Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich. Abfallratgeber. Bernkastel-Wittlich

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1 Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich Abfallratgeber Bernkastel-Wittlich 2014

2 INHALTSVERZEICHNIS Ihre Ansprechpartner/innen Seite 3 Info-Telefone der Entsorgungsunternehmen Seite 3 Abfallbehälter und Abfallgebühren Seite 4 Änderung des Lastschriftverfahrens / Umstellung auf SEPA-Lastschrift Seite 5 Verkaufsstellen für Restabfallsäcke / Bezugsstellen für Gelbe Säcke Seite 6 Häufig gestellte Fragen in Zusammenhang mit den Abfallgebühren Seite 6-7 sammlung Seite 8-9 Altpapier Seite 9 Gelber Sack Seite 10 Sperrmüllsammlung, Getrennte Einsammlung von Holz- und Restsperrmüll Seite Zu schade für den Sperrmüll - Alternativen Seite 12 Elektro-/Elektronikschrott und Kühlgeräte Seite 12 Altholzentsorgung Seite 13 Seite 14 Altglasentsorgung Seite 15 Lokale Dienstleistungsfirmen in der Abfallwirtschaft Seite 15 Grünschnitt-Entsorgung und Grüngutannahmestellen Seite Entsorgungszentrum des Landkreises in Sehlem Seite Mineralische Abfälle Seite 20 Abholtermine für Seite Feiertagsverschiebung der abfuhr Seite 23 Abfuhrtermine für Rest- und Sperrmüll,, Altpapier und Gelben Sack Seite Straßenverzeichnisse Seite Abfall-ABC Seite Abfalltrennung auf einen Blick Seite Formular Eigentumswechsel Seite 37 Formular Lastschriftmandat Seite 38 Kalender 2014 Seite HERAUSGEBERIN Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Betrieb Abfallwirtschaft, Kurfürstenstraße 16, Wittlich. FOTOS Mike-D. Winter - Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, UFH - Umweltforum Haushalt, Duales System Deutschland AG. Diese Broschüre wurde auf 100% Recyclingpapier gedruckt. Seite 2

3 WIR SIND FÜR SIE DA - Ihre Ansprechpartner/innen der Abfallwirtschaft - Internet: Stichwort Abfallentsorgung Öffnungszeiten: Montag - Freitag: Uhr, Montag: Uhr, Donnerstag: Uhr Fragen zur Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen, Abfallberatung Herr Stefan Lex, Telefon: / , Telefax: / , Stefan.Lex@Bernkastel-Wittlich.de, Internet: Ihre Ansprechpartner/innen für: An- und Abmeldung, Reparatur sowie Tausch von Müllgefäßen. (Bitte die Behälternummer an der Tonnenseite ablesen!) Fragen zu den Gebührenbescheiden allgemeine Fragen zum Abfallsystem Behälternummer an der Tonnenseite Bezirk Sachbearbeiter/in / Telefon / Telefax Gemeinde Morbach, VG Wittlich-Land, Stadt Wittlich und Stadtteile Frau Marlies Heinz Marlies.Heinz@Bernkastel-Wittlich.de Tel.: / Fax: / VG Bernkastel-Kues Herr Johannes Lehnert Johannes.Lehnert@Bernkastel-Wittlich.de Tel.: / Fax: / VG Kröv-Bausendorf, VG Manderscheid, VG Thalfang am Erbeskopf, VG Traben-Trarbach Frau Bettina Zender Bettina.Zender@Bernkastel-Wittlich.de Tel.: / Fax: / Folgende Änderungen bedürfen der schriftlichen Mitteilung an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in: Eigentumswechsel von Grundstücken und Häusern (Formular siehe Seite 37) Erteilung bzw. Änderung des Lastschriftmandats (Formular siehe Seite 38) Ihre Ansprechpartnerin für den Zahlungsverkehr: Frau Birgit Krämer, Telefon: / Telefax: / Birgit.Kraemer@Bernkastel-Wittlich.de IHR DIREKTER DRAHT zu den Entsorgungsunternehmen Unregelmäßigkeiten bei der Mülltonnenentleerung Fa. Veolia Umweltservice West GmbH Nicht abgeholte Sperrmüllartikel sowie Telefon: 0800 / oder / Nicht abgeholte Gelbe Säcke Montag - Freitag: Uhr Unregelmäßigkeiten bei der Altpapierabholung Unregelmäßigkeiten bei der Altglassammlung Annahme von Abfällen Fa. Sita West GmbH Telefon: / oder / Montag - Freitag: Uhr Fa. Remondis GmbH Region Südwest Telefon: 0800/ oder 06561/ Montag - Freitag: Uhr Entsorgungszentrum des Landkreises Bernkastel-Wittlich Am Orschbach 1, Sehlem, Internet: Telefon / Fax: / 335 Montag Freitag: Uhr, Samstag: Uhr Seite 3

4 ABFALLBEHÄLTER UND GEBÜHREN Internet: Abfallentsorgung, dann: Behältergrößen und Abfallgebühr wählen Behälteransicht Behältergröße Jahresgrundgebühr 2 Gebühr pro Zusatzentleerung 3 Mindestvolumen für Liter 78,00 2, Personen Liter 97,20 4, Personen 240 Liter 157,80 7, Personen 1100 Liter 750,60 34,60 Wohnen mehr als 8 Personen auf einem Grundstück, werden 30 Liter pro Person berechnet bzw. 120-Liter Tonne: Die Außenmaße beider Behälter können gleich sein. In dem Fall befindet sich für das 80-Liter-Gefäß ein Einsatz im Behälter 2 Jahresgrundgebühr : Gebühr für 12 Leerungen der tonne; Sperrmüll -, - und Altpapiersammlung und deren Entsorgung sowie die Abgabemöglichkeit und Verwertung von Grünschnitt 3 Zusatzentleerung: Gebühr für jede weitere Leerung im Kalenderjahr über die 12 Grundleerungen hinaus 4 Mindestvolumen: Vorgeschriebenes Mindestbehältervolumen bezogen auf die Personenanzahl Die Jahresabfallgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und gegebenenfalls aus Leistungsgebühren für Zusatzentleerungen des Vorjahres zusammen. Die Jahresabfallgebühr ist zum fällig. Damit die Zahlung der Abfallgebühren nicht in Vergessenheit gerät, empfehlen wir die Erteilung eines Lastschriftmandats. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf Seite 38 dieses Abfallratgebers. Die Jahresgrundgebühr richtet sich nach der Zahl und Größe der benutzten Abfallbehälter. Sie beinhaltet neben der Bereitstellung der Abfallbehälter (Mülltonnen) 12 Leerungen, die flexibel nach Bedarf über das Kalenderjahr in Anspruch genommen werden können. Weiterhin sind in der Grundgebühr die Kosten der Sperrmüllsammlung getrennt nach Restsperrmüll, Altholz und, der Problemstoffsammlung sowie die Kosten des Betriebes der Grüngutannahmestellen, die Entsorgungskosten für die Abfälle und die Kosten bzw. Erlöse der Altpapiersammlung berücksichtigt. Änderungen, die im Jahresverlauf erfolgen (zum Beispiel Ab- oder Anmeldung von Mülltonnen oder Änderungen der Mülltonnengröße), werden in einem gesonderten Bescheid berücksichtigt. Was ist eine Zusatzentleerung? In der Jahresgrundgebühr sind 12 Behälterentleerungen pro Kalenderjahr berücksichtigt. Da die Restabfallsammlung nicht nur einmal pro Monat durchgeführt wird, sondern die Sammelfahrzeuge im 2-Wochen-Rhythmus fahren, besteht die Möglichkeit, den Abfallbehälter bis zu 26 mal im Jahr leeren zu lassen. Wird ein Abfallbehälter mehr als 12 mal im Jahr geleert, so werden die darüber hinausgehenden Behälterleerungen mit der Gebührenabrechnung im kommenden Jahr als Zusatzentleerungen in Rechnung gestellt. Ob eine Leerung als Zusatzentleerung abgerechnet wird, hängt alleine von der Gesamtzahl der im abgerechneten Zeitraum vorgenommenen Leerungen ab, nicht vom Datum der Leerung. Seite 4

