MAV SEMINARE TAGUNGEN

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1 MAV SEMINARE TAGUNGEN

2 TERMINE 11. Januar Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Mittwochsreihe / KAVO-Bereich S Januar Wirtschaftl. Daten lesen und verstehen Fachtagung für mittlere MAVen S Januar Grundlagen und Praxis der MAV-Arbeit Grundseminar für alle MAVen S Januar Die novellierte MAVO Informationstag für alle MAVen S Februar Arbeitszeitgestaltung Recht und Praxis AVR II für alle MAVen S Februar Eingruppierung, Entgelt und Leistungskomponente nach KAVO Mittwochsreihe / KAVO-Bereich S Februar Die neuen AVR-Regelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst Informationstag AVR Anlage 33 S Februar Interne Willensbildung und Beschlussfassung der MAV Informationstag für alle MAVen S Februar Humor in der MAV-Arbeit Tagung für alle MAVen S Februar MAV-Arbeit in Einrichtungen der Behindertenhilfe Fachtagung für den AVR-Bereich S Februar Schriftführung in der MAV Plan und Praxis MAV-Kommunikation II S März Aufbau und Handhabung der AVR AVR I für alle MAVen S März Kündigung und Änderungskündigung, Kündigungsschutz, MAV-Beteiligung Mittwochsreihe / KAVO-Bereich S März Personaldatenschutz und elektronische Personalakte Informationstag für alle MAVen S März Kirchliches Arbeitsgericht oder Einigungsstelle anrufen aber wie? Informationstag für alle MAVen S März Die neuen AVR Anlage 33 Informationstag AVR-Bereich S. 23 2

3 18. April Befristung, Teilzeit, Geringfügigkeit Informationstag für alle MAVen S April Rente und kirchliche Zusatzversorgung Informationstag für alle MAVen S April MAV-Arbeit in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Fachtagung für den AVR-Bereich S Mai Videoüberwachung Informationstag für alle MAVen S Mai Eingruppierung und Entgelt (Anlage 33) AVR III für MAVen S Mai Kirchlichkeit / Loyalitätsobliegenheiten Mittwochsreihe / KAVO-Bereich S Mai Aktuelles aus dem Schul-/ Dienstrecht Informationstag für Schul-MAVen S Mai Gespräche führen Verhandeln Konflikte schlichten MAV-Kommunikation III S Mai Beendigung, Kündigungsschutz und Arbeitsgerichtsbarkeit Arbeitsrecht II für alle MAVen S Mai Dienstgeberseite und MAV in der konkreten Projektarbeit MAV-Kommunikation IV S Juni Eingruppierung und Entgelt (Anlage 32) AVR III für MAVen S Juni Leistungsorientierte Vergütung und Sozialkomponente Dienstgemeinschaftstag S Juni Die Mitarbeiterversammlung Mittwochsreihe / KAVO-Bereich S Juni Eingruppierung und Entgelt (Anlage 2) AVR III für MAVen S Juni Arbeitsrecht und Rechtsprechung Informationstag für alle MAVen S Juli Arbeitszeitgestaltung Recht und Praxis AVR II für alle MAVen S Juli Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsbefreiung Informationstag für alle MAVen S. 12 I/2012

4 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Programmheft informieren wir Sie umfassend über die MAV-Schulungsangebote im kommenden Halbjahr. Am Schluss des Heftes finden Sie wie immer auch bereits eine Vorschau auf das zweite Halbjahr Auf dieser Informationsgrundlage können die einzelnen Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter, aber auch die MAV als beschließendes Gremium, die Teilnahme an den Tagungen und Seminaren der Kommende frühzeitig planen. Wir haben uns daher entschlossen, ab jetzt vom zusätzlichen Postversand der einzelnen Einladungen/Programme an alle MAVen abzusehen. Einzeleinladungen werden in Zukunft nur noch per versandt. Sie erinnern an die einzelnen Termine und Themen und informieren über den detaillierten Programmablauf. Diejenigen, die sich zur Teilnahme an einer Veranstaltung angemeldet haben, erhalten mit der Anmeldebestätigung das Tagungs- bzw. Seminarprogramm. Nur in den Fällen, in denen dies nicht per möglich ist, werden wir dazu den Postweg nutzen. Es ist daher in unserem wie auch in Ihrem Interesse, wenn wir von Ihnen eine persönliche Mail-Adresse (dienstlich oder privat) haben, um Sie jeweils schnell und unkompliziert auf diesem Weg erreichen zu können. Die langwierigen Umbau- und Renovierungsarbeiten in der Kommende sind nun endlich abgeschlossen. Wir freuen uns daher, mit diesem Programm in die neue Kommende einladen zu können, die uns deutliche verbesserte Tagungsmöglichkeiten und viele bisher vermisste Annehmlichkeiten bietet. Bei dieser Gelegenheit bedanke ich mich bei allen, die in der Bauphase unter den etwas beengten Verhältnissen und zeitweise auch unter einer gewissen Lärmbelastung während der Tagungen gelitten haben, für die Geduld und das von vielen Seiten geäußerte Verständnis. Mit unseren MAV-Veranstaltungen, die sich über mehrere Tage erstrecken, werden wir auch weiterhin vorrangig in Schwerte zu Gast sein. Sei es in der neuen Kommende Dortmund oder im Kardinal-Jaeger-Haus Schwerte, wir heißen Sie in jedem Fall herzlich willkommen! Ihr/Euer Richard Geisen 4

5 Grundlagen und Praxis der MAV-Arbeit Grundseminar für alle MAVen Januar Di Uhr - Fr Uhr Einführung in Verständnis und Handhabung der Mitarbeitervertretungsordnung Erläuterung der wichtigsten MAVO-Inhalte Hinweise für die Organisation der MAV-Arbeit Kennenlernen von Grundformen der Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber: Gespräche, Sitzungen, Verhandlungen Erläuterung der Leitidee Dienstgemeinschaft sowie der Grundordnung des kirchlichen Dienstes Informationsmaterial - Kontaktadressen - überörtliche Vertretung Grundbegriffe des Arbeitsrechts Leitung DDr. Richard Geisen, Kommende Barbara Sobotta, Vorstand der DiAG-MAV, Castrop-Rauxel weitere Referentin Christina Merkel, Rechtsanwältin, Beselich Teilnehmerzahl auf 20 begrenzt Zielgruppe alle MAVen Teilnahmegebühr EUR 225, Kardinal-Jaeger-Haus, Schwerte KONZEPT MAV-BILDUNG MAV- Vorsitz Aktuelles Wissen MAV- Praxis Vorsitzende I III Dienstgemeinschaftstage Allgemeines Arbeitsrecht I III; spezielle arbeitsrechtliche Themen Kirchliches Selbstverständnis Fach- und Spezialtagungen Informationstage für alle MAVen MAV-Arbeit I für alle MAVen MAV-Arbeit II für einzelne Fachbereiche Klausurtage für große MAVen Kommunikation und Spiritualität; Verhandlung, Konflikt und Mediation Tarifebene, Arbeitsvertrag Mittwochsreihe KAVO- Bereich Aufbauseminare I III AVR-Bereich Sonderbereich Schulen MAV-Grundseminare: Einführung, Basiswissen

