[Text eingeben] Konzeption der Horteinrichtung Barnepiraten
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- Monica Messner
- vor 8 Jahren
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1 Konzeption der Horteinrichtung Barnepiraten
2 1. Organisatorisches 1.1. Der Träger und seine Ziele Bei den Barnepiraten handelt es sich um eine Elterninitiative, die sich zur Aufgabe gemacht hat, Schulkindern der 1. bis 4. Klasse der Grundschulen in Wunstorf nach dem Unterricht eine Betreuung anzubieten. Die Elterninitiative ist ein eingetragener Verein mit gemeinnützigem Zweck (Barnepiraten e.v.). Elternarbeit ist in unserer Einrichtung von großer Bedeutung. Der Verein ist im Dachverband "KInderladeninitiative Hannover e.v." organisiert. Die Betreuungseinrichtung hat keine konfessionelle Ausrichtung. Fragen der Kinder zu diesem Themenbereich werden ohne Bewertung beantwortet. Unsere Einrichtung arbeitet eng mit der ortsansässigen Albert-Schweitzer-Schule zusammen, was in einem Kooperationsvertrag geregelt ist Räume und Außengelände Die Einrichtung nutzt die kindgerecht gestalteten Räume im Schulzentrum in der Barne neben der Otto-Hahn-Schule, Barnestraße 80 in Wunstorf. Zentraler Treffpunkt ist der große Gruppenraum neben der Küche. Er ist mit variablen Möbeln ausgestattet. Nach Bedarf können z. B Tische und Stühle als eine große Tafelrunde oder als kleine Sitzgruppen für die Hausaufgaben schnell umgestellt werden. Der Raum kann auch als Elterntreffpunkt genutzt werden. Zwei weitere Räume bieten Platz zum Spielen, aber auch Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Eine voll ausgestattete Küche ist vorhanden, in der z.b. Kochaktionen durchgeführt werden können. Das tägliche Mittagessen wird von einem Cateringunternehmen geliefert. Zu der Wohnung gehört eine geschützte Terrasse, die im Sommer für Außenaktivitäten genutzt werden kann. Der direkt angrenzende Schulhof ist mit zahlreichen Spielgeräten, sowie Tischtennisplatten und Fußballtoren ausgestattet. Zum freien Spiel sind ebenso großzügige Flächen vorhanden.
3 1.3. Personal Die pädagogische Betreuung der Kinder wird von ausgebildetem Fachpersonal entsprechend dem Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz (KitaG) übernommen. In regelmäßigen Teamgesprächen und Fortbildungen werden fachspezifisches Wissen und Kompetenz erweitert Öffnungszeiten Die Betreuungseinrichtung ist in der Regel während der Unterrichtstage Montag bis Freitag von 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. Schließzeiten sind 3 Wochen in den Sommerferien und eine Woche in den Weihnachtsferien sowie an den gesetzlichen Feiertagen. In den Schulferien wird bei Bedarf ein gesondertes Betreuungsprogramm von 8.00 Uhr bis Uhr angeboten. Die dadurch zusätzlich entstehenden Mehrkosten sind in den monatlichen Betreuungskosten enthalten (Kita Gebührensatzung 2 (2a)). Muss die Einrichtung aus berechtigtem Anlass geschlossen werden, werden die Eltern umgehend informiert. Der Träger ist berechtigt, die tägliche Öffnungszeit und den Umfang der Schließzeiten im Benehmen mit dem Elternbeirat und gemäß des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Wunstorf nach Bedarf abzuändern Aufsicht Die Aufsichtspflicht des Trägers der Einrichtung beginnt mit der Übernahme der Kinder durch die Betreuungskräfte und endet mit der Übergabe der Kinder spätestens um Uhr. Soll das Kind den Hin- und Rückweg ohne Begleitung eines Erwachsenen antreten, ist der Träger und das Betreuungspersonal vorab schriftlich zu informieren (siehe Anmeldungsunterlagen). Soll ein Kind von einer nicht erziehungsberechtigten Person abgeholt werden, ist dieses den Träger und das Betreuungspersonal schriftlich mitzuteilen (siehe Anmeldungsunterlagen). Bleibt ein Kind der Betreuungseinrichtung fern, ist diese umgehend in Kenntnis zu setzen Haftpflichtversicherung
