EMISSIONSPROGNOSE NR

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1 EMISSIONSPROGNOSE NR vom Staubemissionen durch die geplanten Aktivitäten auf dem Gelände des ehemaligen Zementwerkes Bosenberg in Ahlen (Westfalen) Gutachterliche Untersuchung im Auftrag der: Grundbesitzverwaltung Bosenberg GmbH Am Bosenberg Ahlen Ausfertigung pdf-dokument Text: 14 Seiten Dokument mit Anhang I bis VI: 22 Seiten Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC für Gerüche (Emissionen/Immissionen) Geräusche am Arbeitsplatz Geräusche in der Nachbarschaft Messstelle nach 26 BlmSchG für Geräusche und Gerüche Fon Fax Kapellenweg Ahaus info@uppenkamp-partner.de

2 INHALT Zusammenfassung Sachlage und Aufgabenstellung Sachlage Aufgabenstellung Beurteilungsgrundlagen Ermittlung der Staubemissionen Lieferverkehr des Materials über LKW mit Plane Abkippen des Materials in Bunkern Fördern in die Silos Befüllung von LKW zur Auslieferung Kompostrocknung Pellettierung Biogasanlage (außer BHKW) BHKW (Biogasanlage) Allgemeiner LKW - Verkehr Zusammenfassung und Beurteilung der Emissionen Betriebliche Emissionen...12 Anhang I II III Grundlagen Schemazeichnung der Abluftreinigung Lagepläne GA Seite 2 von 14

3 Zusammenfassung Die Grundbesitzverwaltung Bosenberg GmbH beabsichtigt im Rahmen des Bebauungsplans Nr Gewerbegebiet Bosenberg am Standort eines ehemaligen Zementwerkes in Ahlen die Lagerung von Getreide, Mais, Kleie und Schrot in den Siloanlagen des ehemaligen Zementwerkes. Des Weiteren umfasst der Standort den Betrieb einer Biogasanlage, eines Humus-Düngerwerkes und eines Futtermittelwerkes. Die nächstgelegene schutzbedürftige Wohnbebauung bzw. die nächstgelegenen Gewerbenachbarn Am Bosenberg sind in Quellentfernungen (betrieblicher Emissionen) von ca. > 500 m zu finden. Im Rahmen der geplanten Aktivitäten ist die künftig zu erwartende Staubemission in gutachterlicher Form zu ermitteln und darzustellen. Daher beauftragte die Grundbesitzverwaltung Bosenberg GmbH das Sachverständigenbüro Uppenkamp + Partner GmbH (eine nach 26 des BImSchG benannte Messstelle) mit der entsprechenden Ausarbeitung. Als Berechnungs- und Beurteilungsgrundlage wird die TA LUFT in der Fassung vom 24. Juli 2002 in Verbindung mit der VDI Richtlinie 3970 Blatt 3 herangezogen. Fazit / Ergebnis Die Untersuchungen haben ergeben, dass die Emissionen, die von den geplanten Aktivitäten auf dem Grundstück des ehemaligen Zementwerkes ausgehen, unterhalb der Bagatellmassenströme im Sinne der TA LUFT liegen. Dementsprechend sind gemäß Nr. 4.6 der TA Luft immissionstechnische Untersuchungen nicht erforderlich. D. h. der Schutz vor erheblichen Gefahren für die menschliche Gesundheit bzw. erheblichen Belästigungen im Sinne der TA LUFT ist entsprechend dem Vorsorgeprinzip bereits seitens der Emissionen gewährleistet. Die Herleitung der Emissionsdaten und die Ergebnisse mit der entsprechenden Beurteilung können dem nachfolgenden Gutachten entnommen werden. GA Seite 3 von 14