6 Die novellierte MAVO für das Erzbistum Paderborn Informationstag für alle MAVen 31. Januar Di Uhr Uhr Seit Oktober 2011 gilt im Erzbistum Paderborn, wie auch in den übrigen nordrhein-westfälischen Diözesen die novellierte Mitarbeitervertretungsordnung. Bei unserer Tagung werden alle Veränderungen der MAVO vorgestellt und kommentiert. Hintergründe und praktische Auswirkungen für den MAV-Alltag werden deutlich gemacht. Als Referent wird Adolf Thiel, Autor des bekannten MAVO-Kommentars, durch die Feinheiten der einzelnen Formulierungen führen. Die Paderborner MAVO liegt zurzeit noch nicht in gebundener Fassung vor. Abgedruckt ist sie im Amtsblatt vom 30. September 2011 (Stück 9), in lesefreundlicher Fassung ist sie auf der Internetseite der DiAG zu finden (diag-mav-pb.de). Bitte bringen Sie doch möglichst einen ausgedruckten MAVO- Text mit zu unserer Tagung. So weit es der zeitliche Rahmen erlaubt, können die mitgebrachten Fragen zu kniffligen Punkten der MAVO- Auslegung mit dem Referenten erörtert werden. Referent Adolf Thiel, Oberrechtsrat i. R., Köln Zielgruppe alle MAVen Teilnahmegebühr EUR 35, Kommende Dortmund 6

7 Interne Willensbildung und Beschlussfassung der MAV Informationstag für alle MAVen 15. Februar Mi Uhr Uhr Ein MAV-Beschluss kann recht weit reichende Wirkung haben für die Betriebsorganisation, etwa bei der Regelung von Arbeitszeiten, oder auch für einzelne Kolleginnen und Kollegen, z. B. bei einer Kündigung oder bei Eingruppierungen. Daher sollten Beschlüsse nicht nur inhaltlich gut überlegt, sondern auch formal korrekt gefasst werden. Die MAVO gibt dazu die Regeln vor, doch nicht immer sind sie auf den ersten Blick klar und eindeutig: Wie und wann muss zu einer MAV-Sitzung eingeladen worden sein, um wirksame Beschlüsse fassen zu können? Muss der Beschlusspunkt von Anfang an auf der Tagesordnung gestanden haben? Kann ein Beschluss auch nachträglich gefasst werden? Wann und wie wird ein Beschluss dem Dienstgeber mitgeteilt? Wie ist es zu bewerten, wenn ein MAV-Mitglied selbst betroffen ist und sich trotzdem bei der Diskussion und Abstimmung beteiligt? Welche Schritt-für-Schritt-Vorgehensweise sollte man bei jeder Beschlussfassung beachten? Welche konkreten Folgen hat ein unwirksamer MAV- Beschluss? Wer kann die Unwirksamkeit überhaupt feststellen? Wann liegt eine zeitweilige Verhinderung vor und wie ist mit dem Ersatzmitglied zu verfahren? Welche Beschlusskompetenz hat eine MAV noch, wenn sie sich nur noch per Übergangs- oder Restmandat im Amt befindet? Neben der fachkundigen Darlegung der Sach- und Rechtsfragen werden entsprechende Checklisten und Formulare vorgestellt, die als Grundlage für die MAV- Praxis in der Einrichtung verwendet werden können. Referenten Ulrich Richartz, Geschäftsführer und Rechtsberater der DiAG MAV Münster Thomas Schmitz, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsberater der DiAG MAV Paderborn Zielgruppe alle MAVen Teilnahmegebühr EUR 35, Kommende Dortmund 7

8 Personaldatenschutz und elektronische Personalakte Informationstag für alle MAVen 15. März Do Uhr Uhr In den Einrichtungen von Kirche und Caritas sollte der Datenschutz besonders groß geschrieben werden. Denn ohne ein hohes Maß an Vertrauensschutz wär die Arbeit mit Patienten und Bewohnern, Ratsuchenden und anvertrauten kaum möglich. Andererseits müssen auch die Mitarbeiterdaten in den Einrichtungen geschützt werden. Sammlung, Verarbeitung, Speichern, Weitergabe sollten immer auf das unbedingt notwendige beschränkt sein und dürfen die gesetzlich fest gelegten Grenzen nicht überschreiten. Erste gesetzliche Grundlage dazu ist die Kirchliche Datenschutzordnung. Gleichwohl sind in unseren Einrichtungen oft erstaunliche Wissenslücken, manchmal auch eine gewisse Fahrlässigkeit anzutreffen. Da immer mehr Betriebe dazu übergehen, die Personalakten ihrer Mitarbeiter teilweise oder vollständig auf digitalen Speichermedien zu führen, stellt sich die Frage, ob das die Datensicherheit und auch den Datenschutz verbessert oder zumindest wahrt, oder ob hier zusätzliche Probleme zu erwarten sind. Die Tagung informiert über: die allgemeinen Rechtsgrundlagen die Kirchliche Datenschutzordnung die wichtigsten Arbeitnehmerrechte Aufgaben und Arbeitsweise des Datenschutzbeauftragten Eckpunkte für ein betriebliches Datensicherheitskonzept Die Kontroll- und Mitbestimmungsrechte der MAVen Hab-Acht-Punkte bei der elektronischen Personalakte Probleme bei der Umstellung auf die EP Vertraulichkeit, Zugriffs- und Einsichtsrechte bei der EP Mitbestimmungsrechte bei der Einführung der EP Sinn und Möglichkeiten einer Dienstvereinbarung. Referent Hans Rupp, Informatiker und Technologieberater, Groß-Bieberau Zielgruppe alle MAVen Teilnahmegebühr EUR 55, Kommende Dortmund 8

9 Kirchliches Arbeitsgericht oder Einigungsstelle anrufen aber wie? Informationstag für alle MAVen 21. März Mi Uhr Uhr Die Mitarbeitervertretungsordnung sieht vor, dass die MAVen bei Rechtsstreitigkeiten mit ihrem Dienstgeber die Möglichkeit haben, das Kirchliche Arbeitsgericht anzurufen. Auch die Einigungsstelle kann von der MAV in bestimmten Fällen angerufen werden, etwa im Rahmen des Antragsrechts zu wichtigen Mitbestimmungsthemen wie der Arbeitszeit-Regelung oder der Arbeitnehmerkontrolle durch technische Einrichtungen. Unsere Tagung informiert über Anlässe und Vorbereitung zur Anrufung von KAG oder Einigungsstelle den Weg von der Beratung über die Beschlussfassung bis zur Formulierung von Anschreiben und Anträgen an die jeweils zuständige Instanz inhaltliche Hab-Acht-Punkte, Antragsziele und Begründungen Formvorschriften, Adressaten und weiteres Verfahren Praxisbeispiele und Übungen zur konkreten Umsetzung ergänzen den grundsätzlichen Informationsteil. Referent Thomas Schmitz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herne Zielgruppe alle MAVen Teilnahmegebühr EUR 35, Kardinal-Jaeger-Haus, Schwerte Befristung, Teilzeit, Geringfügigkeit Informationstag für alle MAVen 18. April Mi Uhr Uhr Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gibt in einigen Passagen immer wieder Anlass, über die richtige Lesart und Anwendung in der Praxis zu streiten. Davon zeugen nicht zuletzt zahlreiche (zum Teil höchstrichterliche) Urteile. Bei unserer Tagung werden die neuralgischen Punkte anhand der Rechtsprechung und mit Blick auf typische Praxisprobleme erläutert: Pflicht zur Förderung der Teilzeit und Benachteiligungsverbot Verfahren und Entscheidungsspielräume bei der Verringerung von Arbeitszeit 9

