BUNDESFÖRDERPROGRAMME FÜR SPORTVEREINE

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1 BUNDESFÖRDERPROGRAMME FÜR SPORTVEREINE Koblenz, Renate Michel Regionalreferentin Rhein Mosel Eifel

2 DIE ENERGIEAGENTUR RHEINLAND PFALZ:» Gründung am » die landesweite Plattform für die Energiewende» 100 prozentige Landes GmbH» Zentrale in KL, mit 9 Regionalbüros flächendeckend in ganz Rheinland Pfalz vor Ort» arbeitet produkt / anbieterunabhängig und marktneutral (tritt nicht in Wettbewerb mit den am Markt tätigen Akteuren!)

3 DIE ENERGIEAGENTUR RHEINLAND PFALZ:» Gestaltung der Energiewende gemeinsam mit allen relevanten Akteuren im Land» initiiert und begleitet themenübergreifenden, interdisziplinären Dialog zu Erneuerbaren Energien, Effizienz, Einsparung, nachhaltiger Mobilität u.v.a.» informiert, vernetzt und unterstützt Energiewende Akteure in Kommunen, Unternehmen, Organisationen, Bürgerinnen und Bürger»Bewusster Umgang mit Energie»Dezentrale Energieversorgung»Einsparung, Effizienz, Erneuerbare Energien

4 BUNDESFÖRDERPROGRAMME FÜR SPORTVEREINE FÖRDERPROGRAMME FÜR GEBÄUDE

5 KFW FÖRDERPROGRAMME IKU ENERGETISCHE STADTSANIERUNG ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN» Antragsberechtigte kommunale Unternehmen gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen private Unternehmen Privatpersonen» Förderfähige Bauten: Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur z.b.: Sportanlagen, Vereinsgebäude Kultureinrichtungen Schulen und Kindergärten usw. Quelle:

6 KFW FÖRDERPROGRAMME IKU ENERGETISCHE STADTSANIERUNG ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN» Voraussetzung: Fertigstellung bis zum » Fördergegenstand Einzelmaßnahmen oder Kombinationen von Einzelmaßnahmen» Förderart / Förderhöhe Darlehen: bis zu 100 % der Investitionskosten Einzelmaßnahme: max. 300 /m²» Antragstellung Grundsätzlich vor Maßnahmenbeginn KfW Bank über Hausbank Quelle:

7 KFW FÖRDERPROGRAMME MÖGLICHE MASSNAHMEN» Dämmung der Außenwände» Erneuerung der Fenster/Eingangstüren» Dämmung der obersten Geschossdecke» Dämmung des Daches» Dämmung der Kellerdecke / Bodenplatte» Dämmung zu unbeheizten Räumen» Austausch der Heizungsanlage» Hydraulischer Abgleich» Einbau einer Einzelraumregelung» Einbau/Sanierung einer Lüftungsanlage» Optimierung Wärmeverteilung (bei best. Anlagen)» Austausch der Beleuchtung» Ersatz / Einbau von Sonnenschutzeinrichtungen

8 KFW FÖRDERPROGRAMME IKU ENERGETISCHE STADTSANIERUNG ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN» Hinweis: folgende Anlagen werden nur mitgefördert, wenn sie in Ergänzung der Heizungsanlagen auf Basis von Brennwerttechnik, Kraft Wärme Kopplung oder Nah /Fernwärme installiert werden:» automatisch beschickte Biomasseanlagen» Holzvergaser Zentralheizungen mit Leistungsu. Feuerungsregelung» Wärmepumpen» Solarthermische Anlagen Quelle:

9 KFW FÖRDERPROGRAMME IKU ENERGETISCHE STADTSANIERUNG ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN» Fördergegenstand Sanierung zum KfW Effizienzhaus 55, 70, 85 bzw. 100 und KfW Denkmal» Förderart / Förderhöhe Darlehen: bis zu 100 % der Investitionskosten + Tilgungszuschuss zw. 2,5 % und 17,5 % KfW Effizienzhaus: max. 500 /m² Netto GF» Antragstellung Grundsätzlich vor Maßnahmenbeginn KfW Bank über Hausbank Quelle:

