*) Letzter Tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- und Scheckzahler. Zahlungen mit Scheck erst drei Tage nach dessen Eingang bewirkt.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "*) Letzter Tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- und Scheckzahler. Zahlungen mit Scheck erst drei Tage nach dessen Eingang bewirkt."

Transkript

1 Beiträge Dezember 2010 Veröffentlicht durch 1. Steuertermine Übersicht Dezember 2010 bis März Jahresende: Maßnahmen für Privatpersonen 3. Jahresende: Maßnahmen für Unternehmen, GmbHs und ihre Gesellschafter 4. Jahresende: Maßnahmen für Arbeitnehmer, Vermieter und Kapitalanleger 5. Abzug verlorener Gesellschafterdarlehen 6. Einführung der elektronischen Bilanz um ein Jahr verschoben 7. Zur Nachholung versäumter AfA 8. Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Ausschlussfrist bis 31. März 2011 verlängert 9. EuGH-Vorlage: Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden nach Flächenverhältnis anstelle des Umsatzverhältnisses 10. Fachliteratur bei Lehrern 11. Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung 1. Steuertermine: Übersicht Dezember 2010 bis März *Zahlungsschonfrist: Umsatzsteuer (Monatszahler) Lohnsteuer mit SolZ u. KiSt (Monatszahler) Einkommensteuer mit SolZ u. KiSt (Vorauszahlung) Körperschaftsteuer mit SolZ (Vorauszahlung) *Zahlungsschonfrist: Umsatzsteuer (Monats- und Vierteljahreszahler) Lohnsteuer mit SolZ u. KiSt (Monats- und Vierteljahreszahler) *Zahlungsschonfrist: Umsatzsteuer zzgl. 1/11 der Vorjahressteuer bei Dauerfristverlängerung (Monatszahler) Lohnsteuer mit SolZ u. KiSt (Monatszahler) *Zahlungsschonfrist: Gewerbesteuer Grundsteuer *Zahlungsschonfrist: Umsatzsteuer (Monatszahler) Lohnsteuer mit SolZ u. KiSt (Monatszahler) Einkommensteuer mit SolZ u. KiSt (Vorauszahlung) Körperschaftsteuer mit SolZ (Vorauszahlung) *) Letzter Tag der Zahlungsschonfrist, nicht für Bar- und Scheckzahler. Zahlungen mit Scheck erst drei Tage nach dessen Eingang bewirkt. Seite 1 von 7

2 2. Jahresende: Maßnahmen für Privatpersonen Veröffentlicht durch Haushaltsnahe Dienstleistungen (Handwerkerleistungen): Evtl. noch Aufträge ausführen lassen und vor Jahresende bezahlen, wenn der Höchstbetrag für den Abzug (20 % der Kosten, höchstens ) noch nicht ausgeschöpft sein sollte! Kinderfreibetrag, Betreuungsfreibetrag: Zustimmung zur Zuordnung von Kindern oder zur Übertragung der Freibeträge auf Stiefeltern oder Großeltern kann nur bis Jahresende für das folgende Jahr widerrufen werden! Maßnahmen gegen Überschreiten der Einkommensgrenze bei Kindern bezüglich Kindergeld (8.004 ) getroffen? Unterhalt an geschiedenen Ehegatten: Widerruf der Zustimmung des Unterhaltsempfängers zum sog. Realsplitting (Abzug des Unterhalts beim Zahlenden als Sonderausgabe, Steuerpflicht beim Empfänger) kann nur vor Beginn des Jahres, für das er erstmals gelten soll, gegenüber dem Finanzamt erklärt werden! 3. Jahresende: Maßnahmen für Unternehmen, GmbHs und ihre Gesellschafter Steuerfreie Rücklagen: Sind zur Vermeidung ihrer gewinnerhöhenden Auflösung noch Investitionen erforderlich? Bei Veräußerung von Betrieben, Beteiligungen u.a. prüfen, ob die Versteuerung im alten oder im neuen Jahr günstiger ist, Vertrag entsprechend gestalten! Entsprechendes gilt z.b. für Abfindungen an Arbeitnehmer. Betrieblicher Schuldzinsenabzug: Eventuell noch Einlagen vor Jahresende, wenn wegen Überentnahmen (weil die Entnahmen z.b. höher sind als der Gewinn) die Gefahr besteht, dass die Zinsen teilweise nicht absetzbar sind! Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anschaffen wegen Auslaufens der degressiven AfA? Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Betriebe: Erhöhte Größenmerkmale nur noch bei Anschaffung oder Herstellung vor dem Bei sich abzeichnenden Verlusten in GmbH, Einzel- oder Personenunternehmen Gegenmaßnahmen prüfen lassen. Bei Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto ( 15a EStG) oder stillen Gesellschaftern müssen evtl. Maßnahmen zur Sicherung der Verlustverrechnung noch vor Jahresende wirksam werden. Maßnahmen gegen drohende Wertaufholung nach Teilwertabschreibung geprüft? Über einen evtl. Wechsel der Gewinnermittlung von der Überschussrechnung zur Bilanzierung (z.b. wegen der Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag, wegen Begünstigung nicht entnommener Gewinne) muss zu Beginn des Jahres entschieden werden, er ist zu dokumentieren! Droht der Ablauf einer Freistellungsbescheinigung für die Bauabzugssteuer? Seite 2 von 7