10 Vorrang der Erhöhung einzelner Beschäftigungsumfänge vor Neueinstellungen Rahmenbedingungen für die Arbeit auf Abruf und Arbeitsverträge mit flexiblem Beschäftigungsumfang Mehrarbeit und Überstunden von Teilzeitkräften mögliche Gründe und Voraussetzungen für eine Befristung Form- und Informationspflichten Selbstverständlich werden auch die speziellen Regelungen in KAVO und AVR zu den Teilzeitarbeitsverhältnissen und zur Befristung mit herangezogen. U. a. gilt das für die spezielle Regelung der AVR zu geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse. Neben Rechtsprechungsbeispielen und Konfliktfällen aus dem Bereich von Kirche und Caritas können auch die von den Teilnehmenden mitgebrachten Zweifelsfragen mit der Referentin diskutiert werden. Ziel der Tagung ist die Verbesserung der MAV-Kompetenz, darauf zu achten, dass alle in Teilzeit oder Befristung tätigen Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit ( 26 MAVO) behandelt werden. Referentin Gabriela Reiter, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Herne Zielgruppe alle MAVen Teilnahmegebühr EUR 35, Kommende Dortmund Rente und kirchliche Zusatzversorgung Informationstag für alle MAVen 19. April Do Uhr Uhr Angesichts des hohen Informationsbedarfs zum Versicherungs- und Leistungsrecht der kirchlichen Zusatzversorgung bieten wir auch im kommenden Jahr einen Tag für MAVen in der Kommende an, bei dem Ralf Steiger über alle wichtigen Einzelheiten der betrieblichen Zusatzversorgung bei der KZVK Köln informiert. Auch die Möglichkeiten einer freiwilligen Zusatzrente und ihre Förderung werden erläutert. Der Referent steht zudem für Ihre Fragen und zum klärenden Gespräch zur Verfügung. Die wichtigsten Themenstichpunkte sind: Bedeutung und System der zusätzlichen Altersversorgung betriebliche Zusatzversorgung und freiwillige Zusatzversicherung Voraussetzungen und Berechnungsmodalitäten für Betriebsrente und Zusatzrente 10

11 Formen und Förderungsmöglichkeiten der freiwilligen Zusatzrente Bruttoentgeltumwandlung und Riesterrente Altersvorsorgegesetz und Alterseinkünftegesetz Auf dem Weg von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung Dienstgeberwechsel und Überleitungsabkommen mit anderen Zusatzversorgungskassen Berechnungsbeispiele und Beratungsangebote der KZVK Referent Ralf Steiger, KZVK, Köln Zielgruppe alle MAVen Teilnahmegebühr EUR 35, Kommende Dortmund Videoüberwachung in Krankenhäusern und anderen großen Einrichtungen Informationstag für alle MAVen 3. Mai Do Uhr Uhr Zur Begründung von Videoüberwachungsanlagen werden meist die Sicherheit und der Schutz vor Diebstählen angeführt. Als Nebeneffekt ergibt sich oft eine recht weit gehende Kontrolle der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Manche sprechen bereits vom gläsernen Arbeitnehmer. Im Mittelpunkt unserer Tagung stehen: ein Überblick über die technischen Möglichkeiten die Erörterung der datenschutzrechtlichen Aspekte die detailgenaue Klärung der Mitbestimmungsfragen nach MAVO die Erarbeitung inhaltlicher Eckpunkte für eine Dienstvereinbarung. Neben den Tagungsunterlagen erhalten die Teilnehmer eine CD mit Bausteinen und Formulierungsbeispielen für eine Dienstvereinbarung. Referent Hans Rupp, Informatiker und Technologieberater, Groß-Biberau Zielgruppe alle MAVen aus größeren Einrichtungen Teilnahmegebühr EUR 55, Kommende Dortmund 11

12 Neues aus Arbeitsrecht und Rechtsprechung Informationstag für alle MAVen 28. Juni Do Uhr Uhr Heinz-Gert Papenheim, Mitherausgeber und Hauptautor des Praxis-Kommentars zu den AVR Arbeitsrecht der Caritas wird uns bei dieser Tagung wieder auf den aktuellen Stand von Arbeitsrecht und Rechtsprechung bringen. Die Neuerungen aus dem Zeitraum 2010/2011 werden vorgestellt und erläutert: Änderungen im kirchlichen Recht Änderungen der staatlichen Gesetzgebung Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse bei Kirche und Caritas Rechtsprechung der kirchlichen Arbeitsgerichte Allgemeine Rechtsprechung Referent Prof. Heinz-Gert Papenheim, Frechen Zielgruppe Die Tagung ist für MAV-Einsteiger nicht geeignet. Sie richtet sich an Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter, die mit den Grundbegriffen der kirchenspezifischen Mitbestimmung und des Arbeitsrechts bereits vertraut sind. Teilnahmegebühr EUR 35, Kommende Dortmund Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsversäumnis, Urlaub und Arbeitsbefreiung Informationstag für alle MAVen 4. Juli Mi Uhr Uhr Folgende Themen stehen auf dem Programm der Tagung: Krankheit und andere Gründe der Arbeitsunfähigkeit Anzeige- und Nachweispflichten Lohnfortzahlung und Krankengeldzuschuss Arbeitsversäumnis aus anderen Gründen Berechnung, Beantragung und Gewährung des Erholungsurlaubs Betriebsurlaub und soziale Rücksichten Mitbestimmung bei Richtlinien zur Urlaubsgewährung Sonderurlaub und Urlaubsabgeltung 12

13 Anlässe und Gewährung von Arbeitsbefreiungstagen Ermessensspielräume und typische Konflikte Die Tagung bietet Informationen, die sich aus der allgemeinen Gesetzgebung und Rechtsprechung ergeben, berücksichtigt aber auch die teils unterschiedlichen Detailregelungen in AVR und KAVO. Referent Peter Janßen, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der KODA NW Mitarbeiterseite, Köln Zielgruppe alle MAVen Teilnahmegebühr EUR 35, Kommende Dortmund Humor in der MAV-Arbeit Tagung für alle MAVen 16. Februar Do Uhr Uhr Mit Humor geht vieles leichter. Diese alte Lebensweisheit gilt auch für die MAV-Tätigkeit. Konfliktgeladene Situationen und Verhandlungen, Stress und Ohnmachtsgefühle lassen sich mit einem gehörigen Schuss Humor besser bewältigen. Doch kann man Gelassenheit, Humor und Heiterkeit überhaupt erlernen? Thomas Holtbernd, Humor-Trainer, Buchautor und Referent unserer Tagung, meint: ja. Wie das geht und was sich dann in der MAV- Arbeit ändern könnte, darüber wird er sprechen und mit den TeilnehmerInnen diskutieren. Einer der Lieblingswitze des Referenten ist auf seiner Homepage zu lesen: Herr Doktor! Herr Doktor! Wohin bringen Sie mich? Ins Leichenschauhaus! Ja, aber ich bin doch noch gar nicht tot. Wir sind ja auch noch nicht da! Bei unserer Tagung geht es nicht ums Erzählen von Witzen, sondern um den Weg zu einer positiven und heiteren Grundhaltung in der MAV-Arbeit aber Spaß machen darf die Tag durchaus. Referent Thomas Holtbernd, Psychologe und Theologe, Bottrop Zielgruppe alle MAVen Teilnahmegebühr EUR 35, Kommende Dortmund 13

