Portrait Bundesamt für Wohnungswesen Portrait 2013
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- Tobias Peters
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1 Bundesamt für Wohnungswesen Portrait 2013
2 BUNDESAMT FÜR WOHNUNGSWESEN Inhaltsverzeichnis BWO: Das Kompetenzzentrum des Bundes im Bereich der Wohnungspolitik... Wohnungspolitik - ein Verfassungsauftrag Ziele und Grundsätze der Amtstätigkeit BWO-Bereiche und ihre Aufgaben Partnerorganisationen des BWO... Die Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Die Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger EGW Die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften Gemeinnützige Bauträger mit Bundesbeteiligung Stadt Grenchen Adressen
3 BUNDESAMT FÜR WOHNUNGSWESEN Portrait 2013 BWO: Das Kompetenzzentrum des Bundes im Bereich der Wohnungspolitik Wohnungspolitik ein Verfassungsauftrag Wohnen gehört wie Nahrung, Bildung oder Gesundheit zu den Grundbedürfnissen der Menschen. Alle müssen wohnen. Dabei geht es nicht nur um «ein Dach über dem Kopf». Gute Wohnverhältnisse sind eine wichtige Basis für eine ausgewogene wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Sie fördern die Entfaltung der individuellen Persönlichkeit und können zu tragfähigen familiären und nachbarschaftlichen Beziehungen beitragen. Sie sind Voraussetzung für eine dynamische Wirtschaft und stellen im internationalen Wettbewerb einen Standortvorteil dar. Zudem gehören Wohngebäude und Wohnungen zur gebauten Umwelt; sie stiften Identität und sind Teil des kulturellen Erbes. In der Bundesverfassung ist als Sozialziel in Artikel 41 festgehalten, dass sich Bund und Kantone in Ergänzung zur persönlichen Verantwortung und privater Initiative dafür einsetzen, dass Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können. Gemäss Artikel 108 der Verfassung fördert der Bund den Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, sowie die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Er ist dabei angehalten, namentlich die Interessen von Familien sowie von betagten oder bedürftigen Personen und Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Artikel 109 der Bundesverfassung beauftragt zudem den Bund, Vorschriften gegen Missbräuche im Mietwesen zu erlassen. Der Gesetzgeber hat gestützt auf diese Verfassungsaufträge verschiedene Bundesgesetze erlassen: Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz WFG) vom 21. März 2003 Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten vom 20. März Diese Massnahme ist 2008 mit dem Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in die Kompetenz der Kantone übergegangen. Obligationenrecht (Miete) vom 15. Dezember 1989 Bundesgesetz über Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung vom 23. Juni Das Bundesamt für Wohnungswesen BWO ist die für den Vollzug der Wohnungspolitik zuständige Fachbehörde. Es gehört zum Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF. Das Amt wurde 1975 gegründet und beschäftigte anfangs 2013 auf 40 Vollzeitstellen 45 Personen (ohne Lernpersonen). Das BWO hat seinen Standort seit 1995 in Grenchen. Ziele und Grundsätze der Amtstätigkeit Gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen verfolgt das BWO die in der Organisationsverordnung des WBF festgehaltenen Ziele: Es fördert die Wohnraumbeschaffung für benachteiligte Gruppen, den genossenschaftlichen Wohnungsbau, die Erhaltung der bestehenden Wohnbausubstanz und das Wohneigentum. 3
