Haushaltssatzung der Stadt Falkensee

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1 Haushaltssatzung der Stadt Falkensee für das Haushaltsjahr aufgestellt festgestellt Ralf Haase Kämmerer Heiko Müller Bürgermeister

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3 Haushaltssatzung der Stadt Falkensee für das Haushaltsjahr Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.Oktober 2013 folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 ordentlichen Aufwendungen auf ,00 außerordentlichen Erträge auf ,00 außerordentlichen Aufwendungen auf ,00 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 Auszahlungen auf ,00 festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,00 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,00 Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit ,00 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ,00 Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit ,00 Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

4 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v. H. 2. Gewerbesteuer 350 v. H Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Stadt von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf ,00 festgesetzt. 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf ,00 festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wird auf ,00 festgesetzt. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf ,00 und b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf ,00 festgesetzt. Falkensee, den 30. Oktober 2013 Heiko Müller Bürgermeister

5 VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN zur Haushaltssatzung vom

6 Abkürzungsverzeichnis Abb Abbildung AfA Abschreibung für Abnutzung ATZ Altersteilzeit BE Betriebserlaubnis BGA Betriebs- und Geschäftsausstattung BgA Betrieb gewerblicher Art EH Ergebnishaushalt EMA Einwohnermeldeamt Ewo Einwohner FAG Finanzausgleichsgesetz FB Fachbereich FH Finanzhaushalt FNP Flächennutzungsplan GA Gemeindeanteil GGM Grundstücks- und Gebäudemanagement GWG Geringwertiges Wirtschaftsgut HG Hauptgruppe HHJ Haushaltsjahr ILV Innerbetriebliche Leistungsverrechnung incl. inklusive insb. insbesondere IT Informationstechnik KG Kontengruppe Kiga Kindergarten Kita Kindertagesstätte KK Kinderkrippe KST Kostenstelle LK Landkreis lt. laut OWA Osthavelländische Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung GmbH PK Personalkosten RPA Rechnungsprüfungsamt Sopo Sonderposten Tab Tabelle TuiV AG Arbeitsgemeinschaft für Technikunterstützte Informationsverarbeitung VergnSt Vergnügungssteuer VMH Vermögenshaushalt VWH Verwaltungshaushalt VZE Vollzeiteinheit ZWS Zweitwohnungssteuer

7 Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES PAUSCHALIERUNGEN Pauschalwerte für Schulen - Finanzhaushalt für IT-Service (FB 112) Pauschalwerte für Schulen - über GGM (FB 231) Pauschalwerte für Kitas und Horte - über GGM (FB231) Pauschalwerte für Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt ( FB 401) Pauschalwerte für Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt ( FB 402) AUSGABESPERREN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR Verfügungsberechtigter Fachbereich: 401 Schulen Verfügungsberechtigter Fachbereich: 402 Kindertagesbetreuung Verfügungsberechtigter Fachbereich: 601 Hochbau Verfügungsberechtigter Fachbereich: 602 Tiefbau Verfügungsberechtigter Fachbereich: 611 Bauleitplanung PERSONALENTWICKLUNG ENTWICKLUNG DER RECHNUNGSERGEBNISSE DER LETZTEN JAHRE ENTWICKLUNG DER STEUEREINNAHMEN, FINANZZUWEISUNGEN UND UMLAGEN IN TEUR 17 4 ENTWICKLUNG DES VERMÖGENS UND DER SCHULDEN (GEPRÜFTE ERÖFFNUNGSBILANZ ZUM STICHTAG ) VERMÖGEN UND SCHULDEN DARLEHENSVERBINDLICHKEITEN ENTWICKLUNG DER GEBÜHREN, ENTGELTE UND ZWECKGEBUNDENEN ABGABEN VERWALTUNGSGEBÜHREN BENUTZUNGSGEBÜHREN DARSTELLUNG DER GEPLANTEN INVESTITIONEN UND INVESTITIONSFÖRDERMAßNAHMEN WESENTLICHE ABWEICHUNGEN DES HAUSHALTSPLANES VOM MITTELFRISTIGEN ERGEBNIS- UND FINANZHAUSHALT DES VORJAHRES FINANZMITTELBESTAND UND KASSENKREDITE FINANZMITTELBESTAND KASSENKREDITE FINANZIERUNGSBEDARF FÜR DIE INANSPRUCHNAHME VON RÜCKSTELLUNGEN ÜBERSICHT ÜBER GESELLSCHAFTEN, AN DENEN DIE STADT BETEILIGT IST ÜBERSICHT ÜBER DIE SCHULEN DER STADT FALKENSEE ÜBERSICHT ÜBER KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN ÜBERSICHT ÜBER BÜRGSCHAFTEN UND HAFTUNGSVERPFLICHTUNGEN BÜRGSCHAFTEN HAFTUNGSVERPFLICHTUNGEN DARSTELLUNG DER KONSOLIDIERUNGSLINIE FÜR DAS HAUSHALTSSICHERUNGSKONZEPT ÜBERSICHT ÜBER KREDITÄHNLICHE RECHTSGESCHÄFTE ERLÄUTERUNGEN ZU DEN WICHTIGSTEN EIN- UND AUSZAHLUNGEN BZW. AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGEN ALLGEMEINES Einwohnerentwicklung EINZAHLUNGEN AUSZAHLUNGEN AUFWAND UND ERTRÄGE AUS ABSCHREIBUNGEN UND SONDERPOSTEN AUßERORDENTLICHE AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE... 48