14 Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Mittwochsreihe für den KAVO-Bereich 11. Januar Mi Uhr Uhr Nach den 4 f. Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und wenn nötig zu verbessern. Die MAVen haben nach 26 MAVO in diesem Bereich ein Kontrollaufgabe und nach 36 ff ein Mitbestimmungsrecht. Sie sollen auf die Einhaltung der Vorschriften über den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und die Gesundheitsförderung achten. Bei allen Veränderungen, bei neuen oder zusätzlichen Maßnahmen in diesem Bereich haben sie ein Mitbestimmungsrecht. Außerdem können die MAVen in diesem Bereich selbst Anträge einbringen und deren Behandlung erzwingen. Bei unserer Tagung wird vor allem über die verpflichtende Grundlage in diesem Bereich, die fachgerechte Gefährdungsbeurteilung, informiert. Vorgestellt wird eine praktikable Handlungsanleitung, die inhaltlich auf die speziellen Rahmenbedingungen von Kindertageseinrichtungen abgestimmt ist. Ein Erfahrungsaustausch und weitere grundlegende Informationen zu speziellen Gefährdungen sowie zur Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz schließen sich an. Referentin Georg Nottelmann, Unfallkasse NRW, Düsseldorf Zielgruppe alle MAVen aus dem KAVO-Bereich, die Kita-Mitarbeiterinnen zu vertreten haben Teilnahmegebühr EUR 35, Kommende Dortmund Eingruppierung und Entgelt nach KAVO Mittwochsreihe für den KAVO-Bereich 8. Februar Mi Uhr Uhr Seitdem der Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst des öffentlichen Dienstes (TV SuE) in die KAVO übernommen worden ist, gibt es immer wieder Diskussionen um die richtige Eingruppierung der so genannten Zweit- bzw. Ergänzungskräfte in den Kitas. Ist die 14

15 Eingruppierung in S 3 tatsächlich korrekt? Andere Fragen lauten: Wie werden Leiterinnen eingruppiert? Was hat sich noch bei der Systematik der Tätigkeitsmerkmale und bei der Eingruppierung verändert? Welche Rolle spielt für die Eingruppierung heute noch die Berufsausbildung? Wie weit richtet sie sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit? Welche Bedeutung hat das KiBiz für die richtige Eingruppierung? Gibt es noch verbliebene Probleme mit der Überleitung in das neue System oder Unklarheiten bei Wahrung von Besitzständen? Mit unserer Tagung möchten wir den Teilnehmenden die notwendigen Informationen bieten, um solche Fragen mit Blick auf die grundsätzlichen Regeln der KAVO zur Tätigkeitsbewertung und Eingruppierung beantworten zu können. Auch mit den Grundsätzen der Stufenaufstiege, sei es bei regelmäßigem oder unregelmäßigem Verlauf der jeweiligen Berufsbiografie, werden sie vertraut gemacht. Selbstverständlich wird auch die korrekte MAV-Mitwirkung bei Eingruppierung und Einstufung angesprochen. Die Tagung bietet Information, aber auch Gelegenheit zur Fragenbeantwortung und zur gemeinsamen Arbeit am aktuellen KAVO-Text. Bringen Sie daher nach Möglichkeit Ihre KAVO-Ausgabe mit zur Tagung. Referent Peter Janßen, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Regional-KODA NW, Köln Zielgruppe alle MAVen aus dem KAVO-Bereich Teilnahmegebühr EUR 35, Kommende Dortmund Kündigung und Änderungskündigung, Kündigungsschutz MAV-Beteiligung Mittwochsreihe für den KAVO-Bereich 14. März Mi Uhr Uhr Die Tagung informiert über die verschiedenen Arten der Kündigung, Kündigungsfristen, und Formvorschriften, Kündigungsgründe und typische Schritte zur Vorbereitung einer Kündigung, mögliche Gründe und Besonderheiten einer Teilkündigung oder Änderungskündigung, Rechtsgrundlagen, Wesen und Grenzen des Kündigungsschutzes, MAV- Beteiligung und unterschiedlich Mitwirkungsverfahren bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung, 15

16 aktuelle Rechtsprechungsbeispiele, insbesondere aus dem kirchlichen Bereich. Ein besondere Augenmerk wird auf den Möglichkeiten zur Verringerung des Beschäftigungsumfangs liegen, sei es im Einvernehmen oder (falls das nicht erreicht werden kann) durch Änderungskündigung. Welche Durchschlagskraft kommt hier dem Argument veränderter wirtschaftlicher Bedingungen oder geringerer Nachfrage zu? Referentin Christina Merkel, Rechtsanwältin, Beselich Zielgruppe alle MAVen aus dem KAVO-Bereich Teilnahmegebühr EUR 35, Kommende Dortmund Kirchlichkeit und Loyalitätsobliegenheiten Mittwochsreihe für den KAVO-Bereich 9. Mai Mi Uhr Uhr In den Einrichtungen von Kirche und Caritas unterliegen die Mitarbeiter besonderen Verpflichtungen zur Loyalität. Das betrifft ihr Verhalten im Betrieb, aber auch die private Lebensführung. Manches ist ähnlich wie in anderen Betrieben auch, manches spezifisch kirchlich. Manches betrifft alle gleichermaßen, andere Pflichten gelten abgestuft, je nach Konfessionszugehörigkeit oder je nach Position und Aufgaben in der Einrichtung. Doch wie werden diese Verpflichtungen begründet, theologisch und rechtlich? Welche Möglichkeiten und welche Verpflichtungen hat der Dienstgeber bereits bei der Auswahl und Einstellung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Was geschieht, wenn sich neu Eingestellte oder langjährige Mitarbeiter in ihrer privaten Lebensführung nicht mehr an die Verpflichtungen halten, z. B. nach einer Scheidung wieder heiraten? Welche Kriterien sind es, nach denen im Einzelfall über die Konsequenzen entschieden wird? Kann jeder Dienstgeber selbst frei entscheiden, ob und wann er zu Sanktionen greift oder beide Augen zudrückt? Hubert Berschauer, einerseits Diplom-Theologe und Diakon, andererseits Jurist und Personalchef eines großen Krankenhauses, wird uns erläutern, was die Kirchlichkeit einer Einrichtung ausmacht. Über die theologische und juristische Bedeutung der oft kritisierten Loyalitätsoblie- 16

17 genheiten wird dabei ebenso informiert wie über die neuere Rechtsprechung, die die Haltbarkeit dieser besonderen Regeln gelegentlich in Frage zu stellen scheint. Neben den grundsätzlichen Informationen und Erläuterungen zu den einschlägigen Artikeln der Grundordnung wird genügend Zeit zur Fragenbeantwortung und Diskussion bleiben. Referent Hubert Berschauer, Rechtsanwalt, Siegen Zielgruppe alle MAVen aus dem KAVO-Bereich Teilnahmegebühr EUR 35, Kommende Dortmund Die Mitarbeiterversammlung Mittwochsreihe für den KAVO-Bereich 13. Juni Mi Uhr Uhr Jede MAV ist verpflichtet, wenigstens einmal im Jahr zu einer Mitarbeiterversammlung einzuladen und bei der Versammlung Rechenschaft zu geben über die MAV- Tätigkeit. Leider sind viele Versammlungen nur schlecht besucht und manche MAVen tun sich schwer, dieser Pflichtveranstaltung ein attraktives Image und einen sowohl informativen als auch kommunikativen Charakter zu verleihen. Unsere Tagung zeigt Möglichkeiten auf zur Vorbereitung und klugen Platzierung der Mitarbeiterversammlung zur ansprechenden Einladung und Werbung zu Ablauf und möglichen Themen zur Gestaltung des Rechenschaftsberichts zur Leitung, Moderation und Aufgabenteilung innerhalb der MAV. Referenten Friedhelm Leenen, Vorstand der DiAG MAV, Hamm Barbara Sobotta, MAV-Vorsitzende und Vorstand der DiAG MAV, Castrop-Rauxel Zielgruppe alle MAVen aus dem KAVO-Bereich Teilnahmegebühr EUR 35, Kommende Dortmund 17