4 BUNDESAMT FÜR WOHNUNGSWESEN Es verbessert die Wohnverhältnisse in Regionen und Siedlungsräumen mit besonderen Versorgungsproblemen. Es sorgt für die Verhinderung missbräuchlicher Forderungen aus dem Mietverhältnis und für den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen von Vermietern und Mietern. Es fördert paritätische Vertragsbeziehungen zwischen Vermieterschaft und Mieterschaft, namentlich Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung. Das BWO orientiert sich in seiner Tätigkeit an folgenden Grundsätzen: Die Wohnungsversorgung ist primär Aufgabe der Privatwirtschaft und erfolgt über den Markt. Der Staat greift lediglich Markt ergänzend ein, und seine Aktivitäten haben Förderungscharakter. Personen und Haushalte, deren Bedürfnisse auf dem Markt nicht oder nur unzureichend befriedigt werden, sind die primäre Zielgruppe der Förderung. Mit Massnahmen zur Förderung der sozialen Integration im Wohnbereich lassen sich die den Wohnungsmärkten inhärenten Segregationstendenzen drosseln. Die Umsetzung der Wohnungspolitik orientiert sich an den Erfordernissen einer nachhaltigen Entwicklung. Energieeffizienz und ein schonender Umgang mit Ressourcen sind wichtige Grundsätze der Wohnraumförderung. Das Amt wirkt zudem im Ressourcen- und Umweltmanagementsystem RUMBA der Bundesverwaltung aktiv mit. Bei der Formulierung wohnungspolitischer Ziele und Massnahmen werden die Interessengruppen angehört. Namentlich im Mietwesen ist zwischen den Interessen der Mietenden und Vermietenden sowie jenen der Allgemeinheit für einen Ausgleich zu sorgen. Der Vollzug der Politik erfolgt effizient und unbürokratisch. Die Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen Partnerorganisationen hat einen hohen Stellenwert. Attraktive Arbeitsplätze und eine bereichsübergreifende, konstruktive Zusammenarbeit sorgen für qualitativ hochstehende Leistungen für unsere Kundinnen, Kunden und Partner. Das Amt leistet mit seinem Lehrstellenangebot einen Beitrag zur Berufsbildung in der Region Grenchen. Dem Amt steht als beratendes Gremium die Eidgenössische Kommission für Wohnungswesen EKW zur Seite. Ihr gehören 15 vom Bundesrat gewählte Mitglieder aus Kreisen der Vermieterschaft und Mieterschaft sowie der Wirtschaft und der Wissenschaft an. Die EKW beobachtet die Entwicklung des Wohnungsmarktes und überwacht die Auswirkungen der Förderungsmassnahmen und der mietrechtlichen Bestimmungen. Bei Bedarf unterbreitet sie dem Bundesrat oder dem Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Vorschläge für Gesetzesänderungen und für Anpassungen im Vollzug. Zudem genehmigt die Kommission zu Handen des Departements die Mehrjahresprogramme der Wohnforschung. Direktion Dr. Ernst Hauri *, Direktor Stv. Felix Walder, Vizedirektor Human Resources * Geschäftsleitung Manuela Stauffer Stv. Michael Siemoneit Interne Dienstleistungen Bundeshilfe Grundlagen und Information Recht Bauwesen Jean-Pierre Thomsen * Patrice Bänninger * Doris Sfar * Cipriano Alvarez * Felix Walder * Stv. Michael Siemoneit Stv. Roland Kofmel Stv. Christoph Enzler Stv. Felix König Stv. Roland Schneider Finanzen Finanzhilfe Michael Siemoneit Patrice Bänninger Stv. Caroline Schrag Stv. Helen Reinhart Witschard Informatik Spezialaufgaben/ Recovery Jean-Pierre Thomsen Roland Kofmel Stv. Markus Rieder Stv. Patrice Bänninger Logistik Jean-Pierre Thomsen Stv. Caroline Senk Organigramm BWO 4
5 BUNDESAMT FÜR WOHNUNGSWESEN Portrait 2013 Bereiche und ihre Aufgaben Ausgehend von den gesetzlich vorgegebenen Aufgaben ist das BWO nach Funktionen organisiert. Fünf Bereiche, von denen einzelne wiederum in Ressorts unterteilt sind, sind direkt der Amtsleitung unterstellt. Dieser angegliedert ist der Dienst für Human Resources (HR). Der HR-Dienst unterstützt und berät die Vorgesetzten und Mitarbeitenden in allen Personalfragen. Er setzt die Personalpolitik des Bundes um, erledigt Personalmutationen und erfüllt alle mit Arbeitszeiten und Lohn zusammenhängenden Aufgaben. Ferner ist der HR-Dienst für die Personalentwicklung sowie die Aus- und Weiterbildung zuständig. Grundlagen und Information Als Fachamt vollzieht das BWO die durch Bundesgesetze, Bundesratsbeschlüsse oder Weisungen des Departements vorgegebenen