DEUTSCHE NORM DIN EN ISO

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1 DEUTSCHE NORM DIN EN ISO D Juni 2012 ICS Ersatz für DIN EN ISO : Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe Schweißverfahrensprüfung Teil 1: Lichtbogen- und Gasschweißen von Stählen und Lichtbogenschweißen von Nickel und Nickellegierungen (ISO : Amd 1: Amd 2:2012); Deutsche Fassung EN ISO : A1: A2:2012 Specification and qualification of welding procedures for metallic materials Welding procedure test Part 1: Arc and gas welding of steels and arc welding of nickel and nickel alloys (ISO : Amd 1: Amd 2:2012); German version EN ISO : A1: A2:2012 Descriptif et qualification d un mode opératoire de soudage pour les matériaux métalliques Épreuve de qualification d un mode opératoire de soudage Partie 1: Soudage à l arc et aux gaz des aciers et soudage à l arc des nickels et alliages de nickel (ISO : Amd 1: Amd 2:2012); Version allemande EN ISO : A1: A2:2012 Normenausschuss Schweißen und verwandte Verfahren (NAS) im DIN DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, Berlin Gesamtumfang 38 Seiten Preisgruppe

2 Nationales Vorwort Dieses Dokument (EN ISO : A1: A2:2012) enthält den Text der Norm EN ISO :2004, die vom Unterkomitee 1 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe (Sekretariat: AFNOR, Frankreich) im Technischen Komitee CEN/TC 121 Schweißen (Sekretariat: DIN, Deutschland) in Zusammenarbeit mit dem Unterkomitee 10 Vereinheitlichung von Schweißvorschriften im Technischen Komitee ISO/TC 44 Schweißen und verwandte Prozesse unter Anwendung der Wiener Vereinbarung erarbeitet wurde, sowie deren Änderung 1 und Änderung 2 (EN ISO :2004/A1:2008 und EN ISO :2004/A2:2012). Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der DIN/DVS-Gemeinschaftsausschuss NA AA Qualitätssicherung beim Schweißen (DVS AG Q 2) im Normenausschuss Schweißen und verwandte Verfahren (NAS). Diese Norm enthält die Änderung 1, die vom CEN am 23. Januar 2008 angenommen wurde, und die Änderung 2, die vom CEN am 14. Februar 2012 angenommen wurde. Anfang und Ende der durch die Änderung eingefügten oder geänderten Texte sind jeweils durch Änderungsmarken!" bzw. #$ angegeben. Die Normenreihe EN 288 (identisch mit ISO 9956) Anforderung und Anerkennung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe ist komplett überarbeitet worden. Gründe waren einerseits technische Notwendigkeiten, andererseits sollte bei der Überarbeitung Ordnung und Systematik in der Normenreihe geschaffen werden. Da die Überarbeitung unter Anwendung der Wiener Vereinbarung erfolgte, musste die Veröffentlichung unter einer Normnummer von ISO vorgenommen werden. Aufgrund der vorgesehenen Systematik der Normenreihe konnte die bisherige ISO-Normnummer ISO 9956 nicht mehr verwendet werden; es wurden die Normnummern EN ISO bis EN ISO für die überarbeiteten und teilweise auch zusätzlichen Normen belegt. Das neue Nummerierungssystem der Normenreihe ist in DIN EN ISO 15607: , Anhang A (informativ), dargestellt. DIN EN ISO stellt eines der fünf möglichen Verfahren zur Qualifizierung einer vorläufigen Schweißanweisung (pwps) dar. Nach DIN EN ISO 15607: , Tabelle 2, kann es immer angewendet werden, es sei denn, die Verfahrensprüfung berücksichtigt nicht ausreichend die Nahtgeometrie, Einspannung bzw. Zugänglichkeit zur eigentlichen Schweißnaht. In einem derartigen Anwendungsfall sollte die Qualifizierung der vorläufigen Schweißanweisung (pwps) nach DIN EN ISO erfolgen. Die Qualifizierung einer vorläufigen Schweißanweisung (pwps) durch eine Schweißverfahrensprüfung ist das aufwendigste Verfahren der Qualifizierung und sollte auch unter Kostengründen nur gewählt werden, wenn das Anwendungsregelwerk oder die Liefervereinbarung bzw. der Werkstoff oder der Mechanisierungsgrad des Schweißverfahrens die Anwendung einer Schweißverfahrensprüfung nach DIN EN ISO erforderlich machen. In der Norm ist bewusst nicht angegeben, wer als Prüfstelle tätig werden soll. Dies wird in den jeweiligen Anwendungsbereichen (zum Beispiel: Bauaufsichtlicher Bereich, Druckgeräterichtlinie, Rohrleitungsbau, Schienenfahrzeugbau oder Schiffbau) geregelt. Dabei ist von den Regelwerkerstellern nicht beabsichtigt, dass vorliegende Schweißverfahrensprüfungen von Prüfstellen anderer Anwendungsbereiche nicht berücksichtigt werden. Vielmehr sollten vorliegende Schweißverfahrensprüfungen auf Ihre Anwendbarkeit und normgerechte Durchführung im Einzelfall geprüft werden und ggf. ergänzt werden, wenn im zutreffenden Anwendungsregelwerk zusätzliche Prüfungen (z. B. Warmzugversuch, tiefere Prüftemperaturen beim Kerbschlagbiegeversuch oder Kreuzzugprobe für das Kehlnahtprüfstück) gefordert werden. 2

3 Gegenüber der zurückgezogenen Norm DIN EN 288-3: und gegenüber der zurückgezogenen Norm DIN EN ISO : wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Titel und der Anwendungsbereich wurden erweitert auf das Gasschweißen von Stählen und das Lichtbogenschweißen von Nickel und Nickellegierungen; b) gleiche Prüfstückdicke in 6.2; c) zusätzliche Prüfungen nach einer Anwendungsnorm in 7.1; d) neue und präzisere Festlegungen zur Durchführung des Biegeversuchs in 7.4.3; e) kein Einfluss der Lagenanzahl bei den zulässigen Härtewerten in Tabelle 2; f) Übernahme der Werkstoffgruppeneinteilung nach CEN ISO/TR und geänderte Werkstoffgruppen und Werkstoffuntergruppeneinschlüsse bei Stählen in 8.3 und Tabelle 3; g) Aufnahme von Nickel und Nickellegierungen sowie von Mischverbindungen zwischen Stählen und Nickellegierungen in 8.3 und Tabelle 4; h) Geltungsbereich der Werkstoffdicke von Stumpfnähten und der Schweißgutdicke in Tabelle 5; i) neue Festlegungen zum Geltungsbereich für Werkstoffdicken und Nahtdicken von Kehlnähten in Tabelle 6; j) Geltungsbereich für Durchmesser von Rohren und Rohrabzweigungen in Tabelle 7; k) ausführliche Aussagen zur Stoßart/Nahtart in 8.4.3; l) Stromart beim Schweißprozess 111 in 8.4.7; m) Aufnahme von Aussagen zum Wasserstoffarmglühen in ; n) Aussagen zum Schweißprozess 311 in 8.5.5; o) Änderungen und Ergänzungen im Vordruck im informativen Anhang A; p) Aufnahme des Anhangs ZA; q) Änderung ISO :2004/Amd 1:2008 bzw. EN ISO :2004/A1:2008 eingearbeitet. Für die in diesem Dokument zitierten internationalen Dokumente wird im Folgenden auf die entsprechenden deutschen Dokumente hingewiesen: ISO 4063:1998 entspricht DIN EN ISO 4063: ISO 5817:2003 entspricht DIN EN ISO 5817: ISO 6947:1990 entspricht DIN EN ISO 6947: ISO siehe DIN EN ISO :1999 entspricht DIN EN ISO : ISO entspricht DIN EN ISO ISO 15607:2003 entspricht DIN EN ISO 15607: ISO/TR 15608:2005 entspricht DIN-Fachbericht CEN ISO/TR 15608: ISO :2004 entspricht DIN EN ISO : ISO :2001 entspricht DIN EN ISO : ISO 15613:2004 entspricht DIN EN ISO 15613: Änderungen Gegenüber DIN EN ISO : wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung ISO :2004/Amd 2:2012 bzw. EN ISO :2004/A2:2012 eingearbeitet. Frühere Ausgaben DIN EN 288-3: , DIN EN ISO : ,