18 Dienst- und Arbeitsrecht sowie Fragen der MAV-Mitbestimmung Fachtagung für Schul-MAVen 10. Mai Do Uhr Uhr Die Tagung bietet u. a. Informationen aus den folgenden Themenbereichen und die Möglichkeit zur Klärung aktueller Fragen: Aktuelle Entwicklungen in der Schulpolitik in NRW Neues aus der Rechtsprechung Teilzeit und Beurlaubung Arbeitszeit, Unterrichtszeit, Anwesenheitszeit Minusstunden und Mehrarbeit Entlastungsstunden: wofür und in welchem Umfang? Beförderungsstellen und zusätzliche Aufgaben Krankheit und Dienstpflichten Qualitätskontrolle an Ersatzschulen Über die rechtlichen Besonderheiten katholischer Ersatzschulen und über spezielle Fragen des Mitarbeitervertretungsrechts wird je nach Bedarf informiert. Auch für den kollegialen Austausch und die Beantwortung weiterer mitgebrachter Fragen sollte noch etwas Zeit bleiben. Referent Peter Paul Cieslik, Rechtsanwalt, Hilden Zielgruppe MAVen aus katholischen Schulen Teilnahmegebühr EUR 35, Kommende Dortmund 18

19 Wirtschaftliche Daten lesen und verstehen Aubaukurs Fachtagung für den AVR-Bereich Januar Mi Uhr - Do Uhr Auf der Grundlage unseres mehrfach angebotenen Seminars Wirtschaftliche Daten lesen und verstehen I bietet dieser Aufbaukurs die Chance zur Vertiefung. Es geht vor allem um die praxisbezogene Auseinandersetzung mit dem Thema und entsprechenden Fallbeispielen. Ziel ist es, die der MAV vorgelegten Daten tatsächlich nachvollziehen zu können und zu verstehen; das erlernte Grundlagenwissen auf konkrete einrichtungsbezogene Daten anzuwenden und die neuralgischen Eckwerte zu benennen; die verbliebenen Verständnisfragen so formulieren zu können, dass eine weiter führende Kommunikation zur Sache mit dem Dienstgebervertreter möglich wird; die entscheidenden Bewertungsfragen aus dem vorgelegten Zahlenwerk heraus zu entwickeln und zu begründen; die Erläuterungen des Dienstgebers nachvollziehen und anhand der Unterlagen einordnen zu können. Der Kurs ist geprägt vom Übungscharakter: bei der angeleiteten Lektüre und Zusammenfassung vorgelegter Beispieldaten, bei der Befragung des Dienstgebervertreters (in dessen Rolle der Referent schlüpfen wird), bei der konstruktiv-kritischen Diskussion über das Erfahrene in der MAV-Gruppe und mit dem Dienstgebervertreter. Falls Sie die Daten Ihrer eignen Einrichtung in anonymisierter Form als Beispielfall einbringen möchten, ist das in Absprache mit mir oder dem Referenten möglich. Auch die mitgebrachten Einzelfragen können im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten besprochen werden. Referent Ralf Welter, Diplom-Kaufmann, Aachen Zielgruppe alle MAVen aus dem AVR-Bereich; Grundlagenkenntnisse sollten vorhanden sein Teilnahmegebühr EUR 105, Kardinal-Jaeger-Haus, Schwerte 19

20 MAV-Arbeit in Einrichtungen der Behindertenhilfe Fachtagung für den AVR-Bereich Februar Mo Uhr - Mi Uhr Gute MAV-Arbeit lebt nicht nur vom sichern Umgang mit den Vorgaben der MAV und einigem AVR-Wissen, sondern auch vom Verständnis der spezifischen Herausforderungen für die eigene Einrichtung. Je nach Einrichtungsart und Berufsgruppe können die Arbeitssituation und auch die AVR-Regelungen recht unterschiedlich sein. Bei dieser Fachtagung geht es um aktuelle Herausforderungen für MitarbeiterInnen und MAVen in Einrichtungen der Behindertenhilfe; Möglichkeiten, die Interessen der Kolleginnen und Kollegen offensiv zu vertreten und doch vertrauensvoll mit der Leitung zusammenzuarbeiten; die Arbeitsweise innerhalb der MAV und ihre Präsenz in der Einrichtung; Formen der mündlichen Verhandlung und das Erfordernis der Schriftform im Umgang mit dem Dienstgeber; innerbetriebliche Wege und Möglichkeiten der Konfliktregulierung; Grundinformationen über den Weg zur Einigungsstelle und zum Kirchlichen Arbeitsgericht Neben allgemeinen Informationen wird die methodisch angelegte Bearbeitung einzelner Fallbeispiele im Vordergrund stehen. Leitung Werner Stock, Bildungsreferent und Mitglied der Regional-KODA NW, Paderborn DDr. Richard Geisen, Kommende Zielgruppe alle MAVen aus dem Bereich der Behindertenhilfe Teilnahmegebühr EUR 165, Kardinal-Jaeger-Haus, Schwerte 20

21 MAV-Arbeit in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Fachtagung für den AVR-Bereich April Mo Uhr - Mi Uhr Gute MAV-Arbeit lebt nicht nur vom sichern Umgang mit den Vorgaben der MAV und einigem AVR-Wissen, sondern auch vom Verständnis der spezifischen Herausforderungen für die eigene Einrichtung. Je nach Einrichtungsart und Berufsgruppe können die Arbeitssituation und auch die AVR-Regelungen recht unterschiedlich sein. Bei dieser Fachtagung geht es um aktuelle Herausforderungen für MitarbeiterInnen und MAVen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe; Möglichkeiten, die Interessen der Kolleginnen und Kollegen offensiv zu vertreten und doch vertrauensvoll mit der Leitung zusammenzuarbeiten; die Arbeitsweise innerhalb der MAV und ihre Präsenz in der Einrichtung; Formen der mündlichen Verhandlung und das Erfordernis der Schriftform im Umgang mit dem Dienstgeber; innerbetriebliche Wege und Möglichkeiten der Konfliktregulierung; Grundinformationen über den Weg zur Einigungsstelle und zum Kirchlichen Arbeitsgericht Neben allgemeinen Informationen wird die methodisch angelegte Bearbeitung einzelner Fallbeispiele im Vordergrund stehen. Leitung Werner Stock, Bildungsreferent und Mitglied der Regional-KODA NW, Paderborn DDr. Richard Geisen, Kommende Zielgruppe alle MAVen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe Teilnahmegebühr EUR 165, Kardinal-Jaeger-Haus, Schwerte 21

22 Die Umsetzung der neuen AVR-Regelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst Informationstag zur Anlage 33 für MAVen aus der Region Dortmund 14. Februar Di Uhr Uhr Nach den guten Erfahrungen im vergangenen Jahr bieten wir wieder speziell für die betroffenen Dortmunder MAVen einen Informationstag zu den Vergütungs- und Arbeitszeitregelungen nach Anl. 33 AVR an. Eingeladen sind die Dortmunder MAVen aus den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, aus der Behindertenhilfe sowie aus den Caritas- und Fachverbänden. Nachdem es bei der Umstellung auf die neuen Anlagen zunächst einige Irritationen und offizielle Klarstellungen gegeben hat, kann nun auf aktuellem Stand und ausführlich informiert werden über die korrekte Anwendung der Anlage 33 und die weiterhin geltenden Regelungen aus anderen Anlagen der AVR. Es geht dabei vor allem um: die aktuellen Vergütungsregelungen und Entgelttabellen, die Zuordnung der alten Vergütungsgruppen zu den neuen S-Gruppen, die neuen Stufenregelungen, verbliebene Unklarheiten bei Überleitung und Besitzstandswahrung die Eingruppierung und Einstufung bei Neueinstellungen das Leistungsentgelt (bzw. die Sozialkomponente) und die Jahressonder zahlung, die neuen Regelungen zu Arbeitszeit, Sonderformen der Arbeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, die aktuelle Regelung der Zulagen (u. a. Heimzulage) und des Zusatzurlaubs die Neuregelung für die Geringfügig Beschäftigten, die neue Altersteilzeit und weitere Einzelfragen. Bei allen Themen wird jeweils auf die nach MAVO vorgesehene Form der Mitbestimmung bzw. Mitwirkung der MAV hingewiesen. Referent Thomas Rühl, AK-Mitglied auf Bundes- und Regionalebene, Salzkotten Zielgruppe MAVen aus dem AVR-Bereich Teilnahmegebühr EUR 35, Kommende Dortmund 22

