Finanzplan für Kirchgemeinden

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1 Finanzplan für Kirchgemeinden erstellt durch: Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR Nydeggasse 11/13, 3011 Bern in Zusammenarbeit mit: Kantonale Planungsgruppe Bern KPG Zieglerstrasse 34, 3007 Bern Bezugsquelle: Amt für Gemeinden und Raumordnung, Bern Telefon oder im Internet: Bereich Gemeindefinanzen Bern, August 2006

2 Amt für Gemeinden und Raumordnung Office des affaires communales et de l'organisation du territoire Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Direction de la justice, des affaires communales et des affaires ecclésiastiques du canton de Berne Nydeggasse 11/ Bern Telefon Telefax An die Kirchgemeinden des Kantons Bern Mail: Home Page: U/Zeichen: G/Nummer: ZIS August 2006 Finanzplan für Kirchgemeinden Sehr geehrte Damen und Herren Sie finden nachfolgend den Finanzplan für Kirchgemeinden, der durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR in Zusammenarbeit mit der Kantonalen Planungsgruppe Bern KPG entwickelt wurde. Er entspricht den gesetzlichen Bestimmungen (Gemeindegesetz, Gemeindeverordnung, Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden, Handbuch Gemeindefinanzen). Gemäss Gesetzgebung sind die Kirchgemeinden grundsätzlich verpflichtet, einen Finanzplan zu erstellen und jährlich zu aktualisieren (Ausnahmen für Kleinstkörperschaften gemäss Artikel 27 Direktionsverordnung). Die Tabelle Ergebnisse der Finanzplanung ist gemäss Artikel 64 Gemeindeverordnung bis Ende Dezember dem AGR zuzustellen. Dieses Dossier enthält folgende Unterlagen: Informationen zum Muster-Finanzplan Muster-Finanzplan mit Vorbericht und Tabellensatz (inkl. Grafiken) Erläuterungen zum Modell und den einzelnen Tabellen und schematische Darstellung des Finanzplanes Der Finanzplan kann gegen eine Gebühr von CHF beim AGR (Tel ) oder gratis übers Internet ( bezogen werden. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Erstellen Ihres Finanzplanes. Freundliche Grüsse Amt für Gemeinden und Raumordnung Bereich Gemeindefinanzen Sonja Ziehli, Stv. Bereichsleiterin

3 Finanzplan Kirchgemeinde Musterhausen

4 Vorbericht zum Finanzplan der Kirchgemeinde Musterhausen 1. Erarbeitung Der Finanzplan wurde durch den Finanzverwalter, Hans Muster, sowie den Ressortchef Finanzen des Kirchgemeinderates, Fritz Mustertal, erarbeitet und am 28. August 2006 fertiggestellt. Der Kirchgemeinderat hat den Finanzplan an seiner Sitzung vom 4. September 2006 zur Kenntnis genommen und eine Änderung beantragt: Die Steuerprognose ab dem Jahre 2009 schien zu pessimistisch, die Zuwachsrate wurde auf 2 % erhöht. Im nun vorliegenden Finanzplan ist diese Korrektur enthalten. Er wurde vom Kirchgemeinderat an seiner Sitzung vom 2. Oktober 2006 einstimmig genehmigt. 2. Grundlagen Der Finanzplan stützt sich auf die Jahresrechnung 2005, die an der Kirchgemeindeversammlung vom 12. Mai 2006 genehmigt wurde, sowie auf das bereinigte Budget Die Prognoseannahmen (insbesondere Zinsentwicklung, Wirtschaftswachstum und Teuerung) wurden im Kirchgemeinderat diskutiert und zurückhaltend festgelegt. 3. Ausgangslage und Prognose der Laufenden Rechnung In den Jahren sind grosse Investitionen geplant. Aus diesem Grund wurde das Eigenkapital bereits seit einigen Jahren geäufnet, damit der Bestand des Verwaltungsvermögens mit übrigen Abschreibungen reduziert werden kann und die Belastung in den Folgejahren tiefer ausfällt. Das bestehende Darlehen über CHF 300'000 wird im 2008 zur Rückzahlung fällig. Die Steueranlage der Kirchgemeinde beträgt zurzeit der einfachen Steuer. Im Finanzplan ist vorgesehen, die Steueranlage im 2010 auf 0.2 zu erhöhen, damit die Auswirkungen der grossen Renovationsarbeiten an Kirche und Kirchgemeindehaus tragbar sind (siehe Steuerprognose Tabelle 4a, Steuern - Ertrag) und das Haushaltsgleichgewicht mittelfristig erhalten werden kann. Die Entwicklung der Anzahl Steuerpflichtigen wurde zurückhaltend prognostiziert: Es wird mit einer Zunahme von 13 Personen im Prognosezeitraum von 6 Jahren gerechnet. Die übrigen Erträge und die meisten Aufwandpositionen wurden mit einem leichten Anstieg während der Prognoseperiode geplant. In den Jahren 2008 und 2009 fallen etwas höhere Anschaffungen an. Die geplanten übrigen Abschreibungen im 2007 von CHF 170'000 wirken sich positiv auf die weitere Abschreibungsbelastung aus. August 2006 Seite 1

