I M M O B I L I E N G E S C H Ä F T - P R Ü F U N G S S A T Z II

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "I M M O B I L I E N G E S C H Ä F T - P R Ü F U N G S S A T Z II"

Transkript

1 I M M O B I L I E N G E S C H Ä F T - P R Ü F U N G S S A T Z II 1

2 2 1 Immobiliengeschäft Aufgaben Bearbeitungszeit: 120 Minuten, 100 Punkte Aufgabe 1: Direktbanken Aufgrund der großen Wettbewerbsintensität gehen immer mehr Banken dazu über, auch Baufinanzierungen via Internet anzubieten. a) Nennen Sie für die Baufinanzierung via Internet jeweils vier Vorteile für die Kreditinstitute und für den Kunden b) Beschreiben Sie den Ablauf einer Baufinanzierung via Internet. Aufgabe 2: Gesetzliche Grundlagen Der 18 KWG legt fest, dass ein Kreditinstitut einen Kredit, der insgesamt ,00 EUR oder 10% des haftenden Eigenkapitals des Instituts überschreitet, nur gewähren darf, wenn es sich von dem Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen lässt. a) Sie als Immobilienfinanzierungsberater müssen im Kundengespräch bestimmte Unterlagen einholen, die Sie zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse benötigen. Nennen Sie aa) die Unterlagen, die Sie von einer Privatperson und ab) die Sie von einer juristischen Person benötigen. b) Ein Kreditinstitut kann von den Anforderungen bei der Erstoffenlegung absehen. Nennen Sie hierfür die Voraussetzungen. c) Auch von der laufenden Offenlegung kann abgesehen werden. Nennen Sie auch hierfür die Voraussetzungen. Aufgabe 3: Grundbuch Neben den Unterlagen über die wirtschaftlichen Verhältnisse lassen Sie sich auch das Grundbuch zu der finanzierenden Immobilie vorlegen. a) Erläutern Sie kurz, was unter einem Grundbuch zu verstehen ist. b) Für bestimmte Personen / Gruppen werden keine Grundbücher gebildet. Nennen Sie drei dieser Personen. c) Das Grundbuch gibt über bestimmte Sachverhalte keine Auskünfte. Nennen Sie vier dieser Sachverhalte. d) Neben dem Grundbuch gibt es auch noch das Kataster. Erläutern Sie, was unter einem Kataster zu verstehen ist und nennen Sie drei Aufgaben des Katasters.

3 3 Aufgabe 4: Immobilienfinanzierung Die Eheleute Maier möchten ein Einfamilienhaus erwerben. Nach dem Beratungsgespräch liegen Ihnen die nachstehenden Informationen vor. Kaufpreis: Nebenkosten: Renovierungskosten: mtl. Nettoeinkommen: Kaltmiete pro Monat: Sparleistungen: Versicherungsprämien: Kfz-Kosten - 2 PKW: sonstige Ausgaben: Lebenshaltung: Bausparvertrag: ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR 3.900,00 EUR 550,00 EUR 350,00 EUR 280,00 EUR 380,00 EUR 150,00 EUR 800,00 EUR ,00 EUR Bausparguthaben ,00 EUR Bausparsumme zuteilungsreif; 5 Promille monatliche Leistung Bankdarlehen: 7,25% mtl. Annuität a) Ermitteln Sie anhand der Objektwerte den Beleihungswert sowie die Beleihungsgrenze für das Einfamilienhaus. b) Anhand der Einnahmen und Ausgaben ist die Kapitaldienstgrenze zu ermitteln. c) Erstellen Sie einen Finanzierungsplan und ermitteln Sie das frei verfügbare Einkommen der Eheleute Maier. Aufgabe 5: Immobilien-Leasing Das Leasing stellt eine entgeltliche Nutzungsüberlassung von Leasingobjekten an einen Leasingnehmer durch einen Leasinggeber dar. Das Leasing ist eine Finanzierungsalternative zur Kreditfinanzierung und zur Miete. Als alternative Finanzierungsvariante bieten Sie Herrn Kurt Nagel, der Geschäftsführer der Im- und Export GmbH ist, das Immobilienleasing an. a) Vergleichen Sie die Kreditfinanzierung, die Miete und das Immobilienleasing anhand von fünf Aspekten. b) Erläutern Sie Einsatzmöglichkeiten mit den verbundenen Vorteilen sowie die Grenzen des Immobilienleasings.

4 4 Aufgabe 6: Vertragsgestaltung Vor Unterzeichnung des Darlehensvertrages werden Sie von Ihrem Kunden gebeten, ihm die Kündigungsmöglichkeiten nach dem BGB zu nennen. Da Ihr Kunde sehr an der Vertragsgestaltung interessiert ist, möchte er wissen, wann man von einem Verbraucherdarlehen spricht. Nennen Sie in diesem Zusammenhang auch die im Vertrag aufzuführenden Mindestinhalte. Ihr Kunde bittet Sie ferner, ihm preisbestimmende Faktoren für den Effektivzins zu nennen. Ihm reichen fünf Faktoren sowie sieben Faktoren, die bei der Effektivzinsberechnung nicht mit berücksichtigt werden.

5 5 2 Immobiliengeschäft Lösungshinweise Aufgabe 1: Direktbanken a) Vorteile für die Kreditinstitute: Gewinnung von Kunden durch entsprechenden Internetauftritt geringere Personalkosten geringere Sachkosten das Internet stellt einen neuen Vertriebskanal für weitere Bankprodukte dar Vorteile für den Kunden: günstige Konditionen hohe Transparenz schnelle Abwicklung zeit- und ortsunabhängig b) I) Als erstens muss die Internetseite des Baufinanzierungsanbieters ausgewählt werden II) Im zweiten Schritt sind entsprechende Informationen einzugeben Informationen zur Bonität Informationen zur Immobilie Informationen zur geplanten und gewünschten Finanzierung III) Nach elektronischer Absendung der Angaben prüft der Baufinanzierungsanbieter den Finanzierungswunsch IV) Bei einem positiven Entscheid erhält der Kunde einen vorgefertigten Darlehensvertrag per Post zugesandt V) Zuletzt muss der Kunde den Vertrag unterzeichnen und diesen mit angeforderten Unterlagen zum Baufinanzierungsanbieter zurücksenden Aufgabe 2: Gesetzliche Grundlagen a) aa) Einkommensteuererklärung, Einkommensteuerbescheid, Vermögensaufstellung nebst Nachweisen, aktuelle Lohn- und Gehaltsnachweise ab) Jahresabschlüsse, Betriebswirtschaftliche Auswertungen nebst Summen- und Saldenlisten, Liquiditäts- und Rentabilitätsplanungen b) Ein Kreditinstitut kann von den Vorschriften des 18 KWG absehen, wenn das Verlangen nach der Offenlegung im Hinblick auf die gestellten Sicherheiten oder auf die Mitverpflichteten offensichtlich unbegründet wäre. c) Ein Kreditinstitut kann von der laufenden Offenlegung absehen, wenn 1. der Kredit durch Grundpfandrechte auf Wohneigentum, das vom Kreditnehmer selbst genutzt wird, gesichert ist, 2. der Kredit vier Fünftel des Beleihungswertes des Pfandobjektes im Sinne des 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes nicht übersteigt und 3. der Kreditnehmer die von ihm geschuldeten Zins- und Tilgungsleistungen störungsfrei erbringt.

