Leistungsbewertung. Inhalt. 1. GrundsÄtze der Leistungsbewertung. 2. FÄcherÅbergreifende Kriterien zur Leistungsbewertung. 3.

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1 Leistungsbewertung Inhalt 1. GrundsÄtze der Leistungsbewertung 2. FÄcherÅbergreifende Kriterien zur Leistungsbewertung 3. Die Notenstufen 4. Die Leistungsbewertung in den einzelnen FÄchern 5. Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens 6. Die Zeugnisse 7. Beratung Stand Mai

2 1. GrundsÄtze der Leistungsbewertung Die GrundsÄtze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz des Landes NRW (Ç 48) sowie in der Ausbildungsordnung Grundschule (Ç 5) beschrieben. Sie werden durch AusfÅhrungen in den Richtlinien und LehrplÄnen der Grundschule (2008) ergänzt. Die Leistungsbewertung soll Åber den Stand des Lernprozesses der Kinder Auskunft geben. ist die Grundlage får die weitere FÉrderung. bezieht sich auf alle im Unterricht vermittelten Kenntnisse, FÄhigkeiten und Fertigkeiten. Dazu gehéren måndliche, schriftliche und praktische Leistungen ebenso wie kurze schriftliche Ñbungen, schriftliche Klassenarbeiten in Deutsch, Mathematik und Englisch in den Klassen 3 und 4. bezieht sich auch auf die in Gruppen erbrachten Leistungen. Dabei finden nicht nur die Ergebnisse, sondern auch die Anstrengungsbereitschaft und die individuellen Fortschritte BerÅcksichtigung. Schriftliche ÅberprÇfungen sind in allen Jahrgangsstufen vor allem in den FÄchern Deutsch und Mathematik eine wichtige Grundlage der Leistungsbewertung. In Klasse 1 und 2 werden schriftliche Ñbungen zur Feststellung des Lernstandes ohne Noten bewertet. In den Klassen 3 und 4 werden schriftliche Arbeiten in den FÄchern Mathematik und Deutsch benotet. Dabei werden die Zensuren durch individuelle Hinweise ergänzt. Ab Klasse 3 werden auch im Fach Englisch schriftliche Arbeiten geschrieben, es erfolgt jedoch keine Benotung. In den Åbrigen Lernbereichen gibt es keine schriftlichen Arbeiten, jedoch sind zur Feststellung des individuellen Lernfortschritts in allen FÄchern kurze schriftliche Ñbungen ohne Benotung zulässig. In allen Lernbereichen erhalten die Kinder anerkennende, ermutigende, férdernde und beratende Hinweise zu ihren Leistungen. Ñber måndliche Formen hinaus erfolgen diese RÅckmeldungen der Jahrgangsstufe entsprechend mit Hilfe von Stempeln, Sternchen oder anderen Symbolen sowie durch schriftliche Hinweise. Die Leistungsbewertung in den FÄchern wird durch Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten ergänzt (s. Punkt 6. Zeugnisse). 2

3 2. FÄcherÇbergreifende Kriterien zur Leistungsbewertung Diese fächeråbergreifenden Kriterien zur Leistungsbewertung gelten får alle Lernbereiche der Grundschule. FÅr die einzelnen FÄcher werden sie durch fachspezifische Kriterien ergänzt (s. Kapitel 4). Die måndliche Mitarbeit durch SachbeitrÄge Der Erwerb und das Einbringen von Wissen und Kompetenzen Die Mitteilung Åber Wahrnehmungen, Beobachtungen und Deutungen Die Sorgfalt bei der Erstellung von ArbeitsblÄttern, Heften, Bastelarbeiten usw. (nicht får den Lernbereich Sport) Das Mitbringen zusätzlicher Materialien får den aktuellen Unterricht Zusammenfassungen von Arbeitsergebnissen aus Einzel- und Gruppenarbeiten Die Bereitschaft, Aufgaben zu Åbernehmen und verantwortlich auszufåhren Organisation, Zeiteinteilung und SelbststÄndigkeit in freien Arbeitsformen Das Interesse und die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit fachspezifischen Fragestellungen Lernzielkontrolle Ñber die schriftlichen Klassenarbeiten hinaus (s. Kap. 1) erhalten die Kinder zu folgenden Arbeiten in den Lernbereichen Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch, Musik, Religion schriftliche RÅckmeldungen: Bewertung der Fachhefte (Portfolios) Kurze schriftliche Ñbungen zu den erarbeiteten Unterrichtsreihen (ab 2. HÄlfte des 2. Schuljahres, nicht in Religion) Bewertung von Lernplakaten (gemäö der Jahrgangsstufe) Bewertung von PrÄsentationen (gemäö der Jahrgangsstufe) 3. Die Notenstufen Die Notenstufen werden wie folgt definiert: sehr gut (1) Die Note sehr gut wird erteilt, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem MaÖe entspricht. 3