23 Ein weiterer Termin Die Umsetzung der neuen AVR-Regelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst mit Thomas Rühl für alle MAVen, die von der Anlage 33 betroffen sind (wie Seite 22) 29. März Do Uhr Uhr Kommende Dortmund KLAUSURTAGE Mitarbeiterstatus und Interessenvertretung in der MAV-Rolle Klausurtage für eine große MAV März Do Uhr - Fr Uhr Themen und Arbeitsweise der Klausurtagungen werden im Vorgespräch mit der jeweiligen MAV festgelegt. Sie finden in der Regel im Kardinal-Jaeger-Haus in Schwerte statt. Dieser Termin ist bereits von einer großen MAV belegt. Bitte sprechen Sie Ihre Termin- und Themenwünsche mit der Kommende ab. Das letzte Jahr der Amtszeit: Endspurt und Wahlvorbereitungen Klausurtagung für die MAVen einer großen Träger-gGmbH März Di Uhr - Mi Uhr Auch dieser Termin ist bereits belegt. Weitere Klausur-Termine auf Anfrage. 23

24 Aufbau und Handhabung der AVR Aufbau I für MAVen aus dem AVR-Bereich März Mo Uhr - Do Uhr Grundkenntnisse der AVR und ein schnelles Zurechtfinden im gelben Buch sind von jedem MAV-Mitglied gefordert, nicht nur vom jeweiligen Spezialisten in Arbeitsrechtsfragen. Das Seminar bietet eine konzentrierte Einführung in die AVR für alle, die (noch) nicht auf das Arbeitsvertragsrecht spezialisiert sind. Der Aufbau der AVR mit ihren Anlagen wird erläutert, das schnelle Auffinden von Regelungen anhand des Inhalts- und des Stichwortverzeichnisses werden eingeübt. Die arbeitsrechtliche Stellung der AVR ist ebenso Thema wie die richtige und sachgerechte Lesart einzelner Texte. Im Mittelpunkt steht das angeleitete Arbeiten der TeilnehmerInnen mit dem aktuellen AVR-Text anhand ausgewählter Fallbeispiele. Die Fälle sind so gewählt, dass auch die Anlagen angemessen Berücksichtigung finden. Referent Gruppenleiter Zielgruppe DDr. Richard Geisen, Kommende Ahmed Belmir, Mitarbeitervertreter, Hamm Claudia Burkard, Mitarbeitervertreterin, Bielefeld Christa Freimuth, Mitarbeiterin in der Personalabteilung des DiCV, Paderborn Iris Tillmann, Mitarbeitervertreterin, Beverungen alle MAVen aus dem AVR-Bereich Teilnahmegebühr EUR 225, Kardinal-Jaeger-Haus, Schwerte 24

25 Arbeitszeitgestaltung Recht und Praxis AVR II für den AVR- Bereich Februar Do Uhr - Fr Uhr Im ersten Teil der Tagung geht es um eine Einführung in die Grundsätze und Besonderheiten der Arbeitszeitregelung nach AVR und Arbeitszeitgesetz. Neben den Anlagen 5-6a werden auch die neuen Varianten der Arbeitszeit nach AVR, Anlagen 30 bis 33 ausführlich dargestellt. Das betrifft vor allem den ärztlichen Dienst, die Pflege, den Sozial- und Erziehungsdienst. Erläutert werden u. a. die Regelung von Bereitschaftsdienst und Ruhezeit, Kurzpausen und Höchstarbeitszeiten, Mobilzeit und Arbeitszeitkonten. Im zweiten Teil werden typische Herausforderungen der Arbeitszeitgestaltung anhand von Fallbeispielen bearbeitet. Neben den allgemeinen Themen (Lage und Umfang der Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten) stehen u. a. folgende Aspekte zur Information und Diskussion: Schichtarbeit und Nachtdienste Bereitschaft und Rufbereitschaft Mehrarbeit und Überstunden Dienstplan und Zeitausgleich Geteilte Dienste und Arbeit auf Abruf Mobilzeit- und Langzeitkonten Wochenarbeitszeit und Soll-Stunden Zustimmungsrechte der MAV Möglichkeiten einer Arbeitszeit- Dienstvereinbarung Referent Zielgruppe DDr. Richard Geisen, Kommende alle MAVen aus dem AVR-Bereich, die bereits ein AVR I-Seminar besucht haben Teilnahmegebühr EUR 105, Kardinal-Jaeger-Haus, Schwerte Weiterer Termin: Arbeitszeitgestaltung Recht und Praxis AVR II für den AVR-Bereich Juli Mo Uhr - Di Uhr Kardinal-Jaeger-Haus, Schwerte 25

26 Eingruppierung und Entgelt im Sozial- und Erziehungsdienst AVR III für alle MAVen, die Mitarbeiter/innen der Anlage 33 AVR vertreten Mai Mo Uhr - Di Uhr Neben einer Einführung in die allgemeinen Grundsätze von Eingruppierung und Entgeltregelung stehen die folgenden Themen im Mittelpunkt: Vergütungs- bzw. Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag und tatsächliche Tätigkeit Allgemeine Eingruppierungsregeln und neues S-Gruppen-Systems nach Anlage 33 AVR Tätigkeitsmerkmale und Anmerkungen richtig lesen Tätigkeit, Tätigkeitsbewertung und Eingruppierung Grundsätze und Besonderheiten der neuen Stufenregelung Alter Bewährungsaufstieg und neue Zuordnungstabelle Höhergruppierung und Rückgruppierung Zustimmungsrechte der MAV zur jeweiligen Eingruppierung Entgeltbestandteile nach AVR die Entgelttabellen lesen und verstehen Stufenaufstiege und Stufenentgelt Zulagen und Zeitzuschläge Zuwendungen und Sonderleistungen Berechnungs- und Zahlungsmodalitäten Teilzeit-Vergütung und AVR-Bindung Leitung Claudia Burkard, Diplom-Pädagogin, MAV-Vorsitzende, Bielefeld DDr. Richard Geisen, Kommende Dortmund Zielgruppe MAVen aus dem AVR-Bereich, die MA der Anlage 33 zu vertreten haben Teilnahmegebühr EUR 105, Kardinal-Jaeger-Haus Schwerte Eingruppierung und Entgelt in der stationären und ambulanten Altenpflege AVR III für MAVen, die Mitarbeiter/innen der Anlagen 32 AVR vertreten (entsprechend wie oben) Juni Mo Uhr - Di Uhr Kardinal-Jaeger-Haus, Schwerte 26