4 Für Verluste von Kleidungsstücken, mitgebrachten Spielmaterial und Fahrzeugen (Roller, Fahrräder etc.) haftet der Träger der Einrichtung nicht, ausgenommen der Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz des Fachpersonals. Den Eltern wird empfohlen, sich über die Möglichkeit einer persönlichen Haftpflichtversicherung zu informieren Aufnahmezeitpunkt / Aufnahmeverfahren Die Aufnahme neuer Kinder in unsere Einrichtung erfolgt im Wesentlichen zu Beginn des Schuljahres. Darüber hinaus werden manchmal auch unterjährig Plätze frei, die dann unmittelbar neu besetzt werden. Unser Aufnahmeverfahren für die zu Beginn des Schuljahres frei werdenden Plätze entspricht dem einheitlichen Aufnahmeverfahren der Wunstorfer Kindertagesstätten. Alle bis zum Anmeldestichtag eingegangenen Anmeldungen werden vom Aufnahmeausschuss berücksichtigt. Dieser entscheidet über die Aufnahme. Über das Ergebnis werden die Eltern so bald wie möglich, frühestens zum stadtweit einheitlichen Termin, durch die Leitung der Einrichtung informiert. Der Aufnahmeausschuss setzt sich zurzeit aus folgenden Mitgliedern zusammen: Mitglieder des Vorstands die Leitung der Einrichtung Elternvertreter(in) Bei der Auswahl der neu aufzunehmenden Kinder werden grundsätzlich folgende Kriterien herangezogen, wenn mehr Anmeldungen vorliegen als freie Plätze zur Verfügung stehen: familiäre und berufliche Situation der Eltern Geschwisterkinder in der Einrichtung Gruppenzusammensetzung termingerechte Anmeldung und anderer für die Kinderbetreuung relevanter Faktoren. Diejenigen Familien, denen ein Betreuungsplatz angeboten wird, werden zum gegenseitigen Kennenlernen eingeladen. Wünschenswert sind 1-2 Besuchstage (Schnuppertage) des aufzunehmenden Kindes in der Einrichtung Beendigung des Betreuungsverhältnisses Über das Ende des Betreuungsverhältnisses und der entsprechenden Kündigungsfristen wird im Betreuungsvertrag informiert.
5 2. Elternbeiträge Die Elternbeiträge werden durch den Träger der Einrichtung im Lastschriftverfahren im Voraus zum Monats-Ersten abgebucht. Hierzu muss ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Das Betreuungsjahr umfasst 12 volle Beitragsmonate. Die Beiträge richten sich nach der Städtischen Kita - Gebührensatzung in der jeweiligen aktuellen Fassung. Die Kosten für die Verpflegung sind im Betreuungsvertrag geregelt. 3. Elternmitarbeit mit Ihnen gemeinsam Es gehört zum Wesen einer Elterninitiative, dass die Eltern in den wirtschaftlichen und pädagogischen Betrieb einbezogen werden. Das hat zur Folge, dass ein hohes Verantwortungsbewusstsein von den Eltern entwickelt werden muss. Sie finden sich in einer Elterninitiative nicht nur als Eltern, sondern gleichzeitig als Träger der Einrichtung, Arbeitgeber ggf. als pädagogische Ergänzungskraft. In unser Einrichtung bedeutet dies: Besetzung des Notfallplans (siehe unten) Elterndienste, z. Bsp. Wäschedienst, möglicherweise Fahrdienste für Ferienaktionen) Mitfinanzierung der Betreuung u.a. durch freiwillige Mitgliedschaft im Trägerverein, Einzahlungen in die Gruppenkasse Mitorganisation- und Gestaltung sowie regelmäßige Teilnahme an Elternabenden gemeinsame Durchführung von Festen und Veranstaltungen Öffentlichkeitsarbeit (Pressewart, Gestaltung von Infomaterial, Mitorganisation von Infoständen und abenden) Kontakt mit anderen Horten, der Schule, dem Dachverband u.a. Wahrnehmung der Interessenvertretung der Elternschaft gemäß KitaG 4. Zusammenarbeit von Betreuungspersonal und Eltern Das pädagogische Konzept bedingt eine enge Zusammenarbeit sowie einen intensiven Austausch zwischen Eltern und Betreuungskräften.