5 Erläuterung zur Änderung des Lastschriftverfahrens Umstellung auf SEPA-Lastschrift SEPA steht für Single European Payments Area, zu Deutsch einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum. Die Umstellung auf ein europaweit einheitliches Verfahren ist zum gesetzlich vorgeschrieben. Alle Euro-Zahlungen werden dann wie inländische Zahlungen behandelt. Was ist neu? Im neuen SEPA-Lastschriftverfahren werden anstelle der Kundenkennungen Kontonummer und Bankleitzahl die Kennungen IBAN und BIC verwendet. IBAN: Die International Bank Account Number ist eine standardisierte, internationale Bank-/Kontonummer für nationale und grenzüberschreitende Zahlungen. Die IBAN von Bankkonten bei deutschen Kreditinstituten beginnen mit DE und sind 22-stellig. BIC: Der Business Identifier Code ist die internationale Bankleitzahl eines Kreditinstituts. Sie wird auch als Swift-Code bezeichnet und ist 8- oder 11-stellig. Ihre IBAN und BIC erfahren Sie aus Ihrem Kontoauszug, von der Rückseite aktueller EC-Karten, Ihrem Kreditinstitut oder mittels eines BIC/IBAN-Rechners im Internet. Als zusätzliche Sicherheitsmerkmale wurden eine Mandatsreferenznummer und eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) des Zahlungsempfängers eingeführt. Mandatsreferenznummer: Jedes dem Betrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Bernkastel-Wittlich erteilte SEPA-Mandat erhält als eindeutige Mandatsreferenznummer das Kassenzeichen, welches Sie auch auf Ihrem Abfallgebührenbescheid finden. Bei der Belastung Ihres Kontos erkennen Sie durch diese Referenznummer, dass es sich um das von Ihnen erteilte SEPA-Mandat zur Zahlung der Abfallgebühren für ein konkretes Objekt/Anwesen handelt. Gläubiger-Identifikationsnummer: Diese dient der europaweit einheitlichen Kennzeichnung des Zahlungsempfängers, im Falle der Abfallgebühren also des Landkreises Bernkastel-Wittlich. Die Gläubiger-ID des Landkreises Bernkastel-Wittlich lautet: DE71ZZZ Neue Formulare (Einzugsermächtigungen / SEPA-Lastschriftmandat) Die rechtliche Legitimation für den Einzug der Abfallgebühren per Lastschrift erfolgte bisher auf Basis der von Ihnen erteilten Einzugsermächtigung. Für SEPA-Lastschriften sind es SEPA-Mandate. Diese umfassen wie bisher Ihre Zustimmung als zahlungspflichtige Person zum Einzug der fälligen Abfallgebühren durch den Landkreis Bernkastel-Wittlich als Zahlungsempfänger und neuerdings den Auftrag an die eigene Bank zwecks Einlösung der Kontobelastung. Nach aktueller Rechtslage können bisher erteilte Einzugsermächtigungen in das neue Zahlungsabwicklungssystem übernommen werden. Soweit Sie in der Vergangenheit dem Betrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Bernkastel-Wittlich bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, behält diese bis auf Widerruf ihre Gültigkeit. Weitere Informationen dazu erhalten Sie zusammen mit dem Abfallgebührenbescheid für das Jahr Bei der Neuerteilung einer Einzugsermächtigung nach dem sind jedoch zwingend die Formulare nach dem neuen Muster (SEPA Mandate) zu verwenden. Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren Wenn Sie künftig auch die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens nutzen möchten, können Sie uns diese mittels der neuen, SEPA-konformen Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erteilen. Den erforderlichen Vordruck finden Sie in diesem Abfallratgeber auf Seite 38, im Internet unter auf telefonische oder schriftliche Anfrage. Bitte beachten Sie: Die Angabe von IBAN und BIC sind zwingend erforderlich. Die Abgabe des Lastschriftmandats ist nur schriftlich im Original zulässig (kein Fax und keine ). Gebührenbescheidempfänger/-in und Kontoinhaber/-in müssen identisch sein. Im Falle mehrerer Objekte/Anwesen ist für jedes Objekt ein separates SEPA-Mandat abzugeben. Seite 5

6 VERKAUFSSTELLEN DER RESTABFALLSÄCKE BEZUGSSTELLEN FÜR GELBE SÄCKE Fällt einmal mehr Müll an und die tonne reicht nicht aus, so können Restabfallsäcke alleine oder neben der Restabfalltonne bzw. an einer mit der Abfallberatung (Tel.: 06571/ ) vereinbarten Stelle am Abfuhrtag bereitgestellt werden. Die Restabfallsäcke sind rot gefärbt und tragen die Aufschrift Landkreis Bernkastel-Wittlich. Sie sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt. In der Gebühr in Höhe von 2,95 Euro/ Stück sind die Kosten für Sammlung, Transport und Entsorgung der Abfälle bereits enthalten. Die Verkaufsstellen im Landkreis Bernkastel-Wittlich befinden sich in: VG Bernkastel-Kues Bernkastel-Kues VG-Verwaltung, Gestade 18 Kleinich HG-Markt GmbH, Ortsstraße 50a Mülheim Tourist-Info, Hauptstr. 60 Neumagen Bürgerbüro, Römerstr. 137 Piesport Winzermarkt Görgen, Unterer Wirth 20 Ürzig Gemeindeverwaltung, Rathausplatz Veldenz Raiffeisen-Markt, Raiffeisenstraße 5 Wintrich Winzermarkt Görgen, Am Stauwehr 6 Zeltingen-Rachtig Winzermarkt Kappes, Marienstr. 38/39 VG Traben-Trarbach Enkirch Firma Pfender, Bahnhofstraße 22 Trarbach VG-Verwaltung, Am Markt 3 VG Wittlich-Land Altrich Getränkekiste, Andreasstraße 30 Klausen Dorfladen, Eberhardstr. 3 Landscheid Getränke- und Gartenmarkt Görgen, Tränkgasse 35 Osann-Monzel Raiffeisen-Markt, Raiffeisenstraße 4 Sehlem Annahmestelle des Entsorgungszentrums, Am Orschbach 1 Stadt Wittlich Wittlich Kreisverwaltung, Kurfürstenstraße 16 Wittlich Raiffeisenmarkt, Rudolf-Diesel-Str. 5 Bei den Verkaufsstellen für Restabfallsäcke erhalten Sie auch kostenfreie Gelbe Säcke. Außerdem besteht für Haushalte die Möglichkeit, beim Entsorgungszentrum des Landkreises in Sehlem (siehe Seite 18) anzuliefern. Gebühr: 175,00 /t. VG Kröv-Bausendorf Bengel Fachmarkt Becker, Trierer Straße 34 Kinderbeuern Kaufhaus Vogt, Dorfstraße 27 Kröv Raiffeisen-Markt, Im Horn VG Manderscheid Hasborn Gemeindeverwaltung, Am Bahnhof 11 Manderscheid VG-Verwaltung, Kurfürstenstraße 15 Niederöfflingen Getränke-Scheune Schiffels, Wendelinusstr. Gemeinde Morbach Gonzerath Kaufhaus Friedrich, Hauptstraße 15 Morbach Gemeindeverwaltung, Bahnhofstr. 19 Morbach Raiffeisen-Markt, Auf Hambuch 1 VG Thalfang am Erbeskopf Thalfang VG-Verwaltung, Saarstraße 7 HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU ABFALLGEBÜHREN UND MÜLLABFUHR Werden defekte Kühl- oder Elektrogeräte auf Abruf abgeholt? Werden defekte Kühl- oder Elektrogeräte auf Abruf abgeholt? Einen ganzjährigen Abholservice für Kühlgeräte bieten wir nicht mehr an, seitdem im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Sperrmüllsammlung auch Elektrogeräte gesammelt werden. Defekte Elektrogeräte einschließlich Kühlgeräte kann man also an den Sperrmüllterminen zur Abholung bereit stellen. Außerdem kann man alle Elektrogeräte selbst zur Sammelstelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte im Entsorgungszentrum in Sehlem bringen. Die Geräte werden dort kostenlos angenommen. Seite 6 Wie kann ich Möbel und Abfälle bei einer Wohnungsauflösung außerhalb der Sperrmülltermine entsorgen? Wenn Einrichtungsgegenstände (Möbel, Elektrogeräte und Kleinteile) gut erhalten sind, empfiehlt sich vor der Entsorgung eine Rücksprache mit potentiellen Käufern oder karitativen Organisationen (Seite 12). Ist eine Beseitigung unumgänglich, können die Abfälle je nach Menge oder eigenen Transportkapazitäten - über Containerfirmen (Seite 15), Hausmeisterdienste oder Firmen, die Wohnungen auflösen, entsorgt werden. Sie können die Abfälle auch kostenpflichtig zum Entsorgungszentrum des Landkreises Bernkastel-Wittlich in Sehlem, Am Orschbach 1, bringen. Kosten und Öffnungszeiten finden Sie auf Seite 18/19.