4 1 Sachlage und Aufgabenstellung 1.1 Sachlage Die Grundbesitzverwaltung Bosenberg GmbH beabsichtigt im Rahmen des Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet Bosenberg am Standort eines ehemaligen Zementwerkes in Ahlen die Lagerung von Getreide, Mais, Kleie und Schrot in den Siloanlagen des ehemaligen Zementwerkes. Des Weiteren umfasst der Standort den Betrieb einer Biogasanlage, eines Humus- Düngerwerkes und eines Futtermittelwerkes. Die geplanten Anlagen sollen auf dem Betriebsgelände des ehemaligen Zementwerkes errichtet und betrieben werden; dazu sollen bestehende Gebäude und Einrichtungen teilweise einer neuen Nutzung zugeführt werden. Der Standort befindet sich an der Straße Am Bosenberg in Ahlen (Westfalen). Das Umfeld ist weitestgehend durch landwirtschaftliche Nutzungen geprägt. Die nächstgelegene schutzbedürftige Wohnbebauung bzw. die nächstgelegenen Gewerbenachbarn sind in Quellentfernungen (betrieblicher Emissionen) von ca. > 500 m zu finden. 1.2 Aufgabenstellung Im Rahmen der geplanten Aktivitäten ist die künftig zu erwartende Staubemission in gutachterlicher Form zu ermitteln und darzustellen. Daher beauftragte die Grundbesitzverwaltung Bosenberg GmbH das Sachverständigenbüro Uppenkamp + Partner GmbH (eine nach 26 des BImSchG benannte Messstelle) mit der entsprechenden Ausarbeitung. Als Berechnungs- und Beurteilungsgrundlage wird die TA LUFT in der Fassung vom 24. Juli 2002 in Verbindung mit der VDI Richtlinie 3970 Blatt 3 herangezogen. Des Weiteren werden folgende Unterlagen eingesetzt: - Excel Arbeitsblatt des Landesumweltamtes NRW zur Ermittlung diffuser Staubemissionen - Handbuch für Emissionsfaktoren (Umweltbundesamt) - Lageplan vom Betriebsgelände - Topographische Karte 1: / 1: Ortstermin am (Dipl.-Met. André Förster) GA Seite 4 von 14

5 2 Beurteilungsgrundlagen Als Ermittlungs- und Berechnungsgrundlage wurden die nachfolgenden Anforderungen der TA LUFT beachtet: 4.6 ERMITTLUNG DER IMMISSIONSKENNGRÖßEN ALLGEMEINES ERMITTLUNG IM GENEHMIGUNGSVERFAHREN Die Bestimmung der Immissionskenngrößen ist im Genehmigungsverfahren für den jeweils emittierten Schadstoff nicht erforderlich, wenn a) die nach Nummer 5.5 abgeleiteten Emissionen (Massenströme) die in Tabelle 7 festgelegten Bagatellmassenströme nicht überschreiten und b) die nicht nach Nummer 5.5 abgeleiteten Emissionen (diffuse Emissionen) 10 vom Hundert der in Tabelle 7 festgelegten Bagatellmassenströme nicht überschreiten, soweit sich nicht wegen der besonderen örtlichen Lage oder besonderer Umstände etwas anderes ergibt. Der Massenstrom nach Buchstabe a) ergibt sich aus der Mittelung über die Betriebsstunden einer Kalenderwoche mit dem bei bestimmungsgemäßem Betrieb für die Luftreinhaltung ungünstigsten Betriebsbedingungen. In die Ermittlung des Massenstroms sind die Emissionen im Abgas der gesamten Anlage einzubeziehen; bei der wesentlichen Änderung sind die Emissionen der zu ändernden sowie derjenigen Anlagenteile zu berücksichtigen, auf die sich die Änderung auswirken wird, es sei denn, durch diese zusätzlichen Emissionen werden die in Tabelle 7 angegebenen Bagatellmassenströme erstmalig überschritten. Dann sind die Emissionen der gesamten Anlagen einzubeziehen. Tabelle 7: Bagatellmassenströme Schadstoffe Bagatellmassenstrom kg/h... Staub (ohne Berücksichtigung der Staubinhaltsstoffe) 1... GA Seite 5 von 14

