KOOPERATIONSVERTRAG GESCHÄFTSREISEN
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- Hertha Grosser
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1 KOOPERATIONSVERTRAG GESCHÄFTSREISEN Geschlossen am in Sopot zwischen: Hotel Haffner Spółką z o.o. mit Sitz in Sopot, ul. Haffnera 59, Sopot, eingetragen im Landesgerichtsregister beim Amtsgericht Gdańsk Północ in Danzig unter der Nummer KRS , Firmenunterlagen aufbewahrt beim Amtsgericht Gdańsk Północ in Danzig, VIII Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, Stammkapital in Höhe von PLN, Umsatzsteueridentifikationsnummer USt.-IdNr und Gewerbenummer REGON , Inhaber des Haffner Hotels in Sopot, ul. Haffnera 59, Sopot, (im Folgenden Haffner Hotel ), vertreten durch: Małgorzata Winiarska - Vorstandsvorsitzende, Hauptgeschäftsführerin, Monika Konieczna Vorstandsmitglied, Sales & Marketing Executive, im Folgenden Hotel und, vertreten durch:., im Folgenden Vertragspartner mit folgendem Wortlaut: 1 1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Festlegung detaillierter Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Vertragsparteien dieses Vertrages, also die Umsetzung der Aufträge des Vertragspartners durch das Hotel im Rahmen der vom Hotel angebotenen Leistungen im Bereich der Hotellerie (Übernachtungen), Gastronomie und anderen Leistungen, die zum Beispiel im Zusammenhang mit individuellen Geschäftsreisen stehen, d. h. wenn sich ein vom Vertragspartner erteilter Einzelauftrag auf die vom Hotel angebotenen Leistungen im Bereich der Hotellerie (Übernachtungen) und anderer vorgenannten Leistungen im gleichen Zeitraum für maximal 9 Personen bezieht (jede dieser Personen wird im Folgenden Gast und zusammen Gäste genannt). 2. Die im 1 Abs. 1 genannten Leistungen werden vom Hotel im Haffner Hotel, gemäß dem Gesetz vom 29. August 1997 über touristische Dienstleistungen (GBl./ Dz. U. von 2004 Nr. 223 Pos mit Änderungen), erbracht Die Grundlage für die Erbringung der Leistungen im Sinne des 1 sind detaillierte schriftliche Auftragsbestätigungen des Vertragspartners an das Hotel, deren Annahme vom Hotel schriftlich zu bestätigen sind. Die vorgenannten Leistungen werden im Folgenden in deren Gesamtheit als Leistungen bezeichnet. 2. Die schriftlichen Aufträge des Vertragspartners im Sinne des 2 Abs. 1 sind per Fax an folgende Nummer: bzw. an die -Adresse des Hotels: office@hotelhaffner.pl oder per an den im 6 Abs. 3 benannten Ansprechpartner der Verkaufsabteilung oder per Post (als Postsendung) an folgende Adresse: Hotel Haffner Sp. z o.o. w Sopocie, ul. J.J. Haffnera 59, Sopot, zu senden. 3. Die schriftlichen Aufträge des Vertragspartners im Sinne des 2 Abs. 1-2 in Bezug auf die Hotelleistungen (Übernachtungen) sollten insbesondere folgende Angaben enthalten: Art und Anzahl der gebuchten Hotelzimmer sowie Buchungstermine (Übernachtungstermine in diesen n) sowie nach Möglichkeit die Angaben zu den Gästen (Vorund Nachnamen); die vorgenannten Aufträge in Bezug auf die Leistungen im Bereich der Gastronomie sollten wiederum die Spezifikation der Mahlzeiten und Getränke (Anzahl und Art der Mahlzeiten und Getränke, Uhrzeiten und Anzahl der Personen, die diese Leistungen in Anspruch nehmen) enthalten; die Aufträge in Bezug auf andere Leistungen, die vom Haffner Hotel angeboten werden, sollte eine Beschreibung der gebuchten Leistungen enthalten. 4. Das Hotel hat das Recht, die Annahme der Aufträge vom Vertragspartner erteilten Aufträge im Sinne des 2 Abs.1-3 zu verweigern, wenn die Leistungen des Hotels zu den vom Vertragspartner gewählten Terminen bereits von anderen Kunden reserviert wurden. 3 Der Vertragspartner erklärt, dass er mehrwertsteuerpflichtig ist, über folgende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt: USt.-IdNr. sowie das Hotel zur Ausstellung von Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und deren Kopien ohne eine Unterschrift des Vertragspartners bevollmächtigt.