4 gut (2) Die Note gut wird erteilt, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht. befriedigend (3) Die Note befriedigend wird erteilt, wenn die Leistung den Anforderungen im Allgemeinen entspricht (= durchschnittliche Leistung). ausreichend (4) Die Note ausreichend wird erteilt, wenn die Leistung zwar MÄngel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht. mangelhaft (5) Die Note mangelhaft wird erteilt, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die MÄngel in absehbarer Zeit behoben werden kénnen. ungençgend (6) Die Note ungençgend wird erteilt, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, und selbst die Grundkenntnisse so låckenhaft sind, dass die SchwÄchen in absehbarer Zeit nicht ausgeglichen werden kénnen. 4. Die Leistungsbewertung in den einzelnen FÄchern 4.1 Leistungsbewertung im Fach Deutsch ErgÄnzend zu den fächeråbergreifenden Kriterien (s. Kap. 2) liegen im Fach Deutsch zusätzlich folgende fachspezifischen Aspekte zugrunde: Lernbereich: Lesen Kriterien: Klassen 1 und 2: Lautes Vorlesen: Laut-Buchstaben-Zuordnung, Laute im Wort positionieren, Laute zu Silben und WÉrtern zusammenfågen, Lesen von WÉrtern, SÄtzen und kleinen Texten (lautierend/ silbisch/ wortweise/ wortgruppenweise/ zeilenåbergreifend) Lautes Vorlesen (Schwerpunkt Klasse 2) : GeÅbte Texte sinnerfassend lesen, (kurze) fremde Texte sinnerfassend lesen, kurze Texte sinngestaltend und in angemessenem Tempo lesen Stilles und sinnerfassendes Lesen 4

5 Wiedergabe des Inhalts des Gelesenen/ Meinung zum Text ÄuÖern Informationen im Text finden und kennzeichnen VerstÄndnis einfacher, schriftlicher Arbeitsanweisungen Klassen 3 und 4 Lautes Vorlesen (Klassen 3 und 4): Sinngestaltendes und flåssiges Lesen längerer Texte Wiedergabe des Inhalts des Gelesenen/ Stellungnahme zum Text SelbststÄndige Informationsentnahme aus Sach- und Gebrauchstexten EigenstÄndige Recherche in SachbÅchern, Lexika und Suchmaschinen VerstÄndnis schriftlicher Arbeitsanweisungen MÉglichkeiten zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung (Klassen 1 4) Wort-/ Satz-Bildzuordnungen (z. B. Lesepuzzles oder Lesedominos) Text-Bildzuordnungen (z. B. Lies mal!-hefte) Lautes Vorlesen bekannter und unbekannter Texte Beantwortung von Fragen zum Text Lesetests Flohkiste Lesefitness-Training (Klasse 2 und/ oder Klasse 3) Lernbereich: Rechtschreiben Kriterien: Schreiben von WÉrtern und SÄtzen mit der Anlauttabelle (Laut- Buchstaben-Zuordnung), Klasse 1 Bewegungsrichtiges Schreiben aller Druckbuchstaben, Klasse 1 Methodisch sinnvolles Abschreiben von WÉrtern, SÄtzen und Texten, Kl. 1-4 Nutzung von Rechtschreibhilfen, z. B. WÉrterlisten oder WÉrterbuch, Kl. 1-4 Schreiben in verbundener Schreibschrift BemÅhung um Rechtschreibung in eigenen Texten, Klassen 1 4 5