4 Nationaler Anhang NA (informativ) Literaturhinweise DIN EN 287-1, Prüfung von Schweißern Schmelzschweißen Teil 1: Stähle DIN EN ISO 4063: , Schweißen und verwandte Prozesse Liste der Prozesse und Ordnungsnummern (ISO 4063:1998); Deutsche Fassung EN ISO 4063:2000 DIN EN ISO 5817: , Schweißen Schmelzschweißverbindungen an Stahl, Nickel, Titan und deren Legierungen (ohne Strahlschweißen) Bewertungsgruppen von Unregelmäßigkeiten (ISO 5817: Cor. 1:2006); Deutsche Fassung EN ISO 5817:2007 DIN EN ISO 6947: , Schweißnähte Arbeitspositionen Definitionen der Winkel von Neigung und Drehung (ISO 6947:1993); Deutsche Fassung EN ISO 6947:1997 DIN EN ISO : , Prüfung von Schweißern Schmelzschweißen Teil 4: Nickel und Nickellegierungen (ISO :1999); Deutsche Fassung EN ISO :1999 DIN EN ISO 14175, Schweißzusätze Gase und Mischgase für das Lichtbogenschweißen und verwandte Prozesse DIN EN ISO 15607: , Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe Allgemeine Regeln (ISO 15607:2003); Deutsche Fassung EN ISO 15607:2003 DIN-Fachbericht CEN ISO/TR 15608: , Schweißen Richtlinien für eine Gruppeneinteilung von metallischen Werkstoffen; Deutsche Fassung CEN ISO/TR 15608:2005 DIN EN ISO : , Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe Schweißanweisung Teil 1: Lichtbogenschweißen (ISO :2004); Deutsche Fassung EN ISO :2004 DIN EN ISO : , Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe Schweißanweisung Teil 2: Gasschweißen (ISO :2001); Deutsche Fassung EN ISO :2001 DIN EN ISO 15613: , Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe Qualifizierung aufgrund einer vorgezogenen Arbeitsprüfung (ISO 15613:2004); Deutsche Fassung EN ISO 15613:2004 4

5 EUROPÄISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE EN ISO Juni A1 Februar A2 Februar 2012 ICS Deutsche Fassung Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe - Schweißverfahrensprüfung - Teil 1: Lichtbogen- und Gasschweißen von Stählen und Lichtbogenschweißen von Nickel und Nickellegierungen - Änderung 2 (ISO : Amd 1: Amd 2:2012) Specification and qualification of welding procedures for metallic materials - Welding procedure test - Part 1: Arc and gas welding of steels and arc welding of nickel and nickel alloys - Amendment 2 (ISO : Amd 1: Amd 2:2012) Descriptif et qualification d'un mode opératoire de soudage pour les matériaux métalliques - Épreuve de qualification d'un mode opératoire de soudage - Partie 1: Soudage à l'arc et aux gaz des aciers et soudage à l'arc des nickels et alliages de nickel - Amendement 2 (ISO : Amd 1: Amd 2:2012) Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 7. Mai 2003, die Änderung A1 am 23. Januar 2008 und die Änderung A2 am 14. Februar 2012 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen diese Änderung in der betreffenden nationalen Norm, ohne jede Änderung, einzufügen ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum des CEN-CENELEC oder bei jedem CEN- Mitglied auf Anfrage erhältlich. Diese Änderung besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum des CEN-CENELEC mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, der Türkei, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern. EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION Management-Zentrum: Avenue Marnix 17, B-1000 Brüssel 2012 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten. Ref. Nr. EN ISO : A1: A2:2012 D

6 Inhalt Vorwort...3!Vorwort A1"...4 #Vorwort A2$ Anwendungsbereich Normative Verweisungen Begriffe Vorläufige Schweißanweisung (pwps) Schweißverfahrensprüfung Prüfstück Allgemeines Form und Maße der Prüfstücke Schweißen der Prüfstücke Untersuchung und Prüfung Prüfumfang Lage und Probenentnahme Zerstörungsfreie Prüfung Zerstörende Prüfung Bewertungsgruppen Ersatzprüfung Geltungsbereich Allgemeines Bezogen auf den Hersteller Bezogen auf den Grundwerkstoff Gültig für alle Schweißverfahren Besonderheiten für Schweißprozesse Bericht über die Qualifizierung des Schweißverfahrens (WPQR) Anhang A (informativ) Vordruck für Bericht über die Qualifizierung des Schweißverfahrens (WPQR). 29 Anhang ZA!(normativ)" Übereinstimmende Internationale und Europäische Normen, für die keine Entsprechungen im Text angegeben sind Anhang ZB (informativ) #Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie über Druckgeräte (PED) 97/23/EG Anhang ZC (informativ) # Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie über einfache Druckbehälter (SPVD) 2009/105/EG Seite

7 Vorwort Dieses Dokument (EN ISO :2004) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 121 Schweißen, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird, in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee ISO/TC 44 Welding and allied processes erarbeitet. Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Dezember 2004, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis Dezember 2004 zurückgezogen werden. Dieses Dokument ersetzt EN 288-3:1992. Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinie(n). Zusammenhang mit EU-Richtlinie(n) siehe informative Anhänge ZA und ZB, die Bestandteile dieser Norm sind. Anhang A ist informativ. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. 3

8 !Vorwort A1"!Dieses Dokument (EN ISO :2004/A1:2008) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 121 Schweißen, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird, in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee ISO/TC 44 Welding and allied processes erarbeitet. Diese Änderung zur Europäischen Norm EN ISO 15614:2004 muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis August 2008, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis August 2008 zurückgezogen werden. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berühren können. CEN [und/oder CENELEC] sind nicht dafür verantwortlich, einige oder alle diesbezüglichen Patentrechte zu identifizieren. Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EG-Richtlinien. Zum Zusammenhang mit EG-Richtlinien siehe normativen Anhang ZA und informative Anhänge ZB und ZC, die Bestandteil dieses Dokuments sind. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern." 4