2 4 1. Beginnend ab dem 1. Januar 2012 erbringt das Hotel die vom Vertragspartner in Auftrag gegebenen Hotelleistungen (Übernachtungen) gegen eine, vom Hotel auf der Grundlage der im Anhang Nr. 1 zu diesem Vertrag festgelegten Preise, errechnete Vergütung; der Anhang stellt einen wesentlichen Teil dieses Vertrages dar. 2. Das Hotel erbringt die vom Vertragspartner in Auftrag gegebenen Leistungen im Bereich der Gastronomie oder andere Leistungen gegen eine, vom Hotel auf der Grundlage der im Haffner Hotel am Tag der Erbringung der jeweiligen Leistung geltenden Preise, errechnete Vergütung. 3. Die im Anhang Nr. 1 zu diesem Vertrag genannten und im Hotel gemäß 4 Abs. 1 zugrunde gelegten Preise stellen den Diamond Level dar und finden vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012, unabhängig von der Anzahl der gebuchten Übernachtungen Anwendung. Die Gestaltung der Preisstufen: Gold Level, Platinum Level und Diamond Level im Jahre 2013 hängt von den unten festgelegten Bedingungen ab: Die Preise wurden in drei Preisstufen unterteilt: Gold Level, Platinum Level und Diamond Level, die dem Vertragspartner in Übereinstimmung mit dem 4 Abs. 9 zugestellt werden. Die Anwendung der entsprechenden Preisstufe bei der Berechnung der Vergütung für die vom Hotel auf der Grundlage des vom Vertragspartner erteilten Auftrags erbrachten Hotelleistungen (Übernachtungen) hängt von der Erfüllung der unten angegebenen Bedingungen, die für die jeweilige Preisstufe vorgesehen wurden, durch den Vertragspartner ab: werden im Hotel während eines Kalenderjahres 1 bis 10 Übernachtungen gekauft - gelten die Preise der Stufe Gold Level; werden im Hotel während eines Kalenderjahres 11 bis 35 Übernachtungen gekauft - gelten die Preise der Stufe Platinum Level; werden im Hotel während eines Kalenderjahres 36 oder mehr Übernachtungen gekauft - gelten die Preise der Stufe Diamond Level. 4. Ab 2013 kann der Wechsel von der Preisstufe Gold Level in den Platinum Level oder den Diamond Level sowie der Wechsel vom Platinum Level in den Diamond Level im Sinne des 4 Abs. 3 erfolgen, nachdem der Vertragspartner die unten aufgeführten Bedingungen erfüllt hat: Der Wechsel zum Platinum Level erfolgt, wenn die Anzahl aller vom Vertragspartner in dem jeweiligen Kalenderjahr im Hotel gekauften Übernachtungen, beginnend ab dem 1. Januar des laufenden Kalenderjahres, 10 Übernachtungen überschreitet. Der Wechsel zum Diamond Level erfolgt, wenn die Anzahl aller vom Vertragspartner in dem jeweiligen Kalenderjahr im Hotel gekauften Übernachtungen, beginnend ab dem 1. Januar des laufenden Kalenderjahres, 35 Übernachtungen überschreitet. 5. Vorbehaltlich der Bestimmungen des 4 Abs. 8 verpflichtet sich das Hotel, die vom Vertragspartner in dem jeweiligen Quartal des laufenden Kalenderjahres gekauften Übernachtungen, beginnend ab dem 1. Januar 2013 und anschließend zu folgenden Terminen: 31. März, 30. Juni, 30. September, zu prüfen, wobei eine solche Preisprüfung zum 31. März 2013 vom Hotel vorgenommen wird. Die vorgenannten Quartalsprüfungen bilden die Grundlage für die Änderung der Preisstufe nur in den im 4 Abs. 4 genannten Fällen, also nur dann, wenn der Vertragspartner das Recht erlangt, die Konditionen einer für ihn günstigeren Preisstufe in Anspruch zu nehmen. Im Jahre 2012 werden die Quartalsprüfungen nicht vorgenommen, weil bereits die beste Preisstufe Diamond Level, gemäß Anhang