6 Anwendung von Rechtschreibstrategien und erlernter Rechtschreibregeln bei der ÑberprÅfung eigener und fremder Texte (Fehlersuche) Beachtung und Kennzeichnung von Zeichensetzung und wértlicher Rede, Klassen 3 und 4 Normgerechte Schreibung von HÄufigkeitswÉrtern (z. B. und, wir, oder ), Klassen 1 4 MÉglichkeiten zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung (Klassen 1 4) Rechtschreibleistungen (Klasse 1 4) werden im Rahmen von Rechtschreib-Tests festgestellt (z. B. auch durch LÅckentexte, Abschreibtexte, kurze Diktate, etc.) Lernbereich: Sprachgebrauch Kriterien: Klassen 1 und 2: Beteiligung an UnterrichtsgesprÄchen (z. B. zuhéren, eigene Erfahrungen darstellen, GesprÄchsregeln einhalten) VerstÄndliches Sprechen (z. B. angemessene LautstÄrke und Tempo) VerstÄndliches Verfassen eigener SÄtze und (kurzer) Texte VerstÄndliches Verfassen von Texten nach Vorgaben (z. B. Bildergeschichte), mit erarbeiteten, den SchÅlern bekannten Bewertungskriterien Vorstellen und Besprechen eigener Texte Klassen 3 und 4: Beteiligung an UnterrichtsgesprÄchen (z. B. zuhéren, Zustimmung oder Ablehnung sprachlich angemessen ÄuÖern, RÅckfragen stellen, sachlich diskutieren) Erlebnisse und Sachverhalte zusammenhängend und verständlich darstellen SituationsabhÄngige GesprÄchsbeitrÄge (z. B. Vorstellung von Lernergebnissen, Leitung des Klassenrats) 6

7 Kenntnis und Verwendung grundlegender sprachlicher Strukturen und Fachbegriffe (z. B. Wortarten, Satzarten, Zeitformen) VerstÄndliches Verfassen von Texten unter BerÅcksichtigung vereinbarter Kriterien får verschiedene Textsorten, AufsÄtze (z. B. Bildergeschichte, Personenbeschreibung, Bastelanleitung, NacherzÄhlung) Planung, ÑberprÅfung und Ñberarbeitung eigener Texte (z. B. bezåglich VerstÄndlichkeit, Wirkung, zeitlicher Abfolge, Ausdruck und Rechtschreibung) mit Hilfe von Schreibkonferenzen oder Schreibhinweisen des Lehrers MÉglichkeiten zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung (Klassen 1 4) Gezielte Beobachtung während des Unterrichts WÅrdigung aller Schreibergebnisse der SchÅler mit teilweiser Bewertung (teilweise auch Hausaufgaben) Prozessbewertung (Entwurf Ñberarbeitung) PrÄsentation von Arbeitsergebnissen Schriftliche Lernzielkontrollen zum Bereich Texte verfassen (Klasse 3 und 4: 2 3 pro Halbjahr) Zusammensetzung der Gesamtnote Deutsch auf dem Zeugnis Die Teilbereiche des Faches Deutsch werden wie folgt gewichtet: Sprachgebrauch (måndlich und schriftlich): zwei FÅnftel der Note Lesen: zwei FÅnftel der Note Rechtschreiben: ein FÅnftel der Note Alle anderen erbrachten Leistungen im Deutschunterricht (WochenplÄne, Freiarbeit, Lernplakate, etc.) flieöen ebenfalls in die Gesamtnote ein. 4.2 Leistungsbewertung im Fach Sachunterricht ErgÄnzend zu den fächeråbergreifenden Kriterien (s. Kap. 2) liegen im Fach Sachunterricht zusätzlich folgende fachspezifischen Aspekte zugrunde: Arbeitseinsatz und haltung beim Aufbau von Versuchen, Anlegen von Sammlungen und Ausstellungen 7

