Frankfurter Kommentar SGB VIII

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1 NomosKommentar Münder Meysen Trenczek [Hrsg.] Frankfurter Kommentar SGB VIII Kinder-und Jugendhilfe 7. Auflage Nomos

2 NomosKommentar Münder Meysen Trenczek [Hrsg.] Frankfurter Kommentar zum SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe 7. Auflage Diana Eschelbach, Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München Prof. Dr. Birgit Hoffmann, Hochschule Mannheim Thomas Lakies, Richter am Arbeits gericht Berlin Dr. Thomas Meysen, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.v., Heidelberg Prof. Dr. Johannes Münder, TU Berlin Prof. Dr. Roland Proksch, Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit, Evangelische Hochschule Nürnberg Prof. Klaus Schäfer, Staatssekretär a.d., Düsseldorf Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg Norbert Struck, Der PARITÄTISCHE Gesamt verband e.v., Berlin Britta Tammen, Hochschule Neubrandenburg Prof. Dr. Thomas Trenczek, M. A., Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena, SIMK Hannover Nomos

3 Zitiervorschlag: Bearbeiter/in, in: Münder u.a., FK-SGB VIII,... Rn.... Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. ISBN , vollständig überarbeitete Auflage 2013 Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden Printed in Germany. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung, vorbehalten.

4 Vorwort zur 7. Auflage des Frankfurter Kommentars zum SGB VIII Die Kinder- und Jugendhilfe steht weiterhin verstärkt im öffentlichen Fokus. Das könnte eigentlich ein begrüßenswerter Zustand sein, wenn damit vor allem Wertschätzung und den Erwartungen entsprechende Ausstattung verbunden ist. Doch nach wie vor kontrastiert das Bild zwischen auf der einen Seite hohen gesellschaftlichen und politischen Forderungen an Kinder- und Jugendhilfe und auf der anderen Seite vergleichsweise negativ konnotierter Kompetenzzuschreibung sowie geringer Anerkennung der enormen Leistungen, die Kinder- und Jugendhilfe für die Gesellschaft vollbringt. Aus unserer Wahrnehmung ist daraus in den letzten Jahren ein zunehmend angstbesetztes Klima entstanden, in dem fachliche Handlungssicherheit immer schwieriger zu erreichen ist. Der laute Ruf nach glasklaren Regelungen und eindeutigen, gesetzlich gesicherten Standards ist immer wieder anzutreffende Reaktion auf die Verunsicherung. Und hier kommen die Juristinnen und Juristen ins Spiel, wie nicht zuletzt die Debatten um das Bundeskinderschutzgesetz gezeigt haben. Gesetze sollen es richten. Unterschätzt wird dabei jedoch zuweilen, dass sowohl die Vielseitigkeit sozialer Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe mit ihren so unterschiedlichen Aufgaben und Problemlagen als auch die hohe Verantwortung und Belastung der Fachkräfte einer klärenden Steuerung durch Gesetze nur begrenzt zugänglich ist. Hinzu kommt, dass die hoch anspruchsvolle Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe mancherorts mit außerordentlich ungünstigen Rahmenbedingungen einhergeht, die Gesetze allein auch nicht beseitigen können. Herausgeber und Autorinnen sowie Autoren des Frankfurter Kommentars haben sich deshalb das Ziel gesetzt, eine rechtsdogmatisch gründliche wie sozialwissenschaftlich/sozialpädagogisch begründete Orientierung für Recht und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe zu geben, bei welcher der Praxis nicht nur die Grenzen, sondern auch die Spielräume für fachliches Handeln sowie deren gesetzliche Sicherung aufgezeigt werden. Knapp 35 Jahre nach Erscheinen der ersten Ausgabe des Frankfurter Kommentars (zunächst von 1978 bis 1988 vier Auflagen zum JWG) behält auch die 7. Auflage des Frankfurter Kommentars zum SGB VIII die methodische und inhaltliche Grundorientierung des Kommentars bei: eine für die Praxis ebenso wie die Ausbildung neuer Fachkräfte geeignete Kommentierung, die den in 1 SGB VIII normierten Handlungsauftrag der Kinder- und Jugendhilfe zugunsten junger Menschen und ihrer Familien und die interdisziplinären Bezüge der Rechtsnormen in den Mittelpunkt stellt. Praxis und Rechtsprechung soll ein Zugang zu den sozial- und humanwissenschaftlichen Grundlagen und Bezügen der Kinder- und Jugendhilfe ermöglicht werden. Mehr als in anderen Rechtsgebieten fließen außerjuristische Überlegungen in die Auslegung der Bestimmungen mit ein, es gibt wohl kaum ein anderes Gesetzeswerk, welches sich so stark auf sozialpädagogische Erkenntnisse und Erfahrungen stützt. Der Frankfurter Kommentar will dazu beitragen, die interdisziplinäre Fachlichkeit der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken und die im SGB VIII liegenden Potenziale zur Verwirklichung der Rechte und Interessen von jungen Menschen und ihren Familien zu nutzen. Zur Sicherung fachlicher Handlungsmöglichkeiten und methodischer Standards sowie der aktiven Gestaltung einer an den Lebenslagen und Bedürfnissen der Betroffenen orientierten Kinder- und Jugendhilfe kann ein Kommentar nur einen kleinen Beitrag leisten. Diesen wollen Herausgeber, Autorinnen und Autoren jedoch geben. An der bewährten inhaltlichen und didaktischen Konzeption hält der Frankfurter Kommentar daher fest. Die Einleitung formuliert die Grundsätze der Kinder- und Jugendhilfe als Interessenvertretung für junge Menschen und ihre Familien. Die Vorbemerkungen zu den Kapiteln und Abschnitten geben jeweils einen Überblick über das Arbeitsfeld und die entsprechende Regelungsmaterie und sollen den Zugang zu differenzierten Einzelkommentierungen erleichtern. Im Anhang findet sich eine Einführung in das sozialverwaltungsrechtliche Verfahren und zum Rechtsschutz, beides Regelungsbereiche, die für die rechtsstaatlich korrekte wie sozialpädagogisch emanzipatorische Umsetzung des materiellen Kinder- und Jugendhilferechts enorme Bedeutung haben. Der Frankfurter Kommentar erscheint nun seit der 6. Auflage im Nomos Verlag Baden-Baden, für dessen Unterstützung wir uns bedanken. Wir ( Zum Werk und zu den Autoren, s. S. 957 ff) freuen uns sehr, dass mit Diana Eschelbach und Prof. Dr. Birgit Hoffmann zwei ausgewiesene Expertinnen das Autorenteam ergänzen. Ebenso bedanken wir uns über die fortdauernde Unterstützung der mittlerweile ausgeschiedenen Kommentatoren, die den interdisziplinären Diskurs im Entstehungsprozess und die enge Zusammenarbeit der Autorinnen und Autoren beim Erstellen der Kommentierung wei- 5