6 6 Aufgabe 3: Grundbuch a) Das Grundbuch ein beschränkt öffentliches und amtliches Verzeichnis aller privaten Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte, das Auskunft über Rechtsverhältnisse gibt (z.b. Eigentumsverhältnisse und Belastungen). Es wird in schriftlicher oder elektronischer Form geführt. b) Für folgende Personen / Gruppen wird kein Grundbuch gebildet: Bund, Länder, Gemeinden Kirchen, Klöster und Schulen öffentliche Wege öffentliche Eisenbahnen c) Über folgende Sachverhalte gibt das Grundbuch keine Auskunft: Baulasten Öffentliche Lasten (z.b. Grundsteuer) gesetzliche Vorkaufsrechte Denkmalschutz Bebauungsbeschränkungen d) Es ist ein amtliches Verzeichnis über die tatsächlichen Verhältnisse des Grundstücks Lage Art der Nutzung Größe Durch die Abstimmung zwischen Grundbuchamt und Katasteramt werden alle neuen Feststellungen im Grundbuch verzeichnet. Somit ist das Kataster die Basis für das Grundbuch. Aufgaben des Katasters: Erfassung der tatsächlichen Verhältnisse der Grundstücke Bewertungsgrundlage für die Steuerfestsetzung Sammlung statistischer Daten über die Nutzung der Bodenfläche Grundlage für die Bewertung bei Verkauf und Beleihung Aufgabe 4: Immobilienfinanzierung a) Kaufpreis: ,00 EUR Renovierungskosten: ,00 EUR ,00 EUR abzgl. 10% Abschlag ,00 EUR Beleihungswert ,00 EUR 80%ige Beleihungsgrenze: ,00 EUR

7 7 b) Einnahmen: Ausgaben: Lebenshaltung: Kfz-Kosten: sonstiges: Versicherungen: Sparbeiträge: Überschuss 3.900,00 EUR 800,00 EUR 380,00 EUR 150,00 EUR 280,00 EUR 350,00 EUR 1.940,00 EUR c) Investitionskosten: abzgl. Bausparmittel: Bankdarlehen ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR monatliche Belastung: Bankdarlehen: ,00 EUR zu 7,25% = 845,83 EUR Bausparkasse: ,00 EUR zu 5 Promille = 600,00 EUR Gesamtbelastung: 1.445,83 EUR Nach Berücksichtigung der Finanzierungen ergibt sich ein frei verfügbares Einkommen von: 494,17 EUR

8 8 Aufgabe 5: a) Aufwand Bilanzierung der Immobilie Eigenmitteleinsatz erforderlich? Gewerbesteuerliche Belastungen aufgrund von Dauerschuldzinsen Berücksichtigung von Individuellen Bedürfnissen Kalkulation und Kalkulationsbasis Uneingeschränkte Nutzung Immobilien-Leasing Kreditfinanzierung Miete Immobilien-Leasing nur Zinsen Miete Leasingrate Beim Eigentümer Beim Eigentümer Beim Leasinggeber i.d.r. ja nein möglich; i.d.r. nicht erforderlich ja -- ja* ja nein ja Risiko: Zinsanpassungsrisiko Risiko: Mieterhöhungen die Kalkulation erfolgt auf Selbstkostenbasis. = sichere Basis ja möglich ja Vertragslaufzeit Jahre Jahre Wer profitiert von Wertsteigerungen? Eigentümer Eigentümer Die Chance auf Wertsteigerungen der Immobilie liegt beim Leasingnehmer Wer trägt Wertminderungen? Eigentümer Eigentümer Das Risiko der Wertminderung trägt der Leasinggeber Zahlungsströme Zinsen und Tilgung Miete Leasingrate * Mit Wirkung zum erfolgt auf Ebene des Leasingnehmers nach 8 Nr.1 GewStG eine Hinzurechnung von 25% der Entgelte für Schulden. In diese Schulden werden auch die Leasingraten mit einbezogen bei beweglichen Wirtschaftsgütern mit 20%, bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern mit 50% und bei immateriellen Wirtschaftsgütern mit 25%. Diese Hinzurechnungsverpflichtung nach 8 Nr. 1 GewStG gilt auch für den Leasinggeber. Er muss neben dem Ertrag aus dem Leasinggeschäft 25% der als Aufwand behandelten Zinsen bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer hinzurechnen.

