Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - Bundeswasserstraßen - Vorbemerkung. Einnahmen. Verwaltungseinnahmen. Z w e c k b e s t i m m u n g

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1 1 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen Vorbemerkung Nach Artikel 89 des Grundgesetzes verwaltet der Bund die Bundeswasserstraßen und nimmt die über den Bereich eines Landes hinausgehenden staatlichen Aufgaben der Binnenschifffahrt sowie die Aufgaben der Seeschifffahrt, die ihm durch Gesetz übertragen worden sind, wahr. Die hierfür zuständigen bundeseigenen Behörden sind sieben Wasser und Schifffahrtsdirektionen (Mittelbehörden) sowie 39 Wasser und Schifffahrtsämter (Unterbehörden). Die Wasser und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes ist auch mit der Durchführung von Bauaufgaben für das Bundesministerium der Verteidigung und für Maßnahmen der zivilen Verteidigung nach dem Verkehrssicherstellungsgesetz (VSG) im Bereich des Wasserbaus beauftragt. In diesem Kapitel sind ebenfalls die Ausgaben für die Bundesanstalt für Wasserbau und für die Bundesanstalt für Gewässerkunde veranschlagt. Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) ist eine Bundesoberbehörde mit Sitz in Karlsruhe und Außenstellen in Hamburg und Ilmenau. Die Anstalt ist das zentrale wissenschaftliche eigenständige Institut der WSV für die wissenschaftlichtechnische Versuchs und Forschungsarbeit und die praxisbezogene Beratung der WSV in den Fachgebieten Bautechnik, Geotechnik, Wasserbau, Maschinenwesen und Informationstechnik. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ist eine Bundesoberbehörde mit Sitz in Koblenz und einer Versuchsstelle auf der Rheininsel Niederwerth. Sie ist das zentrale wissenschaftliche eigenständige Institut des Bundes für die wissenschaftlichtechnische Versuchsund Forschungsarbeit und die praxisbezogene Beratung der WSV in den Fachgebieten Gewässerkunde, Wasserwirtschaft und Gewässerschutz. Die BAW und BfG unterstützen das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und die Behörden der WSV gemäß 45 Absatz 3 Bundeswasserstraßengesetz im Rahmen der Planung, des Ausbaus, des Neubaus, des Betriebs und der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen sowie auch andere Bundesressorts in fachspezifischen Fragestellungen zu den Bundeswasserstraßen. Die Investitionsausgaben für Bau und Betrieb der Bundeswasserstraßen werden nach Maßgabe und im Rahmen der Anlage 1 zu Kapitel verwendet. Außerdem erfüllt die Wasser und Schifffahrtsverwaltung Verwaltungsaufgaben kraft besonderen Auftrags/besonderer Vereinbarung (z. B. Personalgewinnung durch das Dienstleistungszentrum für Personalgewinnung und Organisationsangelegenheiten bei der Wasser und Schifffahrtsdirektion Nordwest in Aurich). Einnahmen Verwaltungseinnahmen Gebühren, sonstige Entgelte Von den Einnahmen dürfen auch die Ausgaben für das Inkasso der Befahrungsabgaben für den NordOstseeKanal abgesetzt werden. Schifffahrts und Befahrungsabgaben und zwar für 1 NordOstseeKanal... 2 abgabepflichtige norddeutsche Bundeswasserstraßen im Binnenbereich... 3 abgabepflichtige süddeutsche Bundeswasserstraßen... Brücken, Fähr und Hafenabgaben Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den Kostenverordnungen für Amtshandlungen der Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes 3.1 schifffahrtsbezogene Gebühren (BinSchKostV + WSVSee KostV) wasserstraßenbezogene Gebühren (WaStrGKostV) Entgelt für die Abgabe von Wasser an Dritte Erstattung von Prozesskosten

2 2 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen Titel Noch zu Titel Eintrittsgelder für die Besichtigung von Anlagen und Modellsammlungen der Wasser und Schifffahrtsverwaltung... Sonstige Gebühren Lotsabgaben und Einnahmen aus Lotseinrichtungen Lotsabgaben... Einnahmen aus Lotseinrichtungen... Mehr wegen Änderung der Lotsabgaben Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten Vertragsstrafen... Geldbußen Einnahmen aus Veröffentlichungen Vertrieb von Veröffentlichungen, Verkauf von Ausschreibungsunterlagen. Abgabe der Mitteilungsblätter der BAW Vermischte Einnahmen Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage bei Aufträgen Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 04. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage bei Aufträgen Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass auf die Erstattung der Kosten für die im Rahmen der "Kieler Woche" und der "Travemünder Woche" eingesetzten Schiffe/Boote und Tonnen der Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen teilweise verzichtet werden kann. Einnahmen aus Aufträgen Dritter... Einnahmen zu Forschungsaufträgen Sonstiges