6 Im Tür- und Angelgespräch haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, die Betreuungskräfte direkt anzusprechen, um Fragen zu klären oder Absprachen zu treffen. Der regelmäßige Austausch hat in unserer Einrichtung einen hohen Stellenwert. Die Betreuungskräfte informieren mehrmals im Jahr die Eltern über den Stand der Gruppe und auf Wunsch - des einzelnen Kindes in der Gruppe. Dieses geschieht im Rahmen der Elternabende und in Einzelgesprächen. Als Gesprächsgrundlage dienen Entwicklungsbögen, auf denen der Entwicklungsstand der Kinder möglichst zweimal im Jahr durch das Betreuungspersonal dokumentiert wird. Sie sind in der Einrichtung einsehbar und werden den Eltern bei Verlassen der Einrichtung ausgehändigt bzw. vernichtet. Unserer Verantwortung im Sinne des 8a Sozialgesetzbucht VIII kommen wir durch unsere pädagogische Arbeit in Zusammenarbeit mit den Eltern nach. 5. Pädagogisches Konzept Nach einem anstrengenden Schultag sollen die Kinder sich in der Horteinrichtung erwartet, angenommen und geborgen fühlen. Es ist uns wichtig, eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen, in der sich die Kinder wohlfühlen, entspannen und in einem geschützten Rahmen vielfältige Erfahrungen mit sich selbst, mit den anderen Kindern und ihrer materiellen Umwelt machen können, um letztendlich ihre Persönlichkeit weiter zu entwickeln und zunehmend eine größere Selbständigkeit zu erlangen. Integration in die Gruppe Mit dem Eintritt in die Betreuungsgruppe beginnt für die meisten Kinder ein neuer Lebensabschnitt. Auf Grund der Altersmischung entsteht eine familienähnliche Situation, die gerade für Einzelkinder - viele Möglichkeiten des sozialen Lernens beinhaltet. Neben der Chance, ähnlich interessierte Partner zu finden und neue Freundschaften zu schließen, bedeutet dies aber auch die Auseinandersetzung mit Kindern, die völlig andere Ideen und Verhaltensmuster haben. Dadurch lernen die Kinder, sich zum einen abzugrenzen, aber auch Andersartiges zu akzeptieren bzw. zu tolerieren. Dabei ist es unser Ziel, dass jedes Mitglied der Gruppe lernt, seine eigenen Bedürfnisse und die Bedürfnisse der anderen miteinander in Einklang zu bringen. Wir möchten erreichen, dass die Kinder kameradschaftlich miteinander umgehen und sich gegenseitig wertschätzen, helfen und unterstützen. Wenn ein Kind Geburtstag hat, kann es diesen mit der Gruppe feiern. Es steht während dieser Feierrunde im Mittelpunkt, nimmt die Glückwünsche der anderen Kinder entgegen, bekommt ein kleines Geschenk und hat die Möglichkeit, für alle eine Kleinigkeit auszugeben. Partizipation der Kinder Damit die Kinder sich mit der Einrichtung identifizieren können und sich hier wohlfühlen, ist es wichtig, dass sie an der Planung und Durchführung von Aktivitäten beteiligt sind.
7 Aus diesem Grund werden in Vorbereitung der Ferien die Wünsche und Ideen der Kinder gesammelt und nach Möglichkeit entsprechend aufgegriffen und umgesetzt. Des Weiteren sind alle Kinder an der Auswahl des Mittagessens beteiligt, in dem jede Woche ein anderes Kind reihum die Menü-Auswahl bestimmen und den Speiseplan gestalten darf. Aber auch im täglichen Miteinander haben die Erzieher stets ein offenes Ohr für die Ideen und Wünsche der Kinder und sind bemüht, diese gemeinsam mit ihnen zu realisieren. Das gilt auch für die Aufstellung und Einhaltung von Regeln. Gleichzeitig wird ein Stück Demokratie im Alltag gelebt. Die Kinder erleben, dass Ihre Meinung gefragt ist und erlangen Stück für Stück mehr Verantwortung und Selbständigkeit. Hausaufgabenbetreuung Die Anforderungen der Schule sind ein häufiger Stressfaktor im Leben der Hortkinder. Wir unterstützen die Kinder dabei, soweit wie möglich alle Hausaufgaben, sorgfältig zu erledigen. Die Einrichtung sieht sich aber nicht als Nachhilfe, sondern als Hilfe zur Selbsthilfe. Aus diesem Grund wird ein zeitlich angemessener Rahmen innerhalb des Hortalltags vorgegeben. In diesem Zusammenhang wird mit jedem Kind und seinen Eltern ein so genannter Hausaufgabenvertrag geschlossen, in dem sowohl die Verpflichtungen der Erzieher, als auch die der Eltern und der Kinder festgelegt sind und durch die Unterschrift aller Beteiligten verbindlich werden. Der Hausaufgabenvertrag ist in der Einrichtung einsehbar. Im Ausnahmefall behalten wir uns auch vor, dass Kinder keine Hausaufgaben machen bzw. diese abbrechen, wenn sie körperlich oder emotional nicht in der Lage dazu sind Freizeitpädagogik Die wichtigste Aufgabe der Betreuungseinrichtung ist die pädagogische Gestaltung der Freizeit. Schulkinder sollen vielerlei Arten der Entspannung und des Ausgleichs zu ihrem Schultag finden und wählen können. Dafür stehen den Kindern in der Einrichtung sämtliche Räumlichkeiten, eine Vielfalt an Spielund Bastelmaterial, das Außengelände sowie beide Erzieher mit Rat und Tat zur Verfügung. Gerade die Verwirklichung der eigenen Vorstellungen hat einen wesentlichen Einfluss auf und ein Wachsen der Persönlichkeit und ihre individuelle Weiterentwicklung. Insofern hat das eigenständige Spiel der Kinder auf jedem Fall Vorrang gegenüber geplanter Beschäftigung, welche natürlich in wohl dosierter Form auch angeboten wird. Tagesablauf Im Allgemeinen läuft unser Tag wie folgt ab: Uhr Die Kinder kommen in den Hort, stellen ihre Ranzen ins Regal und haben dann die Möglichkeit, wenn es die Witterung zulässt, sich an der frischen Luft zu bewegen und sich, nach dem vielen Sitzen in der Schule einmal gründlich auszutoben.