5 Für die Renovation der Orgel, welche für 2009 geplant ist, besteht seit ein paar Jahren eine Spezialfinanzierung. Jährlich werden gemäss Reglement CHF 10'000 eingelegt. Im 2009 wird dann der Bestand von CHF 60'000 der Spezialfinanzierung entnommen und für übrige Abschreibung auf der Orgel verwendet. Damit können die Renovationskosten vollständig abgeschrieben werden. Die Selbstfinanzierung bleibt ohne Einbezug der neuen Investitionen während des gesamten Prognosezeitraums positiv. Sie beträgt durchschnittlich CHF 65'500 pro Jahr. 4. Investitionen Die seit längerem geplanten umfangreichen Renovationsarbeiten an Kirche und Kirchgemeindehaus stehen nun vor der Tür. In den Jahren 2006 bis 2008 sollen dafür rund CHF 700'000 verbaut werden, was für unsere Kirchgemeinde eine grosse Belastung bedeutet. Der Verpflichtungskredit für die Renovation des Kirchgemeindehauses (CHF 180'000) muss von der Kirchgemeindeversammlung im nächsten Jahr noch beschlossen werden. Die Renovation der Kirche (CHF 520'000) und der Pfarrwohnung (CHF 80'000) wurden bereits an der Kirchgemeindeversammlung vom 5. Dezember 2005 beschlossen, mit den Arbeiten wurde Anfang 2006 begonnen. Für die Renovation der Kirche sowie der Pfarrwohnung wurden Beiträge aus dem Finanzausgleich zugesichert. Die Renovation der Orgel wurde bereits seit längerem beschlossen, sie ist für 2009 geplant (CHF 60'000). Wie unter der Ziffer 3 erläutert, wird die Laufende Rechnung durch diese Renovation nicht mit Folgekosten belastet, da sie dank den jährlichen Einlagen in eine Spezialfinanzierung vollständig abgeschrieben werden kann. Die Nettoinvestitionen der Periode 2006 bis 2011 betragen total CHF 730'000, jährlich entspricht dies rund CHF 121'000. In einem späteren Zeitpunkt soll das Dachgeschoss des Kirchgemeindehauses ausgebaut werden (Kosten rund CHF 150'000). Die geplanten Investitionen sind im Detail in Tabelle 6, Investitionsprogramm - Finanzierung, enthalten. Darunter befinden sich keine wünschbaren Investitionen, nur diejenigen des Zwangs- und Entwicklungsbedarfs wurden berücksichtigt. Die rege Investitionstätigkeit generiert in den Jahren einen Abschreibungsaufwand von total CHF 288'000 resp. durchschnittlich CHF 48'000 pro Jahr. 5. Anlagen des Finanzvermögens In der Prognoseperiode werden zwei Kassenscheine zur Rückzahlung fällig. Die CHF 150'000 werden für die Finanzierung der Investitionen verwendet. August 2006 Seite 2

6 6. Ergebnisse der Finanzplanung Handlungsspielraum der Laufenden Rechnung und Investitionsfolgekosten Der durchschnittliche Handlungsspielraum der Laufenden Rechnung beträgt CHF 50'800 jährlich, sofern man das Jahr 2007 mit den hohen übrigen Abschreibungen von CHF 170'000 ausklammert. Die Folgekosten der regen Investitionstätigkeit (Abschreibungen, Zinsaufwand, Betriebsfolgekosten) werden den Finanzhaushalt unserer Kirchgemeinde stark belasten. Sie betragen für den Prognosezeitraum rund CHF 421'000 resp. rund CHF 70'200 pro Jahr. Da die durchschnittlichen Folgekosten der Investitionen höher sind als der Handlungsspielraum, ergibt sich in vier von sechs Jahren eine Unterdeckung resp. ein Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung. Erst gegen Ende der Prognoseperiode können wieder positive Rechnungsabschlüsse ausgewiesen werden. Dies insbesondere dank der geplanten Steuererhöhung im Jahr Investitionsfolgekosten und Handlungsspielraum der LR Ergebnis der Laufenden Rechnung Fr. 1' Investitionsfolgekosten Handlungsspielraum der LR Fr. 1' August 2006 Seite 3

7 Neuverschuldung Die grosse Investitionstätigkeit bringt auch eine Erhöhung der Schulden der Kirchgemeinde mit sich. Das Fremdkapital steigt vom Budgetjahr 2006 bis im Jahr 2009 um rund 47 % an, geht dann bis im Jahr 2011 um rund 15 % zurück und beträgt am Ende der Prognoseperiode voraussichtlich CHF 732'000. Im Jahr 2008 muss das bestehende Darlehen refinanziert werden, weshalb die Neuverschuldung auf der Grafik viel höher ist als die geplanten Investitionen. Fr. 1' Investitionen und Neuverschuldung Investitionen Neuverschuldung Eigenkapital resp. Bilanzfehlbetrag Unser grosses Eigenkapitalpolster wird durch die negativen Rechnungsabschlüsse aufgebraucht und im Jahr 2009 wird voraussichtlich sogar ein Bilanzfehlbetrag ausgewiesen werden müssen. Dank der Steuererhöhung im 2010 und dem Umstand, dass in den Jahren 2010 und 2011 keine Investitionen vorgesehen sind, kann der Bilanzfehlbetrag im 2010 vollständig abgebaut und bis ins 2011 wieder CHF 13'000 Eigenkapital gebildet werden. Fr. 1' Eigenkapital bzw. Bilanzfehlbetrag August 2006 Seite 4

8 7. Finanzkennzahlen Es werden keine Finanzkennzahlen berechnet (gemäss Artikel 24 Buchstabe d Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden nur für Einwohner- und Gemischte Gemeinden). 8. Schlussfolgerungen Wie der Finanzplan aufzeigt, sind die geplanten grossen Investitionen für unsere Kirchgemeinde tragbar, das Haushaltsgleichgewicht kann mittelfristig gewährleistet werden. Dies ist jedoch nur möglich, da wir bereits einige Jahre unser Eigenkapital geäufnet haben und wenn wie geplant die Steueranlage im 2010 auf 0.2 erhöht werden kann. Ohne die Steuererhöhung würde sich der Bilanzfehlbetrag ab 2009 immer weiter erhöhen. Die Folgekosten (insbesondere Zinsen und Abschreibungen) der intensiven Investitionstätigkeit der Jahre 2006 bis 2008 belasten jedoch den Finanzhaushalt unserer Kirchgemeinde sehr, auch noch weit über das Jahr 2011 hinaus. Deshalb ist es unbedingt notwendig, die finanzielle Entwicklung weiterhin genau zu verfolgen und bei Bedarf die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Über die Ergebnisse dieses Finanzplanes wird an der Kirchgemeindeversammlung vom 8. Dezember 2006 orientiert werden. 2. Oktober 2006 Der Finanzverwalter Der Kirchgemeinderat Hans Muster Der Präsident Der Sekretär Beilage: Tabellensatz Finanzplan inkl. Grafiken August 2006 Seite 5

