Finanzierungs- und Förderinstrumente für Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern

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1 Finanzierungs- und Förderinstrumente für Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern Katrin Kuchmetzki Abteilungsleiterin Landesprogramme und Darlehen 17. April 2013

2 Agenda Das LFI Einführung in die Struktur der Wirtschaftsförderung Die GA-Förderung Darlehensprogramme Weitere Programme Information ist (fast) alles: Unser Beratungsangebot für Sie!

3 Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern - LFI -

4 Das LFI Rechtsrahmen Das LFI arbeitet seit 1994 als zentraler Dienstleister des Landes zur Umsetzung diverser Förderprogramme Wesentliche Rechtsgrundlagen: - Gesetz zur Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf das LFI M-V 1994/ Treuhandvertrag zwischen Land M-V und NORD/LB 1994 Das LFI ist ein rechtlich unselbständiger, aber organisatorisch und personell getrennter Bereich der NORD/LB, der wettbewerbsneutral arbeitet

5 Das LFI Profil Das LFI ist zur Durchführung der Förderaufgaben mit hoheitlichen Aufgaben betraut, erlässt also selbst Verwaltungsakte Das LFI handelt im eigenen Namen, jedoch nur auf Rechnung des Landes Das LFI arbeitet nicht gewinnorientiert Das LFI ist für etwa 270 Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber in M-V Unser Know-how liegt in der effizienten und rechtskonformen Abwicklung von Förderprozessen

6 Das LFI Förderbereiche und Dienstleistungen Wirtschaftsförderung Infrastrukturförderung Gesundheitswirtschaft Land-, Forst-, Ernährungswirtschaft und Fischerei Wohnungs- und Städtebauförderung Erneuerbare Energien und Klimaschutz Kommunaler Aufbaufonds INTERREG IV A Arbeits-, Bildungs- und Qualifizierungsförderung Sportförderung Film- und Kinoförderung Denkmalpflege Bearbeitung von mehr als 100 Förderprogrammen Förderberatung EFRE-Dienstleistungen Vor-Ort-Kontrollen und technische Prüfungen SiaF - Gutachten Öffentlichkeitsarbeit

7 Das LFI Dienstleister für viele Partner LAND BUND EU Kapitalmarkt / KfW EFRE, ESF, ELER Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Ministerium für Inneres und Sport Staatskanzlei M-V Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung LFI 2012: ca Bewilligungsakte über rd. 400 Mio. EUR Privatpersonen Unternehmen Kommunen

8 Wirtschaftsförderung im Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern - Zuschüsse und Darlehen -

9 Gründer- und Unternehmensförderung in M-V Instrumente der Wirtschaftsförderung in Mecklenburg-Vorpommern Zuschüsse Darlehen Existenzgründungen - Beratungsförderung - Mikrodarlehen - Kleindarlehensprogramm - GA-Zuschuss bestehende Unternehmen - GA-Zuschuss - GA-Ergänzungsdarlehen - Kleindarlehensprogramm - Beratungsförderung, Messeförderung Ziel: Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen

10 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur - Zuschussprogramm -

11 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Wer kann gefördert werden? Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihre Produkte oder Leistungen überwiegend (mehr als 50 %) überregional, d. h. über einen Radius von 50 km hinaus absetzen Fremdenverkehrsbetriebe, - die mindestens 30 % der Umsätze mit eigenen Beherbergungsgästen erreichen oder - die ihren Umsatz überwiegend aus Leistungen an den Fremdenverkehr erzielen Was kann gefördert werden? Zu den förderfähigen Investitionen gehören: Errichtung einer Betriebsstätte Erweiterung einer Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte Vornahme einer grundlegenden Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor

12 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Neue Förderrichtlinie ab dem 14. Januar 2013 Zu den wichtigen Änderungen gehören: Basisfördersatz für die sachkapitalbezogene Förderung in Höhe der Hälfte der maximal zulässigen Höchstförderung, gemäß Koalitionsvertrag: Förderung nur noch für Arbeitsplätze, deren Bezahlung die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro nicht unterschreitet, keine Förderung von Arbeitsplätzen, die (nur) für Zeitarbeitnehmer vorgesehen sind, ein Ausbildungsplatz zählt wie ein Arbeitsplatz, maximal 10 % der neu geschaffenen Arbeitsplätze dürfen Ausbildungsplätze sein, Mindestinvestitionsvolumen: (ELER/ländl. Raum ) lohnkostenbezogene Förderung nur noch über Ausnahmeentscheidung des Wirtschaftsministeriums