9 #Vorwort A2$ #Dieses Dokument (EN ISO :2004/A2:2012) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 121 Schweißen, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird, in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee ISO/TC 44 Welding and allied processes erarbeitet. Diese Änderung zur Europäischen Norm EN ISO 15614:2004 muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis August 2012, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis August 2012 zurückgezogen werden. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berühren können. CEN [und/oder CENELEC] sind nicht dafür verantwortlich, einige oder alle diesbezüglichen Patentrechte zu identifizieren. Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinien. Zum Zusammenhang mit EU-Richtlinien siehe informative Anhänge ZB und ZC, die Bestandteil dieses Dokuments sind. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.$ 5

10 Einleitung Alle neu qualifizierten Schweißverfahren müssen mit dieser Norm ab dem Tag ihrer Veröffentlichung übereinstimmen. Diese Europäische Norm setzt jedoch bereits bestehende Schweißverfahrensprüfungen, die nach früheren nationalen Normen oder Regeln oder früheren Ausgaben dieser Norm durchgeführt wurden, nicht außer Kraft. Wenn zusätzliche Prüfungen verlangt werden, um die Qualifizierungen technisch anzupassen, sind nur diese zusätzlichen Prüfungen an einem Prüfstück durchzuführen, das mit den Bestimmungen dieser Norm übereinstimmen sollte. 6

11 1 Anwendungsbereich Diese Europäische Norm ist Teil einer Normenreihe. Einzelheiten dieser Normenreihe sind in!iso 15607:2003", Anhang A, angegeben. Diese Norm legt fest, wie eine vorläufige Schweißanweisung durch Schweißverfahrensprüfungen qualifiziert wird. Diese Norm definiert die Bedingungen für die Durchführung der Schweißverfahrensprüfungen und den Geltungsbereich für Schweißverfahren für alle praktischen schweißtechnischen Tätigkeiten innerhalb des Bereiches der Einflussgrößen nach Abschnitt 8. Die Prüfungen sind nach dieser Norm durchzuführen. Zusätzliche Prüfungen dürfen durch Anwendungsnormen gefordert werden. Diese Norm wird angewendet beim Lichtbogen- und Gasschweißen von Stählen in allen Produktformen und beim Lichtbogenschweißen von Nickel und Nickellegierungen in allen Produktformen. Lichtbogen- und Gasschweißen umfasst die folgenden Schweißprozesse nach!iso 4063": 111 Lichtbogenhandschweißen; 114 Metall-Lichtbogenschweißen mit Fülldrahtelektrode ohne Schutzgas; 12 Unterpulverschweißen 131 Metall-Inertgasschweißen; MIG-Schweißen; 135 Metall-Aktivgasschweißen; MAG-Schweißen; 136 Metall-Aktivgasschweißen mit Fülldrahtelektrode; 137 Metall-Inertgasschweißen mit Fülldrahtelektrode; 141 Wolfram-Inertgasschweißen; WIG-Schweißen; 15 Plasmaschweißen; 311 Gasschweißen mit Sauerstoff-Acetylen-Flamme. Die Grundsätze dieser Europäischen Norm dürfen bei anderen Schmelzschweißprozessen angewendet werden. 2 Normative Verweisungen!Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). EN 571-1, Zerstörungsfreie Prüfung Eindringprüfung Teil 1: Allgemeine Grundlagen EN 875, Zerstörende Prüfung von Schweißverbindungen an metallischen Werkstoffen Kerbschlagbiegeversuch Probenlage, Kerbrichtung und Beurteilung EN 895, Zerstörende Prüfung von Schweißverbindungen an metallischen Werkstoffen Querzugversuch EN 910, Zerstörende Prüfung von Schweißnähten an metallischen Werkstoffen Biegeprüfungen EN 970, Zerstörungsfreie Prüfung von Schmelzschweißnähten Sichtprüfung EN , Schweißen Empfehlungen zum Schweißen metallischer Werkstoffe Teil 1: Allgemeine Anleitungen zum Lichtbogenschweißen 7

12 EN :1995, Zerstörende Prüfung an Schweißnähten an metallischen Werkstoffen Härteprüfung Teil 1: Härteprüfung für Lichtbogenschweißverbindungen EN 1290, Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißverbindungen Magnetpulverprüfung von Schweißverbindungen EN 1321, Zerstörende Prüfung von Schweißverbindungen an metallischen Werkstoffen Makroskopische und mikroskopische Untersuchungen von Schweißnähten EN 1418, Schweißpersonal Prüfung von Bedienern von Schweißeinrichtungen zum Schmelzschweißen und von Einrichtern für das Widerstandsschweißen für vollmechanisches und automatisches Schweißen von metallischen Werkstoffen EN 1435, Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißverbindungen Durchstrahlungsprüfung von Schmelzschweißverbindungen EN 1714, Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißverbindungen Ultraschallprüfung von Schweißverbindungen EN 12062, Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißverbindungen Allgemeine Regeln für metallische Werkstoffe ISO 4063:1998, Welding and allied processes Nomenclature of processes and reference numbers (de: Schweißen und verwandte Prozesse Liste der Prozesse und Ordnungsnummern) ISO 5817:2003, Welding Fusion-welded joints in steel, nickel, titanium and their alloys (beam welding excluded) Quality levels for imperfections (de: Schweißen Schmelzschweißverbindungen an Stahl, Nickel, Titan und deren Legierungen (ohne Strahlschweißen) Bewertungsgruppen von Unregelmäßigkeiten) ISO 6947:1990, Welds Working positions Definitions of angles of slope and rotation (de: Schweißnähte Arbeitspositionen Definitionen der Winkel von Neigung und Drehung) ISO , Qualification test of welders Fusion welding Part 1: Steels (de: Prüfung von Schweißern Schmelzschweißen Teil 1: Stähle) ISO :1999, Qualification test of welders Fusion welding Part 4: Nickel and nickel alloys (de: Prüfung von Schweißern Schmelzschweißen Teil 4: Nickel und Nickellegierungen) ISO 14175, Welding consumables Gases and gas mixtures for fusion welding and allied processes (de: Schweißzusätze Gase und Gasgemische für das Lichtbogenschweißen und verwandte Prozesse) ISO 15607:2003, Specification and qualification of welding procedures for metallic materials General rules (de: Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe Allgemeine Regeln) ISO/TR 15608:2005, Welding Guidelines for a metallic materials grouping system (de: Schweißen Richtlinien für eine Gruppeneinteilung von metallischen Werkstoffen) ISO :2004, Specification and qualification of welding procedures for metallic materials Welding procedure specification Part 1: Arc welding (de: Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe Schweißanweisung Teil 1: Lichtbogenschweißen) ISO :2001, Specification and qualification of welding procedures for metallic materials Welding procedure specification Part 2: Gas welding (de: Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe Schweißanweisung Teil 2: Gasschweißen) ISO 15613:2004, Specification and qualification of welding procedures for metallic materials Qualification based on pre-production welding test (de: Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe Qualifizierung aufgrund einer vorgezogenen Arbeitsprüfung)" 8

