RUNDSCHREIBEN DIE STEUERBERATER

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1 DIE STEUERBERATER RUNDSCHREIBEN VOGELSTELLE R KAUFMANN Sehr geehrte Damen und Herren, Nichtanwendungserlasse hat das Bundesfinanzministerium in den letzten Jahren zwar seltener erlassen, aber im Fall der Abziehbarkeit von Zivilprozesskosten ist es mal wieder soweit. Eine entspre- FKHQGH *HVHW]HVlQGHUXQJ KDW GLH Finanzverwaltung auch gleich DQJHGHXWHW (LQH DQGHUH 5HFKWVSUHFKXQJVlQGHUXQJ GHV %XQGHVIL QDQ]KRIVEHUQLPPWGDV0LQLVWHULXPGDJHJHQQlPOLFKGHQ*UXQG satz, dass bei einer von Anfang an geplanten nichtunternehmerischen Verwendung der VorsteueraE]XJ IU HLQH /HLVWXQJ DXVJH VFKORVVHQLVW+LHULVWGLHhEHUVLFKt aller Themen, die sie in dieser Ausgabe finden: ALLE STEUERZAHLER 6WHXHUEHVFKHLGHHUVWDE0lU]... 2 Zivilprozesskosten weiterhin nicht abziehbar... 4 *UHQ]EHUVFKUHLWHQGH(UEVFKDIWEHVteuerung soll einfacher werden 4.RVWHQIUGLH$GRSWLRQHLnes Kindes nicht abziehbar... 4 UNTERNEHMER & E;,67(1=*5h1'(5 Vorsteuerabzug nur noch bei unternehmerischer Verwendung... 2 'DFKVDQLHUXQJXQGYHUSDFKWXQJIU6RODUDQODJH WHXHUDQPHOGXQJHQLPPHUSQNWOLFKDEJHEHQ 6WHXHUSUIHUGHV%XQGHVHUKDOWHQ5JHYRP%XQGHVUHFKQXQJVKRI... 5 %XQGHVUHFKQXQJVKRIZLOObQGHUXQJIU/DQGXQG)RUVWZLUWH... 5 %DVLV]LQVIUGLH%HZHUWXQJGHV%HWULHEVYHUP JHQV... 6 GMBH-GESELLSCHAFTER & -G(6&+b)76)h+5(5 Absenkung der Beteiligungsgrenze bei Einlagen und Einbringungen. 4 ARBEITGEBER (UJlQ]XQJ6DFKEH]XJVZHUWH DXVFKEHWUlJHIU$XVODQGVUHLVHQ... 6 ARBEITNEHMER 'RSSHOWH+DXVKDOWVIKUXQJYRn unverheirateten Paaren... 3 IMMOBILIENBESITZER *UXQGVWHXHUVWHKWZLHGHUDXIGHP3UIVWDQG... 2 Erd- und Pflanzarbeiten im Garten als Handwerkerleistung... 2 'DFKVDQLHUXQJXQGYHUSDFKWXQJIU6RODUDQODJH... 4 = diese Meldung finden Sie inghu6sdowhå.xu]qrwlhuw STEUERTERMINE 1-3/2012 Jan Feb 0lU Umsatzsteuer mtl Umsatzsteuer viertelj Lohnsteuer Einkommensteuer USHUVFKDIWVWHXHr *HWUlQNHVWHXHr HUJQJXQJVWHXHr FKRQIULVWIU=DKOXQJHQ zu obigen Steuern Gewerbesteuer Grundsteuer FKRQIULVWIU=DKOXQJHQ zur Gewerbe-/Grundst SV-Beitragsnachweis )looljnhlwghu69%hlwuljh AUF DEN PUNKT ª*HVHW]HVLQG-XQJIUDXHQ im Parlament, aber Huren YRU*HULFKW Kurt Tucholsky ª,FKELQLPPHUQRFKPLWGHU lieben Einkommensteuer be- VFKlIWLJWGHUHQ5HJOHPHQWLQ vielen Punkten so unbestimmt ist, dass wenigehvyhuvwhkhq Theodor Fontane

2 KURZ NOTIERT 6WHXHUEHVFKHLGHHUVWDE0lU],Q GLHVHP -DKU PVVHQ VFKQHOOH 6WHXHU ]DKOHUOlQJHUDOVJHZRKQWDXILKUHQ6WHX erbescheid warten. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Koblenz hin, denn JHVHW]OLFKH bqghuxqjhq JHEHQ $UEHLWJH bern, Versicherungen und anderen Institutionen eine Frist bis zum 28. Februar, um GLH IU GLH 6WHXHUEHUHFKQXQJ EHQ WLJWHQ Daten (Lohnsteuerbescheinigungen, Beitrags- und Rentenbezugsmitteilungen etc.) an die Finanzverwaltung zu liefern. 