Die Waldkrankenhaus Rudolf Elle GmbH Eisenberg berechnet ab dem folgende Entgelte:
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- Michaela Grosser
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1 Anlage 1 Allgemeine Vertragsbedingungen DRG-Entgelttarif 2009 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, sollten Sie zu Einzelheiten des nachfolgenden Tarifs noch ergänzende Fragen haben, stehen Ihnen folgende Mitarbeiter unseres Krankenhauses hierfür gerne zur Verfügung: Dr. med Hagen Wolf, Leiter Abt. Med.-Controlling Gleichzeitig können Sie dort auch jederzeit Einsicht in das DRG-Klassifikationssystem mit den zugehörigen Kostengewichten sowie die zugehörigen Abrechnungsregeln nehmen. Insgesamt kann die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen und der Wahlleistungen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten. Dies gilt insbesondere für Selbstzahler. Prüfen Sie bitte, ob Sie in vollem Umfang für eine Krankenhausbehandlung versichert sind! Die Waldkrankenhaus Rudolf Elle GmbH Eisenberg berechnet ab dem folgende Entgelte: 1. Fallpauschalen (DRGs) gem. 17 b KHG Das Entgelt für die allgemeinen voll- und teilstationären Leistungen des Krankenhauses richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des KHG sowie des KHEntgG in der jeweils gültigen Fassung. Danach werden allgemeine Krankenhausleistungen überwiegend über diagnoseorientierte Fallpauschalen (sog. Diagnosis Related Groups - DRG -) abgerechnet. Entsprechend der DRG-Systematik bemisst sich das konkrete Entgelt nach den individuellen Umständen des Krankheitsfalls. Die Zuweisung zu einer DRG erfolgt über verschiedene Parameter. Die wichtigsten sind hierbei die Hauptdiagnose sowie gegebenenfalls durchgeführte Prozeduren (Operationen, aufwändige diagnostische oder therapeutische Leistungen). Eventuell vorhandene Nebendiagnosen können zudem die Schweregradeinstufung beeinflussen. Für die Festlegung der Diagnosen beziehungsweise Prozeduren stehen Kataloge mit circa Diagnosen (ICD-10-GM Version 2009) und circa Prozeduren (OPS Version 2009) zur Verfügung. Neben den bisher genannten können auch andere Faktoren wie z. B. das Alter oder die Entlassungsart Auswirkung auf die Zuweisung einer DRG haben. Seite 1 von 5 Anlage 1 AVB 01/04/2009 Die genauen Definitionen der einzelnen DRGs sind im jeweils aktuell gültigen DRG-Klassifikationssystem (DRG-Definitionshandbuch) festgelegt. Das DRG-Definitionshandbuch beschreibt die DRGs einerseits alphanumerisch, andererseits mittels textlichen Definitionen. Ergänzend finden sich hier auch Tabellen von zugehörigen Diagnosen oder Prozeduren. Die jeweilige DRG ist mit einem entsprechenden Relativgewicht bewertet, welches im Rahmen der DRG- Systempflege jährlich variieren kann. Diesem Relativgewicht ist ein in Euro ausgedrückter Basisfallwert (festgesetzter Wert einer Bezugsleistung) zugeordnet. 1 Der derzeit gültige Basisfallwert liegt bei 2.804,67 und unterliegt jährlichen Veränderungen. Aus der Multiplikation von Relativgewicht und Basisfallwert ergibt sich der Preis für den Behandlungsfall. 1 Der Basisfallwert kann gemäß 15 Abs. 2 S. 1 KHEntgG Verrechnungsbeträge in Form von Zu- und Abschlägen enthalten. In Bayern werden diese Zu- und Abschläge in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Waldkrankenhaus "Rudolf Elle" GmbH Geschäftsführer: David-Ruben Thies Bankverbindung: Klosterlausnitzer Straße Eisenberg Aufsichtsratsvorsitzender: Andreas Heller Sparkasse Jena-Saale-Holzland Tel.: Fax: Amtsgericht Jena: HRB BLZ Konto-Nr Steuer-Nr.: 161/124/00501 IBAN DE USt-IdNr.: DE BIC: HELADEF1JEN
