Termsheet WAVE XXL auf Aktien (Call-Optionsscheine mit Knock-Out bzw. Put-Optionsscheine mit Knock-Out)
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- Peter Krämer
- vor 8 Jahren
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1 1 Angebotsbedingungen Emittentin Verkauf: : Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Die Optionsscheine werden von der Emittentin freibleibend zum Verkauf gestellt. Die Verkaufspreise werden erstmals vor Beginn des Angebots und sodann fortlaufend festgesetzt. 20. Januar 2009, 8:00 Uhr (Frankfurt am Main) Valuta: 22. Januar 2009 Bezugsobjekt: Vergleiche Tabelle WKN ISIN Typ Basispreis bei Betrag bei Betrag- Anpassungssatz Zinsbereinigungsfaktor Multiplikator Bestimmung des Referenzstandes DB60XE DE000DB60XE5 DB59XY DE000DB59XY5 DB59XZ DE000DB59XZ2 DB60XB DE000DB60XB1 DB60XA DE000DB60XA3 Namensaktien der Daimler AG ISIN (DE ) Daimler AG Put 28,00 EUR 26,60 EUR 5% 1,75% 0,1 amtlicher Namensaktien der Deutsche Bank AG ISIN (DE ) Deutsche Bank AG Call 10,00 EUR 10,50 EUR 5% 3,25% 0,1 amtlicher Call 14,00 EUR 14,70 EUR 5% 3,25% 0,1 amtlicher Stammaktien der MAN AG ISIN (DE ) MAN AG Call 30,00 EUR 31,50 EUR 5% 3,25% 0,1 amtlicher Stammaktien der K+S Aktiengesellschaft ISIN (DE ) K+S Aktiengesellschaft Call 35,00 EUR 36,75 EUR 5% 3,25% 0,1 amtlicher Namensaktien der Siemens AG ISIN (DE ) Siemens AG
2 2 WKN ISIN DB60XD DE000DB60XD7 DB60XF DE000DB60XF2 Typ Basispreis bei Betrag bei Betrag- Anpassungssatz Zinsbereinigungsfaktor Multiplikator Bestimmung des Referenzstandes Call 40,00 EUR 42,00 EUR 5% 3,25% 0,1 amtlicher Put 55,00 EUR 52,25 EUR 5% 1,75% 0,1 amtlicher DB60XC DE000DB60XC9 Stammaktien der Salzgitter AG ISIN (DE ) Salzgitter AG Call 45,00 EUR 47,25 EUR 5% 3,25% 0,1 amtlicher Abwicklung: Bar. Barausgleichsbetrag: Ein von der Berechnungsstelle in Bezug auf jede Serie wie folgt bestimmter Betrag: 1. wenn nach Feststellung der Berechnungsstelle (a) (b) der Bestimmungsstand während der Bestimmungsperiode kleiner oder gleich dem Betrag gewesen ist größer oder gleich dem Betrag gewesen ist der Basispreis an einem Basispreis-Anpassungstag Null ist (ein solches Ereignis wird nachfolgend als "Ereignis" bezeichnet), (Stop Loss - Referenzstand Basispreis) x Multiplikator (Basispreis Stop Loss - Referenzstand) x Multiplikator; 2. ansonsten: (Schlussreferenzstand Basispreis) x Multiplikator (Basispreis Schlussreferenzstand) x Multiplikator Der Barausgleichsbetrag wird auf zwei Dezimalstellen in der Abwicklungswährung gerundet, wobei 0,005 abgerundet wird. Abwicklungswährung: Schlussreferenzstand: Bewertungstag: EUR Ist, vorbehaltlich Nr. 4 der Produktbedingungen und der Bestimmungen in der Definition zu "Bewertungstag", ein Betrag in Höhe des von der Berechnungsstelle festgestellten Referenzstandes am Bewertungstag, ungeachtet später veröffentlichter Korrekturen. Ist der Beendigungstag oder, falls dieser Tag kein Handelstag ist, der nächstfolgende Handelstag.
