Ausschreibungen und Projekte in den VAE Rechtliche Fallstricke

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1 Ausschreibungen und Projekte in den VAE Rechtliche Fallstricke Partner - Legal Consultant (Dubai) Fachanwalt für Arbeitsrecht Forum Außenwirtschaft Mainz Vereinigte Arabische Emirate und Indien Märchenhafte Potentiale

2 Übersicht Tender-/Ausschreibungssystem der VAE Der Tender Agent Werkvertragliche Besonderheiten Sub- Contractor Rechtsanwälte Notare Legal Consultants

3 Tender-/Ausschreibungssystem der VAE Rechtsanwälte Notare Legal Consultants

4 Ausschreibungen in den VAE Übersicht Rechtsgrundlagen Beschaffung von Gütern/Dienstleistungen für staatliche Projekte erfolgt in den VAE grundsätzlich durch öfftl. Ausschreibungen Rechtsgrundlage für VAE - Bundesbehörden sind Financial Order Nr. 16/1975 und Ministerial Order Nr. 20/2000 über föderale Bedingungen für Ausschreibungen Ansonsten gilt in Abu Dhabi für lokale Behörden derzeit noch das Gesetz Nr. 4/1977 über öfftl. Ausschreibungen; neues Ausschreibungsrahmengesetz Nr. 6/2008 tritt bald in Kraft In Dubai gilt seit dem das Gesetz Nr. 6/1997 bzgl. Governmental Procurement and Sale Im VAE-Militärbereich werden Ausschreibungen durch die Verordnung Nr. 12/1986 geregelt (Offsetbedingungen beachten!)

5 Übersicht regionale Verteilung der öfftl. Tender VAE Abu Dhabi: 1834 (2004), 1411 (2005), 1150 (2006), 1026 (2007), 491 (2008) Al Ain: 978 (2004), 853 (2005), 495 (2006), 196 (2007), 120 (2008) Dubai: 402 (2004), 433 (2005), 326 (2006), 380 (2007), 145 (2008) Sharjah: 17 (2004), 15 (2005), 29 (2006), 37 (2007), 18 (2008) Ras Al Khaimah: 21 (2004), 2 (2005), 17 (2006), 20 (2007), 1 (2008) Quelle: Abu Dhabi Chamber of Commerce

6 Übersicht öfftl. Tender VAE 2007/2008: Branchen und Behörden VAE: Hauptbranchen für Ausschreibungen: Maintenance Medical Materials Construction Fahrzeuge Computer Internet Oil & Gas, Military Defense Abu Dhabi: Hauptauftraggeber Abu Dhabi Municipality General Authority for Health Services + AD Health Services Co. (SEHA) Ministry of Public Works, DOT Abu Dhabi Police Dubai: Hauptauftraggeber: Dubai Municipality, Dubai Electricity and Water Authority, Dubai Land Department, Department of Health and Medical Services, Dubai Police Road & Transport Authority Quelle: Abu Dhabi Chamber of Commerce

7 Ausschreibungen in den VAE Arten von Tendern Trotz verschiedener Regelungswerke auf Bundes- und Emiratsebene i.d. R. einheitliche Grundsätze für Tender in VAE Unterschieden wird zunächst zwischen lokalen/nationalen (VAE- Anbieter) und internationalen Ausschreibungen Beide Ausschreibungsarten können öffentlich (public) oder beschränkt öffentlich (limited - Register) ausgestaltet sein Daneben ist eine freihändige Vergabe möglich, aber selten Neben öffentlichen Tendern gibt es selbstverständlich auch private Ausschreibungen, deren Regelungen im Ermessen des ausschreibenden Unternehmens (Consultants, Architekten, Baufirmen etc.) liegen

8 Ausschreibungen in den VAE 2 Phasen eines Tenders Unterschieden werden muß zwischen Angebotsphase und Durchführungsphase Angebotsphase: Angebotsabgabe i. d. R. nur durch/mit lokalem Partner; mittlerweile häufig Ausnahmen bei großen Projekten (Ausschreibungsunterlagen beachten!) Durchführungsphase: Nach Zuschlag außer bei reinem Supply i. d. R. eigene örtliche Präsenz mit einschlägiger Lizenz oder lokales Partnerunternehmen (Genehmigung) notwendig Wahl des Set Ups vor Ort von der vertraglichen Leistung und Vorgaben der Behörde abhängig (rechtzeitige Planung!!)