10 KFW FÖRDERPROGRAMME IKU BARRIEREARME STADT» Antragsberechtigte Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen im Rahmen von Öffentlich Privaten Partnerschaften: Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von höchstens 500 Mio. Euro» Fördergegenstand Maßnahmen zur barrierefreie/ armen Umgestaltung der kommunalen und sozialen Infrastruktur» an bestehenden Gebäuden (z.b. Veranstaltungs und Sportstätten, Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude)» an bestehenden Verkehrsanlagen und im öffentlichen Raum (z.b. Straßen, Haltestellen) Quelle:

11 KFW FÖRDERPROGRAMME IKU BARRIEREARME STADT» Voraussetzung Einhaltung von technischen Mindestanforderungen Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführung durch einen Bauvorlageberechtigten oder einen sachverständigen Vertreter des Bauamtes» Förderart / Förderhöhe Darlehen: bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben, max. 50 Mio. Euro pro Vorhaben» Antragstellung Grundsätzlich vor Maßnahmenbeginn KfW Bank über Hausbank Quelle:

12 KFW FÖRDERPROGRAMME IKU BARRIEREARME STADT» Förderbereich 8. Sportstätten Anpassung der WC, Dusch, Wasch und Umkleidebereiche einschließlich Ausstattung mit Sicherheitssystemen Abstellbereiche für den Rollstuhl /Mobilitätshilfenwechsel Schaffung von taktilen Hilfen und Einstiegshilfen in Schwimm oder Therapiebecken Maßnahmen für den Mannschaftsrollstuhlsport Anpassung von Zuschaueranlagen in Sportstätten Schaffung von barrierefreien Stellplätzen (z.b. Kfz) und deren Überdachung

13 KFW FÖRDERPROGRAMME IKU INVESTITIONSKREDIT KOMMUNALE UND SOZIALE UNTERNEHMEN» Förderziel: zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur» Antragsberechtigte: kommunale Unternehmen gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen private Unternehmen Privatpersonen» Voraussetzung: die Finanzierung von Investitionen in die soziale Infrastruktur dient dem gemeinnützigen Zweck Quelle:

14 KFW FÖRDERPROGRAMME IKU INVESTITIONSKREDIT KOMMUNALE UND SOZIALE UNTERNEHMEN» Förderfähige Bauten: Nichtwohngebäude der sozialen Infrastruktur u.a.: Kindergärten, Schulen u. Sporteinrichtungen Krankenhäuser, Altenpflege und Behinderteneinrichtungen» Grundstücke können mitfinanziert werden (Erwerb nicht mehr als 2 Jahr vor Antragstellung)» Förderart / Förderhöhe Darlehen: bis zu 100 % der Investitionskosten, max. 50 Mio. pro Vorhaben» Antragstellung Grundsätzlich vor Maßnahmenbeginn KfW Bank über Hausbank Quelle:

15 KFW FÖRDERPROGRAMME KFW ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN» gefördert werden energiesparende Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden (WG), die über die gesetzlichen Mindestanforderungen der EnEV hinausgehen» Antragsberechtigte Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten WG Erwerber von neu sanierten WG» Fördergegenstand Einzelmaßnahmen oder Kombinationen von Einzelmaßnahmen» Förderart / Förderhöhe Darlehen: max je WE Quelle:

16 KFW FÖRDERPROGRAMME KFW ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN» Fördergegenstand Sanierung zum KfW Effizienzhaus 55, 70, 85, 100, 115 oder KFW Denkmal» Förderart / Förderhöhe Darlehen: max je WE + Tilgungszuschuss zw. 2,5 % und 17,5 % (zw und )» Antragsstellung Vor Maßnahmenbeginn KfW Bank über Hausbank Quelle:

17 KFW FÖRDERPROGRAMME KFW ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN» Hinweis : folgende Anlagen werden nur mitgefördert, wenn sie in Ergänzung der Heizungsanlagen auf Basis von Brennwerttechnik, Kraft Wärme Kopplung oder Nah /Fernwärme installiert werden:» automatisch beschickte Biomasseanlagen» Holzvergaser Zentralheizungen mit Leistungsu. Feuerungsregelung» Solarthermische Anlagen Quelle:

18 KFW FÖRDERPROGRAMME KFW ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN ZUSCHÜSSE SONDERFÖRDERUNG» Fördergegenstand / Förderhöhe Qualifizierte Baubegleitung während der Sanierungsphase durch einen Sachverständigen: Zuschuss: 50 % der Kosten, max » Antragsstellung Nach Durchführung der Maßnahmen, spätestens 3 Monate nach Abschluss der Baubegleitung Quelle:

19 KFW FÖRDERPROGRAMME KFW ENERGIEEFFIZIENT BAUEN» Fördergegenstand Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb KfW Effizienzhaus 70, 55, 40 oder Passivhaus» Förderart / Förderhöhe Darlehen: max je WE + Tilgungszuschuss 5,0 % bzw. 10,0 % (2.500 bzw )» Antragsstellung Vor Maßnahmenbeginn Darlehen: KfW Bank über Hausbank Quelle:

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21 BUNDESFÖRDERPROGRAMME FÜR SPORTVEREINE ERNEUERBARE ENERGIEN UND HEIZTECHNIK

22 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: STANDARD FÖRDERGEGENSTAND» Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Strom bzw. kombinierten Strom Wärme Erzeugung, u. a.: Photovoltaik, Windkraft, KWK Anlagen ANTRAGSBERECHTIGTE» privatwirtschaftliche Unternehmen» Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung» Freiberufler, Landwirte,» Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen (auch Kirchen), die den erzeugten Strom einspeisen bzw. die erzeugte Wärme verkaufen Quelle:

23 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: STANDARD FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» gefördert wird die Errichtung, der Erwerb und die Erweiterung solcher Anlagen» Darlehen: max. 25 Mio. je Vorhaben ANTRAGSTELLUNG» vor Maßnahmenbeginn» über Hausbank KUMULIERBARKEIT» nicht möglich mit anderen KfW Programmen» möglich mit anderen Fördermitteln Quelle:

24 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: PREMIUM FÖRDERGEGENSTÄNDE» Solarkollektoren > 40 m² Bruttokollektorfläche» Biomasseanlagen zur thermischen Nutzung > 100 kw installierte Nennwärmeleistung» Streng wärmegeführte KWK Biomasseanlagen zw. > 100 kw und 2 MW» Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden» große Wärmespeicher > 10 m³, die überwiegend aus erneuerbare Energien gespeist werden» Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas» Große effiziente Wärmepumpen > 100 kw» Anlagen zur Erschließung und Nutzung von Tiefengeothermie Quelle:

25 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: PREMIUM ANTRAGSBERECHTIGTE» Privatpersonen, Freiberufler und gemeinnützige Organisation (auch Kirchen)» privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung (!nur KMU s)» Sonstige Unternehmen (Großunternehmen) in eingeschränkten Förderzecken oder als Energiedienstleistungsunternehmen» Kommunale Gebietskörperschaften Quelle:

26 KFW ERNEUERBARE ENERGIEN: PREMIUM FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» Darlehen max. 10 Mio. pro Vorhaben» attraktive Tilgungszuschüsse (ein Teil der Kreditsumme wird erlassen) ANTRAGSTELLUNG» vor Maßnahmenbeginn» über Hausbank KUMULIERBARKEIT» nicht möglich mit anderen KfW Programmen» möglich mit anderen Fördermitteln

27 KFW FÖRDERPROGRAMME KFW ERNEUERBARE ENERGIEN SPEICHER» Fördergegenstand kombinierte Anlagen aus Photovoltaik und Batteriespeicher Speichernachrüstung von PV Anlagen, die nach in Betrieb gingen» Förderart / Förderhöhe Kredit: 100 % der Investitionskosten für Batteriespeicher und PV Anlage + Tilgungszuschuss (30 % der förderfähigen Kosten)» Antragstellung Vor Maßnahmenbeginn über Hausbank Quelle:

28 KFW FÖRDERPROGRAMME KFW ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN ERGÄNZUNGSKREDIT» Fördergegenstand thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m 2 Bruttokollektorfläche Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kw 100 kw Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kw auch für Wohngebäude in gemeinnütz. / kirchlicher Trägerschaft kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerb. Energien u. fossiler Energieträger» Kombinierbar mit dem BAFA Zuschuss aus dem Marktanreizprogramm Quelle:

29 KFW FÖRDERPROGRAMME KFW ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN ERGÄNZUNGSKREDIT» Förderart/Förderhöhe Darlehen: max je WE» Antragsstellung Vor Maßnahmenbeginn Darlehen: KfW Bank über Hausbank Quelle:

30 BAFA MARKTANREIZPROGRAMM FÖRDERGEGENSTAND» Solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung» Biomasseanlagen» Effiziente Wärmepumpen ANTRAGSBERECHTIGTE» Privatpersonen, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen» Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände» privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung (!nur KMU s) Quelle:

31 BAFA MARKTANREIZPROGRAMM» Förderart / Förderhöhe System aus Basis + Bonuszuschüssen sowie Innovationsförderung Quelle:

32 BAFA MARKTANREIZPROGRAMM» Förderart / Förderhöhe System aus Basis + Bonuszuschüssen sowie Innovationsförderung Quelle:

33 BAFA MARKTANREIZPROGRAMM Quelle:

34 BAFA MARKTANREIZPROGRAMM» Antragsstellung nach Installation vor Vorhabenbeginn:» Unternehmen und freiberuflich Tätige» Innovationsförderung Fachunternehmererklärung Kumulierbarkeit nicht möglich mit bestimmten KfW Programmen möglich mit anderen Fördermitteln Quelle:

35 BAFA MINI KWK ANLAGEN FÖRDERGEGENSTAND» Neuerrichtung von hocheffizienten strom und wärmeführbaren Mini KWK Anlagen bis 20 kwel im Bestand FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Abhängigkeit der el. Leistung zw und ANTRAGSTELLUNG» vor Kauf und Installation» BAFA KUMULIERBARKEIT» Möglich mit anderen Fördermitteln

36 BAFA MINI KWK ANLAGEN ANTRAGSBERECHTIGTE» Privatpersonen, Freiberufler und gemeinnützige Investoren (auch Kirchen)» kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen sowie Energiedienstleistungsunternehmen» Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU Schwellenwerte unterschreiten» Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände

37 BAFA MINI KWK ANLAGEN VORAUSSETZUNGEN» Neuerrichtung im Bestandsgebäude (Bauantrag vor dem )» Anlage aus BAFA Liste (Primäreinsparung mind. 15% bei Anlagen bis 10 kw, mind. 20% bei größeren; Gesamtjahresnutzungsgrad mind. 85%)» Wartungsvertrag» kein Anschluss und Benutzungsgebot von Fernwärme für das Gebäude» Energiezähler für Strom und Wärmeerzeugung

38 BAFA MINI KWK ANLAGEN VORAUSSETZUNGEN» Wärmespeicher (1,6 kwh bzw. 70 l/kwth) mindestens 6,9 kwh bzw. 300 l» Hydraulischer Abgleich» Umwälzpumpe Effizienzklasse A» Ab 3 kwel: Steuerung und Regelung für eine wärme und stromgeführte Betriebsweise inklusive intelligentes Wärmespeichermanagement und Messung aktueller Strombedarf» Schnittstelle für externe Leistungsvorgabe

39 BAFA MINI KWK ANLAGEN FÖRDERUNG» Abhängig von Leistung der Anlage» Fördersätze» Bei Kriterien erfüllendem vorhandenem Wärmespeicher älter als 5 Jahre: 10% Abzug» Ab : jährliche Absenkung um 5%

40 BAFA MINI KWK ANLAGEN BEISPIELBERECHNUNG» Mini KWK Anlage mit 19 KWel» Für das erste kw 1 * 1500 = 1.500» Für 2 bis 4 kw 3 * 300 = 900» Für 5 bis 10 kw 6 * 100 = 600» Für 11 bis 19 kw 9 * 50 = 450 = 3.450

41 BUNDESFÖRDERPROGRAMME FÜR SPORTVEREINE ENERGIESPARBERATUNG

42 BAFA ENERGIESPARBERATUNG VOR ORT» Fördergegenstand Energieeinsparberatung für Wohngebäude» Förderart / Förderhöhe Zuschuss: Ein und Zweifamilienhäuser: 400 Mehrfamilienhäuser: 500 Hinweise zur Stromeinsparung: 50 Integration thermographischer Untersuchungen: max. 100 Max. Zuschuss (inklusive aller Boni): 50 % der Beratungskosten Quelle.:

43 BAFA ENERGIESPARBERATUNG VOR ORT» Antragsstellung Vor Beratungsbeginn Durch antragsberechtigten Energieberater Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)» Quelle.:

44 FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÖRDERPROGRAMM DER SPORTBÜNDE» Maßnahmen mit Gesamtkosten zwischen » Förderung durch Fachverbände» Förderziel: Senkung von Betriebs und Folgekosten durch Maßnahmen an den vereinseigenen bzw. langfristig gepachteten Anlagen» Einsparung von Energie und Wasserkosten z.b. Sanitäranlagen (Dusch und Umkleiden), veraltete Heizungsanlagen usw.» Förderart / Förderhöhe Zuschuss: max. 20% der zuschussfähigen Gesamtkosten» Eigenleistungen: max. 30% der zuschussfähigen Gesamtkosten» Antragsstellung vor Maßnahmenbeginn bei den Sportbünden unterschiedliche Einreichungsfristen beachten

45 WEITERE FÖRDERMÖGLICHKEITEN SONDERPROGRAMM LAND RLP» Maßnahmen mit Gesamtkosten zwischen » Förderung durch das LAND RLP und den Sportbünden» Förderziel: Anpassung der Wettkampfbestimmungen der Fachverbände Senkung von Betriebs und Folgekosten durch Sanierungsmaßnahmen» Förderart / Förderhöhe Zuschuss: max. 35% der zuschussfähigen Gesamtkosten» Eigenleistungen: max. 30% der zuschussfähigen Gesamtkosten» Antragsstellung vor Maßnahmenbeginn (bei den Sportbünden) unterschiedliche Einreichungstermine beachten

46 WEITERE FÖRDERMÖGLICHKEITEN GOLDENER PLAN» Maßnahmen mit Gesamtkosten zwischen sowie Großprojekte über » Zuständigkeit: Stadt bzw. Kreisverwaltung» Prioritätenliste durch Sportstättenbeirat Förderplan der Aufsichts und Dienstleistungsdirektion» Fördergegenstand: Neubau, Anbau (z.b. Vereinsheim) Energetische Sanierung (z.b. Dach) Optimierung u. Erneuerung der Heizung» Förderart / Förderhöhe Zuschuss: max. 40% der zuschussfähigen Gesamtkosten» Antragsstellung vor Maßnahmenbeginn bei der Kreis oder Stadtverwaltung

47 ÖLVERSORGER: ÖL MINI BHKW FÖRDERUNG FÖRDERGEGENSTAND» Einbau eines heizölbetriebenen Mini Blockheizkraftwerkes bis 50 kwel ANTRAGSBERECHTIGTE» Kunden teilnehmender Öllieferanten WEITERE VORAUSSETZUNGEN» Installation durch einen Fachbetrieb» Abschluss eines Ölliefervertrags mit teilnehmendem Aktionspartner

48 ÖLVERSORGER: ÖL MINI BHKW FÖRDERUNG FÖRDERART / FÖRDERHÖHE» 500 Zuschuss (IWO)» individuelle Förderung durch Lieferanten 250 bis 5 kwel 100 Zuschuss für jede weiteren 5 kwel max. 750» 200 durch bestimmte Gerätehersteller (nach Rücksprache)

49 ÖLVERSORGER: ÖL MINI BHKW FÖRDERUNG ANTRAGSTELLUNG» vor Maßnahmenbeginn» über teilnehmende Heizöllieferanten KUMULIERBARKEIT» möglich mit anderen Fördermitteln

50 KONTAKT Energieagentur Rheinland Pfalz Kontakt: Dipl. Ing. (FH) Claudia Lill Energieagentur Rheinland Pfalz GmbH Trippstadter Straße Kaiserslautern Telefon:

51 REGIONALBÜRO RHEIN MOSEL EIFEL IHRE ANSPRECHPARTNER: Energieagentur Rheinland Pfalz GmbH, Regionalbüro Rhein Mosel Eifel c/o TechnologieZentrum Koblenz GmbH Universitätsstraße 3, Koblenz Oliver Kring Telefon: Mobil: Oliver.Kring@energieagentur.rlp.de Dipl. Biol. Renate Michel Telefon: Mobil: 0151/ Renate.Michel@energieagentur.rlp.de

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