Schuldnerund Insolvenzberatung Jahresbericht 2013

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1 Schuldnerund Insolvenzberatung Jahresbericht 2013 Lauenburg Geesthacht Mölln Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes Herzogtum Lauenburg ist anerkannt für die Vorbereitung und Begleitung von außergerichtlichen Regulierungsverfahren und gerichtlichen Insolvenzverfahren durch das:

2 Überschuldung im Kreis Herzogtum Lauenburg In Bezug auf Schulden ist zunächst zwischen Verschuldung und Überschuldung zu unterscheiden. In unserer heutigen Gesellschaft gehört es zu den normalen wirtschaftlichen Vorgängen, sich im Laufe eines Lebens zu verschulden. Dies ist gesellschaftlich anerkannt und wird durch Angebote von Finanzdienstleistern massiv gefördert. Verschuldet ist jemand, der beispielsweise einen Kredit aufgenommen hat, den er ordnungsgemäß tilgen kann. Solch eine Situation ist zunächst unbedenklich. Zur Überschuldung kommt es erst, wenn nach Abzug der fixen Lebenshaltungskosten der verbleibende Rest des monatlichen Einkommens über einen längeren Zeitraum nicht mehr ausreicht, um die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Die Ursachen einer Überschuldung sind vielfältig. Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung oder Tod des Partners sind die Hauptauslöser für private Überschuldung. Die laufenden Ausgaben können nicht mehr gedeckt werden, weil bisherige Einnahmen wegbrechen oder sich reduzieren. Das Überschuldungsproblem betrifft dabei nicht mehr ausschließlich soziale Randgruppen, sondern dehnt sich auf weite Bevölkerungsgruppen aus. Nach dem Schuldneratlas 2013, ermittelt von Creditreform, sind 6,6 Millionen von insgesamt 67,13 Millionen volljährigen Erwachsenen überschuldet. Das ergibt eine Schuldnerquote von 9,81 Prozent. Mehr als 3,3 Millionen Haushalte sind überschuldet und weisen nachhaltig Zahlungsstörungen auf. Im Kreis Herzogtum Lauenburg lag die Schuldnerquote 2013 mit 10,16 Prozent sogar über dem Bundesdurchschnitt. Aus der Statistik der vergangenen Jahre lässt sich entnehmen, dass der Bedarf nach Schuldnerberatung im Kreis seit 2006 kontinuierlich angestiegen ist. Trotz dieses hohen Bedarfs sind bei der Nachfrage seit 2009 Schwankungen zu verzeichnen. Die Zahl der Ratsuchenden bewegt sich seit 2006 bis Ende 2013 zwischen 802 und 914 Ratsuchenden pro Jahr. Damit steht der reduzierten Personalkapazität eine weiterhin hohe Zahl an Beratungsfällen gegenüber. Der leichte Rückgang im Jahr 2013 auf 802 Ratsuchende ist vermutlich auf die Förderrichtlinie des Kreises Herzogtum Lauenburg zurückzuführen, die 2013 in Kraft getreten ist. Die zahlreichen Formulare und Nachweise, die von den Ratsuchenden seitdem vorzulegen sind, erschweren einen niedrigschwelligen Zugang. Die Praxis zeigt, dass sich einige Ratsuchende davon abschrecken lassen, obwohl sie sich in einer Situation befinden, in der sie dringend Hilfe benötigen. 2

3 Einzugsgebiet/Ratsuchende pro Jahr 2006 (2, (3, (3, (3, (3, (3, (3, ( 3,29 1 Stadt Ratzeburg Stadt Mölln Amt Berkenthin Amt Breitenfelde Amt Gudow-Sterley Amt Sandesneben - Nusse Amt Nusse Amt Ratzeburg Land/ Lbische Seen Geesthacht Schwarzenbek Lauenburg Wentorf Hohe Elbgeest Büchen Aumühle Schwarzenbek-Land Lütau Andere Gesamtzahl Ratsuchende Beratungsvollzeitstellen im Jahresdurchschnitt ohne Zeitanteil der Leitung 3