9 Finanzplan der Kirchgemeinde Musterhausen Grunddaten: Basisjahr Zeitraum Erarbeitet durch Erarbeitet am Hans Muster 28. August 2006 Zinsprognose Basisjahr Budgetjahr Prog 1 Prog 2 Prog 3 Prog 4 Prog Bestehendes Fremkapital 3.00% 3.00% 3.00% 3.50% 3.50% 4.00% 4.00% Neues Fremdkapital 3.00% 3.00% 3.00% 3.50% 3.50% 4.00% 4.00% Aktiv-Zinssatz 0.25% 0.25% 0.25% 0.50% 0.50% 1.00% 1.00% Grunddaten V.2006

10 Kirchgemeinde Musterhausen Finanzplan Tabelle 1: Basisjahr Budgetjahr Prog 1 Prog 2 Prog 3 Prog 4 Prog 5 Bemerkungen Überträge Bestandesrechnung Beträge in 1000 Fr. 1 Aktiven 780 Total Aktiven 2 Finanzvermögen davon als flüssige Mittel verfügbar * in Tabelle 9, Zeile 73 4 VV ohne Darlehen und Beteiligungen Vorjahr - (Zeile ) 5 VV Darlehen und Beteiligungen ** 10 6 Spezialfinanzierungen 0 7 Bilanzfehlbetrag 0 8 Passiven 780 Total Passiven 9 Fremdkapital zinspflichtig Vorjahr - Zeile 15 in Tabelle 10, Zeile Fremdkapital übriges Vorjahr - Zeile 16 in Tabelle 10, Zeile Spezialfinanzierungen Eigenkapital 341 * Achtung: zur Finanzierung eingesetztes Vermögen wirft keinen Aktivzins mehr ab (in Tabelle 4b, Kontengruppe 42 Vermögenserträge, entsprechend berücksichtigen) ** nicht abschreibungspflichtig Tabelle 2: Basisjahr Budgetjahr Prog 1 Prog 2 Prog 3 Prog 4 Prog 5 Bemerkungen Überträge Abschreibungen Beträge in 1000 Fr. 10 % Abschreibungen best. VV in Tabelle 5, Zeile ohne Darlehen und Beteiligungen % von Zeile 4 Vorjahr in Tabelle 9, Zeile Übrige Abschreibungen best. VV in Tabelle 5, Zeile 59 in Tabelle 9, Zeile 80 Tabelle 3: Basisjahr Budgetjahr Prog 1 Prog 2 Prog 3 Prog 4 Prog 5 Bemerkungen Überträge Amortisation/Zinsaufwand Beträge in 1000 Fr. 15 Amortisation best. FK zinspflichtig Amortisation best. FK übriges 17 Total Zeile in Tabelle 9, Zeile Zinsaufwand best. Fremdkapital Zeile 9 x Zinssatz in Tabelle 5, Zeile 56 Bestandesrechnung V.2006

11 Kirchgemeinde Musterhausen Finanzplan Tabelle 4a: Basisjahr Budgetjahr Prog 1 Prog 2 Prog 3 Prog 4 Prog 5 Bemerkungen Überträge Steuern Beträge in Franken 19 Total Steuerertrag 357' ' ' ' ' ' '691 Zeile 20 x Zeile 21 in Tabelle 4b, Zeile Steueranlage Einfache Steuer 1'945'147 1'965'388 1'986'638 2'018'057 2'060'896 2'103'799 2'148'453 Zeile 22 x Zeile Anzahl Steuerpflichtige Prognose 23 Einfache Steuer pro Pflichtiger Vorjahr + (Vorjahr x Zeile 24) 24 Zuwachs in % 1.0% 1.0% 1.5% 2.0% 2.0% 2.0% Prognose Tabelle 4b: Basisjahr Budgetjahr Prog 1 Prog 2 Prog 3 Prog 4 Prog 5 Bemerkungen Überträge Ertrag Laufende Rechnung Beträge in 1000 Fr Steuern Zeile 19 / 1000 von Tabelle 4a, Zeile übrige Steuererträge zum Ergänzen Regalien und Konzessionen Vermögenserträge Mietertrag Liegenschaften zum Ergänzen 31 zum Ergänzen Entgelte Rückerstattungen zum Ergänzen Beiträge ohne Zweckbindung 35 zum Ergänzen Rückerstattung Gemeinwesen 37 zum Ergänzen Beiträge für eigene Rechnung Kollekten, Spenden usw. 39 zum Ergänzen Durchlaufende Beiträge Entnahmen aus Spezialfinanz. 60 in Tabelle 9, Zeile Interne Verrechnungen 43 Total Ertrag in Tabelle 5, Zeile 69 Steuern - Ertrag V.2006

12 Kirchgemeinde Musterhausen Finanzplan Tabelle 5: Basisjahr Budgetjahr Prog 1 Prog 2 Prog 3 Prog 4 Prog 5 Bemerkungen Überträge Aufwand Laufende Rechnung Beträge in 1000 Fr Personalaufwand Versicherungen zum Ergänzen 46 Kurse, Weiterbildung zum Ergänzen Büromaterial usw Anschaffungen Unterhalt Immobilien Mieten, Benützungsgebühren x Übriger Sachaufwand Spesen, Ratskreidit zum Ergänzen Diverse zum Ergänzen Altersveranstaltungen zum Ergänzen Zinsen kurzfristige Schulden Zinsen langfristige Schulden von Tabelle 3, Zeile Abschreibungen Finanzvermögen Harmonisierte Abschreibungen von Tabelle 2, Zeile Übrige Abschreibungen VV von Tabelle 2, Zeile Abschreibungen Bilanzfehlbetrag BF aus Basisjahr in Tabelle 10, Zeile Entschädigungen Gemeinwesen Beitrag an kirchliche Zentralkasse Beitrag an Finanzausgleich Eigene Beiträge Durchlaufende Beiträge Einlagen in Spezialfinanzierungen in Tabelle 9, Zeile Interne Verrechnungen 68 Total Aufwand in Tabelle 10, Zeile Total Ertrag von Tabelle 4b, Zeile 43 in Tabelle 10, Zeile Handlungsspielraum der LR = Zeile 69 - Zeile 68 in Tabelle 9 und Abschreibungen VV / BF Total Zeilen 58 bis Selbstfinanzierung = Zeile 70 + Zeile 71 Aufwand V.2006