2 Beispiel (Basisfallwert hypothetisch): DRG DRG-Definition Relativgewicht Basisfallwert Entgelt B79Z Schädelfrakturen 0, DRG DRG-Definition Relativgewicht Basisfallwert Entgelt I04Z Revision und Ersatz 3, des Kniegelenks mit komplizierender Diagnose oder Arthrodese Welche DRG bei Ihrem Krankheitsbild letztlich für die Abrechnung heranzuziehen ist, lässt sich nicht vorhersagen. Hierfür kommt es darauf an, welche Diagnose(n) am Ende des stationären Aufenthaltes gestellt und welche diagnostischen beziehungsweise therapeutischen Leistungen im Fortgang des Behandlungsgeschehens konkret erbracht werden. Für das Jahr 2009 werden die bundeseinheitlichen Fallpauschalen durch die Anlage 1 der Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2009 (FPV 2009) vorgegeben. 2. Über- und Unterschreiten der Grenzverweildauer bzw. der mittleren Verweildauer der Fallpauschale (DRG) gem. 1 Abs. 2 und 3 sowie 3 Abs. 1 und 2 FPV 2009 Der nach der oben beschriebenen DRG-Systematik zu ermittelnde Preis setzt voraus, dass DRG-spezifische Grenzen für die Verweildauer im Krankenhaus nicht über- oder unterschritten werden. Bei Über- oder Unterschreiten dieser Verweildauern werden gesetzlich vorgegebene Zu- oder Abschläge fällig. Die näheren Einzelheiten und das Berechnungsverfahren hierzu regelt die FPV Zusatzentgelte nach den Zusatzentgeltekatalogen gemäß 5 FPV 2009 Gem. 17 b Abs. 1 S. 12 KHG können die für die Entwicklung und Pflege des deutschen DRG-Systems zuständigen Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene (Spitzenverband Bund der Krankenkassen, PKV- Verband und Deutsche Krankenhausgesellschaft) Zusatzentgelte für Leistungen, Leistungskomplexe oder Arzneimittel vereinbaren. Dies gilt auch für die Höhe der Entgelte. Für das Jahr 2009 werden die bundeseinheitlichen Zusatzentgelte durch die Anlage 2 in Verbindung mit der Anlage 5 der FPV 2009 vorgegeben. Daneben können für die in Anlage 4 in Verbindung mit Anlage 6 zur FPV 2009 genannten Zusatzentgelte krankenhausindividuelle Zusatzentgelte nach 6 Abs. 1 KHEntgG vereinbart werden. Diese Zusatzentgelte können zusätzlich zu den DRG-Fallpauschalen oder den Entgelten nach 6 Abs. 1 KHEntgG abgerechnet werden. Seite 2 von 5 Anlage 1 AVB 01/04/2009 Können für die Leistungen nach Anlage 4 bzw. 6 FPV 2009 auf Grund einer noch nicht erfolgten Budgetverhandlung keine krankenhausindividuellen Zusatzentgelte abgerechnet werden, sind für jedes Zusatzentgelt 600,00 abzurechnen. Erfolgte bereits eine Budgetvereinbarung für das Jahr 2009 und wurden keine krankenhausindividuellen Zusatzentgelte für Leistungen nach Anlage 4 bzw. 6 FPV 2009 vereinbart, sind im Einzelfall auf der Grundlage von 8 Abs. 1 S. 3 KHEntgG für jedes Zusatzentgelt 600,00 abzurechnen. Das Krankenhaus berechnet folgende Zusatzentgelte gemäß 6 KHEntgG: ZE Beckenimplantate ZE Sonstige Dialyse ZE Modulare Endoprothesen ZE Autogene/Autologe matrixinduzierte Chondrozytentransplantation ZE Selbstexpandierende Prothesen am Gastrointestinaltrakt