7 Weshalb wird eine Zusatzentleerung berechnet, wenn ich die Mülltonne doch nur alle vier Wochen leeren lasse? Die verflixte 13. Leerung! Das Jahr hat 52 Wochen, manchmal auch 53 Kalenderwochen. Lässt man die Mülltonne im 4-Wochen-Rhythmus leeren, so nimmt man 13 Leerungen im Anspruch, denn 52:4 = 13. Da in der Jahresgrundgebühr 12 Behälterentleerungen berücksichtigt sind, wird die 13. Leerung als Zusatzentleerung abgerechnet. Habe ich einen Anspruch auf Gebührenrückerstattungen, wenn ich weniger als 12 Behälterleerungen im Jahr habe durchführen lassen? Nein, denn in die Grundgebühr sind neben den Kosten für die Sammlung und Entsorgung des s auch die Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Altpapier, Sperrmüll, Altholz, und, für den Betrieb der Grüngutannahmestellen und anteilige Verwaltungskosten des Betriebes Abfallwirtschaft eingerechnet. Fahrzeuge haben die Straße zugeparkt, so dass das Müllfahrzeug nicht die Straße befahren konnte. Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Leerung / Sammlung nachgeholt wird? Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Entsorgungsunternehmen zu einem späteren Zeitpunkt die Abfuhr nachholt, denn es liegt nicht im Verschulden des Entsorgungsunternehmens, dass die Dienstleistung nicht erbracht werden konnte. Wir alle sind aufgefordert, beim Parken darauf zu achten, dass eine Fahrbahnbreite von mindestens 3 Metern für den Verkehr frei bleibt. Die Straße ist durch Bauarbeiten gesperrt. Wo bringe ich die Abfälle / Restabfalltonne zur Entsorgung bzw. Leerung hin? Ist die Straße, z. B. durch Bauarbeiten, für Müllfahrzeuge nicht befahrbar, müssen die Abfälle (Sperrmüll, Altpapier und Gelbe Säcke) sowie die Mülltonnen zur nächsten für Müllfahrzeuge befahrbaren Straße bzw. an die Enden der Baustelle gebracht werden. In den meisten Fällen ist die Bauleitung der Baufirma über die Modalitäten informiert. Tipp: Eine durch einen Aufkleber auf dem Deckel gekennzeichnete Mülltonne ist nach der Leerung besser auffindbar. Wegen Eis- und Schneeglätte konnte das Müllfahrzeug die Straße nicht befahren. Wird die Leerung / Sammlung nachgeholt? In der Regel sind die Anwohnerinnen und Anwohner nach den örtlichen Straßenreinigungssatzungen verpflichtet, nicht nur die Bürgersteige, sondern auch die Straßen von Eis und Schnee zu räumen und abzustreuen. Erfolgt dies nicht und es besteht eine erhöhte Unfallgefahr für Müllfahrzeuge, muss die tonnenleerung bzw. Sammlung von Wertstoffen und Abfällen leider unterbleiben. Ein Anspruch auf das Nachholen der unterbliebenen Entsorgung besteht nicht. Wenn absehbar ist, dass Straßenglätte und Schneefall die Straße von Ihrem Haus beeinträchtigt und die Straße nicht gänzlich gestreut wird, bringen Sie bitte die Abfälle zu einer Straße, die regelmäßig gestreut wird. Halten Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihrer Kommune. Ab wann müssen Abfälle zur Abholung bereit stehen? Immer wieder heißt es: Die Müllabfuhr kam sonst immer erst gegen Mittag, heute waren sie viel früher da, da hatte ich den Mülleimer noch nicht draußen. Alle Abfälle, gleich ob die Mülltonne, Sperrmüll, Altpapier oder gelber Sack, dürfen frühestens am Vortag und müssen am Abfuhrtag spätestens um 6.00 Uhr bereitgestellt sein. Immer wieder mal ändern sich die Abfuhrtouren, so dass man sich nicht auf gewöhnliche Abfuhrzeiten verlassen kann. Ein Anspruch auf ein Nachfahren besteht nicht. Darf der Deckel der Mülltonne aufstehen? Überfüllte Mülltonnen werden nicht geleert. Die Behälter dürfen nur soweit befüllt werden, dass der Deckel geschlossen ist. Steht der Deckel auf, so kann beim Leeren des Behälters Abfall neben das Müllfahrzeug fallen und die Straße verschmutzen. Zudem werden die Abfallgebühren entsprechend der Behältergröße berechnet. Überfüllt jemand die Mülltonne regelmäßig, so nimmt die Person mehr Behältervolumen in Anspruch, als sie für den von ihr verursachten Abfall Gebühren zahlt. Dies geht zu Lasten der übrigen Gebührenpflichtigen. Fällt regelmäßig mehr Müll an, so sollte man einen größeren oder einen zusätzlichen Abfallbehälter beantragen. Hat man nur mal ausnahmsweise etwas mehr Müll, so kann man diesen über einen sogenannten roten Restabfallsack (siehe Seite 6) entsorgen lassen. Die Mülltonne wurde nur teilweise entleert! Die ordnungsgemäße Entleerung des Abfallbehälters muss möglich sein. Der Abfall muss beim Leerungsvorgang locker herausfallen. Deshalb ist ein Einstampfen oder Einschlämmen von Abfällen nicht erlaubt. Man sollte darauf achten, dass sperrige Gegenstände nicht das Herausfallen des Abfalls behindern. Feuchte Abfälle kleben häufig im Behälter fest, im Winter frieren sie fest und fallen deshalb beim Leeren nicht raus. Deshalb sollten die Abfälle in Müllbeutel verpackt sein. Sperrmüllabfuhr: Der Schrank ist weg, die Couch steht noch da. Was soll das? Immer wieder erhalten wir Anrufe. Gerade war das Sperrmüllfahrzeug da und hat nicht alles mitgenommen. Z.B. wurden die Holzteile schon eingesammelt, während der übrige Sperrmüll stehen gelassen worden ist. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Entsorgungswege wird der Sperrmüll in drei verschiedenen Fraktionen und folglich auch mit drei Fahrzeugen eingesammelt. Elektround Elektronikaltgeräte sammelt das -Fahrzeug ein. Das Altholz-Fahrzeug sammelt den Holzsperrmüll, wie z.b. hölzerne Möbel, beschichtete Arbeitsplatten, Holzspielzeug etc. ein. Dritter im Bunde ist der Restsperrmüll-LKW, der z.b. Polstermöbel, Spiegel, lose Teppiche etc. mitnimmt. Erst wenn alle drei Fahrzeuge am Sperrmülltermin vor Ort waren, ist tatsächlich etwas stehen geblieben. Weshalb werden Türen und Fenster beim Sperrmüll nicht mitgenommen? Für die Sperrmüllsammlung gibt es eine Faustregel: Alles was mit dem Haus bzw. Grundstück fest verbunden ist, gehört nicht zum Sperrmüll. Gegenstände, die man im Falle eines Umzugs mitnimmt, gelten als Sperrmüll. Zimmertüren, Außentüren, Fensterrahmen, Duschwannen, Waschbecken, Deckenbalken oder Zäune sind folglich kein Sperrmüll und werden deshalb bei der Sperrmüllsammlung auch nicht mitgenommen. Sie sind über ein darauf ausgerichtetes Entsorgungsunternehmen (siehe Seite 19) einer Verwertung zuzuführen. Darf ich meinen Grünschnitt im Wald entsorgen? Die Entsorgung von Grünabfällen in der freien Natur ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet. Denn nicht nur das Landschaftsbild wird gestört, sondern auch der Naturhaushalt beeinträchtigt, indem der Pflanzenbewuchs unterdrückt wird. Zudem bietet die Grünschnittablagerung Anreiz für weitere illegale Ablagerungen von Abfällen. Soweit Grünschnitt nicht auf eigenen Grundstücken kompostiert und verwertet wird (s. Seite 16), ist er einer Grünschnittannahmestelle (s. Seite 17) anzudienen. Seite 7

8 RESTMÜLL (Mülltonnen) artikel sind Abfälle aus Haushalten, für die keine andere Verwertungsmöglichkeit besteht. Was gehört zum : Küchenabfälle stark verschmutzte Wertstoffe Hygieneartikel (z. B. Taschentücher, Windeln) kleine Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände Glühlampen (aber keine Energiesparlampen) und was nicht: Zeitungen, Zeitschriften -> Altpapier Dosen, Milchkartons, Verkaufsverpackungen -> Gelber Sack Einwegglasflaschen -> Altglas Batterien, Altöl, Lacke -> Bauabfälle -> Bauschuttentsorgung Elektroartikel -> sammlung Altmedikamente -> Abgabe bei Apotheken oder Mülltonnenleerung: An festgesetzten Terminen wird der abgeholt. Die Abfuhrtermine finden Sie ab Seite 24 in diesem Abfallratgeber. Größere Gemeinden und Städte sind in Abfuhrbezirke unterteilt. Diese Bezirke finden Sie ab Seite 29. Achten Sie bitte auf mögliche Verschiebungen der abfuhr an Feiertagen (siehe Seite 23). Bitte reinigen Sie im Winter die Straßen von Schnee und Eis, damit die Sammelfahrzeuge alle Häuser in Ihrer Straße anfahren können. Wenn es absehbar ist, dass Straßenglätte und Schneefall die Straße vor Ihrem Haus beeinträchtigen und die Straße nicht gänzlich gestreut wird, bringen Sie bitte die Abfälle zu einer Straße, die regelmäßig gestreut wird. Halten Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit der Gemeindeoder Stadtverwaltung Ihres Ortes. Es werden die Mülltonnen geleert, die am Abfuhrtag gut sichtbar am Straßenrand stehen. Mülltonnen, die auf dem Anwesen in unmittelbarer Nähe zur Straße aufbewahrt werden, sollten daher an den Abfuhrtagen an einen ausreichend entfernten Platz gestellt werden, um ungewollte Leerungen zu vermeiden. Die Mülltonnen dürfen nur locker befüllt werden. Mülltonnen, die zu schwer sind, können beim Leeren beschädigt werden und werden nicht geleert. Der Deckel muss immer geschlossen sein. Der sollte aus hygienischen Aspekten (z. B. Ungeziefer, unangenehmer Geruch etc.) und um ein Anfrieren der Abfälle im Winter zu verhindern, in Mülltüten verpackt sein. Bitte bedenken Sie, dass feuchte Mülltüten bei Frost an den Mülltonnenwänden anfrieren können. Wenn möglich, lockern Sie die Tüten vor der Leerung mit einem Stock oder ähnlichem. Entleerungs-Rhythmus: Regelmäßig im Abstand von 14 Tagen können Sie das Restabfallgefäß zur Leerung bereitstellen. Die Termine bestimmen sich nach gerader bzw. ungerader Kalenderwoche und dem Wochentag. Die erste (ungerade) Kalenderwoche 2014 beginnt am Montag, den und endet am Sonntag, den Gerade Kalenderwochen sind ein Vielfaches von 2. Der Kalender auf der Rückseite dieses Ratgebers weist die ungeraden Kalenderwochen in schwarz und die geraden Kalenderwochen in grün aus. Normalerweise sind. 26 Entleerungen im Jahr möglich; in manchen Jahren auch 27. In der Jahresgrundgebühr sind 12 Leerungen enthalten. Jede weitere Entleerung gilt als Zusatzentleerung und führt zu zusätzlichen Gebühren, deren Betrag von der Behältergröße abhängig ist. Hinweis: Die Behälter sind mit einem Chip ausgestattet. Die Speicherung der Entleerungsanzahl erfolgt automatisch beim Schüttvorgang. Behälternummer = Mülltonnen-Erkennung: Worauf Sie achten sollten: Die Leerung der Mülltonnen erfolgt ab Uhr. Bitte stellen Sie die Mülltonne bzw. Ihre roten Restabfallsäcke spätestens bis zu dieser Uhrzeit am Abholtag an die nächste für Müllfahrzeuge befahrbare Straße. Oft behindern parkende Autos in engen Straßen die Durchfahrt der Müllfahrzeuge. Achten Sie an den Entsorgungsterminen beim Parken bitte darauf, dass die freie Fahrbahnbreite mindestens 3,00 m beträgt. An der Mülltonne befindet sich an der Seite ein Aufkleber. Dessen Informationen dienen der Zuordnung des Behälters. Wurde der Aufkleber entfernt oder beschädigt, teilen Sie dies bitte dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in (s. Seite 3) mit. Bei Rückfragen oder Änderungswünschen muss immer die entsprechende Behälternummer angegeben werden. Seite 8