13 Kirchgemeinde Musterhausen Finanzplan Tabelle 6: Investitionsprogramm (Verwaltungsvermögen) - Finanzierung neuer Investitionen Beträge in 1000 Fr. 1) 2) 3) Budgetjahr Prog 1 Prog 2 Prog 3 Prog 4 Prog 5 später Nr. Projekt Prio- Brutto Subv. Netto rität Beitrag Inv. F Inv. F Inv. F Inv. F Inv. F Inv. F Investition 1 * Computer-Ersatz Sekretariat A (mit Support-Vertrag) 5 2 * Renovation Pfarrwohnung A Beitrag aus Finanzausgleich * Renovation Kirche A Beitrag aus Finanzausgleich * Renovation Orgel A Renovation Kirchgemeinde- A haus Ausbau Dachgeschoss B Kirchgemeindehaus Total Investitionen / Folgekosten ) bereits beschlossene Projekte sind mit einem * zu kennzeichnen 2) Prioritäten: A = Zwangsbedarf, B = Entwicklungsbedarf, C = Wunschbedarf 3) Bruttoinvestitionen und Subventionen/Beiträge sind getrennt in die einzelnen Jahresspalten einzutragen, damit wird die zeitliche Verschiebung zwischen Ausgabe und Einnahme berücksichtigt (Subv./Beiträge mit Minus eingeben) F = Saldo von Folgebetriebskosten (+) und -erlösen (-), ohne Kapitalkosten; z.b. Abwartsbesoldung, Heizung usw. bei neuen Liegenschaften Verkäufe mit Minus eintragen Investitionen - Finanzierung V.2006

14 Kirchgemeinde Musterhausen Finanzplan Tabelle 7: Investitionsprogramm (Verwaltungsvermögen) - Ermittlung des Abschreibungsbedarfs Beträge in 1000 Fr. Nr. Projekt Prio- Brutto Subv. Netto Budgetjahr Prog 1 Prog 2 Prog 3 Prog 4 Prog 5 später rität Beitrag * Computer-Ersatz Sekretariat A 5 (mit Support-Vertrag) * Renovation Pfarrwohnung A 80 Beitrag aus Finanzausgleich * Renovation Kirche A 520 Beitrag aus Finanzausgleich * Renovation Orgel A Renovation Kirchgemeinde- A 180 haus Ausbau Dachgeschoss B 150 Kirchgemeindehaus Total Verwaltungsvermögen Vorjahr (Restbuchwert) Verwaltungsvermögen vor Abschreibungen 1) % harmonisierte Abschreibungen Verwaltungsvermögen nach Abschreibungen (Restbuchwert) Veränderung Verwaltungsvermögen ) Total Verwaltungsvermögen Vorjahr + Nettoinvestitionen laufendes Jahr Investitionen - Abschreibungen V.2006

15 Kirchgemeinde Musterhausen Finanzplan Tabelle 8: Anlagen des Finanzvermögens (Kontengruppe 102) sowie Darlehen und Beteiligungen Verwaltungsvermögen Beträge in 1000 Fr. 1) Budgetjahr Prog 1 Prog 2 Prog 3 Prog 4 Prog 5 später Nr. Anlage Total Anl. F Anl. F Anl. F Anl. F Anl. F Anl. F Anlage 1 Rückzahlung Kassenschein 3.5 % Rückzahlung Kassenschein 3 % Total Anlagen / Folgekosten ) bereits beschlossene Projekte sind mit einem * zu kennzeichnen F = Saldo von Folgebetriebskosten (+) und -erlösen (-), ohne Kapitalkosten; z.b. Depotgebühren, Abwartsbesoldung, Heizung usw. bei neuen Liegenschaften, Miet- und Pachtzinsen im Ertrag (Tabelle 4b) und Aufwand (Tabelle 5) sind diese jedoch noch resp. noch nicht enthalten, die Folgen von Anlagen werden erst hier erfasst Anlagen V.2006

16 Kirchgemeinde Musterhausen Finanzplan Tabelle 9: Budgetjahr Prog 1 Prog 2 Prog 3 Prog 4 Prog 5 Bemerkungen Überträge Mittelflussrechnung Beträge in 1000 Fr. 73 1) Flüssige Mittel verfügbar per gemäss Bestandesrg. von Tabelle 1, Zeile ) Neues Fremdkapital / Eigene Mittel per Zeile 89 oder 90 Vorjahr 75 3) Investitionen Vorzeichenwechsel von Tabelle 6 (Total) 76 4) Anlagen Vorzeichenwechsel von Tabelle 8 (Total) 77 5) Betriebsfolgekosten/-ertrag aus Investitionen Vorzeichenwechsel von Tabelle 6 (Total) 78 Betriebsfolgekosten/-ertrag aus Anlagen Vorzeichenwechsel von Tabelle 8 (Total) 79 6) Handlungsspielraum der LR von Tabelle 5, Zeile ) Abschreibungen best. Verwaltungsvermögen von Tabelle 2, Zeile ) Abschreibungen Bilanzfehlbetrag von Tabelle 5, Zeile ) Amortisation best. Fremdkapital Vorzeichenwechsel von Tabelle 3, Zeile ) Einlagen in Spezialfinanzierungen von Tabelle 5, Zeile ) Entnahmen aus Spezialfinanzierungen Vorzeichenwechsel von Tabelle 4b, Zeile ) Aktiv-/Passivzinsen 1) und 2) Zinsberechnung 1 Jahr 86 13) Aktiv-/Passivzinsen 3) bis 11) Zinsberechnung 1/2 Jahr 87 14) Zinsreduktion für zinsloses Fremdkapital Zinsberechnung 1 Jahr 88 15) Zinsen total = Zeile 85 bis 87 in Tabelle 10, Zeile ) Eigene Mittel per Zeilen 73 bis 87 wenn ) Neues Fremdkapital per Zeilen 73 bis 87 wenn - in Tabelle 10, Zeile davon zinslos z.b. IHG-Darlehen 92 Total neues zinsloses Fremdkapital Mittelflussrechnung V.2006