9 9 b) Neubauvorhaben: die Leasinggesellschaft erwirbt das Grundstück die Leasinggesellschaft errichtet das Gebäude nach den Vorstellungen und Bedürfnissen des Leasingnehmers die Leasinggesellschaft fungiert als Bauherr und sie übernimmt sämtliche Kosten Vorteile: die Leasinggesellschaft ist ein professioneller Bauherr, hat viel Erfahrung im Bauwesen und stellt das notwendige Know-How zur Verfügung die Leasinggesellschaft arbeitet mit ihr bekannten Bauingenieuren sowie Architekten zusammen die Leasinggesellschaft kann die Bauzeiten und Baukosten positiv beeinflussen die Objekte werden nach den individuellen Bedürfnissen des Leasingnehmers errichtet durch die Einbindung er Leasinggesellschaft können die Investitionskosten reduziert werden und das Objektrisiko gemindert werden Buy- and Lease: die Leasinggesellschaft kauft für den Leasingnehmer in dessen Auftrag ein bestehendes Gebäude die Leasinggesellschaft koordiniert die Beschaffung der Immobilie die Leasinggesellschaft überlässt dem Leasingnehmer die Nutzung die Leasinggesellschaft bietet neben der Objektbeschaffung noch weitere Leistungen an (z.b. Erarbeitung und Umsetzung eines Nutzungskonzepts) Vorteile: die Leasinggesellschaft koordiniert die Beschaffung die Leasinggesellschaft prüft u.a. die Substanz der Immobilie; ferner prüft sie, ob die Immobilie für das Unternehmen und dessen Geschäftsbetrieb geeignet ist; auch Bodengutachten werden angefertigt Sale and Lease back der Leasingnehmer verkauft ein bebautes Grundstück an die Leasinggesellschaft die Leasinggesellschaft überlässt dem Leasingnehmer die Nutzung Vorteile: stille Reserven und Liquidität wird frei realisierte stille Reserven erscheinen als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung mit der zugeflossenen Liquidität können Verbindlichkeiten abgelöst werden um die sofortige Versteuerung des Ertrages zu vermeiden, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfreie Rücklagen gebildet werden durch Objektverkauf und Ablösung von Verbindlichkeiten wird die Bilanzsumme gekürzt - viele Bilanzkennzahlen des Leasingnehmers verbessern sich

10 10 Grenzen des Immobilienleasings: Das Immobilienleasing ist nicht geeignet, wenn der Objektnutzer kein langfristiges Interesse an der Immobilie hat. Bei den Gesamtkosten des Leasings muss berücksichtigt werden, dass hier auch Verwaltungskosten sowie Gewinn- und Risikozuschläge mit in die Leasingrate einkalkuliert werden. Die Vorteile des Leasings mindern sich, wenn bilanzielle und gewerbesteuerliche Aspekte in den Hintergrund treten Der Leasingvertrag ist ein langfristiger und i.d.r. unkündbarere Vertrag Das Leasing stellt eine wesentliche Verpflichtung dar, die auch im Anhang des Jahresabschlusses erläutert werden muss. Aufgabe 6: Vertragsgestaltung Teil 1: Ordentliche Kündigung: - unbefristete Darlehen: Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. - veränderliche Verzinsung: Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. - fester Zins und feste Laufzeit: * zum Ende der Zinsbindung mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat * nach 10 Jahren nach vollständiger Auszahlung mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten Hinweis: Die Kündigungsmöglichkeit nach 500 BGB gilt nach 503 Abs. 1 BGB nicht für Immobiliardarlehen. 500 BGB: Der Darlehensnehmer kann einen Verbraucherdarlehensvertrag, bei dem eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist, ganz oder teilweise kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Eine Vereinbarung über eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist unwirksam. Außerordentliche Kündigung: - Darlehen mit einem festen Zins und fester Laufzeit, die durch Grundpfandrechte gesichert sind, können nach Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Auszahlung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden ( 490 Abs. 2 ivm 488 Abs. 3 S. 2 BGB). Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse. berechtigte Interessen: - Lastenfreier Verkauf des Objektes; der Beweggrund der Veräußerung ist unerheblich (z.b. Scheidung, Arbeitslosigkeit, Tod). - Wenn eine Bank eine von der bisherigen Bank abgelehnte Darlehensaufstockung vornimmt und die Immobilie als Sicherheit benötigt wird. Bei der außerordentlichen Kündigung hat der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber nach 490 Abs. 2 S. 2 BGB denjenigen Schaden zu ersetzen, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht (= Vorfälligkeitsentgelt).

11 11 Teil 2: Ein Verbraucherdarlehen ist ein entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer nach 14 BGB als Darlehensgeber und einem Verbraucher nach 13 BGB als Darlehensnehmer Voraussetzung ist ferner, dass der Nettodarlehensbetrag größer als 200,00 EUR ist. Mindestinhalte nach 492 Abs. 2 BGB ivm Artikel bis 13 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Nach 6 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB muss der Verbraucherdarlehensvertrag die in 3 Abs. 1 Nr und Abs. 4 EGBGB genannten Angaben enthalten: 3 Abs. 1 Nr EGBGB: 1. den Namen und die Anschrift des Darlehensgebers 2. die Art des Darlehens 3. den effektiven Jahreszins 4. den Nettodarlehensbetrag 5. den Sollzinssatz 6. die Vertragslaufzeit 7. Betrag, Zahl und Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen 8. den Gesamtbetrag 9. die Auszahlungsbedingungen 10. alle sonstigen Kosten, insbesondere in Zusammenhang mit der Auszahlung oder der Verwendung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments, mit dem sowohl Zahlungsvorgänge als auch Abhebungen getätigt werden können, sowie die Bedingungen, unter denen die Kosten angepasst werden können 11. den Verzugszinssatz und die Art und Weise seiner etwaigen Anpassung sowie gegebenenfalls anfallende Verzugskosten 12. einen Warnhinweis zu den Folgen ausbleibender Zahlungen 13. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts 14. das Recht des Darlehensnehmers, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen und 3 Abs. 4 EGBGB: Die Angabe zum Sollzinssatz muss die Bedingungen und den Zeitraum für seine Anwendung sowie die Art und Weise seiner Anpassung enthalten. Ist der Sollzinssatz von einem Index oder Referenzzinssatz abhängig, sind diese anzugeben. Sieht der Verbraucherdarlehensvertrag mehrere Sollzinssätze vor, sind die Angaben für alle Sollzinssätze zu erteilen. Sind Teilzahlungen vorgesehen, ist anzugeben, in welcher Reihenfolge die ausstehenden Forderungen des Darlehensgebers, für die unterschiedliche Sollzinssätze gelten, durch die Teilzahlungen getilgt werden. Teil 3: Preisbestimmende Faktoren für den Effektivzins: 1. Darlehensbetrag 2. Darlehenslaufzeit 3. Nominalzins 4. Bearbeitungsgebühren 5. Disagio 6. Abrechnungstermine 7. Zinsbindungsfrist 8. Zinsverrechnung 9. Zinsbegrenzungsprämien für Cap- bzw. Floor-Vereinbarungen