3 3 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung Dem Sozialwerk der Bundesverkehrsverwaltung dürfen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für Zwecke seines Geschäftsbereichs vorübergehend nicht benötigte bundeseigene Liegenschaften nach den Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen und im Einvernehmen mit diesem als Ferienwohnheime mietzinsfrei überlassen werden. Das Sozialwerk hat im Regelfall die Betriebskosten zu übernehmen und sich an den Kosten für Bauunterhaltungs, Modernisierungs, Umbau und Erstinstandsetzungsmaßnahmen angemessen zu beteiligen. Nach 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass mit InKraftTreten der "VVWSV 2604 Nutzungsentgelte" bundeseigene Land und Wasserflächen eingetragenen Vereinen der Sport und Freizeitschifffahrt, die einem vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) anerkannten Spitzenverband des Sports angehören, bzw. deren Gemeinnützigkeit anerkannt und nachgewiesen ist, ab gegen ein um die Hälfte ermäßigtes Entgelt überlassen werden. 3. Zu erstattende Beträge dürfen, auch wenn sie in einem früheren Haushaltsjahr vereinnahmt worden sind, aus den Einnahmen gezahlt werden Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen Ausgaben für die Veräußerung von beweglichen Sachen dürfen vorweg von den Einnahmen abgesetzt werden Verkauf von Schrott und Bergungsgut... Verkauf von Kraftfahrzeugen... Verkauf von schwimmenden Geräten... Sonstiges Übrige Einnahmen Darlehens, Zins und Tilgungsrückflüsse Erstattung von Ausgaben für die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen im See und Küstenbereich (Vorsorge und Abwehr) durch die Küstenländer Nach der zz. geltenden Vereinbarung zwischen dem Bund und den Küstenländern über die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen vom 27. April 1995 werden die im Rahmen des Systemkonzepts erforderlichen Beschaffungen von Fahrzeugen und Geräten zur Schadstoffunfallbekämpfung in Bund und Ländermaßnahmen aufgeteilt und von den jeweils zuständigen Partnern finanziert. Betrieb und Unterhaltung der Fahrzeuge und Geräte sowie Übungen und Schulungen zur Schadstoffunfallbekämpfung werden als gemeinsame Maßnahme durch Bund und Länder nach einem vereinbarten Kostenschlüssel getragen, wobei der Bundesanteil 50 Prozent beträgt.

4 4 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen Titel Erstattung von Bauleitungsausgaben durch Bundesländer und sonstige Dritte Maßnahmen am NordOstseeKanal... Bau des ElbeSeitenkanals, Finanzierungspartner: Hamburg Ausbau des Mittellandkanals, Finanzierungspartner: Nordrhein Westfalen, Niedersachsen, Hamburg und Bremen Anpassungsmaßnahmen an der Mittelweser, Finanzierungspartner: Bremen Ausbau des Küstenkanals, Finanzierungspartner: Bremen Ausbau des westdeutschen Kanalnetzes, Finanzierungspartner: NordrheinWestfalen OberrheinAusbau, Finanzierungspartner: Frankreich, Baden Württemberg Ausbau der Saar, Finanzierungspartner: RheinlandPfalz, Saarland Maßnahmen an der Mosel, Finanzierungspartner: Luxemburg zu 4.: Gemäß Vereinbarung BMVBS/Senat Bremen leistet das Land Bremen erst nach Fertigstellung seinen Finanzbeitrag. Die Bauleitungsausgaben für Investitionsmaßnahmen mit Finanzierungspartnern (z. B. Bundesländer) sind in der Tgr. 01 veranschlagt. Die von den Partnern zu erstattenden Anteile für die Bauleitung werden bei Tit vereinnahmt Erstattungen von Verwaltungsausgaben Erstattung von Personalausgaben durch die Pflegekasse gem. 46 des Pflegeversicherungsgesetzes sowie für die der BKK zugewiesenen Beamtinnen und Beamten Erstattung von Verwaltungsausgaben durch Dritte Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Navigationskarten (Inland ENC) unentgeltlich an Dritte abgegeben werden Erstattung von Aufwendungen durch die Internationale Mosel GmbH nach dem Moselvertrag: Art. 19 Abs. 1 a Abgabenerhebung... Art. 19 Abs. 1 c Schleusenbetrieb... Art. 19 Abs. 1 d Pauschale für Unterhaltung... Erstattung von Aufwendungen zur Unterhaltung von Anlagen der WSV; davon von der Stadt Frankfurt (Main) für die UnterMainKraftwerke Griesheim und Eddersheim... Kostenerstattung nach der Kostenerstattungsvorschrift (KEV) für Leistungen für Dritte... Erstattung von sonstigen Aufwendungen... Verwaltungskostenzuschläge sowie Erstattung von Personal und sächlichen Verwaltungsausgaben bei der Durchführung von Aufträgen für Bundesbehörden und Dritte, soweit diese Ausgaben nicht aus den Tit bis geleistet werden... Erstattung von Reisekosten