3 3 Beendigungstag: Basispreis: Betrag: Bestimmungsperiode: Ist, in Bezug auf jede Serie 1. wenn ein Ereignis eingetreten ist, der letzte Tag des Stop Loss-Referenzstand-Bewertungszeitraums; ansonsten: 2. wenn der Gläubiger gemäß Nr. 3 der Produktbedingungen das Wertpapier ausgeübt hat, oder das Wertpapier als ausgeübt gilt, der entsprechende Ausübungstag, 3. wenn die Emittentin das Wertpapier gemäß Nr. 3 der Produktbedingungen gekündigt hat, der entsprechende Tilgungstag, wie jeweils von der Berechnungsstelle bestimmt. Ist, in Bezug auf jede Serie, 1. am Ausgabetag: der jeweils in der Spalte "Basispreis bei " angegebene Betrag, 2. an jedem darauffolgenden Tag: zu jeder Zeit, die Summe aus (a) (b) dem Basispreis am jeweils unmittelbar vorangegangenen Basispreis-Anpassungstag, abzüglich des Dividendenfaktors, mindestens aber Null; soweit dieser Tag ein Dividendenanpassungstag war, bzw. für einen Tag während des Zeitraums vom Ausgabetag bis zum ersten Basispreis- Anpassungstag dem Basispreis am Ausgabetag und den Finanzierungskosten. Der an jedem auf den Ausgabetag folgenden Basispreis-Anpassungstag festgelegte Basispreis wird von der Emittentin so bald wie praktikabel auf der Internetseite bei den Angaben für das Wertpapier veröffentlicht, sowie nach dem Basispreis-Anpassungstag gemäß Ziffer 4 der Allgemeinen Emissionsbedingungen veröffentlicht. Ist, in Bezug auf jede Serie und vorbehaltlich eventueller Anpassungen gemäß Ziffer 4 der Produktbedingungen - während des Zeitraums vom Ausgabetag (einschließlich desselben) bis zum ersten Basispreis-Anpassungstag (einschließlich desselben): der jeweils in der Spalte "Betrag bei " angegebene Betrag, - an jedem darauffolgenden Tag: ein an dem diesen Tag unmittelbar vorangegangenen Basispreis-Anpassungstag von der Berechnungsstelle wie folgt bestimmter Betrag in Höhe der Summe aus dem an diesem Basispreis-Anpassungstag festgelegten Basispreis und dem Betrag-Anpassungsbetrag, unter Rundung, wie in den Produktbedingungen beschrieben. der Differenz aus dem an diesem Basispreis-Anpassungstag festgelegten Basispreis und dem Betrag-Anpassungsbetrag, unter Rundung, wie in den Produktbedingungen beschrieben. Die Emittentin wird den jeweils an einem auf den Ausgabetag folgenden Basispreis-Anpassungstag festgelegten Betrag so bald wie praktikabel auf der Internetseite bei den Angaben für das Wertpapier, sowie, nach dem Basispreis-Anpassungstag, gemäß Ziffer 4 der Allgemeinen Emissionsbedingungen veröffentlichen. Ist der Zeitraum ab einschließlich 20. Januar 2009 bis einschließlich zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Festlegung des Schlussreferenzstandes am letzten eingetretenen Bewertungstag. Ist zu jedem Zeitpunkt an einem Bestimmungstag, ein Betrag, der
4 4 Bestimmungsstand: Bestimmungstag: Abwicklungstag: Börsennotierung: dem von der Referenzstelle notierten Preises des Bezugsobjekts zur betreffenden Zeit an diesem Tag entspricht, wie von der Berechnungsstelle festgestellt. Ist eine Marktstörung eingetreten, die zu diesem Zeitpunkt an dem betreffenden Tag noch andauert, so wird für diesen Zeitpunkt kein Bestimmungsstand berechnet. Ist jeder Handelstag während der Bestimmungsperiode. Der dritte Geschäftstag nach dem betreffenden Bewertungstag. Frankfurter Wertpapierbörse (Freiverkehr) und Stuttgarter Wertpapierbörse (Regulierter Markt). Letzter Börsenhandelstag: Mindesthandelsvolumen: Ein Geschäftstag vor dem Beendigungstag. Ein Wertpapier. Market Making: Unter normalen Marktbedingungen wird die Deutsche Bank AG voraussichtlich