4 Das Beratungsangebot der Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes im Kreis Herzogtum Lauenburg Die Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes ist im Kreis Herzogtum Lauenburg flächendeckend vertreten. Neben den drei Beratungsstellen in Geesthacht, Mölln und Lauenburg bietet die Schuldnerberatung zusätzlich Außensprechstunden in Wentorf bei Hamburg, Sandesneben und Schwarzenbek an. Darüber hinaus nehmen die Berater auch Hausbesuche wahr, wenn Ratsuchende aus gesundheitlichen, familiären oder anderen Gründen die Beratungsorte nicht aufsuchen können. Die drei Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen des Diakonischen Werkes Herzogtum Lauenburg gehören zu den nach 305 Insolvenzordnung (InsO) anerkannten und vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGFG) geförderten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen in Schleswig-Holstein. Damit besteht eine enge Anbindung an die Koordinierungsstelle, die im Auftrag des MSGFG die Arbeit der anerkannten und geförderten Beratungsstellen begleitet und unterstützt. Auf diese Weise werden eine regelmäßige Fort- und Weiterbildung sowie ein aktueller Informationsfluss gewährleistet. Darüber hinaus sind die Beratungsstellen innerhalb und außerhalb des Diakonischen Werkes umfassend vernetzt, so dass Ratsuchende auch an andere Hilfsangebote vermittelt werden können, wenn neben der Überschuldungssituation weitere Probleme hinzukommen. In den Schuldnerberatungsstellen sind sechs Beratungskräfte und zwei Verwaltungskräfte tätig. Das Team ist multiprofessionell aufgestellt, um bei den vielschichtigen Problemen, die eine Überschuldung mit sich bringt, umfassend helfen zu können. Das Team der Schuldner- und Insolvenzberatung 4

5 Die Öffnungszeiten der Schuldnerberatung sind über die Homepage abrufbar. Eine telefonische Erreichbarkeit ist täglich gewährleistet. Die bewährte offene Sprechstunde wird von jeder Beratungsstelle einmal wöchentlich angeboten. Auf diese Weise ist es den Ratsuchenden möglich, umgehend persönlichen Kontakt zu den Mitarbeitern der Schuldnerberatung aufzunehmen. Neben der individuellen Terminvereinbarung stehen dem Ratsuchenden folgende Kontaktzeiten zur Verfügung: Geesthacht Mölln Lauenburg Neuer Krug 4 (im Gemeindehaus der Christuskirche) Wasserkrüger Weg 7 (im Adolph-Hoeltich-Stift) Mölln Hohler Weg 2 (im Gemeindezentrum) Lauenburg Geesthacht Tel: 04152/72977 Fax: 04152/4375 Tel: 04542/ Fax: 04542/ Tel: 04153/ Fax: 04153/ Telefonische Sprechzeiten: Di - Do 9-11 Uhr Mo - Do 9-12 Uhr Di - Do 8-10 Uhr Di Uhr Do Uhr Fr 9-10 Uhr Persönliche Kontaktaufnahme und Information zum Beratungsangebot während der Sprechstunde am: Donnerstag Uhr Dienstag 9-12 Uhr Montag 9-12 Uhr Beratungsablauf Die ersten Gespräche mit der Schuldnerberatung dienen hauptsächlich dazu, einen möglichst genauen Überblick über die Überschuldungssituation zu gewinnen, die aktuelle Lebenssituation des Ratsuchenden kennenzulernen und die Überschuldungsgründe sowie die Entstehungsgeschichte gemeinsam mit dem Ratsuchenden zu reflektieren. Es werden psychische Hemmnisse besprochen und ggf. Kontakte zu anderen Beratungsstellen hergestellt. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Besonderheiten werden abgeklärt und bei möglichen Lösungswegen berücksichtigt. Die Einnahmeund Ausgabesituation wird erfasst und ggf. eine Haushalts- und Budgetberatung durchgeführt. Weiterhin wird geprüft, ob existenzsichernde Maßnahmen eingeleitet werden müssen und Vollstreckungsschutzmaßnahmen notwendig sind. Erste Beratungsschritte und -ziele werden festgelegt. Nach der Phase der Erstberatung werden die einzelnen Gläubigerforderungen gegen den Ratsuchenden hinsichtlich ihrer Höhe und ihrer Berechtigung überprüft. Dann gilt es zu klären, welche 5