Aufträge. Umgekehrt bereitet das Amt Entscheidungsgrundlagen für die politisch Verantwortlichen vor. Zudem hat das BWO einen Informationsauftrag: Nicht nur bei den Akteuren im Wohnungswesen, sondern auch in weiten Kreisen der Öffentlichkeit besteht ein Interesse und ein Bedarf für Informationen und Orientierungshilfen zum Wohnungswesen. Für die sich daraus ergebenden Aufgaben ist der Bereich «Grundlagen und Information» zuständig: Die Erledigung von verwaltungsinternen Aufträgen und Koordinationsaufgaben, die sich aus den Verbindungen zum Bundesrat, zum Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF sowie zu anderen Departementen und Ämtern ergeben. Die Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus, mit den Kantonen und mit anderen am Wohnungswesen und an der Wohnraumförderung interessierten Organisationen. Ein laufendes Monitoring zur Lage und Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt. Die gesetzlich abgestützte Wohnforschung. Im Auftragsverfahren werden Marktinformationen, Entscheidungsgrundlagen und Werkzeuge erarbeitet und publiziert. Zielgruppe sind alle, die an der Planung, der Finanzierung, dem Bau und der Bewirtschaftung von Wohnungen beteiligt sind. Die Vermittlung von Forschungserkenntnissen und anderen Informationen zum Wohnungswesen an Hochschulen, Tagungen etc. Die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für wohnungspolitische Probleme zuhanden von Departement, B undesrat und Parlament. Der internationale Informationsaustausch, insbesondere im Rahmen der Kommission «Housing and Land Management» der Europäischen Wirtschaftskommission der UNO (ECE). Die Beantwortung von Bürgerbriefen. Die Information, Kommunikation und Dokumentation (Website, Newsletter, Medienunterlagen, Bibliothek). Das Sekretariat der Eidg. Kommission für Wohnungswesen EKW. Bundeshilfe Seit 1975 sind im Rahmen der Wohnbau- und Eigentumsförderung der Bau, der Erwerb oder die Erneuerung von rund Wohnungen unterstützt worden. Die Betreuung dieser Förderungsgeschäfte während der mehrjährigen Laufzeit erfolgt durch die grösste Diensteinheit des BWO, den Bereich «Bundeshilfe». Er ist unterteilt in die Ressorts «Finanzhilfe» und «Spezialaufgaben / Recovery». Letzteres behandelt als zentrale Recoverystelle alle Not leidenden Geschäfte, auch solche, die EGW-Anleihensquoten oder Fonds de roulement-darlehen betreffen. Im Einzelnen ergeben sich folgende Aufgaben: Die laufende Überprüfung der Anspruchsberechtigungen auf Bundeshilfe, die Prüfung der Mietzinsen und die Kontrolle der Rückzahlungen. Diese Aufgaben werden zum Teil in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Amtsstellen für Wohnbauförderung erledigt. Die Abwicklung von Mutationen, die sich aus Handänderungen, Teilverkäufen, Zinssatzänderungen und Änderungen in der Bewohnerschaft ergeben. Der Verkehr mit Immobilienverwaltungen, Banken, Grundbuch- und Betreibungsämtern und andern Stellen. Die Vorbereitung und Umsetzung von Sanierungsvereinbarungen bei Not leidenden Geschäften sowie die Begleitung von Zwangsverwertungen. Inkassoaktivitäten im Zusammenhang mit Entlassungen aus der Bundeshilfe, Rückzahlungen von Vorschüssen (Betreibungen) und Pfandverwertungen. Die Betreuung der indirekten Bundeshilfe wie Kapitalbeteiligungen, Bürgschaften und Rückbürgschaften sowie der Spezialhilfen aus früheren Beschäftigungsprogrammen. Die Betreuung der Darlehen an die Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals und an Professoren der ETH. Ein laufendes Monitoring der Risiken und periodische Berichterstattung (Risikobericht). Die Vertretung des Bundes in verschiedenen Gremien der Partnerorganisationen. 5