8 Die sachgerechte Nutzung von Werkzeugen und Messinstrumenten (z.b. Thermometer, Waagen, Schere, Hammer, ) Das Anfertigen von Tabellen, Zeichnungen, Karten Das Bauen von Modellen 4.3 Leistungsbewertung im Fach Mathematik (s. auch fächeråbergreifende Kriterien Kap. 2) Zur Gestaltung und Bewertung von Mathematikarbeiten wurden folgende BeschlÅsse getroffen: Die Mathematikarbeiten beinhalten Aufgaben mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden. Die schriftlichen LeistungsÅberprÅfungen beråcksichtigen die individuelle Lernentwicklung der Kinder. Je nach LeistungsvermÉgen bearbeiten die Kinder die Aufgaben mit den Grundanforderungen oder den Teil mit den erweiterten Anforderungen. Bei der Beurteilung, werden die Anforderungen aus dem erweiterten Teil mit héherer Punktzahl bewertet. In Klasse 1 ist die Anzahl der schriftlichen LeistungsÅberprÅfungen nicht festgelegt. Die Anzahl der schriftlichen Arbeiten beträgt ab Klasse 2 mindestens drei pro Halbjahr. FÅr die Benotung der Arbeiten wurde festgelegt, dass får eine ausreichende Leistung im Allgemeinen mindestens 50% der maximalen Punktzahl erreicht werden måssen. 4.4 Leistungsbewertung im Fach Englisch ErgÄnzend zu den fächeråbergreifenden Kriterien (s. Kap. 2) liegen im Fach Englisch zusätzlich folgende fachspezifischen Aspekte zugrunde: Die Leistungsbewertung in der Schuleingangsphase (Klasse 1 und 2) ståtzt sich vorwiegend auf Beobachtungen im Unterricht. In Klasse 3 und 4 kommen kurze schriftliche Arbeiten hinzu, die aber nicht zensiert werden. Ihre Anzahl ist nicht festgelegt. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf alle Bereiche des Faches, wobei der Schwerpunkt auf dem HÉrverstehen und Sprechen, ab Klasse 3 und 4 auch auf dem Leseverstehen und Schreiben liegt. Folgende Kriterien flieöen in die Bewertung ein: VerfÅgbarkeit erlernter englischer Redemittel Verstehen und Lesen von Anweisungen in englischer Sprache Erfassen einfacher Lesetexte in englischer Sprache 8

9 Schreiben kleiner SÄtze/Texte anhand von Vorlagen in Englisch sich untereinander mit einfachen englischsprachigen Mitteln verständigen Sinnerfassung kleiner englischsprachiger HÉrsequenzen Erkennen erlernter WÉrter/SÄtze 4.5 Leistungsbewertung im Fach Musik ErgÄnzend zu den fächeråbergreifenden Kriterien (s. Kap. 2) liegen im Fach Musik zusätzlich folgende fachspezifischen Aspekte zugrunde: Musik emotional und unterscheidend héren Experimentierfreude mit Stimme und Instrumenten Freude an der Umsetzung von Musik 4.6 Leistungsbewertung im Fach Kunst ErgÄnzend zu den fächeråbergreifenden Kriterien (s. Kap. 2) liegen im Fach Kunst zusätzlich folgende fachspezifischen Aspekte zugrunde: Neugier, Offenheit und Experimentierfreude Kreativer und sachgerechter Umgang mit Techniken, Materialien und Werkzeugen äkonomischer Umgang mit Ressourcen (Zeit, Material, ArbeitsablÄufe) Ausdruck und Aussagekraft einer kånstlerischen LÉsung FÄhigkeit, mit anderen BeitrÄge får gemeinsame Vorhaben zu planen und zu realisieren (TeamfÄhigkeit, Kooperationskompetenz) Kommunikations- und ReflexionsfÄhigkeit Åber Gestaltungsprozesse und produkte Im Rahmen der Leistungsbewertung im Fach Kunst werden Ergebnisse und Prozesse gleichermaöen mit einbezogen. Insbesondere wird die individuelle Entwicklung der Kompetenzen Åber einen längeren Zeitraum beobachtet und flieöt in die Bewertung mit ein. 4.7 Leistungsbewertung im Fach Sport ErgÄnzend zu den fächeråbergreifenden Kriterien (s. Kap. 2) liegen im Fach Sport zusätzlich folgende fachspezifischen Aspekte zugrunde: 9