8 19 ÜBERSICHT ÜBER DIE ENTWICKLUNG DER KAMERALEN ALTFEHLBETRÄGE ÜBERSICHT ÜBER DIE BUDGETS, TEILHAUSHALTE UND DECKUNGSKREISE BUDGETS UND TEILHAUSHALTE DECKUNGSKREISÜBERSICHT - BUDGETÜBERGREIFEND DECKUNGSVERMERKE INNERHALB DER BUDGETS ÜBERSICHT ÜBER ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN AUS ALLGEMEINEN UMLAGEN UND SOZIALTRANSFERLEISTUNGEN ÜBERSICHT ÜBER SONDERPOSTEN UND ERTRÄGE AUS DER AUFLÖSUNG VON SONDERPOSTEN ÜBERSICHT ÜBER RÜCKLAGEN UND RÜCKSTELLUNGEN ÜBERSICHT ÜBER VERBINDLICHKEITEN ÜBERSICHT ÜBER DIE AUS VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN VORAUSSICHTLICH FÄLLIG WERDENDEN AUSZAHLUNGEN HAUSHALTSPLAN ERGEBNIS- UND FINANZPLAN (GESAMT) Ergebnishaushalt und mittelfristige Ergebnisplanung Finanzhaushalt und mittelfristige Finanzplanung TEILERGEBNIS- UND TEILFINANZPLAN JE PRODUKTBEREICH Innere Verwaltung Sicherheit und Ordnung Schulträgeraufgaben Kultur und Wissenschaft (Museum) Kultur und Wissenschaft (Bibliothek) Kultur und Wissenschaft Soziale Hilfen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Sportförderung Räumliche und Entwicklung Bauen und Wohnen Ver- und Entsorgung Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Natur- und Landschaftspflege Wirtschaft und Tourismus Allgemeine Finanzwirtschaft PRODUKTBLATT, TEILERGEBNIS-, TEILFINANZPLAN UND INVESTITIONSMAßNAHMEN JE PRODUKT Produkt 1110 Büro des Bürgermeisters Produkt 1111 Innere Verwaltungsangelegenheiten / Verwaltungsservice Produkt 1112 Finanz- und Steuerverwaltung Produkt 1113 Liegenschaftsverwaltung, Grundstücks- und Gebäudemanagement Produkt 1114 Hochbau / Hochbauverwaltung Produkt 1210 Wahlen Produkt 1220 Ordnungsbehördliche Aufgaben Produkt 1221 Meldewesen / Gewerbeangelegenheiten Produkt 1222 Personenstandswesen / Schiedsstellen Produkt 1260 Feuer- und Zivilschutz Produkt 1280 Katastrophen- und Zivilschutz Produkt 2110 Grundschulen Produkt 2160 Oberschulen Produkt 2170 Gymnasien Produkt 2180 Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Produkt 2520 Museum und Galerie Falkensee Produkt 2720 Stadtbibliothek Produkt 2840 Allgemeine Kulturförderung Produkt 2841 Kulturhaus Produkt 3120 Schuldnerberatung Produkt 3156 Andere soziale Einrichtungen Produkt 3612 Tagespflege Produkt 3625 Sonstige Jugendarbeit Produkt 3650 Kindertagesbetreuung

9 Produkt 3660 Creatives Zentrum Haus am Anger Produkt 4210 Allgemeine Sportförderung Produkt 4240 Sportstätten Produkt 5110 Allgemeine städtebauliche Produkt 5210 Gemeindliche Aufgaben nach Baugesetzbuch und sonderordnungsbehördliche Aufgaben Produkt 5220 Soziale Wohnraumförderung / Wohngeld Produkt 5310 Elektrizitätsversorgung Produkt 5320 Gasversorgung Produkt 5410 Gemeindestraßen Bau und Unterhaltung Produkt 5450 Straßenreinigung und Winterdienst Produkt 5510 Öffentliches Grün / Landschaftsbau Produkt 5511 Pflege öffentlicher Grünflächen und Spielplätze Produkt 5520 Gewässerunterhaltung Produkt 5530 Friedhof Produkt 5730 Stadthalle Produkt 6110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen Produkt 6120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft STELLENPLAN BETEILIGUNGSBERICHT FINANZPLAN GEGEFA WIRTSCHAFTSPLAN EIGENBETRIEB Anlagen Stellenplan Beteiligungsbericht Finanzplan gegefa Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

10 Tabellenverzeichnis Tab. 1-1: Übersicht über die Ergebnisentwicklung... 5 Tab. 6-1: Übersicht über wesentliche Investitionen Tab. 8-1: Finanzmittelbestand Tab. 9-1: Finanzierungsbedarf für die Inanspruchnahme von Rückstellungen Tab. 10-1: Beteiligungen der Stadt Falkensee Tab. 11-1: Schülerentwicklung Tab. 12-1: Belegungs- und Kapazitätsplan Tab. 13-1: Übersicht vorhandener Bürgschaften Tab. 17-1: Übersicht AfA/SoPo Abbildungsverzeichnis Abb. 3-1: Grundsteuer A Abb. 3-2: Grundsteuer B Abb. 3-3: Gewerbesteuer Abb. 3-4: Hundesteuer/ZWS/VergnSt Abb. 3-5: GA an der Einkommenssteuer Abb. 3-6: GA an der Umsatzsteuer Abb. 3-7: Schlüsselzuweisung Abb. 3-8: Schulzuweisung Abb. 3-9: Zuweisung für übertragene Aufgaben Abb. 3-10: Umlagegrundlagen Abb. 3-11: Kreisumlage Abb. 3-12: Gegenüberstellung Schlüsselzuweisung/Kreisumlage Abb. 4-1: Entwicklung der Darlehensverbindlichkeiten in TEUR Abb. 4-2: Entwicklung der Darlehensverbindlichkeiten je Einwohner Abb. 5-1: Verwaltungsgebühren Abb. 5-2: Benutzungsgebühren Abb. 8-1: Finanzmittelbestand Abb. 11-1: Schülerentwicklung Primarstufe Abb. 11-2: Schülerentwicklung Sekundarstufen Abb. 12-1: Kinder / Kapazitäten stadteigene Einrichtungen Abb. 12-2: Kinder / Kapazitäten freie Träger Abb. 16-1: Einwohnerentwicklung Falkensee Abb. 16-2: Prozentuale Aufteilung der Einzahlungen Abb. 16-3: Einzahlungsentwicklung Abb. 16-4: Prozentuale Aufteilung der Auszahlungen Abb. 16-5: Auszahlungsentwicklung Abb. 16-6: Ausgabeentwicklung Betriebskosten Abb. 17-1: AfA/SoPo Sachanlagen... 47