5 5 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen Noch zu Titel Zu 6.: Reisekostenvergütungen, die von Dritten im Rahmen des Auslagenersatzes (z. B. bei der Durchführung von Maßnahmen nach der Schiffseichordnung und der Schiffsuntersuchungsordnung) zu erstatten sind, soweit die Ausgaben nicht aus Tit geleistet werden Erstattung der Bauleitungsausgaben zur Beseitigung von Bergschäden an den westdeutschen Kanälen und am Niederrhein Bauleitungsausgaben, die für die Beseitigung von Schäden an den Kanalanlagen (Böschungen, Dämmen und Anlagen) im Bereich der westdeutschen Kanäle und am Niederrhein durch bergbauliche Maßnahmen entstehen. Die Wiederinstandsetzungskosten sind von den Bergbauunternehmern zu tragen Einnahmen aus Prämienzahlungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. flexibilisierter Bereich. Die Höhe der Prämienzahlung richtet sich nach der Leitlinie für die Gewährung einer Einmalprämie im Zusammenhang mit der Flächenoptimierung dienstlich genutzter Liegenschaften durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat für Prämienzahlungen Vorsorge in ihrem Wirtschaftsplan getroffen Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen (3 839) Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 04. Mehreinnahmen zu Forschungsaufträgen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr Erstattung der Ausgaben für die Schleusen der 4. Hafeneinfahrt Wilhelmshaven (1 002) Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: , und Erstattung der Personal und Betriebsausgaben für die Schleusen der 4. Hafeneinfahrt Wilhelmshaven. Die Erstattungen werden im Juli und Dezember des laufenden Haushaltsjahres vorgenommen Lotsgeld, Entgelte der Kanalsteurer auf dem NordOstseeKanal ( ) Mehreinnahmen sind als den Haushalt durchlaufende Gelder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel:

6 6 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen Titel Noch zu Titel Durchlaufende Fremdgelder Befahrungsabgaben, die für Dritte erhoben werden (5 765) Mehreinnahmen sind als den Haushalt durchlaufende Gelder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: Durchlaufende Fremdgelder: Befahrungsabgaben für die Mosel, Abgaben für die Benutzung der DuisburgRuhrorter Häfen bei der Durchfahrt vom RheinHerneKanal zum Rhein. Ausgaben Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. 5 Abs. 2 bis 4 HG. Ausgenommen sind Tit , Tgr. 01, Tgr. 03, Tgr. 04 und Tgr. 05. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. flexibilisierter Bereich dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Der Erlös aus der Veräußerung von für Zwecke der Bundeswasserstraßen beschafften Grundstücken fließt den Ausgaben bis zur Höhe des Kaufpreises von zu beschaffenden Grundstücken zu, wenn die Veräußerung der bundeseigenen und der Erwerb der zu beschaffenden Grundstücke Gegenstand derselben Maßnahme sind. Personalausgaben F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt. F Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte F Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt. Aufwendungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die wegen des wissenschaftlichen Erfahrungsaustauschs, vor allem im Rahmen der osteuropäischen Zusammenarbeit, zeitweise bei der BAW und BfG beschäftigt werden.

7 7 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt Nicht aufteilbare Personalausgaben Pauschale Arbeitgeberzuwendung für die zusätzliche Alters und Hinterbliebenenversorgung bei der KnappschaftBahnSee (KBS) Rentenzusatzversicherung. F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen Sächliche Verwaltungsausgaben F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume F Mieten und Pachten Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement Verpflichtungsermächtigung T im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T im Haushaltsjahr 2015 bis zu T im Haushaltsjahr 2016 bis zu T im Haushaltsjahr 2017 bis zu T im Haushaltsjahr 2018 bis zu T im Haushaltsjahr 2019 bis zu T im Haushaltsjahr 2020 bis zu T im Haushaltsjahr 2021 bis zu T im Haushaltsjahr 2022 bis zu T im Haushaltsjahr 2023 bis zu T im Haushaltsjahr 2024 bis zu T im Haushaltsjahr 2025 bis zu T im Haushaltsjahr 2026 bis zu T im Haushaltsjahr 2027 bis zu T im Haushaltsjahr 2028 bis zu T im Haushaltsjahr 2029 bis zu T im Haushaltsjahr 2030 bis zu T im Haushaltsjahr 2031 bis zu T im Haushaltsjahr 2032 bis zu T ab dem Haushaltsjahr 2033 bis zu T Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden.

8 8 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen Titel F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen F Aus und Fortbildung Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Lehr und Unterrichtsmaterial an Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer unentgeltlich abgegeben wird. Aus und Fortbildung, Umschulung... Lehr und Lernmittel Reisekosten im Zusammenhang mit Aus und Fortbildung und Umschulung Kosten der unentgeltlichen Unterbringung und Verpflegung Einnahmen aus der Selbstbewirtschaftung fließen den Selbstbewirtschaftungsmitteln zu. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 3. Die Mittel für die unentgeltliche Verpflegung durch die Berufsbildungszentren in Koblenz und Kleinmachnow dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden Berufsbildungszentrum Koblenz... Sonderstelle für Aus und Fortbildung... Berufsbildungszentrum Kleinmachnow... Sonstige Bis zum 31 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: (beim Berufsbildungszentrum Koblenz). Die Verwaltungsangehörigen werden während der Ausbildungs und Fortbildungslehrgänge und in geringerem Umfang bei sonstigen Dienstreisen unentgeltlich untergebracht und verpflegt. Dafür werden die Reisekostenvergütungen und Trennungsgelder bestimmungsgemäß gekürzt. Bei den Berufsbildungszentren werden in geringem Umfang auch Lehrgänge Dritter durchgeführt. Die Einnahmen an Verpflegungsgeld fließen den Ausgabemitteln zu. F Gerichts und ähnliche Kosten 397 Kosten für Beisitzerinnen und Beisitzer, Zeuginnen und Zeugen, Sachverständige sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher.