6 3 Ermittlung der Staubemissionen Die Grundbesitzverwaltung Bosenberg GmbH beabsichtigt im Rahmen des Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet Bosenberg am Standort eines ehemaligen Zementwerkes in Ahlen die Lagerung von Getreide, Mais, Kleie und Schrot in den Siloanlagen des ehemaligen Zementwerkes. Im Rahmen des geplanten Betriebes ergibt sich folgender Ablauf: 1. Anlieferung des Materials über LKW mit Plane 2. Abkippen des Materials 3. Fördern in die Silos 4. Befüllung von LKW zur Auslieferung Des Weiteren umfasst der Standort den geplanten Betrieb einer Biogasanlage, eines Humus- Düngerwerks und eines Futtermittelwerkes. Insgesamt resultieren aus den vorgelegten Aktivitäten verschiedene diffuse und gefasste Staubquellen, deren Emissionen nachfolgend anhand von technischen Daten berechnet werden. 3.1 Lieferverkehr des Materials über LKW mit Plane Die Anlieferung über LKW erfolgt auf befestigten Wegen. Transportvorgänge mit relevanten Staubemissionen ergeben sich entsprechend der VDI Richtlinie 3970 Blatt 3 auf unbefestigten Wegen. Abweichend dazu sind auf befestigten Wegen Staubemissionen nur bei deutlichen Verunreinigungen zu erwarten. Dies wäre im Rahmen des Betriebes als Zementwerk zu betrachten. Der Betrieb als Getreidelager gibt keinen Anlass für ausreichende Verschmutzungen der betrieblichen Wege, die zu signifikanten Staubemissionen führen würden. Deutliche Verunreinigungen wären als nicht bestimmungsgemäßer Betrieb zu beurteilen. Hierfür können entsprechende Maßnahmen bereitgestellt werden. Aus lufthygienischer Sicht sind aus dem betrieblichen Fahrverkehr insgesamt keine immissionsrelevanten diffusen Emissionen zu erwarten. 3.2 Abkippen des Materials in Bunkern Die LKW fahren an die Annahmebunker heran und kippen die Ladung ab. Es ist in der Erntezeit von Anfang Juli bis Ende August von Aktivitäten an 22 Tagen à 16 h auszugehen. GA Seite 6 von 14

7 Die Annahme zur Beladung der Silos Nr. 8, 9 und 10 (siehe Anlage Lageplan) erfolgt quasi in geschlossenem Raum. Der Austritt entstehender Stäube wird durch Lamellenvorhänge verhindert. Die Berechnungen zur Ermittlung der Staubemissionen gemäß VDI 3970 Blatt 3 werden ausreichend repräsentativ für Weizen, Weizenkleie, Gerste und Mais durchgeführt. Hierbei wird in den Berechnungen zu 100 % das Material Weizen berücksichtigt, da dies entsprechend der VDI Richtlinie das höchste Staubvermögen ergibt. Demnach sind folgende allgemeinen Randparameter anzusetzen: Staubentwicklung: mittel staubend Schüttdichte min: 0,65-0,87 Lagerkapazität: t Weizen t Weizenkleie t interner Umschlag Mais Summe: t Fallhöhe: ca. 1,5 m Abwurfmenge: 25 t pro Vorgang => diffuse Staubemissionen aus quasi geschlossenen Raum: 24 kg/a Damit ergibt sich im Jahresmittel hinsichtlich der Bewertung gemäß TA LUFT ein Massenstrom von ca. 0,003 kg/h. Der Feinstaubanteil beträgt entsprechend umfangreichen Untersuchungen des Landes Baden-Württemberg ca. 30 %, so dass ein durchschnittlicher Massenstrom von 0,001 kg/h zu erwarten ist. Bezogen auf den Erntezeitraum ist bei ca. 352 h/a von einem Massenstrom von ca. 0,07 kg/h (0,02 kg/h Feinstaub) auszugehen. GA Seite 7 von 14

8 Die Silos gemäß Nr. 7 (siehe Anlage Lageplan) werden mit Mais bestückt. Für trockenen Mais ist von folgenden Parametern auszugehen: Staubentwicklung: schwach staubend Schüttdichte min: 0,73-0,86 Lagerkapazität: t (Silokapazität t => t interner Umschlag) Fallhöhe: ca. 1,5 m Abwurfmenge: 25 t pro Vorgang => diffuse Staubemissionen bei Trichter nicht abgesaugt: 28 kg/a Damit ergibt sich hinsichtlich der Bewertung gemäß TA LUFT im Jahresmittel ein Massenstrom von ca. 0,003 kg/h (0,001 kg/h Feinstaub). Bezogen auf den Erntezeitraum ist bei ca. 240 h/a von einem Massenstrom von ca. 0,12 kg/h (0,04 kg/h Feinstaub) auszugehen. Die Silos gemäß Nr. 6 (siehe Anlage Lageplan) werden mit Getreide (Weizen/Gerste) bestückt. Die LKW fahren an die Bunkeröffnung und kippen das Material in eine ca. 60 cm x 40 cm große Annahmeöffnung, wobei der Strahl bei ca. 50 cm Fallhöhe voll ausläuft. Aus der hohen Fallgeschwindigkeit resultiert grundsätzlich ein geringes Staubverhalten. Die LKW sind mit einer Normklappe von 40 cm x 40 cm versehen. Staubentwicklung: (mittel) staubend Schüttdichte min: 0,65-0,87 Lagerkapazität: to Fallhöhe: ca. 0,5 m Abwurfmenge: 25 t pro Vorgang => Staubemissionen bei Trichter nicht abgesaugt: 73 kg/a Damit ergibt sich hinsichtlich der Bewertung gemäß TA LUFT im Jahresmittel ein Massenstrom von ca. 0,008 kg/h (0,002 kg/h Feinstaub). Bezogen auf den Erntezeitraum ist bei ca. 352 h/a von einem Massenstrom von ca. 0,21 kg/h (0,06 kg/h Feinstaub) auszugehen. GA Seite 8 von 14