11 1 Allgemeines Entwicklung der Steuereinnahmen Die regionalisierten Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2013 prognostizieren für das laufende Jahr Einnahmen des Landes aus Steuern und Länderfinanzausgleich in Höhe von 6.746,8 Mio. Euro. Dies entspräche einer Mindereinnahme von 5,5 Mio. Euro (vor Abzug des kommunalen Anteils) gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan 2013/ des Landes. Für werden die Landeseinnahmen mit 6.980,6 Mio. Euro und für 2015 mit 7.204,8 Mio. Euro erwartet. Die Steuereinnahmen der Brandenburger Kommunen werden nach der Steuerschätzung vom Mai 2013 in den Jahren und 2015 im Vergleich zu den Vorjahren weiter ansteigen. Mit dem lst-ergebnis des Jahres 2012 in Höhe von Mio. Euro war das bislang höchste Steueraufkommen von Mio. Euro im Jahre 2008 erstmals übertroffen worden. Für das laufende Jahr werden 1.565,7 Mio. Euro (+ 38,7 Mio. Euro) erwartet. Die Schätzung für beläuft sich auf 1.639,5 Mio. Euro (+ 74 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr). Davon entfallen 763,9 Mio. Euro auf den Gemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern und 875,7 Mio. Euro auf die Gemeindesteuern. Für 2015 werden Steuereinnahmen von Mio. Euro (+ 64 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr) prognostiziert. Der Gemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern wird mit 809,3 Mio. Euro erwartet. Die Gemeindesteuern werden danach 894,7 Mio. Euro betragen. Der prognostizierte Anteil an den Gemeinschaftssteuern steigt in um rund 46,8 Mio. Euro und in 2015 um weitere rund 45,4 Mio. Euro gegenüber dem jeweiligen Vorjahr. Dabei wirken sich hauptsächlich die anzunehmenden Aufkommenszuwächse bei der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer aus. Die Prognose des Gemeindesteueraufkommens geht von einer Erhöhung um 27,1 Mio. Euro im Jahr gegenüber 2013 und um weitere 19 Mio. Euro in 2015 aus. Hierbei wird ein Mehraufkommen bei der Gewerbesteuer angenommen. Vorgesehene Rechtsänderungen des kommunalen Finanzausgleichs ab Zum 1. Januar 2013 sind folgende Änderungen des Brandenburgischen Finanzausgleichgesetzes (BbgFAG) in Kraft getreten; die Rückführung und vollständige Abschaffung des sog, Vorwegabzugs ( 3 Abs.2 Bbg- FAG) ab 2016, die Verlängerung des Schuldenmanagementfonds bis einschließlich 2015, die Erhöhung des Ausgleichsfonds ( 16 BbgFAG) für die Jahre 2013 bis 2015 auf 45 Mio. Euro pro Jahr sowie die Eröffnung der Möglichkeit, aus dem Ausgleichsfonds auch Hilfen für überregional besonders bedeutsame Investitionen zu gewähren. Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Dritten Gesetzes zur Änderung des BbgFAG hat der Landtag im Dezember 2012 die Entschließung Gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilen des Landes sichern - Soziallastenausgleich im FAG verankern" (Landtags-Drucksache 5/6513) gefasst. Die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE im Landtag haben im Mai 2013 einen Entwurf zu einer weiteren Änderung des BbgFAG zur Umsetzung dieser Entschließung eingebracht (Landtags-Drucksache 5/7322). Der Entwurf befindet sich noch in der parlamentarischen Beratung, Er sieht folgende Regelungen vor: Stärkung der distributiven Funktion des kommunalen Finanzausgleichs durch Einführung eines finanzkraftunabhängigen Jugendhilfelastenausgleichs zugunsten der kreisfreien Städte und der Landkreise ab, der und 2015 aus dem jährlichen Zuwachs der Finanzausgleichsmasse von 10 Mio. Euro durch Abschmelzung des Vorwegabzugs finanziert wird Ausdehnung des sog. Demografiefaktors von drei auf fünf Jahre ab auch mit dem Ziel, die Folgewirkungen eines statistisch bedingten Einwohnerverlustes infolge der Ergebnisse des Zensus 2011 abzufedern, 1