10 Die SchÅlerinnen und SchÅler erhalten durch ihre individuellen Bewegungsversuche, durch Abzeichen, Urkunden, Siege und Niederlagen, durch Reflexionen im Unterricht sowie durch die Anmerkungen der Fachlehrer/in individuelle RÅckmeldungen Åber ihre Lernentwicklung und den erreichten Kompetenzstand. Lernerfolge und - schwierigkeiten werden mit Anregungen zum zielgerichteten Weiterlernen verbunden. Fehler und Unsicherheiten werden nicht sanktioniert, sondern als Lerngelegenheiten und -herausforderungen genutzt. Auf der Grundlage der beobachteten Lernentwicklung reflektieren die LehrkrÄfte ihren Unterricht und ziehen daraus SchlÅsse får die Planung des weiteren Unterrichts und får die Gestaltung der individuellen FÉrderung. Kriterien und MaÖstÄbe der Leistungsbewertung sollen får die SchÅlerinnen und SchÅler transparent sein. Um eine Transparenz zu schaffen, bespricht der/die Fachlehrer/in in regelmäöigen AbstÄnden und zu entsprechenden Bewegungsaufgaben die entsprechenden Leistungsund Bewegungskriterien sowie die zu geltenden MaÖstÄbe. Ausgangspunkt får die Leistungsbewertung sind die unterschiedlichen kérperlichen, psychischen und sozialen Voraussetzungen von MÄdchen und Jungen. Der individuelle Lernfortschritt und die Anstrengungsbereitschaft sind in besonderer Weise zu beråcksichtigen. Nur vor diesem Hintergrund sind die koordinativen und konditionellen FÄhigkeiten, das technische, taktische und kreativ-gestalterische KÉnnen sowie das individuelle RegelverstÄndnis, das Einhalten von Regeln (Fairplay) und der Teamgeist des Einzelnen bei MannschaftswettkÄmpfen und Sportspielen zu bewerten. Neben sportlichen FÄhigkeiten und Fertigkeiten flieöt das regelmäöige Mitbringen der Sportkleidung und Sportschuhe ebenso mit in die Bewertung ein. Dies ist die Voraussetzung, um eine erfolgreiche, regelmäöige und sachgemäöe Teilnahme am Sportunterricht sicherzustellen Leistungsbewertung im Fach Religionslehre ErgÄnzend zu den fächeråbergreifenden Kriterien (s. Kap. 2) liegen im Fach Religionslehre zusätzlich folgende fachspezifischen Aspekte zugrunde: Die religiése Kompetenz der Kinder unterteilt sich in eine religiése Deutungskompetenz und in eine religiése Handlungskompetenz. ReligiÉse Deutungskompetenz meint, dass die Kinder ein biblisches Thema (einen Text, Erfahrungsberichte, bildliche Darstellungen, Musik, 10

11 ) angemessen wahrnehmen, verstehen und interpretieren kénnen. Dazu zählt auch die FÄhigkeit, Wissen zu erwerben und anzuwenden. Bei der religiésen Handlungskompetenz geht es um das KÉnnen, sich selbst mit Glaubens- und Lebensfragen reflektierend auseinanderzusetzen. Im Fach Religionslehre werden keine Tests oder andere Formen schriftlicher Lernzielkontrollen vorgenommen. Unter dem Blickwinkel eines christlichen Menschenbildes ergibt sich bei der Leistungsfeststellung und bewertung eine messbare ÄuÖere Seite und eine nicht messbare und bewertbare innere Seite. Folgende Kriterien flieöen in die Bewertung ein: Die FÄhigkeit/Bereitschaft existentielle Fragen zu stellen Die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit religiésen Fragestellungen Das Einbringen von Wissen und Kompetenzen aus anderen FÄchern (Umgang mit Texten, musische und gestalterische Kompetenzen, geschichtliches Wissen) SymbolverstÄndnis von Bildreden Die FÄhigkeit, Gelerntes zu behalten, anzuwenden und zu Åbertragen PrÄsentation von Lernergebnissen in unterschiedlichen Darbietungsformen (gemäö der Jahrgangsstufe) 5. Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens RÅckmeldungen an die Erziehungsberechtigten zum Arbeits- und Sozialverhalten der Kinder sind eine wichtige Grundlage der Bildungsund Erziehungsarbeit der Grundschule. Bewertet werden beim Arbeitsverhalten Leistungsbereitschaft, ZuverlÄssigkeit, Sorgfalt und SelbststÄndigkeit, beim Sozialverhalten die Aspekte Verantwortungsbereitschaft, Konfliktverhalten und Kooperationsbereitschaft. Die Aussagen zu den einzelnen Bereichen werden auf der Grundlage von Standardformulierungen des Schulministeriums durch die LehrkrÄfte frei formuliert. Folgende Beispiele werden aufgefåhrt: Arbeitsverhalten 11