3 4. Sonstige Entgelte für Leistungen gemäß 7 FPV 2009 Für die Vergütung von Leistungen, die nach 7 Abs. 1 FPV 2009 noch nicht von den DRG-Fallpauschalen und Zusatzentgelten erfasst werden, hat das Krankenhaus gem. 6 Abs. 1 KHEntgG mit den zuständigen Kostenträgern folgende fall- bzw. tagesbezogene krankenhausindividuelle Entgelte vereinbart: - z.b. Leistungen nach Anlage 3a und 3b FPV entfällt- - z.b. sonstige teilstationäre Leistungen nach 6 Abs. 1 S. 1 KHEntgG - entfällt- - z.b. Leistungen besonderer Einrichtungen nach 17 b Abs. 1 S. 15 KHG - entfällt- Können für die Leistungen nach Anlage 3a FPV 2009 auf Grund einer fehlenden Vereinbarung noch keine krankenhausindividuellen Entgelte abgerechnet werden, sind für jeden Belegungstag 600,00 abzurechnen. Können für die Leistungen nach Anlage 3b FPV 2009 auf Grund einer fehlenden Vereinbarung noch keine krankenhausindividuellen Entgelte abgerechnet werden, sind für jeden Belegungstag 300,00 abzurechnen. Wurden in der Budgetvereinbarung für das Jahr 2009 für Leistungen nach Anlage 3a FPV 2009 keine Entgelte vereinbart, sind im Einzelfall auf der Grundlage von 8 Abs. 1 S. 3 KHEntgG für jeden Belegungstag 450,00 abzurechnen. 5. Entgelte für nicht durch die Fallpauschalen und Zusatzentgelte sachgerecht vergüteten Leistungen gem. 6 Abs. 2a KHEntgG Für folgende Leistungen, die den Fallpauschalen und Zusatzentgelten aus den Entgeltkatalogen nach 7 S. 1 Nr. 1 und 2 KHEntgG zwar zugeordnet, mit ihnen jedoch nicht sachgerecht vergütet werden, hat das Krankenhaus gem. 6 Abs. 2a KHEntgG folgende gesonderte Zusatzentgelte vereinbart: Leistung Zusatzentgelt - entfällt- - entfällt- 6. Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gem. 7 Ziff. 6 KHEntgG Für die Vergütung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die noch nicht mit den DRG- Fallpauschalen und bundeseinheitlich festgelegten Zusatzentgelten sachgerecht vergütet werden können und die nicht gem. 137 c SGB V von der Finanzierung ausgeschlossen sind, rechnet das Krankenhaus gem. 6 Abs. 2 KHEntgG folgende zeitlich befristete fallbezogene Entgelte oder Zusatzentgelte ab: - entfällt- 7. Entgelte für vor- und nachstationäre Behandlungen gem. 115 a SGB V Gem. 115 a SGB V berechnet das Krankenhaus für vor- und nachstationäre Behandlungen folgende Entgelte, soweit diese nicht bereits mit der Fallpauschale abgegolten sind: Seite 3 von 5 Anlage 1 AVB 01/04/2009 a. vorstationäre Behandlung - Orthopädie: 133,96 - Chirurgie: 100,72 - Innere Medizin: 147,25 b. nachstationäre Behandlung - Orthopädie: 20,96 - Chirurgie: 17,90 - Innere Medizin: 53,69 c. Leistungen mit medizinisch-technischen Großgeräten - Computer-Tomographie-Geräte (CT): - entfällt- - Magnet-Resonanz-Geräte (MR): - entfällt- - Linksherzkatheter-Messplätze (LHM): - entfällt- - Hochvolttherapie-Geräte: - entfällt- - Positronen-Emissions-Tomographie-Geräte (PET): - entfällt- Gem. 8 Abs. 2 S. 3 Nr. 4 KHEntgG ist eine vorstationäre Behandlung neben einer Fallpauschale (DRG) nicht gesondert abrechenbar. Eine nachstationäre Behandlung kann zusätzlich zur Fallpauschale (DRG) berechnet werden, soweit die Summe aus den stationären Belegungstagen und den vor- und nachstationären Behandlungstagen die Grenzverweildauer der Fallpauschale (DRG) übersteigt.