9 9 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen F Sachverständige 508 Für bei den Schiffsuntersuchungskommissionen tätige Sachverständige... Sonstiges F Dienstreisen Die im Rahmen des Auslagenersatzes für Amtshandlungen der WSV neben den Gebühren zu erstattenden Beträge an Reisekosten und Außendienstentschädigungen sowie die für Auslandsdienstreisen der Schiffsuntersuchungskommissionen und Schiffseichämter zu erstattenden Beträge, werden bei Tit vereinnahmt Entschädigungs und Ersatzleistungen Entschädigungs und Ersatzleistungen aus Haftungstatbeständen (insbesondere bei Kfz, Schiffsunfällen und Leistungen von Zahlungen bei Schadensfällen durch die Zuweisung von Notliegeplätzen sowie bei Verkehrssicherung) Ausbildung von Schiffsoffizieren der Handelsmarine für Aufgaben der zivilen Notfallvorsorge und des Krisenmanagements F Vermischte Verwaltungsausgaben Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern... Hauptnivellements an Bundeswasserstraßen... Prüfungsvergütungen... Sonstiges F Veröffentlichung und Dokumentation Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen Ausgaben, die durch die Besichtigung von Anlagen und Modellsammlungen der Wasser und Schifffahrtsverwaltung und durch Beschickung von Ausstellungen entstehen 286 Aufsicht und Führung... Reinigung, Beleuchtung und Heizung der Ausstellungsräume

10 10 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen Titel Noch zu Titel Beschaffung der Eintrittskarten, Wassergeld und sonstige Sachausgaben... Sonstiges Es handelt sich um folgende Anlagen: Wasserstraßenkreuz und Ausstellung in Minden, Schiffshebewerke Henrichenburg und Lüneburg sowie Ausstellungen, 3. Leuchttürme und Radartürme, 4. Schleusen des NordOstseeKanals, Ausstellung in KielHoltenau und Brunsbüttel, 5. Hebewerk Niederfinow. Den Ausgaben stehen Einnahmen aus Eintrittsgeldern bei Tit in Höhe von T gegenüber. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) F Zuweisungen an den Versorgungsfonds Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Ausgaben für Investitionen F Kleine Neu, Um und Erweiterungsbauten Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2013 bis zu T Baumaßnahmen bis zu im Einzelfall, Bauunterhalt bei Dienstgebäuden der Dienststellen der WSV, die durch die Finanzbauverwaltungen der Länder geplant und durchgeführt werden. Diese nutzerspezifischen Investitionen werden nicht durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finanziert. Einjährige Maßnahmen Sanierungsmaßnahmen an Dienstgebäuden, WSD Süd... Sanierungsmaßnahmen an Dienstgebäuden, BAW... Sanierungsmaßnahmen an Dienstgebäuden, WSD Mitte... Sonstige einjährige Maßnahmen F Baumaßnahmen von mehr als im Einzelfall Verpflichtungsermächtigung T im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T

11 11 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen Noch zu Titel Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes Verausgabt bis Bewilligt Nach übertragene Ausgabereste Veranschlagt Vorbehalten für 2013 ff Maritimes Sicherheitszentrum Cuxhaven... WSA KielHoltenau: Umbaumaßnahmen Zusammen Zu 3.: Leistungen Dritter in Höhe von 156 T. Die Maßnahme wird mit Leistungen aus dem 120 Mio. Programm gefördert. F Erwerb von Fahrzeugen Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2013 bis zu... T Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Ersatzbeschaffung 80 Pkw... abzgl. Mehreinnahmen bei Tit aus der Veräußerung von DienstKfz gem. 6 Abs. 7 HG... Sonstiges F Erwerb von Geräten, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke Verpflichtungsermächtigung T im Haushaltsjahr 2013 bis zu... T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T im Haushaltsjahr 2015 bis zu T Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Einjährige Maßnahmen Erstbeschaffung Ausstattung von Diensträumen... Sonstige Beschaffungen Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes Verausgabt bis Bewilligt Nach übertragene Ausgabereste Veranschlagt Vorbehalten für 2013 ff Verkehrstechnische Erstausstattung des Maritimen Sicherheitszentrums (MSZ) in Cuxhaven