6 Regulierungsmaßnahmen in dem jeweiligen Fall in Frage kommen. Eine Stundung der Raten ist häufig nur sinnvoll, wenn in absehbarer Zeit eine Verbesserung der finanziellen Lage, z.b. durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu erwarten ist. Wenn der Ratsuchende über frei verfügbare Einkommensanteile verfügt, kommen grundsätzlich zunächst Ratenzahlungsvereinbarungen in Betracht. Sollte diese Möglichkeit infolge der vorhandenen sozialen und wirtschaftlichen Situation in den nächsten Jahren nicht gegeben sein, bietet sich seit dem in Deutschland als weiterer Lösungsweg die Restschuldbefreiung im Rahmen der Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens an. Die Schuldnerberatung leistet die benötigte fachliche Beratung, Hilfestellung und Begleitung von Personen, die eine Restschuldbefreiung anstreben. Der Ratsuchende wird über den Ablauf des Verfahrens sowie über die von ihm zu erfüllenden Obliegenheiten während des Verfahrens informiert. Mit Hilfe der Schuldnerberatung wird der notwendige außergerichtliche Einigungsversuch durchgeführt. Scheitert dieser Versuch, stellt die Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes als geeignete Stelle gem. 305 InsO die benötigte Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches aus. Auch bei der anschließenden Antragsstellung gibt die Schuldnerberatung Unterstützung. Darüber hinaus werden die Ratsuchenden während des Insolvenzverfahrens und der anschließenden Wohlverhaltensperiode bei aufkommenden Fragen und Problemen beraten. Präventionsarbeit der Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Herzogtum Lauenburg Neben der individuellen Beratung der Ratsuchenden bildet die präventive Arbeit einen weiteren Schwerpunkt der Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Herzogtum Lauenburg. Hierzu werden regelmäßig zielgerichtet Präventionsmaßnahmen an den umliegenden Schulen und anderen Orten angeboten, an denen junge Menschen zusammenfinden. Damit ist die Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes präventiv dort vor Ort tätig, wo entsprechender Hilfsbedarf im Ansatz erkennbar ist. Jugendliche und junge Erwachsene sind häufig mit der neuen Verantwortung für sich und das eigene Geld überfordert. Mit dem Eintritt in die Volljährigkeit können Handy- und andere Verträge abgeschlossen und Kredite aufgenommen werden. Hinzu kommt die eigene Wohnung. Viele junge Menschen sind das erste Mal mit Miet- und Stromkosten konfrontiert. Zudem fällt es gerade jungen Menschen in unserer konsumorientierten Gesellschaft schwer, bestimmten Produkten und Marken zu widerstehen. 6

