SERA (Standardized European Rules of the Air) LVR Inkraft seit 11. Dezember 2014

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1 SERA (Standardized European Rules of the Air) LVR 2014 Inkraft seit 11. Dezember 2014 Prepared by II and CJ Jänner 2015

2 Integration EU Verordnung 923/2012 SERA: Standardised European Rules of the Air EASA: European Aviation Safety Agency Aufgabe als Sicherheitsagentur wurde 2008 um den Teil ATM erweitert VO923/2012 ist die erste Verordnung der EASA für den ATM Bereich Umsetzung der Verordnung im österreichischen Rechtssystem mit 11. Dezember 2014 derzeit ersetzt SERA, ICAO Annex 2, Annex 3 und Annex 11 folgen werden Annex 10, SUPPs 7030, DOC 4444 als Part C, der jedoch in die SERA eingearbeitet wird zahlreiche Änderungen zu den LVR 2010 i.d.g.f., vorallem in den Anhängen (Lufträume) Zahlreiche Änderungen in der AIP Publikation der SERA im ÖNFL 2

3 5 CTAs 3

4 5 CTAs, 31 TMAs, 6 CTRs 4

5 Für LOWK: CTA Glockner, CTA C(enter), CTA S(outh) 5

6 CTR LOWK (D) von GND bis FT 6

7 CTR LOWK neu inkl. MELDEPUNKTE 7

8 CTR Meldepunkte Pkt. E1 E2 N1 N2 N3 S W1 W2 W3 Beschreibung Burgruine Griffen (=alt) Straßenkreuzung B92/B82 (Nähe Donau Chemie/Brückl) Straßenkreuzung B93/B94 (Nähe Feldkirchen in Ktn.) Burg Taggenbrunn Maria Saaler Dom Radsberg (=alt) Velden (Wörthersee Westbucht) Hollenburg Strandbad Klagenfurt (=alt) Mit AIRAC 30. April 2015 wird der Sichtflugkarte LOWK einem Update unterzogen. Unter anderem wird der Meldepunkt N1 Richtung Norden (St. Ulrich / nördlich von Feldkirchen) verlegt. 8

9 TMA LOWK 1 (D) ab FT 9

10 TMA LOWK 2 (D) ab FT 10

11 TMA LOWK 3 (D) ab FT 11

12 TMA LOWK 4 (D) ab FT 12

13 MTMAs ZELTWEG 13

14 LUFTRAUMÜBERSICHT LAU Klagenfurt RESTRICTIONS für Visual Approaches: CTA S, CTA C, CTA Glockner MNM 15000ft MNM 6000ft MNM 8000ft 14

15 TEMP. ZIV. LUFTRAUMRESERVIERUNG (TRA) Als temporäre zivile Luftraumreservierung gelten die Lufträume der Klasse C oder D von definierter vertikaler und horizontaler Ausdehnung, die in der Zeit der jeweiligen Aktivierung, temporär als Luftraum der Klasse G klassifiziert werden. Die vertikale und horizontale Ausdehnung sowie die Benutzungsbedingungen sind nach 120a LFG von der Austro Control GmbH anzuordnen und in luftfahrtüblicher Weise kundzumachen. Regelung lt. LVR Publikation der Ausmaße in der AIP Betriebsverfahren veröffentlich in AIC In der LAU Klagenfurt werden z.b: das Segelfluggebiet Feldkirchen oder das Segelfluggebiet am Flughafen als TRA ausgestaltet. 15