12 Einführung von Stufen-Nivellierungshebesätzen bei der Ermittlung der Steuerkraftzahlen der Realsteuern mit Wirkung ab, Einbeziehung der Teilschlüsselmassenquoten in die turnusmäßige Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs. Im Einzelnen: Einführung eines Jugendhilfelastenausgleichs ab ; Nach dem Gesetzentwurf soll ab ein bestimmtes Finanzvolumen aus der Finanzausgleichsmasse auf die Landkreise und die kreisfreien Städte nach einem Verteilungsschlüssel in Form eines finanzkraftunabhängigen Lastenausgleichs ausgeschüttet werden. Die Finanzierung erfolgt über eine Vorwegentnahme von 10 Mio. Euro in und von 20 Mio. Euro ab 2015 aus der Finanzausgleichsmasse. Das Volumen entspricht den Beträgen, um die die Finanzausgleichsmasse durch die weitere Abschmelzung des sog. Vorwegabzugs in Höhe von je 10 Mio. Euro in und 2015 gestärkt wird. Mit der Einrichtung eines Titels für den vorgesehenen Jugendhilfelastenausgleich für wird die Regelung im Entwurf des Nachtragshaushaltes 2013/ gemäß Beschluss der Landesregierung vom 10. September 2013 nachgezeichnet. Der schon bestehende Soziallastenausgleich nach 15 BbgFAG (zukünftig 15 Abs. 1 Bbg- FAG) soll unverändert bestehen bleiben. Die vorgesehene Regelung dient der Umsetzung des Entschließungsantrages des Landtages vom Dezember 2012, wonach die Finanzausgleichsmasse bedarfsgerechter in Abhängigkeit von der Höhe der von den Gebietskörperschaften zu tragenden Soziallasten verteilt werden soll. Mit dem Beschluss des Dritten Gesetzes zur Änderung des BbgFAG hatte sich der Gesetzgeber - wie schon erwähnt - zu einer schrittweisen Abschaffung des sogenannten bisherigen Vorwegabzugs in Höhe von 50 Mio. Euro bekannt. Die jetzt vorgesehene Änderung in der Mittelauskehr stärkt die distributive Funktion des kommunalen Finanzausgleichs und dient bei insgesamt zurückgehender Finanzausstattung des Landes auch der Sicherung der Zukunftsfähigkeit des BbgFAG. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll der Verteilmechanismus unter dem Vorbehalt stehen, dass er hinsichtlich seiner Wirksamkeit Bestandteil der nächsten Symmetrieüberprüfung ist. Die nächste Überprüfung ist turnusmäßig für das Ausgleichsjahr 2016 vorzunehmen. Ausdehnung des Demografiefaktors von drei auf fünf Jahre ab : Nach dem Gesetzentwurf wird im Fall sinkender Einwohnerzahlen einer Kommune die für das BbgFAG maßgebliche Einwohnerzahl nicht mehr als Dreijahresdurchschnitt, sondern als Fünfjahresdurchschnitt berechnet. Die Lösung entspricht einer Überlegung von Herrn Prof. Dr. Lenk in seinem Gutachten zum horizontalen Finanzausgleich vom März Die vorgesehene Regelung federt die Remanenzkosten überdurchschnittlich schrumpfender Kommunen noch etwas stärker als bisher ab. Sie reduziert gleichzeitig Minderungen der bevölkerungsabhängigen Zuweisungen für Kommunen, die aufgrund des Zensus 2011 statistische Einwohner verloren haben, in den Ausgleichsjahren bis Die einwohnerabhängigen Zuweisungen werden nach dem Gesetzentwurf noch bis 2016 in abnehmendem Umfang durch die alte Bevölkerungsstatistik beeinflusst, nach dem geltenden Rechtsstand enthielte die Berechnung der einwohnerabhängigen Zuweisungen letztmalig im Jahr Daten aus der alten Bevölkerungsfortschreibung. Einführung von Stufen-Nivellierungshebesätzen bei der Ermittlung der Steuerkraftzahlen der Realsteuern mit Wirkung ab : Bei der Ermittlung der Steuerkraftzahlen der Grundsteuern A und B und der Gewerbesteuer wird die jeweilige Finanzkraft anhand des gewogenen Durchschnittshebesatzes aller Gemeinden in Brandenburg in der jeweiligen Steuerart normiert. Mit Wirkung ab soll dieser Nivellierungshebesatz auf Stufen von ganzen fünf vom Hundert gerundet werden. 2

13 Die Regelung geht auf die Feststellung aus dem Gutachten von Herrn Prof. Dr. Lenk zurück, wonach eine solche stufenweise Anpassung der Durchschnittshebesätze die möglichen Spiralwirkungen und die Abhängigkeit des Nivellierungshebesatzes von der Hebesatzpolitik weniger Gemeinden vermeiden würde. Einbeziehung der Teilschlüsselmassenquoten in die turnusmäßige Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs: Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung schreibt die bisherige Praxis zur Überprüfung und ggf. Anpassung der Quoten der Teilschlüsselmassen gesetzlich fest. Maßstab der Überprüfung soll die gebotene proportionale Verteilung der Finanzmittel zu den wahrgenommenen Aufgaben zwischen den kommunalen Ebenen sein. Da die zur Überprüfung der aufgabensymmetrischen Einnahmenverteilung zwischen Land und Kommunen erforderliche Erfassung des Aufgabenbestandes der beiden Ebenen bislang nicht möglich ist, muss die Analyse auf Hilfskriterien zurückgreifen Kommunaler Finanzausgleich (Prognose) Die Verbundmasse, die sich aus 20% der Landeseinnahmen aus Steuern und Länderfinanzausgleich und 40 % der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen nach 11 Absatz 3 Finanzausgleichsgesetz des Bundes ergibt, wird (vor dem Vorwegabzug nach 3 Absatz 2 Bbg- FAG und vor der Abrechnung des Steuerverbundes aus Vorjahren) 1.757,4 Mio. Euro betragen. Der Vorwegabzug nach 3 Absatz 2 BbgFAG wird - wie schon erläutert - auf 20 Mio. Euro in reduziert. Er verringert die Verbundmasse auf 1.737,4 Mio. Euro in. Die Abrechnung des Steuerverbundes des Jahres 2012 erhöht die Verbundmasse um 11,4 Mio. Euro. Somit beträgt die Verbundmasse nach Vorwegabzug und Abrechnung des Steuerverbundes im Jahre 1.748,8 Mio. Euro. Die Reduzierung um knapp 22,2 Mio. Euro im Vergleich zu 2013 resultiert wesentlich aus der weiteren Absenkung der Sonderbedarfs - Bundesergänzungszuweisungen nach 11 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz des Bundes und aus einer geringeren Spitzabrechnung aus Vorjahren. Die allgemeinen Schlüsselzuweisungen betragen 1.437,881 Mio. Euro und werden wie folgt aufgeteilt ( 5 Absatz 2 BbgFAG): Kreisfreie Städte für Kreisaufgaben : Euro Kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte für Gemeindeaufgaben: Euro Landkreise: Euro Die investiven Schlüsselzuweisunqen werden anteilig dem Teil der Verbundmasse entnommen, der sich aus den Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen nach 11 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz des Bundes ergibt. Die investive Schlüsselmasse verringert sich entsprechend dem Rückgang dieser Bundes-Zuweisung auf 182,1 Mio. Euro. Zuweisungen des Landes nach Maßgabe des BbgFAG (Prognose ) Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) hat die individuellen Zuweisungen für vorläufig berechnet. Die Daten dienen lediglich der Orientierung. Sie können die eigenständige kommunale Haushaltsplanung nicht ersetzen. Grundlagen sind die Ansätze des Haushaltsplans 2013/ in der Fassung des Regierungsentwurfs des Nachtragshaushaltes 2013/ vom 10. September 2013 und das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz in der Fassung des Entwurfs der Fraktionen der SPD und DIE LINKE zur Vierten Änderung des Gesetzes (Landtags- Drucksache 5/7322) 3