9 3.3 Fördern in die Silos Gefasste Staubemissionen sind durch die Verdrängung staubbeladener Luft aus den Silos zu erwarten. Insgesamt umfasst das Umschlagvolumen (inkl t interner Umschlag) am Standort t, d. h. ca m³. Die Befüllvorgänge finden während der Erntezeit statt und können mit ca. 352 h Emissionsdauer pro Jahr angenommen werden. Daraus resultiert ein Volumenstrom von ca. 142 m³/h. Die Silos sind mit Filteranlagen (siehe Anhang II) versehen, die für die Lagerung von Zement konzipiert sind. Es ist daher davon auszugehen, dass die Vorgaben der TA LUFT nicht überschritten werden. Geht man im Rahmen einer konservativen Betrachtung davon aus, dass eine Staubkonzentration nach dem Filtern (TA LUFT Nr allgemeiner Emissionsgrenzwert für Gesamtstaub, einschließlich Feinstaub) in Höhe von 150 mg/m³ vorliegt, ergibt sich ein Massenstrom 0,02 kg/h. Aufgrund der Filtertechnik ist aus konservativer Sicht von einem Feinstaubanteil von 100 % auszugehen. Fördervorgänge innerhalb der Silos sind emissionsfrei gestaltet. 3.4 Befüllung von LKW zur Auslieferung Die LKW werden an den Silos zur Auslieferung über einen höhenverstellbaren Verladerüssel befüllt. Hierbei kommen Silofahrzeuge und LKW mit Plane in Frage. Bei Silofahrzeugen wird die Verdrängungsluft abgesaugt, sodass die Verladung quasi emissionsfrei ist. Für Weizen als repräsentatives Material sind folgende Parameter zur Charakterisierung des Staubverhaltens bei der Verladung mittels Verladerüssel zu berücksichtigen: Ort der Emission: Beladerohr/Rutsche: Freie Fallhöhe: Förderleistung/Abwurfmenge: Gesamtumschlag pro Jahr: LKW mit geöffneter Abdeckplane ja 0,5 m 100 t/h t (50 % der Gesamtmenge) interner Umschlag => Staubemissionen: 520 kg/a Damit ergibt sich hinsichtlich der Bewertung gemäß TA LUFT im Jahresmittel ein Massenstrom von ca. 0,06 kg/h (0,02 kg/h Feinstaub). GA Seite 9 von 14

