Tarifrunde 2014/2015. Tarifverhandlungen für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern. (TV-Ärzte/VKA)

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1 Berlin, Tarifrunde 2014/2015 Tarifverhandlungen für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) Hintergrund Am 18. Dezember 2014 beginnen in Düsseldorf die Tarifverhandlungen zwischen dem Marburger Bund (MB) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für ca Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern. Der Tarifvertrag TV- Ärzte/VKA gilt bundesweit - mit Ausnahme von Berlin und Hamburg - für rund 550 kommunale Kliniken. Der letzte Tarifabschluss mit der VKA liegt knapp zwei Jahre zurück und datiert vom 6. März Die Ärzte im Tarifbereich der VKA sind die mit Abstand größte Gruppe unter den rund Vollkräften im Ärztlichen Dienst und stellen damit mehr als ein Drittel aller Krankenhausärzte in Deutschland. Insofern geht von den Tarifabschlüssen mit der VKA häufig auch eine Signalwirkung auf andere Tarifbereiche der angestellten Ärzte aus. Forderungen des Marburger Bundes In der aktuellen Tarifrunde legt der Marburger Bund, neben einer angemessenen Steigerung der Tabellenentgelte, den Schwerpunkt auf Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. - Der MB fordert eine Erhöhung der Tabellenwerte ab 1. Dezember 2014 um 5,4 Prozent. - Zusätzlich fordert der MB eine Reduzierung der zulässigen Zahl an Wochenenddiensten mit dem Ziel, dass Bereitschaftsdienst an höchstens zwei Wochenenden im Monat angeordnet werden darf. - Außerdem fordert der MB eine Verbesserung bei der Bezahlung der Bereitschaftsdienstentgelte durch eine Entgeltmatrix, die differenzierte Bereitschaftsdienstentgelte vorsieht und insbesondere auch die Berufserfahrung adäquat berücksichtigt. 1

2 VKA-Faktencheck In einer direkten Reaktion hat die VKA bereits kurz nach Veröffentlichung der Forderungen des Marburger Bundes diese als nicht darstellbar und inakzeptabel bezeichnet. In ihren Informationen zur Tarifrunde 2014/2015 konkretisiert die VKA ihre Kritik, die einer stichhaltigen Überprüfung jedoch nicht standhält. Hier unser Faktencheck: Bezahlung Die VKA behauptet, dass sich das aufgerufene Forderungspaket auf ein nicht finanzierbares Kostenvolumen von mehr als 460 Mio. Euro und ein Gesamtvolumen von über neun Prozent summiere. In einer Situation, in der 42 Prozent der Krankenhäuser rote Zahlen schreiben würden, seien überdurchschnittliche Lohnerhöhungen für eine Berufsgruppe nicht möglich. Zudem seien die Gehälter gerade im Bereich der Ärzteschaft in den letzten Jahren stark angestiegen. Die Behauptungen der VKA sind falsch. Richtig ist, dass die Forderung des Marburger Bundes maßvoll, betriebswirtschaftlich vertretbar und volkswirtschaftlich vernünftig ist. Mit einer Forderung von 5,4 Prozent mehr Gehalt liegt der Marburger Bund im Mittelfeld dessen, was an den Verhandlungstischen von Gewerkschaften in diesem Jahr bereits gefordert wurde. Nach Aussage des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung wurde bei insgesamt 16 erfassten Tarifverhandlungen im Jahr 2014 zwölfmal eine Forderung von über fünf Prozent mehr Gehalt erhoben. Richtig ist auch, dass sich die VKA für den übrigen Krankenhausbereich in diesem Jahr bereits auf einen Abschluss von insgesamt 5,4 Prozent mehr Lohn und Gehalt geeinigt hat. Im Übrigen liegen die Tarifverdienste nach den jüngst veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 3,6 Prozent über denen des Vorjahresquartals. Von einer maßlosen und realitätsfernen Forderung des MB kann somit nicht die Rede sein. Ebenso richtig ist, dass die DRG-Erlöse der Krankenhäuser 2014 bei rund 63 Milliarden Euro liegen und somit zwei Milliarden Euro oder 3,6 Prozent höher sind als im Vorjahr. Seit 2007 hat der Ausgabenanstieg in den Krankenhäusern 3,4 Prozent pro Jahr betragen, während die Tarifsteigerungen im selben Zeitraum bei etwa 2,2 Prozent jährlich lagen. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser allein von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis September 2014 rund 2,2 Milliarden Euro mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Der finanzielle Spielraum für Tarifsteigerungen in entsprechender Höhe ist somit vorhanden. 2