9 Hinweis: Kontrollieren Sie bitte in regelmäßigem Abstand die Behälternummer, damit es nicht zu Verwechslungen kommt und eine korrekte Berechnung garantiert werden kann. Zur eindeutig individuellen Kennzeichnung ist es gestattet, den Deckel des Behälters mit Farbe o. ä. zu beschriften. Die tonne ist dem jeweiligen Grundstück zugeordnet. Bei Umzug ist eine Mitnahme des Gefäßes nicht zulässig! Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihren zuständigen Sachbearbeitern (siehe Seite 3). Bei nicht geleerten Mülltonnen wenden Sie sich bitte an das Service-Telefon der Fa. Veolia Umweltservice West GmbH, Telefon: 0800 / Anlieferung von Restabfall am : Sie können auch Ihren bis zu einer Obergrenze vom 3 Gewichtstonnen/Tag kostenpflichtig beim Entsorgungszentrum des Landkreises Bernkastel-Wittlich in Sehlem, Am Orschbach 1 (Tel.: / 335) anliefern. ALTPAPIER Was gehört dazu: Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Kataloge, Bücher, Telefonbücher Papierstreifen aus Aktenvernichter (nicht in Kunststoffsäcke verpacken) Schreib-, Kopier- und Computerpapier Kartons, Pappe Papiertüten Verpackungsmaterialien aus Papier, Pappe und Kartonagen - und was nicht: Tapeten -> Aktenordner mit Metallbügeln -> Verbundverpackungen (Milchtüten, Kakao-, Kaffee- oder Saftverpackungen) -> Gelber Sack Pergament-, Transparent- und Backpapier-> Windeln, Papiertaschentücher, Servietten - > Etiketten, Fotopapier -> Kohle- und Blaupapier, Thermo-Faxpapier -> Wohin: Abholservice: Das Altpapier wird in einem Sammelrhythmus von jeweils vier Wochen abgeholt. Die Termine finden Sie ab Seite 24 in diesem Abfallratgeber. Altpapier kann auch in haushaltsüblichen Mengen beim, Am Orschbach 1, Sehlem, kostenfrei abgegeben werden Hinweis: Das Altpapier muss bis spätestens 6.00 Uhr morgens gut sichtbar am Straßenrand bereit gestellt sein. Die Abholung von Altpapier und Altpappe erfolgt durch Bündelsammlung. Das Material muss entweder gebündelt (keinen Draht verwenden) oder in Papiertüten, Pappkartons o. ä. gefüllt sein. Füllen Sie bitte das Altpapier nicht mehr in Wäschekörbe ein. Bitte achten Sie darauf, das Altpapier gegen Windflug und übermäßiges Durchfeuchten durch Regen und Schnee zu sichern. Was passiert mit dem Altpapier? Das mit der Sammlung des Altpapiers beauftragte Entsorgungsunternehmen vermarktet das gesammelte Altpapier für den Landkreis Bernkastel-Wittlich. Die Erlöse aus dem Verkauf des Altpapiers kommen Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, zugute, denn diese Einnahmen werden zur Finanzierung von Kosten der Abfallwirtschaft verwendet. Die Höhe der Abfallgebühren hängt u. a. von den erzielten Erlösen aus der Papiersammlung und der gesammelten Papiermenge ab. Korrekte Abfalltrennung ist wichtig. Altpapier und Kartonagen haben in der tonne nichts zu suchen, sondern sollten der Papierverwertung zugeführt werden. Geben Sie Altpapier zur Altpapiersammlung des Landkreises. Sie sparen Behältervolumen in der tonne. Der Landkreis erzielt Einnahmen aus der Papierverwertung, was die Abfallgebühren für Sie günstig beeinflusst. Bei Unregelmäßigkeiten oder Problemen wenden Sie sich bitte an die Fa. SITA West GmbH, Tel.: / oder Seite 9

10 GELBER SACK SAMMLUNG VON VERKAUFSVERPACKUNGEN Was gehört dazu: Alu-Verpackungen (Schalen, Deckel) Kunststoffbecher (Milchprodukte, Margarine) Metalldosen (Getränke, Konserven) Farbeimer Folien (Alu-Folie, Plastik-Tragetasche, Beutel) Getränkekartons (Saft, Milch) Plastikflaschen (Spül-, Wasch- und Körperpflegemittel) Schaumstoffverpackungen Verpackungs-Styropor Spraydosen (Haarspray) Tuben (Zahnpasta, Senf) Vakuumverpackungen (Kaffeetüten) Verschlüsse (von Flaschen) - und was nicht: Transportverpackungen (Schrumpffolien, Paletten, Umreifungsbänder u ä.) - > Diese sind vom Lieferanten der Ware sofort oder später zurückzunehmen. Styropor/Styrodur von Dämmmaßnahmen -> Grableuchten -> Silo- und Rundballenfolien -> Baustellenabfälle (Abdeckfolie, Baustyropor) -> Papier, Pappe -> Altpapier Schnüre, Bänder, Kordel -> Plastikkörbe, -spielzeug -> Rest- oder Sperrmüll (je nach Größe) Windeln -> Einwegglasflaschen -> Glascontainer Auf der Internetseite von Der Grüne Punkt - Duales Systems Deutschland GmbH finden Sie weitere Informationen unter Beachten Sie bitte: Alle Verpackungen müssen gründlich entleert werden! Lebensmittelverpackungen (z. B. von Milch-, Fleisch- und Fischprodukten) sollten aus hygienischen Gründen und zur Reduzierung der Geruchsentwicklung kurz im Spülwasser ausgeschwenkt werden. Die Abholung der gelben Säcke erfolgt vierwöchentlich. Diese müssen spätestens bis 6.00 Uhr morgens gut sichtbar an den Straßenrand gestellt werden. Die Termine finden Sie ab Seite 24 in diesem Abfallratgeber. Falsch befüllte Säcke werden nicht mitgenommen. Diese müssen von Ihnen nachsortiert werden! Gelbe Säcke sind kostenlos erhältlich bei: Verbandsgemeindeverwaltungen Gemeindeverwaltung Morbach Stadtverwaltung Wittlich Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Verkaufsstellen für Restabfallsäcke (Seite 6) Die Gelben Säcke werden leider immer noch zweckentfremdet genutzt. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Ausgabestellen der Gelben Säcke Ihnen höchstens zwei Rollen von Gelben Säcken abgeben können. Hinweis In den an den Landkreis Bernkastel-Wittlich zu zahlenden Abfallgebühren sind keine Kosten für die Sammlung der gelben Säcke und die Verwertung der darin gesammelten Verkaufsverpackungen enthalten. Auch werden aus Gründen der Finanzierung der Entsorgung über den Gelben Sack ausschließlich Verkaufsverpackungen gesammelt. Stoffgleiche Produkte, wie z.b. Schüsseln aus Kunststoff, werden hier nicht mitgenommen. Die Gelben Säcke sammelt die Firma Veolia Umweltservice West im Auftrag der Firma Remondis GmbH Region Südwest und der Firma Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH ein. Bei Unregelmäßigkeiten oder Problemen wenden Sie sich bitte an die Firma Veolia Umweltservice West GmbH, Telefon: 0800 / Seite 10