8 Während dessen deckt ein Kind (täglich wechselnder Tischdienst)für alle den Tisch Uhr Das Mittagessen wird gemeinschaftlich eingenommen Uhr Kinder, die erst nach der 6. Stunde Schulschluss haben, nehmen in der Küche ihr Mittagessen ein, während der Tischdienst, gemeinsam mit einer Erzieherin, die notwendigen Arbeiten in der Küche erledigt. Der Tischdienst übt dabei lebenspraktische Fähigkeiten und hat nebenbei die Gelegenheit, mit der Erzieherin auch mal unter vier Augen etwas Vertrauliches zu besprechen. Die anderen Kinder haben nochmals die Möglichkeit, drinnen oder draußen freie Zeit zu verbringen und sich zu entspannen Uhr Es beginnt für alle Kinder die Hausaufgabenzeit. ab Uhr Wenn die Hausaufgaben erledigt sind, können die Kinder nach ihren Bedürfnissen folgende Angebote wahrnehmen: - Entspannung und Ruhe (z. B. Bücher, Kuschelecke, Musik hören, Tischspiele) - Frei- und Bewegungsspiele in den Räumen oder auf dem Außengelände - Basteln oder Malen Uhr Die Kinder gehen selbständig nach Hause oder werden abgeholt. Zeitintensivere Projekte, wie z. B. hauswirtschaftliche Aktivitäten oder kleine Ausflüge werden an Hausaufgaben freien Nachmittagen bzw. in den Ferien durchgeführt. In den Ferien wird ab 8.00 Uhr eine Betreuung angeboten. Gegen 9.00 Uhr wird gemütlich gemeinsam ein Frühstück eingenommen, zu welchem jeder etwas beigetragen hat. Es gibt geplante Angebote, aber auch viel Zeit zur freien Verfügung. Tagesausflüge werden geplant und gemeinsam auch mit anderen Horten des Einzugsgebietes durchgeführt.
9 6. Notfallplan Unserer Einrichtung stehen Vertretungskräfte zur Verfügung. Sollte die Betreuung dennoch durch das Personal nicht gewährleistet werden können, tritt der sogenannte Notfallplan in Kraft. Zu Beginn des Betreuungsjahres wird eine Liste von Freiwilligen aus der Elternschaft für Notfälle erstellt. Über diese Liste wird die Betreuung der Kinder während der zu betreuenden Zeit abgesichert. Der Notfallplan wird bei Bedarf durch die Hortleitung bzw. ihre Vertretung aktiviert. Die freiwilligen Eltern helfen bei der Betreuung mit. Der Träger bleibt berechtigt, die Einrichtung bei Krankheit der Mitarbeiter/Innen zeitweilig zu schließen, falls Aufsicht und Betreuung der Kinder nicht ausreichend gewährleistet werden kann, sowie bei ansteckenden Krankheiten oder aus anderen zwingenden Gründen. Die Personensorgeberechtigten werden über den Grund und die voraussichtliche Dauer der zeitweiligen Schließung so schnell wie möglich benachrichtigt. 7. Beschlussfassung Dieses Konzept wurde zuerst von der Mitgliederversammlung vom beschlossen. Überarbeite Version :Stand Mai 2009,2. Überarbeitung 07/2009, 3. Überarbeitung 02/2012 s. Beschluss Beiratssitzung vom ,4. Überarbeitung 12/2013 s. Beschluss Beiratssitzung vom
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