der Gesamtschwerbehindertenvertretung für das Land und die Stadtgemeinde Bremen Information Nr. 6/2009 vom 29. April 2009

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1 esamt G vertretung Freie Hansestadt Bremen der Gesamtschwerbehindertenvertretung für das Land und die tadtgemeinde Bremen Information Nr. 6/2009 vom 29. April 2009 Gedicht Der Mai von Erich Kästner ( ) aus dem Gedichtzyklus Die 13 Monate siehe letzte eite dieses Info- Anschreibens Inhalt: tadtführer Barrierefrei reisen - Bremen - Anlage: 1 Deutschland muss vermutlich Riester-Rente ändern Auszug aus dem Info-Letter Arbeitsrecht BUND-ERLAG Ausgabe Nr. 04/ Anlage: 2 Mindestlöhne für sechs weitere Branchen in Kraft Auszug aus dem Info-Letter Arbeitsrecht BUND-ERLAG Ausgabe Nr. 04/ Anlage: 3 EU-Parlamentsausschuss für 20-wöchige Babypause Auszug aus dem Info-Letter Arbeitsrecht BUND-ERLAG Ausgabe Nr. 04/ Anlage: 4 Peter Wedde (Hrsg.): Arbeitsrecht digital Auszug aus dem Info-Letter Arbeitsrecht BUND-ERLAG Ausgabe Nr. 04/ Anlage: 5... Gesamtschwerbehindertenvertretung für das Land und die tadtgemeinde Bremen Knochenhauerstr Bremen Tel.: (0421) Fax: (0421) Mail : uwe-carsten.wolf@gsv.bremen.de Arbeitsgemeinschaft der chwerbehindertenvertretungen bei Behörden, Gerichten, Eigenbetrieben, tiftungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts im Lande und in der tadtgemeinde Bremen (AGHB)

2 II. Blatt zum Anschreiben Info 6/2009 vom 29. April 2009 er.di fordert Nachbesserung bei Anwartschaft auf ALG I Auszug aus dem Info-Letter Arbeitsrecht BUND-ERLAG Ausgabe Nr. 04/ Anlage: 6 orzeitige Beendigung und Übertragung von Elternzeit Auszug aus dem Info-Letter Arbeitsrecht BUND-ERLAG Ausgabe Nr. 04/ Anlage: 7 Hinweis auf: ozialpsychiatrische Beratungsstellen und Ambulanzen der Behandlungszentren Klinikum-Bremen-Ost und Klinikum Bremen-Nord - Anlage: 8 und Hinweis auf: Ambulante Psychiatrische Pflege, Gesellschaft für ambulante psychiatrische Dienste GmbH Info-Anschreiben Info 6/2009 vom 29. April 2009 Gesamtschwerbehindertenvertretung für das Land und die tadtgemeinde Bremen Knochenhauerstr Bremen Tel.: (0421) Fax: (0421) Mail : uwe-carsten.wolf@gsv.bremen.de Arbeitsgemeinschaft der chwerbehindertenvertretungen bei Behörden, Gerichten, Eigenbetrieben, tiftungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts im Lande und in der tadtgemeinde Bremen (AGHB)

3 Erich Kästner Der Mai Im Galarock des heiteren erschwenders, ein Blumenzepter in der schmalen Hand, fährt nun der Mai, der Mozart des Kalenders, aus seiner Kutsche grüßend, über Land. Es überblüht sich, er braucht nur zu winken. Er winkt! Und rollt durch einen Farbenhain. Blaumeisen flattern ihm voraus und Finken. Und Pfauenaugen flügeln hinterdrein. Die Apfelbäume hinterm Zaun erröten. Die Birken machen einen grünen Knicks. Die Drosseln spielen, auf ganz kleinen Flöten, das cherzo aus der ymphonie des Glücks. Die Kutsche rollt durch atmende Pastelle. Wir ziehn den Hut. Die Kutsche rollt vorbei. Die Zeit versinkt in einer Fliederwelle. O, gäb es doch ein Jahr aus lauter Mai! Melancholie und Freude sind wohl chwestern. Und aus den Zweigen fällt verblühter chnee. Mit jedem Pulsschlag wird aus Heute Gestern. Auch Glück kann weh tun. Auch der Mai tut weh. Er nickt uns zu und ruft: "Ich komm ja wieder!" Aus Himmelblau wird langsam Abendgold. Er grüßt die Hügel, und er winkt dem Flieder. Er lächelt. Lächelt. Und die Kutsche rollt. Info-Anschreiben Info 6/2009 vom 29. April 2009 Gesamtschwerbehindertenvertretung für das Land und die tadtgemeinde Bremen Knochenhauerstr Bremen Tel.: (0421) Fax: (0421) Mail : uwe-carsten.wolf@gsv.bremen.de Arbeitsgemeinschaft der chwerbehindertenvertretungen bei Behörden, Gerichten, Eigenbetrieben, tiftungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts im Lande und in der tadtgemeinde Bremen (AGHB)