11 Sperrmüllartikel sind sperrige Gegenstände (Hausrat) aus Haushalten, die man bei einem Umzug mitnehmen würde und die auch nach ihrer Zerkleinerung zu groß für die tonne sind. Im Landkreis wird der Sperrmüll zweimal pro Jahr an festgesetzten Terminen im Rahmen der Straßensammlung getrennt nach Holz-, Elektro- und Restsperrmüll gesammelt. Die Termine für Ihre Gemeinde sind in den Abfuhrterminen aufgeführt. Elektroaltgeräte, Holz- und Restsperrmüll werden voneinander getrennt mit drei Fahrzeugen gesammelt und jeweils einer entsprechenden Verwertung zugeführt. Bitte stellen Sie Restsperrmüll, Holzsperrmüll und räumlich getrennt bereit. Hier ein Beispiel wie Sie es nicht machen sollen: Die Kosten für die Entsorgung des Sperrmülls sind in der Jahresgrundgebühr enthalten. Der einzelne Gegenstand darf das Höchstgewicht von 60 kg sowie die max. Breite von 1,70 m nicht überschreiten. Pro Mülltonne und Abholtag dürfen bis zu 2 m³ zur Abholung bereitgestellt werden. Leider hat sich der Sperrmüll-Tourismus in letzter Zeit stark ausgeweitet. Um zunehmenden Problemen entgegenzuwirken, beachten Sie bitte: Der Sperrmüll darf erst am Vortag der Abholung, am besten abends, bereit gestellt werden. Am Abholtag muss der Sperrmüll bis spätestens 6.00 Uhr morgens gut sichtbar am Straßenrand bereit stehen. Der Straßenverkehr darf nicht behindert werden! Geben Sie defekte Elektrogeräte nicht an Sperrmüll-Touristen weiter. Die dort abgebenen Geräte werden in der Regel umweltschädigend demontiert. Beachten Sie bitte, dass gewerblich genutzte und gewerblich gesammelte Elektrogeräte bei der Elektrosperrmüllabfuhr nicht mitgenommen werden! Anlieferung von Sperrmüll im Entsorgungszentrum: Sie können auch Ihren Restsperrmüll, den Holzsperrmüll und sonstige Abfälle kostenpflichtig beim Entsorgungszentrum Sehlem, Am Orschbach 1, Sehlem (Tel.: / 335) anliefern. Haushaltsübliche Elektrogeräte, darunter auch Kühlund Gefriergeräte, können dort kostenfrei abgegeben werden. Sollte Ihnen keine eigene Transportmöglichkeit zur Verfügung stehen, können Sie einen Containerdienst mit der Abholung der Abfälle beauftragen. Die entsprechenden Betriebe im Landkreis Bernkastel-Wittlich finden Sie unter der Rubrik Lokale Dienstleistungsfirmen in der Abfallwirtschaft auf Seite 15. SPERRMÜLLENTSORGUNG RESTSPERRMÜLL Was gehört generell zum Restsperrmüll: Polstermöbel, Couchteile Teppiche (aber keine Teppichböden!) Matratzen, Sprungrahmen aus Metall, Bettzeug Kohleherde Aquarium (Glasbehälter), Spiegel großes mechanisches Kinderspielzeug (z. B. Tretroller, Trettraktor) Sportgeräte (z. B. Fahrrad, Surfbrett, Ski) Gartenmobiliar (Tische, Bänke) und was nicht: Kleinteile, die in die tonne passen. Abfälle aus Renovierungs- und Umbauarbeiten Gegenstände, die fester Bestandteil eines Hauses sind (z. B. Fenster, Türen, Holzgebälk, Badewannen, Toilettenund Waschbecken, Fußleisten Einfriedungen von Grundstücken (z. B.: Maschendrahtzaun, Jägerzaun, Sichtschutzblenden, Pfosten) Bauabfälle Weihnachtsbäume, Baumschnitt -> Grünschnitt Zentralheizungsteile (z. B. Heizkörper, Wärmetauscher), Öltanks, asbesthaltige Elektrogeräte -> Info bei der Abfallberatung Altkleider und Schuhe -> Kleidercontainer Kraftfahrzeugteile, z.b.: Altreifen, Fahrzeugsitze, Karosserieteile Teppichböden, Fussbodenbeläge Abfälle aus Gewerbebetrieben, die nicht an die Abfallentsorgung des Landkreises angeschlossen sind, müssen kostenpflichtig entsorgt werden. HOLZSPERRMÜLL Was gehört zum Holzsperrmüll: Hölzerne Möbel, Regale und Möbelteile (auch lackiert, furniert, auch aus Press-Span-Holz), beschichtete Möbelteile (z.b. mit Resopal, Melamin ), hölzerne Stühle, Tische und Bettgestelle Hölzernes Gartenmobiliar Holzschränke Arbeitsplatten Hölzerne Spielzeuge und Hobbyartikel Seite 11

12 Was ist weder Holz- noch Restsperrmüll: Bauhölzer, Zäune, Pfähle, Türen, Fenster, Holzfußböden, Deckenund Wandverkleidungen, Parkett, Fußbodenleisten, Bretter und Spanplatten vom Hausausbau usw. werden bei der Sperrmüllsammlung nicht mitgenommen. Solche Hölzer müssen kostenpflichtig über darauf ausgerichtete Entsorgungsunternehmen (siehe Seite 15) einer Verwertung zugeführt werden oder kostenpflichtig der Abfallannahmestelle des Entsorgungszentrums des Landkreises in Sehlem angedient werden. Bei Problemen bei der Abholung wenden Sie sich bitte an das Service-Telefon der Fa. Veolia Umweltservice West GmbH, Telefon: 0800 / Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Telefon: / Seite 12 Zu schade für den Sperrmüll? Gut erhaltene Möbel und auch sonstige gut erhaltene, noch funktionstüchtige Gegenstände des Hausrats nehmen gemeinnützige Einrichtungen in unserer Region entgegen. Die Möbel bzw. der Hausrat werden an Bedürftige weitergegeben oder im Rahmen von sozialen Projekten oder Werkstätten aufgearbeitet und über Möbelbörsen / Second-Hand-Läden zum Kauf angeboten. Deshalb achten Sie bitte darauf, nur tatsächlich gut erhaltene Gegenstände dort anzudienen. Manche der Einrichtungen bieten auch einen Abholservice an. Bitte nehmen Sie vor einer Anlieferung telefonischen Kontakt auf. AliBi Eifelservice ggmbh, Second-Hand-Kaufhaus Mötscher Straße 22a, Bitburg Tel.: 06561/95430, Fax: 06561/ shk@eifelservice.info AWO Möbelbörse ggmbh Ottostraße 19a, Trier Tel.: 0651/80360, Fax: 0651/ AWO-MB-Trier@t-online.de Caritas Möbelbörse Bärenfeldstraße 8, Trier Tel.: 0651/ , Fax: 0651/ moebelboerse@caritas-region-trier.de DRK-Sozialwerk Bernkastel-Wittlich ggmbh Am Kurpark, Bernkastel-Kues Tel.: 06531/505-0, Fax: 06531/ info@drk-sozialwerk.de Anlieferung nur nach vorheriger Rücksprache Internationale Gesellschaft für Menschenrechte e.v. IGFM-Wittlich, Frau Katrin Bornmüller Rommelsbachstr. 13, Wittlich Tel.: 06571/28307, Fax: 06571/ igfm-wittlich@arcor.de Anlieferung nur nach vorheriger Rücksprache WILMA, Möbelbörse LA Lernen und Arbeiten ggmbh Gottlieb-Daimler-Str. 14, Wittlich Tel.: 06571/29880, Fax: 06571/ wilma-wittlich@online.de EINSAMMLUNG VON ELEKTRO- SCHROTT UND KÜHLGERÄTEN Elektro- und Elektronikartikel sind grob betrachtet elektrisch betriebene haushaltsübliche Geräte, die entweder an eine Steckdose angeschlossen werden können oder mit Batterien bzw. Akkus betrieben werden. Viele Elektrogeräte tragen als Verwertungshinweis eine durchgestrichene Mülltonne. Defekte Elektrogeräte aus Haushalten dürfen seit 2012 nur noch den kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieben, dem Handel oder den Herstellern der Geräte überlassen werden. Bitte geben Sie defekte Elektroartikel nicht an Sperrmülltouristen oder Altmetall-Sammler weiter! Diese demontieren die Geräte oft unsachgemäß oder verkaufen die Geräte in Drittländer, wo unsere Umweltstandards nicht gelten. Was gehört zum : Haushaltsgroßgeräte: Kühlschränke, Gefriertruhen und schränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Herde, Staubsauger, Dunstabzugshauben, Mikrowellengeräte, Heizgeräte. Haushaltskleingeräte: Reinigungsgeräte, Nähmaschinen, Toaster, Friteusen, Kaffeemaschinen, elektrische Messer und Dosenöffner, Haartrockner, elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate und sonstige Geräte für die Körperpflege, Uhren, Waagen. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik: Rechner, PCs, Bildschirme, Tastaturen), Laptops, Drucker, Notebooks, Kopiergeräte, elektrische Schreibmaschinen, Taschenund Tischrechner, Faxgeräte, Telefone, Mobiltelefone, Anrufbeantworter. Geräte der Unterhaltungselektronik: Fernsehgeräte, Radiogeräte, Kameras, Videorekorder, Hi-Fi-Anlagen, Audio-Verstärker, elektrische Musikinstrumente, Geräte zur Aufnahme oder Wiedergabe von Ton oder Bild, Satellitenreceiver. Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge): Schweißgeräte, Rasenmäher und Gartengeräte. Elektrisches Spielzeug sowie elektrisch betriebene Sport- und Freizeitgeräte, Videospiele, Spielkonsolen. Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie automatische Ausgabegeräte: Rauchmelder, Heizregler. Gewerbliche Elektrogeräte, die üblicherweise nicht in Haushalten genutzt werden, können beim Entsorgungszentrum des Landkreises Bernkastel-Wittlich in Sehlem, Am Orschbach 1, Tel.: / 335, kostenpflichtig abgegeben werden. Wenn Sie sich unsicher sind, ob das Elektrogerät ein Haushalts- oder Gewerbegerät ist, informieren Sie sich bitte bei der Abfallberatung, Herr Lex, Tel.: / Hinweis: Geräte mit Verbrennungsmotoren (z.b. Benzinrasenmäher, Motorhacken fallen nicht unter den. Hinweise zur Entsorgung solcher Geräte und weitere Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Telefon: / Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen können wegen der hohen Bruchgefahr entweder am fahrzeug oder bei den Sammelstellen der Kommunen und des Handels kostenfrei abgegeben werden. Informationen dazu erhalten sie im Internet unter Stichwort Verbraucher, dann Sammelstellensuche.