13 3 Begriffe Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach!iso 15607:2003". 4 Vorläufige Schweißanweisung (pwps) Die vorläufige Schweißanweisung ist nach!iso oder ISO " anzufertigen. 5 Schweißverfahrensprüfung Das Schweißen und Prüfen der Prüfstücke muss nach den Abschnitten 6 und 7 erfolgen. Der Schweißer oder Bediener, der die Schweißverfahrensprüfung in Übereinstimmung mit dieser Norm erfolgreich durchgeführt hat, ist für den entsprechenden Geltungsbereich nach!iso oder ISO " oder EN 1418 qualifiziert, vorausgesetzt, dass die maßgebenden Prüfungsanforderungen erfüllt sind. 6 Prüfstück 6.1 Allgemeines Die Schweißverbindung, auf die sich das Schweißverfahren in der Produktion bezieht, muss durch ein genormtes Prüfstück oder Prüfstücke, wie in 6.2 festgelegt, repräsentiert werden. Wenn die Anforderungen an die Geometrie der Verbindung in der Produktion nicht genormten Prüfstücken nach dieser Norm entsprechen, muss!iso 15613" angewendet werden. 6.2 Form und Maße der Prüfstücke Die Länge oder Anzahl der Prüfstücke muss ausreichend sein, damit alle geforderten Prüfungen durchgeführt werden können. Zusätzliche Prüfstücke oder über die Mindestgröße hinausgehende Prüfstücke dürfen für zusätzliche Proben und/oder für Ersatzproben angefertigt werden (siehe 7.6). Für alle Prüfstücke außer Rohrabzweigungen (siehe Bild 4) und Kehlnähte (siehe Bild 3) muss die Grundwerkstoffdicke t für die zu schweißenden Bleche und Rohre gleich sein. Wenn Kerbschlagbiegeproben aus der Wärmeeinflusszone (WEZ) zu entnehmen sind, muss die Walzrichtung auf dem Prüfstück angegeben werden, falls dies durch die Anwendungsnorm gefordert wird. Die Dicke und/oder der Rohraußendurchmesser der Prüfstücke müssen nach bis ausgewählt werden. Form und Mindestmaße der Prüfstücke müssen wie folgt sein: Stumpfstoß am Blech mit voller Durchschweißung Das Prüfstück muss nach Bild 1 vorbereitet werden Stumpfstoß am Rohr mit voller Durchschweißung Das Prüfstück muss nach Bild 2 vorbereitet werden. ANMERKUNG Das Wort Rohr, allein oder in Verbindung, bedeutet jede Art von Rohr oder Hohlprofil. 9

14 6.2.3 T-Stoß Das Prüfstück muss nach Bild 3 vorbereitet werden. Es darf für voll durchgeschweißte Stumpfnähte oder für Kehlnähte verwendet werden Rohrabzweigung Das Prüfstück muss nach Bild 4 vorbereitet werden. Der kleinste Winkel α, der in der Produktion vorkommt, wird genommen. Es darf als voll durchgeschweißte Verbindung (aufgesetzte, eingesetzte oder durchgesetzte Verbindung) und für Kehlnäte verwendet werden. 6.3 Schweißen der Prüfstücke Die Vorbereitung und das Schweißen der Prüfstücke muss in Übereinstimmung mit der pwps und unter den allgemeinen Bedingungen für das Schweißen in der Produktion, für die sie gelten sollen, ausgeführt werden. Die Schweißpositionen und die Grenzwerte für Neigungs- und Drehwinkel des Prüfstückes müssen!iso 6947" entsprechen. Falls Heftschweißungen in der endgültigen Verbindung überschweißt werden, müssen sie im Prüfstück berücksichtigt werden. Das Schweißen und Prüfen von Prüfstücken muss im Beisein von einem Prüfer oder einer Prüfstelle durchgeführt werden. Legende 1 Schweißnahtvorbereitung und Zusammenbau entsprechend der vorläufigen Schweißanweisung (pwps) a b t 10 Mindestmaß 150 mm Mindestmaß 350 mm Werkstoffdicke Bild 1 Prüfstück für einen Stumpfstoß am Blech mit voller Durchschweißung

15 Legende 1 Schweißnahtvorbereitung und Zusammenbau entsprechend der vorläufigen Schweißanweisung (pwps) a D t Mindestmaß 150 mm Rohraußendurchmesser Werkstoffdicke Bild 2 Prüfstück für einen Stumpfstoß am Rohr mit voller Durchschweißung Legende 1 Schweißnahtvorbereitung und Zusammenbau entsprechend der vorläufigen Schweißanweisung (pwps) a b t Mindestmaß 150 mm Mindestmaß 350 mm Werkstoffdicke!Bild 3 Prüfstück für einen T-Stoß" 11

16 Legende 1 Schweißnahtvorbereitung und Zusammenbau entsprechend der vorläufigen Schweißanweisung (pwps) α Rohrabzweigwinkel a Mindestmaß 150 mm D 1 Rohraußendurchmesser des Hauptrohres t 1 Werkstoffdicke des Hauptrohres D 2 Außendurchmesser des abzweigenden Rohres Werkstoffdicke des abzweigenden Rohres t 2 7 Untersuchung und Prüfung 7.1 Prüfumfang 12 Bild 4 Prüfstück für eine Rohrabzweigung Die Prüfung umfasst sowohl die zerstörungsfreie (NDT) als auch die zerstörende Prüfung, die den Anforderungen nach Tabelle 1 entsprechen. Eine Anwendungsnorm darf zusätzliche Prüfungen festlegen, z. B.: Längszugprüfung im Schweißgut; Schweißgut-Biegeprüfung; Korrosionsprüfungen; chemische Analyse; Mikroschliffuntersuchung; Deltaferritbestimmung; Kreuzzugprobe.

17 ANMERKUNG Bestimmte Einsatz-, Werkstoff- oder Herstellbedingungen können umfassendere Prüfungen, als in dieser Norm festgelegt sind, erfordern, um mehr Informationen zu erhalten und um die Wiederholung von Schweißverfahrensprüfungen zu einem späteren Zeitpunkt für den Erhalt zusätzlicher Prüfwerte zu vermeiden. Tabelle 1 Untersuchung und Prüfung der Prüfstücke Prüfstück Prüfart Prüfumfang Fußnote Stumpfstoß mit voller Durchschweißung Bild 1 und Bild 2 T-Stumpfstoß mit voller Durchschweißung Bild 3 Rohrabzweigung mit voller Durchschweißung Bild 4 Kehlnähte Bild 3 und Bild 4 Sichtprüfung 100 % Durchstrahlungs- oder Ultraschallprüfung 100 % a Oberflächenrissprüfung 100 % b Querzugprüfung 2 Proben Querbiegeprüfung 4 Proben c Kerbschlagbiegeprüfung 2 Sätze d Härteprüfung erforderlich e Makroschliff-Untersuchung 1 Probe Sichtprüfung 100 % f Oberflächenrissprüfung 100 % b und f Durchstrahlungs- oder Ultraschallprüfung 100 % a, f und g Härteprüfung erforderlich e und f Makroschliff-Untersuchung 2 Proben f Sichtprüfung 100 % f Oberflächenrissprüfung 100 % b und f Härteprüfung erforderlich e und f Makroschliff-Untersuchung 2 Proben f a Ultraschallprüfung darf nicht für t < 8 mm angewendet werden und nicht für die Werkstoffgruppen 8, 10, 41 bis 48. b Eindringprüfung oder Magnetpulverprüfung. Für nicht-magnetische Werkstoffe nur Eindringprüfung. c Für Biegeprüfungen siehe d 1 Satz im Schweißgut und 1 Satz in der WEZ für Werkstoffe mit Dicken 12 mm und bei denen Kerbschlagarbeitwerte angegeben sind. Anwendungsnormen dürfen bei Dicken unter 12 mm Kerbschlagbiegeproben fordern. Die Prüftemperatur muss vom Hersteller im Hinblick auf die Anwendung oder die Anwendungsnorm gewählt werden, braucht aber nicht niedriger zu sein, als für den Grundwerkstoff gefordert. Zusätzliche Prüfungen, siehe e Nicht erforderlich für Grundwerkstoffe: Untergruppe 1.1 und Werkstoffgruppen 8, 41 bis 48. f Die aufgeführten Prüfungen geben keine Informationen über die mechanischen Eigenschaften der Verbindung. Wo derartige Eigenschaften für die Anwendung wichtig sind, muss eine zusätzliche Qualifizierung, z. B. durch Qualifizierung einer Stumpfnaht, erfolgen. g Für Außendurchmesser 50 mm wird keine Ultraschallprüfung gefordert. Bei Rohraußendurchmesser > 50 mm und wenn es technisch unmöglich ist, eine Ultraschallprüfung anzuwenden, muss eine Druchstrahlungsprüfung durchgeführt werden, vorausgesetzt, die Verbindungsform ermöglicht aussagekräftige Ergebnisse. 13

18 7.2 Lage und Probenentnahme Die Proben müssen entsprechend den Bildern 5, 6, 7 und 8 entnommen werden. Die Proben müssen entnommen werden, nachdem alle zerstörungsfreien Prüfungen (NDT) unter Anwendung der jeweiligen Bewertungskriterien für die NDT-Verfahren erfolgreich durchgeführt worden sind. Es ist zulässig, die Proben so zu entnehmen, dass Bereiche mit für das (die) jeweilige(n) NDT-Verfahren zulässige(n) Unregelmäßigkeit(en) vermieden werden. Legende 1 Abfall 25 mm 2 Schweißrichtung 3 Bereich für: 1 Zugprobe; Biegeproben. 4 Bereich für: Kerbschlagbiegeprüfung und zusätzliche Prüfungen, falls erforderlich. 5 Bereich für: 1 Zugprobe; Biegeproben. 6 Bereich für: 1 Makroschliff; 1 Härteprüfung. ANMERKUNG 14 Nicht maßstäblich. Bild 5 Probenlage für einen Stumpfstoß am Blech

19 Legende 1 Scheitelpunkt für feststehendes Rohr 2 Bereich für: 1 Zugprobe; Biegeproben. 3 Bereich für: Kerbschlagbiegeprüfung und zusätzliche Prüfungen, falls erforderlich. 4 Bereich für: 1 Zugprobe; Biegeproben. 5 Bereich für: 1 Makroschliff; 1 Härteprüfung. ANMERKUNG Nicht maßstäblich. Bild 6 Probenlage für einen Stumpfstoß am Rohr 15

20 Legende 1 Abfall 25 mm 2 Makroschliff 3 Makroschliff und Härteprüfung 4 Schweißrichtung 16 Bild 7 Probenlage für einen T-Stoß Legende 1 Makroschliff und durchzuführende Härteprüfung (in Position A) 2 Makroschliff in Position B α Rohrabzweigwinkel Bild 8 Probenlage für eine Rohrabzweigung oder für eine Kehlnaht am Rohr

21 7.3 Zerstörungsfreie Prüfung Alle zerstörungsfreien Prüfungen nach 7.1 und Tabelle 1 müssen an den Prüfstücken vor der Aufteilung in Proben durchgeführt werden. Eine geforderte Wärmenachbehandlung muss vor der zerstörungsfreien Prüfung abgeschlossen werden. Für Werkstoffe, die empfindlich gegen wasserstoffinduzierte Risse sind und bei denen kein Wasserstoffarmglühen oder keine Wärmenachbehandlung gefordert wird, sollte die zerstörungsfreie Prüfung zeitlich verzögert durchgeführt werden. Abhängig von der Stoßgeometrie, den Werkstoffen und den Fertigungsanforderungen muss die NDT wie in Tabelle 1 gefordert nach EN 970 (Sichtprüfung), EN 1435 (Durchstrahlungsprüfung), EN 1714 (Ultraschallprüfung), EN (Eindringprüfung) und EN 1290 (Magnetpulverprüfung) durchgeführt werden. 7.4 Zerstörende Prüfung Allgemeines Der Prüfumfang muss Tabelle 1 entsprechen Querzugprüfung Die Proben und die Durchführung der Querzugprüfung an Stumpfnähten müssen EN 895 entsprechen. Für Rohre mit einem Außendurchmesser > 50 mm ist die Nahtüberhöhung auf beiden Seiten abzuarbeiten, so dass die Probe die gleiche Dicke wie die Rohrwand aufweist. Für Rohre mit einen Außendurchmesser 50 mm und bei Verwendung des Gesamtquerschnitts von kleinen Rohren darf die Nahtüberhöhung im Inneren des Rohres belassen bleiben. Sofern nicht vor der Prüfung anders festgelegt wurde, darf die Zugfestigkeit der Probe nicht kleiner als der entsprechende Wert für die Mindestzugfestigkeit des Grundwerkstoffs sein. Für Verbindungen mit unterschiedlichen Grundwerkstoffen darf die Zugfestigkeit nicht kleiner sein, als der niedrigere minimale Wert der Zugfestigkeit der beiden Grundwerkstoffe Biegeprüfung Die Proben und die Durchführung der Biegeprüfung an Stumpfnähten müssen mit EN 910 übereinstimmen. Für Dicken < 12 mm sind zwei wurzel- und zwei oberseitige Querbiegeproben durchzuführen. Für Dicken 12 mm werden vier Seitenbiegeproben anstelle der wurzel- und oberseitigen Querbiegeproben empfohlen. Für Mischverbindungen oder heterogene Stumpfstöße an Blechen darf eine wurzelseitige und eine oberseitige Längsbiegeprüfung anstelle von vier Seitenbiegeprüfungen durchgeführt werden. Bei einem Grundwerkstoff mit einer Dehnung A 20 % muss der Durchmesser des Biegedorns oder der inneren Biegerolle 4 t und der Biegewinkel 180 betragen. Für einen Grundwerkstoff mit einer Dehnung A < 20 % muss die folgende Gleichung angewendet werden: Dabei ist ( 100 ts ) d = ts A d t s A der Durchmesser des Biegedorns oder der inneren Biegerolle; die Dicke der Biegeprobe; die minimale Längsdehnung, die in der Werkstoffspezifikation gefordert wird. 17

