Abteilung ZAufg - Zentrale Aufgaben
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- Samuel Wolf
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1 Struktur Das MAD-Amt befindet sich in der Konrad-Adenauer-Kaserne in Köln und gliedert sich in fünf Abteilungen, von denen eine für die Erfüllung der Aufgaben der Einsatzabschirmung zuständig ist, eine für die nachrichtendienstlich-operativen Aufgaben im Inland, eine für die Mitwirkungsaufgaben im Geheim- und Sabotageschutz, eine Abteilung für fachliche Unterstützungsaufgaben und den Einsatz bestimmter nachrichtendienstlicher Mittel sowie eine Abteilung für zentrale truppendienstliche Führungs- und Unterstützungsaufgaben. Die über das Bundesgebiet und die Wehrbereiche verteilten sieben MAD-Stellen mit ihren dislozierten Teileinheiten erfüllen Ermittlungs- und Beratungsaufgaben im Auftrag der fachlich zuständigen Abteilungen des MAD-Amtes. Die Präsenz des MAD in der Fläche ist Voraussetzung für die notwendigen engen Kontakte zu Bundeswehrdienststellen und zu anderen Sicherheitsbehörden sowie für die schnelle Reaktionsfähigkeit bei Vorkommnissen, aus denen Ermittlungs- oder Beratungsbedarf resultiert. Der Militärische Anteil bei der Schule für Verfassungsschutz (MilA SfV) ist ebenfalls Teil des MAD. Dort werden seit dem Jahr 2000 die MAD-Angehörigen gemeinsam mit Angehörigen der zivilen Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern aus- und weitergebildet. Die aktuell insgesamt cirka Dienstposten des MAD, wovon etwa zwei Drittel militärisch und ein Drittel zivil besetzt sind, sollen bis zur Einnahme der Zielstruktur des MAD 2014 voraussichtlich auf cirka Dienstposten reduziert werden.
2 Abteilung ZAufg - Zentrale Aufgaben Die Abteilung Zentrale Aufgaben nimmt zentral sowohl technische als auch nichttechnische Unterstützungsaufgaben für den gesamten MAD wahr. Hierzu zählen: die Personalbearbeitung, der Personaleinsatz sowie die Personalgewinnung von Soldaten und Zivilpersonal, die personelle, organisatorische und materielle Absicherung, wobei den besonderen Sicherheitsbelangen des MAD als Nachrichtendienst entsprochen werden muss, die Planung und Steuerung MAD-fachlicher und allgemeinmilitärischer Ausbildung, die materielle Versorgung des Dienstes, haushalterische Angelegenheiten, der sichere und stabile Betrieb der Informationstechnologie des MAD, die nachrichtendienstlich-technische Unterstützung des MAD. Abteilung I - Grundsatz, Recht, Nachrichtendienstliche Mittel Die Abteilung I erbringt zentral und abteilungsübergreifend fachliche Unterstützungsleistungen für die Abteilungen des MAD-Amtes, die mit den gesetzlichen Aufgaben des Dienstes nach dem MADG Extremismus-/Terrorismus-/Spionage- und Sabotageabwehr sowie der Einsatzabschirmung und den Mitwirkungsaufgaben im Personellen und Materiellen Geheim- und Sabotageschutz befasst sind. Zu diesen Aufgaben zählen: die Bearbeitung aller aufgabenbereichsübergreifenden Grundsatz- und Rechtsfragen, das Verbindungswesen, d.h. die Pflege der Kontakte des MAD zu in- und ausländischen Nachrichtendiensten und Sicherheitsbehörden, die Herausgabe von Publikationen für die Truppe, die Bearbeitung zentraler Auskunftsersuchen / gesetzlicher Konsultationsverfahren, die Sicherstellung und Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im MAD, der Einsatz des nachrichtendienstlichen Mittels "Observation", die konzeptionelle Weiterentwicklung des MAD, die Beantragung und Durchführung von "G 10-Maßnahmen" (Überwachung Telekommunikationsverkehr, Öffnen von Brief- und Postsendungen).