16 TRA Gerlitzen TRA Gerlitzen : 6500ft 9500ft MSL 16

17 TRA Feldkirchen TRA Feldkirchen : 3500ft 6500ft MSL 17

18 RNAV - STARs 18

19 APPROACHES Was ist neu, was bleibt, was fällt? Was ist NEU: RNAV(GNSS) RWY 28 und RNAV(GNSS) RWY 10 RNAV Transitions MOKEG1E bzw. MOKEG1W Was bleibt: ILS(LOC) RWY 28, NDB RWY 28 (mit neuen MAPPs in das KI/MOKEG Holding) ILS 28 bzw. NDB28 Shuttle von KFT beginnend Nicht mehr verfügbar seit dem 11. Dezember 2014: NDB RWY 10 ILS RWY 28 Shuttleverfahren beginnend am VOR VIW bzw. Loc KW NDB RWY 28 Shuttleverfahren beginnend am VOR VIW bzw. Loc KW ABIRI2Q Arrival followed bei ILS Approach (Ersatz?) Route KILO - KW 19

20 RNAV TRANSITIONS RWY 10 / 28 Mit AIRRAC April 2015 wird die MOKEG 1E Transition um 2nm nach Osten verlängert. 20

21 RNAV TRANSITIONS MOKEG 2E - SCHEMA Mit AIRRAC April 2015 wird die MOKEG 2E implementiert. 21

22 RNAV (GNSS) RWY 28 22

23 RNAV (GNSS) RWY 10 23

24 SERA Briefing Aeroclub Kärnten - Fliegerstammtisch RAIM NOTAM // GPS Integritätsprüfung Reduced Autonomous Integritiy Monitoring (RAIM) ist eine Technologie zur Überprüfung der Integrität von GPS. Die RAIM-Vorgänge (z.b: Outages wegen Repositionierung) werden weltweit mittels NOTAM verbreitet (in Österreich nur für Ausfälle länger als 5min.) und gelten nur für RNAV Approaches (kleinere Schutzräume). (A2183/14 NOTAMN Q)LOVV/QGAAU/I/NBO/A/000/999/4758N01616E005 A)LOWK B) C) D)JAN E)GPS RAIM IS NOT AVAILABLE FOR LNAV AND LNAV/VNAV) RAIM dient zur Entdeckung von Fehlern von GPS-Messungen. Ältere RAIM benutzen nur Fault Detection (FD), neuere GPS Receiver operieren mit Fault Detection and Exclusion (FDE), was eine Fortführung der Messung trotz GPS-Fehlern ermöglicht. 24

25 ILS APP RWY 28 (MAPP NEU INS KI HDG) 25

26 NDB APP RWY 28 (MAPP NEU INS KI HDG) 26

27 RNAV SIDs RWY 10 (ab ) 27

28 RNAV SIDs RWY 28 (ab ) 28

29 ÄNDERUNGEN LVR 2014 / SERA Mindest - Sichtwetterbedingungen Sichtflugregeln Sichtflüge bei Nacht (NVFR) Sonderflüge nach Sichtflugregeln (SVFR) Instrumentenflüge, Übergang vom Instrumenten- zum Sichtflug Flugplan Transponderbetriebspflicht Transponder Mandatory Zone (TMZ), Radio Mandatory Zone (RMZ) Temporäre zivile Luftraumreservierung (TRA) 29

30 MINDESTSICHT - WETTERBEDINGUNGEN Höhenband Luftraumklasse Flugsicht Abstand von Wolken In und über 3050 m ( ft) über MSL Unter 3050 m ( ft) MSL und über 900 m (3000 ft) MSL, oder über 300 m (1 000 ft) über Grund; die größere Höhe ist maßgebend In und unter 900 m (3 000 ft) MSL oder 300 m (1 000 ft) über Grund; die größere Höhe ist maßgebend C D E G 8 km 1500 m horizontal 300 m vertikal C D E G 5 km 1500 m horizontal 300 m vertikal C D E 5 km 1500 m horizontal G G G 140kt Hubschrauber (Geschwind.!!!) 5 km 1,5 km 800 m 300 m vertikal Frei von Wolken und mit Erdsicht G Hubschrauber in Sonderfällen z. B. bei med. Flügen, etc. kein Limit 30