Nr. 1, den Abrechnungen zugrunde gelegt wird. 6. Kommt es während des jeweiligen Kalenderjahres infolge einer im 4 Abs. 5 genannten Quartalsprüfung zur Änderung der Preisstufe, die bei der Berechnung der Vergütung für die von dem Hotel im Auftrag des Vertragspartners erbrachten Hotelleistungen (Übernachtungen) zugrunde gelegt wird, ist das Hotel verpflichtet, den Vertragspartner darüber unverzüglich zu informieren. Diese Mitteilung wird an die von dem Vertragspartner genannte -Adresse oder die von dem Vertragspartner genannte Faxnummer übermittelt. 7. Das Hotel verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages, am Ende eines jeden Kalenderjahres, d. h. zum 31. Dezember, die Anzahl der von dem Vertragspartner ab dem 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres gekauften Übernachtungen zu prüfen. Die erste zusammenfassende Prüfung findet am 31. Dezember 2012 statt. 8. Die zusammenfassende Prüfung gemäß 4 Abs. 7 stellt die Grundlage zur Festlegung der Preisstufe dar, die ab dem 1. Januar des darauf folgenden Kalenderjahres bei der Berechnung der Vergütung des Hotels für die im Auftrag des Vertragspartners erbrachten Hotelleistungen (Übernachtungen) zugrunde gelegt wird. Unter dem Begriff: Neues Kalenderjahr versteht man in diesem Vertrag das Jahr, das dem Kalenderjahr folgt, in dem zum Jahresende eine zusammenfassende Prüfung vorgenommen wurde. 9. Das Hotel verpflichtet sich, dem Vertragspartner eine Mitteilung über die Preisstufe, die gemäß den Ergebnissen der im 4 Abs. 7-8 genannten zusammenfassenden Prüfung ab dem 1. Januar des neuen Kalenderjahres Gültigkeit hat, zu zusenden. Die vorgenannte Information wird spätestens bis zum 3. Januar des neuen Kalenderjahres an die von dem Vertragspartner genannte -Adresse oder die vom Vertragspartner genannte Faxnummer gesendet. Die oben genannte Preisstufe kann anschließend geändert werden, wenn im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des neuen Kalenderjahres der Vertragspartner die im 4 Abs. 4 genannten Bedingungen erfüllt. 10. Die Vergütung des Hotels für die im Auftrag des Vertragspartners erbrachten Leistungen ist wie folgt zu zahlen: per Überweisung auf das Bankkonto des Hotels innerhalb von 7 Tagen ab Ausstellungsdatum der vom Hotel an den Vertragspartner ausgestellten Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (die Bankverbindung ist der vom Hotel ausgestellten Rechnung zu entnehmen) oder
3 die Zahlung wird vom Gast in bar oder bargeldlos mit einer vom Hotel akzeptierten Zahlungskarte, spätesten am Tag der Abreise des Gastes aus dem Haffner Hotel in Sopot, vorgenommen. 11. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vergütung für die vom Vertragspartner in Auftrag gegebenen und vom Hotel erbrachten Leistungen innerhalb der im 4 Abs. 10 genannten Fristen zu entrichten. Leistet der Vertragspartner die vorgenannte Vergütung per Überweisung, ist der Vertragspartner verpflichtet, den Verwendungszweck anzugeben. Die Vergütung, die von dem Vertragspartner an das Hotel zu zahlen ist, gilt als entrichtet, wenn der überwiesene oder per Zahlungskarte bezahlte Betrag auf dem Bankkonto des Hotels gut geschrieben wurde. 12. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei jedem an das Hotel erteilten Auftrag, die Zahlungsform gemäß 4 Abs. 10 für die vom Hotel auf der Grundlage des jeweiligen Auftrags erbrachten Leistungen anzugeben. 