3 Abteilung II - Extremismus-/Terrorismus- /Spionage- und Sabotageabwehr Die Abteilung II befasst sich mit den beiden nachrichtendienstlichen Kernaufgaben des MAD im Inland: der Extremismus- und Terrorismusabwehr sowie der Spionage- und Sabotageabwehr Extremismus- und Terrorismusabwehr In Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben nimmt der MAD im Aufgabenbereich Extremismus- und Terrorismusabwehr personenbezogene Verfassungsschutzaufgaben bei der Abwehr von Innentätern in der Bundeswehr wahr. Während die Verfassungsschutzbehörden über verfassungsfeindliche Entwicklungen und Organisationen oder Gruppierungen berichten, die sich aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung wenden, klärt der MAD den Einzelfall durch Faktensammlung zu Personen auf, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für entsprechende Bestrebungen von Bundeswehrangehörigen vorliegen. Hierzu können nachrichtendienstliche Methoden und Mittel eingesetzt werden, wie zum Beispiel menschliche Quellen oder die Observation. In der Praxis bedeutet dies, dass der Aufgabenbereich Extremismus- und Terrorismusabwehr Extremisten in der Bundeswehr identifiziert, diese beobachtet und dazu beiträgt, deren Bestrebungen gegen die Bundeswehr zu unterbinden, mit Dienststellenleitern und Disziplinarvorgesetzten anlassbezogen zusammenarbeitet und sie darüber hinaus in allgemeinen Fragen der Extremismusabwehr berät, die Leitung des BMVg und die militärische Führung der Bundeswehr über die Lage im Bereich des Extremismus / Terrorismus unterrichtet. Der Aufgabenbereich Extremismus- und Terrorismusabwehr arbeitet dazu eng mit den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, den Staatsschutzbehörden sowie ausländischen Nachrichtendiensten zusammen. Die Zweite gesetzliche Aufgabe des Aufgabenbereichs ist das Führen und Bewerten der "Abschirmlage" im Bereich der Extremismus-/Terrorismusabwehr als Beitrag zur Beurteilung der militärischen Sicherheitslage. Dies beinhaltet das Auswerten von Informationen über entsprechende Bestrebungen bzw. Aktivitäten, die sich von außen gegen den Geschäftsbereich des BMVg richten. Darüber hinaus ist der MAD seit Dezember 2004 mit Angehörigen der Abteilung II im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin fest in die dortige Projektarbeit eingebunden; seit Anfang 2007 gilt dies auch für das benachbarte "Gemeinsame Internetzentrum" (GIZ), wo unter Federführung des BfV Experten des BND, des BKA, des GBA und des MAD das Internet als Erkenntnisquelle bei der Terrorismusbekämpfung nutzen. In dem im Dezember 2011 eingerichteten "Gemeinsamen Abwehrzentrum Rechts" (GAR) ist der MAD ebenfalls mit Angehörigen dieser Abteilung vertreten.
4 Spionage- und Sabotageabwehr Die Spionage- und Sabotageabwehr gehört ebenfalls zum gesetzlichen Auftrag des MAD. Diese Aufgabe muss heute vor dem Hintergrund der internationalen Informations- und Mediengesellschaft betrieben werden. Die Sensibilität im Umgang mit schützenswerten Daten und Informationen ist weithin verloren gegangen und begünstigt die Informationsgewinnung durch Nachrichtendienste fremder Staaten, deren Ziel die Bundesrepublik Deutschland trotz politischer Annäherung an ehemalige Gegner weiterhin ist. Die Ausspähung der Streitkräfte im nationalen Bereich und bei Auslandseinsätzen sowie der Rüstungsbereich mit seinen Schnittstellen zu Forschung und Industrie bilden unverändert einen Schwerpunkt der Spionage fremder Nachrichtendienste. Die Sabotage in ihrer klassischen, nachrichtendienstlich gesteuerten Form ist dem gegenüber in den letzten Jahrzehnten mehr und mehr in den Hintergrund getreten. Ein Großteil der vom MAD erkannten Aktivitäten gegen die Bundeswehr geht von der russischen Föderation aus, aber auch China bemüht sich, die Bundeswehr aufzuklären. Aufklärungsaktivitäten anderer Nationen haben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) vergleichsweise nur eine untergeordnete Bedeutung. Dies spiegelt sich auch in der täglichen Arbeit der Spionageabwehr des MAD wider. Neben der Bearbeitung von Verdachtsfällen bedeutet Spionageabwehr heute deswegen über die operative Einzelfallbearbeitung hinaus insbesondere Einsatz von