31 SICHTFLUGREGELN Mindestwerte in der Kontrollzone: die Hauptwolkenuntergrenze liegt bei 450 m (1 500 ft) und die Bodensicht beträgt 5 km Außer wenn dies von der zuständigen Behörde genehmigt wurde, dürfen Flüge nach Sichtflugregeln nicht durchgeführt werden: oberhalb von FL 195 mit Transschall- und Überschallgeschwindigkeit Flüge nach Sichtflugregeln im Horizontalreiseflug, wenn sie oberhalb 900 m (3 000 ft) über dem Boden oder Wasser durchgeführt werden, in einer Reiseflughöhe durchzuführen, die entsprechend dem Kurs über Grund festgelegt ist. 31

32 FLÜGE NACH SICHTFLUGREGELN BEI NACHT (NVFR) Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht sind unter folgenden Bedingungen zulässig: Mindest-Sichtwetterbedingungen für Flugsicht und Abstand von Wolken wie untertags: Flugsicht min. 5km, Hauptwolkenuntergrenze min. 1500ft Erdsicht in und unter 900 m (3 000 ft) Höhe MSL oder 300 m (1 000 ft) Höhe über Grund maßgebend ist die größere Höhe im Luftraum G zusätzlich jedoch: 1. Flugsicht = 5km, Erdsicht 2. Hubschrauber = 3km, Erdsicht einzuhaltende Mindestflughöhe (ausgenommen Start und Landung): 1. über hohem Gelände oder in gebirgigen Gebieten in einer Flughöhe von mindestens 600 m (2 000 ft) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 8 km von dem angenommenen Standort des Luftfahrzeugs 2. in anderen als in Punkt 1 genannten Gebieten in einer Flugfläche von mindestens 300 m (1 000 ft) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 8 km von dem angenommenen Standort des Luftfahrzeugs Ausnahmen von den Mindest-Sichtwetterbedingungen sind: Hubschraubern zur Durchführung von Ambulanz- oder Rettungsflügen inkl. Rückflüge vom Einsatzort Flugplanpflicht, Sprechfunkverbindung (soferne möglich) 32

33 SONDERFLÜGE NACH SICHTFLUGREGELN (SVFR) Zulässig unter folgenden Bedingungen: Für den Piloten: 1. frei von Wolken und mit Erdsicht 2. Flugsicht mindestens 1500m, für Hubschrauber mindestens 800m 3. Geschwindigkeit von 140 kt IAS oder weniger Für die Flugverkehrskontrolle: 1. Flugverkehrskontrollfreigabe 2. nur während des Tages 3. Bodensicht mindestens m, für Hubschrauber mindestens 800m 4. Hauptwolkenuntergrenze mindestens 180m (600 ft) Ausgenommen davon ist der Betrieb von Hubschraubern in Sonderfällen, wie medizinischen Flügen, Such- und Rettungsflügen und Flügen zur Brandbekämpfung inklusive Rückflüge vom Einsatzort! 33

34 IFR-FLÜGE, Y-FLÜGE, IFR-FLÜGE in (G) RNAV für Flüge oberhalb 9500 ft MSL vorgeschrieben Übergang vom Flug nach Instrumentenflugregeln zum Flug nach Sichtflugregeln (Y-Flights): Der Pilot eines Luftfahrzeugs muss, wenn er beabsichtigt, vom Flug nach Instrumentenflugregeln zum Flug nach Sichtflugregeln überzugehen, die zuständige Flugverkehrskontrollstelle besonders davon unterrichten, dass der Flug nach Instrumentenflugregeln gestrichen ist, und ihr die Änderungen übermitteln, die am bisherigen Flugplan vorzunehmen sind. Wird ein Luftfahrzeug auf einem Flug nach Instrumentenflugregeln in Sichtwetterbedingungen geflogen oder trifft es auf solche, darf der Flug nach Instrumentenflugregeln nur gestrichen werden, wenn vorauszusehen und beabsichtigt ist, dass der Flug für einen längeren Zeitraum unter ununterbrochenen Sichtwetterbedingungen fortgesetzt wird. Regeln für Instrumentenflüge außerhalb des kontrollierten Luftraumes: In AUT derzeit nur für extra vorgesehene Verfahren (aktuell z.b: Anflug LOAV) Kommunikation / Funkverbindung zu ATC: Nicht vorgesehen! Reiseflugflächen: Flüge nach Instrumentenflugregeln im Horizontalreiseflug außerhalb des kontrollierten Luftraums sind in einer Reiseflughöhe durchzuführen, die entsprechend dem Kurs über Grund festgelegt ist. (Halbkreisregel) 34