14 Die Angaben stehen deshalb insbesondere unter folgendem Vorbehalt: Für den kommunalen Finanzausgleich sind die Entscheidungen des Landtags zum Nachtragshaushalt 2013/ und zum Vierten Änderungsgesetz des BbgFAG maßgeblich. Den Berechnungen der Schlüsselzuweisungen liegen zugrunde: a) Steuerkraftmesszahlen: Bei der Ermittlung der Steuerkraftzahlen für die Realsteuern wurden die gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesätze für das Jahr 2012 wie folgt berücksichtigt: Grundsteuer A 280 Grundsteuer B 385 Gewerbesteuer 315, b) Für die Schlüsselzuweisungen wurden folgende Grundbeträge ermittelt: für kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte für Gemeindeaufgaben: 1.002,74 Euro für die Landkreise: 593,94 Euro für die kreisfreien Städte für Kreisaufgaben: 153,92 Euro. 4

15 Übersicht über die Ergebnisentwicklung Haushaltsjahr - in EUR Ergebnis ordentliches Ergebnis gemäß Ergebnishaushalt/-rechnung , , , , , ,00 + Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 = ordentliches Ergebnis unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren , , , , , ,00 + Entnahme aus Rücklage Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 + Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses des laufenden Jahres 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 + Entnahme aus Rücklage Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 = ordentliches Jahresergebnis nach Heranziehung von Ersatzdeckungsmitteln gem. 26 Abs. 2 und 3 KomHKV , , , , , ,00 Zuführung an Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gem. 26 Abs. 1 KomHKV , , , , , ,00 außerordentliches Ergebnis gemäß Ergebnishaushalt/-rechnung , , , , , ,00 + Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0, , , , ,00 = außerordentliches Ergebnis unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren , , , , , ,00 - Überschussverwendung zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 + Entnahme aus Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 = außerordentliches Jahresergebnis nach Verwendung als/heranziehung von Ersatzdeckungsmitteln gem. 26 Abs. 3, 5 und 6 KomHKV , , , , , ,00 Zuführung an Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses ,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Stand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0, , , , , ,00 Stand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Tab. 1-1: Übersicht über die Ergebnisentwicklung 5

16 1.1 Pauschalierungen Die bereits im Haushaltsjahr 2011 eingeführte Pauschalierung von Haushaltsansätzen hat sich bestens bewährt. Sie wird daher auch dauerhaft beibehalten und im Haushaltsjahr erweitert (siehe 1.1.x). Des Weiteren ist es gelungen, Pauschalen, zum Beispiel für Lehr- und Lernmittel, Spiel- und Beschäftigungsmaterial anzuheben. Folgende Pauschalisierungen wurden im vorliegenden Haushaltsplan veranschlagt: Pauschalwerte für Schulen - Finanzhaushalt für IT-Service (FB 112) Finanzhaushalt Produkt Pauschal plus Planwert Pauschal plus Planwert Planwert Summe BGA Sonderbedarf für GWG Sonderbedarf für für IT Summe: Pauschalwerte für Schulen - über GGM (FB 231) Produkt Schüler Pauschal Ergebnishaushalt Planwert für FB 231 Pauschal Planwert für FB 231 6,30 6, , , , , , , , , , , , , , , , , , , Summe: , ,

17 1.1.3 Pauschalwerte für Kitas und Horte - über GGM (FB231) Produkt Kapazität davon Pauschal Planwert für Ergebnishaushalt Planwert für Pauschal Hort Pauschal Kita Planwert für FB lt. BE Hort 8,40 FB 231 8,40 FB , Summe Summe Gesamt

18 1.1.4 Pauschalwerte für Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt ( FB 401) Ergebnishaushalt Finanzhaushalt fachbezogene Anschaffungen davon Planwert Planwert Produkt Schüler Pauschal Planwert ausländ. Pauschal Pauschal Planwert Pauschal Pauschal Klasse Klasse Klasse Planwert für für für Schüler für (BGA) (GWG) 10,50 18,00 37,00 44,00 26,00 19,95 37,80 5,00 5, Summe: je Schule für geförderte Ausstattung Pauschal: plus Sonderbedarf für Ergebnishaushalt: Finanzhaushalt: Mehrbedarf unterrichtsbezogene Ausstattung Mehrbedarf Mobiliar Mehrbedarf