17 Kirchgemeinde Musterhausen Finanzplan Tabelle 10: Budgetjahr Prog 1 Prog 2 Prog 3 Prog 4 Prog 5 Bemerkungen Überträge Ergebnisse Beträge in 1000 Fr. Prognose Laufende Rechnung 93 Ertrag von Tabelle 5, Zeile Aufwand von Tabelle 5, Zeile Handlungsspielraum der LR von Tabelle 5, Zeile 70 Investitionen und Anlagen 96 Total Investitionen von Tabelle 6 (Total) 97 Total Anlagen Finanzvermögen von Tabelle 8 (Total) Finanzierung von Investitionen 98 Neues Fremdkapital Vorzeichenwechsel von Tabelle 9, Zeile Bestehendes Fremdkapital von Tabelle 1, Zeile Total Fremdkapital Zeile 98 + Zeile 99 Prognose der Belastung 101 Abschreibungen neue Investitionen von Tabelle 7, Abschr. 102 Zinsaufwand neue Investitionen Vorzeichenwechsel von Tabelle 9, Zeile Betriebsfolgekosten neue Investitionen + Anlagen von Tabelle Total Investitionsfolgekosten = Zeilen 101 bis Handlungsspielraum der LR von Zeile Unter-/Überdeckung (Ergebnis LR) Zeile Zeile 104 Bilanzsituation 107 Abschreibung alter Bilanzfehlbetrag von Tabelle 5, Zeile Eigenkapital / Bilanzfehlbetrag neu EK Vorjahr + Zeile Zeile 107 Tabelle jeweils bis spätestens Ende Jahr dem Amt für Gemeinden und Raumordnung einreichen (gemäss Artikel 64 Absatz 1 Gemeindeverordnung). Ergebnisse V.2006

18 Kirchgemeinde Musterhausen Finanzplan Investitionsfolgekosten und Handlungsspielraum der LR Ergebnis der Laufenden Rechnung Fr. 1' Fr. 1' Investitionsfolgekosten Handlungsspielraum der LR Investitionen und Neuverschuldung Eigenkapital bzw. Bilanzfehlbetrag Fr. 1' Fr. 1' Investitionen Neuverschuldung Grafiken V.2006

19 Erläuterungen zum Finanzplanmodell und den einzelnen Tabellen 1. Allgemeines zur mittelfristigen Finanzplanung "Finanzplanung ist die zielgerichtete planerische Steuerung des Finanzhaushaltes; sie ist rechtlich unverbindlich und fusst auf der Analyse der bisherigen Finanzentwicklung (Basisperiode) und deren Prognose über eine mehrjährige Planungsperiode (Prognoseperiode) hin", so die Definition von Hans-Caspar Nabholz in "Kommunale Finanzplanung" (Seite 15). Laut bernischem Recht sind sämtliche Körperschaften grundsätzlich verpflichtet, einen Finanzplan zu erstellen und jährlich zu aktualisieren. Für Kleinstkörperschaften gelten erleichterte Anforderungen an die Finanzplanpflicht. Das Konzept des vorliegenden Finanzplanmodells stellt darauf ab, dass vorerst ohne Berücksichtigung neuer Aufgaben geplant wird. Das Ergebnis soll zeigen, ob und in welchem Rahmen in der Laufenden Rechnung ein finanzieller Spielraum besteht, um die Folgekosten von neuen Aufgaben (Zinsen auf neuen Schulden, Abschreibungen auf neuen Investitionen, Betriebskosten und Folgeerträge) decken zu können. Der Tabellensatz soll die Kirchgemeinden unterstützen, ihren Finanzplan zu berechnen und zu präsentieren. Er kann jedoch nicht sämtliche Bedürfnisse in Sachen Information und Entscheidungshilfe abdecken. Wenn eine detaillierte Planung nötig ist, so muss die Kirchgemeinde den Tabellensatz allenfalls mit Hilfstabellen ergänzen (z.b. Artengliederung innerhalb von mehreren Funktionen oder wenn Spezialfinanzierungen und Sonderrechnungen mit bedeutendem Verkehr geführt werden). Geplant wird vorteilhafterweise zwischen der Rechnungsablage (Vorliegen der neusten effektiven Zahlen) und dem Voranschlag für das nächste Jahr, in welchen die Erkenntnisse der Finanzplanung einfliessen sollen. Das Finanzplanmodell umfasst im wesentlichen vier Einzelschritte: Erfassen der Bestandesrechnung und deren Veränderung in Form von Abschreibungen des Verwaltungsvermögens (ohne neue Investitionen), Amortisation der bestehenden Schulden und Berechnung des entsprechenden Zinsaufwandes (Tabellen 1 bis 3). Erstellen einer Prognose von laufendem Ertrag und Aufwand auf Basis der letzten Rechnungszahlen und des aktuellen Voranschlages. Dabei werden die geplanten Investitionen resp. deren Folgekosten ab Budgetjahr bewusst nicht berücksichtigt, um den finanziellen Handlungsspielraum in der Laufenden Rechnung zu bestimmen (Tabellen 4a, 4b und 5). Erstellen des Investitionsprogramms mit den geplanten Vorhaben, die als Verwaltungsvermögen oder als Anlagen des Finanzvermögens aktiviert resp. - bei Veräusserungen und im Falle von Subventionen oder anderen Beiträgen - passiviert werden (Tabellen 6 und 8). Davon ausgehend werden die neuen Abschreibungen (Tabelle 7) und die Zinsen auf neuen Schulden (Tabelle 9) berechnet. In Tabelle 10 werden die wichtigsten Planzahlen zusammengetragen, um dem Kirchgemeinderat und weiteren interessierten Personen einen einfachen Überblick über die finanzielle Entwicklung zu geben. Am Schluss dieser Tabelle werden die Folgekosten der neuen Aufgaben dem finanziellen Handlungsspielraum (Investitionspotential) gegenübergestellt. Der Saldo stellt das voraussichtliche Rechnungsergebnis in den Planjahren dar. Durch Verrechnung mit dem Eigenkapital wird hier auch die Auswirkung auf die Bestandesrechnung ersichtlich. Je nach Resultat können aus dieser Tabelle die notwendigen Massnahmen abgeleitet und dann anhand von Variantenrechnungen die entsprechenden Auswirkungen berechnet werden