4 Anlage 1 zur Information 6/2009 tadtführer Barrierefrei reisen Bremen Anlage 1 zur Info 6/2009 v..29. April Barrierefrei Reisen in Bremen Download s. LINK - eite 1 -

5 Anlage 2 zur Information 6/2009 Deutschland muss vermutlich Riester-Rente ändern Die Bestimmungen über die deutsche "Riester- Rente" müssen wahrscheinlich geändert werden, weil sie Ausländer diskriminieren. Dies zeichnet sich nach dem chlussantrag des Generalanwaltes beim EuGH - Jan Mazak - vom 31. März in Luxemburg ab. Deutschland verstoße mit der orschrift, dass die Förderung durch die "Riester-Rente" nur Personen gezahlt werden darf, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, gegen EU-Recht. Die EU-Kommission hatte die Bundesrepublik verklagt (Rechtssache C-269/07), da die in den 79 bis 99 EtG verankerte "Riester-Rente" gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer verstoße. Damit verstoße die BRD gegen das Gemeinschaftsrecht. Der Generalanwalt teilte im Wesentlichen die Auffassung der Kommission. Es handele sich bei der "Riester- Rente" nicht um eine steuerliche, sondern um eine soziale ergünstigung. Diese dürfe nicht dem Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer widersprechen. Deswegen dürfe die "Riester-Rente" Grenzarbeitnehmer nicht verweigert werden, weil diese in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig seien. Unzulässig sei auch, dass das geförderte Kapital nur zur Anschaffung einer Wohnung in Deutschland verwendet werden darf. Die Regelung, dass bei einem Ende der unbeschränkten teuerpflicht - also beispielsweise bei einem Wegzug aus Deutschland - die Altersvorsorgezulage wieder zurückzuzahlen sei, sei ebenfalls nicht legal. Der chlussantrag findet sich unter: Mailcanner hat einen möglichen Täuschungsversuch durch "inxmail.bund-verlag.de" festgestellt. [Quelle: EuGH] **Auszug aus Info-Letter Arbeitsrecht Ausgabe Nr. 04/2009 Anlage 2 zur Info 6/2009 v Deutschland muss vermutlich Riester-Rente ändern

6 Anlage 3 zur Information 6/2009 Mindestlöhne für sechs weitere Branchen in Kraft eit dem 24. April können für eine Million Beschäftigte in sechs weiteren Branchen Mindestlöhne eingeführt werden. Dabei handelt es sich um die Altenpflege, Wachund icherheitsdienste, Großwäschereien, die Abfallwirtschaft, Bergbau- pezialbetriebe sowie die Aus- und Weiterbildungsbranche. Geregelt wird die Bezahlung im Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das am 23. April im Gesetzblatt verkündet wurde und einen Tag später in Kraft getreten ist. Arbeitgeber und Gewerkschaften können in diesen Branchen nun einen gemeinsamen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit ihres Tarifvertrags stellen. [Quelle: dpa] **Auszug aus Info-Letter Arbeitsrecht Ausgabe Nr. 04/2009 Anlage 3 zur Info 6/2009 v Mindestlöhne für sechs weitere Branchen in Kraft eite 1 von 1

7 Anlage 4 zur Information 6/2009 EU-Parlamentsausschuss für 20-wöchige Babypause In der EU soll es eine 20-wöchige Babypause und erstmals auch einen aterschaftsurlaub geben. Der Frauenausschuss des Europa-Parlaments billigte am 16. April in Brüssel eine Neufassung der Mutterschutzrichtlinie in erster Lesung mit deutlicher Mehrheit. Mit ihrem otum gingen die Abgeordneten über den Kommissionsvorschlag hinaus, der mindestens 18 Wochen Babypause vorsah. Außerdem wollen sie die Lohnfortzahlung verpflichtend regeln. Das Plenum soll im Mai abstimmen. Zustimmen muss auch noch die Mehrheit der 27 EU-taaten. iele Länder haben bereits Bedenken angemeldet, darunter auch Deutschland. Dort sieht das Gesetz derzeit 14 Wochen Babypause vor. Ferner sprachen sich die Parlamentarier dafür aus, dass die äter mindestens in den ersten beiden Wochen nach der Entbindung zu Hause bleiben. Bei gleichgeschlechtlichen Elternpaaren soll der onderurlaub auch der Partnerin zustehen. Außerdem schreibt der Entwurf absoluten Kündigungsschutz in der Babypause vor und formuliert Einschränkungen für den Fall, dass die Mutter in den zwölf Monaten danach entlassen werden sollte.* [Quelle: dpa] **Auszug aus Info-Letter Arbeitsrecht Ausgabe Nr. 04/2009 Anlage 4 zur Info 6/2009 v EU-Parlamentsausschuss für 20-wöchige Babypause eite 1 -