3 Falsch ist auch die ständig wiederkehrende Behauptung der VKA, dass die Gehälter der Ärzte in den vergangenen Jahren überproportional angestiegen seien. Richtig ist vielmehr, dass der MB es geschafft hat, mit dem Abschluss des TV-Ärzte/VKA im Jahr 2006 erhebliche Entgelteinbußen, die den Ärztinnen und Ärzte durch die Einführung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) gedroht hätten, abzuwehren. Im Mittelpunkt stand hier vor allem die Entwicklung einer Eingruppierungssystematik, die die tatsächlichen Verhältnisse in den Kliniken widerspiegelt. In den folgenden Tarifrunden hat sich der Marburger Bund stets darauf konzentriert, arztspezifische Regelungen für Sonderformen der Arbeit zu vereinbaren und gegen den anhaltenden Widerstand der Arbeitgeber weiterzuentwickeln. Auf diese Weise trägt der Marburger Bund den Besonderheiten der ärztlichen Arbeit in Krankenhäusern angemessen Rechnung. Die arztspezifischen Regelungen im TV-Ärzte/VKA sind besonderes Kennzeichen der MB-Tarifpolitik, die keine Privilegierung beabsichtigt, sondern eine angemessene Würdigung ärztlicher Arbeit im Krankenhaus. Dabei ist der Marburger Bund den kommunalen Arbeitgebern durchaus entgegengekommen. So haben angestellte Ärzte eine höhere regelhafte Wochenarbeitszeit (40 Std. pro Woche) als andere Krankenhausbeschäftigte. In mancherlei Hinsicht ist der MB auch Tarifschrittmacher. Tarifliche Erfolge der Ärzteschaft kamen in der Vergangenheit durch eine von den Arbeitgebern in Aussicht gestellte Nachtarifierung im TVöD auch den Mitgliedern anderer Gewerkschaften in den kommunalen Kliniken zugute. In den vergangenen vier Tarifrunden hat sich der Marburger Bund stets mit linearen Tabellenerhöhungen begnügt, die sich im Wesentlichen auf dem Niveau der Abschlüsse für die übrigen Beschäftigten in den Kliniken bewegten. Auch aus diesem Grunde ist es schlicht falsch, den Ärztinnen und Ärzten die rücksichtslose Verfolgung ihrer Partikularinteressen durch Ausnutzung einer angeblichen Schlüsselstellung vorzuwerfen. Falsch und irreführend sind die Beispielberechnungen der Arbeitgeber zu den Arztgehältern. Die VKA nennt in ihrer aktuellen Information zur Tarifrunde als Beispiel das Gehalt eines Facharztes mit zehn Jahren Erfahrung, der einschließlich Bereitschaftsdienstentgelt angeblich ein Gehalt von rund Euro bzw. ein Jahreseinkommen von Euro beziehe. Die Bezeichnung Facharzt mit zehn Jahren Erfahrung suggeriert eine lediglich zehnjährige Berufserfahrung. Dies ist jedoch falsch! Fachärzte erreichen auf Grund längerer Stufenlaufzeiten die hier zugrunde gelegte Stufe 5 erst ab dem 10. Jahr fachärztlicher Tätigkeit. Legt man die Zeit seit Erlangung der Approbation zugrunde, erreicht ein Facharzt das von der VKA vorausgesetzte Grundgehalt in Höhe von 6.596,55 Euro erst nach etwa 3