'DKHU N QQHQ GLH )LQDQ]lPWHU LQ GHQ PHLVWHQ )loohq HUVW DE 0lU] GLH (LQNRP PHQVWHXHUHUNOlUXQJHQ HQGJOWLJ EHDUEHL ten, sodass der Steuerbescheid nicht vor 0LWWH0lU]EHLP6WHXHU]DKOHUDQNRPPW Grundsteuer steht wieder DXIGHP3UIVWDQG Die Grundsteuer steht wieder einmal auf GHP 3UIVWDQG GHV %XQGHVYHUIDVVXQJVJH richts. Im besten Fall kann durch die Ent- VFKHLGXQJ GLH 5HFKWVJUXQGODJH IU GLH Grundsteuer wegfallen. Falls das Gericht VRJDU HLQH UFNZLUNHQGH 9HUIDVVXQJVZLG ULJNHLW IHVWVWHOOW N QQHQ (LJHQKHLPEHVLW ]HU XQG :RKQXQJVHLJHQWPHU HLQHQ $Q VSUXFKDXI5FNHUVWDWWXQJGHU*UXQGVWHX er haben, sofern die Festsetzung der *UXQGVWHXHU QRFK QLFKW UHFKWVNUlIWLJ LVW Die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde sind jetzt noch nicht absehbar, und in Steuersachen hat sich das Verfassungsgericht in den letzten Jahren eher ]XUFNKDOWHQGJH]HLJW:HUVLFKDEHUDOOH Optionen offen halten will, sollte beim Finanzamt, das den Einheitswertbescheid erlassen hat, mit Hinweis auf das laufende Verfahren einen Antrag auf Aufhebung des Einheitswertbescheides stellen. Vorsteuerabzug nur noch bei unternehmerischer Verwendung Eine Lieferung oder Leistung berechtigt nicht mehr zum Vor- VWHXHUDE]XJ ZHQQ VLH YRQ $QIDQJ DQ IU HLQH QLFKWXQWHUQHK merische Verwendung vorgesehen ist. Das Leben von Unternehmern wird wieder ein bisschen komplizier- WHU GHQQ GLH )LQDQ]YHUZDOWXQJ EHUQLPPW QXQ GLH JHlQGHUWH Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Vorsteuerabzug. Der Bundesfinanzhof hatte im letzten Jahr mehrfach entschieden, dass GHU 9RUVWHXHUDE]XJ IU HLQH /LHIerung oder Leistung ausgeschlossen ist, wenn die Leistung von AnIDQJDQIUHLQHQLFKWZLUWVFKDIW liche Verwendung vorgesehen ist. Statt einer Besteuerung der Wertabgabe zum Zeitpunkt der unentgeltlichen Entnahme soll also LQVROFKHQ)lOOHQHUVWJDUNHLQ9RUVWHXHUDE]XJPHKUP JOLFKVHLQ In einem langen Schreiben hat sich das Bundesfinanzministerium nun detailliert mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs befasst und 5HJHOQ IU GHQ NQIWLJHQ 9RUVWHXHUDbzug aufgestellt. Ein Beispiel aus dem Schreiben zeigt, dass die korrekte Handhabung des Vorsteuerabzugs nun zum Teil eine sehr detaillierte Kenntnis des Um- VDW]VWHXHUUHFKWV YHUODQJW (LQ 8QWHUQHKPHU GHU IU HLQ *HZLQQ VSLHO HLQHQ /DSWRS XQG ]ZHL.RQ]HUWNDUWHQ NDXIW NDQQ IU GHQ /DSWRS HUVW JDU NHLQHQ 9RUVWHXHUDE]XJ JHOWHQG PDFKHQ ZlKUHQG EHLGHQ.RQ]HUWNDUWHQGLH*HVDPWWlWLJNHLWHQWVFKHLGHQGLVW Erd- und Pflanzarbeiten im Garten als Handwerkerleistung Nachdem das Finanzamt die Gartenarbeiten nicht zum Steuerabzug zulassen wollte, zog eine Familie vor Gericht. Das Finanzamt argumentierte, in diesem Fall dienten die Handwerkerleistungen nicht der Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung, sondern der Herstellung des Gartens. Der Bundesfinanzhof sah das anders: 'LH 6WHXHUHUPlLJXQJ IU +DQGZHUNHU OHLVWXQJHQ JLEW HV DXFK IU (UG XQG Pflanzarbeiten im Garten. Dabei ist es ohne Belang, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird. Es gilt also nun entsprechend der Urteile, dass ein Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist,vrzhlwhu/hlvwxqjhqiuvhlqh ZLUWVFKDIWOLFKHQ 7lWLJNHLWHQ ]XU Erbringung entgeltlicher Leistungen verwenden will. Zwischen Eingangs- und Ausgangsleistung muss ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang bestehen; nur mittelbar verfolgte Zwecke sind unerheblich. Beabsichtigt der Unternehmer bereits bei Leistungsbezug, die bezogene Leistung nicht IUVHLQHZLUWVFKDIWOLFKH7lWLJNHLWVRQGHUQDXVVFKOLHOLFKXQGXQ PLWWHOEDU IU HLQH XQHQWJHOWOLFKH (QWQDKPH ]X YHUZHQGHQ LVW HU nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. 2