3 Drohen für Darlehenszinsen Ausnahmen von der Abgeltungsteuer (bei Darlehen von Angehörigen an den Betrieb oder von Gesellschaftern an ihre Gesellschaft etc.)? Droht Einschränkung des Schuldzinsenabzugs wegen der Zinsschranke (Freigrenze 3 Mio. )? Lassen Sie ggf. prüfen, ob Sie von der Vergünstigung für nicht entnommene Gewinne Gebrauch machen sollten und ob daher noch bestimmte Maßnahmen vor Jahresende sinnvoll sein können! Investitionszulagen: Begünstigte Investitionen möglichst bis Jahresende abschließen, oder zumindest Teilherstellungskosten anfallen lassen oder Teillieferungen entgegennehmen (dann noch Zulage für dieses Jahr)! Eventuell noch mit Investitionen in diesem Jahr beginnen, um noch die alten Fördersätze zu erhalten! Antrag auf Erstattung von Stromsteuer, Mineralölsteuern u.a. Energiesteuern für 2009 (für bestimmte Unternehmen)? GmbH, Gesellschafter, Geschäftsführer, Angehörigenverträge: Vergütungsänderungen ab 2011 bei Verträgen mit Angehörigen oder zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern vor Jahresende vereinbart? Ist die steuerliche Anerkennung angesichts neuer Rechtsprechung weiterhin gewährleistet oder sind nun günstigere Möglichkeiten eröffnet? Gehalt, Pensionszusage und Tantieme überprüft und ggf. angepasst, neue Erlasse und Urteile beachtet? Ausschüttungspolitik bei GmbH überprüfen! Sollten noch Gewinnausschüttungen beschlossen werden? 4. Jahresende: Maßnahmen für Arbeitnehmer, Vermieter und Kapitalanleger Abfindungen an Arbeitnehmer: Ist die Versteuerung im alten oder neuen Jahr günstiger? Private Pkw-Nutzung: Fahrtenbuch anlegen für nächstes Jahr, wenn 1 %-Regelung ungünstig sein sollte, ggf. mit Arbeitgeber Abrechnungsmethode für nächstes Jahr festlegen. Zulageantrag bei Riestervertrag für 2008 gestellt (wenn keine Ermächtigung dazu an den Anbieter des Produkts)? Riestervertrag noch dieses Jahr abschließen, um noch die Vergünstigungen für 2010 zu sichern! Mietverträge mit Angehörigen: Beträgt die Miete mindestens 56 % der ortsüblichen (sonst droht teilweiser Verlust des Werbungskostenabzugs!)? Ehegatten können noch bis Jahresende gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen, ggf. auch auf 0, um eine Verlustverrechnung zwischen ihren Kapitalanlagen beim selben Institut zu ermöglichen. Bis des Jahres ist bei der depotführenden Bank eine Bescheinigung über innerhalb der Depots bei dieser Bank dieses Jahr nicht verrechenbare Verluste zu beantragen, wenn die Verluste evtl. mit Gewinnen aus Depots bei einer anderen Bank verrechnet werden sollen! Antrag auf Erstattung von Kapitalertragsteuer für Erträge des Jahres 2009 (bei Nichtveranlagung, für gemeinnützige Vereine u.ä.) gestellt? Seite 3 von 7