6 BUNDESAMT FÜR WOHNUNGSWESEN Recht Das staatliche Handeln im Wohnungswesen und damit auch die Tätigkeiten des BWO sind gesetzlich abgestützt. Periodisch ist dieses Regelwerk den gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen. Zudem sind Vorstösse des Parlaments oder Volksinitiativen juristisch zu begleiten. Auch aus dem Vollzug der Gesetze ergeben sich immer wieder rechtliche Fragen. Zu den im Bereich «Recht» zusammengefassten Aufgaben zählen unter anderem: Die Betreuung des Mietrechts auf Verfassungs- und Gesetzesstufe. Dazu gehören die Vorbereitung von Gesetzes- und Verordnungsänderungen, die Behandlung von Volksinitiativen, die Durchführung der Verfahren bei Gesuchen um Abweichung von zwingenden Bestimmungen des OR und bei Gesuchen um die Allgemeinverbindlicherklärung von Rahmenmietverträgen. Die rechtliche Beratung von richterlichen Instanzen und Schlichtungsbehörden. Die Beantwortung mietrechtlicher Fragen, die von Verbänden sowie aus der Eigentümeroder Mieterschaft an das BWO gelangen. Die Erhebung und Publikation der Tätigkeiten der Schlichtungsbehörden in Mietsachen, periodische Publikation von mietrechtlichen Urteilen des Bundesgerichts und kantonaler Gerichtsinstanzen. Die Durchführung der Gesetzgebungsarbeiten bei neuen und bestehenden Gesetzen im Bereich der Wohnraumförderung. Mitarbeit bei Gesetzgebungsprojekten in verwandten Politikbereichen wie Raumplanung, Steuerrecht etc. Die Durchführung von Verfahren bei Verstössen gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen im Zusammenhang mit der Ausrichtung von Bundesleistungen in der Wohnraumförderung. Die Betreuung von Verfahren, bei denen das BWO als verwaltungsrechtliche richterliche Instanz entscheidet (Überprüfung von Mietzinsen und Nebenkosten bei öffentlich geförderten Wohnungen, Streitigkeiten über die Zusicherung von Bundesleistungen). Die Behandlung der Vorstösse, bei denen das BWO federführend ist, sowie die Mitarbeit bei der Behandlung von Vorstössen aus verwandten Politikbereichen, bei denen das BWO mitinteressiert ist. Interne Dienstleistungen Als Rückhalt für die aussenorientierten Amtsaktivitäten dienen die Ressorts «Finanzen», «Logistik» und «Informatik», die im Bereich «Interne Dienstleistungen» zusammengefasst sind. Zu dessen Aufgaben gehören insbesondere: Die Buchhaltung, der Zahlungsverkehr, die Verwahrung der Wertpapiere sowie die Bearbeitung von Voranschlag, Finanzplanung und Staatsrechnung. Die Aktenregistratur und aufbewahrung. Die Eröffnung der Geschäftsdossiers und die Führung der Geschäftskontrolle. Das Postwesen, der Verkehr mit den Grundbuchämtern sowie Telefonzentrale und Empfang. Die Betreuung der Hard- und Software, soweit diese nicht durch die Informatikzentrale des Departements erfolgt. Die Weiterentwicklung der amtsspezifischen Fachapplikationen und Unterstützung der Mitarbeitenden bei deren Umsetzung. Bauwesen Massnahmen der Wohnraumförderung betreffen nicht nur finanzielle, sondern auch baulich-technische Fragen. Dafür und für den Unterhalt des bundeseigenen Gebäudes in Grenchen ist der Bereich «Bauwesen» zuständig. Im Einzelnen betrifft dies folgende Aufgaben: Die Prüfung von Förderungsgesuchen hinsichtlich Bedarf, Bau- und Wohnungsqualität. Die Prüfung und Genehmigung von Bauabrechnungen im Rahmen von Gesuchen um Vorgangserhöhungen und Mietzinszuschlägen. Die Wahrnehmung dieser Prüfaufgaben in den Gremien der Partnerorganisationen. Die periodischen Inspektionen geförderter Liegenschaften. Die Bewertung und Preisschätzung von geförderten Objekten in Verwertung oder von solchen, über deren Besitzer das Konkursverfahren eröffnet wurde. Die Betreuung und Weiterentwicklung des Wohnungs- Bewertungs-Systems WBS, das bei der Prüfung von Gesuchen angewandt wird. Die Vermittlung der daraus gewonnenen Erkenntnisse an Hochschulen und in anderen interessierten Kreisen. Die Bewirtschaftung des BWO-Gebäudes in Grenchen (Unterhalt, Reinigung, Entsorgung etc). 6