10 3.5 Komposttrocknung Im Rahmen der Abwärmenutzung der im BHKW der Biogasanlage erzeugten Energie ist vorgesehen, über einen Wärmetauscher die Trocknung von Kompost zu betreiben. Die Trocknung erfolgt nicht im direkten Kontakt mit dem Gut. Entsprechend dem derzeitigen Planungsstand ist von m³ Abluftmenge auszugehen, die zur Trocknung erforderlich sind. Die Abluft ist mit Staub beladen und wird einer Entstaubung entsprechend dem Stand der Technik unterzogen. In Bezug auf die allgemeinen Anforderungen der TA Luft ist von einem Emissionsgrenzwert in Höhe von 20 mg/m³ auszugehen, so dass sich ein Massenstrom von 0,8 kg/h ergibt. Da es sich um Emissionen nach einer Abluftreinigung handelt, kann im ungünstigsten Fall davon ausgegangen werden, dass es sich zu 100 % um Feinstaub (PM- 10) handelt. 3.6 Pelletierung Für eine im Rahmen von Futtermittelherstellung geplante Pelletierung ist eine Abluftmenge von m³/h zu erwarten. Entsprechend dem Stand der Technik kann nach der Abluftreinigung von einer Staubkonzentration von 20 mg/m³ ausgegangen werden. Daraus resultiert ein Massenstrom von 0,06 kg/h (100 % Feinstaub). 3.7 Biogasanlage (außer BHKW) Aus dem Betrieb der Biogasanlage sind im bestimmungsgemäßen Betrieb sowie materialbedingt keine Staubimmissionen im Sinne der TA LUFT zu erwarten. Grundlage ist eine entsprechend dem Stand der Technik der TA LUFT erforderliche saubere Betriebsführung. D. h. Vermeidung bzw. Beseitigung von Verunreinigungen auf betrieblichen Fahrwegen. 3.8 BHKW (Biogasanlage) Aus den speziellen Anforderungen zur Emissionsbegrenzung für Verbrennungsmotorenanlagen lassen sich für das BHKW der Biogasanlage keine nennenswerten Staubemissionen ableiten. In Anlehnung an die Vorgaben für Feuerungsanlagen bei Heizölfeuerung kann davon ausgegangen werden, dass die Emissionen bei Gasmotoren unterhalb von 1 mg/m³ liegen (Der Grenzwert für Heizöl EL Feuerungen liegt bei Rußzahl 1, bis Rußzahl 3 werden messtechnisch Konzentrationen unterhalb von 1 mg/m³ ermittelt). Bei einem Volumenstrom von m³/h ergibt sich ein Massenstrom von 0,004 kg/h (100 % Feinstaub). GA Seite 10 von 14

11 3.9 Allgemeiner LKW - Verkehr Eine Feinstaubbelastung durch den LKW-Verkehr außerhalb des Betriebsgeländes ist nicht im Sinne der TA LUFT zu beurteilen. Immissionsseitig sind die Vorgaben der 22. BImSchV heranzuziehen. Die Emissionen des LKW-Verkehrs lassen sich anhand der Fahrzeugzahlen in Verbindung mit dem Handbuch für Emissionsfaktoren des Umweltbundesamtes abschätzen. Demnach kann unter der Annahme, dass es sich zu 100 % um schwere Nutzfahrzeuge handelt, von einem Emissionsfaktor in Höhe von 0,6 g/km Fahrzeug ausgegangen werden. Die vorliegende Wegstrecke beträgt ca. 1 km (aus konservativer Sicht unter Einbeziehung des Betriebsgeländes), so dass sich folgende Staubemissionen berechnen: Grundbelastung (3 Fahrten / h): ab Mitte Oktober (5 Fahrten/h): Verkehrsaufkommen an besonderen Tagen (7,25 Fahrten/h): 0,002 kg/h 0,003 kg/h 0,004 kg/h GA Seite 11 von 14

12 4 Zusammenfassung und Beurteilung der Emissionen 4.1 Betriebliche Emissionen Insgesamt ergeben sich zur Beurteilung der Massenströme folgende Werte aus den Aktivitäten auf dem Gelände: Diffuse Emissionen Massenstrom [kg/h] Feinstaub (PM-10) [kg/h] 3.1 Lieferverkehr des Materials über LKW mit Plane 3.2 Abkippen des Materials in Bunkern (Silos Nr. 8, 9 und 10) 3.2 Abkippen des Materials in Bunkern (Silos Nr. 7) 3.2 Abkippen des Materials in Bunkern (Silos Nr. 6) 3.4 Befüllung von LKW zur Auslieferung 3.7 Biogasanlage (außer BHKW) - - 0,003 0,001 0,003 0,001 0,008 0,002 0,06 0, Summe diffuser Emissionen 0,07 0,02 Bagatellmassenstrom TA LUFT Nr. 4.6 gemäß 0,1 --- Der im Sinne der TA Luft nicht zu beurteilende Beitrag durch Kfz-Emissionen (3.9 Allgemeiner LKW- Verkehr) liegt zwischen 0,002 kg/h und 0,004 kg/h. In Anlehnung an den Beurteilungsmaßstab der TA LUFT ergibt sich durch die Kfz-Emissionen somit keine signifikante Erhöhung der diffusen Staubmassenströme, so dass der gesamte Eintrag an Staub unterhalb der Irrelevanz im Sinne der TA Luft liegt. GA Seite 12 von 14