19 1.1.5 Pauschalwerte für Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt ( FB 402) Produkt Kapazität davon Spiel-und +Spiel-und Beschäftigungung Beschäfti- Hort Catering Kita Essenver sorgung Hort Ergebnishaushalt Planwert für Pauschal 100%ige Sprach- Planwert für Pauschal Finanzhaushalt 100%ige Sprachförderung Planwert für (GWG) 100%ige Sprach förderung förderung lt. BE Hort 15,75 5,25 1,30 8,00 10,50 10, Summe Summe Gesamt plus Sonderbedarf für Ergebnishaushalt: Finanzhaushalt: Krippentrennwandkombination Mehrzweckschrank Kinderstühle Tische

20 1.2 Ausgabesperren für das Haushaltsjahr Bei Maßnahmen, welche mit Fördermitteln realisiert werden sollen, bleiben die entsprechenden Planansätze bis zum Eingang des entsprechenden Fördermittelbescheides für die Bewirtschaftung gesperrt. Ausnahmen können auf Antrag vom Kämmerer genehmigt werden. Betroffen sind folgende Konten: Verfügungsberechtigter Fachbereich: 401 Schulen Bezeichnung Grundschule "A. Diesterweg" Grundschule "E. Lessing" Grundschule am Gutspark/Europaschule Grundschule "Erich Kästner" Grundschule "Geschwister Scholl" Oberschule Falkensee Gymnasium "Lise Meitner" Gymnasium Rathenaustraße Gesamtschule "I. Kant" Produkt Konto Bezeichnung geförderte Ausstattung GWG (FM LK 50% vom Netto) geförderte Ausstattung GWG (FM LK 50% vom Netto) geförderte Ausstattung GWG (FM LK 50% vom Netto) geförderte Ausstattung GWG (FM LK 50% vom Netto) geförderte Ausstattung GWG (FM LK 50% vom Netto) geförderte Ausstattung GWG (FM LK 50% vom Netto) geförderte Ausstattung GWG (FM LK 50% vom Netto) geförderte Ausstattung GWG (FM LK 50% vom Netto) geförderte Ausstattung GWG (FM LK 50% vom Netto) Förderung Summe Ausgabesperre:

21 1.2.2 Verfügungsberechtigter Fachbereich: 402 Kindertagesbetreuung Bezeichnung Produkt Konten Bezeichnung Förderung Kita Sprachförderung (GWG) 0 0 Gutspark Sprachförderung (fachbezogen) Sprachförderung (Lernmittel) Kita Sprachförderung (GWG) Glienicker Straße Sprachförderung (fachbezogen) Sprachförderung (Lernmittel) Kita Sprachförderung (GWG) Beethovenallee Sprachförderung (fachbezogen) Sprachförderung (Lernmittel) Kita Sprachförderung (GWG) Falkenhöh Sprachförderung (fachbezogen) Sprachförderung (Lernmittel) Kita Sprachförderung (GWG) Diesterweg Sprachförderung (fachbezogen) Sprachförderung (Lernmittel) Kita Sprachförderung (GWG) Ruppiner Straße Sprachförderung (fachbezogen) Sprachförderung (Lernmittel) Kita Sprachförderung (GWG) Schwalbennest Sprachförderung (fachbezogen) Sprachförderung (Lernmittel) 0 0 Kita Sprachförderung (GWG) Leipziger Straße Sprachförderung (fachbezogen) Sprachförderung (Lernmittel) Kita Sprachförderung (GWG) Donaustraße Sprachförderung (fachbezogen) Sprachförderung (Lernmittel) Kita Sprachförderung (GWG) 0 0 Holbeinstraße Sprachförderung (fachbezogen) Sprachförderung (Lernmittel) 0 0 Kita Sprachförderung (GWG) 0 0 Böcklinstraße Sprachförderung (fachbezogen) Sprachförderung (Lernmittel) 0 0 Kita Sprachförderung (GWG) Straße der Einheit Sprachförderung (fachbezogen) Sprachförderung (Lernmittel) 0 0 Summe Ausgabesperre: Verfügungsberechtigter Fachbereich: 601 Hochbau Bezeichnung Produkt Konto Maßnahme Gymnasium Vicco von Bülow Förderung Zweifeldsporthalle Verfügungsberechtigter Fachbereich: 602 Tiefbau Bezeichnung Produkt Konto Maßnahme Gemeindestraßen und Straßenbeleuchtung Summe Ausgabesperre: Förderung Hertzstraße Buswendeschleife Halt Eutiner Str Summe Ausgabesperre:

22 1.2.5 Verfügungsberechtigter Fachbereich: 611 Bauleitplanung Bezeichnung Produkt Konto Maßnahme Förderung Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Sanierungsgebiet Summe Ausgabesperre: Gesamtsumme Ausgabesperre: Personalentwicklung Im Haushalt für das Haushaltsjahr wurden folgende neuen Stellen aufgenommen: Neue Stellen Aktivierung ab - Feuerwehr 1,00 VZE 01/ - Sachbearbeiter GGM 0,75 VZE 01/ - Sachbearbeiter IT-Service 0,50 VZE 01/ - Sachbearbeiter Kitaverwaltung 0,75 VZE 01/ Gesamt 3,00 VZE Nominal steigen die Personalaufwendungen um Dies entspricht einer prozentualen Steigerung von rd. 3,5 %. Im Einzelnen setzt sich die Differenz wie folgt zusammen: - Tariferhöhung um 2 % ,00 - Zusätzliche Stellen (3,0 VZE) ,00 - sonstige Veränderungen (Stufensteigerungen usw.) ,00 - surrogate Aufwendungen für Beschäftigte der Freizeitphase ATZ ,00 Summe ,00 Um die erforderliche Leistungsfähigkeit der Verwaltung auch für die Zukunft gewährleisten zu können ist es erforderlich, den vorhandenen Personalschlüssel beizubehalten. Dies hat eine Proportionalität zwischen steigenden Einwohnerzahlen und Personalaufwuchs zur logischen Folge. 12