20 2. Erläuterung zum Ausfüllen der einzelnen Tabellen Allgemein: Auf den einzelnen Tabellenblättern können die hellblauen Felder ausgefüllt werden. Die übrigen Felder sind mit dem Blattschutz gesperrt. Bei Bedarf kann der Schutz deaktiviert werden: Extras Schutz Blattschutz aufheben... Der Blattschutz sollte aber wieder aktiviert werden, damit nicht versehendlich Formeln gelöscht werden (Extras Schutz Blatt schützen... OK, ohne Eingabe eines Kennwortes!). Grundsätzlich werden die Beträge in Tausend Franken erfasst. Einzig in der Tabelle 4a ist der Steuerertrag in ganzen Franken einzutragen. Beim Übertrag in die Tabelle 4b wird dies entsprechend berücksichtigt. Als Grundlage dient die letzte abgeschlossene Jahresrechnung als Basisjahr. Die Zahlen im Budgetjahr können vom beschlossenen Budget abweichen, wenn bereits aktuellere Zahlen zur Verfügung stehen. Beim Überarbeiten des Finanzplanes im Folgejahr wird empfohlen, jeweils die aktuelle Excel-Datei aus dem Internet herunter zu laden. Anschliessend können die Daten neu erfasst werden. Deckblatt: Tabellenblatt Grunddaten Hier werden die Grunddaten des Finanzplanes eingegeben: Sie umfassen nebst dem Kirchgemeindenamen, der Festlegung des Basisjahres (letzte Rechnung) und der Prognoseperiode (Voranschlagsjahr und 5 Planjahre) die Zinssätze für die Berechnung des Zinsaufwandes auf bestehenden und allfälligen neuen Schulden sowie zur Ermittlung des Zinsertrages auf verbleibenden Eigenmitteln (Mittelflussrechnung). Die Zinssätze werden für jedes Jahr einzeln eingegeben und sind in jedem Fall zu erfassen, auch wenn voraussichtlich kein Fremdkapital benötigt wird. Die Zinsprognosen können zum Beispiel aus KPG- oder Bankpublikationen entnommen werden. Tabelle 1: Tabellenblatt Bestandesrechnung Der letzte Rechnungsabschluss dient als Ausgangslage für die Planperiode. Die Bilanzzahlen des letzten Rechnungsjahres werden gemäss vorgegebener Unterteilung in die Spalte Basisjahr eingetragen. Darlehen und Beteiligungen des Verwaltungsvermögens werden separat aufgeführt, da sie nicht mit 10% abgeschrieben werden. Soweit Anlagen des Finanzvermögens verflüssigt oder andere flüssige Mittel für zukünftige Aufgaben freigesetzt werden können, sind diese im Basisjahr entsprechend einzutragen (in der Regel Kassen-, Post- und Bankbestände sowie Auflösung von Finanzanlagen). Diese werden anschliessend automatisch ins Budgetjahr übertragen und stehen für die Finanzierung von Investitionen zur Verfügung (Übertrag in die Mittelflussrechnung). Beim Verwaltungsvermögen (ohne Darlehen und Beteiligungen) wird der Endbestand in den Planjahren (unter Berücksichtigung der harmonisierten und allenfalls eingegebenen übrigen Abschreibungen) automatisch berechnet. Vorschüsse/Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen sowie Bilanzfehlbetrag und Eigenkapital werden hier nicht prognostiziert. Die Auswirkungen der finanziellen Entwicklung werden erst in Tabelle 10 als Ergebnisse der Finanzplanung dargestellt. Das bestehende Fremdkapital wird aufgeteilt in zinspflichtiges und übriges Fremdkapital. Das Fremdkapital wird um die vereinbarten Amortisationen vermindert (Eingabe in Tabelle 3). Tabelle 2: Tabellenblatt Bestandesrechnung Berechnung der Abschreibungen: Der Endbestand des Verwaltungsvermögens Ende des letzten Rechnungsjahres wird nach der Restbuchwertmethode mit 10% abgeschrieben. Neue Investitionen ab dem Budgetjahr werden absichtlich nicht berücksichtigt. Hingegen können übrige Abschreibungen vorgesehen werden, wenn dies die finanzielle Lage erlaubt (Eingabe von Hand in Zeile 14). Sie bewirken auch entsprechend tiefere harmonisierte Abschreibungen in den Folgejahren. Tabelle 3: Tabellenblatt Bestandesrechnung Hier werden Rückzahlungen auf bestehenden Schulden, aufgeteilt in verzinsliches und übriges Fremdkapital, eingegeben. Sie bilden die Grundlage für die Prognose des Zinsaufwandes (Übertrag