12 12 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen Titel F Erwerb von Geräten, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenständen sowie sonstigen Gebrauchsgegenständen für Laboratorien, Werkstätten und Außenuntersuchungen Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2013 bis zu T Einjährige Maßnahmen Ersatzbeschaffung... Sonstige Beschaffungen (BAW und BfG) F Beteiligung an den Bauvorhaben der Internationalen MoselGesellschaft mbh durch Gewährung von Darlehen Besondere Finanzierungsausgaben Durchleitung von Fremdgeldern ( ) Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: und Titelgruppe 01 Tgr. 01 Bau und Betrieb der Bundeswasserstraßen ( ) (1 272) Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap Tgr. 04. Einsparungen bei folgenden Titeln: Hgr. 4 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: Hgr. 5, Hgr. 6, Hgr. 7 und Hgr. 8 mit Ausnahme des Titels Erstattungen und Kostenbeteiligungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 5. Nach 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bei Maßnahmen nach der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Küstenländern über die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen für die anteilmäßige Erstattung durch die Küstenländer nur die zusätzlichen Ausgaben zugrunde gelegt werden, die der Wasserund Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Ausführung der Maßnahmen unmittelbar entstanden sind, sofern von den Küstenländern entsprechend verfahren wird. 6. Ausgaben für Voruntersuchungen und für die Bauleitung dürfen geleistet werden außer für die Wasserstraßeninvestitionen des Bundes auch für Maßnahmen zur Beseitigung von Bergschäden an den westdeutschen Kanälen und am Niederrhein sowie für den Bau von Anlagen und die Unterhaltung von Grundstücken/ baulichen Anlagen der Bundeswehr einschl. Maßnahmen für zivile Infrastruktur von militärischem Interesse (Kap. 1412). 7. Im Zuge der Abgabe und Übertragung von bundeseigenen Wasserstraßenabschnitten an Länder und Kommunen können Ablösungen und

13 13 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen Noch zu Titelgruppe 01 Finanzierungsbeiträge zur Reaktivierung dieser Gewässer gezahlt werden. 8. Auf der Basis der völkerrechtlichen Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen dürfen Ausgaben bis zu 17. T zur gemeinsamen Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen auf polnischem Hoheitsgebiet im Bereich Dammscher See, Klützer Querfahrt und Westoder (Hochwasserschutz, Abflussund Schifffahrtsverhältnisse) geleistet werden Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und Betrieb ihrer Anlagen Das Netz der Bundeswasserstraßen umfasst rd km Binnenwasserstraßen und rd qkm Seewasserstraßen. Von den Binnenwasserstraßen entfallen rd km auf Binnenschifffahrtsstraßen und rd. 750 km auf Seeschifffahrtsstraßen km der Netzlänge der Binnenwasserstraßen sind freie/geregelte Flussstrecken, km staugeregelte Flussstrecken und km Kanalstrecken. Zu den wichtigsten Bauwerken zählen rd. 350 Schleusenanlagen, rd. Wehranlagen, vier Schiffshebewerke, acht Sperrwerke und rd Brücken. Zur Wahrnehmung der Betriebs und Unterhaltungsaufgaben hält die Wasserund Schifffahrtsverwaltung eigenes Personal, Werkstätten sowie einen Fahrzeug und Gerätepark vor. Ein Teil der Unterhaltungsaufgaben wird an Privatunternehmen vergeben. In dieser Tgr. sind sämtliche Ausgaben des Regiebetriebes der Wasser und Schifffahrtsverwaltung veranschlagt, die von den Dienststellen unterhalb der Amtsebene (Außenbezirke, Bauhöfe, Betriebsstellen und andere Sondereinrichtungen) und von der Fachstelle für Verkehrstechniken durchgeführt werden. Hierzu gehören auch die Vorsorge und Abwehr im Rahmen der Bekämpfung von Verschmutzungen durch Öl und andere Schadstoffe im See und Küstenbereich. Ausbau und Ersatzmaßnahmen an Bundeswasserstraßen Das Netz der Bundeswasserstraßen wird durch Ausbaumaßnahmen ständig verbessert, rationalisiert und den veränderten Anforderungen angepasst. An einigen Ausbauvorhaben beteiligen sich die Bundesländer und Dritte aufgrund besonderer Abkommen und Verträge. Aufgrund der Altersstruktur der Anlagen, die insgesamt ein Anlagevermögen von rd. 40,0 Mrd. darstellen, fallen ständig Ersatzinvestitionen an. Der größte Teil der Ersatzinvestitionen wird im Rahmen laufender Ausbauprogramme durchgeführt. Ein erheblicher Teil der Ersatzinvestitionen wird aber auch außerhalb dieser Programme als Einzelmaßnahmen vorgenommen. In dieser Tgr. sind auch die Ausgaben für Voruntersuchungen und für die Bauleitung veranschlagt. Die von Bundesländern und sonstigen Dritten zu tragenden Anteile für die Bauleitung werden bei Tit bzw. Tit vereinnahmt Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

14 14 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen Titel Noch zu Titelgruppe Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige Abs. 1 BHO findet keine Anwendung. Ausgaben dürfen nur geleistet werden, solange keine freien Stellen der gleichen oder einer höheren Entgeltgruppe bei Tit vorhanden sind. Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Mehrausgaben verursacht durch die Schleusen der 4. Hafeneinfahrt Wilhelmshaven dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl Unterhaltung der Bundeswasserstraßen Verpflichtungsermächtigung T im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Mehrausgaben verursacht durch die Schleusen der 4. Hafeneinfahrt Wilhelmshaven dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Betrieb der Anlagen an Bundeswasserstraßen Mehrausgaben verursacht durch die Schleusen der 4. Hafeneinfahrt Wilhelmshaven dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Unterhaltung und Betrieb des Kommunikationsnetzes der Wasser und Schifffahrtsverwaltung

15 15 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen Noch zu Titelgruppe Aufwendungen für die maritime Notfallvorsorge und verkehrsbezogener Feuerschutz Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2013 bis zu T Einsparungen bei der Verpflichtungsermächtigung dienen zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel: Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Charterung Notschlepper... Luftüberwachung Betrieb Gewässerschutzschiffe Verkehrsbezogener Feuerschutz Sonstiges Aus und Fortbildung Ausgaben für die Aus und Fortbildung der bei Tit veranschlagten Auszubildenden einschl. der Reisekosten und Lehr und Lernmittel im Zusammenhang mit der Aus und Fortbildung Sachverständige Verpflichtungsermächtigung T im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T im Haushaltsjahr 2015 bis zu T Dienstreisen Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Erstattung von Verwaltungsausgaben an die Länder für die Wahrnehmung von Bundesaufgaben und für die Bauleitung Zuweisungen an den Versorgungsfonds Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Tgr. 0 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit

16 16 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen Titel Noch zu Titelgruppe Kleine Neu, Um und Erweiterungsbauten Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2013 bis zu T Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: , , , , , und Kleine Neu, Um und Erweiterungsbauten Einjährige Maßnahmen Sonstige Baumaßnahmen (< 125 T )... 2 Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes Verausgabt bis Bewilligt Nach übertragene Ausgabereste Veranschlagt Vorbehalten für 2013 ff Neubau Fernbedienzentrale Bergeshövede, WSA Rheine... 2 Lagerhalle im ABz Regensburg, WSA Regensburg... 3 Instandsetzung von Schleusenbetriebsgebäuden, WSD Nord... 5 Instandsetzung Bauhof Meppen, WSA Meppen... 6 Grundinstandsetzungen in den ABz, WSA Koblenz Umbau und Erweiterungsmaßnahmen im ABz Minden, WSA Minden Erweiterung der Betriebszentrale, Anpassung NIF, WSA Nürnberg Zusammen Baumaßnahmen von mehr als im Einzelfall Verpflichtungsermächtigung... 3 T im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 2 T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: , , , , , und Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) 1 Umbau des Bauhofs Minden/Neubau ABz MindenWeser, WSA Minden... Neubau Außenbezirk Canow, WSA Eberswalde... Umbau und Modernisierung des Bauhofs Koblenz (davon Nachtrag: T )... Neubau Außenbezirk/Bauhof Brunsbüttel... Neubau des ABz Breisach... Neubau Außenbezirk Kummersdorf, WSA Berlin... Neubau des ABz St. Goar, WSA Bingen... Gesamtausgaben des Bundes Verausgabt bis Bewilligt Nach übertragene Ausgabereste Veranschlagt Vorbehalten für 2013 ff

17 17 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen Noch zu Titel (Titelgruppe 01) Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes Verausgabt bis Bewilligt Nach übertragene Ausgabereste Veranschlagt Vorbehalten für 2013 ff Neubau Außenbezirk/Bauhof KielHoltenau Zusammen Baukostenzuschüsse der Europäischen Union für Investitionen in Transeuropäische Verkehrsnetze im Bereich der Bundeswasserstraßen Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Baukostenzuschüsse des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für Verkehrsinfrastrukturvorhaben im Bereich der Bundeswasserstraßen Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap Tit , , Kap Tit , und Kap Tit Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 3. Einnahmen aus gem. Art. 8 (VO) EG 438/2001 und Art. 3 VO (EG) 448/2001 wieder eingezogenen Beträgen fließen den Ausgaben zu Erhaltung der verkehrlichen Infrastruktur Verpflichtungsermächtigung T im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T im Haushaltsjahr 2015 bis zu T Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe der Einsparung der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel belegt werden: Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: , , , , , und Unterhaltungsbaggerungen in den Revieren... 1 Unterelbe... 2 NordOstseeKanal... 3 Ostsee Zufahrten... 4 Außenems... 5 Unterems... 6 Unter und Außenweser

18 18 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen Titel Noch zu Titel (Titelgruppe 01) Rhein... MainDonauWasserstraße... restliche Wasserstraßen... sonstige Maßnahmen Mehr wegen Umsetzung der zuvor über die Maut finanzierten Baggerungen und Verlagerung aus Titel Um, Aus und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen Verpflichtungsermächtigung T im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T im Haushaltsjahr 2015 bis zu T im Haushaltsjahr 2016 bis zu T im Haushaltsjahr 2017 bis zu T Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap Tit , Kap Tit und Kap Tit Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: , , , , , und Einzelmaßnahmen siehe Anlage 1 zu Kap.. In den Einzelmaßnahmen der Anlage 1 sind auch die unmittelbar für die Baumaßnahmen erforderlichen Planungsleistungen Dritter veranschlagt. Für die Maßnahmen an der Donau werden diese Planungsleistungen und die Bauleitung von der Rhein Main Donau Wasserstraßen GmbH wahrgenommen. Weniger wegen Umschichtung/Verlagerung zu Tit Aus und Neubau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen Verpflichtungsermächtigung T im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu... T Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: , , , , , und Falls aufgrund des Betriebes und der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen ein Betriebsweg neu oder ausgebaut werden soll, sollen mit den interessierten Gemeinden Verträge über die Nutzung und Verkehrssicherungspflicht der Betriebswege für den Fahrradverkehr abgeschlossen werden.

19 19 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen Noch zu Titelgruppe Erwerb von Fahrzeugen Verpflichtungsermächtigung T im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T im Haushaltsjahr 2015 bis zu T Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: , , , , , und Einjährige Maßnahmen Landfahrzeuge Ersatzbeschaffung 110 Pkw Lkw Anhänger... 5 Straßenfahrzeuge mit Sonderausstattung... 5 fahrbare Arbeitsgeräte... Wasserfahrzeuge Ersatzbeschaffung Ersatz von Krananlagen und Hydraulikbaggern auf Decksprahmen, WSD West... Ersatz von Wahrschaufloßen, WSD Südwest... Ersatz von Prahmen, WSD Süd... Ersatz von Kleinfahrzeugen, WSD Ost... Sonstige Beschaffungen (< )... Umbau und Grundinstandsetzungsmaßnahmen Instandsetzung von Eisbrechern nach Eisaufbruch, WSD Ost... Grundinstandsetzung von Baggern, WSD Ost... Sonstige Umbau und Grundinstandsetzungsmaßnahmen Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes Verausgabt bis Bewilligt Nach übertragene Ausgabereste Veranschlagt Vorbehalten für 2013 ff Ersatzbeschaffung 1 Ersatz TL "Johann Georg Repsold" und 1 Aufsichtsboot, WSA Tönning... 5 Ersatz von schwimmenden Fahrzeugen im WSA Bremen... 8 Ersatz für TL "Gustav Meyer", TL "Bruno Illing", SMS "Schillig" (OBUSS) (davon Nachtrag: T )... 9 Ersatz von schwimmenden Fahrzeugen im WSA Emden Ersatz SG "Zander", WSA Schweinfurt Ersatz GFK Boote, WSD Süd Neubau von 3 schubfähigen Arbeitsschiffen mit Eisbrecheigenschaften, WSD Mitte (davon Nachtrag: T ) Ersatz für EKB "Nienburg" und "SG 2338", WSD Mitte Neubau von 2 schubfähigen Arbeitsschiffen mit Eisbrecheigenschaften (je WSA ) (davon Nachtrag: T )

20 20 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen Titel Noch zu Titel (Titelgruppe 01) Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes Verausgabt bis Bewilligt Nach übertragene Ausgabereste Veranschlagt Vorbehalten für 2013 ff Ersatz von 5 Arbeits/Aufsichtsschiffen auf dem Rhein (davon Nachtrag: T ) Ersatz von Bauhüttenschiffen, WSA Lauenburg Neubau eines Arbeitsschiffes mit Eisbrecheigenschaften, WSA Brandenburg Ersatz von 23 Prahmen, WSA Berlin und Eberswalde Neubau von 2 flachgehenden Eisbrechern auf der Oder (davon Nachtrag: T ) Ersatz für SL "Nordmark" und BS "Friedrich Voss", WSD Nord (davon Nachtrag: T ) Ersatz der Krananlagen auf den VSS am Rhein Ersatz für Aufsichtsboote MB "Adler" und MB "Falke" Beschaffungen gemäß Havariegerätekonzept, WSD West Beschaffungen gemäß Havariegerätekonzept, WSD Südwest Neubau einer flachgehenden Peileinheit, WSA Cuxhaven Ersatz Peilschiff, WSD West (davon Nachtrag: 240 T ) Ersatz Peilschiff, WSD Südwest Neubau von 2 schubfähigen Arbeitsschiffen mit Eisbrecheigenschaften, WSD Ost Ersatz von Arbeitsschiffen auf dem Rhein, WSA Köln... Sonstige Beschaffungen (< 000 ) Umbau und Grundinstandsetzungsmaßnahmen 3.1 Grundinstandsetzung Eisbrecher "Usedom", WSA Eberswalde Ersatz und Grundinstandsetzungen an den Eisbrechern des WSA Lauenburg Grundinstandsetzung der Bagger/Kranoberwagen an 6 Schwimmgreifern, WSD Südwest (davon Nachtrag: T ) Sonstige Umbau und Grundinstandsetzungsmaßnahmen (< 000 ) Zusammen Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten für die maritime Notfallvorsorge Verpflichtungsermächtigung... 5 T im Haushaltsjahr 2013 bis zu... 3 T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: , , , , , und 812 1

21 21 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen Noch zu Titel (Titelgruppe 01) Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes Verausgabt bis Bewilligt Nach übertragene Ausgabereste Veranschlagt Vorbehalten für 2013 ff Maßnahmen zur Bekämpfung von Öl und anderen Schadstoffen Optimierung und Ersatz von Geräten... Ausrüstung von Depots... Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Bekämpfungseinrichtungen... Ausrüstung von Wasserfahrzeugen... GS "Neuwerk" Ersatz der Schlepppfostenanlage... Aufrechterhaltung des Gasschutzbetriebes der GS und GSSSchiffe für die Chemiekalienunfallbekämpfung auf See... Ausrüstung GS "Arkona" und "Neuwerk" mit Grenzwellenfunkanlagen... Anpassung der GS "Mellum"... Ausrüstung von Luftfahrzeugen... Elektronisches Informationssystem zur Verhütung und Bekämpfung von Unfällen und Meeresverschmutzungen (ELIUS)... Errichtung von Havariedepots in Saßnitz und Warnemünde... Maßnahmen zur Umsetzung von "SafeSeaNet" (davon Nachtrag: T )... Ausstattung des Havariekommandos mit Grenz/Kurzwellenanlagen... Sonderausrüstung für GS "Gustav Meyer" und TL "Bruno Illing" Zusammen Erwerb von Geräten, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenständen Verpflichtungsermächtigung T im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: , , , , , und Einjährige Maßnahmen Ersatz von Maschinen und Ausstattungen, WSD Nord... Ersatz von Messgeräten, WSD Nordwest Ersatz von Messgeräten, WSD Mitte Ersatz von Messgeräten, WSD West Ersatz von Kleingeräten in den WSÄ, WSD Südwest Ersatz von Mess und Kleingeräten in den ABz, WSD Süd Ersatz von Kleingeräten in den WSÄ/WNA, WSD Ost Kleingeräte zur Datenerfassung bei Naturmessungen, BAW Sonstige Beschaffungen Erwerb von Geräten, Ausstattung und Ausrüstungsgegenständen für die Bauplanung und Bauüberwachung... 1 Beschaffungen und Maßnahmen der BAW in Ilmenau

22 22 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen Titel Noch zu Titel (Titelgruppe 01) Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes Verausgabt bis Bewilligt Nach übertragene Ausgabereste Veranschlagt Vorbehalten für 2013 ff Ersatzbeschaffung 5.1 Erneuerung des VTSSimulators River Information Services (RIS) an den Binnenwasserstraßen, alle WSD'en Zusammen Ankauf von unbebauten Grundstücken 379 Titelgruppe 03 Tgr. 03 Lotswesen (70 086) (62 432) Die Ausgaben sind übertragbar. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig Betrieb und Unterhaltung sowie Ersatz und Ergänzung der Lotseinrichtungen Aus und Fortbildung Dienstreisen Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Mitverausgabt werden die Kosten für Maßnahmen zur Asbestentsorgung von Lotsenbooten Baumaßnahmen von mehr als im Einzelfall Erwerb von Fahrzeugen Verpflichtungsermächtigung T im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T im Haushaltsjahr 2015 bis zu T

23 23 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen Noch zu Titel (Titelgruppe 03) Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes Verausgabt bis Bewilligt Nach übertragene Ausgabereste Veranschlagt Vorbehalten für 2013 ff Leasing auf 12 Jahre von 1 Stationsschiff und 2 Tendern für das Seelotsrevier Elbe als Ersatz für 2 Stationsschiffe... Ersatz für die Lotsenversetzschiffe Brunsbüttel Range 2 SWATH Inshore Tender und 1 MonohullSchiff... Ersatzbeschaffung eines Monohulltenders auf der Ems für den Einsatz vor Emden als Ersatz für LVS "Knock" Zusammen Erwerb von Geräten, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenständen Titelgruppe 04 Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter Einsparungen bei folgenden Titeln: Hgr. 4 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme des Titels Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: und (434) (434) Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige Abs. 1 BHO findet keine Anwendung. Ausgaben dürfen nur geleistet werden, solange keine freien Stellen der gleichen oder einer höheren Entgeltgruppe bei Tit vorhanden sind. Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die vor dem Einzelplanabschluss abgedruckt ist, gezahlt Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Vermischte Personalausgaben Dienstreisen Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

24 24 Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Bundeswasserstraßen Titel Noch zu Titelgruppe Zuweisungen an den Versorgungsfonds Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Tgr. 04. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap Tit Erwerb von Geräten und Ausstattungsgegenständen Titelgruppe 05 Tgr. 05 Forschung und Entwicklung für die Bundeswasserstraßen Die Ausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen sind übertragbar. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: und (14 562) (5 461) Forschungsaufträge Dritter und anderer Bundesressorts... Eigene Forschung Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige Forschung, Untersuchungen und Ähnliches Verpflichtungsermächtigung T im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu... 1 T im Haushaltsjahr 2015 bis zu T Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Erwerb von Geräten, Ausstattungs und Ausrüstungsgegenständen sowie sonstigen Gebrauchsgegenständen für Laboratorien, Werkstätten und Außenuntersuchungen Verpflichtungsermächtigung T im Haushaltsjahr 2013 bis zu T im Haushaltsjahr 2014 bis zu T im Haushaltsjahr 2015 bis zu T

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