4 8. Zuschlag für Ausbildungsstätten und Ausbildungsvergütungen gem. 7 Ziff. 4 KHEntgG und sonstige Zu- und Abschläge ab dem 1. Januar 2009 Gemäß 17 a KHG berechnet das Krankenhaus einen Zuschlag je voll- und teilstationärem Fall zur Finanzierung von Ausbildungsstätten und Ausbildungsvergütungen. Der Ausbildungszuschlag beträgt gegenwärtig: 33,56 Ferner berechnet das Krankenhaus gem. 17 b Abs. 1 S. 4 und 6 KHG folgende Zuschläge / Abschläge: - z.b. Zuschlag für die Aufnahme von Begleitpersonen pro Tag 2 26,00 - z.b. Sicherstellungszuschlag - entfällt- - z.b. Zuschlag für Zentren/Schwerpunkte - entfällt- 9. Qualitätssicherungszuschläge nach 17 b Abs. 1 S 5 KHG 3 sowie Qualiätssicherungsabschläge nach 8 Abs. 4 KHEntgG - 1, Zuschläge zur Finanzierung von Selbstverwaltungsaufgaben - DRG-Systemzuschlag nach 17b Abs. 5 KHG für jeden abzurechnenden voll- und teilstationären Krankenhausfall in Höhe von 1,03 - Zuschlag für die Finanzierung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen nach 139 a i.v.m. 139 c SGB V und für die Finanzierung des Gemeinsamen Bundesausschusses nach 91 i.v.m. 139 c SGB V für jeden abzurechnenden Krankenhausfall in Höhe von 0, Zuschläge für besondere Tatbestände - Zuschlag zur Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen ( 4 Abs. 13 KHEntgG) in Höhe von 0,99 % auf die im Erlösbudget und der Erlössumme nach 6 Abs. 3 KHEntgG enthaltenen Entgelte - Zuschlag für die Finanzierung der den Krankenhäusern entstehenden Investitions- und Betriebskosten der erforderlichen erstmaligen Ausstattungskosten in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der elektronischen Gesundheitskarte (Telematikzuschlag) nach 291 a Abs. 7a S. 1 SGB V für jeden abzurechnenden voll- und teilstationären Krankenhausfall in Höhe von - entfällt- 12. Entgelte für sonstige Leistungen - Für Leistungen im Zusammenhang mit dem stationären Aufenthalt aus Anlass einer Begutachtung berechnen das Krankenhaus sowie der liquidationsberechtigte Arzt ein Entgelt nach Aufwand. - Für die Vornahme der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung berechnet das Krankenhaus - entfällt- Seite 4 von 5 Anlage 1 AVB 01/04/ Zuzahlungen a) Zuzahlungspflicht der gesetzlich versicherten Patienten Als Eigenbeteiligung zieht das Krankenhaus vom gesetzlich versicherten Patienten von Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an - innerhalb eines Kalenderjahres für höchstens 28 Tage - eine Zuzahlung ein ( 39 Abs. 4 SGB V). Der Zuzahlungsbetrag beträgt zurzeit 10,- je Kalendertag ( 61 Satz 2 SGB V). Dieser Betrag wird vom Krankenhaus an die entsprechende Mitgliedskrankenkasse abgeführt. 2 Die Höhe des Zuschlages von 45,00 ist in der Vereinbarung von Zuschlägen für die Aufnahme von Begleitpersonen nach 17 b Abs. 1 Satz 4 KHG geregelt. Dieser Zuschlag betrifft im Übrigen nur die Fälle der medizinisch notwendigen Aufnahme von Begleitpersonen und ist von der wahlweisen Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson zu unterscheiden. 3 Nach 22 Abs. 1 der am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 137 Abs. 1 SGB V i. V. m. 135a SGB V über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser werden die Zuschläge nunmehr für jeden abgerechneten vollstationären Krankenhausfall erhoben. 4 Aufgrund eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses vom werden die Zuschläge für die Finanzierung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen nach 139 a i.v.m. 139 c SGB V und für die Finanzierung des Gemeinsamen Bundesausschusses nach 91 i.v.m. 139 c SGB V gemeinsam erhoben und als ein gemeinsamer Zuschlag in der Rechnung des Krankenhauses ausgewiesen.