7 BUNDESAMT FÜR WOHNUNGSWESEN Portrait 2013 Partnerorganisationen des BWO In der Erfüllung seiner Aufgaben arbeitet das BWO mit einer Vielzahl von Akteuren zusammen. Dazu gehören andere Bundesstellen, kantonale und kommunale Fachstellen für Wohnbauförderung, Schlichtungsbehörden, Banken und Grundbuchämter sowie Hochschulen und private Forschungsinstitute. Wichtigste Partnerinnen sind jedoch die Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Der gemeinnützige Wohnungsbau spielt eine wichtige Rolle für die Wohnungsversorgung der Bevölkerungsgruppen, die auf dem Markt aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen benachteiligt sind. Die gemeinnützigen Bauträger Wohnbaugenossenschaften, Stiftungen, Vereine, etc. orientieren sich an der Kostenmiete und wirtschaften ohne Gewinnabsichten. Ihre Wohnungen sind langfristig preisgünstig. Viele gemeinnützige Bauträger bieten ihrer Mieterschaft neben Wohnraum verschiedene Betreuungsdienste an und entlasten dadurch die öffentliche Hand. Die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte im genossenschaftlichen Wohnungsbau führen zu einem Wohnungsangebot, das eine Alternative zum selbst genutzten Wohneigentum und zu den herkömmlichen Mietverhältnissen darstellt und Vorteile aus beiden Bereichen vereint. Die Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Die Stärkung der Träger und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus und die Ausweitung des langfristig preisgünstigen Wohnungsangebots sind wichtige Ziele der Wohnungspolitik. Die gemeinnützigen Bauträger haben sich in zwei Dachorganisationen mit gesamtschweizerischem Tätigkeitsfeld zusammengeschlossen: «Wohnbaugenossenschaften Schweiz - Verband der gemeinnützigen Wohnbauträger» und «W OHNEN SCHWEIZ - Verband der Baugenossenschaften». Diese Organisationen erbringen neben eigenen Leistungen auch solche im Rahmen gemeinsamer Einrichtungen und auf Grund von Leistungsaufträgen des Bundes. Darunter fallen Leistungen, die von allgemeinem wohnungspolitischem Interesse sind, so die Beratung und Weiterbildung ihrer Mitglieder. Vor allem aber verwalten die zwei Dachorganisationen im Auftrag des Bundes einen Fonds de roulement. Dieser ist mit Darlehen des Bundes dotiert. Aus dem Fonds werden den gemeinnützigen Bauträgern zinsgünstige Darlehen zur Verfügung gestellt. Die Gelder dienen der Rest- oder Überbrückungsfinanzierung bei Erstellung, Erneuerung und Erwerb Rückbürgschaften Verbilligungsbeiträge Bürgschaften Bürgschaften BWO Leistungsaufträge Darlehen Hypothekar- Bürgschaftsgenossenschaften (HBW, HBG, CRCI) Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger EGW Beteiligungen Darlehen Dachorganisationen * Stiftung SFWE Bürgschaften Gemeinnützige Bauträger Darlehen Banken Darlehen Hypothekardarlehen Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals Einzeleigentümer Mietzinse Mieterhaushalte Beziehungsnetz BWO * Wohnbaugenossenschaften Schweiz, WOHNEN SCHWEIZ 7
8 BUNDESAMT FÜR WOHNUNGSWESEN von preisgünstigen Liegenschaften. Ähnlich wie die Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus verwaltet auch die Schweizerische Stiftung zur Förderung von Wohneigentum SFWE treuhänderisch einen Fonds, aus dem im ländlichen Bereich der Neubau oder die Erneuerung von preisgünstigem Wohneigentum mit Darlehen unterstützt werden. die Banken. Wer nur zwischen 10 % und 20 % Eigenkapital hat, dem verbürgen die beiden Genossenschaften gegenüber dem Darlehensgeber die benötigten Hypotheken bis zu 90 % der Erwerbs- oder Baukosten. Der Bund übernimmt auch hier einen Teil des Risikos, indem er Rückbürgschaften gewährt. Mangels Nachfrage ist die Tätigkeit von HBW und CRCI Ende 2008 sistiert worden. Die Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger EGW Die Dachverbände des gemeinnützigen Wohnungsbaus haben 1990 in Zusammenarbeit mit dem BWO die EGW gegründet. Die EGW ist eine Genossenschaft. Sie beschafft direkt auf dem Markt Kapital, indem