12 Nicht berücksichtigt werden: 1. Bereitstellungszinsen 2. Teilvalutierungsgebühren 3. Kosten für ein Wertgutachten 4. gesonderte Gebühren (z.b. Kosten der Grundschuldbestellung, Notarkosten, Eintragungskosten der Grundschuld) 5. Leistungen für Tilgungsersatz - Sparbeiträge für den Bausparvertrag - Prämien für eine LV 6. Kontoführungsgebühren 7. Kosten für Versicherungen 8. Vorfälligkeitsentgelte 9. Überweisungskosten 12

13

I M M O B I L I E N G E S C H Ä F T - P R Ü F U N G S S A T Z II

I M M O B I L I E N G E S C H Ä F T - P R Ü F U N G S S A T Z II I M M O B I L I E N G E S C H Ä F T - P R Ü F U N G S S A T Z II 1 2 1 Immobiliengeschäft Aufgaben Bearbeitungszeit: 120 Minuten, 100 Punkte Aufgabe 1: Direktbanken Aufgrund der großen Wettbewerbsintensität

Mehr

VO Bankvertragsrecht. Verbraucherdarlehensvertrag. Verbraucherkreditrichtlinie

VO Bankvertragsrecht. Verbraucherdarlehensvertrag. Verbraucherkreditrichtlinie VO Bankvertragsrecht Priv.-Doz. Dr. Florian Schuhmacher, LL.M. (Columbia) Sondervorschriften zum Darlehensvertrag Unternehmer als Darlehensgeber Verbraucher als Darlehensnehmer Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie

Mehr

Änderungen in ALF-EFZ & ALF-OPTIFI durch die Verbraucherkreditrichtlinie

Änderungen in ALF-EFZ & ALF-OPTIFI durch die Verbraucherkreditrichtlinie Änderungen in ALF-EFZ & ALF-OPTIFI durch die Verbraucherkreditrichtlinie Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie tritt zum 11. Juni 2010 in Kraft. Es ändert u. a. das Bürgerliche Gesetzbuch

Mehr

LEASING Arbeitsauftrag

LEASING Arbeitsauftrag Aufgabe 1 Verbinden Sie die Personen (links) mit der entsprechenden Tätigkeit (rechts) mit Linien. Mehrfache Zuordnungen sind möglich. Ihm gehört das Auto. Autohändler Er darf das Auto benutzen. Er kauft

Mehr

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser

Mehr

Siebter Teil Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Informationspflichten

Siebter Teil Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Informationspflichten Art. 47 EGBGB Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Bundesrecht Siebter Teil Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Informationspflichten Titel: Einführungsgesetz

Mehr

Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge

Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge Anhang zu Artikel 2 Nummer 11 Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge Anlage 7 (zu Artikel 247 6 Absatz 2 und 12 Absatz 1) Widerrufsrecht Widerrufsinformation Der Darlehensnehmer*

Mehr

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG)

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG) Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG) Nach 18 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) sind Kreditinstitute verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer

Mehr

Wirtschaftsrecht für Bankberufe 14. Auflage, Europa-Nr. 7531X

Wirtschaftsrecht für Bankberufe 14. Auflage, Europa-Nr. 7531X Wirtschaftsrecht für Bankberufe 14. Auflage, Europa-Nr. 7531X Ergänzende Hinweise zu 491a BGB, S. 546 Im 491a BGB (Ordnungspunkt 6.1) wird im Absatz 1 und in einer dazugehörende Fußnote auf Detailregelungen

Mehr

Redaktionelle Abkürzung: EGBGB Gliederungs-Nr.: 400-1 Normtyp: Gesetz. Anlage 4 EGBGB Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite

Redaktionelle Abkürzung: EGBGB Gliederungs-Nr.: 400-1 Normtyp: Gesetz. Anlage 4 EGBGB Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite Anlage 4 EGBGB Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Bundesrecht Anhangteil Titel: Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Normgeber: Bund Redaktionelle Abkürzung: EGBGB Gliederungs-Nr.:

Mehr

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung

Mehr

Checkliste für die Geldanlageberatung

Checkliste für die Geldanlageberatung Checkliste für die Geldanlageberatung Bitte füllen Sie die Checkliste vor dem Termin aus. Die Beraterin / der Berater wird diese Angaben im Gespräch benötigen. Nur Sie können diese Fragen beantworten,

Mehr

Vermögensstatus / Selbstauskunft

Vermögensstatus / Selbstauskunft Vermögensstatus / Selbstauskunft Angaben zur Person Name (gegebenenfalls auch Geburtsname), Anschrift Geburtsdatum Telefon Familienstand Zahl der unterhaltsberechtigten Personen Güterstand Staatsangehörigkeit

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Mustervorlage Darlehensvertrag für Darlehen ohne vorheriges ordentliches Kündigungsrecht: Darlehensvertrag

Mustervorlage Darlehensvertrag für Darlehen ohne vorheriges ordentliches Kündigungsrecht: Darlehensvertrag Mustervorlage Darlehensvertrag für Darlehen ohne vorheriges ordentliches Kündigungsrecht: Darlehensvertrag Zwischen Herrn Muster, Musterstrasse 5, PLZ Musterort nachfolgend Darlehensgeber genannt und Herrn

Mehr

Langfristig günstig finanzieren.

Langfristig günstig finanzieren. Deutsche Bank Bauspar AG Information für Vertriebspartner Ausgabe 28/2011; im Test 17 Institute Langfristig günstig finanzieren. Deutsche Bank OptimoBaudarlehen/ Deutsche Bank OptimoBaudarlehen Forward

Mehr

Verbraucherkreditrecht Sonderformen

Verbraucherkreditrecht Sonderformen Verbraucherkreditrecht Sonderformen Dr. Claire Feldhusen Charts Nr. 6 1 Immobiliardarlehensverträge 503 BGB (Legaldefinition) = Darlehen, dessen Zurverfügungstellung von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht

Mehr

Kredit und Darlehen. Kreditsicherung

Kredit und Darlehen. Kreditsicherung Kredit und Darlehen Kredit Unter Kredit versteht man die Überlassung von Geld oder anderen vertretbaren Sachen mit der Vereinbarung, dass der am Ende der vereinbarten vertraglichen Frist den Geldbetrag

Mehr

Bausparen vermögensaufbau. Die eigene. Immobilie einfach. bausparen. Weil jeder seinen FREIraum braucht.