5 Vorwort terhin unterstützen. Darüber und über die Hinweise und Beiträge vieler Kolleginnen und Kollegen, vor allem aus der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe, zur Vorauflage haben wir uns gefreut und möchten hierfür ausdrücklich danken. Die Kommentierung bezieht sich auf den Gesetzesstand vom und berücksichtigt die seit der letzten Auflage eingeführten Neuerungen des SGB VIII, allen voran natürlich das Bundeskinderschutzgesetz, wobei insb. das neue Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) ausführlich kommentiert wird. Neu kommentiert ist der Abschnitt zur Vormund-, Amtspfleg- und Beistandschaft mit seinen Änderungen im Vormundschaftsrecht. Berücksichtigt ist zudem der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter unter 3, wie er ab gelten wird, ebenso wie das neue Mediationsgesetz. Die Kommentierung gibt bereits einen Ausblick auf die anstehenden Änderungen im Familienrecht mit der Reform des Sorgerechts und der Einführung des Umgangsrechts biologischer Väter, wie das Betreuungsgeld. Gleichzeitig bewahrt der Kommentar seine Stärken im Bereich der Kommentierung der Leistungsnormen, der Krisenintervention durch Inobhutnahme, der Finanzierung sowie den Schnittstellen zum jugend- und familiengerichtlichen Verfahren wie zu den anderen Sozialleistungssystemen. Die Rechtsprechung wurde bis zum Stand berücksichtigt, insb. drei Jahre Erfahrungen zur Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren seit dem FamFG sowie die neuere Rechtsprechung des BVerwG zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung. Gerichtsentscheidungen ab dem Jahr 2000 werden mit Datum und Aktenzeichen zitiert damit ein schnelles Auffinden im Internet möglich ist. Die Fachliteratur wurde bis berücksichtigt. Beiträge aus Fachzeitschriften werden nicht im Literaturverzeichnis, sondern nur im Text der Kommentierung mit Hinweis auf die Fundstelle angegeben. Ob die Ansprüche, die wir an uns selbst gestellt haben, ob die Erwartungen der Fachöffentlichkeit an diesen Kommentar eingelöst werden, mögen Sie als Nutzerinnen und Nutzer bei Ihrer Arbeit mit dem Frankfurter Kommentar befinden. Über Anregungen, Hinweise, Kritik zu einer Verbesserung des Kommentars freuen wir uns. Berlin/Heidelberg/Hannover, im September 2012 Johannes Münder, Thomas Meysen, Thomas Trenczek Hinweise, Anregungen, Kritik usw an: Prof. Dr.jur. Johannes Münder 6 Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.v. Postfach , Heidelberg Prof. Dr.iur. Thomas Trenczek, M.A. Steinbergstrasse Hannover thomas@trenczek.net