35 FLUGPLAN Ein Flugplan ist vor der Durchführung folgender Flüge abzugeben: 1. ein Flug oder Flugabschnitt, der der Flugverkehrskontrolle unterliegt 2. ein Flug nach Instrumentenflugregeln 3. ein Flug über Staatsgrenzen, sofern die betreffenden Staaten keine andere Regelung getroffen haben 4. ein Flug, der bei Nacht durchgeführt werden soll, soweit er über die Umgebung des Flugplatzes hinausführt. Eingeschränkter Flugplan Ein Flugplan mit beschränkten Informationen gem. SERA.4001 Pkt. a) kann an Flugverkehrskontrollstellen übermittelt werden, um Freigaben für einen Flugabschnitt (z.b.: Kreuzen einer CTR, Landung auf einem kontrollierten Flugplatz oder Verlassen der CTR) zu erhalten. Flugalarmdienst wird hierbei nur für diesen Teilabschnitt des Fluges ausgeübt. Die Ausübung des Flugalarmdienstes endet mit der Freigabe zum Verlassen der Flugverkehrskontrollfrequenz. 35

36 TRANSPONDERBETRIEBSPFLICHT Der Betrieb von kraftangetriebenen Zivilluftfahrzeugen schwerer als Luft mit starren Tragflächen, Hubschraubern und Gyrocoptern ist in den Lufträumen der Klasse E grundsätzlich nur mit einem betriebsbereiten Transponder Mode S mit Druckhöhenübermittlung zulässig. An diesen Transpondern ist bei Flügen mit diesen Luftfahrzeugen, soweit von einer Flugverkehrsdienststelle nicht anders aufgetragen wurde, unaufgefordert der Code 7000 inklusive automatischer Druckhöhenübermittlung einzustellen. Derzeit dürfen bereits eingebaute Transponder, die nicht in Mode S betrieben werden können, bis zum 31. Dezember 2017 weiterhin verwendet werden. 36

37 TMZ, RMZ Transponder Mandatory Zone (derzeit um LOWW & LOWI): In einer TMZ müssen alle Flüge einen funktionsfähigen SSR-Transponder, der in den Modi A und C oder im Modus S geschalten werden kann, mitführen und betreiben. Ausnahmen dazu können telefonisch bei der zuständigen Flugverkehrsdienststelle eingeholt werden. (Keine generellen Ausnahmen vorgesehen!) Radio Mandatory Zone (derzeit LOAN & LOAV): In einer RMZ müssen alle Flüge nach Sichtflugregeln im Luftraum E & G bzw. Flüge nach Instrumentenflugregeln im Luftraum G dauernde Hörbereitschaft auf dem entsprechenden Kanal für den Flugfunk-Sprechfunkverkehr aufrechterhalten und eine Zweiweg-Funkverbindung herstellen. Vor dem Einflug in eine Zone mit Funkkommunikationspflicht hat der Pilot auf dem entsprechenden Funkkommunikationskanal eine Erstmeldung zu machen, die die Kennung der gerufenen Station, das Rufzeichen, das Luftfahrzeugmuster, den Standort, die Höhe, die Flugabsichten und andere, von der zuständigen Behörde vorgeschriebene Informationen enthält. Der Sinn dieses Luftraums besteht darin, dass alle Flüge innerhalb der RMZ voneinander wissen und durch die Positionsmeldungen in ihrer Anwendung der Ausweichregeln unterstützt werden. 37

38 DANKE für Ihre Aufmerksamkeit! Rückfragenhinweis: Christian JESSE Tel.:

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