7 Durch Prävention sollen junge Menschen für das Thema Schulden sensibilisiert werden und eine realistische Einschätzung ihrer eigenen Entscheidungen als Konsument und die damit verbundenen Folgen erlernen. So kann vorbeugend Hilfe und Unterstützung geleistet werden, bevor die mit einer Überschuldung einhergehenden Probleme überhaupt entstehen. Zu diesem Zweck haben zwei langjährige Mitarbeiter, Frank Tews und Bettina Heisel das Präventionsspiel Ein x Eins - Augen auf im Geldverkehr entwickelt. Den Schülern sollen auf diese Weise die Gefahren einer drohenden Überschuldung deutlich gemacht werden. Das Spiel ist mittlerweile in der 3. Auflage erschienen und wurde aufgrund der nachhaltigen Wirkung mehrfach ausgezeichnet. Rückblick auf die bundesweite Aktionswoche 2013 Recht auf Schuldnerberatung für Alle lautete das Thema der diesjährigen bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung, die vom Juni stattfand. Im Rahmen dieser Aktionswoche hat die Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes in Mölln eine Abendsprechstunde veranstaltet, die allen betroffenen Personen offen stand, unabhängig von Zugangsbarrieren wie beispielsweise Einkommensgrenzen. Anlass der Aktionswoche 2013 war die anhaltend hohe Überschuldungsquote in Deutschland einerseits und die unterschiedliche, unzureichende Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen andererseits. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) kritisiert die Abhängigkeit der Schuldnerberatung von kommunalpolitischen und vor allem haushaltsökonomischen Prioritätssetzungen. Trotz der hohen Nachfrage nach Schuldnerberatung gibt es bundesweit nur ca Beratungsstellen, die nicht annähernd den Bedarf decken können. Viele Betroffene müssen mit Wartezeiten von bis zu sechs Monaten rechnen. Darüber hinaus bleibt vielen Betroffenen der Zugang zur Beratung dauerhaft versperrt, weil sie einem Personenkreis angehören, der keinen Anspruch auf Beratung hat. Es hängt vom Wohnort ab, ob überschuldete Ratsuchende auf Grund ihrer Erwerbssituation kostenlosen Zugang zu einer Schuldnerberatungsstelle erhalten. Regelmäßig ist es aber auch den erwerbstätigen, überschuldeten Personen nicht möglich, eine kostenpflichtige Beratung beispielsweise über einen Rechtsanwalt, zu finanzieren. Aufgrund anderer existenzieller Zahlungsverpflichtungen wie beispielsweise Pfändungen, Miete und Energiekosten, verfügen sie nicht über den notwendigen finanziellen Spielraum. Darüber hinaus müsste gerade die Finanzierung von Schuldnerberatung für Erwerbstätige im wirtschaftlichen Interesse öffentlicher Haushalte liegen, da auf diese Weise Arbeitslosigkeit und somit Sozialleistungstransfer vermieden wird. 7

8 Wachsende Herausforderungen der Schuldnerberatung in den kommenden Jahren Trotz mangelnder Finanzierung werden die Schuldnerberatungsstellen in den kommenden Jahren vor neue Herausforderungen gestellt: Im Beratungsalltag fällt zunehmend auf, dass viele der von Überschuldung betroffenen Menschen umfassende psychosoziale Probleme haben. Diese Beobachtung deckt sich mit einer Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, aus der hervorgeht, dass psychische Probleme, eine Sucht und Schulden häufig kombiniert auftreten. Damit wird eine komplexe und langfristige Schuldnerberatung erforderlich, die wachsende Ansprüche an die Berater stellt. Zudem suchen immer mehr ältere Menschen u.a. infolge niedriger Renten Hilfe bei einer Schuldnerberatungsstelle. Gerade Senioren benötigen eine besonders einfühlsame und zeitintensive Betreuung, da es für sie häufig mit Scham und Ängsten verbunden ist, sich Hilfe zu suchen. Ein weiteres Problem, dem sich die Berater in den kommenden Jahren stellen müssen, sind die steigenden Miet-und Energiekosten. Immer mehr Ratsuchende haben aktuelle Strom- und Mietschulden. Da es sich um existenzgefährdende Verbindlichkeiten handelt, müssen die Berater schnell handeln und existenzsichernde Maßnahmen einleiten, um eine Stromsperre oder eine Kündigung der Wohnung zu verhindern. Zu den steigenden Lebenshaltungskosten kommt hinzu, dass immer mehr Menschen trotz wachsender Beschäftigtenzahl von Armut betroffen sind. Diese Entwicklung ist den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes 2013 zu entnehmen. Grund für die wachsende Armut ist u.a. die Zunahme von atypischen Beschäftigungsverhältnissen in Form von Teilzeitbeschäftigung, geringfügiger und befristeter Beschäftigung sowie Zeit- und Leiharbeit befand sich mehr als jeder fünfte Erwerbstätige in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis. Besonders junge Erwerbstätige in der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen waren betroffen. Diese Entwicklungen machen deutlich, dass Schuldnerberatung in den kommenden Jahren bedarfsgerecht ausgebaut und gefördert werden muss verbunden mit einem offenen, kostenfreien und gleichen Zugang zur Schuldnerberatung für alle überschuldeten Personen. Nur so können die Beratungsstellen den wachsenden Herausforderungen gerecht werden. Geesthacht Februar 2014 Juliane Marcia Müller Fachbereichsleiterin 8

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