präventiven Maßnahmen zur Schärfung der Gefährdungswahrnehmung in der gesamten Bundeswehr. Dem Bedrohungspotential durch fremde Nachrichtendienste begegnet der MAD durch Präventionsberatung besonders gefährdeter Dienststellen der Bundeswehr. Die Informations- und Kommunikationstechnologie (IT) der hochtechnisierten Streitkräfte des 21. Jahrhunderts ist ebenfalls von einer nachrichtendienstlichen Bedrohung betroffen. In immer stärkerem Umfang werden auch in der Bundeswehr bisher getrennt betriebene Kommunikations-, Informations- und Führungssysteme miteinander verbunden. Um die Einsatzfähigkeit zu gewährleisten, bedarf der Schutz dieser Systeme einer hohen Priorität. Einen erheblichen Beitrag hierzu leistet der Aufgabenbereich IT-Sicherheit. Der MAD ergänzt die technischen, materiellen, organisatorischen und personellen Maßnahmen der IT-Sicherheitsorganisation der Bundeswehr durch "IT-Abschirmung". Diese gewinnt im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung des MAD, insbesondere mit dem Ziel der Identifizierung möglicher Innentäter im Geschäftsbereich des BMVg, zunehmend an Bedeutung. Durch Beteiligung des MAD am Nationalen Cyber-Abwehrzentrum (CYBER- AZ) wird die Vernetzung auch mit den diesbezüglichen relevanten zivilen Behörden sichergestellt. Abteilung III - Einsatzabschirmung Einsatzabschirmung Auslandseinsätze bestimmen heute den Alltag der Bundeswehr und haben sich mittlerweile zu einer Kernaufgabe der Streitkräfte entwickelt. Die Auftragserfüllung im Auslandseinsatz weicht dabei erheblich von der im Inland ab. Die Bedrohung der Streitkräfte und die
5 Gefährdung für den einzelnen Soldaten sind nicht vergleichbar mit der Lage der Bundeswehr in Deutschland. Auf Anordnung des Bundesministers der Verteidigung wird der MAD bei den besonderen Auslandsverwendungen der Streitkräfte zum Schutz der dort eingesetzten Soldaten tätig. Als abwehrender Nachrichtendienst trägt der MAD dabei zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Truppe (Force Protection) sowie zum Schutz der Angehörigen und Einrichtungen der deutschen Kontingente im Einsatz durch Maßnahmen der Abschirmung bei. 14 MADG regelt die Aufgaben und Befugnisse sowie die bei der Aufgabenerfüllung während eines Auslandseinsatzes des MAD zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Der MAD im Einsatz gewinnt aus den Liegenschaften heraus Informationen zur Sicherung der Einsatzbereitschaft und zum Schutz der Truppe, bearbeitet alle sicherheitsrelevanten Sachverhalte des Einsatzkontingents, wertet alle verfügbaren Informationen aus und erstellt die Einsatzabschirmlage, berät die Kontingentführer in allen Fragen der Abschirmung. Zudem wirkt der MAD im Einsatzland in den dortigen Liegenschaften der Truppe an der Überprüfung von Personen, insbesondere von Ortskräften, die für das deutsche Kontingent beschäftigt sind oder werden sollen sowie an technischen Absicherungsmaßnahmen, mit. Abteilung IV - Personeller und Materieller Geheim- und Sabotageschutz Die Abteilung IV gliedert sich in die zwei Aufgabenbereiche Personeller Geheim- und Sabotageschutz (PGS) und Materieller Geheimschutz (MGS). Personeller Geheim- und Sabotageschutz Eine Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut und / oder innerhalb einer besonders sicherheitsempfindlichen Stelle des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) beschäftigt werden soll, ist einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) zu unterziehen. Das SÜG sieht dazu drei Überprüfungsarten und tiefen, differenziert je nach Art und Umfang des beabsichtigten Zuganges zu Verschlusssachen, vor. Dem MAD ist durch das Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) und das SÜG die Aufgabe zugewiesen, an entsprechenden Sicherheitsüberprüfungen mitzuwirken. Die Befugnisse und Zuständigkeiten hinsichtlich dieser Mitwirkungsaufgabe konkretisieren das SÜG und eine hierzu erlassene Zentrale Dienstvorschrift der Bundeswehr, die ZDV 2/30 Teil C. Ebenso werden dort Befugnisse und Zuständigkeiten der am Sicherheitsüberprüfungsverfahren beteiligten weiteren Stellen beschrieben. Im Geschäftsbereich des BMVg sind dies die Sicherheitsbeauftragten und die Geheimschutzbeauftragten.