4 Bei im Ausland abgezogener Kapitalertragsteuer (Quellensteuer) ggf. Erstattungsanträge stellen (wenn nach Doppelbesteuerungsabkommen nur ein niedrigerer Einbehalt zulässig ist, als abgezogen wurde). 5. Abzug verlorener Gesellschafterdarlehen Bisher konnten Gesellschafter einer GmbH verlorene Darlehen, die sie der GmbH gewährt hatten, unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Verlorene Darlehen konnten zu den Anschaffungskosten der Anteile hinzugerechnet werden. Im Fall der Veräußerung der Anteile oder bei Liquidation (Insolvenz) der GmbH verringerte sich so ein Veräußerungsgewinn oder es erhöhte sich ein -verlust. Voraussetzung für die Berücksichtigung war, dass das Darlehen eigenkapitalersetzend war. Je nach Fallgestaltung war das Darlehen bei Verlust mit dem Nennwert oder einem eventuell geringeren späteren Wert zu berücksichtigen. Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) wurden die Regelungen über eigenkapitalersetzende Darlehen aus dem GmbH-Gesetz herausgenommen und durch andere Regelungen im Insolvenzrecht bzw. Gläubigeranfechtungsgesetz ersetzt. Es entstand die Frage, ob dies Auswirkungen bei Verlust von Gesellschafterdarlehen hat. Hierzu hat nun die Finanzverwaltung in einem Erlass Stellung genommen. Danach gelten im Wesentlichen die bisherigen Grundsätze weiterhin. Es sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden: Hingabe in der Krise: Wurde das Darlehen gewährt, als die GmbH von Dritten keinen Kredit mehr erhalten hätte, kann das verlorene Darlehen mit dem Nennwert berücksichtigt werden. Stehen gelassene Darlehen: Hat der Gesellschafter der GmbH ein Darlehen vor der Krise gewährt, es aber nach Eintritt der Krise nicht abgezogen, ist es mit dem Wert zu berücksichtigen, den es hatte, als der Gesellschafter es nach Eintritt der Krise hätte abziehen können. Finanzplandarlehen: Darlehen, die von vornherein in die Finanzierung der Gesellschaft einbezogen wurden anstelle bzw. zur Ergänzung von Eigenkapital, können im Falle des Verlustes mit dem Nennwert berücksichtigt werden. Krisenbestimmte Darlehen: Hat der Gesellschafter schon vor Beginn der Krise das Darlehen gewährt und sich verpflichtet, es auch im Fall einer Krise nicht abzuziehen, ist das Darlehen bei Verlust mit dem Nennwert anzusetzen. Wie krisenbestimmte Darlehen werden auch Darlehen behandelt, deren Bezahlung durch die Gesellschaft nach dem Gläubigeranfechtungsgesetz oder nach der Insolvenzordnung angefochten werden könnten. Das Darlehen ist mit dem Wert zu berücksichtigen, den es bei Beginn des Laufs der Anfechtungsfrist hatte (z.b. ein Jahr vor Stellung des Insolvenzantrags). Es wird so angesehen, als habe sich der Gesellschafter in dem Moment, in dem das Anfechtungsrecht entstand, freiwillig verpflichtet, das Darlehen in der Krise stehen zu lassen. Das Vorstehende gilt nur, wenn sich die Anteile an der GmbH im steuerlichen Privatvermögen befinden. Sind die Anteile Betriebsvermögen, sind Darlehensverluste in der Regel betriebliche Verluste nach allgemeinen Grundsätzen. Seite 4 von 7