Bausparen vermögensaufbau. Die eigene. Immobilie einfach. bausparen. Weil jeder seinen FREIraum braucht. Bausparen vermögensaufbau Die eigene Immobilie einfach bausparen. Weil jeder seinen FREIraum braucht. Schaffen Sie jetzt den FREIraum für Ihre eigenen Ideen. Ein eigenes Dach über dem Kopf gibt Ihrer Kreativität

Mehr

Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung. Widerruf von Verbraucher-Realkrediten

Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung. Widerruf von Verbraucher-Realkrediten Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung Widerruf von Verbraucher-Realkrediten Zinsniveau Problem Darlehensnehmer an teure Darlehen gebunden entweder Kündigung gar nicht möglich oder Ausstieg durch Vorfälligkeitsentschädigung

Mehr

Checkliste für die Geldanlageberatung

Checkliste für die Geldanlageberatung Checkliste für die Geldanlageberatung Bitte füllen Sie die Checkliste vor dem Termin aus. Die Beraterin / der Berater wird diese Angaben im Gespräch benötigen. Nur Sie können diese Fragen beantworten,

Mehr

Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen.

Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Sie schmieden neue Pläne für Ihr Zuhause? Was Sie beachten müssen!

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

1. Wie viel EUR betragen die Kreditzinsen? Kredit (EUR) Zinsfuß Zeit a) 28500,00 7,5% 1 Jahr, 6 Monate. b) 12800,00 8,75 % 2 Jahre, 9 Monate

1. Wie viel EUR betragen die Kreditzinsen? Kredit (EUR) Zinsfuß Zeit a) 28500,00 7,5% 1 Jahr, 6 Monate. b) 12800,00 8,75 % 2 Jahre, 9 Monate 1. Wie viel EUR betragen die Kreditzinsen? Kredit (EUR) Zinsfuß Zeit a) 28500,00 7,5% 1 Jahr, 6 Monate b) 12800,00 8,75 % 2 Jahre, 9 Monate c) 4560,00 9,25 % 5 Monate d) 53400,00 5,5 % 7 Monate e) 1 080,00

Mehr

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer Unternehmen stehen wirtschaftlich sehr unterschiedlich da; ebenso gibt es vielfältige Besicherungsmöglichkeiten für einen Kredit. Risikogerechte Zinsen berücksichtigen dies und erleichtern somit vielen

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale REGIONALCLUB Nr. 22/2014 16.05.2014 IL Unzulässige Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherdarlehen aufgrund der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI

Mehr

Hypotheken Immobilienfinanzierung. Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung

Hypotheken Immobilienfinanzierung. Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung Hypotheken Immobilienfinanzierung Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung Eine attraktive finanzielle Unterstützung nach Mass Sind Sie schon

Mehr

Der SÜDWESTBANK-Privatkredit. Für kleine und große Wünsche.

Der SÜDWESTBANK-Privatkredit. Für kleine und große Wünsche. Privatkredit Der SÜDWESTBANK-Privatkredit. Für kleine und große Wünsche. Träume erfüllen. Flexible Laufzeiten, attraktive Konditionen und eine schnelle Auszahlung zur freien Verwendung: Mit unserem Privatkredit

Mehr

Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht

Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht 11. Doppelstunde: Beendigung von Darlehensverträgen Insbesondere Kündigung Mittwoch, 27.01.2010, 8:00h 10:00h DWP, A 411 Michael Knobloch, Rechtsanwalt

Mehr

Die Abtretung von Darlehensforderungen und Sicherungsgrundschulden nach dem Risikobegrenzungsgesetz

Die Abtretung von Darlehensforderungen und Sicherungsgrundschulden nach dem Risikobegrenzungsgesetz Die Abtretung von Darlehensforderungen und Sicherungsgrundschulden nach dem Risikobegrenzungsgesetz Prof. Dr. Marc-Philippe Weller - 09.11.2008 www.uni-mannheim.de Seite 1 Häuslebauer (Schuldner Eigentümer)

Mehr

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens

Mehr

Überprüfung Bankenhaftung

Überprüfung Bankenhaftung Überprüfung Bankenhaftung Schäfer Riedl Baetcke Formular für geschädigte Erwerber von geschlossenen Immobilienfonds -Bitte berücksichtigen Sie, daß bei Darlehensabschluß/Erwerb vor dem 112004 die Ansprüche

Mehr

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften

Mehr

1.1. Neugeschäft Wohnungsbau Die tagesaktuellen Konditionen erfragen Sie bitte bei Ihrem Berater.

1.1. Neugeschäft Wohnungsbau Die tagesaktuellen Konditionen erfragen Sie bitte bei Ihrem Berater. 1. Realdarlehen 1.1. Neugeschäft Wohnungsbau 1.2. Neugeschäft gewerbliche Finanzierung und Finanzierung Vermietung und Verpachtung wohnwirtschaftliche Nutzung 1.3. Vorausdarlehen 1.4. Zwischenkredit tagesaktuelle

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Corporate Finance. Sale-and-Lease-Back-Immobilien Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Immobilien in Bewegung bringen

Corporate Finance. Sale-and-Lease-Back-Immobilien Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Immobilien in Bewegung bringen Corporate Finance Sale-and-Lease-Back-Immobilien Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Immobilien in Bewegung bringen Sale-and-Lease-Back-Immobilien Motivation/Transaktion Ihr Unternehmen wächst dynamisch und

Mehr

Hypothek aufnehmen Das müssen Sie wissen!

Hypothek aufnehmen Das müssen Sie wissen! Hypothek aufnehmen Das müssen Sie wissen! Ein eigenes Haus mit Garten für viele Menschen ist das noch immer der klassische Lebenstraum. Eine Möglichkeit wenn auch bei weitem nicht die einzige um diesen

Mehr

Grundlagen der Baufinanzierung

Grundlagen der Baufinanzierung Grundlagen der Baufinanzierung Referent: Günther Rodius Nur für Vermittler, keine Haftung! Referent: Günther Rodius Nur für Vermittler, keine Haftung! Themen Eigentum vs. Miete Eigenkapital Finanzierungsbedarf

Mehr

Mit günstigen Konditionen sparen

Mit günstigen Konditionen sparen Mehrkosten in Höhe von: A) rund 1.800 Euro B) rund 4.300 Euro C) rund 8.400 Euro Und, was haben Sie geraten? Die richtige Antwort lautet C). Allein während der Zinsbindungsfrist von 10 Jahren schlägt der

Mehr

Recherchieren Sie im WWW die folgenden Begriffe. Notieren Sie aussagekräftige Definitionen, geben Sie die Quellen an.