23 2 Entwicklung der Rechnungsergebnisse der letzten Jahre Die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Falkensee für das HHJ 2010 enthielt in der Summe folgende Angaben: 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 ordentlichen Aufwendungen auf ,00 außerordentlichen Erträge auf ,00 außerordentlichen Aufwendungen auf ,00 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 Auszahlungen auf ,00 Der vorläufige Jahresabschluss 2010 (vor AfA / Sopo und Jahresabschlussbuchungen) stellt sich wie folgt dar: 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,55 ordentlichen Aufwendungen auf ,06 außerordentlichen Erträge auf ,00 außerordentlichen Aufwendungen auf 6.705,83 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 Auszahlungen auf ,00 13

24 Das Haushaltsvolumen der Stadt Falkensee stellte sich nach der beschlossenen 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 wie folgt dar: 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 ordentlichen Aufwendungen auf ,00 außerordentlichen Erträge auf ,00 außerordentlichen Aufwendungen auf ,00 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 Auszahlungen auf ,00 festgesetzt. Der vorläufige Jahresabschluss 2011 (vor AfA / Sopo und Jahresabschlussbuchungen) stellt sich wie folgt dar: 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,26 ordentlichen Aufwendungen auf ,09 außerordentlichen Erträge auf ,00 außerordentlichen Aufwendungen auf ,00 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 Auszahlungen auf ,00 14

25 Das Haushaltsvolumen der Stadt Falkensee stellte sich nach der beschlossenen Haushaltssatzung 2012 wie folgt dar: 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 ordentlichen Aufwendungen auf ,00 außerordentlichen Erträge auf ,00 außerordentlichen Aufwendungen auf ,00 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 Auszahlungen auf ,00 festgesetzt. Der vorläufige Jahresabschluss 2012 (vor AfA / Sopo und Jahresabschlussbuchungen) stellt sich wie folgt dar: 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,12 ordentlichen Aufwendungen auf ,60 außerordentlichen Erträge auf ,38 außerordentlichen Aufwendungen auf ,34 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,86 Auszahlungen auf ,31 Das Haushaltsvolumen der Stadt Falkensee stellte sich nach der beschlossenen Haushaltssatzung 2013 wie folgt dar: 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 ordentlichen Aufwendungen auf ,00 außerordentlichen Erträge auf ,00 außerordentlichen Aufwendungen auf ,00 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 Auszahlungen auf ,00 festgesetzt. 15

26 Das für das Haushaltsjahr veranschlagte Haushaltsvolumen stellt sich wie folgt dar: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 ordentlichen Aufwendungen auf ,00 außerordentlichen Erträge auf ,00 außerordentlichen Aufwendungen auf ,00 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 Auszahlungen auf ,00 festgesetzt. 16

27 3 Entwicklung der Steuereinnahmen, Finanzzuweisungen und Umlagen in TEUR 10,05 10,00 9,95 9,90 9,85 9,80 9,75 9,70 9, Grundsteuer A 9,84 10,03 9,80 10,00 10,00 Abb. 3-1: Grundsteuer A 4.360, , , , , , , , Grundsteuer B 4.326, , , , ,00 Abb. 3-2: Grundsteuer B 17

28 7.000, , , , , , ,00 0, Gewerbesteuer 5.171, , , , ,00 Abb. 3-3: Gewerbesteuer 500,00 450,00 400,00 350,00 300,00 250,00 200,00 150,00 100,00 50,00 0, Sonstige Steuern 432,99 413,36 365,46 240,00 280,00 Abb. 3-4: Hundesteuer/ZWS 1 /VergnSt 1 bis

29 16.000, , , , , , , ,00 0, GA an der Einkommenssteuer , , , , ,40 Abb. 3-5: GA an der Einkommensteuer 710,00 700,00 690,00 680,00 670,00 660,00 650,00 640,00 630,00 620,00 610,00 600, GA an der Umsatzsteuer 633,61 659,12 696,13 680,00 680,00 Abb. 3-6: GA an der Umsatzsteuer 19

30 18.000, , , , , , , , ,00 0, Schlüsselzuweisung , , , , ,10 Abb. 3-7: Schlüsselzuweisung 1.550, , , , , , , , Schulzuweisung 1.322, , , , ,00 Abb. 3-8: Schulzuweisung 20

31 685,00 680,00 675,00 670,00 665,00 660,00 655,00 650,00 645,00 640,00 635, Zuweisung für übertragene Aufgaben 652,52 666,29 682,28 680,00 680,00 Abb. 3-9: Zuweisung für übertragene Aufgaben , , , , , , , , ,00 0, Umlagegrundlagen , , , , , , , , , , ,73 Abb. 3-10: Umlagegrundlagen 21

32 20.000, , , , , , , , , ,00 0, Kreisumlage , , , , ,50 Abb. 3-11: Kreisumlage , , , , , , , , , ,00 0,00 Schlüsselzuweisung Kreisumlage Abb. 3-12: Gegenüberstellung Schlüsselzuweisung/Kreisumlage 22