13. Die im Anhang Nr. 1 zu diesem Vertrag festgelegten Preise verstehen sich in polnischem Zloty. Die Vergütung des Hotels für die Erbringung der Hotelleistungen (Übernachtungen) im Auftrag des Vertragspartners sind in polnischen Zloty zu zahlen. 14. Die Grundlage zur Berechnung des Gegenwerts in Zloty stellt der Mittelkurs des Euros, veröffentlicht von der NBP [Polnische Nationalbank] am Tag der Anreise der Gäste, dar. 15. Der Vertragspartner hat alle Kosten im Zusammenhang mit der Behebung der durch die Gäste verursachten Schäden zu tragen, sofern er über diese Schäden vor der Ausstellung der Rechnung durch das Hotel in Kenntnis gesetzt wurde. Der Vertragspartner haftet darüber hinaus im vollen Umfang für alle zusätzliche Leistungen (Pay-TV, Gastronomie, Telefon usw.), die von einem Gast/den Gästen bestellt wurden und am Tag der Abreise aus dem Haffner Hotel die damit verbundenen Forderungen des Hotels nicht bezahlt haben. 16. Das Hotel haftet für verlorene Sachen nicht (Vermögen eines Gastes/der Gäste), die an das Hotel zur Aufbewahrung nicht übergeben oder nicht in verschlossenen Hotelzimmern aufbewahrt wurden. 17. Das Hotel behält sich das Recht vor, die vom Vertragspartner vorgenommenen Reservierungen von Hotelleistungen (Übernachtungen) abzuweisen, falls keine zu den im Anhang Nr. 1 zu diesem Vertrag genannten Sonderkonditionen vorhanden sind Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Hotelzimmer des Haffner Hotels zu bezahlen, die von dem Vertragspartner reserviert, nicht in Anspruch genommen und deren Reservierungen von dem Vertragspartner nicht innerhalb der im 5 Abs. 2 genannten Fristen storniert wurden. Die Stornierung der vorgenannten Reservierung bedarf für ihre Gültigkeit der Schriftform. 2. Der Vertragspartner hat das Recht die im Haffner Hotel reservierten ohne finanzielle Folgen zu stornieren, wenn folgende Fristen eingehalten werden: bei Reservierung von 1 bis einschließlich 4 Hotelzimmern - bis Uhr des in der Reservierung genannten Anreisetags der Gäste im Haffner Hotel und gleichzeitig Beginn des Buchungszeitraums; bei Reservierung von 5 bis einschließlich 9 Hotelzimmern - spätestens bis 5 Tage vor dem in der Reservierung genannten Anreisetag der Gäste im Haffner Hotel und gleichzeitig Beginn des Buchungszeitraums. 3. Vorbehaltlich des 5 Abs. 4 ist der Vertragspartner verpflichtet, im Falle einer Stornierung der im 5 Abs. 2 genannten Reservierungen, an das Hotel 50% des es (inklusive Mehrwertsteuer) für den ersten Tag der gebuchten Hotelzimmer zu zahlen. 4. Storniert der Vertragspartner die Reservierungen von 5 bis einschließlich 9 Hotelzimmern erst am Tag der geplanten Anreise der Gäste im Haffner Hotel, also zugleich zum Beginn des Buchungszeitraums, ist der Vertragspartner verpflichtet, an das Hotel 100% des es (inklusive Mehrwertsteuer) für alle reservierten Übernachtungen in den gebuchten Hotelzimmern, d. h. 100% des es (inklusive Mehrwertsteuer) für Hotelleistungen (Übernachtungen) für die vorgenannte und stornierte Buchung zu zahlen. 5. Die Bestimmungen des 5 Abs. 4 finden entsprechend Anwendung, wenn der Vertragspartner die zwischen 5 und einschließlich 9 gebuchten Hotelzimmer nicht in Anspruch nimmt und es zugleich versäumt die Reservierung dieser zu stornieren oder die Reservierung nach Ablauf der geplanten Anreise der Gäste im Haffner Hotel, also zugleich nach Ablauf des Zeitpunkts, an dem der Buchungszeitraum begonnen hat, storniert wird Die Anreise erfolgt um Uhr und die Abreise um Uhr des letzten Aufenthaltstages. 