K U N D M A C H U N G

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1 GEMEINDEAMT NEUKIRCHEN AN DER ENKNACH 5145 Neukirchen a.d. Enknach Dorfplatz 1 pol. Bezirk Braunau am Inn Tel.: 07729/2255-0, Fax: 07729/ gemeinde@neukirchen.ooe.gv.at GZ: /pr/ Juni 2013 K U N D M A C H U N G Es wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 13. Mai 2013 folgende gefasst hat: B e s c h l ü s s e 1. Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 18. April 2013, GZ: Gem Ti/Zi, zum Voranschlag für das Finanzjahr 2013 Kenntnisnahme Der Prüfungsbericht ist gemäß 99 Abs. 2 Oö. GemO 1990 dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Den Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 18. April 2013 zum Voranschlag für das Finanzjahr 2013 zur Kenntnis nehmen. 2. Region Oberinnviertel-Mattigtal; Aufnahme in das Programm LEADER Entscheidung über aktive Teilnahme an der Entwicklung der Regionsstrategie für die Bewerbung LEADER BGM Franz Harner, Obmann LEADER Oberinnviertel-Mattigtal, ersucht die Gemeinde um folgende Beschlussfassung: Die Gemeinde Neukirchen an der Enknach beschließt in ihrer Sitzung vom 13. Mai 2013 die aktive Teilnahme an der Entwicklung der Regionsstrategie für die Bewerbung LEADER Dafür entsendet die Gemeinde Interessensvertreter in die Konferenzen und Arbeitsgruppen. Aktiv an der Entwicklung der Regionsstrategie für die Bewerbung LEADER teilnehmen.

2 3. Feuerwehrwesen a) Errichtung eines Löschwasserbehälters in der Ortschaft Wiesmaiern: Auftragsvergabe Vom LFK Oö. wird dazu mitgeteilt: das Angebot der Firma Gebrüder Oitner Bauunternehmung Ges.m.b.H. aus Perwang vom mit einem Angebotspreis von ,00 inkl. MWSt. wird vom Landesfeuerwehrkommando anerkannt. Das Angebot ist rechnerisch richtig und die Preise sind angemessen. Der Gesamtpreis liegt ca. 800,00 unter den jetzigen Ausschreibungsergebnissen bei Löschwasserbehältern mit 100 m³ Inhalt. Auf Grund dieses Ergebnisses wird eine Direktvergabe an die Fa. Gebrüder Oitner empfohlen, da dies auch mit dem BVergG 2006 vereinbar ist. Die Fa. Gebrüder Oitner Bauunternehmung Ges.m.b.H. aus Perwang mit der Errichtung eines Löschwasserbehälters (100 m³) in der Ortschaft Wiesmaiern beauftragen. Auftragssumme: ,00 inkl. MWSt. lt. Angebot vom b) Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit Anna und Josef Söllinger, Wiesmaiern 5/1, 5145 Neukirchen an der Enknach, für die Errichtung und den Betrieb einer Löschwasserstelle auf dem Grundstück Nr. 1211, EZ 59, KG Mitternberg Vom Landesfeuerwehrkommando Oberösterreich wurde der geplante Standort positiv beurteilt. Im Aktenvermerk des LFK vom ist u.a. auch angeführt, dass vom Landesfeuerwehrkommando eine Förderung in der Höhe von 50% der anfallenden Kosten, max. jedoch 9.400,00, gewährt wird. Den vorliegenden Dienstbarkeitsvertrag betreffend die Errichtung eines Löschwasserbehälters in der Ortschaft Wiesmaiern (Grundstück Nr. 1211, KG Mitternberg) mit Anna und Josef Söllinger, Wiesmaiern 5/1, 5145 Neukirchen a.d.e., abschließen und das Formblatt Löschwasseraktion des Landesfeuerwehrverbandes Oberösterreich annehmen und unterzeichnen. 4. Nachmittagsbetreuung im Volksschulgebäude Abschluss einer Vereinbarung zur Kostenbeteiligung an der Nachmittagsbetreuung durch den Gemeinderat Aufgrund der vorliegenden Anmeldungen ist die Weiterführung der Nachmittagsbetreuung Im Schuljahr 2013/14 beabsichtigt. Dafür soll wieder eine Vereinbarung mit dem Verein Tagesmütter Innviertel abgeschlossen werden. 2