13 Gefasste Emissionen Massenstrom [kg/h] Feinstaub (PM-10) [kg/h] 3.3 Fördern in die Silos 0,02 0, Komposttrocknung 0,8 0,8 3.6 Pelletierung 0,06 0, BHKW (Biogasanlage) 0,004 0,004 Summe gefasster Emissionen 0,9 0,9 Bagatellmassenstrom TA LUFT Nr. 4.6 gemäß 1,0 --- Es zeigt sich, dass die gefassten Emissionen unterhalb des entsprechenden Bagatellmassenstroms der TA Luft liegen. Daher gibt insgesamt das Niveau der Emissionen keinen Anlass, dass der Schutz vor Gefahren für die menschliche Gesundheit und erheblichen Belästigungen im Sinne der TA Luft nicht gewährleistet ist. Es ist allerdings innerhalb des bestimmungsgemäßen Betriebs erforderlich, auf eine saubere Betriebsweise zu achten. Daher sind deutliche Verunreinigungen auf den Straßen zu vermeiden bzw. zu entfernen. Die Untersuchungen wurden auch unter der Maßgabe erstellt, dass die Transportgüter auf abgedeckten Ladeflächen transportiert werden. Abgesehen von den Bagatellmassenströmen sind die jährlich gemittelten, die diffusen Emissionen während des Erntebetriebes und die gefassten Emissionen auf einem Niveau, das erfahrungsgemäß im Bereich der nächsten bzw. zusammenhängenden Wohnbebauung bzw. den nächstgelegenen Gewerbenachbarn (Quellentfernungen betrieblicher Emissionen ca. > 500 m) rechnerisch zu keinen signifikanten Staubemissionen führen kann. Die im vorliegenden Fall auftretende Verkehrsbelastung von bis zu 7,25 Fahrten pro Stunde ist im Rahmen von Gewerbegebieten nicht unüblich. Die vergleichsweise offene Bebauung und der Bewuchs begünstigen eine gute Durchmischung und führen auch strömungsbedingt zu keiner problematischen Immissionssituation. GA Seite 13 von 14

14 Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten erwähnten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Ahaus, Erstellt durch: Geprüft und freigegeben durch: Dipl.-Met. André Förster Dipl.-Ing. Stefan Völlmecke GA Seite 14 von 14

15 Anhang I Grundlagen II Schemazeichnung der Abluftreinigung III Lagepläne GA Anhang

16 I Grundlagen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. Nr. 71 vom S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. November 2005 (BGBl. I S. 1865) Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. Nr. 17 vom S. 504) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619) Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) - Juli VDI 3790 Blatt 3 Emissionen von Gasen, Gerüchen und Stäuben aus diffusen Quellen: Lagerung, Umschlag und Transport von Schüttgütern, Mai 1999 VDI 3790 Blatt 3 Programm zur Ermittlung diffuser Staubemissionen, Excel-Modul LUA NRW Essen 1999 zur Berechnung der Emissionen hinsichtlich Emissionserklärungen Ermittlung der Feinstaubemissionen in Baden-Württemberg und Betrachtung möglicher Minderungsmaßnahmen, Schlussbericht, Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER), Universität Stuttgart, April 2003 Stand der Technik zur Minderung staubförmiger Emissionen bei Umschlag, Lagerung oder Bearbeitung von festen Stoffen, Staatliches Umweltamt Duisburg, Betreiberversion, Juli 2003 GA Anhang I, Seite 1 von 2

17 Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, CD-ROM-Datenbank Version 2.1, Februar 2004, INFRAS Bern/Zürich im Auftrag des Umweltbundesamtes Berlin und BUWAL Bern Angaben und Unterlagen des beteiligten Planungsbüros Ortstermin am GA Anhang I, Seite 2 von 2

18 II Schemazeichnung Filteranlage GA Anhang II, Seite 1 von 2

19 GA Anhang II, Seite 2 von 2

20 III Lagepläne GA Anhang VI, Seite 1 von 3

21 Auftraggeber: Grundbesitzverwaltung Bosenberg GmbH Am Bosenberg Ahlen Auftragsnummer: Maßstab: s. Plan Datum: Projekt: Emissionsprognose zum B-Plan 72.4 in Ahlen "Gewerbegebiet Bosenberg" Darstellung: Des Betriebsgeländes GA Anhang VI, Seite 2 von 3

22 Auftraggeber: Grundbesitzverwaltung Bosenberg GmbH Am Bosenberg Ahlen Auftragsnummer: Maßstab: s. Plan Datum: Projekt: Emissionsprognose zum B-Plan 72.4 in Ahlen "Gewerbegebiet Bosenberg" Darstellung: Auszug aus der topografischen Karte GA Anhang VI, Seite 3 von 3

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