4 16 Jahren ärztlicher Tätigkeit! Um auf das von der VKA behauptete Monatsgehalt von Euro zu kommen, müsste der Arzt noch zusätzlich Entgelt für Bereitschaftsdienste in Höhe von rund Euro erhalten. Dafür wäre der Arzt dann aber auch in der Nacht, an Feiertagen und am Wochenende im Einsatz gewesen. So ergibt eine Gesamtbetrachtung ein ganz anderes Bild, als das, was die VKA gerne zeichnet. Auch ignoriert die VKA, dass bei der Vergütung des Bereitschaftsdienstes die fehlenden 8 Stunden Regelarbeitszeit des folgenden Tages (sogenannter Freizeitausgleich) in Abzug gebracht werden. Zudem argumentiert sie mit angeblich zuzüglich einzuberechnenden Leistungsprämien, die es faktisch nicht gibt, und sonstigen Zulagen, ohne diese konkret zu benennen. Die VKA scheint dem Gedanken nicht widerstehen zu können, Sozialneid zu schüren, indem das Entgelt berufserfahrener Ärztinnen und Ärzte als unverhältnismäßig hoch dargestellt wird. In die gleiche Kerbe schlägt die VKA auf Seite 3 ihrer Informationen zur Tarifrunde, wo sie behauptet, die Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern lägen mit ihrer Bezahlung im Vergleich zu anderen Berufsgruppen an der Spitze. Ein solcher Vergleich zu nichtärztlichen Beschäftigungsverhältnissen ist unseriös schon allein im Hinblick auf den langen Ausbildungsgang und den dadurch bedingten späteren Berufseinstieg von Ärzten. Aus gutem Grund verzichten die Arbeitgeber daher auch auf die konkrete Darstellung einer Referenzgruppe. Ein Blick auf die Entgelttabelle des TV-Ärzte/VKA zeigt indes, dass die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern noch längst nicht den Stand anderer akademischer Berufe erreicht haben, die nicht mit Menschen, sondern mit Maschinen zu tun haben. So verdient ein Entwicklungsingenieur in der Metallindustrie Baden-Württemberg mit dreibis fünfjähriger Berufserfahrung bei einer 40-Stunden-Woche ein tarifliches Monatsentgelt von 7.024,00 Euro (Entgeltgruppe 17) - Quelle: Ingenieurgehälter 2013/2014, Internet: Zum Vergleich: Ein Facharzt an einem kommunalen Krankenhaus mit mindestens zehn- bis zwölfjähriger Berufserfahrung erhält derzeit nach sechsjähriger fachärztlicher Tätigkeit (Stufe 3) auf der Basis einer 40-Stunden-Woche ein tarifliches Monatsgehalt von 6.145,94 Euro. Spitzengehälter werden nicht Ärzten in kommunalen Krankenhäusern gezahlt, sondern vielfach Akademikern mit weniger Berufserfahrung in anderen Branchen. In Zeiten eines zunehmenden Fachkräftebedarfs muss auch die VKA bei den Ärztegehältern darauf achten, 4

5 dass der Beruf für den Nachwuchs attraktiv bleibt. Bessere Arbeitsbedingungen und attraktive Gehälter, die den Vergleich mit anderen naturwissenschaftlich geprägten Berufen standhalten, sind der Schlüssel zu einer vorausschauenden Personalplanung. Arbeitszeitgestaltung Die VKA behauptet, dass das durchschnittliche Arbeitszeitvolumen von Ärzten rückläufig und die Dauer der Bereitschaftsdienste insgesamt stark zurückgegangen sei. Richtig ist, dass durch das Arbeitszeitgesetz seit 2004 die schlimmsten Exzesse früherer Tage verboten sind, Verstöße gegen die gesetzlichen Höchstarbeitsgrenzen aber leider immer noch vorkommen. Ein Rückgang des Arbeitszeitvolumens im Vergleich zu der Zeit, als manchen Klinikgeschäftsführern selbst Marathondienste von 36 Stunden nur ein Schulterzucken wert waren, sollte die VKA freudig begrüßen und nicht beklagen. Anders als die VKA es suggeriert, liegt in den kommunalen Krankenhäusern nach wie vor vieles im Argen. Zwar gilt im Bereich des TV-Ärzte VKA eine Regelarbeitszeit von wöchentlich 40 Stunden. Faktisch spielt diese jedoch bei kaum einem Arzt eine Rolle. Drei Viertel der Krankenhausärzte arbeitet im Durchschnitt mehr als 48 Stunden pro Woche. 47 Prozent erklären, dass ihre tatsächliche Wochenarbeitszeit inklusive Überstunden und Bereitschaftsdienste im Durchschnitt zwischen 49 und 59 Stunden liegt. Ein Viertel ist pro Woche 60 bis 79 Stunden im Dienst und drei Prozent der Ärzte arbeiten sogar durchschnittlich mehr als 80 Stunden pro Woche (repräsentative Umfrage MB-Monitor 2013). MB-Monitor

6 Richtig ist auch, dass 71 Prozent der Klinikärzte das Gefühl haben, die Ausgestaltung der Arbeitszeiten im Krankenhaus beeinträchtige die eigene Gesundheit. Gestützt wird diese Umfrage durch eine erst vor wenigen Monaten vorgestellte Studie der Ludwig-Maximilians- Universität München und des Marburger Bundes Bayern zur Belastungssituation bayerischer Krankenhausärzte. Demnach schläft ein Viertel der befragten Krankenhausärzte im Durchschnitt weniger als 6 Stunden pro Nacht (Bevölkerungsdurchschnitt: 8,2 Stunden). Fast 40 Prozent der Klinikärzte schlafen ziemlich schlecht bis sehr schlecht. Diese Befunde werden durch Arbeitswissenschaftler bestätigt. Eine hohe Belastung durch ungünstige Arbeitszeiten, z.b. durch Schicht- und Bereitschaftsdienst, kann gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen. Vor diesem Hintergrund läuft auch die Behauptung der VKA ins Leere, die Krankenhäuser würden sich streng an die Umsetzung der gesetzlich und tarifvertraglich geregelten Arbeitszeitregelungen halten und die öffentlichen Krankenhäuser legten besonderen Wert auf Familienfreundlichkeit und die Zufriedenheit ihrer Beschäftigten. Nach wie vor investieren die Kliniken zu wenig in familienfreundliche Arbeitsbedingungen und nehmen ungesunde Arbeitszeitgestaltungen vielfach bewusst in Kauf: Noch immer werden bei jedem zweiten Arzt (53 Prozent) sämtliche Arbeitszeiten nicht systematisch erfasst, wie die MB-Mitgliederbefragung 2013 ergeben hat. MB-Monitor

7 Stellensituation im Ärztlichen Dienst Die VKA behauptet, dass die Anzahl der Ärzte massiv zugenommen habe, wodurch es zu einer deutlichen Entlastung gekommen sei. Dies werde bestätigt durch den Personalbelastungsindex, der aufgrund steigender Ärzteanzahl bei gleichzeitig sinkender Arbeitszeit rückläufig sei. Richtig ist, dass die Zahl der zu behandelnden Patienten in den Krankenhäusern von Jahr zu Jahr steigt und mit 18,8 Millionen vollstationär behandelten Patienten im Jahr 2013 einen neuen Höchststand erreicht hat. Während die Fallzahlen in den vergangenen 20 Jahren um fast 30 Prozent zugenommen haben, wurde gleichzeitig etwa ein Viertel der Betten in den Krankenhäusern abgebaut. Selbst nach Schätzungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft können derzeit tausende Arztstellen in den Kliniken nicht besetzt werden. Vielfach können Arztstellen nur kurzzeitig mit sogenannten Honorarärzten besetzt werden. Untauglich ist zudem der von den Arbeitgebern angeführte Hinweis auf den sinkenden Personalbelastungsindex. Die jeweils ermittelte Personalbelastungszahl bezieht sich zum einen nur auf die vollstationären Leistungen. Das stetig steigende ambulante und teilstationäre Leistungsgeschehen bleibt hierbei völlig unberücksichtigt. Zum anderen wird die über die tarifliche Arbeitszeit hinaus erbrachte Arbeitsleistung nicht in Rechnung gebracht. Kaum ein Arzt arbeitet jedoch im Bereich der tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich (s. Arbeitszeitgestaltung). Damit ist der Personalbelastungsindex als Maßstab völlig ungeeignet. Regelungen zum Bereitschaftsdienst Als weder sachgerecht noch sinnvoll bezeichnet die VKA die Forderungen des MB nach einer Verbesserung der Regelungen zum Bereitschaftsdienst. Die geforderten Entgelte würden den Bereitschaftsdienst im Mittel um 34 Prozent verteuern. Gleichzeitig lasse der MB jedes Verständnis für die Bedürfnisse eines 24-Stunden-Betriebes an sieben Tagen in der Woche vermissen. Richtig ist, dass die von der VKA ins Spiel gebrachten Berechnungen völlig praxisfern sind. Die Berechnungen der Arbeitgeber berücksichtigen im gleichen Umfang Oberärzte (Entgeltgruppe III) und Chefarzt-Vertreter (Entgeltgruppe IV), die aber faktisch kaum Bereitschaftsdienst leisten und somit nicht ins Gewicht fallen. 7

8 Richtig ist daher, dass die geforderten Steigerungen bei den Bereitschaftsdienstentgelten maximal zwei Prozent des Gesamtvolumens der MB-Forderung ausmachen. Bei einer vollständigen Umsetzung der zentralen Forderung nach zwei (bereitschaftsdienst-)freien Wochenenden ist ein noch geringerer Wert realistisch. Wie auch schon in der vergangenen Tarifrunde, stellt die VKA unseriöse Berechnungen an, da sie bei der Bewertung der Forderung zu den Bereitschaftsdienstentgelten den Einfluss des Freizeitausgleiches außer Acht lässt. Nach Jahren ohne substanzielle Entwicklung bei den Stundenentgelten im Bereitschaftsdienst besteht dringender Nachholbedarf. Der Marburger Bund ist zudem davon überzeugt, dass - wie bei den Grundentgelten - auch im Bereitschaftsdienst die jeweilige Berufserfahrung des Arztes eine Rolle spielen sollte. An anderen, ebenfalls öffentlichen Krankenhäusern außerhalb des VKA-Tarifbereichs stellt diese Bezugnahme seit Jahren kein Problem dar. Falsch ist die Behauptung der VKA, der MB stelle die Gewährleistung einer optimalen Rund-um-die-Uhr-Versorgung der Patienten in Frage. Dem Marburger Bund geht es gerade nicht darum, die Gewährleistung einer optimalen und vollzeitigen Patientenversorgung in kommunalen Krankenhäusern in Frage zu stellen. Er wendet sich aber dagegen, dass die Beschäftigten durch überobligatorischen Einsatz zu Lasten ihrer Gesundheit, Lebensqualität und letztlich der Patientensicherheit die Gewähr hierfür tragen sollen. Derzeit leistet die Hälfte der Ärzte mehr als vier Bereitschaftsdienste pro Monat. Davon übernehmen 45 Prozent der Ärzte 5 bis 9 Bereitschaftsdienste im Monat und 5 Prozent sogar 10 und mehr solcher Dienste in der Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen (MB- Monitor 2013). Eine soziale Teilhabe, wie sie für andere Arbeitnehmer an Wochenenden ganz selbstverständlich ist, bleibt Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus vielfach verwehrt. Ungünstige Arbeitsbedingungen, beispielsweise eine hohe körperliche und psychische Belastung, und versetzte oder unregelmäßige Arbeitszeiten wirken sich negativ auf den Gesundheitszustand der Beschäftigten aus und können dadurch auch die Patientensicherheit beeinträchtigen. Insbesondere in Kombination mit weiteren potenziell ungünstigen Arbeitszeitbedingungen, wie Nacht- und Schichtarbeit oder Arbeit zu sozial beeinträchtigenden Zeiten wie abends und am Wochenende, verstärken lange Arbeitszeiten die negativen gesundheitlichen und sozialen Effekte. Richtig ist also, dass die VKA in diesen Fällen ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten wie auch den Patienten verkennt. 8

9 MB-Monitor 2013 Überblick über zurückliegende Tarifrunden mit der VKA Im Jahr 2008 fand erstmals auf Grundlage des neuen arztspezifischen Tarifvertrages (TV- Ärzte/VKA) eine Entgeltrunde statt. Durch den Tarifabschluss im April 2008 erfolgte eine strukturelle Verbesserung der Gehaltstabelle, die ein Gesamtvolumen von rund vier Prozent ausmachte. Mit Wirkung vom 1. Januar 2009 wurden die Grundgehälter der Ärztinnen und Ärzte linear um 3,8 Prozent erhöht. Zugleich wurden die Stufenlaufzeiten der Entgeltgruppe II (Facharzt) in den Stufen 3 und Stufen 4 mit Wirkung vom 1. Januar 2009 von 48 bzw. 60 Monaten auf jeweils 24 Monate reduziert. In der Tarifrunde 2010 vereinbarten der Marburger Bund und die VKA eine lineare Steigerung der Ärztegehälter um 2,0 Prozent ab 1. Mai Für die Monate Januar bis April 2010 erhielten die Ärzte eine Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro. Darüber hinaus wurden die Bereitschaftsdienstentgelte in der Entgeltgruppe I von 22,30 Euro auf 25 Euro erhöht, in der Entgeltgruppe II von 27,10 Euro auf 29 Euro, in der Entgeltgruppe III von 30 Euro auf 31,50 Euro und in der Entgeltgruppe IV von 32 Euro auf 33,50 Euro. Zugleich wurde vereinbart, einen Nachtarbeitszuschlag im Bereitschaftsdienst einzuführen (in Höhe von 15 Prozent des Stundenentgelts im Bereitschaftsdienst der jeweiligen Entgeltgruppe). Der Zeitzuschlag für Nachtarbeit (Vollarbeit) erhöhte sich von 1,28 Euro auf 15 Prozent des Stundenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe. 9

10 Die Tarifeinigung mit der VKA vom Januar 2012 hatte eine Laufzeit von 12 Monaten und sah eine lineare Gehaltserhöhung von 2,9 Prozent vor. Hinzu kamen noch weitere Verbesserungen in der Gehaltstabelle und eine Einmalzahlung in Höhe von 440 Euro. Die damalige Vereinbarung hatte ein Gesamtvolumen an finanziellen Verbesserungen in Höhe von insgesamt vier Prozent. Durch den Tarifabschluss vom März 2013 stiegen die Ärztegehälter rückwirkend zum 1. Januar 2013 um linear 2,6 Prozent und mit Beginn des Jahres 2014 um weitere 2,0 Prozent. Zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes wurde die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeitgrenze im Tarifvertrag von 60 auf 58 Stunden reduziert. Der Ausgleichszeitraum zur Berechnung des Durchschnitts wurde halbiert: von einem Jahr auf sechs Monate. Der letzte Tarifabschluss mit der VKA hatte eine Laufzeit bis zum 30. November Weitere Informationen zur aktuellen Tarifrunde finden Sie unter: 10

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