22 Während der Prüfung darf bei den Proben kein einzelner Fehler > 3 mm in irgendeiner Richtung auftreten. Fehler, die während der Prüfung an der Probenkante auftreten, sind bei der Bewertung nicht zu berücksichtigen Makroschliffuntersuchung Die Proben sind nach EN 1321 vorzubereiten und auf einer Seite anzuätzen, um die Schmelzlinie, die WEZ und den Nahtaufbau deutlich zu zeigen. Die Makroschliffuntersuchung muss den unbeeinflussten Grundwerkstoff einschließen, und mindestens ein Makroschliffbild je Schweißverfahrensprüfung muss protokolliert werden. Die Bewertungsgruppen nach 7.5 sind anzuwenden Kerbschlagbiegeprüfung Die Proben und die Durchführung der Kerbschlagbiegeprüfung an Stumpfstößen müssen hinsichtlich der Probenlage sowie der Prüftemperatur mit dieser Norm und hinsichtlich der Maße und der Prüfung mit EN 875 übereinstimmen. Für das Schweißgut muss der Probentyp VWT (V: Charpy-V-Kerbe W: Kerbe im Schweißgut T: Kerbe durch die Dicke) und für die Wärmeeinflusszone der Probentyp VHT (V: Charpy-V-Kerbe H: Kerbe in der Wärmeeinflusszone T: Kerbe durch die Dicke) angewendet werden. Für jede festgelegte Position besteht jeder Satz aus drei Proben. Es sind Proben mit Charpy-V-Kerbe anzuwenden, die höchstens 2 mm unterhalb der Oberfläche des Grundwerkstoffes und quer zur Schweißnaht zu entnehmen sind. In der WEZ muss die Kerbe 1 mm bis 2 mm von der Schmelzlinie entfernt liegen, und im Schweißgut muss er auf der Schweißnahtmittellinie liegen. Für Dicken > 50 mm müssen zwei zusätzliche Probensätze, einer aus dem Schweißgut und einer aus der WEZ aus dem Nahtmittenbereich oder aus dem Wurzelbereich der Schweißnaht, entnommen werden. Die verbrauchte Schlagarbeit muss mit den Werten der zutreffenden Grundwerkstoffnorm übereinstimmen, sofern nicht in der Anwendungsnorm andere Festlegungen enthalten sind. Der Durchschnittswert der drei Proben muss den festgelegten Anforderungen entsprechen. Für jede Kerblage darf ein Einzelwert unter dem minimalen festgelegten Durchschnittswert liegen, vorausgesetzt er liegt nicht unter 70 % dieses Wertes. Bei Mischverbindungen sind die Kerbschlagbiegeprüfungen an Proben aus der WEZ von jedem Grundwerkstoff durchzuführen. Wenn Kombinationsprozesse in einem Prüfstück qualifiziert werden, müssen die Kerbschlagbiegeproben vom Schweißgut und der WEZ so entnommen werden, dass jeder Schweißprozess erfasst wird Härteprüfung Die Härteprüfung ist nach Vickers mit einer Prüfkraft HV 10 nach EN durchzuführen. Härtewerte müssen aus der Schweißnaht, aus der Wärmeeinflusszone und aus dem Grundwerkstoff entnommen werden, um den Härtewertebereich durch die Schweißverbindung zu bewerten. Bei Werkstoffdicken gleich oder kleiner 5 mm muss nur eine Eindruckreihe in einer Tiefe bis 2 mm unterhalb der decklagenseitigen Oberfläche der Schweißverbindung durchgeführt werden. Bei Werkstoffdicken über 5 mm müssen zwei Eindruckreihen in einer Tiefe bis 2 mm unterhalb der decklagenseitigen und der wurzelseitigen Oberfläche durchgeführt werden. Bei beidseitig geschweißten Nähten, Kehlnähten und T-Stößen muss eine zusätzliche Eindruckreihe im Wurzelbereich durchgeführt werden. Beispiele von typischen Eindrücken sind in EN :1995, Bild 1a) bis 1d) sowie Bild 3 und Bild 4, wiedergegeben. In jeder Eindruckreihe müssen mindestens drei individuelle Eindrücke in jedem der folgenden Bereiche enthalten sein: Schweißnaht; beide Wärmeeinflusszonen; beide Grundwerkstoffe. 18

23 In der WEZ muss der erste Eindruck so nah wie möglich an die Schmelzlinie gesetzt werden. Die Ergebnisse der Härteprüfung müssen den Anforderungen der Tabelle 2 entsprechen. Unabhängig davon müssen für die Werkstoffgruppen 6 (nicht wärmebehandelt) 7, 10 und 11 und für jede Mischverbindung die Anforderungen vor der Prüfung festgelegt werden. Tabelle 2 Zulässige höchste Härtewerte (HV 10) Stahlgruppen CR ISO Nicht wärmebehandelt Wärmebehandelt 1 a, b , a Falls Härteprüfungen gefordert werden b Für Stähle mit R eh, min. > 890 N/mm 2 sind Sondervereinbarungen erforderlich. 7.5 Bewertungsgruppen Ein Schweißverfahren ist qualifiziert, wenn die Unregelmäßigkeiten im Prüfstück innerhalb der festgelegten Grenzen der Bewertungsgruppe B nach!iso 5817" liegen, ausgenommen folgende Unregelmäßigkeiten:!zu große Nahtüberhöhung (Kehlnaht), zu große Kehlnahtdicke, zu große Wurzelüberhöhung und schroffer Nahtübergang, für die Bewertungsgruppe C angewendet werden muss. Die Anforderung h 0,05 t gilt nicht für Einbrandkerben. Eine Einbrandkerbe darf nicht größer als 0,5 mm sein. Winkelversatz ist nicht anwendbar für die Schweißverfahrensprüfung." ANMERKUNG Die Zuordnung zwischen den Bewertungsgruppen nach!iso 5817" und den Zulässigkeitsgrenzen der verschiedenen Prüfverfahren für die zerstörungsfreie Prüfung sind in EN enthalten. 7.6 Ersatzprüfung Falls das Prüfstück eine der Anforderungen an die Sichtprüfung oder an die NDT, wie in 7.5 festgelegt, nicht erfüllt, muss ein zusätzliches Prüfstück geschweißt und den gleichen Untersuchungen unterworfen werden. Falls dieses zusätzliche Prüfstück den Anforderungen nicht genügt, gilt die Schweißverfahrensprüfung als nicht bestanden. Falls irgendeine Probe die Anforderungen für zerstörende Prüfung nach 7.4 nur wegen Schweißnahtunregelmäßigkeiten nicht erfüllt, müssen für jede Probe, die nicht bestanden hat, zwei weitere Proben geprüft werden. Die zusätzlichen Proben können, falls genug Werkstoff vorhanden ist, aus demselben Prüfstück oder aus einem neuen Prüfstück entnommen werden. Jede zusätzliche Probe muss denselben Prüfungen wie die ursprüngliche Probe, die nicht bestanden hat, unterzogen werden. Wenn eine von den zusätzlichen Proben nicht die Anforderungen erfüllt, gilt die Schweißverfahrensprüfung als nicht bestanden. Wenn eine Zugprobe die Anforderungen von nicht erfüllt, müssen zwei weitere Proben für jede nicht bestandene Probe durchgeführt werden. Beide müssen die Anforderungen nach erfüllen. Wenn vereinzelte Härtewerte in verschiedenen Prüfzonen oberhalb der in Tabelle 2 enthaltenen Werte liegen, dürfen weitere Härteprüfungen durchgeführt werden (auf der Rückseite der Probe oder nach ausreichendem Beschleifen der geprüften Oberflächen). Keiner der zusätzlichen Härtewerte darf die maximalen Härtewerte, die in Tabelle 2 enthalten sind, überschreiten. 19