3 Einen Grundsatzbeschluss bezüglich Weiterführung der Nachmittagsbetreuung im Schuljahr 2013/14 durch den Verein Tagesmütter Innviertel fassen. 5. Einrichtung einer Schul- und öffentlichen Bibliothek in der Hauptschule a) Information über den aktuellen Stand b) Auftragsvergaben Es wird kein Beschluss gefasst. 6. Caritas-Kindergarten Neukirchen an der Enknach Information für die Gemeinde über den Kindergarten zur Situation 2013/14 Vom Pfarrcaritas-Kindergarten (Vertreter Mag. Bernhard Eisl) wurde der Gemeinde diesbezüglich ein Schreiben übermittelt. In der GV-Sitzung wird darüber umfassend informiert. Für den Gemeinderat soll nach Beratung ( wie der Kindergarten im KG- Jahr 2013/14 geführt wird) ein Vorschlag erstellt werden. Der Führung einer Krabbelstubengruppe neben 2 KG-Gruppen einer Regelgruppe und einer Integrationsgruppe zustimmen. 7. ÖVP Ortsgruppe Neukirchen an der Enknach Antrag auf Einführung einer Studentenbeihilfe für Studierende aus der Gemeinde Neukirchen Gemäß Antrag der ÖVP-Ortsgruppe vom 15. April 2013 und der Ergänzung vom 07. Mai 2013 ab dem Wintersemester 2013/14 eine Studentenbeihilfe in der Höhe von 150,00 pro Semester einführen. Auflagen/Bedingungen dafür: Ununterbrochener Hauptwohnsitz in Neukirchen für die Dauer des Beihilfenbezuges, Wohnen im Familienverbund Anspruch auf Familienbeihilfe Aktive Zugehörigkeit zu einem Neukirchner Verein 3

4 Auszahlung nach Vorweis einer Inskriptionsbestätigung für das kommende Semester Es obliegt der Verantwortung des Studierenden die finanziellen Bedingungen abzuprüfen (Wohnbeihilfe, öffentliche Verkehrsmittel) Die Studentenbeihilfe vorerst auf das Wintersemester 2013/14 und das Sommersemester 2014 befristen. 8. Straßenwesen Auflassung von landwirtschaftlichen Wegen/Wegteilen (öffentliches Gut der Gemeinde) östlich der Ortschaft Rittersberg: Entscheidung über Auflassung durch den Gemeinderat An die GR-Sitzung am 02. Juli 2012 wird erinnert. In dieser Sitzung hat der Gemeinderat die Einleitung eines Verfahrens zur Auflassung der in Rede stehenden öffentlichen Wege/Wegteile beschlossen. Auf die Auflassung, die Auflage der Planunterlage und die Möglichkeit zu schriftlichen Einwendungen und Anregungen während der Planauflage wurde durch öffentlichen Anschlag an der Amtstafel hingewiesen. Während der öffentlichen Auflage wurden Einwendungen eingebracht. Es hat dann am 13. März 2013 eine Nachtragsverhandlung und Nachtragsvermessung durch das Vermessungsamt Braunau gegeben. In dieser Angelegenheit soll nun Entscheidung durch den Gemeinderat herbeigeführt werden. Die Teilflächen der Grundstücke Nr. 1565, 1477 und 1478 als öffentliches Gut der Gemeinde auflassen und dafür die entsprechende Verordnung (Beilage zur Verhandlungsschrift) erlassen. Der Auflassung liegt der Teilungsplan (Vorausplan) des Vermessungsamtes Braunau am Inn, GZ: 15LTG Gemeindestraße Rittersberg, vom 13. April 2011 im Maßstab 1:1000, in dem der Verlauf der zur Auflassung vorgesehenen Teilabschnitte der öffentlichen Wegparzellen Nr. 1565, 1477 un 1478 blau strichliert dargestellt sind, zu Grunde, mit der Einschränkung, dass der Teilabschnitt des Grundstückes Nr. 1478, der zwischen den Grundstücken Nr. 803, 804/1 und 804/3 nicht aufgelassen sondern weiterhin als öffentliches Gut der Gemeinde geführt wird. Die in Rede stehenden Teilflächen in der Folge um 2.000,00 an Erna und Franz Wurmshuber, Rittersberg 2, 5145 Neukirchen an der Enknach, veräußern. Abstimmungsergebnis: 22 Stimmen für den Antrag 1 Stimmenthaltung (GRE Reinhard Hofer) 4