3 3ODQW GHU 8QWHUQHKPHU HLQH /HLVWXQJ WHLOZHLVH IU VHLQH ZLUW VFKDIWOLFKH 7lWLJNHLW XQG WHLOZHLVH IU HLQH QLFKWZLUWVFKDIWOLFKH 7lWLJNHLW]XYHUZHQGHQGDUIHUnur im Umfang der beabsichtigten 9HUZHQGXQJ IU VHLQH ZLUWVFKDIWOLFKH 7lWLJNHLW GHQ 9RUVWHXHUDE zug geltend machen. Ein Recht zum vollen Vorsteuerabzug besteht bei einer gemischten Verwendung nur, wenn es sich bei der nicht- ZLUWVFKDIWOLFKHQ 7lWLJNHLW XP HLQH 3ULYDWHQWQDKPH KDQGHOW 3UL YDWHQWQDKPHQLQGLHVHP6LQQHVLQGQXU(QWQDKPHQIUGHQSULYD WHQ %HGDUI GHV 8QWHUQHKPHUV DOV QDWUOLFKH 3HUVRQ XQG IU GHQ privaten Bedarf seines Personals, nicht aber beispielsweise eine 9HUZHQGXQJIULGHHOOH=ZHFNHHLQHV9HUHLQV 2EHLQH/HLVWXQJIUGDV8QWHUQHKPHQEH]RJHQZLUGKlQJWGDYRQ ab, ob ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang mit einem Ausgangsumsatz besteht. Fehlt ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und ei- QHP RGHU PHKUHUHQ $XVJDQJVXPVlW]HQ NDQQ GHU 8QWHUQHKPHU ]XP9RUVWHXHUDE]XJEHUHFKWLJWVHLQZHQQGLH.RVWHQIUGLH(LQ JDQJVOHLVWXQJ ]X VHLQHQ DOOJHPHLQHQ $XIZHQGXQJHQ JHK UHQ XQG damit Bestandteil des Preises der von ihm erbrachten Leistungen sind und die wirtschaftliche GesaPWWlWLJNHLW ]X 8PVlW]HQ IKUW die zum Vorsteuerabzug berechtigen. bqghuw VLFK QDFKWUlJOLFK GLH 9HUZHQGXQJ HLQHU XUVSUQJOLFK IU nichtwirtschaftliche Zwecke bezogenen Leistung, erfolgt keine Vorsteuerkorrektur, denn die Berichtigung eines unterbliebenen Vorsteuerabzugs setzt unter anderem voraus, dass ein Vorsteuer- DE]XJXUVSUQJOLFKP JOLFKJHZHVHQZlUH%HLHLQHPJHPLVFKWJH nutzten Gegenstand kommt es darauf an, ob die nichtunternehmerische Nutzung eine Privatentnahme oder eine nichtwirtschaftliche 1XW]XQJ LP HQJHUHQ 6LQQH LVW (LQH (UK KXQJ GHU 1XW]XQJ IU nichtunternehmerische ZwHFNHLVWLQEHLGHQ)lOOHQDOVXQHQWJHOWOL FKH:HUWDEJDEH]XYHUVWHXHUQ)KUWGLHbQGHUXQJGHU9HUKlOWQLV VH GDJHJHQ ]X HLQHU (UK KXQJ GHU 1XW]XQJ IU XQWHUQHKPHULVFKH 7lWLJNHLWHQLVWEHLHLQHUELVKHUQLFKWZLUWVFKDIWOLFKHQ1XW]XQJHLQH Vorsteuerberichtigung zu Gunsten des Unternehmers aus Billig- NHLWVJUQGHQP JOLFK%HLHLQHUWHilweisen Privatnutzung dagegen unterbleibt eine Vorsteuerberichtigung, weil der Unternehmer be- UHLWV EHLP /HLVWXQJVEH]XJ GLH 0 JOLFKNHLW DXI YROOVWlQGLJH =XRUG nung zum Unternehmen und damit verbundener Versteuerung der Privatnutzung hatte. 