13 ALTHOLZENTSORGUNG Neben dem Holzsperrmüll fallen auch noch Hölzer bei Bauarbeiten oder der Gartengestaltung an, die entsorgt werden müssen. Bauhölzer, Holzzäune, Pfähle, Türen, Fenster, Holzfußböden, Decken- und Wandverkleidungen, Parkett, Fußbodenleisten, Bretter und Spanplatten vom Hausausbau usw. werden bei der Sperrmüllsammlung nicht mitgenommen. Solche Hölzer sind grundsätzlich einer stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Eine Verwertung kann über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe erfolgen. Zur stofflichen Verwertung (Altholzkategorien AI bis AIII) zählen z.b. die Aufbereitung zu Hackschnitzel und Spänen als Sekundärrohstoff für die Spanplattenherstellung. Kat Beschreibung Beispiele AI nicht behandeltes Holz, d.h. naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Holz Holzverschnitt, Abschnitte, Produkte aus naturbelassenem Holz, Paletten aus Vollholz, Obst-, Gemüsekisten u. a. AII AIII AIV behandeltes Holz, d.h. verleimtes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Holz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel belastetes Altholz, d.h. Holz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel besonders belastetes Altholz, d.h. mit Holzschutzmittel belastetes Altholz oder Holz aus der Außenanwendung, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Kategorien AI bis AIII zugeordnet werden kann Innenraumsortimente wie Möbel, Einbauteile, Zimmertüren, Span-platten, Profilbretter, Deckenpaneele, Paletten und Transportkisten aus Holzwerkstoffen u. a gemischtes Altholz aus dem Sperrmüll, Verbundmaterialien u. a. Bahnschwellen, Leitungsmasten, imprägnierte Weinbergspfähle, Holzfachwerk, Dachsparren, Außentüren, Fensterstöcke, Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau, Abbruchholz, imprägniertes Bauholz, Zäune u. a. Altholz der Kategorie A IV stellt einen gefährlichen Abfall dar, der nur in dafür ausgelegten Anlagen verwertet werden darf. Das Verbrennen von A II A IV- Hölzern außerhalb solcher Anlagen ist nicht erlaubt. Althölzer der Kategorie A I dürfen lediglich in Öfen, Kamine oder ähnlichem als Brennholz genutzt werden. Ein Verbrennen von A I - Holz zum Zweck der Entsorgung ist nicht erlaubt. Entsorgungsfirmen für Althölzer Name und Anschrift der Firma Entsorgungszentrum des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Sehlem Annahme von AI AIII-Holz Bucher GmbH Handel, Recycling & Logistik, Kröv Annahme von AI - AIII-Holz Bucher GmbH Handel, Recycling & Logistik, Wittlich Annahme von AI-AIII-Holz; Enders Hans GmbH, Altrich Annahme von AI - AIII-Holz Remiro Abfallwirtschaft GmbH, Manderscheid Containerstellung für AI - AIV-Holz Ruppenthal Sonderabfall GmbH, Mülheim Annahme von A IV-Holz Schmitz Service & Logistik, Großlittgen Containerstellung für AI - AIV-Holz Veolia Umweltservice West, Hetzerath Annahme von AI - AIV-Holz Weinig Containerdienst GmbH, Malborn Containerstellung für AI - AIV-Holz Telefon-Nr / / / / / / / / / Weitere Informationen können bei der Abfallberatung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter Tel.: / erfragt werden. Seite 13

14 PROBLEMMÜLL Im Landkreis Bernkastel-Wittlich werden halbjährlich Problemabfälle aus Haushaltungen eingesammelt. Bei der Frühjahrssammlung wird jeder Ort vom fahrzeug angefahren, bei der Herbstsammlung nur zentrale Orte. Die Problemabfälle müssen den Mitarbeitern des Sammelfahrzeuges übergeben werden. Das Abstellen der Problemabfälle und unbeaufsichtigtes Stehenlassen am Standplatz vor Eintreffen des Sammlungsfahrzeuges ist nicht zulässig. Die Abfälle sollten zweckmäßigerweise in den verschlossenen Originalgebinden angeliefert werden. Ist dies nicht der Fall, sollten die Behälter verschlossen sein und mit Angabe des Inhalts beschriftet werden. Im Rahmen der sammlung werden pro Haushalt höchstens 20 kg an Feststoffen und 5 Liter an Flüssigkeiten angenommen. Größere Mengen von Sonderabfällen und von Gewerbebetrieben werden nicht entgegengenommen. Die Besitzer solcher Abfälle werden gebeten, sich bezüglich der Beseitigung mit einem autorisierten Entsorger in Verbindung zu setzen. Eine Liste regionaler Unternehmen ist unten aufgeführt. Das darf keine Problemabfälle annehmen. Die Standplätze des fahrzeuges und die Sammeltermine finden Sie in dem Abfallratgeber ab Seite 21. Was gehört zum : Altmedikamente Altöl, Ölfilter und sonstige Filtermaterialien Autopflege- und Betriebsmittel, wie z.b. Bremsflüssigkeiten, Frostschutzmittel Batterien Haushaltschemikalien, Pflegemittel Farben, Lacke, Lösungen, und Verdünner Fotochemikalien Laugen Leuchtstoff- und Energiesparlampen Quecksilberthermometer, Kondensatoren Pflanzen- und Holzschutzmittel Mineralische Öle und Fette Säuren und was nicht: radioaktive, infektiöse und explosionsfähige Abfälle (Info bei der Abfallberatung) ausgehärtete Wand- und Lackfarben -> leere Spraydosen und Farbbehälter mit dem grünen Punkt -> Gelber Sack gewerblich angefallene Sonderabfälle -> Entsorgungsunternehmen für Sonderabfälle Regional tätige Entsorgungsunternehmen für Sonderabfälle Remondis Industrie Service GmbH & Co. KG, Trier Hunsrück-Sondertransporte GmbH, Hoppstädten-Weiersbach Ruppenthal Entsorgung GmbH, Mülheim VEOLIA Umweltservice West GmbH, Welgesheim Telefon-Nr / / / / Einige Problemabfälle können auch kostenlos zurückgegeben werden: Altmedikamente -> Rückgabemöglichkeit bei vielen Apotheken Altöl, Ölfilter, Ölkanister -> Rückgabe an der Verkaufsstelle Batterien, Knopfzellen -> Rückgabe an Handel Kfz-Batterien -> Rückgabe an Handel (Pfandregelung beachten!) Leuchtstoff- und Energiesparlampen -> Abgabe bei den Sammelstellen der Verbandsgemeindeverwaltungen, der Gemeindeverwaltung Morbach, der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und dem Entsorgungszentrum in Sehlem oder Rückgabe beim Elektrohandel. Informationen dazu erhalten Sie im Internet unter Stichwort Verbraucher -> Sammelstellensuche. Weitergehende Information können Sie unserer Broschüre Energiesparlampen Kein Fall für die Mülltonne entnehmen, die kostenfrei bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich oder bei den Verbandsgemeindeverwaltungen bzw. der Stadtverwaltung Wittlich und der Gemeindeverwaltung Morbach erhältlich ist. Zudem ist die Broschüre unter de/fileadmin/data/fb22/flyer-leuchtroehren.pdf herunterzuladen. Ausgehärtete Farben sind kein Problemabfall und können dem Hausmüll beigegeben werden. Leere Spraydosen und Farbbehälter mit dem Grünen Punkt können recycelt werden und sollten deshalb in dem Gelben Sack gesammelt werden. Lassen Sie bitte auch das Treibgas vollständig entweichen. Weitere Informationen können Sie bei der Abfallberatung unter der Telefon-Nummer: / erfragen. Problemabfälle, die aufgrund der Art und Menge nicht aus Haushalten stammen bzw. die außerhalb der angegebenen Termine entsorgt werden müssen, sind kostenpflichtig über befugte Unternehmen zu entsorgen. Seite 14

15 Was gehört dazu: Einwegglasflaschen (z. B. Saft, Speiseöl, Spirituosen) Konserven- und Marmeladengläser - und was nicht: Flachglas (Fenster- und Autoscheiben) -> Glühbirnen -> Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen -> hitzebeständige Gläser wie Laborgläser, Auflaufformen -> Keramik, Steingut, Porzellan -> Kristallgläser -> Spiegel -> Sperr- oder Verschlüsse aus Metall oder Kunststoffen von Flaschen und Gläsern -> Gelber Sack Korken -> Korksammlung ALTGLASENTSORGUNG Wohin: Einwurf in die Altglas-Container. Das Glas ist getrennt nach Farben weiß, grün und braun einzuwerfen. In Zweifelsfällen andersfarbiges Glas zum Grünglas geben. Das Einwerfen von Altglas in die Sammel-Container ist mit Lärm verbunden. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner/-innen und werfen ihr Altglas lediglich werktags in der Zeit von 7.00 Uhr Uhr ein. Eine Liste der Containerstandplätze im Landkreis Bernkastel- Wittlich finden Sie im Internet unter de/fileadmin/data/fb22/altglas.pdf. Sie können diese auch telefonisch bei der Abfallberatung unter 06571/ erfragen. Die Leerungsintervalle der Behälter erfolgen regelmäßig bzw. bei unterschiedlichem Glasaufkommen nach Bedarf. Wenn Altglas-Container überfüllt sind, benachrichtigen Sie bitte die Fa. REMONDIS GmbH Region Südwest, Tel.: 0800/ oder / Lokale Dienstleistungsfirmen im Entsorgungsbereich Folgende Firmen mit Sitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich bieten den kostenpflichtigen Transport von Abfällen, die Stellung von Containern und ggf. die Verwertung von Wertstoffen an. Wenn Sie keine Transportmöglichkeiten haben, wenden Sie sich bitte an eine dieser Firmen. Name und Anschrift der Firma Telefon-Nr. Becker Rudolf, Wittlich / 7708 Bucher Handel und Recycling, / Containerdienst, Kröv Bucher GmbH Handel, / Recycling & Logistik, Wittlich; Enders Hans GmbH, Altrich / Lehnen Franz, Containerdienst, Sehlem / Rauen Alois GmbH & Co. KG, Salmtal / 215 Schmitz Service & Logistik OHG, Dreis / 806 Schmitz Service & Logistik OHG, Großlittgen / 4163 Remiro Abfallwirtschaft GmbH, Manderscheid / Veolia Umweltservice West GmbH, Hetzerath / Weinig Containerdienst GmbH, Malborn / Wey Günter KG, Containerdienst, Rivenich / 810 Seite 15