5 b) Zusatzklausel für Krankenhäuser in den neuen Bundesländern und im Ostteil Berlins: Im Rahmen des Krankenhausinvestitionsprogramms gemäß Art. 14 Abs. 1 Gesundheits-Strukturgesetz (GSG) berechnet das Krankenhaus gegenüber den Benutzern des Krankenhauses bzw. deren Kostenträgern einen Investitionszuschlag in Höhe von 5,62 für jeden Berechnungstag eines tagesgleichen Pflegesatzes, bei Fallpauschalen für die entsprechenden Belegungstage. Bei teilstationärer Behandlung wird der Zuschlag auch für den Entlassungstag berechnet. 14. Wiederaufnahme und Rückverlegung Im Falle der Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus gemäß 2 FPV 2009 oder der Rückverlegung gemäß 3 Abs. 3 FPV 2009 werden die Falldaten der Krankenhausaufenthalte nach Maßgabe des 2 Abs. 4 FPV 2009 zusammengefasst und abgerechnet. 15. Belegärzte, Beleghebammen, -entbindungspfleger Mit den Entgelten nach Nr sind nicht abgegolten: 1. die ärztlichen Leistungen von Belegärzten in Belegkrankenhäusern und Belegabteilungen sowie die von ihnen veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses; 2. die Leistungen von Beleghebammen bzw. Entbindungspflegern. Diese Leistungen werden von dem Belegarzt bzw. der Hebamme / dem Entbindungspfleger gesondert berechnet. 16. Entgelte für Wahlleistungen Die außerhalb der allgemeinen Krankenhausleistungen in Anspruch genommenen Wahlleistungen werden gesondert berechnet. Einzelheiten der Berechnung lassen sich der jeweiligen Wahlleistungsvereinbarung und der Patienteninformation über die Entgelte der wahlärztlichen Leistungen entnehmen. 17. Inkrafttreten Dieser DRG-Entgelttarif tritt am in Kraft. Gleichzeitig wird der DRG-Entgelttarif / Pflegekostentarif von 2008 aufgehoben. Seite 5 von 5 Anlage 1 AVB 01/04/2009
DRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
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Akademische Lehrkrankenhäuser der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt 61250 Usingen Weilburger Str. 48 61352 Bad Homburg Zeppelinstr. 20 DRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich
DRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
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Akademische Lehrkrankenhäuser der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt 61348 Bad Homburg Urseler Str. 33 61250 Usingen Hattsteiner Allee 1-5 DRG-Entgelttarif 2013 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich
DRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG undunterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
Anlage 2 DRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG undunterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Waiblinger Zentralklinik berechnet ab März 2014 folgende Entgelte: 1.
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Anlage 1 zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau ggmbh DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß
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Waldkrankenhaus St. Marien ggmbh Die Waldkrankenhaus St. Marien ggmbh, Rathsberger Str. 57, 91054 Erlangen (Gesellschafterin: Kongregation der St. Franziskusschwestern Vierzehnheiligen 8, 96231 Bad Staffelstein),
DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
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DRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
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DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
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Akademische Lehrkrankenhäuser der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt 61250 Usingen Weilburger Str. 48 61352 Bad Homburg Zeppelinstr. 20 DRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich
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DRG-Entgelttarif für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG. Das Krankenhaus Bethanien Plauen
DRG-Entgelttarif für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Das Krankenhaus Bethanien Plauen der Bethanien Krankenhaus Chemnitz - gemeinnützige GmbH
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, in der Anlage erhalten Sie den Pflegekostentarif für 2015.
ANLAGE ZUM BEHANDLUNGSVERTRAG FÜR STATIONÄRE BEHANDLUNG Entgelttarif für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und der BPflV und Unterrichtung des Patienten gem. 8 KHEntgG und 14 BPflV gültig
DRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Alexianer Kliniken Landkreis Diepholz GmbH, Klinik Bassum berechnet ab dem 01.
