Vorlage zur Kenntnisnahme

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1 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am Gegenstand der Vorlage: Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV aus der 49. Sitzung vom Haushaltsplanentwurf 200/0 Marzahn-Hellersdorf (Antrag /9)- Kapitel 4011 (Jugend), Titel (Bauliche Unterhaltung) Auflagen und Sperrbeschluss Drucksache: 2139/V, (deckungsgleich mit Auflagenbeschluss Nr. zur Drs.-Nr. 2042/V) 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am beschlossen der BVV die Aufhebung des Auflagenbeschlusses Kapitel 4011, Titel zu empfehlen. Die Erfüllung der Auflagen wurde vom Ausschuss zur Kenntnis genommen (siehe Anlage). Dr. Manuela Schmidt Stellv. Bezirksbürgermeisterin Anlage:

2 Anlage zur BA-Vorlage 1554/II, Seite 1 Vorbemerkungen Die unten angeführten Maßnahmen sind unabdingbar zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Einrichtungen. Die Maßnahmen ergeben sich aus den Hinweisen, die dem Jugendamt zum derzeitigen Zeitpunkt vorliegen. Die Maßnahmen sind in dem vorliegenden Umfang erforderlich, da in den letzten Jahren keine planbaren baulichen Unterhaltungen vorgenommen werden konnten. Die Mittel konnten in den vergangenen Jahren nur für die Beseitigung von Havarien und kleine bauliche Maßnahmen eingesetzt werden. Zur Umsetzung der vorliegenden Maßnahmen ist die Bereitstellung der Mittel in voller Höhe erforderlich. Nur bei Bereitstellung ist eine Planung des Mitteleinsatzes möglich. Brandschutzbelange sind vorrangig abzuarbeiten. Die Maßnahmen zur baulichen Unterhaltung werden in Absprache mit dem Hochbauamt geplant, teilweise sind Ausschreibungen erforderlich. Daraus wird sich der Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahmen ergeben. Die geschätzten Kosten sind Planungsgrößen, die erst mit Umsetzung der Maßnahmen konkretisiert werden können. Ausgehend von den avisierten Mitteln konnte jedoch der Gesamtbedarf für bauliche Unterhaltung nicht berücksichtigt, sondern musste eine Eingrenzung auf Schwerpunkte vorgenommen werden, was die Untersetzung der Vorhaben in der Anlage ausweist. Schwerpunkte jedoch sind im Jahr 200 die Uno und Joker und im Jahr 200 die Titanic..

3 Bauliche Unterhaltung A 02 für das Jahr 200 in T Anlage zur BA-Vorlage 1554/II, Seite 2 Einrichtung Maßnahme geschätzte Kosten alle Havarien, Einbrüche, Vandalismus Unvorhergesehenes 90 alle gesetzlich vorgegebene Wartungsleistungen 28, UNO Joker Lubminer Klinke Muchte U 5 Nachrüstung T 30 Türen 2. Rettungsweg Heiztrasse Instandsetzung Haupteingangstür/ T 30 Türen, Erneuerung der TK-Anlage Fenster/Überprüfung Reparatur Einbau T 30 Türen Dachreparatur (Kosten werden durch Hochbauamt ermittelt). Nachrüstung Zirkulationsleitung, Herstellung Verbrühschutz, thermische Desinfektion Elektro/ Bau/Sanitär Nachrüstung T 30 Türen teilw. Erneuerung Elektro ,3 40, Anna Landsberger Erfüllung von Brandschutzbelangen Nische Helene Weigel Platz 4 Dachsanierung (Kosten werden vom Hochbauamt ermittelt) Dachsanierung I Teilsanierung (Kosten werden vom Hochbauamt ermittelt) Gesamt: 44 34

4 Anlage zur BA-Vorlage 1554/II, Seite 3 Bauliche Unterhaltung A 02 für das Jahr 200 in T Einrichtung Maßnahme geschätzte Kosten alle Havarien, Einbrüche, Vandalismus 100 Unvorhergesehenes alle gesetzlich vorgegebene Wartungsleistungen 30 Lubminer Mehrweg Komplettsanierung Elektro Sanierung Sanitärbereiche Reparatur der Faltwand Sanierung des Lichtschachts Springpfuhlhaus Überprüfung Wasser/ Neuverlegung/ Reparatur Titanic Standortverlagerung; Kofinanzierung 5 Gesamt: 44

5 Anlage zur BA-Vorlage 1554/II, Seite 4 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abt. WohnBauBürgOrd Hoch kr JugDir Per Fax Antrag BW Drs.Nr. 2139N Haushaltsplanentwurf 200/0 Marzahn-HelIersdorf - Kapitel 4011 (Jugend)Titel (Bauliche Unterhaltung) Auflagen- und Sperrbeschluss -Untersetzung der Mittel A02 für die Jahre 200/200 durch den Bereich Jugend Die von Ihnen hergereichte Listung weist grundsätzlich die Mittel für Unvorhergesehenes und gesetzlich notwendige Wartungsleistung in der Größenordnung der Vorjahre aus, was aus Sicht der SE Hochbau nicht anders einschätzbar ist. Die Untersetzung für die Einzelobjekte ist als grobe Orientierung für Planungen und zur Mittelkonzentrierung annehmbar von der SE Hochbau aber so nicht prüfbar. An den verschiedenen Objekten Ihres Bereiches ist bekanntermaßen unterschiedlich hoher Sanierungsbedarf vorhanden. Bei konkreter Untersetzung kommt mit großer Wahrscheinlichkeit ein wesentlich höherer summarischer Wert für die Objekte als hier untersetzt als Ergebnis zustande. Grundsätzlich ist es aber nicht hilfreich, die Bauunterhaltungsmittel, die dem Bezirk summarisch für alle Objekte des Bezirkes zugewiesen werden, in Einzelobjekte aufzusplitten. Der jährlich notwendige Bauunterhaltungsbedarf ist von Objekt zu Objekt sehr unterschiedlich, vom Zustand der Gebäude und deren wechselnden Nutzungsbedingungen abhängig. Der Einsatz der Bauunterhaltungsmittel sollte daher gemäß festgelegter Prioritäten durch den Fachbereich, abgestimmt mit der Baudienststelle, erfolgen. Landmann Leiter SE Hochbau