16 GRÜNSCHNITTENTSORGUNG Was gehört zum Grünschnitt: Äste, Baumschnitt, Baumstämme Gras, Heckenschnitt Laub, Moos, Rinde, Wurzeln Fallobst andere vergleichbare pflanzliche Gartenabfälle natürliche Weihnachtsbäume ohne Schmuck - und was nicht: Küchenabfälle, Essensreste -> Produktionsabfälle pflanzlicher Art (z. B. Trester, Weinschlamm) mit Virus- und Bakterienkrankheiten befallenes Grüngut Dung und Einstreu von Tieren imprägnierte, lackierte oder geteerte Pfähle und Hölzer sowie Möbelteile Hausmüll und hausmüllähnliche Abfallstoffe Künstliche Weihnachtsbäume Wohin: Kompostieren im eigenen Garten Ausführliche Informationen zur Eigenkompostierung finden Sie in der Kompostfibel des Landkreises. Anzufordern unter 06571/ (Abfallberater Stefan Lex) oder Download unter www. bernkastel-wittlich.de/ gruenschnitt.html. Klicken Sie auf dieser Seite den Begriff Kompostfibel des Landkreises an. Weitere Informationen zum Thema Kompostieren finden sich in der Kompostfibel des Landkreises Bernkastel- Wittlich unter fb22/kompostfibel-2002.pdf. Selbstanlieferung Ganzjährig stehen Ihnen 22 Grünschnittannahmestellen im Land- 17 kreis zur Verfügung (siehe Liste der Annahmestellen auf Seite 17). Hier können Sie zu den angegebenen Öffnungszeiten Ihren schredderfähigen Grünschnitt bis zu einer Menge von 2 m³ pro Öffnungstag und veranlagtem Abfallbehälter kostenfrei anliefern. Fällt der Öffnungstag der Annahmestellen auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Annahmetag auf den darauf folgenden Werktag. Bitte beachten Sie, dass Stämme und Baumwurzeln nur bis zu einem Durchmesser von höchstens 15 cm angenommen werden. Dickere Baumstümpfe und -wurzeln können nur bei dem Entsorgungszentrum des Landkreises in Sehlem abgegeben werden. Achten Sie darauf, dass das Material frei von Verunreinigungen und ungebündelt ist. Verunreinigter Grünschnitt wird grundsätzlich abgewiesen. Behältnisse (z. B. Säcke, Kartons) sind wieder mitzunehmen. Sollte besonders bei größeren Mengen - keine eigene Transportmöglichkeit vorhanden sein, sind die Betreiber der Grünschnittannahmestellen oder der Maschinen- und Betriebshilfsring e.v. (Telefon: / ) bei der Vermittlung eines Transportfahrzeuges behilflich. Seite Gewerbliche Anlieferer, die nicht an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, erhalten keine Freimengen. Gewerbliche Grünabfälle sowie Mehrmengen von über 2 m³ können gegen folgende Gebühren abgegeben werden Grünschnittsammelplätze des Landkreises: Baum- und Heckenschnitt, Laub, Blumen, Moos und Gras unbelastete, nagelfreie Holzabfälle, Sägemehl und Baumrinde Grünschnittannahmestelle im Entsorgungszentrum in Sehlem Unbelastete Grünabfälle Baumstümpfe und Baumwurzeln Kosten 6,50 / m³ 14,00 / m³ 20,00 / t 39,00 / t Abgabe von Mulchmaterial: Wenn Sie grob geschreddertes Mulchmaterial benötigen, können Sie dieses soweit vorhanden von der Grüngutannahmestelle in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei mitnehmen.

17 GRÜNSCHNITTANNAHMESTELLEN Nr. Ort Betreiber Telefon-Nr. Öffnungszeiten 1 Bettenfeld Klaus Pütz Hof Rotenbüsch 2 Bernkastel- Kues DRK- Sozialwerk Am Kurpark 3 Binsfeld Hans-G. Schneider Saalholzstraße 20 4 Eckfeld Norbert Hayer Lindenhof 5 Heidenburg Günter Diederich Kirchstraße 27 6 Hilscheid Frank Podschwadek Gartenstraße 2 7 Kinderbeuern Christoph Palm Hof Ewes 1 8 Kleinich Hans-Jürgen Faller, Fronhofen, Idarhof 9 Landscheid Karl-Heinz Jung Siedlung Heeg / / / / / / / / / Longkamp Fleischrinderhof / Morbach- Hoxel 12 Morbach- Hundheim 13 Morbach- Weiperath 14 Oberscheidweiler Gerd Remmy Steinerhof Reinhard Adam Reinhardshof Willi Feilen Weiperath 58 Christian Hennekeuser Berghof / / / / : samstags: Uhr : 1. Samstag im Monat: Uhr : freitags: Uhr : 2. Freitag im Monat: Uhr : samstags: Uhr : 1. Samstag im Monat: Uhr : samstags: Uhr mittwochs: Uhr : 1. Samstag im Monat: Uhr samstags: Uhr : 1. Samstag im Monat: Uhr samstags: Uhr Donnerstags: Uhr : 1. Samstag im Monat: Uhr : samstags: Uhr : 1. Samstag im Monat: Uhr samstags: Uhr dienstags: Uhr : 1. Samstag im Monat: Uhr : samstags: Uhr : 1. Samstag im Monat: Uhr 15 Osann- Monzel Holger Willer Brunnenstr Plein Günther Zelder Hof Holmen 17 Sehlem Entsorgungszentrum Am Orschbach 1 18 Traben- Trarbach Jörg Trossen Alter Brauerweg 1 19 Wintrich Bernd Lindgens Gut Kasholz 20 Wittlich Alfred Pickartz Hinter der Breit 21 Wittlich- Bombogen 22 Zeltingen- Rachtig Berlinger Hof GbR Steinsweg 11 Gemeindeverwaltung Ürziger Mühle / Bauhof 0171 / / : samstags: Uhr : 1. Samstag im Monat: Uhr : samstags: Uhr : 1. Samstag im Monat: Uhr / 335 ganzjährig montags-freitags: Uhr samstags: Uhr / / / / / : samstags: Uhr : 1. Samstag im Monat: Uhr : freitags: Uhr samstags: Uhr : 1. Samstag im Monat: Uhr : mittwochs: Uhr samstags: Uhr : 1. Samstag im Monat: Uhr : samstags: Uhr : 1. Samstag im Monat: Uhr Seite 17

18 ENTSORGUNGSZENTRUM DES LANDKREISES für Wertstoffe, nichtgefährliche Abfälle und mineralische Abfälle Am Orschbach 1, Sehlem, Tel.: 06508/335 Der Landkreis Bernkastel-Wittlich betreibt auf dem Gelände der ehemaligen Zentralmülldeponie Sehlem ein Entsorgungszentrum. Angenommen werden dort nicht gefährliche Abfälle und Wertstoffe aus Privathaushalten und haushaltsähnlichen Herkunftsbereichen sowie mineralische Abfälle. Beim Entsorgungszentrum können folgende Abfälle angeliefert werden: Wertstoffe = Abfälle, die sortiert und einer Verwertung zugeführt werden Altglas (Hohlgläser, z.b. Einwegflaschen, Konservengläser) Altholz der Kategorien A I bis A III (siehe Seite 13) Altmetall Altpapier und Pappe Altreifen, mit/ohne Felgen Baumstümpfe, Baumwurzeln Elektro- und Elektronikschrott, Kühlgeräte (siehe Seite 12) Gemischte Siedlungs-, Bau- und Abbruchabfälle (z.b. Isoliermaterialien, Tapeten, Kunststoffabfälle, Installationsmaterial, Abdeckplanen, hausmüllähnliche Restabfälle) Gasentladungslampen (Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren) unbelasteter Grünschnitt, wie Gras, Laub, Gehölzschnitt, Stammholz, kleine Baumstümpfe und Wurzeln, mit einem Schnittdurchmesser von max. 15 cm und einer Stammlänge von max. 2 m Restsperrmüll (siehe Seite 11) andere verwertbare Abfälle (z.b. Korken, CDs, PU-Schaumdosen, Drucker-/Tonerpatronen, Batterien o.ä.) Was Sie wissen sollten: Die Gesamtabfallmenge, die über die Wertstoffannahmestelle einer Verwertung zugeführt werden kann, ist pro Abfallerzeuger/in auf 3 t pro Öffnungstag begrenzt. Die Abfälle sind nach Abfallfraktionen getrennt anzuliefern und in bereitgestellte Sammelgefäße durch den/die Anlieferer/in zu sortieren. Die Annahme von Abfällen aus der gewerblichen Sammlung ist ausgeschlossen. Entsprechende Großchargen (z.b. Mulden, Absetzcontainer, Sammelfahrzeuge) sind entweder direkt der Abfallannahmestelle des Zweckverbandes Regionale Abfallwirtschaft auf dem Gelände der Deponie Mertesdorf (Tel.: 0651/ oder 0651/ ) zur Beseitigung oder überregionalen Behandlungsanlagen bzw. Entsorgern zur Verwertung anzudienen. Die Gebühr für die einmalige Wiegung auf der öffentlichen Waage für nicht abfallwirtschaftliche Zwecke beträgt 6,-. Soweit aufgrund der Größe, Form und Schadstoffkontaminationen Mehrkosten entstehen, werden Zuschläge in Höhe des Mehraufwandes berechnet. Die Eingangskontrolle ist berechtigt, nicht den Anlieferungsbedingungen entsprechende Abfälle abzuweisen. Die Anlieferung von belasteten mineralischen Abfällen, die Einzelheiten der Nachweisführung und der vorzulegenden Deklarationsanalysen sind vor Anlieferung mit der technischen Leitung (siehe unten) abzustimmen. Es werden u.a. Angaben benötigt über: die Abfallmenge die Herkunft der Abfälle die Art der Schadstoffbelastung Öffnungszeiten: Ganzjährig von montags bis freitags:8.30 Uhr Uhr samstags: 8.30 Uhr Uhr Ansprechpartner: Allgemeine Informationen erhalten Sie unter der Telefonund Telefax-Nummer / 335 Technische Leitung: Stephan Müllers Telefon: / Telefax: / stephan.muellers@bernkastel-wittlich.de Inertstoffe = Mineralische Abfälle zur deponiebautechnischen Verwertung und Beseitigung: Bauschutt, Straßenaufbruch Mineralisches Dämmmaterial Erdaushub Asche, Sande, mineralische Feinmaterialien asbestzementhaltige Stoffe Annahme erfolgt nur bei Verpackung in Big-Bags (siehe S. 20). andere mineralische Reststoffe Entsorgungszentrum Die Anlage liegt an der K 41 zwischen Hetzerath und Sehlem. Sie ist anfahrbar über die A1/A48, Abfahrt Salmtal, Richtung Hetzerath / Rivenich oder über die L 141, Abfahrt Sehlem Richtung Autobahn, dann Richtung Rivenich bzw. der Beschilderung Entsorgungszentrum folgen. Seite 18

19 Annahmebedingungen Ausführliche Annahmebedingungen für die Anlieferung von mineralischen Abfällen, Wertstoffen und nicht gefährlichen Abfällen am Entsorgungszentrum des Landkreises Bernkastel-Wittlich in Sehlem finden Sie im Internet als Download unter: Annahmegebühren Die angelieferten Abfälle werden auf einer öffentlichen und geeichten Waage verwogen. Die Gebühren bemessen sich anhand des Gewichtes und der Abfallart. Bei der Anlieferung gemischter Abfälle wird der höchste Gebührensatz der betreffenden Abfallart in Rechnung gestellt. Die Mindestgebühr für die Anlieferung von Abfällen im Entsorgungszentrum beträgt 8,50. Seit 1. Januar 2011 gelten folgende Gebührensätze: Wertstoffhof / Kleinannahmestelle Baumstümpfe, Baumwurzeln, Schnittdurchmesser > 15 cm unbelastete Grünschnittabfälle aus nicht an der Abfallentsorgung des Landkreises angeschlossenen Herkunftsbereichen, wie Gras, Laub, Gehölzschnitt, Stammholz, kleine Baumstümpfe und wurzeln mit einem Schnittdurchmesser von max. 15 cm und einer Stammlänge von max. 2 m Elektro- und Elektronikaltgeräte, die nicht unter das Elektrogesetz fallen Gebühren 39,00 /t 20,00 /t 90,00 /t Elektrospeicherheizgeräte 100,00 / Stück Altgummireifen, mit / ohne Felgen 225,00 /t Gemischte Siedlungs-, Bau- und Abbruchabfälle, Restsperrmüll 175,00 /t Altholz (A I bis A III gemäß Altholzverordnung), Holzsperrmüll 60,00 /t Darüber hinaus werden in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei angenommen: Altpapier, Altglas (Hohlgläser, z.b. Flaschen, Konservengläser), Altmetall, CDs, haushaltsübliche Elektrogeräte, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Altkorken und Grünschnitt von Haushalten Mineralische Abfälle Erdaushub, rein nach LAGA Z0* Erdaushub mit Bauschuttanteil 5 % nach LAGA Z2 aus der mechanisch-biologischen Vorbehandlung Erdaushub mit Bauschuttanteil 5 % nach LAGA Z2 Bauschutt/Bodengemisch mit Körnung 300 mm, Sande, mineralisches Feinmaterial nach LAGA Z2 und Anhang 3 Deponieverordnung (DepV), Deponieklasse (DK) II Bauschutt mit Körnung > 300 mm nach LAGA Z2 und Anhang 3 DepV (DK II) Erdaushub aus der mechanisch-biologischen Vorbehandlung, Straßenaufbruch, Bauschutt mit Körnung 300 mm nach LAGA > Z2 bis Z4 und Anhang 1 DepV (DK II) Erdaushub nach LAGA > Z2 bis Z4 und Anhang 3 DepV (DK II) Bauschutt mit Körnung > 300 mm, Sande, mineralisches Feinmaterial nach LAGA >Z2 bis Z4 und Anhang 3 DepV (DK II) Asbestzementhaltige Stoffe Mineralisches Dämmmaterial Mineralische Reststoffe, die nicht unter Ziffer 2.1 bis 2.10 genannt sind Gebühren 2,50 /t 9,50 /t 12,50 /t 20,00 /t 24,00 /t 24,00 /t 26,00 /t 28,50 /t 75,00 /t 140,00 /t 34,50 /t Seite 19

20 MINERALISCHE ABFÄLLE Asbesthaltige Abfälle sind Materialien wie z.b. Dach- oder Feuerschutzplatten und Fassadenelemente. Diese gelten als gefährliche Abfälle, die auf der Annahmestelle in Sehlem entsorgt werden können. Bei der Anlieferung sind folgende Auflagen zu beachten: Die Asbestabfälle müssen in verschließbaren Kunststoffgewebesäcken (Big-Bags) angeliefert werden. Zum Einsatz sind ausschließlich Standard-Big-Bags mit einer Größe von 90 x 90 x 115 cm ( SWL 1000 kg) bzw. Platten-Big-Bags mit einer Größe von max. 320 x 125 x 45 ( SWL 1000 kg) mit jeweils 4 Hebeschlaufen zugelassen. Diese Abfälle dürfen durch Fahrzeuge und Geräte während des Ablade- und Einbauvorganges nicht zerkleinert oder mechanisch belastet werden. Eine Anlieferung in Mulden oder Containern, welche zum Entladen gekippt werden müssen, ist generell untersagt. Leichtgebundene Asbestmaterialien (z.b. Spritzasbest, Asbestschnüre) dürfen nicht angenommen werden. Die Entsorgung und der Transport von Asbestmaterialien unterliegen den Bestimmungen der Nachweisverordnung. Abfallerzeuger, bei denen insgesamt nicht mehr als 2 t jährlich anfallen, brauchen keine anfallrechtliche Nachweise zu führen, wenn sie beispielsweise ihre Abfälle selbst zur Entsorgungsanlage transportieren. Abfallerzeuger und Handwerksbetriebe, bei denen insgesamt mehr als 2 t jährlich anfallen, erhalten detaillierte Informationen zur Nachweisführung über die Abfallberatung oder technische Leitung sowie unter html und Unbelasteter Bauschutt ist mineralisches Material, das bei Bau-, Sanierungs- und Abrissmaßnahmen anfällt und vorwiegend aus verwertbaren Steinbaustoffen und Betonabbruch besteht. Sämtliche Störstoffe (s. belasteter Bauschutt und nicht-mineralische Baustellenabfälle) müssen aussortiert sein. Hinweis: Eine Entsorgung auf der Annahmestelle in Sehlem ist nicht zulässig. Verwertung von unbelastetem Bauschutt über private Aufbereitungsfirmen! Firmen im Landkreis Telefon-Nr. Bernkastel-Wittlich Lehnen Franz KG, Sehlem / Wey Günter KG, Rivenich / 810 Meter Quarzitstein GmbH, Morbach / 3355 Rauen Alois GmbH & CO. KG, Salmtal / 215 Belasteter Bauschutt besteht im Wesentlichen aus Mauerresten und Betonbruch, die geringfügig mit Störstoffen vermischt sind und/oder schadstoffbelastet sind. Störstoffe sind u. a.: Installationsteile Versorgungsleitungen Fußböden Wand- und Deckenverkleidung, Tapeten Die Entsorgung erfolgt auf der Annahmestelle in Sehlem, sofern eine anderweitige Verwertung bzw. Vorsortierung nicht möglich ist. Unbelasteter Bodenaushub ist natürlich gewachsenes, nicht verunreinigtes Material, das im Tiefbau anfällt und aus Gesteinen bzw. Böden besteht, bei dem wegen seiner chemischen Zusammensetzung keine nachteiligen Veränderungen der Umwelt zu befürchten sind. Nachfolgend eine Auswahl an Verwertungsmöglichkeiten: Verwertung auf der Baustelle (Massenausgleich) Verwertung im Rahmen einer landespflegerisch genehmigten Ausgleichsmaßnahme Verwertung im Rahmen der Verfüllung von Abgrabungsstätten (z.b. Kiesgruben) Vermittlung über die Bodenbörse des Ministeriums für Umwelt und Forsten ( Erdaushubzwischenlager im Entsorgungszentrum in Sehlem (Informationen: Telefon: / ) - Herr Müllers) Erdaushublager in Morbach (Informationen: Firma Martini, Telefon: / 4385) Belasteter Bodenaushub und Sande sind natürlich gewachsene Materialien, die Störstoffe wie Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe, u. ä. enthalten. Diese Stoffe beeinflussen den Boden oder auch das Grundwasser nachteilig. Die Entsorgungsgebühr am Entsorgungszentrum in Sehlem orientiert sich an der Art und Beschaffenheit des Materials und deren Schadstoffbelastung Belasteter Straßenaufbruch ist z. B. teer- oder pechhaltiger Straßenaufbruch. Dieser fällt in der Regel beim Um- und Ausbau älterer Straßen an. Aufgrund der Schadstoffbelastung bestehen besondere Beseitigungsvorschriften. Eine Entsorgung im Entsorgungszentrum in Sehlem ist grundsätzlich möglich. Wenn die Möglichkeiten der Wiederverwertung z.b. über private Aufbereitungsfirmen nicht gegeben ist, kann in Abstimmung mit der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbh einer Deponierung zugestimmt werden. Mineralisches Dämmmaterial besteht aus künstlichen Mineralfasern z. B. Glas- und Steinwolle. Sie werden in der Hauptsache als Dämmstoffe zur Wärme-, Kälte- und Schalldämmung im Hochbau eingesetzt. Wie alle Mineralfaserprodukte geben auch Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfasern Feinstäube ab. Aus diesem Grunde sind bei der Anlieferung die Auflagen für asbesthaltige Abfälle einzuhalten. Seite 20

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