6 Pro Jahr wirkt der MAD im Durchschnitt an etwa im Geschäftsbereich BMVg beauftragten Sicherheitsüberprüfungen mit. Davon entfallen cirka auf den Bereich des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes, der Rest auf den Bereich des personellen Geheimschutzes. Die Mitwirkungsaufgabe des MAD im Rahmen des Sicherheitsüberprüfungsverfahrens wird von der Abteilung IV wahrgenommen, die die MAD-Stellen mit der Durchführung der Sicherheitsermittlungen und von Befragungen beauftragt, sofern dies aufgrund sicherheitserheblicher Erkenntnisse erforderlich ist. Im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen sind nur offene Datenerhebungen zulässig; die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel und Methoden bei der Datenerhebung ist unzulässig. Überdies darf eine Sicherheitsüberprüfung nur mit der Zustimmung des hier Betroffenen und soweit vorhanden einer sog. einzubeziehenden Person (Ehegatte / Lebenspartner) stattfinden. Nach Abschluss aller erforderlicher Überprüfungsmaßnahmen ist zu bewerten, ob sicherheitserhebliche Erkenntnisse vorliegen, die den Einsatz der betroffenen Person in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit verbieten (Feststellung Sicherheitsrisiko) oder nur mit Einschränkungen / Auflagen zulassen. In diesen Fällen legt der MAD dem zuständigen Geheimschutzbeauftragten ein entsprechendes Votum zur Entscheidung vor. In allen übrigen Fällen teilt der MAD dem Auftraggeber (also dem Sicherheitsbeauftragten) das (positive) Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung unmittelbar mit. Materieller Geheim- und Sabotageschutz Der Aufgabenbereich Materieller Geheim- und Sabotageschutz (MGS) wirkt mit bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von geheimhaltungsbedürftigen Informationen, Tatsachen, Gegenständen und Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. Des Weiteren führt der Aufgabenbereich MGS Beratungen der Dienststellenleiter sowie der Funktionsträger für Militärische und IT-Sicherheit der Bundeswehr in allen Absicherungsangelegenheiten durch. Durch den MAD werden jährlich rund Absicherungsberatungen mit dem Ziel der Realisierung von baulichen und technischen Absicherungsmaßnahmen durchgeführt. Hierzu zählen neben der unmittelbaren Beratung von Dienststellenleitern der Bundeswehr und gefährdeten Angehörigen des Geschäftsbereichs BMVg auch die Mitarbeit in den Beratungskommissionen der Wehrbereiche sowie die Beratung bei Rüstungsprojekten. Zusätzlich findet eine intensive Mitarbeit bei den Projektgruppen im Verfahrensgang Betreibermodell Absicherung zur personal- und kostensparenden Bewachung von Bundeswehrliegenschaften statt. Das Mitwirken in der "Beratungsgruppe Absicherung und Schutz Ausland" (ASA) sowie die Durchführung von Maßnahmen der Technischen Informations- und Kommunikationsabschirmung (TIKA), ehemals Lauschabwehr, komplettieren das Fähigkeitsprofil des Aufgabenbereiches.
7 Letztgenannte Maßnahmen werden in zunehmenden Maße bei den Einsatzkontingenten der Bundeswehr durchgeführt. Darüber hinaus gewährleisten die TIKA-Trupps die Abhörsicherheit von Spitzenveranstaltungen der Bundeswehr. Durch konzeptionelle Beratung von Funktionsträgern der Militärischen und IT-Sicherheit im BMVg und auf Kommandoebene sowie durch die Projektbegleitung zur Koordinierung und Realisierung von Absicherungsmaßnahmen bei der Entwicklung von Rüstungs- bzw. ÖPP- Projekten ist es möglich, frühzeitig Schwachstellen zu identifizieren und erkannte Sicherheitslücken zu schließen. Auf der Grundlage von sogenannten Gefährdungsanalysen werden für alle Absicherungsberatungen Schutzziele definiert. Die Wirksamkeit der Absicherungsmaßnahmen, aber auch deren Wirtschaftlichkeit spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus unterstützt der Bereich Delaborierung die beiden Dienstsitze des Bundesministeriums der Verteidigung durch die vorbeugende röntgenologische Postuntersuchung für die politische Leitung und militärische Führung dieser oberen Bundesbehörden sowie durch die Absuche von Veranstaltungsbereichen hochwertiger Veranstaltungen auf eingebrachte Sprengmittel. Dazu zählt die Abwehr behelfmäßiger/unkonvetioneller Sprengvorrichtungen einschließlich deren Beseitigung /Delaborierung im Verdachtsfall.
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