24 Für Kerbschlagbiegeprüfungen nach Charpy, bei denen die Ergebnisse von einem Satz von drei Proben nicht die Anforderungen erfüllen, müssen drei zusätzliche Proben entnommen werden, vorausgesetzt, dass nur eine Probe einen Wert unter 70 % hat. Der Durchschnittswert dieser Proben plus den Ergebnissen der ursprünglichen Proben darf nicht niedriger als der geforderte Durchschnittswert sein. 8 Geltungsbereich 8.1 Allgemeines Alle im Abschnitt 8 genannten Bedingungen müssen erfüllt werden, um die Anforderung dieser Norm zu erfüllen. Änderungen außerhalb der festgelegten Bereiche erfordern eine neue Schweißverfahrensprüfung. 8.2 Bezogen auf den Hersteller Die Qualifizierung einer pwps durch eine Schweißverfahrensprüfung nach dieser Norm, die ein Hersteller erlangt hat, gilt für das Schweißen in Werkstätten oder auf Baustellen, die der gleichen technischen und qualitativen Überwachung dieses Herstellers unterliegen. Schweißen unter der gleichen technischen und qualitativen Überwachung liegt vor, wenn der Hersteller, der die Schweißverfahrensprüfung durchgeführt hat, für alle Schweißarbeiten, die danach durchgeführt werden, voll verantwortlich ist. 8.3 Bezogen auf den Grundwerkstoff Gruppeneinteilung der Grundwerkstoffe Um die Anzahl von Schweißverfahrensprüfungen zu minimieren, sind Stähle, Nickel und Nickellegierungen nach!iso/tr 15608" eingruppiert. Eine separate Qualifizierung eines Schweißverfahrens ist für jeden Grundwerkstoff oder jede Grundwerkstoffkombinationen erforderlich, die nicht in der Gruppeneinteilung enthalten sind. Wenn ein Grundwerkstoff zu zwei Werkstoffgruppen oder Untergruppen gehört, muss er immer der niedrigen Werkstoffgruppe oder Untergruppe zugeordnet werden.!der Werkstoff von verbleibenden Schweißbadsicherungen muss wie ein Grundwerkstoff betrachtet werden und innerhalb der Qualifizierungs-(Unter-)gruppe liegen." ANMERKUNG Geringfügige Unterschiede in der Zusammensetzung von ähnlichen Güten, die ihre Ursache in der Anwendung von nationalen Normen haben, erfordern keine erneute Qualifizierung Stähle Die Geltungsbereiche sind in Tabelle 3 angegeben Nickellegierungen Die Geltungsbereiche sind in Tabelle 4 angegeben Mischverbindungen zwischen Stählen und Nickellegierungen Die Geltungsbereiche sind in Tabelle 4 angegeben. 20

25 Tabelle 3 Geltungsbereich für Stahlgruppen und Untergruppen Werkstoff- (Unter-) Gruppe des Prüfstücks Geltungsbereich a a 2,1 1,2 a a 3,1 1,2 1,2 2,3 a 1,3 a b 4,4 b 1,4 b b 5,5 b 1,5 b b 6,6 b 1,6 b c c 3, 7 c 1,7 c c 2 a, 7 c 1 8 8!8 b 8" c 6 b, 8 c 1, 8 c 2, 8 c c 5 b, 8 c 1, 8 c 2, 8 c 4, 8 c 6.1, 8 c 6.2 a b c c 3 a, 8 c 1, 8 c c 2 a, 8 c b b b 8 c b 6 b, 10 b 1, 10 b 2, 10 b b 5 b, 10 b 1, 10 b 2, 10 b 4, 10 b 6.1, 10 b b 3 a, 10 b 1, 10 b b 2 a, 10 b b 11, 11 b 1 Gilt für Stähle mit der gleichen oder niedrigeren festgelegten Streckgrenze derselben Werkstoffgruppe. Gilt für Stähle in der selben Untergruppe und jeder niedrigeren Untergruppe innerhalb derselben Werkstoffgruppe. Gilt für Stähle in derselben Untergruppe. 21

26 Tabelle 4 Geltungsbereich für Werkstoffgruppen von Nickellegierungen und Nickellegierungen/Stahl Werkstoffgruppe des Prüfstücks Geltungsbereich c c c 43, 45 c 45, 47 c c c 45, 43 c 43 c c c 47, 43 c 43 c, 45 c 45 c c bis bis 48 c 2 a, 41 bis 48 c 1 41 bis bis 48 c 3 a, 41 bis 48 c 2 oder 1 41 bis bis 48 c 5 b, 41 bis 48 c 6.2 oder 6.1 oder 4 oder 2 oder bis bis 48 b 6 b, 41 bis 48 c 4 oder 2 oder 1 ANMERKUNG Für die Werkstoffgruppen 41 bis 48 gilt eine Schweißverfahrensprüfung, die mit einer ausscheidungsgehärteten Legierung einer Werkstoffgruppe durchgeführt worden ist, für alle Verbindungen von ausscheidungsgehärteten Legierungen dieser Werkstoffgruppe an alle lösungsgeglühten Legierungen der gleichen Werkstoffgruppe. a Gilt für Stähle mit der gleichen oder niedriger festgelegter Streckgrenze derselben Werkstoffgruppe. b Gilt für Stähle in derselben Untergruppe und jeder niedrigeren Untergruppe der gleichen Werkstoffgruppe. c Für die Werkstoffgruppen 41 bis 48 gilt eine Schweißverfahrensprüfung, die an einer lösungsgeglühten oder ausscheidungsgehärteten Legierung einer Werkstoffgruppe durchgeführt worden ist, für alle lösungsgeglühten oder ausscheidungsgehärteten Legierungen der gleichen Werkstoffgruppe Werkstoffdicke und Rohrdurchmesser Allgemeines Für die Qualifizierung eines einzelnen Schweißprozesses hat die Dicke t folgende Bedeutungen: a) für eine Stumpfnaht: die Dicke des Grundwerkstoffes; b) für eine Kehlnaht: die Dicken der Grundwerkstoffe. Für jeden Dickenbereich, der nach Tabelle 6 qualifiziert ist, gibt es auch einen zugehörigen Geltungsbereich für die Nahtdicken, a, von einlagig geschweißten Kehlnähten nach ; c) für eine aufgesetzte Verbindung einer Rohrabzweigung: die Dicken der Grundwerkstoffe; d) für eine eingesetzte oder durchgesetzte Verbindung einer Rohrabzweigung: die Dicken der Grundwerkstoffe; e) für einen T-Stoß am Blech mit voller Durchschweißung: die Dicken des Grundwerkstoffes.