27 Eingruppierung und Entgelt bei den allgemeinen Tätigkeiten und Diensten AVR III für MAVen, die Mitarbeiter/innen der Anlage 2 AVR vertreten (entsprechend wie Seite 26) Juni Di Uhr - Mi Uhr Kardinal-Jaeger-Haus, Schwerte Beendigung, Kündigungsschutz und Arbeitsgerichtsbarkeit Arbeitsrecht II für alle MAVen Mai Di Uhr - Do Uhr Das Seminar informiert fachlich und praxisorientiert über den Arbeitnehmerschutz bei arbeitsrechtlichen Konflikten, insbesondere über den Kündigungsschutz, sowie über die Möglichkeiten und Wege arbeitsgerichtlicher Konfliktschlichtung und Rechtsprechung. 1. Tag Formen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Kündigungsgründe und Kündigungsverfahren Kündigungsschutz und MAV-Mitwirkung Aktuelles Kündigungsschutzgesetz 2. Tag Arbeitskonflikte: Regelungswege, Fallbeispiele, Entwicklung der Rechtsprechung Arbeitsgerichtsbarkeit: Bedeutung, Aufbau, Verfahren Vorbereitung eines Besuches beim Arbeitsgericht Hagen Fallbesprechungen 3. Tag Beispiele und Verfahren arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen Beobachtung und fachliche Kommentierung von Güteverhandlungen Referenten Gabriela Reiter, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Herne (1. Tag) Frank Auferkorte, Direktor des Arbeitsgerichts Hagen (2. Tag / 3. Tag) Zielgruppe alle MAVen Teilnahmegebühr EUR 165, Kardinal-Jäger-Haus Schwerte 27

28 Schriftführung in der MAV Plan und Praxis MAV-Kommunikation II für alle MAVen Februar Di Uhr - Mi Uhr Bei der konstituierenden Sitzung am Beginn der MAV- Amtszeit soll eine Schriftführerin oder ein Schriftführer gewählt werden ( 14 MAVO). Das Amt ist nicht sonderlich beliebt und doch unverzichtbar. Ohne Schriftführung, ohne schriftliche Eingaben, Anträge, Einwendungen, Dienstvereinbarungen, Protokolle usw., ohne ordnende Hand bei den verschiedenen Dateien und Akten ist eine kontinuierliche und erfolgreiche MAV-Arbeit kaum vorstellbar. Daher soll es bei diesem Praxis-Seminar fast ausschließlich um die Schriftform gehen: Was sind die Aufgaben der Schriftführerin? Was kann sie delegieren, was macht sie selbst? Wozu dient ein Protokoll und wie sollte es verfasst sein? Was enthält eine knappe Aktennotiz? Wer schreibt sie und wem ist sie zugänglich? Wie formuliert man Anträge an den Dienstgeber oder auch an andere Adressaten? Wie sehen schriftliche Einwendungen aus und wann sind sie erforderlich? Eine Dienstvereinbarung entwerfen: Wer kann das und wer macht es? Schreiben, ergänzen, korrigieren mit verteilten Rollen oder einer allein? Das Seminar bietet Grundinformation zu den verschiedenen Schriftformen und Schriftformverpflichtungen in der MAV-Arbeit, vor allem aber Gelegenheit zum Üben und Ausprobieren, zum Austausch und zur Anlage fester Formulare, die die Schreibarbeit vereinfachen. Leitung Werner Stock, Bildungsreferent und Mitglied der Regional-KODA NW, Paderborn DDr. Richard Geisen, Kommende Zielgruppe alle MAVen Teilnahmegebühr EUR 105, Kardinal-Jaeger-Haus, Schwerte 28

29 Gespräche führen Verhandeln Konflikte schlichten MAV-Kommunikation III für alle MAVen Mai Mo Uhr - Mi Uhr Im Alltag der MAV-Arbeit stehen MAV-Mitglieder oft ohne große Vorbereitung vor der Aufgabe, schwierige Gespräche führen oder Konflikte schlichten zu müssen. Häufig sind ganz unerwartete und kritische Situationen sind zu bewältigen. Ziel des Seminars ist es, den Umgang mit unerwarteten Gesprächsituationen, mit schwierigen Verhandlungspartnern und kritischen Konfliktkonstellationen zu trainieren. Mögliche Themen: Beschwerde-Gespräche und langfristiger Umgang mit Anregungen und Beschwerden Vermittlung zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder verschiedenen Mitarbeitergruppen Einzelgespräche und formelle Verhandlungen mit der Dienstgeberseite. Dieser Katalog kann durch die TeilnehmerInnen ergänzt oder verändert werden. Das Seminar ist praxisorientiert. Es vermittelt theoretische Grundlagen anhand von Beispielen, kombiniert mit Übungen und Rollenspielen, ergänzt durch schriftliche Unterlagen und weiterführende Literaturhinweise. Die Übungsbeispiele stammen aus dem Feld der Mitarbeitervertretungsarbeit; über die mitbestimmungsrechtlichen Rahmenbedingungen wird bei Bedarf kurz informiert. Referent Ludwig Weitz, Trainer und Organisationsberater, Bonn Zielgruppe alle MAVen Teilnehmerzahl auf 15 begrenzt Teilnahmegebühr EUR 165, Kardinal-Jaeger-Haus Schwerte 29

30 Die Kommunikation zwischen Dienstgeberseite und MAV in der konkreten Projektarbeit MAV-Kommunikation IV für alle MAVen Mai Do Uhr - Fr Uhr Immer häufiger werden MitarbeitervertreterInnen von vorne herein in wichtige betriebliche Projekte, sei es zum Gesundheitsschutz, zur Umstrukturierung, zum Qualitätsmanagement, zu Mitarbeiter- oder Kundenbefragungen usw. eingebunden. Mitarbeitervertreter sind dabei herausgefordert, sich nicht nur für die KollegInnen einzusetzen, sondern sich auch mit wirtschaftlichen Überlegungen und der unternehmerischen Perspektive vertraut zu machen. Das führt zu neuen Herausforderungen für die MAV-interne Meinungsbildung wie auch für die strukturierte Kommunikation mit der Dienstgeberund Leitungsseite. Das Seminar bietet Gelegenheit, den kommunikativen Umgang mit neuen Projekten zu trainieren. Es geht dabei um eine sachgerechte und glaubwürdige Kommunikation sowohl mit der Belegschaft, als auch mit der Dienstgeberseite. Das Seminar ist praxisorientiert angelegt. Neben kurzen Inputs zu Methoden der Kommunikation und Projektarbeit stehen Gruppenarbeit und Übungen zum strukturierten Umgang mit selbst gewählten Beispielthemen im Mittelpunkt. Leitung Dieter Jablonski, Beratung und Bildung, Dortmund Zielgruppe vorrangig Teilnehmer des Seminars vom Juni 2011 sowie weitere Interessierte Teilnehmerzahl auf 15 begrenzt Teilnahmegebühr EUR 105, Kardinal-Jaeger-Haus, Schwerte 30

31 Leistungsorientierte Vergütung und Sozialkomponente Dienstgemeinschaftstag für MAVen und Dienstgebervertreter 12. Juni Di Uhr Uhr Die Einführung eines Leistungsentgelts nach 26 KAVO (in Verbindung mit Anlage 28) bzw. entsprechend der Regelungen in den Anlagen 30 bis 33 AVR zu Leistungsentgelts und/oder Sozialkomponente ist nur durch Dienstvereinbarung möglich. Es geht also darum, sich in jeder Einrichtung zu entscheiden, ob eine solche Dienstvereinbarung wünschenswert und machbar ist. Dazu ist es aber zunächst notwendig, sich über mögliche Modelle zu informieren, Erfahrungswissen aus anderen Bereichen aufzunehmen und all das kritisch zu bewerten mit Blick auf die MitarbeiterInnen und die Arbeitsorganisation im eigenen Betrieb. Unser Dienstgemeinschaftstag bietet dazu Information und Reflexion durch fachkundige Referenten, aber auch genügend Raum für die kreative Diskussion untereinander. Referenten Margit Kocnar, Diplom-Psychologin und Leiterin eines Modellprojekts, Datteln Viktor Steinberger, Diplom-Soziologe, TBS-Berater, Düsseldorf Prof. Bernd Mühlbauer, Professor für Management im Gesundheitswesen und Unternehmensberater, Dortmund Zielgruppe MAVen und Dienstgebervertreter/innen Teilnahmegebühr EUR 80, Kommende Dortmund 31