Behandlungskostentarif Teil B
Behandlungskostentarif Teil B DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG (Für die gesetzliche Unfallversicherung gilt der Behandlungskostentarif
Pflegekostentarif Seite - 1 -
510.15 Pflegekostentarif Seite - 1 - DRG-Entgelttarif 2012 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Das Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH (Krankenhaus)
DRG-Entgelttarif für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
Anlage 1 (Anlage 2 zur AVB) DRG-Entgelttarif für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Das Krankenhaus Neuperlach der Landeshauptstadt München berechnet
DRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Zeisigwaldkliniken Bethanien Chemnitz -Träger: Bethanien Krankenhaus Chemnitz
Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2012
Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2012 Die folgenden Hinweise sollen die Abrechnung und Handhabung des DRG- Systemzuschlags im Jahr 2012 verdeutlichen.
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
1 Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für das Krankenhaus St. Barbara Schwandorf Steinberger Straße 24 92421 Schwandorf Träger: Barmherzige Brüder gemeinnützige Krankenhaus GmbH vom 01. Juli 2010 2 Inhaltsverzeichnis
DRG DRG-Definition Relativgewicht Basisfallwert Entgelt
DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke gemeinnützige GmbH berechnet ab dem 01.01.2017
DRG-Entgelttarif für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Klinik Rothenburg o. d. T. des ANregiomed berechnet ab dem 01.01.2014 folgende Entgelte: 1. Fallpauschalen
DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Städtische Krankenhaus Heinsberg GmbH berechnet
Pflegekostentarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 14 BPflV *
Pflegekostentarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 14 BPflV * Das/die Krankenhaus/Krankenhäuser des/der (Krankenhausträger) berechnet/n ab dem
Marienkrankenhaus Kassel
Kassel Seite 1 von 7 DRG-Entgelttarif Anlage zu den Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für das Marienkrankenhaus Kassel gültig vom 1. Januar 2006 bis längstens 31. Dezember 2006 Erstellt am: 30.12.2005
DRG-Entgelttarif 2015 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2015 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Evangelische Elisabeth Klinik Krankenhausbetriebs ggmbh berechnet ab dem 01.08.2015
PEPP-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV
PEPP-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV Das/die Krankenhaus/Krankenhäuser des/der (Krankenhausträger) berechnet/n ab
Vereinbarung zum. pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2014
Vereinbarung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2014 (Vereinbarung über die pauschalierenden Entgelte für die Psychiatrie und Psychosomatik
Pflegekosten- und Entgelttarif für Krankenhäuser und Unterrichtung des Patienten gemäß 14 BPflV und 8 KHEntgG
Klinikum Mittleres Erzgebirge ggmbh Pflegekosten- und Entgelttarif für Krankenhäuser und Unterrichtung des Patienten gemäß 14 BPflV und 8 KHEntgG Die Klinikum Mittleres Erzgebirge ggmbh berechnet ab dem
DRG - Entgelttarif für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG - Entgelttarif für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Zeisigwaldkliniken Bethanien Chemnitz der Bethanien Krankenhaus Chemnitz - Gemeinnützige
Entgelttarif und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
Entgelttarif und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG für die Betriebsstätten der Oberschwabenklinik ggmbh Krankenhaus St. Elisabeth Ravensburg Tel. 0751/87-0 Klinikum Westallgäu Krankenhaus Wangen
DRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Das Diakonissenkrankenhaus Dessau (Krankenhausträger: Diakonissenkrankenhaus Dessau
Waldkrankenhaus St. Marien ggmbh
Waldkrankenhaus St. Marien ggmbh Die Waldkrankenhaus St. Marien ggmbh, Rathsberger Str. 57, 91054 Erlangen (Gesellschafterin: Kongregation der St. Franziskusschwestern Vierzehnheiligen 8, 96231 Bad Staffelstein),
DRG-Entgelttarif 2016 im Anwendungsbereich des KHEntgG, der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2016 im Anwendungsbereich des KHEntgG, der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG....................................................................... Im Caritas-Krankenhaus