'LHQHXHQ5HJHOXQJHQVLQGDXIDOOHRIIHQHQ)lOOHDQ]XZHQGHQ(V wird jedoch von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn VLFKGHU8QWHUQHKPHUIU(LQJDQJVOHLVWXQJHQGLHYRUGHP0lU] 2012 bezogen werden, auf die bisher geltende Verwaltungsauffas- VXQJ EHUXIW 'DEHL LVW HLQH QXU SDUWLHOOH DXVVFKOLHOLFK DXI GHQ XQJHNU]WHQ9RUVWHXHUDE]XJEHVFKUlQNWH%HUXIXQJDXIGLHELVKHUL ge Verwaltungsauffassung nicht ]XOlVVLJ :HU YRQ GLHVHU hehu gangsregelung Gebrauch macht, muvvvwdwwghvvhqehughqjhvdp ten Zeitraum der Nutzung die zutreffende Belastung eines Endver- EUDXFKVEHUGLH:HUWDEJDEHQEHVWHXHUXQJVLFKHUVWHOOHQ %LWWH EHDFKWHQ 6LH DXHUGHP GDVVIUGLHQLFKWXQWHUQHKPHULVFKH Verwendung von Immobilien insbesondere wegen der vor einem -DKUHLQJHIKUWHQ$QWL6HHOLQJ5HJHOXQJZHLWHUH6RQGHUUHJHOQJHO ten. Hier galt also schon vor diesem Schreiben, dass der Vor- VWHXHUDE]XJ QXU IU GHQ XQWHUQHKPHULVFK JHQXW]WHQ 7HLO P JOLFK ist. Entsprechend ist daher in DOOHQ )loohq GHU WHLOXQWHUQHKPHUL VFKHQ*UXQGVWFNVQXW]XQJDXFKHLQH Berufung auf die Nichtbeans- WDQGXQJVUHJHOXQJQLFKW]XOlVVLJ Doppelte HaushaltsfKUXQJYRQ unverheirateten Paaren Unverheiratete Paare haben immer mehr Schwierigkeiten, das Finanzamt dazu zu EHZHJHQHLQHGRSSHOWH+DXVKDOWVIKUXQJ anzuerkennen. Gute Nachrichten kommen QXQYRP)LQDQ]JHULFKW0QVWHUGHQQGDV hat nun bei einer nichtehelichen Lebens- JHPHLQVFKDIW GLH GRSSHOWH +DXVKDOWVIK rung anerkannt, obwohl sich die Frau nicht an den Kosten der gemeinsamen Wohnung beteiligt hatte. Eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Haushalts XQGHLQH0HOGXQJDOV(UVWZRKQVLW]VLQGIU HLQH GRSSHOWH +DXVKDOWVIKUXQJ QLFKW zwingend erforderlich. Das seien nur Indi- ]LHQ GLH IU HLQH GRSSHOWH +DXVKDOWVIK rung sprechen, meint das Gericht. Allerdings hat das Gericht auch die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, der den Fall nun wohl ebenfalls wird beurteilen PVVHQ (UJlQ]XQJ6DFKEH]XJVZHUWH 'LH OHW]WH $XVJDEH HQWKlOW HLQHQ 'UXFN fehler bei den Sachbezugswerten 2012: %LWWHEHDFKWHQ6LHGDVVGHUNDOHQGHUWlJ OLFKH 6DFKEH]XJVZHUW IU HLQ )UK VWFN QLFKW (XUR VRQGHUQ XQYHUlQ dert nur 1,57 Euro EHWUlJW $XHUGHP IKUHQ GLH 5XQGXQJVUHJHOQ GD]X GDVV LQ GLHVHP -DKU QRFK HLQ ]XVlW]OLFKHU 7DJHV wert zu berechnen ist. Die Sachbezugs- ZHUWH ZHUGHQ QlPOLFK MHGHV -DKU QHX LQ der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt, die allerdings jeweils nur die 6DFKEH]XJVZHUWH IU HLQHQ 0RQDW QHQQW )U IUHLH9HUSIOHJXQJZHUGHQ GDEHLQLFKW nur der Gesamtbetrag (219 Euro in 2012) VRQGHUQ DXFK GLH GUHL 7HLOEHWUlJH IU )UKVWFN(XURLQVRZLH0LWWDJ und Abendessen (jeweils 86 Euro in 2012) DXVJHZLHVHQ 'DQHEHQ HQWKlOW GLH 9HU ordnung auch noch eine Anleitung zur Be- UHFKQXQJ GHU 7DJHVZHUWH 'DIU PVVHQ die Monatswerte durch 30 geteilt und GDQQ NDXIPlQQLVFKDXI]ZHL 6WHOOHQ QDFK dem Komma gerundet werden. Weil in diesem Jahr bei der Berechnung der Ta- JHVZHUWH DOOH GUHL 7HLOEHWUlJH (XUR IU HLQ )UKVWFN (XUR IU HLQ 0LW tag- oder Abendessen) aufgerundet wer- GHQ PVVHQ IKUW GHUHQ $GGLWLRQ ]X HL QHP 5XQGXQJVIHKOHU )U GLH.RPSOHWW YHUSIOHJXQJPLWHLQHP)UKVWFN0LWWDJ essen und Abendessen an einem Tag ist DOVR QLFKW GLH 6XPPH GHU (LQ]HOEHWUlJH (1,57 + 2,87 + 2,87 = 7,31) anzusetzen, VRQGHUQ HLQ 'UHLLJVWHO GHV *HVDPWPR natsbetrags (219 : 30 = 7,30). Zudem ist bei der Division des Gesamtbetrags in diesem Jahr gar keine Rundung notwendig. 3