21 Tabelle 4a: Tabellenblatt Steuern - Ertrag Prognose der Steuern: Auf der Basis der Steuerzahlen des letzten Rechnungsjahres wird die einfache Steuer pro Pflichtigen, zu Anlage 1.0 (Einheitsansatz), berechnet. Dieser Betrag wird pro Veranlagungsjahr aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung verändert (Zeilen ). Die Bevölkerungsentwicklung wird anhand der Anzahl von steuerpflichtigen Personen separat geplant (Zeile 22; Grundlage: Ortsplanung, aktuelle Bautätigkeit, Abwanderung usw.). In der Regel wird mit der Steueranlage des Budgetjahres bis Ende Prognoseperiode gerechnet (Zeile 20). Aufgrund der ersten Ergebnisse können Variantenrechnungen mit veränderten Steuersätzen berechnet werden. Ab dem Budgetjahr wird der Steuerertrag von unten nach oben jahrweise berechnet. Durch die aktuellen Grundlagen weichen diese Zahlen unter Umständen von den früher berechneten Budgetzahlen ab und haben zur Folge, dass auch das Endresultat nicht mit dem Ergebnis des aktuellen Budgets übereinstimmt. Tabelle 4b: Tabellenblatt Steuern - Ertrag In dieser Tabelle wird der Ertrag der Laufenden Rechnung geplant. Ausgangspunkt bildet der laufende Voranschlag unter Berücksichtigung aller bereits bekannten Änderungen, die seit Erstellung des Voranschlages eingetreten sind. Fremdbestimmte Erhöhungen oder Rückgänge des Ertrages werden berücksichtigt. Veränderungen, die von Investitionsentscheiden abhängig sind, werden jedoch erst im Investitionsprogramm (Tabelle 6) als Folgeertrag eingegeben. Die Aufrechnungsfaktoren der allgemeinen Erträge richten sich nach den eigenen Annahmen, bei Rückerstattungen von eigenen Aufwendungen allenfalls nach den Annahmen, die beim entsprechenden Aufwand vorgesehen werden. Tabelle 5: Tabellenblatt Aufwand Analog zum Ertrag in Tabelle 4b wird hier der Aufwand nach allgemeinen Wirtschaftszahlen und gemeindespezifischen Veränderungen geplant. Beim Wegfall bestimmter Leistungen ist der erwartete Aufwand zu vermindern. Kommen neue Aufgaben hinzu, so ist der Aufwand entsprechend zu erhöhen. Die Entwicklung der Laufenden Rechnung stützt sich auf verschiedene Prognoseannahmen wie die Konjunkturlage, Zins- und Teuerungsentwicklung, Bevölkerungsstruktur usw. ab. Reicht die gewählte Struktur auf Stufe Artengliederung nicht aus, so sind separate Hilfstabellen zu erstellen. Es empfiehlt sich aber, die Kostenarten so zu verdichten, dass möglichst wenig einzelne Annahmen getroffen werden müssen, dass aber jene mit einer besonderen Entwicklung gesondert geplant werden können. Achtung: Die Folgekosten aus neuen Investitionen (Zinsen, Abschreibungen, Betriebskosten) werden nicht berücksichtigt (erst in Tabelle 10). Deshalb entspricht das Resultat in dieser Tabelle nicht dem Voranschlag. Es stellt als Differenz zwischen prognostiziertem Aufwand und Ertrag den finanziellen Handlungsspielraum in der Laufenden Rechnung dar. Dabei handelt es sich um jenen Betrag, der zur Deckung der Folgekosten aus neuen Aufgaben zur Verfügung steht. Ein negativer Handlungsspielraum bedeutet, dass die Laufende Rechnung ohne jede Neuinvestition defizitär abschliessen würde (Zeile 70). Ist auch die Selbstfinanzierung vor Investitionen negativ (Zeile 72), so muss ein Teil der Konsumausgaben durch Fremdmittel oder durch Abbau von gespartem Geld gedeckt werden. Eine solche Entwicklung ist nur kurzfristig tragbar und muss so schnell wie möglich durch Massnahmen in der Laufenden Rechnung korrigiert werden (Sparmassnahmen, Ertragsverbesserungen). Tabelle 6: Tabellenblatt Investitionen - Finanzierung Alle neuen Investitionen, die der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben dienen und somit Verwaltungsvermögen bilden, werden in dieser Tabelle objektweise erfasst und mit Prioritäten versehen (A = Zwangsbedarf, B = Entwicklungsbedarf, C = Wunschbedarf). Bei der Überarbeitung des Finanzplanes dienen diese Prioritäten der Beurteilung und Anpassung des Investitionsprogramms. Für jedes Objekt müssen die Bruttokosten (1. Zeile) und die erwarteten Beiträge (Subventionen usw.; 2. Zeile, mit Minus) so genau wie möglich festgelegt und eingetragen werden. Die Verteilung auf die einzelnen Prognosejahre erfolgt nach dem geplanten Baufortschritt und den effektiv erwarteten Geldflüssen. Die meisten Investitionen verursachen neben den Kapitalkosten auch betriebliche Folgekosten und allenfalls -erträge. Diese sind ebenfalls in die entsprechenden Spalten einzutragen (Spalte F, in jedem Jahr ab in Betriebnahme). Zinsen und Abschreibungen werden erst in den folgenden Tabellen berechnet und dürfen hier nicht eingesetzt werden!