DRG-Entgelttarif 2015 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2015 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Kreisklinik Bad Reichenhall mit Außenstelle Freilassing berechnet ab dem 01.05.2015
Leitfaden. der Spitzenverbände der Krankenkassen und des. Verbandes der privaten Krankenversicherung. zu Abrechnungsfragen
Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung zu Abrechnungsfragen nach dem KHEntgG und der KFPV AOK-Bundesverband Bundesverband der Betriebskrankenkassen
Informationsblatt. DRG-Entgelttarif für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Stand 01.07.2016 Das Hümmling Hospital Sögel der Hümmling Hospital Sögel ggmbh als Träger
DRG-Entgelttarif 2013
Frschungszentrum Brstel Medizinische Klinik Brstel Parkallee 35, 23845 Brstel Telefn (04537) 188 0 DRG-Entgelttarif 2013 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten
Pflegekostentarif 2014 für Rehabilitationseinrichtungen
Pflegekostentarif 2014 für Rehabilitationseinrichtungen Das Diakoniekrankenhaus Henriettenstiftung ggmbh berechnet ab dem 01.01.2014 folgende Entgelte: 1. Allgemeines 1. Grundlage für die Leistungserbringung
DRG-Entgelttarif 2016
DRG-Entgelttarif 2016 Stand 01.10.2016 Das Krankenhaus berechnet folgende Entgelte: 1. Fallpauschalen Auf der Grundlage des 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und der Regelungen im Krankenhausentgeltgesetz
1 Fallpauschalen (DRG) gemäß 7 Abs. 1 Nr. 1 KHEntgG
DRG-TARIFMERKBLATT FÜR KRANKENHÄUSER IM ANWENDUNGSBEREICH DES KHENTGG/BPFLV UND UNTERRICHTUNG DES PATIENTEN GEMÄß 8 KHENTGG Die Sana Klinikum Offenbach GmbH berechnet folgende Entgelte ab dem 01.09.2016
Vereinbarung nach. 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags
Vereinbarung nach 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.v.,
Behandlungskostentarif Teil B
Behandlungskostentarif Teil B DRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG (Für die gesetzliche Unfallversicherung gilt der Behandlungskostentarif
DRG-Entgelttarif 2013 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2013 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Krankenhaus Nordwest GmbH (Krankenhausträger) berechnet ab dem 1. Mai 2013 folgende
Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2004
Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2004 Die folgenden Hinweise sollen die Abrechnung und Handhabung des DRG- Systemzuschlags im Jahr 2004 verdeutlichen.
PEPP-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV
PEPP-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV Die Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke gemeinnützige GmbH berechnet ab dem 01.12.2016
DRG-Entgelttarif / Pflegekostentarif
Achern-Oberkirch Kehl Lahr-Ettenheim Offenburg-Gengenbach Wolfach DRG-Entgelttarif / Pflegekostentarif I n h a l t s v e r z e i c h n i s Seite I. Allgemeines zum DRG-Entgelttarif 2 - Vor- und nachstationäre
Vereinbarung. zum. Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2015. (Fallpauschalenvereinbarung 2015 FPV 2015)
Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2015 (Fallpauschalenvereinbarung 2015 FPV 2015) zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin, und dem Verband der Privaten Krankenversicherung,
DRG Entgelttarif und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG Entgelttarif und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Herz und Gefäß Klinik berechnet ab dem 01.03.2016 folgende Entgelte: 1. Fallpauschalen (DRGs) gem. 7 Abs.1 Ziff. 1 KHEntgG Das Entgelt
DRG-Entgelttarif und Pflegekostentarif für das Florence Nightingale Krankenhaus
DRG-Entgelttarif und Pflegekostentarif für das Florence Nightingale Krankenhaus Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) sowie 14 Abs. 12 Bundespflegesatzverordnung (BPflV)
Wahlleistungsvereinbarung
Empfangsbekenntnis Ich habe jeweils eine Ausfertigung des Behandlungsvertrages des Krankenhausentgelttarifs und der Unterrichtung des Patienten nach 8 KHEntgG der Patienteninformation bei wahlärztlichen
AOK-Bundesverband. Bundesverband der Betriebskrankenkassen. IKK-Bundesverband. Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen.
Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung zu Abrechnungsfragen 2006 nach dem KHEntgG und der FPV 2006 AOK-Bundesverband Bundesverband der Betriebskrankenkassen
Behandlungsvertrag. STARMED Klinik GmbH Putzbrunner Str. 9 81737 München - STARMED Klinik GmbH -... (Name und Vorname des Patienten) - Patient -
Behandlungsvertrag zwischen der STARMED Klinik GmbH Putzbrunner Str. 9 81737 München - STARMED Klinik GmbH - und Mustermann Max.. (Name und Vorname des Patienten) - Patient - 01.01.1980, München... (Geburtsdatum
Akademische Lehrkrankenhäuser der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt Bad Homburg Zeppelinstr Usingen Weilburger Str.
Akademische Lehrkrankenhäuser der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt 61352 Bad Homburg Zeppelinstr. 20 61250 Usingen Weilburger Str. 48 DRG-Entgelttarif 2015 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich
DRG-Entgelttarif für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
Anlage zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen DRG-Entgelttarif für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG mit ihren Standorten in Die Klinikum des
Patienteninformation vor der Vereinbarung von Wahlleistungen
Anlage 4B zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Waldkrankenhauses Rudlf Elle Eisenberg (REK) Patienteninfrmatin vr der Vereinbarung vn Wahlleistungen Sie sind im Begriff, eine sgenannte Wahlleistungsvereinbarung
DRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8KHEntgG Das Klinikum der Stadt Passau (Krankenhausträger) berechnet folgende Entgelte: Gültig
DRG-Entgelttarif 2012 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG. Die Klinik Mühldorf a.
DRG-Entgelttarif 2012 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Klinik Mühldorf a. Inn des Landkreises Mühldorf a. Inn berechnet ab dem 01.01.2012
Vorblatt zur Wahlleistungsvereinbarung
Vorblatt zur Wahlleistungsvereinbarung Wichtige Informationen vor der Vereinbarung von Wahlleistungen Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient 1, Sie sind im Begriff, eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung
Chefarztabrechnung und Krankenhausentgelt
Chefarztabrechnung und Krankenhausentgelt 23.11.04 Seit November 2004 liegt der vom Institut für Entgeltsysteme im Krankenhaus (InEK) ausgearbeitete Fallpauschalenkatalog für das Jahr 2005 vor. Darin sind
Vereinbarung. zur. Bestimmung. von. Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2016 (VBE 2016)
Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2016 (VBE 2016) zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin, dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln, gemeinsam und der Deutschen
Vereinbarung. zum. Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2014. (Fallpauschalenvereinbarung 2014- FPV 2014)
Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2014 (Fallpauschalenvereinbarung 2014- FPV 2014) zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin, und dem Verband der privaten Krankenversicherung,
Vereinbarung. zur. Bestimmung. von. Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2013 (VBE 2013)
Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2013 (VBE 2013) zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin und dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln gemeinsam und einheitlich
Entgeltkatalog für das Universitätsklinikum Aachen
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, dieser Entgeltkatalog gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten und modalitäten der allgemeinen Krankenhausleistungen und
Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2003
Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2003 Die folgenden Hinweise sollen die Abrechnung und Handhabung des DRG- Systemzuschlags verdeutlichen. Teil
Allgemeine Vertragsbedingungen ZPM_IN_Vertragsbedingungen_080101
1 Geltungsbereich Die AVB gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen der KLINIKUM MAGDEBURG gemeinnützigen GmbH in 39130 Magdeburg, Birkenallee 34 und den
DRG-Entgelttarif / Pflegekostentarif
Achern-Oberkirch Kehl Lahr-Ettenheim Offenburg-Gengenbach Wolfach DRG-Entgelttarif / Pflegekostentarif I n h a l t s v e r z e i c h n i s Seite I. Allgemeines zum DRG-Entgelttarif 2 - Vor- und nachstationäre