6 Bearbeiterverzeichnis Diana Eschelbach VorKap. 7 ( h), 85, Vor 86-88, Vor 86-86d, 86-86d, 87-88, Vor 89-89h, 89-89h (gemeinsam mit Schindler) Prof. Dr. Birgit Hoffmann Vor 52a-58a, 52a-58a, 59, 60, VorKap. 4 ( 61-68), (gemeinsam mit Proksch) Thomas Lakies Vor 22-26, 22-26, Vor 43-49, Dr. Thomas Meysen 8-8b, Anhang 8b KKG, 9, 10, 35a-38 Prof. Dr. Johannes Münder Einleitung, VorKap. 1 ( 1-10), 1-7, VorKap. 2 ( 11-41), VorKap. 3 ( 42-60), VorKap. 5 ( 69-81), Vor 73-78, 73-78, Vor 78a-78g, 78a-78g Prof. Dr. Roland Proksch Vor 16-21, Vor 52a-58a, 52a-58a, 59, 60, VorKap. 4 ( 61-68), (gemeinsam mit Hoffmann) Klaus Schäfer Vor 11-15, 11-15, Vor 69-71, 69-71, 81, VorKap. 6 ( 82-84), 82-84, VorKap. 9 ( ), Gila Schindler 72-72a, VorKap. 8 ( 90-97c), 90-97c Norbert Struck 19-21, VorKap. 7 ( h), 85, Vor 86-88, Vor 86-86d, 86-86d, 87-88, Vor 89-89h, 89-89h (gemeinsam mit Eschelbach) 29, 30, 34, 35 (gemeinsam mit Trenczek) Britta Tammen 39-41, Vor 79-81, Vor 27-41, 27 (gemeinsam mit Trenczek) Prof. Dr. Thomas Trenczek 42, Vor 50-52, 50-52, Anhang Verfahren und Rechtsschutz Vor 27-41, 27 (gemeinsam mit Tammen) 29, 30, 34, 35 (gemeinsam mit Struck) 7

7 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften Vorbemerkung zum 1. Kapitel Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe Aufgaben der Jugendhilfe Freie und öffentliche Jugendhilfe Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe Wunsch- und Wahlrecht Geltungsbereich Begriffsbestimmungen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen b Anhang KKG Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen Zweites Kapitel Leistungen der Jugendhilfe Vorbemerkung zum 2. Kapitel Erster Abschnitt Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Vorbemerkung zu den 11 bis Jugendarbeit Förderung der Jugendverbände Jugendsozialarbeit Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Landesrechtsvorbehalt Zweiter Abschnitt Förderung der Erziehung in der Familie Vorbemerkung zu den 16 bis Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht

8 Inhaltsverzeichnis Dritter Abschnitt Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege Vorbemerkung zu den 22 bis Grundsätze der Förderung a Förderung in Tageseinrichtungen Förderung in Kindertagespflege Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege a Übergangsregelung und stufenweiser Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren (aufgehoben) Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern Landesrechtsvorbehalt Vierter Abschnitt Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige Vorbemerkung zu den 27 bis Erster Unterabschnitt Hilfe zur Erziehung 27 Hilfe zur Erziehung Erziehungsberatung Soziale Gruppenarbeit Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer Sozialpädagogische Familienhilfe Erziehung in einer Tagesgruppe Vollzeitpflege Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Zweiter Unterabschnitt Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Dritter Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 36 Mitwirkung, Hilfeplan a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie Vermittlung bei der Ausübung der Personensorge Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen Krankenhilfe Vierter Unterabschnitt Hilfe für junge Volljährige 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung Drittes Kapitel Andere Aufgaben der Jugendhilfe Vorbemerkung zum 3. Kapitel