4 Absenkung der Beteiligungsgrenze bei Einlagen und Einbringungen )U GLH $EVHQNXQJ GHU :HVHQWOLFKNHLWV JUHQ]H EHL GHU 9HUlXHUXQJ YRQ $QWHLOHQ an einer Kapitalgesellschaft von 25 % auf 10 % im Jahr 1999 sieht das Bundesverfassungsgericht eine verfassungswidrige 5FNZLUNXQJ VRZHLW DXFK lowhuh :HUW steigerungen erfasst werden. Wertsteige- UXQJHQ GLH ELV ]XU 9HUNQGXQJ GHV *H VHW]HVHQWVWDQGHQVLQGPVVHQVWHXHUIUHL bleiben, falls sie nach der alten Rechtsla- JH VWHXHUIUHL KlWWHQ UHDOLVLHUW ZHUGHQ N QQHQ 'LHVH (QWVFKHLGXQJ GHV %XQGHV verfassungsgerichts will die Finanzverwal- WXQJQXQHEHQVRIU(LQODJHQXQG(LQEULQ gungen anwenden und hat dazu ein aus- IKUOLFKHV 6FKUHLEHQ YHU IIHQWOLFKW LQ dem die praktische Anwendung der Entscheidung auf Einlagen und Einbringungen geregelt wird. *UHQ]EHUVFKUHLWHQGH(UEVFKDIW besteuerung soll einfacher werden (8%UJHU GLH DXVOlQGLVFKHV 9HUP JHQ HUEHQ VHKHQ VLFK KlXILJ HLQHU %HVWHXH rung durch mehr als einen Mitgliedstaat JHJHQEHU,Q([WUHPIlOOHQNDQQHVVRJDU vorkommen, dass das gesamte geerbte 9HUP JHQ LQ 6WHXHUQ JH]DKOW ZHUGHQ muss, wenn verschiedene Mitgliedstaaten das Recht auf Besteuerung beanspruchen RGHU DXVOlQGLVFKH (UEVFKDIWHQ K KHU EH steuern als Erbschaften im Inland. Um diese Probleme anzugehen, hat die EU- Kommission jetzt ein umfangreiches Paket an Empfehlungen verabschiedet, das die Mitgliedstaaten aufgreifen sollen. Damit sollen Doppelbesteuerungen vermieden XQG +UGHQ IU.OHLQXQWHUQHKPHQ EHLP %HWULHEVEHUJDQJDEJHEDXWZHUGHQ.RVWHQIUGLH$GRSWLRQHLQHV Kindes nicht abziehbar 'DV)LQDQ]JHULFKW%DGHQ:UWWHPEHUJKDW HQWVFKLHGHQ GDVV GLH.RVWHQ IU GLH $GRSWLRQ HLQHV.LQGHV NHLQH DXHUJH Z KQOLFKH%HODVWXQJVLQG,P+LQEOLFNGD rauf, dass der Bundesfinanzhof mittler- ZHLOHDXFKGLH.RVWHQIUHLQHKHWHURORJH NQVWOLFKH %HIUXFKWXQJ DOV DXHUJHZ KQ liche Belastung anerkennt, hatten die klagenden Eltern gehofft, ihre Adoptions- NRVWHQVWHXHUOLFKJHOWHQGPDFKHQ]XN Q nen. Das Finanzgericht beruft sich aber DXIIUKHUH(QWVFKHLGXQJHQGHV%XQGHVIL nanzhofs, der bisher die steuerliche Be- UFNVLFKWLJXQJDEJHOHKQWKDW-HW]WHUKlOW HUMHGRFKGLH0 JOLFKNHLWLPPLWWOHUZHLOH DQKlQJLJHQ 5HYLVLRQVYHUIDKUHQ VHLQH 5HFKWVSUHFKXQJ]XlQGHUQ Zivilprozesskosten weiterhin nicht abziehbar Die Finanzverwaltung akzeptiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Abziehbarkeit von Prozesskosten nicht. 1DFK GHU ODQJMlKULJHQ 5HFKWVSUHFhung des Bundesfinanzhofs galt bislang, dass Kosten von Zivilprozessen in der Regel nicht zwangs- OlXILJHUZDFKVHQXQGGDKHUNHLQHDXHUJHZ KQOLFKHQ%HODVWXQJHQ GDUVWHOOHQ (LQH %HUFNVLFKWLJXQJ DOV DXHUJHZ KQOLFKH %HODVWXQJ kam nur ausnahmsweise in Frage, wenn der Steuerzahler ohne den Rechtsstreit Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und VHLQH OHEHQVQRWZHQGLJHQ %HGUIQLsse nicht mehr befriedigen zu N QQHQ Im Mai 2011 hat der Bundesfinanzhof nun seine Rechtsauffassung JHlQGHUW XQG OlVVW GHQ $E]XJ YRQ =LYLOSUR]HVVNRVWHQ DOV DXHUJH Z KQOLFKH %HODVWXQJHQ GDQQ ]X ZHQQ GHU 6WHXHU]DKOHU GDUOHJHQ kann, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. %HJUQGHWKDWWHGDVGHU%XQGHVILQDQ]KRIGDPLWGDVVMHPDQGGHU sein Recht durchsetzen will, QLFKW 6HOEVWMXVWL] EHQ NDQQ In einem Verfassungsstaat muss er zwingend den Rechtsweg beschreiten, womit die Prozesskosten