13 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Neue Fördersätze für die GA (gewerblich) Unternehmensgröße kleine Unternehmen mittlere Unternehmen große Unternehmen Bandbreite der Fördersätze % % % Zuschläge auf den Basisfördersatz für Vorhaben: Errichtungsvorhaben im Standortwettbewerb / Ansiedlung zentrale Unternehmensfunktion im verarbeitenden Gewerbe, mit hohem Innovationsgehalt, FuE- u. wissensbasierten Arbeitsplätzen, mit tariflicher Entlohnung, in besonders strukturschwachen Regionen, mit Beitrag zur Verbesserung der Ressourcennutzung/Umweltsituation, mit Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben

14 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur KMU-Definition Kleinstunternehmen: - weniger als 10 Personen und - Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. nicht überschritten - Kleine Unternehmen: - weniger als 50 Personen und - Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. nicht überschritten - Mittlere Unternehmen (sonstige KMU): - weniger als 250 Personen und - Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. oder - Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. - Große Unternehmen = alle, die nicht KMU sind

15 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Fördervoraussetzungen Der beihilfefreie Anteil des Unternehmens (auch Fremdkapital) am Investitionsvorhaben muss mindestens 25 % betragen. Bei Erweiterungen: Erhöhung der Anzahl der Dauerarbeitsplätze um mindestens 15% oder der Investitionsbetrag bezogen auf ein Jahr übersteigt die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibungen - um mindestens 50%.

16 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Förderfähige Kosten Sachkapitalbezogene Zuschüsse für Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens (neue Wirtschaftsgüter [Sonderregeln für gebrauchte WG], Grunderwerb unter besonderen Voraussetzungen Lohnkostenbezogene Zuschüsse für die Gesamtkosten neuen Personals für zwei Jahre (Einzelfallentscheidung)

17 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Welche Kosten sind nicht förderfähig? Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für: PKW, Kombifahrzeuge, LKW, Omnibusse, sonstige Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen Luftfahrzeuge, Schiffe, Schienenfahrzeuge Kosten für gebrauchte Wirtschaftsgüter (Ausnahmen bei Existenzgründern und stillgelegten BS) Kosten für bereits geförderte Wirtschaftsgüter beim Unternehmenserwerb

18 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Wer ist von der Förderung ausgeschlossen? Land- und Forstwirtschaft, Fischerei soweit das Vorhaben nicht der Verarbeitung oder Vermarktung der Primärprodukte dient, Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steine und vergleichbaren Zweigen der Urproduktion, Energie- und Wasserversorgung, außer Kraftwerken und Wasserversorgungsanlagen, die überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen, Baugewerbe (Bauhaupt- und Baunebengewerbe), Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel, Transport- und Lagergewerbe, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen.

19 Darlehensfonds für die ergänzende Gewährung von Darlehen für Vorhaben der GA - GA-Ergänzungsdarlehen -

20 GA-Ergänzungsdarlehen Voraussetzungen Das Vorhaben muss die Zuwendungsvoraussetzungen des geltenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsförderung (GRW) erfüllen Gegenstand der Förderung Begleitung der Realisierung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft ergänzend zu einem und/oder anstelle eines Zuschusses durch die Gewährung von Darlehen

21 GA-Ergänzungsdarlehen Darlehenskonditionen: Mindestbetrag: EUR Maximalbetrag: 5,0 Mio. EUR max. bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Zinssatz: fest, die Festlegung der Höhe erfolgt anhand eines risikogerechten Zinssystems entsprechend den Vorgaben der EU; Ein nicht durch einen Zuschuss und Investitionszulage genutzter Beihilfewert (Lücke aus der Summe der gewährten Beihilfen zum beihilferechtlich möglichem Höchstmaß) kann zur Verbilligung der Zinskonditionen genutzt werden. Zinsbindung: Laufzeit: Tilgung: Sicherheiten: max. 10 Jahre für Investitionsdarlehen max. 20 Jahre für Investitionsdarlehen in gleichen vierteljährlichen Raten, max. 5 tilgungsfreie Jahre, vorzeitige Tilgung ist jederzeit möglich dingliche Sicherheiten, soweit vorhanden.