9 Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen Zweiter Abschnitt Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen Vorbemerkung zu den 43 bis Erlaubnis zur Kindertagespflege Erlaubnis zur Vollzeitpflege Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung Örtliche Prüfung Meldepflichten Tätigkeitsuntersagung a Sonstige betreute Wohnform Landesrechtsvorbehalt Dritter Abschnitt Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren Vorbemerkung zu den 50 bis Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten Anhang Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz Vierter Abschnitt Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen Vorbemerkung zu den 52a bis 58a a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft Führung der Beistandschaft, der Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft Mitteilungspflicht des Jugendamts Gegenvormundschaft des Jugendamts a Auskunft über Nichtabgabe und Nichtersetzung von Sorgeerklärungen Fünfter Abschnitt Beurkundung, vollstreckbare Urkunden 59 Beurkundung Vollstreckbare Urkunden Viertes Kapitel Schutz von Sozialdaten Vorbemerkung zum 4. Kapitel Anwendungsbereich Datenerhebung Datenspeicherung Datenübermittlung und nutzung Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe

10 Inhaltsverzeichnis 66 Datenlöschung, Datensperrung Auskunft an den Betroffenen Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft Fünftes Kapitel Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung Vorbemerkung zum 5. Kapitel Erster Abschnitt Träger der öffentlichen Jugendhilfe Vorbemerkung zu den 69 bis Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss Mitarbeiter, Fortbildung a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen Zweiter Abschnitt Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit Vorbemerkung zu den 73 bis Ehrenamtliche Tätigkeit Förderung der freien Jugendhilfe a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben Vereinbarungen über die Höhe der Kosten Arbeitsgemeinschaften Dritter Abschnitt Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung Vorbemerkung zu den 78a bis 78g a Anwendungsbereich b Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts c Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen d Vereinbarungszeitraum e Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen f Rahmenverträge g Schiedsstelle Vierter Abschnitt Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung Vorbemerkung zu den 79 bis Gesamtverantwortung, Grundausstattung a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe Jugendhilfeplanung Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen

11 Inhaltsverzeichnis Sechstes Kapitel Zentrale Aufgaben Vorbemerkung zum 6. Kapitel Aufgaben der Länder Aufgaben des Bundes, Bundesjugendkuratorium Jugendbericht Siebtes Kapitel Zuständigkeit, Kostenerstattung Vorbemerkung zum 7. Kapitel Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit 85 Sachliche Zuständigkeit Zweiter Abschnitt Örtliche Zuständigkeit Erster Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für Leistungen Vorbemerkung zu den Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/ Väter und Kinder c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel d Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden Zweiter Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben 87 Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen a Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung b Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Amtspflegschaft, die Amtsvormundschaft und die Auskunft nach 58a d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung Dritter Unterabschnitt Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland 88 Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland Dritter Abschnitt Kostenerstattung Vorbemerkung zu den 89 bis 89h Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt a Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen c Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise e Schutz der Einrichtungsorte

12 Inhaltsverzeichnis 89f Umfang der Kostenerstattung g Landesrechtsvorbehalt h Übergangsvorschrift Achtes Kapitel Kostenbeteiligung Vorbemerkung zum 8. Kapitel Erster Abschnitt Pauschalierte Kostenbeteiligung 90 Pauschalierte Kostenbeteiligung Zweiter Abschnitt Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen 91 Anwendungsbereich Ausgestaltung der Heranziehung Berechnung des Einkommens Umfang der Heranziehung Anhang zu 94, Kostenbeitragsverordnung KostenbeitragsV Dritter Abschnitt Überleitung von Ansprüchen 95 Überleitung von Ansprüchen (weggefallen) Vierter Abschnitt Ergänzende Vorschriften 97 Feststellung der Sozialleistungen a Pflicht zur Auskunft b (weggefallen) c Erhebung von Gebühren und Auslagen Neuntes Kapitel Kinder- und Jugendhilfestatistik Vorbemerkung zum 9. Kapitel Zweck und Umfang der Erhebung Erhebungsmerkmale Hilfsmerkmale Periodizität und Berichtszeitraum Auskunftspflicht Übermittlung Zehntes Kapitel Straf- und Bußgeldvorschriften 104 Bußgeldvorschriften Strafvorschriften Anhang: Verfahren und Rechtsschutz Stichwortverzeichnis Zum Werk und zu den Autorinnen und Autoren

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