22 Tabelle 7: Tabellenblatt Investitionen - Abschreibungen Der Abschreibungsbedarf wird nur auf den Nettoinvestitionen ermittelt. Die Objekte werden aus der Tabelle 6 übernommen. Die Bruttokosten werden um eingehende Beiträge und allfällige Auflösungen von Spezialfinanzierungen vermindert (bei Realisierung über mehrere Jahre pro Rata anrechnen). Das Verwaltungsvermögen wird mit 10 % vom Restbuchwert abgeschrieben. Der jährliche Restbuchwert des Verwaltungsvermögens wird auf das nächste Jahr übertragen und zusammen mit den neuen Investitionen weiter abgeschrieben. Achtung: Das Verwaltungsvermögen Vorjahr ist im Budgetjahr immer Null, weil das bestehende Verwaltungsvermögen in Tabelle 5 (Aufwandprognose) abgeschrieben wird. Tabelle 8: Tabellenblatt Anlagen Wie die Investitionen in Tabelle 6 werden hier die Anlagen im Finanzvermögen erfasst. Hier können auch Veräusserungen von Anlagen (z.b. Obligationen) oder Auflösungen von Darlehen als Einnahmen eingegeben werden. Die Folgekosten und -erträge müssen analog der Investitionen erfasst werden (ohne Kapitalkosten). Wird jedoch durch eine Anlage, zum Beispiel in Form einer Kassenobligation, ein Mehrertrag gegenüber der bisherigen Anlageform (zum Beispiel Bankkonto) erzielt, ist dieser zu erfassen (oder der Minderertrag bei Rückzahlung einer Kassenobligation). Der bisherige Zinsertrag in Tabelle 4b wird jedoch nicht verändert. Tabelle 9: Tabellenblatt Mittelflussrechnung Ausgehend von den eigenen Mitteln, die gemäss Tabelle 1 (Zeile 3) für die Finanzierung von neuen Aufgaben zur Verfügung stehen, wird in Tabelle 9 die zukünftige Verschuldung und der daraus folgende Zinsaufwand berechnet. Die Eigenen Mittel sowie zufliessende Mittel werden positiv, abfliessende Mittel und Fremdkapital negativ dargestellt. Die Berechnung erfolgt spaltenweise. Die Anfangsbestände (Zeile 73 und 74) werden ganz, die Zuund Abflüsse im Laufe des Jahres (Zeilen 75 bis 84) zur Hälfte verzinst (Eintrag in Zeilen 85 und 86). Wird im Planungszeitraum ein neues zinsfreies Darlehen erwartet, so ist dieses als Teil der Neuverschuldung in Zeile 91 einzutragen, die daraus folgende Zinsreduktion wird in Zeile 87 automatisch berechnet (positiv wie ein Folgeertrag). Tabelle 10: Tabellenblatt Ergebnisse Sämtliche wichtigen Zwischenergebnisse der Finanzplanung werden in den Zeilen 93 bis 100 zusammengefasst. Im Abschnitt Prognose der Belastung wird das Endergebnis der Laufenden Rechnung unter Berücksichtigung der neuen Investitionen und Anlagen berechnet. Abschreibungen auf neuen Investitionen, neue Zinsen und andere Folgekosten/-erträge werden aus den vorangehenden Berechnungstabellen übertragen und dem Handlungsspielraum der Laufenden Rechnung gegenübergestellt. Das Resultat der Laufenden Rechnung finden wir in Zeile 106. Unterdeckung bedeutet einen Aufwandüberschuss, Überdeckung einen Ertragsüberschuss. Mit der Bilanzsituation wird ersichtlich, wie sich die einzelnen Jahresergebnisse auf das Eigenkapital oder den Bilanzfehlbetrag auswirken. Besteht im Basisjahr bereits ein Bilanzfehlbetrag, so werden in Zeile 107 die in der Aufwandprognose (Tabelle 5) eingegebenen Abschreibungsbeträge (eventuell gestützt auf einen Sanierungsplan) automatisch übertragen. Beurteilung Ergebnis Das Gesamtergebnis ist gut, wenn keine Aufwandüberschüsse entstehen und die gewünschten Leistungen der Kirchgemeinde mit dem wünschbaren Steuersatz erbracht werden können. Es kann als tragbar bezeichnet werden, wenn das vorhandene Eigenkapital zur Deckung der anfallenden Defizite ausreicht. Es erfüllt die gesetzlichen Minimalanforderungen, wenn der bereits vorhandene oder in der Prognoseperiode entstehende Bilanzfehlbetrag nicht grösser wird als ein Drittel des Jahressteuerertrages und wenn er innert höchstens acht Jahren seit erstmaliger Bilanzierung abgeschrieben werden kann (Art. 65 Gemeindeverordnung)

23 Grafische Darstellungen Im EDV-Modell werden Ergebnisse der Finanzplanung grafisch verdeutlicht. Tabellenblatt Grafiken In der Gegenüberstellung von Investitionsfolgekosten und Handlungsspielraum der Laufenden Rechnung wird als Differenz zwischen den beiden Linien der Ertragsüberschuss oder das Defizit sichtbar gemacht. Dieses wird in der Grafik Ergebnis der Laufenden Rechnung in jeweils einer Säule pro Jahr dargestellt. Über dem Nullstrich liegt der Ertragsüberschuss, unter dem Strich das Defizit. Die Grafik Investitionen und Neuverschuldung vergleicht die Nettoinvestition pro Jahr mit der Neuverschuldung, die im gleichen Jahr entsteht. Ist die Neuverschuldung grösser als die Investition, liegt entweder eine negative Selbstfinanzierung vor oder es werden zusätzliche Mittel für Anlagen des Finanzvermögens und/oder für die Amortisation von bestehenden Schulden benötigt. In der Grafik Eigenkapital bzw. Bilanzfehlbetrag wird die Verminderung / Erhöhung des Eigenkapital respektive das Entstehen eines Bilanzfehlbetrages, der innerhalb höchstens acht Jahren seit erstmaliger Bilanzierung abgeschrieben werden muss, aufgezeigt. Wie im Muster-Vorbericht dargestellt, können die Grafiken als Auflockerung in den Vorbericht integriert werden. Damit sie aus dem Excel ins Word kopiert werden können, wurde der Blattschutz in diesem Tabellenblatt nicht aktiviert. So können die Grafiken angeklickt und ins Word kopiert werden (Achtung: Wenn die Grafiken im Excel verändert werden, passt sich die Kopie im Word nicht automatisch an!)

24 Schematische Darstellung Finanzplan Kirchgemeinde Bestandesrechnung / Abschreibungen / Amortisation / Zinsaufwand Tabellen 1-3 Verfügbare Mittel Abschreibungen bestehendes Verwaltungsvermögen Amortisation bestehendes Fremdkapital Zinsaufwand bestehendes Fremdkapital Prognose Laufende Rechnung Tabellen 4-5 Prognose Ertrag inkl. Steuerertrag Prognose Aufwand Handlungsspielraum der LR Selbstfinanzierung Investitionsprogramm/Anlagen Tabellen 6-8 Investitionen - Finanzierung Investitionen - Abschreibungsbedarf Anlagen Finanzvermögen Mittelflussrechnung Tabelle 9 Eigene Mittel / neues Fremdkapital Investitionen / Betriebsfolgekosten Handlungsspielraum der Laufenden Rechnung Zinsen neue Investitionen / neues Fremdkapital Ergebnisse Tabelle 10 Handlungsspielraum der Laufenden Rechnung Folgekosten neue Investitionen: - Abschreibungen - Zinsaufwand - Betriebsfolgekosten Eigenkapital / Bilanzfehlbetrag neu 2006

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