5 6. Einführung der elektronischen Bilanz um ein Jahr verschoben Veröffentlicht durch Erstmals für das Wirtschaftsjahr 2011 sind Unternehmen an sich verpflichtet, ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen auf elektronischem Wege dem Finanzamt zu übermitteln. Für die Unternehmen ist dafür in der Regel eine grundlegende Umstellung ihrer Buchungssysteme nebst Schulung von Mitarbeitern erforderlich. Die Finanzverwaltung hat nun die Einführung der elektronischen Bilanz um ein Jahr verschoben. Grund ist offenbar, dass ein entsprechendes Einführungsschreiben, in dem die technischen Einzelheiten der elektronischen Übermittlung geregelt werden, erst wenige Wochen vor Jahresende in seiner endgültigen Fassung veröffentlicht wird. Den Unternehmen bliebe daher keine ausreichende Zeit zu einer Umstellung. 7. Zur Nachholung versäumter AfA Ein Erfinder mit Einnahmen-Überschussrechnung begann seine Gewinnermittlung aus Unkenntnis erst einige Jahre, nachdem er an sich steuerlich sein Unternehmen eröffnet hatte. In sein Betriebsvermögen legte er auch eine Erfindung ein. Er wollte auch eine AfA auf die Erfindung geltend machen, soweit sie auf die Zeit vor Beginn der Gewinnermittlung entfallen wäre. Er berief sich auf die Nachholung von AfA bei Bilanzierenden. Bei Bilanzierenden kann bei einem Wirtschaftsgut, das in der Bilanz erfasst war und für das keine oder nur zu geringe AfA geltend gemacht worden war, unterbliebene AfA nachgeholt werden. Dies folgt aus dem Grundsatz der Bilanzzusammenhangs. Ein Wirtschaftsgut ist in der Eröffnungsbilanz eines Jahres grundsätzlich mit dem Wert zu erfassen, mit dem es in der Schlussbilanz des vorangegangenen Jahres enthalten war. Unterbliebene AfA kann daher nicht verloren gehen, da das nicht genutzte Abschreibungsvolumen zwangsläufig erhalten bleibt. Eine Ausnahme davon wird nur gemacht, wenn die AfA unterlassen wurde, um steuerliche Vorteile zu erlangen. Der Grundsatz des Bilanzzusammenhangs gilt nicht, wenn ein Wirtschaftsgut nicht als notwendiges Betriebsvermögen erfasst war. Ein solches Wirtschaftsgut ist in die Eröffnungsbilanz des ersten noch offenen Jahres mit dem Wert einzustellen, mit dem es bei von Anfang an richtiger Bilanzierung zu Buche stünde. Dies sind in der Regel die ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich der auf die Vorjahre entfallenden AfA. Die AfA auf die Vorjahre geht also steuerlich verloren. Wie der Bundesfinanzhof in einer neuen Entscheidung ausführt, kann bei Überschussrechnern nichts anderes gelten. Auch bei diesen kann die AfA auf ein Wirtschaftsgut für die Jahre vor der erstmaligen Zuordnung zum Betriebsvermögen nicht nachgeholt werden. Gleiches gilt, wenn mit der Gewinnermittlung zu spät begonnen wurde. 8. Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Ausschlussfrist bis 31. März 2011 verlängert Im Inland ansässige Unternehmer können sich die Umsatzsteuer, die ihnen in einem anderen Mitgliedstaat der EU von einem Unternehmer in Rechnung gestellt wurde, erstatten lassen. Die Anträge auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Der Vergütungsantrag für im Jahr 2009 gezahlte Vorsteuer war an sich bis zum beim BZSt zu stellen. Einige Mitgliedstaaten richteten ihr Web-Portal jedoch zu spät ein, andere haben bzw. hatten technische Probleme. Wegen dieser Verzögerungen hat die EU-Kommission eine einmalige Verlängerung der Frist bis zum beschlossen. Seite 5 von 7

6 9. EuGH-Vorlage: Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden nach Flächenverhältnis anstelle des Umsatzverhältnisses Bei Gebäuden, die teils steuerpflichtig und teils steuerfrei vermietet sind, können Vorsteuerbeträge nur für Aufwendungen abgezogen werden, die auf die steuerpflichtige Vermietung anfallen. Betreffen z.b. Renovierungsmaßnahmen das gesamte Gebäude, ist die Vorsteuer aufzuteilen. Als Aufteilungsmaßstab kommt das Verhältnis von steuerfrei zu steuerpflichtig vermieteten Flächen in Betracht (Flächenschlüssel), nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aber auch die für Vermieter oft günstigere Höhe der Mietumsätze (Umsatzschlüssel). Nach der seit dem geltenden gesetzlichen Regelung darf eine Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel nur noch dann erfolgen, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist. Da bei Gebäuden eine Aufteilung nach dem Flächenschlüssel stets eine wirtschaftliche Zurechnung ermöglicht, ist eine Anwendung des Umsatzschlüssels praktisch ausgeschlossen. Der V. Senat des Bundesfinanzhofs hat nun beim Europäischen Gerichtshof angefragt, ob diese Einschränkung des Umsatzschlüssels mit den Vorgaben des Unionsrechts vereinbar ist. Dieses sieht den Umsatzschlüssel als Regel-Aufteilungsmaßstab vor. Hiervon können die Mitgliedstaaten zwar in Ausnahmefällen abweichen. Der Senat bezweifelt jedoch, dass die Voraussetzungen für einen dieser Ausnahmefälle vorliegen. 10. Fachliteratur bei Lehrern Lehrer können Aufwendungen für Bücher und Zeitschriften (Arbeitsmittel) als Werbungskosten abziehen, wenn die Literatur unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dient und ausschließlich oder weitaus überwiegend beruflich verwendet wird. Die Eigenschaft eines Buchs als Arbeitsmittel bestimmt sich nicht ausschließlich danach, in welchem Umfang sein Inhalt in welcher Häufigkeit Eingang in den abgehaltenen Unterricht gefunden hat. Auch die Verwendung der Literatur zur Unterrichtsvorbereitung und -nachbereitung oder die Anschaffung von Büchern und Zeitschriften für eine Unterrichtseinheit, die nicht abgehalten worden ist, kann eine ausschließliche oder zumindest weitaus überwiegende berufliche Nutzung der Literatur begründen. 11. Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können für die ersten drei Monate Mehraufwendungen für Verpflegung (in Höhe bestimmter Pauschalen von 6, 12 oder 24 ) als Werbungskosten abgezogen werden. Diese zeitliche Begrenzung sieht der Bundesfinanzhof als verfassungsgemäß an. Sie verstoße nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Der Gesetzgeber unterstelle typisierend, dass die bei Beginn einer doppelten Haushaltsführung überwiegende berufliche Veranlassung des Verpflegungsmehraufwands nach drei Monaten entfalle bzw. der Arbeitnehmer dann regelmäßig eine Verpflegungssituation vorfinde, die keinen beruflich veranlassten Mehraufwand verursache. Mit dieser Übergangszeit bewege sich der Gesetzgeber innerhalb seines Beurteilungs- und Gestaltungsermessens. Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu den behandelten Themen wird gerne weitere Auskunft erteilt. Seite 6 von 7