5 9. Abwasserbeseitigung Bauabschnitt 09; Baumeisterarbeiten Tiefbau Kanal- und Straßenbauarbeiten: Auftragsvergabe Für die o.a. Leistungen wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Insgesamt haben 10 Firmen ein Angebot gelegt. Nach Prüfung und Wertung der Angebote wird vom Büro IBZ der Gemeinde die Beauftragung des Angebotes der Fa. Strabag AG, Direktion AE Kanal- und Leitungsbau, Vöcklabrucker Straße 39, 4812 Pinsdorf, vom mit einer Endsumme von ,75 netto empfohlen. Gemäß der Vergabeempfehlung des Büro IBZ die Fa. Strabag AG, Direktion AE, Kanal- und Leitungsbau, Vöcklabrucker Straße 39, 4812 Pinsdorf, vom mit einer Endsumme von ,75 netto mit den gegenständlichen Baumeisterarbeiten BA 09 Tiefbau Kanal- und Straßenbauarbeiten beauftragen. Schlusssumme des Angebotes : ,75 Euro (o.mwst.) inkl. 5 % Nachlass, davon ein nicht förderbarer Anteil von Euro ,65 für Straßenbaumaßnahmen, förderbarer Anteil ABA ,10 Euro 10. Fotovoltaikanlage mit Bürgerbeteiligung a) Entscheidung über Errichtung Für die Fotovoltaikanlage liegen folgende Zusagen vor: o Energie AG Netz: o OeMAG: Einspeisung Abnahme und Vergütung von ÖKOstrom Diese Zusagen sind unabdingbare, wesentliche Voraussetzungen für die Errichtung einer Fotovoltaikanlage. Beschlussantrag des Vorsitzenden für einen Grundsatzbeschluss: Auf dem Dach der Hauptschule eine Fotovoltaikanlage mit Bürgerbeteiligung errichten. b) Zustimmung zur Abwicklung des Vorhabens Rechtliche und steuerliche Informationen wurden eingeholt. Die Finanzierung soll mittels einem Sale and lease back -Modell abgewickelt werden. Dafür erfolgt der Ankauf zunächst durch die Gemeinde, welche die angeschafften Anlagen in der Folge an mehrere Investoren (Gemeindebürgerinnen und Bürger) weiterverkauft. Im Anschluss daran ist vorgesehen, dass die Gemeinde die Fotovoltaikanlage von den Investoren über eine Laufzeit von 13 Jahren zurückleast. Am Ende der Laufzeit soll die Gemeinde schließlich die Anlagen zu einem symbolischen Anerkennungspreis (voraussichtlich 1,00) kaufen. Betreiberin der Anlagen soll die Gemeinde im Rahmen der (Energiegewinnungsanlagen Neukirchen an der Enknach 5

6 Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit der Gemeinde) sein. Der erzeugte Strom wird zur Gänze in das öffentliche Netz eingespeist. Der Ökostromtarif wurde der Gemeinde bereits für einen Zeitraum von 13 Jahren zugesichert. Den bereits unter Tagesordnungspunkt Nr. 10.a) gefassten Beschluss, nämlich auf dem Dach der Hauptschule eine Fotovoltaikanlage mit Bürgerbeteiligung zu errichten, dahingehend ergänzen, diese Anlage mittels einem Sale-and-Lease-Back -Modell zu realisieren. Die RA-Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH, Mariahilfer Straße 116, 1070 Wien, soll mit der Erstellung eines Sale-and-Lease-Back -Vertrages gemäß dem vorliegenden Mandatsvertrag beauftragt werden. c) Fotovoltaikanlage Lieferung und Montage: Auftragsvergabe Für die Lieferung und Montage der Fotovoltaikanlage liegen entsprechende Angebote (2) vor. Mit dem Vorbehalt, dass alle steuerlichen, rechtlichen und organisatorischen Belange soweit abgeklärt sind, dass der Errichtung einer Fotovoltaikanlage mit Bürgerbeteiligung mittels Sale-and-Lease-Back -Modell nichts mehr im Wege steht, die Fa. Wurhofer Elektrotechnik GmbH, Grillham 8, 5145 Neukirchen, mit der Errichtung der angebotenen Fotovoltaikanlage beauftragen. Auftragssumme: ,00 exkl. MWSt. Der Bürgermeister: Mag. Johann Prillhofer eh Angeschlagen am: Abgenommen am: