sonderklasse entscheidet, zahlt der Krankenversicherer pro Pflegetag laut Landesgesetzblatt. BSVG Spitalspflege Sonderklasse Bei BSVG-Versicherten, zahlt der Krankenversicherer laut Landesgesetzblatt. B-KUVG Spitalspflege Sonderklasse Grundsätzlich hat der B-KUVG-Versicherte vor Inanspruchnahme der Sonderklasse die Versicherungsanstalt Öffentlicher Bediensteter zu informieren. Es kann, je Vertragslage, bis zu einer 100 prozentigen Kostenübernahme kommen. Legt sich der Beamte auf Sonderklasse oder dessen Angehöriger richtet sich der Kostenersatz nach der Art der Behandlung, dem Krankenhaus und den behandelnden Ärzten.

11 Die Krankenversicherung. 11 Selbstbehalt in der Spitalspflege Allgemeine Gebührenklasse Anstalt Versicherte Mitversicherte Angehörige ASVG GSVG BSVG B-KUVG Verpflegskostenbeitrag Die Beiträge sind unterschiedlich hoch und sind im Landesgesetzblatt niedergeschrieben. Verpflegskostenbeitrag Landesgesetzblatt 28Tage im Jahr 10-prozentige Zuzahlung zu den Pflegegebühren. Landesgesetzblatt Die Zuzahlung ist für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr zu entrichten. Verpflegskostenbeitrag Landesgesetzblatt 28 Tage im Jahr 10%-Zuzahlung zu den Pflegegebühren, deren Höhe ist Ländersache. Die Zuzahlung ist für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr zu entrichten Pflegegebühren Höhe ist Ländersache. 28 Tage im Jahr 10%-Zuzahlung zu den Pflegegebühren. Landesgesetzblatt Die Zuzahlung ist für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr zu entrichten Verpflegskostenbeitrag Höhe ist Ländersache. 28 Tage im Jahr

12 Die Krankenversicherung. 12 Besondere Voraussetzungen Stufe 5: Eine dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson ist notwendig. Stufe 6: Es ist Tag und Nacht, zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson notwendig. Stufe 7: Der ständige Einsatz lebenserhaltender Geräte ist erforderlich bzw. sind zielgerichtete Bewegungen der Arme und Beine nicht möglich. Auszahlung an den Pflegebedürftigen Das Pflegegeld ist nicht Lohnsteuer und krankenversicherungsbeitragspflichtig. Ein Pflegegeld wird monatlich (x12) und im nachhinein an den Pflegebedürftigen selbst, bzw. den gesetzlichen Vertreter oder Sachwalter ausbezahlt. Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation Nach einer Krankenbehandlung ist es wichtig, die Gesundheit so weit wiederherzustellen, dass eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess beziehungsweise in das Alltagsleben möglich ist. Als medizinische Maßnahmen der Rehabilitation sind anzuführen: Anschaffung von Prothesen, orthopädischen Behelfen usw. Unterbringung in Krankenanstalten, welche der Rehabilitation dienen, Der Patient zahlt Euro 6,68 pro Tag (je nach Einkommen bis Euro 16,99) zu, was aber bei sozialer Schutzbedürftigkeit (Rezeptgebührenbefreiung) entfällt.

13 Die Krankenversicherung. 13 Transportkosten Wenn der Arzt bestätigt, dass dem Patienten die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustandes nicht zugemutet werden kann, können die Transportkosten vom Krankenversicherungsträger übernommen werden. Wichtig: Sport und Touristik Transportkosten vom Ausland bis zum ständigen Wohnsitz in Österreich Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal bei Unfällen vom Krankenversicherungsträger nicht übernommen werden. Transporte aus dem Ausland nach Österreich Werden vom Krankenversicherungsträger nicht übernommen. Kostenanteil: Für Patienten gilt ein Kostenanteil Höhe der Rezeptgebühr. Leistungen an ASVG-Versicherte für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld Arbeiter und Angestellte, geringfügig Beschäftigte, die eine Selbstversicherung nach ASVG abgeschlossen haben sowie neue Vertragsbedienstete, erhalten für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Krankengeld, wenn der Anspruch auf Entgeltsfortzahlung durch den Dienstgeber erschöpft ist. Ab dem 4. Tag beträgt das Krankengeld infolge von Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit 50 Prozent der Bemessungsgrundlage und ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit 60 Prozent der Bemessungsgrundlage. Der beitragspflichtige Arbeitsverdienst in dem Monat vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wird dabei als Bemessungsgrundlage herangezogen. Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen Anspruch auf Weiterleistung von mehr als 50 Prozent der vollen Geld und Sachbezüge besteht (beträgt der Anspruch auf Fortbezug 50 Prozent, ruht das Krankengeld zur Hälfte). Das Krankengeld wird grundsätzlich bis zu einer Dauer von 26 Wochen gewährt. Die Anspruchsdauer erhöht sich auf 52 Wochen, wenn der Versicherte innerhalb der letzten 12 Monate vor Eintritt des Versicherungsfalles 6 Monate zur Krankenversicherung gemeldet war.

14 Die Krankenversicherung. 14 Lohnfortzahlungsanspruch im Erkrankungsfall Grundsätzliche Gehalts- beziehungsweise Entgeltsansprüche für Arbeiter und Angestellte im Erkrankungsfall. Beschäftigungsdauer Volles Gehalt (Entgelt) Halbes Gehalt (Entgelt) bis zu 5 Jahre 6 Wochen 4 Wochen von 5 bis 15 Jahre 8 Wochen 4 Wochen von 15 bis 25 Jahre 10 Wochen 4 Wochen über 25 Jahre 12 Wochen 4 Wochen Seit 1. Jänner 2009 ist das Modell der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige in Kraft. Selbständig Erwerbstätige können sich künftig entscheiden, ob sie arbeitslosenversichert sein wollen oder nicht und dadurch ihren sozialen Schutz weiter verbessern. Wie bisher wahren viele selbständig Erwerbstätige auch ohne Beitritt zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung, das heißt kostenlos, für die Dauer ihrer Selbständigkeit ihre früher erworbenen Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Eintritt und Beginn der Arbeitslosenversicherung Selbständige, die schon vor dem 1. Jänner 2009 nach dem GSVG oder nach dem FSVG pensionsversichert bzw. als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder als ZiviltechnikerIn selbständig tätig waren, konnten den Eintritt in die Arbeitslosenversicherung bis 31. Dezember 2009 erklären. Wurde der Eintritt bis 31. März 2009 erklärt, begann die Arbeitslosenversicherung mit 1. Jänner 2009, wurde der Eintritt später erklärt, begann die Versicherung mit dem auf den Eintritt folgenden Monat. Selbständige, die eine nach dem GSVG oder FSVG pensionsversicherte selbständige Tätigkeit bzw. eine selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder als ZiviltechnikerIn erst ab 1. Jänner 2009 oder später begannen, konnten den Eintritt innerhalb von 6 Monaten ab Verständigung über den Beginn der Pflichtversicherung in der GSVG-/FSVG- Pensionsversicherung bzw. ab Verständigung über den Eintritt der Ausnahme von der GSVG-Pensionsversicherung erklären.

15 Die Krankenversicherung. 15 Wurde der Eintritt innerhalb von 3 Monaten ab Verständigung erklärt, begann die Arbeitslosenversicherung gleichzeitig mit der GSVG-/FSVG-Pensionsversicherung bzw. mit der selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder als Ziviltechnikerin/er. In allen Fällen begann die Arbeitslosenversicherung frühestens mit 1. Jänner Der Eintritt in die Arbeitslosenversicherung musste schriftlich erklärt werden. Wurde der Eintritt in die Arbeitslosenversicherung nicht rechtzeitig erklärt, besteht erst nach 8 Jahren wieder die Möglichkeit, der Arbeitslosenversicherung. Austritt und Beendigung der ALV Die freiwillige Arbeitslosenversicherung endet grundsätzlich mit der GSVG /FSVG Pensionsversicherung bzw. mit der Einstellung der selbständigen Tätigkeit. Ein Austritt ist also erstmals 8 Jahre nach Beginn der Arbeitslosenversicherung möglich. Selbständige haben in der Arbeitslosenversicherung die Wahl zwischen drei fixen monatlichen Beitragsgrundlagen (ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel der GSVG Höchstbeitragsgrundlage). Die Beitragsgrundlage muss bei Eintritt in die Arbeitslosenversicherung gewählt werden und gilt für den gesamten Zeitraum der Arbeitslosenversicherung. Eine Änderung der Beitragsgrundlage bei laufender Arbeitslosenversicherung ist nicht möglich. Der Beitragssatz beträgt sechs Prozent. Leistungen bei Zahnbehandlung Die zahnmedizinischen Leistungen umfassen neben der konservierenden Zahnbehandlung und dem Zahnersatz auch kieferorthopädische Leistungen (Kieferregulierungen). Diese können in Anspruch genommen werden bei... Vertragszahnärzten oder in Vertrags-Gruppenpraxen Wahlzahnärzten oder in Wahl-Gruppenpraxen und in Ambulatorien (in eigenen Einrichtungen der Krankenversicherungsträger und Vertragseinrichtungen).

16 Die Krankenversicherung. 16 Zahnbehandlung Eine Zahnbehandlung beinhaltet: Chirurgische Zahnbehandlung: Extraktionen, operative Entfernungen von Zähnen, Wurzelspitzenresektionen. Konservierende Zahnbehandlung: Füllungen (Plomben). Wurzelbehandlungen, Entfernung von Zahnstein. Grundsätzlich ist der Zahnbehandlungsschein vorzulegen beim Vertragspartner vorzulegen. Zahnersatz Man spricht von dem abnehmbaren und dem festsitzenden Zahnersatz. Abnehmbarer Zahnersatz: Sind Teilprothesen aus Kunststoff oder Metall und totale Kunststoffprothesen. Festsitzender Zahnersatz (Kronen): Sind Kronen, Brücken, Stiftaufbauten und Implantate. Der Krankenversicherungsträger zahlt meistens nur den abnehmbaren Zahnersatz. Kieferregulierung Wenn damit Gesundheitsschädigungen verhindert werden und sie nicht nur der Kosmetik dienen. Kieferregulierungen können jährlich beantragt werden und erfolgen auf Basis abnehmbarer oder festsitzender kieferorthopädischer Apparate: Dabei ist in der Regel eine 3 bis 4-jährige Behandlungsdauer vorgesehen. Der Krankenversicherungsträger muss die Kostenübernahme für eine kieferorthopädische Behandlung vorab bewilligen. Als Unterstützung dient dafür ein jährlicher, vom Arzt ausgefertigter Antrag.

17 Die Krankenversicherung. 17 Festsitzende Kieferregulierung: Hierbei gibt es für den Patienten nur einen Kostenzuschuss, weil die Zahnärzte den Preis (es gibt keinen Vertrag) frei festlegen können. Der Patient hat für einen Kostenzuschuss pro Behandlungsjahr die Originalrechnung samt Zahlungsbeleg vorzulegen. Selbstbehalte sind in den jeweiligen Satzungen der einzelnen Krankenversicherungsträger geregelt. Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen bei Mutterschaft Versicherte und Angehörige Betreuung im Krankenhaus Hebammenbeistand Betreuung durch Arzt Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen Weibliche Versicherte Es erhält jene Person ein Wochengeld oder Betriebshilfe, die für den Unterhalt des Kindes sorgt, falls die Wöchnerin stirbt. Mütter und Väter Kinderbetreuungsgeld. Anspruchsdauer für Wochengeld Für die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung, gebührt über einen Antrag Betriebshilfe oder Wochengeld. Für zwölf Wochen nach der Entbindung bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten Für den Tag der Entbindung. Für die ersten acht Wochen nach der Entbindung. Und: Wenn die Versicherte auf Grund eines Zeugnisses des Amtsarztes nicht beschäftigt werden darf, da Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet wären. Gilt ebenfalls für Bezieher einer Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVG), Karenzgeldgesetz (KGG) oder Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG).

18 Die Krankenversicherung. 18 Betriebshilfe Selbständig erwerbstätigen Mütter erhalten eine Betriebshilfe oder Wochengeld, wenn eine ständige Hilfskraft zur Aufrechterhaltung des Betriebes beziehungsweise der betrieblichen Tätigkeit herangezogen wird (gewerbliche Wirtschaft sowie Land -und Forstwirtschaft). Höhe des Wochengeldes Grundsätzlich ergibt sich die Höhe aus dem in den letzten 13 Wochen (bei Versicherten, deren Arbeitsverdienst nach Kalendermonaten bemessen wird, in den letzten drei Kalendermonaten) vor dem Eintritt des Versicherungsfalles der Mutterschaft erzielten Nettoarbeitsverdienstes. Dabei werden Sonderzahlungen in Form eines prozentuellen Zuschlages berücksichtigt. Kinderbetreuungsgeld Statt dem bisherigen Karenzgeldes gibt es für Geburten ab das Kinderbetreuungsgeld. Es handelt sich hierbei um eine Familienleistung, die unabhängig von einer früheren Erwerbstätigkeit oder einer Pflichtversicherung bezahlt wird. Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld Wenn das Einkommen des Elternteiles den Grenzbetrag von Euro ,- brutto pro Kalenderjahr nicht übersteigt. Besteht für dieses Kind ein Anspruch auf Familienbeihilfe oder nur deswegen nicht gegeben ist, da Anspruch auf eine gleichartige ausländische Leistung besteht. Der Elternteil im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebt. Regelmäßige Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen.

19 Die Krankenversicherung. 19. Anspruchsdauer und Höhe des Kinderbetreuungsgeldes Bezugsdauer von 30 Monaten (+ 6 Monate bei Teilung mit Partner Bezugsdauer von 20 Monaten (+ 4 Monate bei Teilung mit Partner) Bezugsdauer von 15 Monaten (+ 3 Monate bei Teilung mit Partner) Bezugsdauer von 12 Monaten (+ 2 Monate bei Teilung mit Partner) 14,53 p.d. 20,80 p.d. 26,60 p.d. 33,-- p.d. Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld mit maximal 14 Monaten Bezugsdauer (davon mindestens 2 Monate der andere Elternteil) in der Höhe von 80 % des letzten Nettoeinkommens mindestens EUR 33,- bis maximal EUR 66,-. Die Zuverdienstgrenze stellt auf die Einkünfte desjenigen Elternteiles ab, der Kinderbetreuungsgeld bezieht. Es ist also nicht das Familieneinkommen bzw. das Einkommen des (Ehe-)Partners maßgeblich. Die Zuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2010 beträgt 60 % des letzten Einkommens (individueller Grenzbetrag) oder EUR ,- (absoluter Grenzbetrag). Hinsichtlich des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes ist nur ein Zuverdienst von EUR 5.800,- möglich. Beihilfe von 6,06 täglich für Geburten ab für Bezieher/innen einer Pauschalvariante maximal für ein Jahr ab Antragstellung. Die Zuverdienstgrenze beträgt für die/den Antragsteller/in jährlich EUR 5.800,- und für den/die Partner/in EUR ,- Diese Beihilfe ist im Gegensatz zum Zuschußmodell nicht rückzahlbar Wenn beide Elternteile keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, gebührt ihnen trotzdem das Kinderbetreuungsgeld, falls die nach dem Karenzgeldgesetz erforderlichen Versicherungszeiten auf Grund einer Erwerbstätigkeit vorliegen.

20 Die Unfallversicherung. 20 Quelle: aktuell verfügbare Werte 2007

21 Die Unfallversicherung. 21 Deckungsumfang der gesetzlichen Arbeitsunfallvorsorge Grundsätzlich wird unterschieden zwischen einem Arbeitsunfall und die Berufskrankheit. Leistungen aus der Unfallversicherung können dann beansprucht werden, wenn der Versicherungsfall mit der versicherten Tätigkeit im ursächlichen Zusammenhang steht. Arbeitsunfall Arbeitsunfall bedeutet, plötzlich von außen auftretende Schädigungen im ursächlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der versicherten Erwerbstätigkeit oder Ausbildung. Versicherungsschutz gibt es ebenfalls auch auf Wegen zur Arbeit und bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung. Unfälle die mit Arbeitsunfällen gleichgestellt sind: Hilfeleistung bei sonstigen Unglücksfällen oder bei allgemeiner Gefahr und Not. Rettung von Menschen aus tatsächlicher oder vermuteter Lebensgefahr. Hierbei zählt auch der Rettungsversuch. Suche nach vermissten Personen. Herbeiholen eines Arztes oder einer Hebamme zu dringender Hilfeleistung oder eines Geistlichen bei Lebensgefahr. Heranziehung zu Blutspenden. während des Besuches beruflicher Schulungs- beziehungsweise Fortbildungskurse, die das berufliche Fortkommen des Versicherten fördern. Berufskrankheit Als Berufskrankheiten werden bezeichnet: Schädigungen der Gesundheit durch die versicherte Tätigkeit. Die Liste der Berufskrankheiten wird immer wieder ergänzt und aktualisiert. Wer ist wo versichert? Die vier Unfallversicherungsträger Österreichs: Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen. Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter. Allg. Unfallversicherungsanstalt (Arbeitnehmer, Selbstständige, Schüler und Studenten, Mitglieder und Helfer freiwilliger Hilfsorganisationen, z.b. Feuerwehren, Wasserwehren, Rettungsgesellschaften). Sozialversicherungsanstalt der Bauern (Betriebsführer und in Betrieb mittägige Angehörige).

22 Die Unfallversicherung. 22 Welche Leistungen bietet die gesetzliche Arbeitsunfall-Vorsorge? Sachleistung Die Unfallheilbehandlung umfasst: Heilbehelfe ärztliche Hilfe Heilmittel Pflege in Kranken-, Kur- und sonstigen Anstalten Eine Unfallheilbehandlung wird so oft gewährt, als eine Besserung der Folgen des Arbeitsunfalls beziehungsweise der Berufskrankheit oder eine Steigerung der Erwerbsfähigkeit zu erwarten ist oder Heilmaßnahmen erforderlich sind, um eine Verschlimmerung zu verhüten. Barleistung ASVG weil damit bei einer längeren Unfallheilbehandlung die Patienten finanziell abgesichert sind. Patienten mit Angehörigen erhalten Familiengeld, Alleinstehende erhalten Taggeld. Barleistung BSVG Die BSVG leistet für den Einsatz von Ersatzarbeitsarbeitskräften einen Zuschuss, damit den Versehrten infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit vorübergehend bei Land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten zu entlasten. Barleistung B-KUVG da Entgeltfortzahlung besteht, ist bei Beamten keine Barleistung vorgesehen. Welchen Zweck beinhaltet die Rehabilitation? Als Rehabilitation ist die Summe aller konkreten Maßnahmen gemeint, die geeignet sind, Versehrte im persönlichen, beruflichen sowie sozialen Umfeld wieder auf den Platz zu stellen, den sie vor ihrer Verletzung eingenommen haben. Daraus ergibt sich die Dreigliederung der Rehabilitation in medizinische, berufliche und soziale Maßnahmen. Versehrten soll es ermöglicht werden, in ihrem früheren oder in einem anderen Beruf tätig zu sein, um so selbstständig wie möglich am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können.

23 Die Unfallversicherung. 23 Welche Entschädigungen werden bei geminderter Erwerbsfähigkeit geleistet? Medizinische Leistungen Finanzielle Entschädigungen Vollrente und Teilrente Vollrente: Liegt die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei 100 Prozent, beträgt die Rente jährlich zwei Drittel der Bemessungsgrundlage. Teilrente: Bei einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit beträgt die Rente den Teil der Vollrente, der dem Grad der M.d.E. entspricht. Wie sehen die Leistungen für Schwerversehrte aus? Zusatzrente Arbeitsunfallverletzte bzw. durch Berufskrankheit geschädigte Personen, deren Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 Prozent gemindert ist, erhalten eine Zusatzrente... ab 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit 50 Prozent der Rente ab 50 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit 20 Prozent der Rente Kinderzuschuss Pro Kind gibt es einen Kinderzuschuss von 10 Prozent der Rente einschließlich Zusatzrente, jedoch höchstens Euro 76,31. Bemessungsgrundlage BSVG Die Bemessungsgrundlage ist ein fester Betrag von Euro ,57. Diese Summe wird jährlich angepasst und entspricht dem durchschnittlichen Jahreseinkommen einer Familienarbeitskraft im bäuerlichen Betrieb.

24 Die Unfallversicherung. 24 Die Bemessungsgrundlage B-KUVG Richtet sich nach dem Gehalt einschließlich der ruhegenussfähigen Zulagen (Bemessungsgrundlage) im Zeitpunkt des Dienstunfalls oder des Eintrittes der Berufskrankheit. Anfall der Rente Üblicherweise haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Krankengeld aus der sozialen Krankenversicherung. Sie bekommen ihr Entgelt fortgezahlt oder erhalten ein Krankengeld. Spätestens mit dem Beginn der 27. Woche nach Eintritt des Versicherungsfalles fällt die Versehrtenrente an. Schüler und Studenten erhalten die Rente zu jenem Zeitpunkt, an dem der Schulbesuch voraussichtlich abgeschlossen und der Eintritt ins Erwerbsleben erfolgt wäre. Versehrtengeld für Schüler und Studenten Bei Heilverfahrensende erhalten diese Personen als einmalige Leistung ein Versehrtengeld, wenn eine M.d.E. von mindestens 20 Prozent über mehr als drei Monate na h Eintritt des Versicherungsfalles besteht. Leistungen bei Tod Ist Tod unmittelbare Folge des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit, erhalten Hinterbliebene eine Rente sowie ein Teilersatz der Bestattungskosten. Sollte der Tod eines Schwerversehrten nicht Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, wird eine Witwen- oder Witwerbeihilfe gewährt. Hinterbliebenenrenten Hinterbliebenen Rente wird ausbezahlt, wenn der Versicherte an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit stirbt. Waisenrenten. Witwen- oder Witwerrenten.

25 Die Unfallversicherung. 25 Witwen- oder Witwerrenten 20 Prozent der Bemessungsgrundlage. Wenn und solange die Witwe oder der Witwer durch Krankheit oder Gebrechen wenigstens die Hälfte ihrer Erwerbsfähigkeit länger als drei Monate verloren hat... Wenn die Witwe das 60. Lebensjahr oder der Witwer das 65. Lebensjahr vollendet hat... wird die Rente auf 40 Prozent der Bemessungsgrundlage erhöht Waisenrenten Gebührt Kindern eines Versicherten, dessen Tod durch einen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit verursacht wurde. Diese beträgt für ein doppelt verwaistes Kind 30 Prozent der Bemessungsgrundlage, für ein einfach verwaistes Kind 20 Prozent der Bemessungsgrundlage. Diese Form der Rente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Weiterhin Anspruch auf die Waisenrente besteht, wenn die Waise wegen einer Krankheit oder einem Gebrechen erwerbsunfähig ist. Die Waisenrente gebührt für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit, wenn sich der Waise in Schul- oder Berufsausbildung befindet, längstens aber bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Bestattungskosten Bei Tod ist ein Teilersatz der Bestattungskosten vorgesehen. Überführungskosten Der Unfallversicherungsträger kann unter Umständen einen Zuschuss zu den Kosten der Überführung des Leichnams gewähren. Man spricht von einer Überführung des Leichnams, wenn der Leichnam über mehr als ein Gemeindegebiet transportiert wird.

26 Die Pensionsversicherung. 26 Die Pensionsversicherungsanstalt ist in Österreich der größte Sozialversicherungsträger und betreut mehr als Versicherte und PensionistInnen aus dem Bereich der unselbstständig Erwerbstätigen. Grundbegriffe der Pensionsversicherung Anspruchsvoraussetzungen In der gesetzlichen Pensionsversicherung sind für einen Leistungsanspruch allgemeine und je nach Pensionsart auch besondere Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. (Mindestversicherungs-, Beitrags-, Wartezeiten). Bemessungsgrundlage Die Bemessungsgrundlage ist die Summe der monatlichen Beitragsgrundlagen und bildet die Basis für die Berechnung der Pensionshöhe. Sie ist ein Durchschnittswert der Arbeitsverdienste in einem bestimmten Zeitraum. Arbeitsverdienste, die mehr als ein Kalenderjahr zurückliegen, werden aufgewertet. Steigerungsbetrag Der Steigerungsbetrag ist ein Prozentsatz der (Gesamt)Bemessungsgrundlage. Dieser ist von der Anzahl der für die Leistungsbemessung zählenden Versicherungsmonate abhängig. Grundsätzlich ist der so errechnete Steigerungsbetrag die Höhe der Pensionsleistung, wenn die Pension zum Regelpensionsalter in Anspruch genommen wird. Bei Inanspruchnahme vor Erreichung des Regelpensionsalters sind Abschläge nach Erreichung des Regelpensionsalters ist eine Erhöhung der Leistung vorgesehen. Versicherungszeiten Versicherungszeiten sind Monate für die Beiträge entrichtet wurden. Man unterscheidet zwischen Beitragszeiten und Ersatzzeiten.

27 Die Pensionsversicherung. 27 Versicherungsfall Unter dem Versicherungsfall ist jenes Ereignis zu verstehen, bei dessen Eintritt eine bestimmte Leistung aus der Pensionsversicherung vorgesehen ist. In der Pensionsversicherung kennt man folgende Versicherungsfälle: Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit bzw. Erwerbsfähigkeit. Versicherungsfälle des Alters und Versicherungsfall des Todes. Pensionskonto Für jedes Kalenderjahr sind zu erfassen: Die Beitragsgrundlagensumme für Zeiten einer Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit nach dem ASVG, GSVG, FSVG und BSVG. Die Beitragsgrundlagensumme für Zeiten einer Teilversicherung in der Pensionsversicherung (wegen Krankengeld-, Wochengeld-, Arbeitslosengeld-, Notstandshilfebezug, Kindererziehung, Präsenz- und Zivildienst). Die Beitragsgrundlagensumme für Zeiten einer freiwilligen Versicherung. Die im betreffenden Kalenderjahr erworbene Gutschrift (Teilgutschrift). Die Gesamtgutschrift. Die im betreffenden Kalenderjahr entrichteten Beiträge (Teilbeträge). Die ab dem jährlich entrichteten Beiträge. Pension vor der Reform Die Basis für die Berechnung vor der Pensionsreform 2003/2004 basierte auf der Bemessungsgrundlage der besten 15 Jahre. (180 Beitragsmonaten). Männer konnten mit dem 60. Lebensjahr und Frauen mit dem 55. Lebensjahr in vorzeitige Alterspension gehen. Der Steigerungsbetrag lag bei 2% bei 12 Versicherungsmonaten. Änderungen im Pensionssystem mit der Reform 2003/2004 Wegfall der vorzeitigen Alterspension Der Durchrechnungszeitraum wurde verlängert und wurde von 15 Jahre auf 40 Jahre angehoben. Der Steigerungsbetrag wurde von 2% auf 1,78% gesenkt. Abschläge für Frühpension in der Höhe von 4,2% bei Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter

28 Die Pensionsversicherung. 28 Pensionsharmonisierung Mit der Pensionsharmonisierung wurde ab für die meisten Berufsgruppen ein einheitliches Pensionssystem geschaffen. Allgemeines Pensionsgesetz (APG): Das Pensionskonto. Den Anspruch und das Ausmaß der Alterspension. Das Ausmaß der krankheitsbedingten Pensionen. Das Ausmaß der Hinterbliebenenleistungen und der Abfindung für Personen, die zum das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Allgemeine Pensionsgesetz gilt aus diesem Grund ausschließlich für Männer und Frauen, die ab dem geboren sind und beinhaltet im wesentlichen die Vereinheitlichung des Pensionsrechts. Unterscheidung innerhalb dieser Personengruppe: Personen, die ab erstmals pensionsversichert sind. Für diese Personen gelten die Bestimmungen des APG voll Personen, die vor bereits einen Versicherungsmonat erworben haben. Für sie gilt ein Mischsystem aus Alt- und Neurecht (Parallelrechnung) Für Personen, die am das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, gilt das neue Recht nicht. Sie können aber einzelne für sie günstigere Bestimmungen nach dem APG nützen (Korridor- und Schwerarbeitspension) Die Harmonisierung für Personen über 50 Jahren Personen, die über 50 Jahre sind, sind von der Harmonisierung eigentlich selten betroffen. Für diese Personen bringt sie in erster Linie eine Abschwächung und teilweise Rücknahme der Pensionsreform 2003/2004.

29 Die Pensionsversicherung. 29 Korridorpension Diese Art der Pension wird mit der Pensionsharmonisierung neu geschaffen. Eine Korridorpension können Männer ab Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen, wenn sie mindestens 480 für die Leistung zu berücksichtigende Versicherungsmonate erworben haben, und am Stichtag keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung sowie keine sonstige selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit mit einem monatlichen Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von vorliegt. Eine krankheitsbedingte Pension geht ebenfalls der Korridorpension vor, d.h. sie kann auch dann nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension erfüllt wären. Bei der Korridorpension kann man zwischen 62 und 68 Jahren in Pension gehen, muss aber mit Zu- Abschlägen rechnen. Vorzeitige Inanspruchnahme der Pension: 4,2% pro Jahr max. 12,6% Zuschlag pro Jahr über 65 Jahren 4,2% bis maximal 12,6% Für Frauen kommt die Korridorpension nicht zur Anwendung, da das Pensionsalter bis 2028 noch unter 62 Jahren liegt. Vorzeitige Alterspension für Langzeitversicherte Dank der Pensionsharmonisierung kommen weitere Jahrgänge in den Genuss der vorzeitigen Alterspension aufgrund einer Langzeitversicherung. Dieser vorzeitige Pensionsantritt führt zu keinen bzw. niedrigeren Abschlägen. Unterscheidung durch folgende Regelungen: Langzeitversicherte Frauen, geboren bis (ab bis siehe "Harmonisierung für unter 50-Jährige"). Als Beitragszeiten werden auch bis zu 60 Ersatzmonate für Zeiten der Kindererziehung, Ersatzmonate für Zeiten des Wochengeldbezuges, sofern sie sich nicht mit Kindererziehungszeiten decken sowie bis zu 30 Ersatzmonate als Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes berücksichtigt. Schwerarbeitspension Diese Art der Pension wurde mit der Pensionsharmonisierung neu geschaffen. Die Schwerarbeitspension können Männer erstmals ab schon vor Erreichung des Regelpensionsalters in Anspruch nehmen, wenn sie mindestens 540 Versicherungsmonate, davon mindestens 180 Schwerarbeitsmonate erworben haben, und am Stichtag keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung und keine andere selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit mit einem monatlichen Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze vorliegt.

30 Die Pensionsversicherung. 30 Das Anfallsalter verringert sich für je 4 Schwerarbeitsmonate um 1 Monat, darf jedoch das 60. Lebensjahr nicht unterschreiten. Das früheste mögliche Pensionsantrittsalter liegt daher bei Vorliegen von 180 Schwerarbeitsmonaten bei 61 Jahren und 3 Monaten und 240 und mehr Schwerarbeitsmonaten bei 60 Jahren. Für Frauen kommt die Schwerarbeitspension vorerst nicht zur Anwendung, weil ihr Regelpensionsalter noch bis 2024 bei 60 Jahren liegt. Harmonisierung für unter 50-Jährige Die wichtigsten grundlegenden Änderungen der Pensionsharmonisierung, bringt sie allen Männern und Frauen, die zum noch nicht 50 Jahre alt waren. Für Personen, die bereits einen Versicherungsmonat vor erworben haben, gilt bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) nur, wenn es für sie günstiger als das Altrecht ist; für die Ermittlung der Pensionshöhe wird altes und neues Recht berücksichtigt. Pensionsalter und Mindestversicherungsszeit Alterspension: Frauen können mit 60 Jahren, Männer mit 65 Jahren in die Alterspension gehen ("Regelpensionsalter") wird das Regelpensionsalter für Frauen dann stufenweise von 60 auf 65 Jahre erhöht. Für einen Anspruch auf Alterspension nach dem APG müssen mindestens 180 Versicherungsmonate, grundsätzlich erst ab erworben, vorliegen, davon mindestens 84 (= sieben Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit. Kindererziehungszeiten werden für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit auch berücksichtigt, wenn sie vor dem liegen.

31 Die Pensionsversicherung. 31 Wie kommt der Versicherte zu seiner Pension? Pensions-Antragstellung Man/frau kann Pensionsanträge beim Magistrat, bei allen Sozialversicherungsträgern, den Bezirkshauptmannschaften sowie den Gemeindeämtern stellen. Stichtag Stichtag bei den Eigenpensionen ist der Tag der Antragstellung, falls er auf einen Monatsersten fällt, andernfalls ist es der nächste Monatserste. Als Stichtag wird jener Tag bezeichnet, an dem festgestellt wird, ob der Versicherungsfall eingetreten ist und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Stichtag bei Hinterbliebenpensionen ist der Todestag des Versicherten, falls er auf einen Monatsersten fällt, andernfalls ist es der nächste Monatserste Träger Pensionsversicherung Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen und Bergbau. Pensionsversicherungsanstalt. Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Sozialversicherungsanstalt der Bauern. Über den Pensionsantrag entscheidet der Versicherungsträger mit Bescheid. Die Leistungen der Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge erbringt jener Pensionsversicherungsträger, bei dem der Versicherte zuletzt versichert war. Pensionsbeginn ab dem Stichtag, bzw. bei Hinterbliebenpensionen ab dem auf den Todestag folgenden Tag (bei einer Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod des Versicherten, ansonsten ab dem Antragstag). Pensionsauszahlung Monatlich im nachhinein. Für Pensionen im April und September gebührt jeweils eine Sonderzahlung.

32 Die Pensionsversicherung. 32 Die Pensionsreform 2005 Freiwillige Versicherung Man/frau kann die zukünftige Pension dadurch erhöhen, indem man höhere Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung einzahlt. Besitzt man keine Pflichtversicherung für die Pensionsversicherung, kann man durch eine Selbstversicherung, bzw. durch eine Weiterversicherung Versicherungsmonate zu erwerben. Nachkauf von Schulzeiten Man/frau hat die Möglichkeit, sich Schulzeiten, in denen nach Vollendung des 15. Lebensjahres eine mittlere oder höhere Schule, Akademie oder verwandte Lehranstalt oder Hochschule/Kunstakademie besucht wurde, Ersatzzeiten vormerken zu lassen. Ausnahmen bilden hier Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht. Eine Berufsausbildung nach dem Hochschulstudium wird ebenfalls berücksichtigt. Damit bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und der Pensionsberechnung die Schulzeiten Berücksichtigung finden, muss man dafür Beiträge entrichten. Schulzeiten, die im nachhinein gekauft wurden, gelten als Beitragszeiten der freiwilligen Versicherung.

33 Die Pensionsversicherung. 33 Welche Versicherungszeiten sind zu unterscheiden? Versicherungszeiten Grundsätzlich wird in Beitragszeiten und Ersatzzeiten unterschieden und in Form von Versicherungsmonaten festgestellt. Liegen gleichzeitig Beitragsmonate und Ersatzmonate vor, werden nur die Beitragsmonate berücksichtigt. Selbstverständlich können Versicherungsmonate während des Berufslebens in mehreren Zweigen erworben werden. Z. B. als Angestellter, Arbeiter, Gewerbetreibender oder Landwirt. Beitragszeiten können erworben werden. Mit... einer pensionsversicherungsfreien Beschäftigung (zum Beispiel als Beamter), für die nach ihrer Beendigung ein Überweisungsbetrag an den Pensionsversicherungsträger geleistet wurde. dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld werden Beitragsmonate im Ausmaß von höchstens 24 Kalendermonaten je Kind berücksichtigt. einer Beitragspflicht beziehungsweise einer Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung ( Arbeitszeiten ). einer freiwilligen Pensionsversicherung (Weiterversicherung, Selbstversicherung, Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes beziehungsweise bei geringfügiger Beschäftigung, nachgekaufte Schul-, Studien-, Ausbildungszeiten). Ausnahmen und Schutzbestimmungen Für Witwen- oder Witwer- sowie Waisenpensionen gelten Schulzeiten auch ohne Beitragsleistung für die Erfüllung der Wartezeit. Kosten des Nachkaufes Der Beitrag ist von der Art der Schule und vom Zeitpunkt des Antrages abhängig. Hat man/frau zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits das 40. Lebensjahr vollendet, erhöht sich der Nachkauf um einen Risikozuschlag. Bei Antragstellung wird mit altersabhängigen Faktoren, die 1,12-2,34 liegen, multipliziert. Die Beiträge wurde ab 2011 drastisch erhöht! Siehe dazu:

34 Die Pensionsversicherung. 34 Maximaler Nachkauf Ersatzzeiten nachkaufen... Pro Hochschulsemester 6 Monate maximal 6 Jahre. Pro Schuljahr 12 Monate: mittlere Schule, z.b. HASCH maximal 2 Jahre. höhere Schule, z.b. AHS, HTL, HAK, maximal 3 Jahre. Ersatzzeiten In der Zeit, wo keine Beiträge bezahlt wurden, diese aber doch für die Pension herangezogen werden. Die Wichtigsten: Arbeitslosengeld: Gilt für Arbeitslosenzeiten und dem Bezug einer Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung nach dem Kindererziehungszeiten: Die ersten 48 Kalendermonate nach der Geburt werden als Ersatzzeit angerechnet. Allerdings enden diese vor Ablauf dieses Zeitraumes, falls wieder ein Kind geboren wird. Es können dann neuerlich 48 Monate für die Erziehung des nächsten Kindes berücksichtigt werden. Krankengeld: Gilt für Zeiten, in denen Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem bezogen wurde. Präsenz- und Zivildienst: Für den Präsenz- oder Ausbildungsdienst beim österreichischen Bundesheer bzw. für die Ableistung des Zivildienstes. Wochengeld: Gilt für die Zeit, für die der Versicherte Wochengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten hat.

35 Die Pensionsversicherung. 35 Pensionsarten Es wird zwischen der Gruppe der Eigenpensionen und Hinterbliebenpensionen unterschieden. Eigenpensionen (ASVG, GSVG, BSVG): Vorzeitige Alterspension (ab gestrichen, siehe Korridorpension). Alterspension (Regelpensionsalter). Krankheitsbedingte Pension: Invaliditätspension, Berufsunfähigkeitspension, Erwerbsunfähigkeitspension Hinterbliebenenpensionen (ASVG, GSVG, BSVG): Waisenpension, Witwen- oder Witwerpension. Einen Anspruch auf eine Pension hat man bei: Erfüllung der allgemeinen Anspruchsvoraussetzung. Eintritt des Versicherungsfalles: Unter einem Versicherungsfall ist jenes Ereignis zu verstehen, bei dessen Eintritt eine bestimmte Leistung aus der Pensionsversicherung vorgesehen ist. Erfüllung von besonderen Anspruchsvoraussetzungen. Allgemeine Anspruchsvoraussetzung Wenn 300 Versicherungsmonate (Ersatzmonate vor dem ausgenommen) zum Stichtag vorliegen. Wenn 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung zum Stichtag vorliegen. Wenn 180 Versicherungsmonate in den letzten 360 Kalendermonaten vor dem Stichtag vorliegen. Erhöhte Alterspension Tritt man die Alterspension trotz Erfüllung der Wartezeit erst nach Vollendung des Regelpensionsalters an, wird für die Monate der späteren Inanspruchnahme ein Erhöhungsbetrag zur Pension ( Zuschlag ) berechnet. Das Pensionsantrittsalter wird mit schrittweise bis zum Regelpensionsalter (Frauen: 60. Lebensjahr; Männer: 65. Lebensjahr) angehoben. Für Männer, die ab geboren sind und Frauen, die ab geboren sind, gibt es nur noch mit wenigen Ausnahmen die Möglichkeit, krankheitsbedingt vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen. Grundsätzlich gilt für Frauen, die vor dem geboren sind und 480 Beitragsmonate bzw. Männer, die vor dem geboren sind und 540 Beitragsmonate erworben haben, können frühestens mit Vollendung des 55. bzw. 60 Lebensjahres in Pension gehen.

36 Die Pensionsversicherung. 36 Die Allgemeine Anspruchsvoraussetzung Wenn mindestens 240 Versicherungsmonate in den letzten 360 Kalendermonaten vor dem Stichtag vorliegen oder mindestens 240 Beitragsmonate der Pflichtversicherung (dazu zählen pro Kind auch bis zu 36 Monate des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld und die volle Anrechnung pro Kind für Mehrlingsgeburten) zum Stichtag vorliegen. Die besonderen Anspruchsvoraussetzungen Es müssen 420 Beitragsmonate der Pflichtversicherung (dazu zählen pro Kind auch bis zu 36 Monate des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld)oder 450 Versicherungsmonate, die für die Pensionshöhe zählen, zum Stichtag vorliegen. Krankheitsbedingte Pension Dieser Versicherungsfall liegt vor, wenn... Arbeiter-Invalidität: Ist der Versicherte infolge Krankheit oder anderen Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte nicht mehr im Stande, durch irgendeine Tätigkeit die Hälfte des dafür üblichen Entgelts zu erwerben (Hilfsarbeiter - kein Berufsschutz); Minderung der Arbeitsfähigkeit infolge Krankheit oder anderen Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte um mehr als die Hälfte gegenüber einem gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung (Facharbeiter - Berufschutz). Gewerbetreibende, Bauer: Erwerbsunfähigkeit (Gesundheitszustand, der eine ständige Beschäftigung zu Erwerbszwecken ausschließt). Angestellte: Berufsunfähigkeit (Minderung der Arbeitsfähigkeit infolge Krankheit oder anderen Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte um mehr als die Hälfte gegenüber einem gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung). Anspruch auf krankheitsbedingte Pensionen besteht... Bei Invalidität, Berufsunfähigkeit, bzw. Erwerbsunfähigkeit für voraussichtlich sechs Monate sowie kein Anspruch auf Alterspension oder vorzeitige Alterspension besteht.

37 Die Pensionsversicherung. 37 Wenn bezüglich des Gesundheitszustand dauernde Invalidität bzw. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit anzunehmen ist, erfolgt eine unbefristete Gewährung der Leistung. Ansonsten wird die Pension für maximal zwei Jahre befristet zuerkannt. Die Weitergewährung muss innerhalb von drei Monaten nach dem Pensionswegfall beantragt werden. Die Grundlage für diese Entscheidung baut auf einer Begutachtung durch Vertragsärzte auf, die die Leistungsfähigkeit des Antragstellers feststellen. Ist eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitspension einmal zuerkannt worden, kann diese bei einer Besserung des Gesundheitszustandes auch wieder entzogen werden. Die Allgemeine Anspruchsvoraussetzung Wenn vor dem 50. Lebensjahr mindestens 60 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 120 Kalendermonate vor dem Stichtag vorliegen oder bei einem Stichtag nach dem 50. Lebensjahr für jeden Lebensmonat nach dem 50. Lebensjahr zusätzlich zu den 60 Versicherungsmonaten ein weiterer Versicherungsmonat bis zum Höchstausmaß von 180 Versicherungsmonaten vorliegt. => Auch bei einem Freizeitunfall, Krankheit oder sonstiger Schwäche hat der Versicherte Anspruch auf Pension wenn er die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt hat! Wenn mindestens 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung zum Stichtag vorliegen. Wenn mindestens 300 Versicherungsmonate (Ersatzmonate vor dem ausgenommen) zum Stichtag vorliege. Eine Wartezeit gilt nicht, wenn die krankheitsbedingte Pension durch einen Dienstunfall beim Bundesheer verursacht wurde, er Versicherungsfall vor dem vollendeten 27. Lebensjahr eingetreten ist und mindestens sechs Versicherungsmonate bis zu diesem Zeitpunkt erworben wurden bzw. durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit.

38 Die Pensionsversicherung. 38 Rehabilitation Man/frau kann grundsätzlich sagen, es gilt jeder Antrag auf eine krankheitsbedingte Pension auch als Antrag auf Rehabilitation. Jedoch wird vor der Auszahlung einer Pension geprüft, ob eine Wiedereingliederung in das Berufsleben möglich ist. Man/frau hat für die die Dauer des Rehabilitationsverfahrens Anspruch auf Übergangsgeld. Beginn der Pension Mit dem Stichtag beginnt die krankheitsbedingte. Dieser ist jedoch frühestens mit dem Tag nach der Beendigung der Tätigkeit, auf Grund welcher Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Invalidität vorliegt. Witwen- oder Witwerpension Für Lebensgemeinschaften gibt es keinen Anspruch auf diese Pension. Einen Anspruch auf die Witwen oder Witwerpension besteht nach dem Tod des versicherten Ehepartners. Jedoch gibt es die Möglichkeit eines Pensionsanspruches ebenfalls für einen geschiedenen Ehepartner, falls zum Zeitpunkt des Todes eine Verpflichtung zur Unterhaltsleistung bestanden hat oder tatsächlich Zahlungen ohne gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung geleistet wurde. Die Allgemeine Anspruchsvoraussetzung Bei einem Stichtag vor dem 50. Lebensjahr mindestens 60 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 120 Kalendermonate vor dem Stichtag erworben hat beziehungsweise bei einem Stichtag nach dem 50. Lebensjahr für jeden Lebensmonat nach dem 50. Lebensjahr zusätzlich zu den 60 Versicherungsmonaten ein weiterer Versicherungsmonat bis zum Höchstausmaß von 180 Versicherungsmonaten vorliegt. Der Rahmenzeitraum von 120 Kalendermonaten erhöht sich pro weiteren Lebensmonat um 2 Kalendermonate. Wenn mindestens 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung zum Stichtag vorliegen Wenn mindestens 300 Versicherungsmonate (Ersatzmonate vor dem ausgenommen) zum Stichtag vorliegen

39 Die Pensionsversicherung. 39 Wartezeit entfällt bei: Einem Dienstunfall beim Bundesheer. Die krankheitsbedingte Pension durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit oder der Versicherungsfall vor dem vollendeten 27. Lebensjahr eingetreten ist und mindestens sechs Versicherungsmonate bis zu diesem Zeitpunkt erworben wurde. Die Befristung In einigen Fällen, gebührt die Pension nur für die Dauer von 30 Monaten! Wenn der Verstorbene bei der Eheschließung bereits Pensionist oder älter als 65 Jahre (Männer) beziehungsweise 60 Jahre (Frauen) bzw. die Witwe oder der Witwer zum Todeszeitpunkt des Ehepartners noch nicht 35 Jahre alt war. Die zeitliche Begrenzung fällt weg, wenn die Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat oder in der Ehe ein Kind geboren wurde. Bei Wiederverehelichung wird eine einmalige Leistung bei einer unbefristeten Witwen- oder Witwerpension eine Abfertigung in Höhe des 35-fachen der Witwen- oder Witwerpension ausbezahlt; bei Wiederverehelichung erlischt der Pensionsanspruch. Die Abfindung Wenn kein Witwen- oder Witwerpensionsanspruch besteht, weil die Wartezeit nicht erfüllt ist, gebührt eine Abfindung als einmalige Leistung, wenn der Verstorbene mindestens 1 Beitragsmonat erworben hat. Die Waisenpension Nach dem Tod eines versicherten Elternteiles, haben Kinder Anspruch auf eine Waisenpension. Es gelten die ehelichen, die unehelichen (Vaterschaftsnachweis nach männlichen Versicherten erforderlich) und legitimierten Kinder sowie Wahlkinder und Stiefkinder (Hausgemeinschaft vor dem Tod des/der Versicherten erforderlich).

40 Die Pensionsversicherung. 40 Allgemeine Anspruchsvoraussetzung Wenn mindestens 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung zum Stichtag vorliegen. Bei einem Stichtag vor dem 50. Lebensjahr mindestens 60 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 120 Kalendermonate vor dem Stichtag erworben hat bzw. bei einem Stichtag nach dem 50. Lebensjahr für jeden Lebensmonat nach dem 50. Lebensjahr zusätzlich zu den 60 Versicherungsmonaten ein weiterer Versicherungsmonat bis zum Höchstausmaß von 180 Versicherungsmonaten vorliegt. Der Rahmenzeitraum von 120 Kalendermonaten erhöht sich pro weiteren Lebensmonat um 2 Kalendermonate. Wenn mindestens 300 Versicherungsmonate (Ersatzmonate vor dem ausgenommen) zum Stichtag vorliegen. Die Wartezeit entfällt: Wenn die krankheitsbedingte Pension durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde. Bei einem Dienstunfall beim Bundesheer verursacht wurde. Der Versicherungsfall vor dem vollendeten 27. Lebensjahr eingetreten ist und mindestens sechs Versicherungsmonate bis zu diesem Zeitpunkt erworben wurde. Die Dauer der Waisenpension Grundsätzlich gebührt die Waisenpension bis zum 18. Lebensjahr. Danach muss ein Antrag gestellt werden für Schul- oder Berufsausbildung (maximal bis zum 27. Lebensjahr) bzw. bei Erwerbsunfähigkeit für deren Dauer. Die Abfindung Falls kein Waisenpensionsanspruch besteht, weil die Wartezeit nicht erfüllt ist, gebührt eine Abfindung als einmalige Leistung, wenn der Verstorbene mindestens 1 Beitragsmonat erworben hat.

41 Die Pensionsversicherung. 41 Höhe der Pension Die Pension muss in einem vertretbaren Verhältnis zur Höhe des vor Pensionsbeginn erzielten Einkommens stehen, damit es dem Versicherten bzw. seinen Hinterbliebenen ermöglicht wird, den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Abhängig ist die Pensionshöhe von: 1. Bemessungsgrundlage 2. Anzahl der erworbenen Versicherungsmonate (Steigerungspunkte) 3. dem Alter zum Pensionsbeginn Pensionsberechnung Die Bemessungsgrundlage zum Stichtag Aus den jeweils 240 Beitragsmonaten mit den höchsten monatlichen Gesamtbeitragsgrundlagen (ist der Durchschnitt aus den besten Jahreseinkommen) wird die Bemessungsgrundlage für die Pension ermittelt. Die Übergangsbestimmung bis 2007 Mit dem Stichtag im Jahr 2028 wird das Höchstausmaß von 480 monatlichen Gesamtbeitragsgrundlagen voll wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine schrittweise Anhebung um jeweils 12 Monate pro Jahr (beginnend 2004 mit 192 Monaten). Die Bemessungsgrundlage Kindererziehungszeiten (48 Monate) Die Bemessungsgrundlage Kindererziehungszeiten ist (erstmals im Jahr 2028) der um 50% erhöhte Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen. Aufgrund der Absenkung der Steigerungspunkte von 2 auf 1,78 pro Jahr, soll die so genannte "Zurechnungsregelung" für Personen, die vor Erreichung eines bestimmten Alters invalid, berufsunfähig bzw. erwerbsunfähig werden, adaptiert werden. Nach geltendem Recht wird nach dieser Regelung Personen, die die Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitspension vor dem 56 1/2-ten Lebensjahr in Anspruch nehmen, zur Sicherstellung einer hinreichenden Leistung die Differenz zwischen der Inanspruchnahme und dem erwähnten Lebensalter steigerungspunktemäßig "zugerechnet", d.h. es werden auch für diesen Differenzzeitraum die entsprechenden Steigerungspunkte gewährt. Auf Grund der Absenkung der Steigerungspunkte soll nun das maßgebliche Alter für die Bemessung dieses Differenzzeitraumes in fünf Stufen auf das 60. Lebensjahr angehoben werden.

42 Die Pensionsversicherung. 42 Besonderer Steigerungsbetrag Wurden Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung entrichtet, gebührt zusätzlich ein bestimmter Prozentsatz der aufgewerteten Beiträge als besonderer Steigerungsbetrag zur Pension. Ausmaß der Hinterbliebenenpension Diese Pension wird von der Eigenpension des Verstorbenen abgeleitet. Witwen- oder Witwerpension Diese Pension liegt zwischen 0 und 60 Prozent der Pension des Verstorbenen. Für die Bemessungsgrundlagen wird folgende Formel genommen: x Bemessungsgrundlage des Hinterbliebenen Bemessungsgrundlage des Verstorbenen Waisenpension Diese Pension wird von einer 60-prozentigen Witwen- oder Witwerpension abgeleitet. Die Höhe der Waisenpension beträgt für jedes einfach verwaistes Kind 40 Prozent ( = 24 Prozent der Pension, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hat oder hätte); für ein doppelt verwaiste Kind 60 Prozent (= 36 Prozent der Pension, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hat oder hätte). Erhöhung der Alterspension bei späterer Inanspruchnahme Zur Erhöhung der Abschlagspunkte werden Zuschläge bei späterer Inanspruchnahme einer Alterspension erhöht. Es gebühren nunmehr für je 12 Monate der späteren Inanspruchnahme der Alterspension 4,2% der zum Stichtag errechneten Leistung. Angleichung des Frauen-Pensionsalters Im Jahre 2024 beginnt die Angleichung des Frauen-Pensionsalters für die Alterspension und wird bis 2033 schrittweise auf das Männer-Pensionsalter angehoben. Wann hat der Pensionist Anspruch auf eine Ausgleichszulage? Falls das Gesamteinkommen einen bestimmten Betrag - den so genannten Richtsatz - nicht erreicht, gebührt über Antrag die Differenz als Ausgleichszulage. Jedem Pensionisten - mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland soll die Ausgleichszulage unter Bedachtnahme auf die jeweiligen Familien- und Einkommensverhältnisse ein Mindesteinkommen sichern.

43 Die Pensionsversicherung. 43 Alleinstehende Pensionisten, Witwen/Witwer 783,99 Ehepaare im gemeinsamen Haushalt 1.175,45 Halbwaisen bis 24 Jahre 288,36 Halbwaisen über 24 Jahre 512,41 Vollwaisen bis 24 Jahre 432,97 Vollwaisen über 24 Jahre 783,99 Höchstbemessungsgrundlage Die Höchstbemessungsgrundlage auf Basis der besten 23 Jahre 3.608,93. Die maximale Pension für ASVG-Versicherte macht im 11-Jahr 3069,10 brutto (2010 noch: 2985,75) beziehungsweise 2887,15 brutto (2010 noch: 2826,47) aus, je nachdem, ob noch die günstigere, ältere oder die neuere Berechnung zur Anwendung kommt. Abzüge Krankenversicherung: Es werden 5,1 Prozent für die KV von der Pension abgezogen. Außerdem sind 3,4 Prozent der Pension für mitversicherte Ehepartner oder Lebensgefährten zu entrichten. Lohnsteuer: Es ist eine allfällige Lohnsteuer von der Pension abzuziehen und an das Finanzamt zu überweisen. Die für April und September gebührenden Sonderzahlungen sind ebenfalls zu versteuern. Die Berechnung erfolgt aber dabei mit einem festen Steuersatz. Wann erlischt eine Leistung? Mit Vollendung des 18. Lebensjahres der Waise, der Kinderzuschuss erlischt. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes. Mit Ablauf der Dauer, für die eine Pension zuerkannt wurde. Wenn der Pensionist stirbt. Mit der Wiederverehelichung der Witwe oder des Witwers.

44 Auszug: Wesentliche Änderungen Bausparförderung: Absenkung von 3,5% auf 3% Zukunftsvorsorge: Absenkung der Förderung von 9,0% auf 8,5% KLV Neuabschluß: Ab Zinsgarantie abgesenkt von 2,25% auf 2% Familienbeihilfe ab 07/2011 statt bisher bis zum 26. nur mehr bis zum 24. Geburtstag Mehrkinderzuschlag ab dem 3. Kind: Reduktion von 36,40 auf 20,-- Alleinverdienerabsetzbetrag für Paare ohne zu betreuende Kinder: Abgeschafft - Ausnahme: Pensionistenehepaare deren Bezüge unter 1.155,-- brutto liegen Geringfügigkeitsgrenze: 374,02 pro Monat Ausgleichszulage (=Mindestpension): Für Alleinstehende 793,40; für Ehepaare 1.189,56 Vermögenszuwachssteuer: 25% von Wertpapierkursgewinnen für ab Jahresbeginn 2011 gekaufte Papiere; bisherige Spekulationsfrist von 1 Jahr entfällt Normverbrauchsabgabe für PKW ab 01. März 2011: Erhöhung je nach Schadstoffausstoß um 50,-- bis 75,--

45 CAMPUS. Lernbegleitung. 45 Als Hilfe für Sie beim Eigenüberprüfen Ihres Lernfortschritte steht die QLS-Lernbegleitung für Sie 24-Stunden täglich online zur Verfügung. Nachdem Sie die Seite unter aufgerufen haben, loggen Sie sich bitte mittels "Benutzername" und "Passwort", das Sie mit dieser Lernunterlage bekommen haben, ein.

46 46 Wir haben uns ne Pause verdient... oder?!? Impressum: Hersteller und für den Inhalt verantwortlich: Interessenverband der Versicherungsagenten In der Baunzen 5, 3002 Purkersdorf Telefon: +43/664/ Fax: +43/2231/ Internet: Vereinsregisternummer: ZVR: , alle Rechte vorbehalten Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ohne Zustimmung ist unzulässig. Das gilt insbesondere für Fotokopien, Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

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