7 Fundstellen Dezember Steuertermine: Übersicht: Dezember 2010 bis März 2011: - 2. Jahresende: Maßnahmen für Privatpersonen: Haushaltsnahe Dienstleistungen: BMF v , BStBl I 2010 S Jahresende: Maßnahmen für Unternehmen, GmbHs und ihre Gesellschafter: Steuerfreie Rücklagen: 6b, 6c, 7g EStG, EStR 2008 Abschn. R 6.6 (4) Veräußerung von Betrieben, Beteiligungen: BFH v , II R 109/89, BStBl II 1993 S. 653, v , IV R 107/92, BStBl II 1993 S. 666, v , VIII R 7/90, BStBl II 1993 S. 228; v , Az. VIII R 76/96, BStBl II 1999 S. 269; zu GmbH-Anteilen s. BFH v , IX R 74/06, BStBl II 2009 S. 124; BFH v , IX R 73/06, BStBl II 2009 S. 140 Betrieblicher Schuldzinsenabzug: S. BMF v , IV C 2 - S /00, BStBl 2000 I S. 588, geändert durch Schreiben v , IV A 6 - S /01, BStBl 2001 I S. 245; BMF v , IV C 5 - S /06 I, BStBl 2006 I S. 415; zu Personengesellschaften s. BMF v , IV B 2 - S 2144/07/0001, BStBl I 2008 S. 588 Auslaufen der degressiven AfA: 7 Abs. 2 EStG Kleine und mittlere Betriebe, erhöhte Größenmerkmale: 52 Abs. 23 S. 5 und 6 EStG Sich abzeichnende Verluste: - ; Verlustausgleich: 15 a EStG, zu Gestaltungsmöglichkeiten, s. z.b. Bitz in Littmann, 15 a EStG Rz. 10a Drohende Wertaufholung: BMF v , IV C 2 - S 2171 b - 14/00, BStBl 2000 I S. 372, Korn/Strahl in Korn 6 EStG Rz. 227; zur Bewertung von Aktien s. BFH v , I R 58/06, DB 2008 S. 214; BMF v , BStBl I 2009 S. 514 Wechsel der Gewinnermittlungsart: Vgl. EStR 2005 H 4.5 (1), BFH v , XI R 4/04, BStBl II 2006 S. 509 S. 16; siehe aber BFH v , IV R 57/07, BStBl II 2009 S. 659; s. auch OFD Niedersachsen v , S St 222/St 221, DB 2010 S. 754 Freistellungsbescheinigung für Bauabzugssteuer: BMF v , IV A 5 - S b - 11/04, BStBl I 2004 S. 862 Ausnahmen von Abgeltungsteuer?: BMF v , BSBl I 2010 S. 94, Rz. 134 ff Zinsschranke: BMF v , IV C 7 S 2742-a/07/10001, BStBl I 2008 S. 718 Nicht entnommene Gewinne: s. 34a EStG Investitionszulagen: 4 Abs. 1 InvZulG 2010 Erstattung von Energiesteuern: 87 ff EnergieStV 4. Jahresende: Maßnahmen für Arbeitnehmer, Vermieter und Kapitalanleger: Abfindungen an Arbeitnehmer: BMF v , IV A 5 - S /04, BStBl I 2004 S. 505, Berichtigung S. 633 private Pkw-Nutzung: BMF v , BStBl 2009 I S. 1326, Rz. 8, LStR Abschnitt R 31 (Abs. 9, 10 Zulageantrag bei Riestervertrag gestellt?: 89 Abs. 1 EStG Abschluss Riestervertrag: - verbilligter Mietzins: 21 Abs. 2, zur Vergleichsmiete s. OFD Rheinland, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 82/2007 v , DB 2008 S. 91; bei Ansatz von mindestens 75 % besteht Vermutung für Überschusserzielungsabsicht, vgl. Drenseck in Schmidt, 29. Auflage, 21 EStG Rz. 62 gemeinsame Freistellungsaufträge: BMF v , BStBl. I 2010 S. 94, Rz. 267, 269 Frist zur Verlustverrechnung: Antrag bei Bank bis ; 43a Abs. 3 Satz 5 EStG Antrag auf Erstattung von Kapitalertragsteuer: 44b EStG Im Ausland abgezogene Kapitalertragsteuer: Vgl. BFH v , I R 98/94, BStBl II 1995 S. 580, Fristen länderabhängig 5. Abzug verlorener Gesellschafterdarlehen: BMF v , IV C 6 - S 2244/08/ Einführung der elektronischen Bilanz um ein Jahr verschoben: Finanzministerium Baden- Württemberg, Pressemitteilung v Zur Nachholung versäumter AfA: BFH v , VIII R 3/08 8. Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Ausschlussfrist bis 31. März 2011 verlängert Pressemitteilung der EU-Kommission vom S. 14; BMF v , IV D 3 S 7359/10/ EuGH-Vorlage: Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden nach Flächenverhältnis anstelle des Umsatzverhältnisses: BFH v , V R 19/ Fachliteratur bei Lehrern: BFH v , VI R 53/09 Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung: BFH v , VI R 10/08 Seite 7 von 7