8 Anlage 5 zur Information 6/2009 Peter Wedde (Hrsg.): Arbeitsrecht digital Die digitalen Kommentierungen bieten prägnante und gut verständliche Erläuterungen zu allen wichtigen Arbeitsgesetzen - ergänzt durch viele Praxishinweise für Interessenvertreter. erzicht auf wissenschaftlichen Ballast, eine klare Gliederung, viele Zwischenüberschriften und optische Hervorhebungen sowie zahlreiche Übersichten kennzeichnen die Darstellungen, die auch ohne juristischen orwissen verständlich sind. "Arbeitsrecht digital" gibt es als CD-ROM oder direkt als Online-ersion. Mehr Infos Peter Wedde (Hrsg.) Arbeitsrecht digital CD-ROM ersion 1.0 Einzelbezug: IBN , 98,- Euro Fortsetzungsbezug: IBN , 79,90 Euro Arbeitsrecht digital Online-ersion: IBN , 79,90 Euro Bund-erlag, Frankfurt/M. **Auszug aus Info-Letter Arbeitsrecht Ausgabe Nr. 04/2009 Anlage 5 zur Info 6/2009 v Herausgeber Peter Wedde Arbeitsrecht digital eite 1 von 1

9 Anlage 6 zur Information 6/2009 ver.di fordert Nachbesserung bei Anwartschaftszeit auf ALG I In einer aktuellen tellungnahme vom 20. April mahnt ver.di dringenden Nachbesserungsbedarf beim "Gesetzentwurf zur verkürzten Anwartschaftszeit für unstetig Beschäftigte" an. Durch die Gesetzesnovelle sollen künftig bereits ab sechs Monaten Gesamtbeschäftigungszeit innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren Ansprüche auf Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) entstehen, wenn bestimmte oraussetzungen erfüllt werden. er.di möchte den Passus aus dem Gesetz gestrichen haben, wonach Arbeitslose zuvor keine befristeten Arbeitsverträge über eine durchschnittliche Dauer von einem Monat gehabt haben dürfen und innerhalb eines Jahres einen Durchschnittsverdienst von etwa Euro jährlich nicht überschritten haben dürfen. Zudem soll der ALG I- Anspruch für die Dauer einer sogenannten berufstypischen Beschäftigungspause ruhen, die individuell zu ermitteln sein soll. er.di fordere eine erdoppelung der erdiensthöhe, bis zu der die verkürzte Anwartschaftszeit gelten soll. Eine einmonatige Befristungsdauer sei darüber hinaus viel zu kurz. er.di schlägt vor, dass die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse in der Anwartschaftszeit ermittelt wird. Bei mindestens drei Beschäftigungsverhältnissen könne dann die oraussetzung für den Anspruch auf das ALG 1 erreicht sein. Die Länge der einzelnen Beschäftigung sei dann unerheblich. [Quelle: ver.di] **Auszug aus Info-Letter Arbeitsrecht Ausgabe Nr. 04/2009 Anlage 6 zur Info 6/2009 v ver.di fordert Nachbesserung bei Anwartschaftszeit auf ALG I

10 Anlage 7 zur Information 6/2009 orzeitige Beendigung und Übertragung von Elternzeit Die Unterbrechung und Übertragung der Elternzeit wegen der Geburt eines zweiten Kindes kann vom Arbeitgeber nur aus sachlichen betrieblichen Gründen verweigert werden, so das BAG in einer aktuellen Entscheidung. [Urt. v AZR 391/08] Geklagt hatte eine Frau, die während der Elternzeit erneut schwanger wurde. ie wollte daher die Elternzeit vorzeitig beendet und die dadurch verbleibende Elternzeit an die Elternzeit für das zweite Kind" dranhängen". [Quelle: beide arbeitsrecht.de] [Quelle: EuGH] **Auszug aus Info-Letter Arbeitsrecht Ausgabe Nr. 04/2009 Anlage 7 zur Info 6/2009 v orzeitige Beendigung und Übertragung von Elternzeit

11 Anlage 8 zur Information 6/ Anlage 8 zur Info 6/2009 v Hinweis auf ozialpsychiatrische Beratungsstellen und Ambulanzen der Behandlungszentren Klinikum Bremen-Ost und Klinikum Bremen Nord und Ambulante Psychiatrische Pflege, Ges. für ambulante psychiatrische Dienste GmbH eite 1 von 3

12 ... Anlage 8 zur Info 6/2009 v Hinweis auf ozialpsychiatrische Beratungsstellen und Ambulanzen der Behandlungszentren Klinikum Bremen-Ost und Klinikum Bremen Nord und Ambulante Psychiatrische Pflege, Ges. für ambulante psychiatrische Dienste GmbH eite 2 von 3

13 Anlage 8 zur Info 6/2009 v Hinweis auf ozialpsychiatrische Beratungsstellen und Ambulanzen der Behandlungszentren Klinikum Bremen-Ost und Klinikum Bremen Nord und Ambulante Psychiatrische Pflege, Ges. für ambulante psychiatrische Dienste GmbH eite 3 von 3

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