22 Kleindarlehensprogramm für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschl. der Freien Berufe

23 Kleindarlehensprogramm für KMU Gegenstand der Förderung: Finanzierung von Investitionen sowie von sonstigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Sicherung bestehender oder der Schaffung zusätzlicher/neuer Arbeitsplätze Zuwendungsbedingungen: Darlehen an KMU einschließlich der Freien Berufe, die die gültige EU-Definition erfüllen Darlehen können gewährt werden, wenn eine Hausbank nicht zur Finanzierung des Vorhabens in entsprechender Form oder in entsprechendem Umfang bereit ist.

24 Kleindarlehensprogramm für KMU Darlehenskonditionen: Mindestbetrag: EUR Maximalbetrag: EUR bis zu EUR (bei Beteiligung einer Hausbank) Zinssatz: fest, die Festlegung der Höhe erfolgt anhand eines risikogerechten Zinssystems entsprechend den Vorgaben der EU Zinsbindung: max. 10 Jahre für Investitions- bzw. 8 Jahre für Betriebsmitteldarlehen Laufzeit: max. 20 Jahre für Investitions- bzw. 8 Jahre für Betriebsmitteldarlehen Tilgung: in gleichen vierteljährlichen Raten, max. 2 tilgungsfreie Jahre, vorzeitige Tilgung ist jederzeit möglich Sicherheiten: dingliche Sicherheiten bzw. notarielles Schuldanerkenntnis

25 Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen

26 Kompetenzentwicklung Gegenstand der Förderung Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen dienen. Die geplante Weiterbildung darf nicht Bestandteil z. B. einer Meister-, Fachwirtausbildung sein. Wie wird gefördert? Bildungsscheckverfahren (Lehrgangs- und Personenbezogen) Der Zuschuss beträgt max. 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 500 EUR je Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme Der Zuwendungsempfänger (= das Unternehmen) muss einen Eigenbetrag von mindestens 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nachweisen

27 Teilnahme von Unternehmen an Messen und Ausstellungen

28 Messeförderung Gegenstand der Förderung Teilnahme an maximal drei Messen und Ausstellungen pro Unternehmen und Kalenderjahr Förderfähig sind nur Messeteilnahmen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Standmiete Wie wird gefördert? Für Beteiligungen von kleinen Unternehmen (weniger 50 Beschäftigte, Jahresumsatz/-bilanz bis 10 Mio. EUR) bis zu 50 % der Standmiete, max EUR je Unternehmen und Maßnahme Für die Beteiligung von mittleren Unternehmen (weniger 250 Beschäftigte, Jahresumsatz/-bilanz bis 50/43 Mio. EUR) bis zu 40 % der Standmiete, max EUR je Unternehmen und Maßnahme Bagatellgrenze EUR

29 Förderung von Beratungsleistungen in KMU

30 Gegenstand der Förderung Beratungsförderung Leistungen externer Berater zu nachstehenden Beratungsinhalten: Behebung unternehmerischer Managementdefizite Personalbestands- und Entwicklungsanalysen (Demographie- Checks) Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz Vereinbarkeit von Arbeits- und Familien-/Privatleben Unternehmensnachfolge Vorbereitung der Einführung von Produkten/Dienstleistungen auf überregionalen Märkten

31 Beratungsförderung Wie wird gefördert? Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Beratungsleistung Bemessungsgrundlage: Tagessatz 500 EUR ohne MwSt, einschließlich Reisekosten und Auslagen Maximaler Zuschuss für Beratungen Managementdefizit, Personalbestands- und Entwicklungsanalysen, Energieeffizienz und Vereinbarkeit von Arbeits- und Familien-/Privatleben max.: EUR für Beratungen Marktauftritt oder Unternehmensnachfolge max.: ,-- EUR

32 Was ist bei der Beantragung von öffentlichen Mitteln grundsätzlich zu beachten? formgebundener Antrag Fristwahrung Konzept Finanzierung Zusammenfassung Nutzen Sie unsere Beratungsangebot! Erstberatung telefonisch oder nach vorheriger Terminabsprache Weiterführende Beratung der Fachbereiche Zusendung von Material rund um die Existenzgründung und Unternehmenserweiterung

33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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