Recherchieren Sie im WWW die folgenden Begriffe. Notieren Sie aussagekräftige Definitionen, geben Sie die Quellen an. SHEB Jänner 2015 Schulstufe Gegenstand Zeitbedarf III. HAK BW 100 Min. 1 Kompetenzen, die Sie mit dieser Lerneinheit trainieren 1 Ich kann fachspezifische Informationen beschaffen, bewerten, vernetzt verarbeiten

Mehr

(2) Die vereinbarten Zinsen sind, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach dem Ablauf je eines Jahres und, wenn das

(2) Die vereinbarten Zinsen sind, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach dem Ablauf je eines Jahres und, wenn das Bürgerliches Gesetzbuch TK Lexikon Arbeitsrecht 488-505 Untertitel 1 Darlehensvertrag HI2284306 488-490 Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften HI2284307 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag

Mehr

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen 124/134 Kredit Förderziel Förderziel Das unterstützt den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten

Mehr

Landratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009

Landratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009 Landratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009 Landratsamt Lindau (Bodensee) Die BayernLabo bietet mit Unterstützung des Freistaates Bayern folgende

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Mehr

Darlehen und der Zweite Rang bei Baufinanzierungen

Darlehen und der Zweite Rang bei Baufinanzierungen 35 finanzplanung konkret Finanz-Training Darlehen und der Zweite Rang bei Baufinanzierungen Von Prof. Heinrich Bockholt Angesichts der niedrigen Sollzinssätze von Annuitätendarlehen stellt sich sehr oft

Mehr

Clever finanzieren Alternativen zum klassischen Kredit

Clever finanzieren Alternativen zum klassischen Kredit Clever finanzieren Alternativen zum klassischen Kredit Info-Veranstaltung am 13. November im HWK-Bildungszentrum Weitere alternative Finanzierungsformen Leasing Mezzanine Finanzierung Business Angels/

Mehr

NÜRNBERGER Finanzierungsanalyse für Herrn Stefan Muster vom 12.11.2007

NÜRNBERGER Finanzierungsanalyse für Herrn Stefan Muster vom 12.11.2007 NÜRNBERGER Finanzierungsanalyse vom 12.11.27 Finanzierungsvorhaben Neubau eines selbstgenutzen und vermieteten Einfamilienhauses Fertigstellung Baubeginn 28 27 Gesamtkosten 311.22 EUR Die Analyse erfolgt

Mehr

Wirtschaft. Thomas Heim. Leasing versus Kauf. Studienarbeit

Wirtschaft. Thomas Heim. Leasing versus Kauf. Studienarbeit Wirtschaft Thomas Heim Leasing versus Kauf Studienarbeit INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1 EINLEITUNG... 1 2 LEASING... 1 2.1 DEFINITION DES BEGRIFFS... 1 2.2 ERSCHEINUNGSFORMEN DES LEASINGS... 2 2.2.1 Nach

Mehr

In 6 einfachen Schritten zum durchdachten Finanzierungskonzept! 1. Vor der eigentlichen Finanzierungsbeantragung

In 6 einfachen Schritten zum durchdachten Finanzierungskonzept! 1. Vor der eigentlichen Finanzierungsbeantragung In 6 einfachen Schritten zum durchdachten Finanzierungskonzept! 1. Vor der eigentlichen Finanzierungsbeantragung Eigene Kreditwürdigkeit und Bonität vorab prüfen, damit es zu keinen bösen Überraschungen

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

BGB IV. Gelddarlehen, 488 ff. BGB. Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008

BGB IV. Gelddarlehen, 488 ff. BGB. Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 BGB IV Gelddarlehen, 488 ff. BGB Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 Das Gelddarlehen, 488 BGB (1) 1. Pflichten - Zurverfügungstellen eines Geldbetrages - Pflicht zur Rückerstattung eines Betrages

Mehr

SS 2014 Torsten Schreiber

SS 2014 Torsten Schreiber SS 2014 Torsten Schreiber 239 Diese Lücken sollten nicht auch bei Ihnen vorhanden sein: Durch die wird ein Zahlungsstrom beschrieben, der zur Rückführung eines geliehenen Geldbetrags dient. Der zu zahlende

Mehr

Preisangabenverordnung (PAngV) Bekanntmachung der Neufassung vom 28. Juli 2000 BGBl. I, S. 1244 ff. In Kraft getreten am 1.

Preisangabenverordnung (PAngV) Bekanntmachung der Neufassung vom 28. Juli 2000 BGBl. I, S. 1244 ff. In Kraft getreten am 1. Preisangabenverordnung (PAngV) Bekanntmachung der Neufassung vom 28. Juli 2000 BGBl. I, S. 44 ff. In Kraft getreten am 1. September 2000 6 Kredite (1) Bei Krediten sind als Preis die Gesamtkosten als jährlicher

Mehr

-72- Anlage 3 (zu Artikel 247 2) Europäische Standardinformationen für Verbrauche rkredite

-72- Anlage 3 (zu Artikel 247 2) Europäische Standardinformationen für Verbrauche rkredite -72- Anlage 3 (zu Artikel 247 2) Europäische Standardinformationen für Verbrauche rkredite 1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers / Kreditvermittlers Kreditgeber Kreditvermittler [Ladungsfähige für

Mehr

STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle.

STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle. STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle. MAXIMUM IUS WIR ÜBER UNS Ein starkes Team, Qualität und Kontinuität, setzt sich für Ihre Interessen ein! MAXIMUM IUS

Mehr

Übungsaufgaben. zur Vorlesung ( B A C H E L O R ) Teil E Betriebliche Finanzwirtschaft. Dr. Horst Kunhenn. Vertretungsprofessor

Übungsaufgaben. zur Vorlesung ( B A C H E L O R ) Teil E Betriebliche Finanzwirtschaft. Dr. Horst Kunhenn. Vertretungsprofessor Übungsaufgaben zur Vorlesung FINANZIERUNG UND CONTROLLING ( B A C H E L O R ) Teil E Betriebliche Finanzwirtschaft Dr. Horst Kunhenn Vertretungsprofessor Institut für Technische Betriebswirtschaft (ITB)

Mehr

Selbstauskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse

Selbstauskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse Selbstauskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse 1. Angaben zur Person 1.1 Kreditnehmer/Antragsteller Name, Vorname (ggf. auch Geburtsname) Geburtsdatum Straße, PLZ, Wohnort Telefon Familienstand

Mehr

Verbraucherkreditrecht Sittenwidrigkeit

Verbraucherkreditrecht Sittenwidrigkeit Verbraucherkreditrecht Sittenwidrigkeit Dr. Claire Feldhusen 1 Wucherdarlehen 138 Abs. 2 BGB objektiver Tatbestand: auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung Maßgeblich: Einzelfall

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

SS 2014 Torsten Schreiber

SS 2014 Torsten Schreiber SS 2014 Torsten Schreiber 221 Diese Lücken sollten nicht auch bei Ihnen vorhanden sein: Wird im Bereich der Rentenrechnung die zugehörige zu Beginn eines Jahres / einer Zeitperiode eingezahlt, so spricht

Mehr

1. Angaben zur Person Kd.Nr.:

1. Angaben zur Person Kd.Nr.: 1. Angaben zur Person 1.1 Antragsteller Name, Vorname (ggfs. auch Geburtsname) Geburtsdatum Straße, PLZ, Wohnort Telefon Mobil Fax E-Mail Familienstand Zahl der unterhaltsberechtigten Personen Staatsangehörigkeit

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Aktuelle Konditionen für eine Baufinanzierung

Aktuelle Konditionen für eine Baufinanzierung Aktuelle Konditionen für eine Baufinanzierung Ihr Ansprechpartner Firma Jörg Burger Herr Jörg Burger Im Grunde 16 51427 Bergisch Gladbach Telefon: 02204-609797 E-Mail: welcome@joerg-burger.de repräsentative

Mehr

Prüfung einer Vorfälligkeitsentschädigung oder eines Vorfälligkeitsentgelts (VfE) oder einer Nichtabnahmeentschädigung (NaE)

Prüfung einer Vorfälligkeitsentschädigung oder eines Vorfälligkeitsentgelts (VfE) oder einer Nichtabnahmeentschädigung (NaE) Prüfung einer Vorfälligkeitsentschädigung oder eines Vorfälligkeitsentgelts (VfE) oder einer Nichtabnahmeentschädigung (NaE) Wir überprüfen die Ihnen von Ihrer Bank bereits in Rechnung gestellte VfE und

Mehr

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen

Mehr

BAföG-Bankdarlehen Die Förderung für Ihren Studienabschluss

BAföG-Bankdarlehen Die Förderung für Ihren Studienabschluss BAföG-Bankdarlehen Die Förderung für Ihren Studienabschluss Bildung hat bei uns Kredit Eine gute Ausbildung ist eine Investition in die eigene Zukunft. Sie bringt aber auch finanzielle Belastungen mit

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Evangelische Stiftung Alsterdorf. Leasing als Alternative zur normalen Finanzierung

Evangelische Stiftung Alsterdorf. Leasing als Alternative zur normalen Finanzierung Leasing als Alternative zur normalen Finanzierung Projektbeschreibung Neubau von 2 Einrichtungen der stationären Eingliederungshilfe Grundstücke nicht im Eigentum des Trägers bzw. der Einrichtung Kein

Mehr

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt

Mehr

Immobilienfinanzierung......die Grundlagen. Sparkasse Bodensee Dietmar Späth Konstanz, 05.Juni 07

Immobilienfinanzierung......die Grundlagen. Sparkasse Bodensee Dietmar Späth Konstanz, 05.Juni 07 Immobilienfinanzierung......die Grundlagen Sparkasse Bodensee Dietmar Späth Konstanz, 05.Juni 07 Inhalt der nächsten 1,5 Stunden 1. Die Suche nach der passenden Immobilie 2. Überblick Immobilienfinanzierung

Mehr

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Was wollen die meisten Sparer und Anleger? à Vermögen aufbauen à Geld so anlegen, dass es rentabel, besichert und kurzfristig wieder verfügbar ist Die

Mehr

Bewertung der Schulden

Bewertung der Schulden 1 Maßgebliche Regelungen des HGBs 246 Vollständigkeit Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich

Mehr

Merkblatt Infrastruktur

Merkblatt Infrastruktur Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen im Land Brandenburg Förderziel Mit dem steht den kommunalen Schulträgern und kommunalen Schulzweckverbänden

Mehr

Darlehen - als Möglichkeit der... -Finanzierung

Darlehen - als Möglichkeit der... -Finanzierung Darlehen - als Möglichkeit der.... -Finanzierung Situation: Bestattungsinstitut Thomas Bayer e. K. benötigt für ein Investitionsprojekt 0.000 Euro. Die Hausbank bietet dieses Darlehen mit folgenden Konditionen

Mehr

Verhaltenskodex über vorvertragliche Informationen für wohnungswirtschaftliche Kredite

Verhaltenskodex über vorvertragliche Informationen für wohnungswirtschaftliche Kredite Verhaltenskodex über vorvertragliche Informationen für wohnungswirtschaftliche Kredite 1. Allgemeine Informationen, die dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden sollten Die ersten Informationen über

Mehr

Ihre persönliche Finanzierungsberechnung

Ihre persönliche Finanzierungsberechnung Ihre persönliche Finanzierungsberechnung Herr Max Mustermann Musterstr. 110 D 01994 Annahütte Sehr geehrter Herr Mustermann, aufgrund Ihrer Angaben haben wir für Sie folgende Modellberechnung durchgeführt:

Mehr

ILB-Fördergutschein: Vom Fördervorteil zum Fördergutschein

ILB-Fördergutschein: Vom Fördervorteil zum Fördergutschein ILB-Fördergutschein: Vom Fördervorteil zum Fördergutschein Was genau ist der Fördervorteil? Und wie gelangt der Fördervorteil zu mir als Leasingnehmer? Antworten auf diese Fragen finden Sie auf den nächsten

Mehr

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge

Mehr

Vertragsarten Kaufvertrag Werkvertrag Dienstvertrag Schenkungsvertrag Mietvertrag Leihvertrag Pachtvertrag Darlehensvertrag Sachdarlehensvertrag