zwangs- OlXILJHQWVWHKHQ Auf dieses Urteil hat das Bundesfinanzministerium jetzt mit einem Nichtanwendungserlass reagiert, in dem auch gleich angedeutet wird, dass sich das MiQLVWHULXP XP HLQH *HVHW]HVlQGH UXQJEHPKHQZLUGGLHGLHELVKHUige Rechtslage wieder herstellen wird. Als Grund gibt das Ministerium an, dass der Finanzverwaltung IU HLQH HLQGHXWLJH ]XYHUOlVVLJH XQG UHFKWVVLFKHUH (LQVFKlW]XQJ der Erfolgsaussichten eines Zivilprozesses und der Motive der Ver- IDKUHQVEHWHLOLJWHQNHLQH,QVWUXPHQWH]XU9HUIJXQJVWHKHQ $XHUGHP VHL YRQ GHU QHXHQ 5HFKtsprechung eine erhebliche An- ]DKO YRQ )loohq EHWURIIHQ 3UR]HVVNRVWHQ N QQWHQ GDKHU DXFK IU HLQH hehujdqjv]hlw QLFKW DOV DXHUJHZ KQOLFKH %HODVWXQJHQ EH UFNVLFKWLJW ZHUGHQ :HU DOVR GHQQRFK IU GLH ]XUFNOLHJHQGHQ Jahre seine Prozesskosten noch steuerlich geltend machen will, wird sich auf jeden Fall auf ein Finanzgerichtsverfahren einstellen PVVHQ )U GDV QHXH -DKU ZLUG HLQH %HUFNVLFKWLJXQJ DQJHVLFKWV GHU DQJHGHXWHWHQ *HVHW]HVlQGHUXQJ ZRKO LQ MHGHP )DOO DXVJH schlossen sein. Dachsanierung und -verpackwxqjiu6rodudqodjh (V JLEW 1HXHV ]XU 6DQLHUXQJ DVEHVWKDOWLJHU 'lfkhu XQG GHU 'DFKYHUSDFKWXQJJHJHQhEHUQDKPHGHU'DFKVDQLHUXQJ $XILPPHUPHKU+lXVHUQILQGHWVLFK eine Photovoltaikanlage. Dass Solarstrom im Trend liegt, zeigt auch die aktuelle Berichterstat- WXQJ]XPUDVDQWVWHLJHQGHQ) UGHUEHWUDJIU6RODUVWURP:HUVLFK eine Solaranlage aufs Dach setzt, muss allerdings nicht nur die (LQVSHLVHYHUJWXQJ LP $XJH EHKDOWHQ. In steuerlicher Hinsicht ist es vor allem die Umsatzsteuer, die immer wieder neue Fragen DXIZLUIW'DV%D\HULVFKH/DQGHVDPWIU6WHXHUQKDWVLFKMHW]W]XU Handhabung einer Dachverpachtung an einen Solaranlagenbetrei- EHUJHlXHUWGHUDOV*HJHQOHLVWXQJGLH'DFKVDQLHUXQJEHUQLPPW 4

5 (VJLEWQlPOLFKLPPHUKlXILJHUGHQ)DOOGDVVGHU%HWUHLEHUHLQHU Photovoltaikanlage nicht mehr auch(ljhqwphughv*helxghvlvw auf dem die Anlage montiert ist. Stattdessen pachten die Anlagen- EHWUHLEHUGLH'DFKIOlFKHEHUHLne Laufzeit von 20 bis 30 Jahren YRP(LJHQWPHUbKQOLFKGHU'DFKYHUPLHWXQJIU0RELOIXQNPDVWHQ liegt hier eine umsatzsteuerfreih *UXQGVWFNVYHUPLHWXQJ YRU $O lerdings besteht in der Regel die 0 JOLFKNHLW]XU6WHXHUSIOLFKW]X RSWLHUHQ(UIROJWGLH'DFKEHUODVVXQJ gegen Entgelt, sind aus Sicht der Finanzverwaltung keine weiteren Besonderheiten zu beachten. hehuqlppw GHU $QODJHQEHWUHLEHU GDJHJHQ DOV *HJHQOHLVWXQJ IU GLH'DFKEHUODVVXQJGLH6DQLHUXQJdes Daches, wird es ein wenig NRPSOL]LHUWHU'DQQOLHJWQlPOLFKHLQWDXVFKlKQOLFKHU8PVDW]YRU EHLGHUGHU+DXVHLJHQWPHUYRP$QODJHQEHWUHLEHUHLQH:HUNOLHIH rung erhalten hat, die sofort in VHLQ(LJHQWXPEHUJHKW'HU$QOD JHQEHWUHLEHU PXVV GLH :HUNOLHIHUXQJ GHP +DXVHLJHQWPHU LQ Rechnung stellen und kann wiederum selbst aus der Dachsanierung den Vorsteuerabzug geltend machen. Umgekehrt muss der Hausei- JHQWPHU GLH :HUNOLHIHUXQJ VRIRUW DOV $Q]DKOXQJ IU GLH noch nicht erbrachte Dachverpachtung versteuern, wenn er zur Umsatzsteuer optiert hat. Weil die Werklieferung un- PLWWHOEDULQGDV*HElXGHXQGQLFKWLQGDV8QWHUQHKPHQÅ'DFKYHU SDFKWXQJµ HLQJHKW LVW IU GLH )UDJH RE GHU +DXVHLJHQWPHU DXV