sie Anleihen mit mehrjährigen Laufzeiten auflegt. Sie verteilt die Anleihequoten auf gemeinnützige Wohnbauträger, die Mitglied der EGW sein müssen. Der Kapitalgeber zeichnet eine Obligation, die durch eine Bundesbürgschaft gedeckt ist. Dadurch reduziert sich der Zinssatz, und er bleibt für die ganze Laufzeit der Anleihe fest. Im Gegensatz zu einer Hypothek mit variablen Zinssätzen kennt der Schuldner somit für eine längere Zeit seine finanzielle Belastung. Für die Bauträger lohnt sich die Finanzierung über die EGW. In der Regel liegt der Zinssatz für Anleihensquoten ein Prozentpunkt unter jenem für Festhypotheken mit vergleichbaren Laufzeiten. Davon profitiert die Mieterschaft in Form von günstigeren Mietzinsen. Gemeinnützige Bauträger mit Bundesbeteiligung Der Bund hält Kapitalbeteiligungen an einzelnen gemeinnützigen Bauträgern, die wie etwa die Logis Suisse SA überregional tätig sind oder sich wie die WOHNSTADT Bau- und Verwaltungsgenossenschaft in der Region Basel für die Entwicklung und Verbreitung neuer Wohnmodelle einsetzen. Stadt Grenchen Seit 1996 führen die Stadt Grenchen und das BWO gemeinsam jährlich im Herbst die Grenchner Wohntage durch. An einer Fachtagung werden jeweils nationale Themen erörtert, während an weiteren Anlässen internationale, regionale oder lokale Fragen des Bauens und Wohnens diskutiert werden. Die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften Die von den Dachorganisationen und mehreren Banken getragene Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft schweizerischer Bau- und Wohnbaugenossenschaften HBG verbürgt grundpfandgesicherte, nachrangige Hypotheken bis maximal 90 % des Schätzwertes. Dabei kommt für das gesamte Kapital der Zinssatz für 1. Hypotheken zur Anwendung. Die Bürgschaft erleichtert nicht nur die Finanzierung von Erstellungen, Umbauten oder Käufen von Liegenschaften; sie führt auch zu einer geringeren Zinsbelastung. Der Bund übernimmt einen Teil der Risiken durch Rückbürgschaften. Die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft für Wohneigentumsförderung HBW und ihr Pendant in der Romandie, die Coopérative Romande de Cautionnement Immobilier CRCI, verhelfen Haushalten mit wenig Vermögen, aber guten Einkommen zum Eigentumserwerb. In der Regel müssen für den Bau oder Erwerb eines Eigentumsobjekts rund 20 % der Kosten mit Eigenmitteln gedeckt werden den Rest finanzieren 8
9 BUNDESAMT FÜR WOHNUNGSWESEN Portrait 2013 Adressen Bundesamt für Wohnungswesen BWO Storchengasse Grenchen Tel. 032 / Fax 032 / info@bwo.admin.ch Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Wohnbaugenossenschaften Schweiz - Verband der gemeinnützigen Wohnbauträger Bucheggstrasse 109 Postfach 8042 Zürich Tel. 044 / Fax 044 / info@wohnen-schweiz.ch WOHNEN SCHWEIZ Verband der Baugenossenschaften Guggistrasse Luzern Tel. 041 / Fax 041 / info@wohnen-schweiz.ch Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften Mietobjekte Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft HBG c/o Zürcher Kantonalbank Postfach 8010 Zürich Tel. 044 / Eigentumsobjekte (Aktivitäten derzeit sistiert) Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft für Wohneigentumsförderung HBW c/o Hauseigentümerverband Zürich Albisstrasse Zürich Tel. 044 / Fax 044 / Coopérative Romande de Cautionnement Immobilier CRCI Place Benjamin-Constant Lausanne Tel. 021 / Fax 021 /
10 BUNDESAMT FÜR WOHNUNGSWESEN Weitere Partnerorganisationen Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger EGW Postfach 4603 Olten Tel. 062 / Fax 062 / kontakt@egw-ccl.ch Schweizerische Stiftung zur Förderung von Wohneigentum SFWE ob. Steingrubenstrasse 55 Postfach 4503 Solothurn Tel. 032 / Fax 032 / info@sobv.ch Bundesamt für Wohnungswesen BWO Storchengasse Grenchen Tel.: Fax: info@bwo.admin.ch Internet: 10
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