12 Leistungsbereitschaft auch Åber einen längeren Zeitraum konzentriert arbeiten sich auch bei ungeliebten Aufgaben und Anforderungen anstrengen nachfragen und nach KlÄrung verlangen, wenn etwas nicht verstanden wird neue Aufgaben suchen und Initiative zeigen ZuverlÄssigkeit und Sorgfalt Absprachen gewissenhaft und zuverlässig einhalten Hefte und Arbeitsunterlagen nach vereinbarten Vorgaben und ordentlich fåhren mit BÅchern, Materialien, GerÄten usw. verantwortungsbewusst und sachgerecht umgehen SelbststÄndigkeit sich selbst Ziele setzen und sie verfolgen sich aktiv mit Problemstellungen auseinandersetzen und eigene LÉsungsvorschlÄge und Ideen einbringen die Zeit angemessen einteilen Sozialverhalten Verantwortungsbereitschaft Aufgaben und Pflichten får die Klasse zuverlässig wahrnehmen får das eigene Handeln und eigene Arbeitsergebnisse einstehen sorgfältig mit den Einrichtungen und der Ausstattung der Schule umgehen Konfliktverhalten bereit sein, sich mit Kritik an der eigenen Leistung oder dem eigenen Verhalten auseinanderzusetzen das Verhalten, die Meinung, die Leistungen anderer respektieren und ihnen mit Respekt und HÉflichkeit begegnen KooperationsfÄhigkeit vereinbarte Regeln einhalten anderen Hilfe anbieten und selber Hilfe annehmen bereit sein, eigene Interessen zuråckzustellen, wenn es die Ziele der Gruppe erfordern 12

13 6. Die Zeugnisse Die Grundschulzeugnisse spiegeln den pädagogischen Leistungsbegriff in der Grundschularbeit wieder. Die Berichtszeugnisse im 1. und 2. Schuljahr stellen die individuellen Entwicklungsfortschritte der Kinder in den Mittelpunkt. In den folgenden Schuljahren wird der erreichte Leistungsstand zunehmend durch Berichte und ergänzende Noten und zuletzt allein durch Noten dargestellt. In jedem Jahrgang gibt es zum Schuljahresende Zeugnisse. Im 3. und 4. Schuljahr bekommen die Kinder zusätzlich zum Schulhalbjahr, zumeist Ende Januar, Halbjahreszeugnisse. Im 1. Schuljahr und 2. Schuljahr beschreibt das Zeugnis die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den FÄchern sowie das Arbeits- und Sozialverhalten. Im Halbjahreszeugnis der Klasse 3 kommen Noten får die erteilten UnterrichtsfÄcher hinzu. Am Ende der Klasse 3, mit der Versetzung in die Klasse 4, entfällt nach Beschluss der Schulkonferenz eine ergänzende Beschreibung des Arbeits- und Sozialverhaltens. FÅr die Lernbereiche gibt es weiterhin Noten sowie eine Beschreibung der Lernentwicklung und des Leistungsstandes. Im 4. Schuljahr erhalten die Kinder Noten får die FÄcher, ohne zusätzliche Beschreibungen. Zusammen mit dem Halbjahreszeugnis erfolgt die Schulformempfehlung får die weiterfåhrende Schule. Die Zeugnisse des 1. und 2. Schuljahres erhalten die Erziehungsberechtigten im persénlichen GesprÄch mit der Klassenlehrerin. Im Anschluss an die Zeugnisausgabe der 3. und 4. Schuljahre haben die Eltern die MÉglichkeit der Beratung mit den Klassenlehrerinnen oder den Fachlehrerinnen. 13

14 7. Beratung Es ist eine wichtige Aufgabe der Schule, die Erziehungsberechtigten Åber die Entwicklung der Kinder, die Lernfortschritte und den Leistungsstand zu informieren und zu beraten. DafÅr wird in jedem Schulhalbjahr ein Elternsprechtag durchgefåhrt, bei dem Gelegenheit zu ausfåhrlichen GesprÄchen besteht. Die Termine werden fråhzeitig durch die Klassenlehrerin bekannt gegeben. Dabei werden Sprechzeiten eingeteilt, so dass Wartezeiten weitméglichst vermieden werden. Daneben besteht während des gesamten Schuljahres die MÉglichkeit, mit den LehrkrÄften zusätzliche GesprÄchstermine während der wéchentlichen Lehrersprechstunde oder auch zu anderen Zeiten zu vereinbaren. Besondere Beratungen finden bei der Schulanmeldung vor Schuleintritt der Kinder statt sowie beim Ñbergang der Kinder zur weiterfåhrenden Schule. 14

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