9 Ausschreibungen in den VAE Teilnahme mit/über Sponsor Keine direkte Teilnahme ausländischer Unternehmen an öfftl. Tendern, wenn nicht ansässig, lokal. Vertretung oder Ausnahme: Eigene aktive Niederlassung des ausl. Anbieters (Branch + NSA) Joint - Venture Gesellschaft mit lokalem Partner (LLC) Konsortialgesellschaft (Innen-Joint - Venture mit lokalem Partner) Reg. VAE-Handelsvertreter des ausl. Anbieters Tender Agent (Ausschreibungsbeauftragter 100 % VAE) Bei privaten Ausschreibungen gelten häufig vergleichbare Bedingungen; VAE-Staatsbürger und VAE-Gesellschaften mit mehrheitlich VAE-Beteiligung benötigen keine weitere Vertretung

10 Ausschreibungen in den VAE Präqualifizierung Voraussetzung für eine Teilnahme an einem öfftl. Tender ist in der Regel eine Präqualifizierung/Registrierung bei dem Besteller Dafür müssen sich grundsätzlich das anbietende Unternehmen und/oder dessen Produkte/Dienstleistungen qualifizieren In Abu Dhabi gelten insofern die Contractors Classification Regulations Nr. 4/1980 häufig langwieriges Verfahren; ansonsten gelten behördeneigene Regelungen So versucht man in allen Emiraten durch Spezifikationen und Referenzen einen gewissen Qualitätsanspruch zu sichern Achtung: nationale Industrieprodukte erhalten i. d. R. eine Preispräferenz von 10% (Verordnung Nr.13/ Art. 30 DTL)

11 Ausschreibungen in den VAE Angebot und Bankgarantien Weitere Voraussetzung für eine Teilnahme an einem öffentl. Tender ist die Gestellung einer Bietergarantie (sog. bid bond) Diese beläuft sich in aller Regel auf 2-5 % des Auftragswertes und muß über eine lokale Bank (Rückgarantie) gestellt werden Eine Rückerstattung des Bid Bonds erfolgt nach Ablauf der Bietzeit oder bei Ersetzung durch Erfüllungsgarantie (10 %) Alle Angebote müssen rechtzeitig und vollständig in englischer/arabischer Sprache und in Landeswährung erfolgen, sofern nicht anders bestimmt (mittlerweile viele Tender in Euro) Ansonsten gelten die jeweiligen Tender Conditions, die sorgfältig zu bearbeiten und zu beachten sind

12 Ausschreibungen in den VAE Zuschlag und Vertrag Nach dem Zuschlag für das beste, nicht immer niedrigste Angebot muß Vertrag mit der Behörde geschlossen werden, der in wesentlichen Teilen kaum verhandelbar ist Häufig liegen egal ob bei Supply oder Contracting die FIDIC Conditions dem Vertrag zu Grunde (meist modifiziert) In Dubai ist die direkte Anwendung der FIDIC Conditions oder durch komplette Bezugnahme grds. verboten (Ausnahmen) Sorgfältige Erarbeitung des Vertrages (ggfls. Übersetzung) und Beratung kann nur dringend empfohlen werden Der erfolgreiche Anbieter muß i. d. R. eine zinslose, unwiderrufliche und zeitlich befristete Erfüllungsgarantie auf erstes Anfordern (Performance Bond) stellen (Risiko!)