DAS AKTUELLE Mandanteninformationen Oktober - Dezember 2010

DAS AKTUELLE Mandanteninformationen Oktober - Dezember 2010 Christian de Vogel Steuerberater/Rechtsanwalt Rahlstedter Straße 140 22143 Hamburg Telefon 040 / 675 670-0 Telefax 040 / 675 670-20 E-Mail info@devogel.de Internet www.devogel.de DAS AKTUELLE Mandanteninformationen

Mehr

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag

Mehr

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

Als Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind.

Als Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind. Umzugskosten - Steuerrecht Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 1.1 Steuerrechtliche Einordnung von Umzugskosten 1.2 Höhe und Umfang der Abziehbarkeit der Werbungskosten 2. Arbeitgeberseitige Umzugskostenerstattung

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.

Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch

Mehr

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 [10.12.2014] Von: Sabine Loder Die seit langem geführte Diskussion bezüglich der Vereinfachung des Reisekostenrechts hat nun

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen

Mehr

Informationsbrief zum 3. November 2009

Informationsbrief zum 3. November 2009 Dipl.Kfm. Martin Löfflad Steuerberater Romantische Straße 10 86753 Möttingen Tel.: 09083/9697935 Fax: 09083/969755 1. Allgemeines Informationsbrief zum 3. November 2009 Inhalt 2. Verluste aus typisch stillen

Mehr

Die Reform des Reisekostenrechtes

Die Reform des Reisekostenrechtes Reisekosten ab 2014 Reisekosten ab 2014 Änderungen Verpflegungspauschalen, Dreimonatsfrist, Unterkunft Stand: 6/2013 Franz-Josef Tönnemann - Steuerberater Neustadtstraße 34-49740 Haselünne Tel.: 0 59 61

Mehr

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei. Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer

C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 24 Nr. 1 Buchst. a, 34 Abs. 2 Nr. 2. Urteil vom 13. August 2003 XI R 18/02

BUNDESFINANZHOF. EStG 24 Nr. 1 Buchst. a, 34 Abs. 2 Nr. 2. Urteil vom 13. August 2003 XI R 18/02 BUNDESFINANZHOF Veräußert der Alleingesellschafter-Geschäftsführer freiwillig alle Anteile an seiner GmbH, kann die Entschädigung für die Aufgabe der Geschäftsführertätigkeit gleichwohl von dritter Seite

Mehr

Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.

Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11. Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.2014 Baumaßnahmen an einem fertigen vermieteten Gebäude Nachträgliche

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

Einkommensteuer I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten

Einkommensteuer I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten Einkommensteuer I Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten Stand 10.02.2015 Inhaltsverzeichnis Karteikarten ESt Teil I A. Die persönliche Steuerpflicht 1-13 B. Die sachliche

Mehr

ELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss 642-02 Gebührenberechnung GBS

ELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss 642-02 Gebührenberechnung GBS ELTERNKAMMER HAMBURG Geschäftsstelle p.a. BSB Hamburger Str. 31 22083 Hamburg 4 28 63-35 27 FAX 4 28 63-47 06 E-Mail: info@elternkammer-hamburg.de http://www.elternkammer-hamburg.de Hamburg, den 26.05.2015

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben Antragsteller

Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben Antragsteller Identifikationsnummer Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Anlage U für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den geschiedenen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr

Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im sjahr 53 Nach 114 FamFG müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen durch einen Rechtsanwalt vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht vertreten

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung

Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung Ein Arbeitnehmer (Beamter), der von seinem Arbeitgeber für drei Jahre an eine andere als seine bisherige Tätigkeitsstätte abgeordnet

Mehr

Bundesverwaltungsamt Travel Management

Bundesverwaltungsamt Travel Management Reisekosten 1. Fahrt- u. Flugkostenerstattung ( 4 BRKG) einschließlich der Kosten für eine BC 25 oder 50 sowie einer aus dienstlichen Gründen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten BC Business 25 oder

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

beurteilen (Änderung der Rechtsprechung; Anschluss an die

beurteilen (Änderung der Rechtsprechung; Anschluss an die BUNDESFINANZHOF Kosten für den Erwerb eines Doktortitels können, sofern sie beruflich veranlasst sind, Werbungskosten sein. Sie sind regelmäßig nicht als Kosten der privaten Lebensführung zu beurteilen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 7 GZ. RV/2188-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr.1, gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel, betreffend Einkommensteuer

Mehr

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08 Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403

Mehr

16.45 Uhr Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen

16.45 Uhr Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen 16.45 Uhr Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen Modernisierung von Gebäuden Erhaltungsaufwand oder nachträgliche Herstellungskosten Hans Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern Immobilienverband

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04

BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04 BUNDESFINANZHOF Zinsen für ein Darlehen, mit dem während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, sind auch nach dem

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN

STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich

Mehr

Exkurs: Gewinnermittlung

Exkurs: Gewinnermittlung NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)

Mehr

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG

Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG Skript zum Online-Seminar Verlustabzugsbeschränkung nach 8c KStG In Kooperation mit ; Entwurf eines neuen BMF-Schreibens zu 8c KStG 1. Rechtsgrundlagen Wortlaut 8c Abs. 1 KStG: 1 Werden innerhalb von fünf

Mehr

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen. Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung) Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Mehr

Personengesellschaften in der Insolvenz. Prof. Dr. Gerrit Frotscher

Personengesellschaften in der Insolvenz. Prof. Dr. Gerrit Frotscher Prof. Dr. Gerrit Frotscher Seite 1 Fehlende Konvergenz zwischen Zivil-/Insolvenzrecht und Steuerrecht Die Problematik der Personengesellschaft in der Insolvenz liegt in der Unabgestimmtheit von Zivilrecht/Insolvenzrecht

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen

Mehr

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010?

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Der Reisende muss die Frühstückskosten selbst tragen. Der Arbeitgeber (oder Reisestelle oder neu, der Arbeitnehmer selbst) bestellt,

Mehr

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen

Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Steuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012

Steuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012 Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7-22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 Steuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012 Auf den nachfolgenden Tabellen ersehen

Mehr

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,

25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten, 25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen

Mehr

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung)

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung) Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Verwaltungsgebühren und erstattungsfähige Auslagen

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014 Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014 1 } Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: } Der Gesetzgeber

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam

Mehr

MANDANTENINFORMATION 2008/2009

MANDANTENINFORMATION 2008/2009 MANDANTENINFORMATION 2008/2009 INFORMATIONEN RUND UM KAPITALGESELLSCHAFTEN Vorwort: Die nachstehende Information soll Ihnen einen Überblick geben über allgemeine steuerliche Regelungen. Die Ausführungen

Mehr

Wiederkehrende Bezüge bzw. Leistungen (Oberbegriff)

Wiederkehrende Bezüge bzw. Leistungen (Oberbegriff) Seite 1 Anlage 4 Wiederkehrende bzw. Leistungen (Oberbegriff) Voraussetzungen: dauernde Last sonstige wiederkehrende 1. Verpflichtungsgrund zivilrechtlich wirksam begründetes nstammrecht (das Stammrecht

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Steuern. 1. Spekulationssteuer - Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden verfassungswidrig? -

Steuern. 1. Spekulationssteuer - Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden verfassungswidrig? - Haus & Grund Württemberg, Werastraße 1, 70182 Stuttgart An unsere Mitgliedsvereine Haus & Grund Württemberg Landesverband Württembergischer Haus- Wohnungs- und Grundeigentümer e.v. Unser Zeichen Ansprechpartner