der Dachsanierung einen Vorsteuerabzug geltend machen kann, GLH1XW]XQJGHV*HElXGHVVHOEVWHQWVFKHLGHQG 6FKOLHOLFKVLQGGLH)LQDQ]lPWHUQRFKDQJHZLHVHQLQVROFKHQ)lO len bei den Anlagebetreibern einen Antrag auf Istbesteuerung nach 0 JOLFKNHLW DE]XOHKQHQ 'HU $QODJHQEHWUHLEHU KlWWH EHL GHU,VWEHVWHXHUXQJ QlPOLFK VRIRUW GHn vollen Vorsteuerabzug aus der 'DFKVDQLHUXQJZlKUHQGGLH*HJHQOHLVWXQJLQ)RUPGHU'DFKEHU ODVVXQJ EHU GHQ JHVDPWHQ 3DFKW]HLWUXP JHVWUHFNW ]X YHUVWHXHUQ ZlUH 'DULQ VLHKW GLH )LQDQ]YHUZaltung einen ungerechtfertigten /LTXLGLWlWVYRUWHLOIUGHQ$QODJHQEHWUHLEHU Auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat sich mit der Dachsa- QLHUXQJIUHLQH6RODUDQODJHEHIDVVW9RQGRUWNRPPWQlPOLFKHLQ aktuelles Urteil, in dem das Finanzgericht feststellt, dass ein Hausbesitzer die Vorsteuer aus der Erneuerung eines asbesthaltigen Daches geltend machen kann. Im Streitfall war das Dach JUXQGVlW]OLFKQRFKLQ2UGQXQJDEHUZHJHQGHUDVEHVWKDOWLJHQ,VR OLHUXQJ ZlUH GLH 0RQWDJH GHU 3KRWovoltaikanlage ohne Sanierung QLFKW]XOlVVLJJHZHVHQ,QGLHVHP Fall sieht das Gericht keine private Veranlassung, zumal nur die DaFKKlOIWHHUQHXHUWZXUGH DXI GHUVSlWHUGLH6RODUDQODJHPRQWLHUWZXUGH 6WHXHUDQPHOGXQJHQLPPHUSQNWOLFKDEJHEHQ 9HUVSlWHWH 6WHXHUDQPHOGXQJHQ N QQWHQ ]XPLQGHVW EHL JURHQ $QPHOGHEHWUlJHQHLQ6WUDIYHUIDKUHQ]XU)ROJHKDEHQ 'LHYHU] JHUWH$EJDEHGHU/RKQVWHXHUDQPHOGXQJRGHUGHU8PVDW] steuervoranmeldung ist nach allgemeiner Meinung eine Steuerhin- WHU]LHKXQJ DXI =HLW ZHQQ GHU 8QWHUQHKPHU YRUVlW]OLFK GLH =DK OXQJGXUFKGLHYHUVSlWHWH$EJDEHGHU6WHXHUDQPHOGXQJYHU] JHUW 6WHXHUSUIHUGHV%XQGHVHUKDOWHQ 5JHYRP%XQGHVUHFKQXQJVKRI %HWULHEVSUIXQJHQ VLQG IU 8QWHUQHKPHQ nie ein erfreuliches Thema. Nun hat auch GHU %XQG PLW GHP 7KHPD ]X NlPSIHQ denn der Bundesrechnungshof hat den 6WHXHUSUIHUQ GHV %XQGes ein schlechtes Zeugnis ausgestellt: Von 2006 bis 2011 KDEH GDV %XQGHV]HQWUDODPW IU 6WHXHUQ QXU LQ GUHL)lOOHQ VHOEVW GLH,QLWLDWLYH IU HLQH %HWULHEVSUIXQJ HUJULIIHQ $OOHUGLQJV VHL HV LQ DOOHQ GUHL )loohq XP GHQVHOEHQ Konzern gegangen, und selbst dabei musste erst der Rechnungshof das Bundesfi- QDQ]PLQLVWHULXP XP HLQH 3UIXQJ GXUFK das Bundeszentralamt bitten. Neben der 3DVVLYLWlW GHU %XQGHVVWHXHUSUIHU NULWL siert der Rechnungshof auch die schlechte =XVDPPHQDUEHLWPLWGHQ/lQGHUQGLHELV QRFKDOOHLQIUGLH6WHXHUSUIXQJ]X VWlQGLJ ZDUHQ :LFKWLJH 'DWHQ DXV GHQ /lqghuqzughqehlp%xqghqwzhghujdu QLFKW RGHU QXU XQYROOVWlQGLJ DQNRPPHQ 2E GHU %HULFKW ]X HLQHU bqghuxqj IKUW steht in den Sternen: Bisher wurden die Kassandrarufe des Bundesrechnungshofs von der Politik mindestens ebenso oft ignoriert wie sie aufgegriffen wurden. %XQGHVUHFKQXQJVKRIZLOObQGH UXQJIU/DQGXQG)RUVWZLUWH Der Bundesrechnungshof hat sich mit der Besteuerung der Land- und Forstwirte befasst und sieht dort erhebliche Defizite bei der pauschalen Besteuerung. Hauptur- VDFKHIUGLHIHVWJHVWHOOWHQ0lQJHOVHLGLH QLFKW PHKU ]HLWJHPlH $QELQGXQJ GHU Gewinnfeststellung an die Einheitsbewertung. Der steuerliche Gewinn wird dabei anhand von gesetzlich geregelten Durchschnittswerten ermittelt, sodass Einnahmen und