kontinuierlich Geld- und Brief-Kurse stellen, ohne dass hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht. Indikative Preise werden auf REUTERS DBMENU sowie auf vwdticker Seite ff. veröffentlicht. Verkaufsbeschränkung: Die Optionsscheine dürfen in anderen Ländern und an fremde Staatsangehörige nur in Übereinstimmung mit den entsprechenden Gesetzen und Beschränkungen verkauft werden. Berechnungsstelle: Zentrale Zahl- und Verwaltungsstelle: Settlement: Berechnungsstelle ist Deutsche Bank AG, Frankfurt Deutsche Bank AG, Frankfurt Clearstream Banking AG in Frankfurt am Main, Deutschland Zusatzinformationen Eine Zusammenfassung der allgemeinen steuerlichen Behandlung bei einem in Deutschland steuerpflichtigen Anleger finden Sie bei den Informationen zu dem jeweiligen Wertpapier unter Interessierte Anlegern wird empfohlen, diese allgemeinen Informationen sorgfältig zu lesen und sich zusätzlich von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, Haltens und der Veräußerung oder Ausübung bzw. Rückzahlung der Wertpapiere unter besonderer Beachtung ihrer persönlichen Verhältnisse individuell beraten zu lassen. Nähere steuerliche Informationen enthält der Verkaufsprospekt.
5 5 Wichtige Hinweise Während der Laufzeit der WAVEs wird die Deutsche Bank mit der Auflösung der von ihr unterhaltenen Absicherungspositionen bereits dann beginnen, wenn sich der Kurs oder der Wert des Bezugsobjekts dem Betrag nähert. Diese Auflösung kann die Annäherung des jeweiligen Bezugsobjekts an den Betrag verstärken, und im schlimmsten Fall ein Ereignis des WAVEs, der diesen wertlos werden läßt, selbst herbeiführen. Deutsche Bank AG Der Stand des Dokuments ist der Tag der erstmaligen Ausgabe der Wertpapiere (Emissionstag). Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar, sondern geben lediglich eine Darstellung der wesentlichen Merkmale des Wertpapiers. Die vollständigen Angaben zu den Wertpapieren, insbesondere zu den Bedingungen, sowie Angaben zur Emittentin sind dem jeweiligen Verkaufsprospekt zu entnehmen; dieser ist nebst Nachträgen bei der Deutschen Bank AG, CIB GME X-markets, Große Gallusstraße 10-14, Frankfurt am Main, Telefon: 069 / , Telefax: 069 / kostenfrei erhältlich oder kann unter herunter geladen werden. Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung der Deutsche Bank AG wieder, die ohne vorherige Ankündigung geändert werden kann. Soweit die in diesem Dokument enthaltenen Angaben von Dritten stammen, übernimmt die Deutsche Bank AG für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit dieser Angaben keine Gewähr, auch wenn sie nur solche Quellen verwendet, die sie als zuverlässig erachtet. Alle Kurse und Preise werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und dienen nicht als Indikation handelbarer Kurse / Preise. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Wie im Verkaufsprospekt beschrieben, ist der Vertrieb der Wertpapiere in verschiedenen Rechtsordnungen eingeschränkt. Insbesondere dürfen die Wertpapiere weder innerhalb de Vereinigten Staaten noch an bzw. zugunsten von US-Personen zum Kauf oder Verkauf angeboten werden. Dieses Dokument und die in ihm enthaltenen Informationen dürfen nur in solchen Staaten verbreitet oder veröffentlichet werden, in denen dies nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Der direkte oder indirekte Vertrieb dieses Dokuments in die Vereinigten Staaten, Großbritannien, Kanada oder Japan, sowie seine Übermittlung an US-Personen ist untersagt.
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