27 Für die Qualifizierung eines Kombinationsprozesses muss die aufgezeichnete Dickenverteilung der Schweißprozesse als Basis für den Geltungsbereich des jeweiligen einzelnen Schweißprozesses verwendet werden Geltungsbereich für Stumpfstöße, T-Stöße und Rohrabzweigungen und Kehlnähte Die Qualifizierung einer Schweißverfahrensprüfung bezogen auf die Dicke t muss die Qualifizierung für die folgenden Dickenbereiche nach Tabelle 5 und Tabelle 6 einschließen. Für Rohrabzweigungen und Kehlnähte muss der Geltungsbereich für beide Grundwerkstoffe unabhängig voneinander angewendet werden. Wenn eine Kehlnaht durch eine Stumpfnaht qualifiziert wird, findet Tabelle 6 Anwendung. Tabelle 5 Geltungsbereich der Werkstoffdicke von Stumpfnähten und der Schweißgutdicke Maße in Millimeter Dicke des Prüfstücks t Einlagig Geltungsbereich Mehrlagig t 3 0,7 t bis 1,3 t 0,7 t bis 2 t 3 < t 12 0,5 t (3 min.) bis 1,3 t a!3 bis 2 t a " 12 < t 100 0,5 t bis 1,1 t 0,5 t bis 2 t t > 100 nicht anwendbar 50 bis 2 t a Wenn Kerbschlagarbeitsanforderungen festgelegt sind, gilt als obere Grenze 12 mm, sofern keine Kerbschlagbiegeprüfungen durchgeführt worden sind. Dicke des Prüfstücks t Tabelle 6 Geltungsbereich für Werkstoffdicken und Nahtdicken von Kehlnähten Werkstoffdicke Geltungsbereich Einlagig Nahtdicke Maße in Millimeter Mehrlagig t 3 0,7 t bis 2 t!0,75 a bis 1,5 a" keine Einschränkung 3 < t < 30 #0,5 t (3 min.) bis 2 t$!0,75 a bis 1,5 a " keine Einschränkung t 30 5 a keine Einschränkung ANMERKUNG 1 a ist die Nahtdicke des Prüfstücks. ANMERKUNG 2 Wenn eine Kehlnaht durch eine Prüfung an einer Stumpfnaht qualifiziert wird, basiert der Geltungsbereich für die Nahtdicke auf der Dicke des eingebrachten Schweißgutes. a Nur für spezielle Anwendungen. Jede Kehlnahtdicke muss separat durch eine Schweißverfahrensprüfung nachgewiesen werden Geltungsbereich für den Durchmesser von Rohren und Rohrabzweigungen Die Qualifizierung einer Schweißverfahrensprüfung am Durchmesser D muss die Qualifizierung von Durchmessern in den folgenden Bereichen nach Tabelle 7 einschließen. 23

28 Die Qualifizierung für Bleche schließt auch Rohre mit einem Durchmesser > 500 mm oder, wenn in den rotierenden Schweißpositionen PA oder PC geschweißt wird, mit einem Durchmesser > 150 mm ein. Tabelle 7 Geltungsbereich für Durchmesser von Rohren und Rohrabzweigungen Maße in Millimeter Durchmesser des Prüfstücks D a D 25 D > 25 Geltungsbereich 0,5 D bis 2 D! 0,5 D (25 mm min.)" ANMERKUNG Für Hohlprofile ist D das Maß der schmaleren Seite. a D ist der Rohraußendurchmesser oder der Außendurchmesser des abzweigenden Rohres Winkel der Rohrabzweigung Eine Qualifizierung einer Schweißverfahrensprüfung, ausgeführt an einer Rohrabzweigung mit einem Winkel α, muss für alle Abzweigungswinkel α 1 im Bereich α α 1 90 gelten. 8.4 Gültig für alle Schweißverfahren Schweißprozesse Jeder Mechanisierungsgrad muss unabhängig voneinander qualifiziert werden (manuell, teilmechanisch, vollmechanisch und automatisch).!außerdem ist es auch nicht erlaubt, die Art der Durchführung (manuell, mechanisch oder automatisch) zu ändern. Die Qualifizierung gilt nur für den (die) Schweißprozess(e), der (die) in der Schweißverfahrensprüfung angewendet wurde(n). " Die Qualifizierung eines Schweißverfahrens mit Kombinationsprozessen darf mit separaten Schweißverfahrensprüfungen für jeden Schweißprozess erreicht werden. Es ist auch möglich, eine Schweißverfahrensprüfung als Kombinationsprozess-Schweißverfahrensprüfung durchzuführen. Die Qualifizierung einer solchen Prüfung ist nur für die Schweißprozessfolge gültig, die bei der Kombinationsprozess-Schweißverfahrensprüfung ausgeführt worden ist. ANMERKUNG Es ist nicht erlaubt, eine Kombinationsprozess-Schweißverfahrensprüfung für die Qualifizierung eines Einzelprozesses zu benutzen, sofern die für den Schweißprozess durchgeführte Prüfung nicht den Vorgaben dieser Norm entspricht Schweißpositionen Das Schweißen einer Prüfung in irgendeiner Schweißposition (Blech oder Rohr) qualifiziert für alle Schweißpositionen (Blech oder Rohr), ausgenommen PG und J-L045, für die eine separate Schweißverfahrensprüfung erforderlich ist. Wenn Anforderungen entweder an die Kerbschlagarbeit und/oder an die Härte gestellt werden, müssen Kerbschlagbiegeprüfungen aus dem Schweißgut der Schweißposition mit der höchsten Wärmeeinbringung und Härteprüfungen aus dem Schweißgut der Schweißposition mit der niedrigsten Wärmeeinbringung durchgeführt werden, um alle Schweißpositionen zu qualifizieren. Zum Beispiel ist bei Stumpfnähten an Blechen die höchste Wärmeeinbringung üblicherweise in PF und die niedrigste in PC. Bei eingespannten Rohren müssen die Härteprüfungen in der Überkopfposition durchgeführt werden. 24

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