33 4 Entwicklung des Vermögens und der Schulden (geprüfte Eröffnungsbilanz zum Stichtag ) 4.1 Vermögen und Schulden Bezeichnung in A K T I V A 1. Anlagevermögen , Immaterielle Vermögensgegenstände , Sachanlagevermögen , Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , Grundstücke und Bauten des Infrastrukturvermögens und sonstiger Sonderflächen , Bauten auf fremden Grund und Boden 0, Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler , Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen , Betriebs- und Geschäftsausstattung , Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau , Finanzanlagevermögen , Rechte an Sondervermögen , Anteile an verbundenen Unternehmen , Mitgliedschaft in Zweckverbänden 0, Anteile an sonstigen Beteiligungen , Wertpapiere des Anlagevermögens 0, Ausleihungen 0, an Sondervermögen 0, an verbundene Unternehmen 0, an Zweckverbände 0, an sonstige Beteiligungen 0, Sonstige Ausleihungen 0,00 2. Umlaufvermögen , Vorräte , Grundstücke in Entwicklung , Sonstiges Vorratsvermögen 0, Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 0, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleitungen , Gebühren , Beiträge , Wertberichtigungen auf Gebühren und Beiträge , Steuern , Transferleistungen , Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen , Wertberichtigungen auf Steuern, Transferleistungen und sonstige öffentlichrechtliche Forderungen ,25 23

34 Bezeichnung in Privatrechtliche Forderungen , gegenüber dem privaten und dem öffentlichen Bereich , gegen Sondervermögen , gegen verbundene Unternehmen , gegen Zweckverbände 0, gegen sonstige Beteiligungen 0, Wertberichtigungen auf privatrechtliche Forderungen , Sonstige Vermögensgegenstände 815, Wertpapiere des Umlaufvermögens 0, Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks ,08 3. Aktive Rechnungsabgrenzung ,14 4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 BILANZSUMME AKTIVA ,53 24

35 Bezeichnung in P A S S I V A 1. Eigenkapital , Basis Reinvermögen , Rücklagen aus Überschüssen , Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses , Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses 0, Sonderrücklage 0, Fehlbetragsvortrag 0, Fehlbetrag aus ordentlichem Ergebnis 0, Fehlbetrag aus außerordentlichem Ergebnis 0,00 2. Sonderposten , Sonderposten aus Zuweisungen der öffentlichen Hand , Sonderposten aus Beiträgen, Baukosten- und Investitionszuschüssen , Sonstige Sonderposten 1.130, Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten ,13 3. Rückstellungen , Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen , Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0, Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien 0, Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 0, sonstige Rückstellungen ,24 4. Verbindlichkeiten , Anleihen 0, Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen , Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Kassenkrediten 0, Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 4.6. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , Verbindlichkeiten aus Transferleistungen , Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen , Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 308, Verbindlichkeiten gegenüber Zweckverbänden 0, Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen Beteiligungen 1.525, Sonstige Verbindlichkeiten ,72 0,00 5. Passive Rechnungsabgrenzung ,55 BILANZSUMME PASSIVA ,53 25

36 4.2 Darlehensverbindlichkeiten Abb. 4-1: Entwicklung der Darlehensverbindlichkeiten in TEUR (Es wird davon ausgegangen, dass das nächste umschuldbare Darlehen Anfang 2016 nicht umgeschuldet sondern i.h.v abgelöst wird.) 26

37 350,00 300,00 250,00 200,00 150,00 100,00 50,00 0, Abb. 4-2: Entwicklung der Darlehensverbindlichkeiten je Einwohner (Es wird davon ausgegangen, dass das letzte umschuldbare Darlehen Anfang 2016 nicht umgeschuldet sondern i.h.v abgelöst wird.) 27

38 5 Entwicklung der Gebühren, Entgelte und Zweckgebundenen Abgaben 5.1 Verwaltungsgebühren Datenreihen Abb. 5-1: Verwaltungsgebühren 5.2 Benutzungsgebühren Datenreihen Abb. 5-2: Benutzungsgebühren 28

39 6 Darstellung der geplanten Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Investitionsübersicht Auszahlungen /Sanierung Kantschule /Bau Zwillingshalle (Campushalle) Neubau Feuerwache Feuerwehraus-/zufahrt FW Umverlegung Graben FW Außenanlagen - und Bau FW Retentionsbecken - und Bau Rathausumbau Sanierung Gebäude D und Bau Rathausumbau Verbinder Sanierung Rathaus-Hauptgebäude Neue Hochbaumaßnahmen Lise Meitner Gymnasium Sportplatz und Bau Vicco von Bülow Gymnasium 2-Feld-Sporthalle und Bau Vicco von Bülow Gymnasium Abriss alte Turnhalle IT-Ausstattung BgA Gebäudebewirtschaftung Neue Fahrzeuge/Maschinen Grünpflege Ausstattung Feuerwehr Ausstattung Schulen (Klassenräume) Ausstattung Kita s* geförderte Schulausstattung* Bauleitplanung Sanierung* Bodenumlegung Erweiterung P+R Finkenkrug* Vorbereitende Maßnahmen für Folgejahre Regenwasseranlagen Maßnahmen Tiefbau Folgejahre (Schätzung) Refinanzierung Anliegerstraßenbau, Stadt an Eigenbetrieb Straße der Einheit* Masterplan Straßenbeleuchtung Elsterstraße 2. BA* Schwartzkopffstraße/ Dallgower* Regenwasserbecken Campus Wegeleitsystem Beleuchtung Kantstraße* Neue Tiefbaumaßnahmen Hertzstraße* Buswendeschleife Eutiner Str.* Gehwegbau Kantstr Tunnel und Bahnhofsumfeld Bahnhof Finkenkrug Ersatzpflanzung Baumaßnahmen Ankauf von Grund und Boden Summe Auszahlungen * Teilweise mit Fördermittel 29

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