2. Die im Anhang Nr. 1, 2 und 3 zu diesem Vertrag genannten Preise sind e und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Kommt es während der Vertragslaufzeit zur Änderung der Mehrwertsteuer, ändern sich dementsprechend auch die vorgenannten Preise. 3. Die Ansprechpartner für den Vertragspartner seitens des Hotess sind: a. Reservierung Tel. (+4858) office@hotelhaffner.pl b. Verkaufsabteilung: Monika Telefon erforderlich (+4858) m.konieczna@hotelhaffner.pl; Dorota Parda Tel. (+4858) d.parda@hotelhaffner.pl. 4. Die Ansprechpartner für das Hotel seitens des Vertragspartners sind: a... Tel., . b... Tel., .
4 7 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Dieser Vertrag kann jederzeit von den Vertragsparteien in Form einer schriftlichen Vereinbarung gekündigt werden. 3. Jede der Vertragsparteien kann diesen Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. 4. Jede der Parteien dieses Vertrags kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn die andere Vertragspartei den Bestimmungen dieses Vertrages nicht nachkommt oder diese mangelhaft erfüllt. 5. Hat das Hotel vor der Kündigung dieses Vertrags einen Auftrag von dem Vertragspartner für die Erbringung von Leistungen angenommen, die in einem Zeitraum nach der Kündigung dieses Vertrages zu erbringen sind, sind diese in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrages zu erbringen, die während der Vertragslaufzeit ihre Gültigkeit hatten. 6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages verliert der Kooperationsvertrag - Geschäftsreisen, geschlossen zwischen dem Hotel und dem Vertragspartner am...*, seine Gültigkeit In Angelegenheiten, die nicht von diesem Vertrag geregelt wurden, finden entsprechende Vorschriften des Zivilgesetzbuches und des Gesetzes vom 29. August 1997 über touristische Dienstleistungen (GBl./ Dz. U. von 2004 Nr. 223 Pos mit Änderungen) Anwendung. 2. Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden gütlich geregelt; in Ermangelung einer gütlichen Einigung zwischen den Vertragsparteien, werden die Streitfälle vor dem für den Sitz des Hotels zuständigen Gericht verhandelt. 3. Jegliche Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien und der Schriftform unter Androhung der Nichtigkeit. Diese Bestimmung findet jedoch bei Änderungen im Sinne des 6 Abs. 2 keine Anwendung. 4. Dieser Vertrag wurde in zwei gleichlautenden Exemplaren, jeweils ein Exemplar für jede Vertragspartei, erstellt. Hotel Vertragspartner * Bitte entsprechend ergänzen oder streichen.
5 Anhang Nr. 1 Angebot für Firmen Diamond Level Nebensaison und ,00 PLN 329,00 PLN Zwischensaison und ,00 PLN 379,00 PLN Hochsaison ,00 PLN 419,00 PLN Der Preis versteht sich inklusive: - Frühstück, - Schwimmbad, Fitnessraum, Whirlpool, Sauna, - kostenloser Internetzugang. Das Haffner-Hotel bietet: - 8, - 82 Standard-, - 6 Superior-, - 4 LUX-, - 2 SIMPLE-Appartements, - 4 LUX-Appartements. Den Gästen stehen zur Verfügung: - SPA-Institut mit 11 Behandlungsräumen, - Pub, Restaurant und Café. Die preise in Sonderausstattung werden individuell auf Anfrage vereinbart. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer: , , oder per d.parda@hotelhaffner.pl, r.starobrat@hotelhaffner.pl. Sie sind herzlich willkommen!
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