32 MAV KURSÜBERSICHT I/2012 Grundseminar für alle MAVen Januar Grundlagen und Praxis der MAV-Arbeit Informationstag für alle MAVen 31. Januar Die novellierte MAVO 15. Februar Interne Willensbildung und Beschlussfassung der MAV 16. Februar Humor in der MAV-Arbeit 15. März Personaldatenschutz und epersonalakte 21. März Kirchliches Arbeitsgericht oder Einigungsstelle anrufen aber wie? 18. April Befristung, Teilzeit, Geringfügigkeit 19. April Rente und kirchliche Zusatzversorgung 3. Mai Videoüberwachung 28. Juni Neues aus Arbeitsrecht und Rechtsprechung 4. Juli Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsversäumnis, Urlaub und Arbeitsbefreiung Fachtagung für alle MAVen Januar Wirtschaftl. Daten lesen und verstehen II Mittwochsreihe für den KAVO-Bereich 11. Januar Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 8. Februar Eingruppierung, Entgelt und Leistungskomponente 14. März Kündigung und Kündigungsschutz 9. Mai Kirchlichkeit / Loyalitätsobliegenheiten 13. Juni Die Mitarbeiterversammlung Fachtagung für Schul-MAVen 10. Mai Aktuelles aus dem Schul- / Dienstrecht Informationstag für den AVR-Bereich 14. Februar Die neuen AVR-Regelungen Anlage März Die neuen AVR-Regelungen Anlage 33 32

33 Fachtagung für den AVR-Bereich Februar MAV-Arbeit / Behindertenhilfe April MAV-Arbeit / Kinder- und Jugendhilfe Arbeitsrecht II für alle MAVen Mai Beendigung, Kündigungsschutz und Arbeitsgerichtsbarkeit Aufbau I für den AVR-Bereich März Aufbau und Handhabung der AVR Aufbau II für den AVR-Bereich Februar Arbeitszeitgestaltung Recht und Praxis Juli Arbeitszeitgestaltung Recht und Praxis Aufbau III für den AVR-Bereich Mai Eingruppierung und Entgelt im Sozialund Erziehungsdienst Juni Eingruppierung und Entgelt in der stationären und ambulanten Altenpflege Juni Eingruppierung und Entgelt bei den allgemeinen Tätigkeiten und Diensten MAV-Kommunikation II Februar Schriftführung in der MAV Plan und Praxis MAV-Kommunikation III Mai Gespräche führen Verhandeln Konflikte schlichten MAV-Kommunikation IV Mai Dienstgeber und MAV in Projektarbeit Dienstgemeinschaftstag für MAVen und Dienstgebervertreter 12. Juni Leistungsorientierte Vergütung und Sozialkomponente

34 MAV VORSCHAU II/2012 Informationstag für alle MAVen 13. September MAV und Individualarbeitsrecht 25. Oktober Die Arbeitsstättenverordnung 13. November Betriebl. Eingliederungsmanagement 14. November Datenschutz und Schweigepflichten Mittwochsreihe für den KAVO-Bereich 12. September Die Regelung der Arbeitszeit 6. Dezember Personalgespräche, Abmahnungen etc. Informationstag für den AVR-Bereich 24. Oktober Mitarbeiterbefragung im Krankenhaus 10. Dezember Dienstplangestaltung im Schichtbetrieb Fachtagung für MAVen Sept. MAV-Arbeit in der ambulanten Pflege Nov. Mobbing am Arbeitsplatz was kann die MAV tun? Nov. MAV-Arbeit in einer Kita-Träger-GmbH Dez. Leistungsentgelt / Sozialkomponente? Fachtagung für Schul-MAVen 20. November Schulrecht, Dienst- und Arbeitsrecht MAVO IV für alle MAVen Oktober Rechenschaft und Wahlvorbereitung Dez. Rechenschaft und Wahlvorbereitung KAVO I für MAVen aus dem KAVO-Bereich Okt. Aufbau und Handhabung der KAVO Aufbau I für den AVR-Bereich Sept. Aufbau und Handhabung der AVR Aufbau II für den AVR-Bereich Nov. Arbeitszeitgestaltung Recht und Praxis Aufbau III für den AVR-Bereich August Eingruppierung und Entgelt MAV-Vorsitzende III Sept. Rolle und Verantwortung

35 Allgemeine Hinweise und Geschäftsbedingungen Freistellung und Kostenübernahme Alle Veranstaltungen sind vom Erzbistum Paderborn und vom Diözesan-Caritasverband als fachlich geeignet anerkannt. MAV-Mitglieder haben für die sie betreffenden Angebote Anspruch auf Freistellung und Fortzahlung der Bezüge. Der Dienstgeber trägt die gesamten Seminarkosten einschl. der Reisekosten ( 16 und 17,1 MAVO). Anmeldung Sie können sich bequem über die Anmeldefunktion unserer Internetseite kommende-dortmund.de (im Menu Veranstaltungen weiter zu Mitarbeitervertretungen ) anmelden; ansonsten: über das Sekretariat (Regina Kister) per kister@kommende-dortmund.de oder telefonisch (Mo. Fr., 8.00 Uhr bis Uhr) per Post (Anmeldekarte) oder per Fax ( ). Geben Sie in jedem Fall Name und Vorname sowie die Anschrift der Einrichtung an! Teilnahmegebühr In der Kommende kann die Teilnahmegebühr bar entrichtet werden. Ansonsten bitten wir, erst nach Erhalt der Rechnung zu überweisen. Die Gebühr beträgt (einschl. Seminarunterlagen, Vollverpflegung und Übernachtungsmöglichkeit bei mehreren Tagen): für einen Tag 35, EUR, für zwei Tage 105, EUR für drei Tage 165, EUR, für vier Tage 225, EUR Kosten für Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können nicht erstattet bzw. abgezogen werden, da die Gebührensätze auf einer Pauschalkalkulation beruhen. Fristen und Ausfallkosten Anmeldungen sollten frühzeitig erfolgen, spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Bei mehrtägigen Veranstaltungen bestätigen wir die Anmeldung. Bitte reisen Sie nicht ohne Anmeldebestätigung nach Schwerte. Wir behalten uns vor, eine Tagung/ein Seminar bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Sie können sich bis zum 11. Werktag vor einer Veranstaltung wieder abmelden. Bei Abmeldungen ab dem 10. Werktag vor Beginn betragen die Ausfallkosten 50 % der Teilnahmegebühr, ab dem 4. Werktag vorher 100 %. Anschriften und Ansprechpartner Sozialinstitut Kommende Kardinal-Jaeger-Haus Brackeler Hellweg 144 Bergerhofweg Dortmund Schwerte Korrespondenz bitte nur über die Kommende. Ihre Ansprechpartner dort: Richard Geisen, Tel , Mail: geisen@kommende-dortmund.de Regina Kister, Tel , Mail: kister@kommende-dortmund.de 35

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