13 Tendersystem der VAE (Skizze) Staatsgebiet Hersteller/ Händler BR D Öffentliche Hand JV 51-49, NL oder HV oder Tender Agent Lokal. oder internat. Tender Prä-Qualifikation erforderlich ggfls. Tender Agent Vertrag Privater Tender VA E

14 Der Tender Agent Rechtsanwälte Notare Legal Consultants

15 Der Tender Agent - Grundsätze Tender Agent ist ein speziell für die Teilnahme an öfftl. Ausschreibungen eingeschalteter lokaler Bevollmächtigter des Anbieters (häufig bei intern. Tendern vor Gründung eig. Niederl.) Sorgfältige Auswahl erforderlich (Zugang zu entscheidenden Personen wichtig: sponsorship is the key to success ) Darf nicht mit Handelsvertreter verwechselt werden, auch wenn der HV (oder NSA) auch Tender Agent sein kann (2 Verträge!) Tender Agent benötigt Gewerbeerlaubnis des jeweiligen Emirats und Registrierung bei der örtlichen Chamber of Commerce Tender Agent holt Ausschreibungsunterlagen ab, bereitet Unterlagen vor und hält Kontakt zur Behörde

16 Der Tender Agent - Vertragsgestaltung Einzelheiten der Zusammenarbeit sollten schriftlich fixiert werden; Behörde verlangt i.d.r. nur letter of representation Längerfristige Zusammenarbeit (mehrere Tender), aber auch Beschränkung auf nur einen Tender möglich (Vereinbarung!) Provisionen exakt regeln; in Abu Dhabi ist Höhe der Provision vorgeschrieben (2 % bis 10 Mio AED, 1,5 % bis zu 50 Mio. AED, 1 % über 50 Mio. AED), aber Nebenabreden gefordert + üblich Entschädigungen und sonstige Ausgleichszahlungen werden grds. nicht geschuldet; gleichwohl Entsprechendes vereinbaren Pflichten des TA genau festlegen; bei hohen Provisionsforderungen genaue Überprüfung seiner Stellung und Kontakte

17 Werkvertragliche Besonderheiten ( Sub-Contractor ) Rechtsanwälte Notare Legal Consultants

18 Werkvertragliche Besonderheiten bei Ausschreibungen Für Ausschreibungen der öfftl. Hand typische Bau- und Anlageverträge sind Werkverträge gem. 872 ff VAE-ZGB Werklieferungsverträge ( 873 Nr. 2 VAE-ZGB) sind möglich, richten sich aber im Wesentlichen auch nach Werkvertragsrecht Achtung: Beendigung eines Werkvertrages durch Kündigung des Werkunternehmers grds. nicht möglich; Gesetz kennt nur Erfüllung, Aufhebungsvertrag oder gerichtl. Entscheidung! Architekten und Bauunternehmer trifft gem. Art. 880 HGB 10 - jährige Gewährleistungspflicht für Standsicherheit (Decennale); nicht abdingbar und läuft ab Abnahme (ggfls. für minor defects ) Grundsätzlich gilt in Werkverträgen der öfftl. Hand VAE-Recht und Gerichtsstand VAE, in Dubai qua Gesetz!

19 Werkvertragliche Besonderheiten Der Sub-Contractor Häufig ist direkte Teilnahme des ausl. Spezial-Anbieters an öfftl. Tendern (Projekt) nicht möglich, da nur Komplettvergabe In aller Regel erfolgt dann Untervergabe von Teilleistungen/Teillieferungen an Sub-Contractors durch GU oder Consultant Je nach Main Contract muß bei Lieferverträgen nicht unbedingt eine lokale Vertretung vorhanden sein; Absicherung erfolgt durch Erfüllungs-/Leistungsbürgschaften ( on first demand ) Bei Werkverträgen muß der Subunternehmer aber vor Ort präsent sein, um die Arbeiten legal erbringen zu können (Lizenz) Vergütungsanspruch des Sub-Unternehmers gegen GU ist dann fällig, wenn Sub-Leistung erbracht (häufig aber back-to back )

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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