Vertragsarten Kaufvertrag Werkvertrag Dienstvertrag Schenkungsvertrag Mietvertrag Leihvertrag Pachtvertrag Darlehensvertrag Sachdarlehensvertrag Vertragsarten Kaufvertrag Werkvertrag Dienstvertrag Schenkungsvertrag Mietvertrag Leihvertrag Pachtvertrag Darlehensvertrag Sachdarlehensvertrag 433 BGB Vertragstypische beim Kaufvertrag (1) Durch den

Mehr

Bürgerliches Gesetzbuch

Bürgerliches Gesetzbuch BGB: 13, 14, 312, 312a, 312f; 355-359 Bürgerliches Gesetzbuch Bekanntmachung der Neufassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr.2, Seite 42 vom 8.01.2002) 13 ) Verbraucher

Mehr

IBB.Globaldarlehen Leasing: Vom Fördervorteil zum Fördergutschein

IBB.Globaldarlehen Leasing: Vom Fördervorteil zum Fördergutschein IBB.Globaldarlehen Leasing: Vom Fördervorteil zum Fördergutschein Was genau ist der Fördervorteil der Investitionsbank Berlin (IBB)? Und wie gelangt der Fördervorteil zu mir als Leasingnehmer? Antworten

Mehr

Rechte und Pflichten beim Hauskauf

Rechte und Pflichten beim Hauskauf Rechtsanwälte Schultz und Carstens Schwachhauser Heerstraße 5328211 Bremen Telefon 0421/343302 Telefax 0421/343305 E-Mail bremen@schultz-carstens.de Internet www.schultz-carstens.de Rechte und Pflichten

Mehr

Inhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5

Inhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5 Inhalt 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5 2. So wird der Zugewinnausgleich durchgeführt... 7 2.1 Erster Schritt: So erfährt man vom Vermögen des Ehepartners... 8 2.2 Zweiter Schritt: Die

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für den Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für den Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum Eingangsstempel: Stadterneuerung, Wohnbauförderung Collinistraße 1 68161 Mannheim Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für den Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum Förderzweck Errichtung/Ersterwerb

Mehr

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus

Mehr

NÜRNBERGER Finanzierungsanalyse für Herrn Steffen Schwendemann vom 17.12.2005

NÜRNBERGER Finanzierungsanalyse für Herrn Steffen Schwendemann vom 17.12.2005 NÜRNBERGER Finanzierungsanalyse vom 17.12.2005 Finanzierungsvorhaben Kauf eines selbstgenutzen und vermieteten Zweifamilienhauses Fertigstellung Kaufjahr 1999 2006 Gesamtkosten 348.600 EUR Die Analyse

Mehr

IFB-Konstantdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien in Kooperation mit Kreditinstituten

IFB-Konstantdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien in Kooperation mit Kreditinstituten IFB-Konstantdarlehen Produktinformation für die Finanzierung zum Erwerb von Wohnimmobilien in Kooperation mit Kreditinstituten Gültig ab 1. August 2014 Wichtiger Hinweis: Die IFB Hamburg gewährt dieses

Mehr

Fragenkatalog zu Beteiligungen an Geschlossenen Immobilienfonds Seite 1

Fragenkatalog zu Beteiligungen an Geschlossenen Immobilienfonds Seite 1 Fragenkatalog zu Beteiligungen an Geschlossenen Immobilienfonds Seite 1 Name, Vorname, Adresse, Fondsbezeichnung I. Geschäftsanbahnung des Fondsbeitritts und des Darlehensvertrages 1. Wie erfolgte die

Mehr

Zurechnung des Vermögensgegenstandes buchungstechnische Konsequenzen. Operating-Leasing (Dienstleistungsleasing)

Zurechnung des Vermögensgegenstandes buchungstechnische Konsequenzen. Operating-Leasing (Dienstleistungsleasing) Leasing Problem: Zurechnung des Vermögensgegenstandes buchungstechnische Konsequenzen Allgemeines Operating-Leasing (Dienstleistungsleasing) Zurechnung des Vermögensgegenstandes beim Leasinggeber Finance-Leasing

Mehr

NISSAN FINANCE MIT NISSAN FINANCE BRINGEN SIE AUCH UNERWARTETE EREIGNISSE NICHT AUS DER RUHE

NISSAN FINANCE MIT NISSAN FINANCE BRINGEN SIE AUCH UNERWARTETE EREIGNISSE NICHT AUS DER RUHE NISSAN FINANCE MIT NISSAN FINANCE BRINGEN SIE AUCH UNERWARTETE EREIGNISSE NICHT AUS DER RUHE HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Sie interessieren sich für ein innovatives Fahrzeug und die dazu passende, erstklassige

Mehr

www.taxator.eu R at a g t ebe b r I m m bili l e i n K a K uf

www.taxator.eu R at a g t ebe b r I m m bili l e i n K a K uf Ratgeber Immobilien Kauf Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Was Sie beachten müssen! Notar- und

Mehr

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Pensionskasse PANVICA PANVICAplus Vorsorgestiftung Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentum ist eine

Mehr

Mietänderungen im preisgebundenen Wohnraum

Mietänderungen im preisgebundenen Wohnraum Mietänderungen im preisgebundenen Wohnraum Bitte bearbeiten Sie die folgenden Aufgaben zur Wirtschaftlichkeitsberechnung und zur Kostenmiete. Nr.: 10-20-025 Kopien brauchen Originale! Die Nutzung der Aufgaben

Mehr

Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun?

Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun? Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun? Sie überlegen sich, ob Sie Ihre fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung fortführen möchten. Diese Entscheidung können

Mehr

Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes

Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Zwischen dem Verein ProMedien e.v. Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz vertreten durch Herrn Hartmut Albers und dem Schulträger vertreten durch

Mehr

Ingenieurbüro S c h l ü t e r. www. ingenieurbuero-schlueter.de

Ingenieurbüro S c h l ü t e r. www. ingenieurbuero-schlueter.de Ingenieurbüro S c h l ü t e r www. ingenieurbuero-schlueter.de Architekt In meiner Eigenschaft als Dipl.-Ing.(FH) Architekt übernehme ich sämtliche Planungs- und Bauleitungsaufgaben für Sie. Ihre Vorstellungen

Mehr