Mehr

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und

Mehr

Periodengerechte Abgrenzungen

Periodengerechte Abgrenzungen Periodengerechte Abgrenzungen Notwendigkeit der periodengerechten Erfolgserfassung: Würde man die Dezembermiete, die erst im Januar des neuen Geschäftsjahres überwiesen wird, auch erst im neuen Jahr als

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010 MANDANTENINFORMATION Sonderausgabe August 2010 Themen dieser Ausgabe Neuerungen zum Umsatzsteuerrecht Neue Meldepflichten der Zusammenfassenden Meldung ab 1.7.2010 Meldepflicht für innergemeinschaftliche

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings

Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund

Mehr

Dem erwarteten Zeitumfang der BR-/AR-Tätigkeit Dem Umfang an übernommenen Kompetenzen des BR-/AR-Mitglieds Der Position des BR-/AR-Mitglieds

Dem erwarteten Zeitumfang der BR-/AR-Tätigkeit Dem Umfang an übernommenen Kompetenzen des BR-/AR-Mitglieds Der Position des BR-/AR-Mitglieds Vergütung von Beiräten/Aufsichtsräten in mittelständischen Unternehmen Grundsätzlich liegt es in der freien Entscheidung der Gesellschafter, ob den Mitgliedern des von ihnen einberufenen Beirats/Aufsichtsrats

Mehr

Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN NEUE STEUER NEUE CHANCEN Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Ab 2009 wird die Besteuerung der Erträge aus Kapitalanlagen neu geregelt. Kapitalerträge werden dann mit einem einheitlichen Steuersatz

Mehr

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009 Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein

Mehr

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/2166-W/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des D. W., Wien, vertreten durch Kalcik & CO Steuerberatungsges.m.b.H., Steuerberatungskanzlei,

Mehr

Bürgerentlastungsgesetz

Bürgerentlastungsgesetz Bürgerentlastungsgesetz Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit 2010 steuerlich stärker berücksichtigt werden. 1. Allgemeines zum Bürgerentlastungsgesetz

Mehr

Anlage GSE 2006. Anlage GSE. Thomas Arndt Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb.

Anlage GSE 2006. Anlage GSE. Thomas Arndt Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb. Anlage GSE 2006 Anlage GSE Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb.de 1 Inhaltsverzeichnis Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte Neues BMF

Mehr

Gesetzestext. DA Seite 1 27/28 SGB IV. 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs

Gesetzestext. DA Seite 1 27/28 SGB IV. 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs DA Seite 1 27/28 SGB IV Gesetzestext 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs (1) der Erstattungsanspruch ist nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des vollständigen Erstattungsantrags,

Mehr

1 Gegenstand der Gebühr

1 Gegenstand der Gebühr Satzung des Kreises Plön über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Plön Aufgrund des 4 der Kreisordnung (KrO) für

Mehr

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst

Mehr

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern

Mehr

Wesen der Liquidation

Wesen der Liquidation Wesen der Liquidation Auflösungsgründe Gesellschafterbeschlüsse Zeitablauf Gerichtsentscheid Zeitraum Erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum (Abwicklungszeitraum) Merkmale Einstellung

Mehr

Lohnsteuerausgleich Nicht vergessen, auch du hast nichts zu verschenken! Die wichtigsten Absetzmöglichkeiten und die steuerlichen Auswirkungen dazu

Lohnsteuerausgleich Nicht vergessen, auch du hast nichts zu verschenken! Die wichtigsten Absetzmöglichkeiten und die steuerlichen Auswirkungen dazu Lohnsteuerausgleich Nicht vergessen, auch du hast nichts zu verschenken! Die wichtigsten Absetzmöglichkeiten und die steuerlichen Auswirkungen dazu Jänner 2016 Sonderausgaben Topf-Sonderausgaben Dazu zählen

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Nicht-abnutzbares Anlagevermögen

Nicht-abnutzbares Anlagevermögen Abnutzbares Anlagevermögen Handelsrecht 253 Abs. 3 S. 3 HGB Abschreibungspflicht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung Steuerrecht 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG Abschreibungswahlrecht bei dauerhafter

Mehr

EStG 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, Satz 2, 63 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 23. Februar 2006 III R 8/05, III R 46/05

EStG 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, Satz 2, 63 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 23. Februar 2006 III R 8/05, III R 46/05 BUNDESFINANZHOF Ein Kind, das sich aus einer Erwerbstätigkeit heraus um einen Studienplatz bewirbt, kann ab dem Monat der Bewerbung nach 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG beim Kindergeldberechtigten

Mehr