Ausgaben lediglich pauschal be- UFNVLFKWLJWZHUGHQ,P9HUJOHLFKPLWDOO JHPHLQDQHUNDQQWHQ6FKlW]XQJVPHWKRGHQ fielen die steuerlichen Gewinne, die sich aus einer Ermittlung nach Durchschnittswerten ergeben, durchgehend zu niedrig DXV PHLQHQ GLH 5HFKQXQJVSUIHU GHV %XQGHV 8P HLQH ]LHOJHQDXHUH ) UGHUXQJ kleinerer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe bei gleichzeitiger Beseitigung der steuerlichen Ungleichbehandlung zu erreichen, empfiehlt der Bundesrechnungshof eine vereinfachte Gewinnermitt- OXQJDXI*UXQGODJHGHUWDWVlFKOLFKHU]LHO WHQ%HWULHEVHLQQDKPHQ9RQGLHVHQZlUHQ %HWULHEVDXVJDEHQ SDXVFKDO LQ + KH IHVW JHOHJWHU 3UR]HQWVlW]H GHU %HWULHEVHLQ QDKPHQ DE]X]LHKHQ 'DGXUFK ZlUHQ GLH Betriebe wie bisher von der Pflicht befreit, ihre Ausgaben aufzuzeichnen. 5

6 %DVLV]LQVIUGLH%HZHUWXQJGHV %HWULHEVYHUP JHQV Wie jedes Jahr hat das Bundesfinanzministerium den Basiszins bekannt gegeben, GHUIUGLH%HZHUWXQJYRQ%HWULHEVYHUP gen und Gesellschaftsanteilen nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren zur $QZHQGXQJ NRPPW 'HU %DVLV]LQV EHWUlJW in diesem Jahr 2,44 Prozent. Das ist fast ein Prozent weniger als noch im letzten Jahr anzusetzen war. 3DXVFKEHWUlJHIU$XVODQGVUHLVHQ Zum Jahreswechsel sind wieder einmal GLH 3DXVFKEHWUlJH IU 9HUSIOHJXQJVPHKU DXIZHQGXQJHQ XQG hehuqdfkwxqjvnrvwhq angepasst worden. Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Tabelle YHU IIHQWOLFKW 8QWHU GHQ GHXWVFKHQ 1DFKEDUOlQGHUQ HUJHEHQ VLFK bqghuxqjhq EHL GHQ 1LHGHUODQGHQ XQG 'lqhpdun)u GLH JURHQ HXURSlLVFKHQ 6WDDWHQ )UDQN UHLFK 9HUHLQLJWHV. QLJUHLFK,WDOLHQ 6SDQLHQ EOHLEHQ GLH %HWUlJH XQYHUlQ dert. Vor diesem Hintergrund hat eine bqghuxqj LQ GHQ 5LFKWOLQLHQ IU 6WHXHUVWUDIVDFKHQ IU HWZDV :LUEHO JHVRUJW 'RUW ZXUGH QlPOLFK GHU 3DVVXV JHVWULFKHQ GHU GLH)LQDQ]EHDPWHQ DQZLHV YHUVSlWHWH Steueranmeldungen nicht an die Strafsachenstelle zu melden, was QDKHOHJW GDVV ]XNQIWLJ MHGH YHUVSlWHWH 6WHXHUDQPHOGXQJ HLQ Steuerstrafverfahren zur Folge haben kann. Das Bundesfinanzministerium hat nun DEHUHUNOlUWGDVVGLHVHbQ GHUXQJQXUZHJHQGHUYHUVFKlUIWHQ$QIRUGHUXQJHQEHLGHU6HOEVW DQ]HLJHHUIROJWLVW'LHQDFKWUlJOLFKH$EJDEHGHU6WHXHUDQPHOGXQJ JDOW QlPOLFK JOHLFK]HLWLJ DOV 6HOEVWDQ]HLJH GLH ELVKHU JUXQGVlW] lich strafbefreiende Wirkung hatte. Jetzt ist aber zumindest bei %HWUlJHQ EHU (XUR NHLQH DXWRPDWLVFKH 6WUDIIUHLKHLW PHKU vorgesehen, sodass hier durchaus ein Strafverfahren denkbar ist. *UXQGVlW]OLFKVROOWHQ6LHDOVRYHUVWlUNWDXIHLQHSQNWOLFKH$EJDEH GHU$QPHOGXQJHQDFKWHQLQVEHVRQGHUHEHLJURHQ6WHXHUEHWUlJHQ Das Ministerium hat aber auch festgestellt, die Finanzverwaltung ZHUGHDXFKZHLWHUKLQPLW$XJHQPDXQG%HVRQQHQKHLWEHLYHUVSl tet eingegangenen Steueranmeldungen agieren. Einen Rechtsanspruch auf die Kulanz des Finanzamts gibt es allerdings nicht. Falls diese Informationen Ihr Interesse gefunden haben und Sie noch Fragen oder Interesse an einer Beratung haben, stehen wir,kqhqjhuqh]xu9huijxqj%lwwhyhuhlqeduhq6lhgdqqhlqhq7hu min oder wenden Sie sich per Fax an uns. 0LWIUHXQGOLFKHQ*UHQ 6

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